Verwarngeld wegen Parkscheibe |
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Verwarngeld wegen Parkscheibe |
Gast_Alex_* |
03.05.2004, 19:34
Beitrag
#1
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ich wollte mal folgendes fragen. Ich habe mein Auto ca 9 Stunden in einer Straße stehen gelassen, in der das Parken nur von 08.00 bis 17.00 Uhr mit Parkscheibe erlaubt ist, in einem Zeitintervall von 4 Stunden. nun habe ich innerhalb von 2 Stunden 2 Verwarngelder bekommen. Gibts da irgendwie ne Richtlinie oder Gerichtsurteile wie lange die Bußgeldtypen (Politessen) warten müssen, also die können mir doch nicht ale 2 Stunden da son Zettel rankleben ????? Vergehen übrigends gem § 24 StVG. Gruß Alex |
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03.05.2004, 19:41
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Das Verwarnungsgeld für das Parken ohne Parkscheibe wird nach der Dauer gestaffelt und somit immer teurer.
Nr. 63 Bußgeldkatalog: An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 63.1 bis zu 30 Minuten 5 € 63.2 bis zu 1 Stunde 10 € 63.3 bis zu 2 Stunden 15 € 63.4 bis zu 3 Stunden 20 € 63.5 länger als 3 Stunden 25 € Sei froh dass du nicht abgeschleppt wurdest, dies wäre bei deiner Parkzeitüberschreitung auch möglich gewesen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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03.05.2004, 20:15
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#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21407 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Mit anderen Worten:
Zweimal 5 Euro sind billiger als 15 Euro für nachweislich über eine Stunde ohne Parkscheibe bzw. billiger als 25 Euro für länger als 3 Stunden. Korrekt wäre es gewesen, Dir nur ein Knöllchen über 15 Euro zu erteilen. Wenn Du 2 mal 5 Euro zahlst, ist es also die billigste Lösung für Dich. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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04.05.2004, 12:52
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 01.05.2004 Wohnort: Mz Mitglieds-Nr.: 3093 |
Das nächste mal einfach das Auto einmal um den Block fahren (nach Ablauf der 4 Stunden) und wieder mit aktualisierter Zeit hinstellen.
Warum um den Block fahren? Da gibts nen Trick bei den Politessen: Manchmal nehmen die ein Stück Kreide und machen ne Linie an deinem Reifen über die Straße (Reifen und Straße = eine Linie) wenn du die Zeit weiterstellst und die Linie immernoch gleich ist dann bekommst gleich nochmal nen Knollen (Tip meines Fahrlehrers) |
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Gast_Gast_Martini_* |
04.05.2004, 13:02
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#5
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Eine Anmerkung zu der letzten Antwort:
Es stimmt, daß überprüft wird, ob sich das Fahrzeug noch immer an der gleichen Stelle befindet. Jedoch wird der Stand des Ventils des vorderen rechten Reifens notiert (z.B. Ventil steht auf 10 Uhr), also einfach ein paar Zentimeter weiter rollen... |
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04.05.2004, 13:20
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 01.05.2004 Wohnort: Mz Mitglieds-Nr.: 3093 |
Die Methode zur Überprüfung ob das Auto zwischenzeitlich bewegt wurde scheint damit unterschiedlich zu sein
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Gast_Gast_Martini_* |
04.05.2004, 13:25
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#7
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Bestimmt mag es sein, daß es verschiedene Methoden gibt.
In Städten, welche elektronische Geräte einsetzen, um Ordnungswidrigkeiten zu erfassen, wird in diesen Geräten allerdings der Ventilstand eingetragen. Auf'm Dorf mag es andere Methoden geben, aber da sind dann auch die Polizisten und Knöllchenschreiber menschlicher... (wollte nicht bestechlicher schreiben). |
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04.05.2004, 14:54
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#8
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Zitat (Andreas83 @ 04.05.2004, 13:52) Das nächste mal einfach das Auto einmal um den Block fahren (nach Ablauf der 4 Stunden) und wieder mit aktualisierter Zeit hinstellen. Das kann aber u.U. nicht ausreichen. Es muss einem anderen Fahrzeugführer die Möglichkeit gegeben werden, in dieser Zeit die Parklücke zu nutzen. -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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04.05.2004, 14:58
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 01.05.2004 Wohnort: Mz Mitglieds-Nr.: 3093 |
Eben das tue ich durch das um den Block fahren.
Ich denke du meintest folgendes: Zitat Eine Anmerkung zu der letzten Antwort:
Es stimmt, daß überprüft wird, ob sich das Fahrzeug noch immer an der gleichen Stelle befindet. Jedoch wird der Stand des Ventils des vorderen rechten Reifens notiert (z.B. Ventil steht auf 10 Uhr), also einfach ein paar Zentimeter weiter rollen... |
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04.05.2004, 15:19
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#10
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Selbst das "eine Runde um den Block fahren" reicht nicht aus, wenn diese Fahrt nur dazu dient den Anhänger wieder in dem selben Bereich zu parken (OLG Frankfurt DAR 1992, 305).
Ich denke man kann hier vom Anhänger (wegen 2 Wochenfrist) analog einen Bezug zum vorliegenden Fall ziehen. -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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05.05.2004, 06:57
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2179 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Leipzig Mitglieds-Nr.: 2300 |
Zitat (Andreas83 @ 04.05.2004, 13:52) Warum um den Block fahren? Das frage ich mich auch? Wenn schon beschei........, dann reicht es doch, die Handbremse zu lösen u nur ein paar cm vorzuschieben. Aber siehe Mattes Posting, ist nicht legal. Mit der Kreide, das scheint mir aber sehr altertümlich. Mir ist auch die Notierung des Ventilstandes bekannt, in einigen Fällen können sogar kleinere Fotoaufnahmen gefertigt werden. -------------------- Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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Gast_Alex_* |
05.05.2004, 19:13
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#12
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Hallo Leute,
erstmal danke euch für die schnelle Antworten, die mir, wenn ich am 03.05 nochmal reingeguckt hätte, bares Geld gewesen wären. Ich, so doof wie ich war, bei der Bußgeldstelle angerufen, weil ich mir sicher war, das ich die Parkscheibe reingelegt hatte....sichtbar versteht sich, nur vergessen habe, die Uhr weiter zu stellen. Ich also der tussi am Telefon den Schverhalt erklärt, und kaum hatte ich ausgesprochen, das ich das nicht einsehe blabla, weil Parkscheibe im Auto usw....da stutze sie kurz, und kam zu dem selben Ergebnis wie ihr......Tja Herr....., da muss ich Ihnen leider nochmal eine neue Anhörung zuschicken....weil es ja fälschlicherweise nicht 2 sondern nur 1 Sachverhalt ist Meine Verwunderung könnt ihr euch vorstellen Naja, nun also eine neue Frage. Die von der bußgeldstelle also will mir eine neue Anhörung zuschicken weil wie o.g. Dazu müsste sie doch ein Verfahren einstellen oder nicht, bzw. beide einstellen und ein neues eröffnen. Wäre es nicht klüger von mir, jetzt beide 5 Euro zu bezahlen, damit ich meine Schuld getan hätte ???? Wenn sie dann ein neues Verfahren eröffnet fehlt ihr doch die Handlungsgrundlage oder???? Gruß Alex |
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05.05.2004, 20:32
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#13
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21407 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Dumm gelaufen, zweimal 5 Euro zahlen nutzt jetzt nichts mehr:
Zitat §56 OWiG(4) Ist die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam, so kann die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden, unter denen die Verwarnung erteilt worden ist. D.h. wenn man Dir zunächst nur 5 Euro abknöpft, weil man denkt, Du hast weniger als 30 Minuten unzulässig dort geparkt, und dann hinterher feststellt, dass es doch länger gedauert hat, dann kann die Behörde nachträglich noch die höhere Sanktion fordern. Die Bezahlung des Verwarnungsgeldes verhindert eine Weiterverfolgung der Sache also nur dann, wenn keine schwerwiegenderen Umstände hinzutreten als auf dem Verwarnungsgeldschreiben angegeben. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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