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> Betrunken und Fahrerflucht - womit muss ich rechnen?
D*1389
Beitrag 14.11.2008, 21:54
Beitrag #1


Neuling
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hallo zusammen, bin neu hier und schildere jetzt mal mein vergehen!
habe vor kurzem großen mist gemacht: bin betrunken nach hause gefahren und leicht gegen eine mauer gekommen (dort entstand kaum schaden, genauso wie am auto), auf jeden fall fuhr ich dann einige meter weiter, um mir den schaden am eigenen auto anzusehen! dummerweiße hatte die nachbarin des mannes, dem die mauer gehört, alles mitbekommen, die polizei gerufen und die haben mich kurze zeit sichergestellt! sie haben es als fahrerflucht ausgelegt - führerschein natürlich gleich weg...auf der wache habe ich dann 1,58 promille geblasen und musste anschließend noch zur blutentnahme!
meine frage jetzt: womit werde ich so zu rechnen haben? auf der einen seite wie lange wird der führerschein weg sein - auf der anderen seite, welche kosten werden wohl auf mich zukommen?
vielen dank schonmal im voraus!

Gruß
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Q-Treiberin
Beitrag 14.11.2008, 22:03
Beitrag #2


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Erstmal willkommen im VP wavey.gif

Das sind zwei Straftaten, zum einen die Alkoholfahrt und zum anderen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Alleine für die Alkoholfahrt dürften so 10-12 Monate ÖPNV raus kommen, durch die Unfallflucht dürfte es noch einen Aufschlag geben.

Strafe dürfte sich bei ca. 30-50 Tagessätze (1 TS = 1/30 Deines Nettoeinkommens) belaufen.

Sollte Deine BAK (Blutalkoholkonzentration) über 1,6 Promille sein, musst Du vor der Neuerteilung Deiner FE noch eine MPU machen.

Durch den Alkohol und die Unfallflucht wird Dein Eigenschaden nicht gezahlt (solltest Du Vollkasko haben), der Fremdschaden wird übernommen, die Versicherung nimmt dann aber bis zu 7.500 € Regress bei Dir (wenn ich das hier im VP richtig gelernt habe: 5.000 € für die Alkoholfahrt plus 2.500 € für die Unfallflucht unsure.gif )

Wie alt bist Du? Noch in der Probezeit?
Solltest Du nach Jugendstrafrecht verurteilt werden gibts statt Geldstrafe Sozialstunden.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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D*1389
Beitrag 14.11.2008, 22:07
Beitrag #3


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bin 19 jahre und wäre noch 5 monate in der probezeit gewesen...
also auf der wache wurde mir von dem polizist gesagt, dass ich alles in allem mit einem führerscheinentzug von ungefähr 9-12 monaten zu rechnen habe...
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Jens
Beitrag 14.11.2008, 22:09
Beitrag #4


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Zitat (D*1389 @ 14.11.2008, 22:07) *
wäre noch 5 monate in der probezeit gewesen...

Dann wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis mußt du an einem besonderen Aufbauseminar (§36 FeV) teilnehmen.


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Q-Treiberin
Beitrag 14.11.2008, 22:11
Beitrag #5


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Zitat (D*1389 @ 14.11.2008, 22:07) *
bin 19 jahre und wäre noch 5 monate in der probezeit gewesen...
also auf der wache wurde mir von dem polizist gesagt, dass ich alles in allem mit einem führerscheinentzug von ungefähr 9-12 monaten zu rechnen habe...

Dann kommen noch Probezeitmaßnahmen wie Probezeitverlängerung auf vier Jahre plus ein Seminar für alkoholauffällige VT (Experten, wie heißt das genau? unsure.gif ) dazu.
Ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht kann Dir jetzt noch keiner sagen.

Die Aussage von dem police.gif könnte hinkommen, kommt auf den Richter an. Rechne lieber mit etwas mehr...


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GSX-R
Beitrag 14.11.2008, 22:19
Beitrag #6


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Zitat (Q-Treiberin @ 14.11.2008, 22:11) *
plus ein Seminar für alkoholauffällige VT (Experten, wie heißt das genau? unsure.gif ) dazu.

Seminar für alkoholauffällige Fahranfänger.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Q-Treiberin
Beitrag 14.11.2008, 22:24
Beitrag #7


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Danke! wavey.gif Dann lag ich ja gar nicht so falsch...


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NieWieder
Beitrag 14.11.2008, 22:34
Beitrag #8


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Hallo D*1389
Willkommen im Forum

Na ist ja ganz dumm gelaufen .
Hast du eine Rechtschutzversicherung mit Verkehrsrecht , wenn ja dann such dir einen Anwalt, damit er Akten einsicht bekommt.

Aber ich würde auch gleich mal versuchen die Problematik mit dem Alk in den griff zu bekommen . Bei fast 1,6 und noch fahren , das schließt auf einen gewissen gewöhnungsfaktor hin . Kannst dir ja mal die sachen über MPU durchlesen . Mann kann nie gut genug vorbereitet sein .
Beim Thema bestrafung , da haste ja von meinen vorschreibern schon mal so ungefähr erfaheren was dich erwartet .
Wenn Du willst begleiten wir Dich durch Deine Führerschein lose zeit mir Rat und Tat.
Es wird bestimmt nicht einfach , aber es gib hier immer einige tips zur Problembewältigung.

Gruß NieWieder


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Nur die harten kommen in den Garten , die weichen behalten ihren Führerschein
Darum bin ich froh das ich meinen wieder bekommen habe.
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Kai R.
Beitrag 14.11.2008, 22:37
Beitrag #9


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Zitat (Q-Treiberin @ 14.11.2008, 22:03) *
Sollte Deine BAK (Blutalkoholkonzentration) über 1,6 Promille sein, musst Du vor der Neuerteilung Deiner FE noch eine MPU machen.

auch bei unter 1,6%o kann eine MPU angeordnet werden. Außerdem liegt häufig der Atemalkohol unter dem Blutalkohol, so dass die Werte wohl noch steigen werden. Ich würde mal davon ausgehen, dass er wahrscheinlich da hin muss.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Q-Treiberin
Beitrag 14.11.2008, 22:43
Beitrag #10


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Daher mein "musst" ab 1,6 Promille... wavey.gif

Und wenn der letzte Alkoholkonsum vielleicht 1-2 Stunden her ist und dann noch die Zeit bis zum Zapfen.... dann kann die BAK auch noch etwas geringer sein.


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NieWieder
Beitrag 14.11.2008, 22:49
Beitrag #11


Neuling
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ob 1,6 oder weniger .wenn man zurück rechnet mit einem Alk abbau von 0,1 pro Stunde ist es immer noch viel
Dann wären wir bei 1.4 Promille . Da wird sich die Führescheinstelle gewisse gedanken machen ob die Eignung zu füheren eines Fahrzeugs gegeben ist .
Ich denke das da ein Gutachten fällig ist


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Q-Treiberin
Beitrag 14.11.2008, 22:57
Beitrag #12


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Die Frage ist doch inwieweit die Unfallflucht mit hereinspielt... think.gif

"Nur" mit 1,58 Promille als Ersttäter ohne Unfallflucht ist eine MPU zwar möglich, aber unwahrscheinlich, ab 1,6 Promille aber zwingend vom Gesetz vorgeschrieben.

Warten wir einfach auf den großen weißen Bären: @Mr.T, wo bist Duuuu???


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Mr.T
Beitrag 14.11.2008, 23:07
Beitrag #13


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Zitat (Kai R. @ 14.11.2008, 22:37) *
auch bei unter 1,6%o kann eine MPU angeordnet werden.
Genau, wenn z. B. Tatsachen vorliegen, die die Annahme von Alkoholmißbrauch begründen.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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NieWieder
Beitrag 14.11.2008, 23:09
Beitrag #14


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Na ich kann ja auch nur aus meiner erfahrung sprechen

Ersttäter ja bei 1,58 keine MPU
Steigerung Unfallflucht und Führerschein auf Probe.

Ich braucht bei 1,39 ersttäter ohne unfall nicht beim fahren angetroffen ein Verkehrspsychologen für ein Gutachten .


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Gast_klaus62_*
Beitrag 15.11.2008, 07:28
Beitrag #15





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Hallo @D*1389

nachträglich willkommen im Verkehrsportral wavey.gif


um welche Tageszeit/Uhrzeit war denn dein Unfall?

Wie hast du die Tests mit dem Arzt bei der Blutentnahme bestanden?

Hast du alles gekonnt was der Arzt von dir verlangt hat?
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D*1389
Beitrag 15.11.2008, 16:36
Beitrag #16


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also vielen dank erstmal für eure raschen antworten und eure unterstützung!
also der unfall passierte so gegen 01:40!
die tests beim arzt waren soweit ganz gut - auf der linie konnte ich soweit ganz gut laufen und bei geschlossenen augen konnte ich den finger auch gut zur nase bringen!
eine rechtsschutz haben wir auch, haben uns auch schon informiert und werden einen anwalt hinzu rufen! habe auch von einem bekannten erfahren, je niedriger der entstandene schaden (sowohl am eigenen fahrzeug als auch an der mauer) ist, desto mehr hat der anwalt die möglichkeit, die strafe und den führerscheinentzug runterdrücken...wisst ihr da was?
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Q-Treiberin
Beitrag 15.11.2008, 16:55
Beitrag #17


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Zitat
die tests beim arzt waren soweit ganz gut - auf der linie konnte ich soweit ganz gut laufen und bei geschlossenen augen konnte ich den finger auch gut zur nase bringen
Für wen?
Für Dich eher nicht, zeigt es doch eine nicht unerhebliche Alkoholgewöhnung an und könnte Dich der MPU ein kleines Schrittchen näher bringen... dry.gif
Ein "ungeübter" Trinker würde es mit über 1,5 Promille noch nicht einmal bis zum Auto schaffen, Du hast es geschafft sogar die Tests des Arztes "ganz gut" zu meistern...


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Gast_klaus62_*
Beitrag 15.11.2008, 18:09
Beitrag #18





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Genau @Q-Treiberin, deswegen auch meine Frage wink.gif

Lieber @D*1389

das könnte(kommt auf den Sachbearbeiter deiner Fsst drauf an) ein sehr großer Schritt in Richtung MPU sein.

Ist aber nur meine Meinung thread.gif
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D*1389
Beitrag 16.11.2008, 13:07
Beitrag #19


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oh wei, das hört sich ja mal net so berauschend an dry.gif
wie ist es denn mit einem anwalt nehmen? wann sollte ich den denn mal ansprechen? wollte das eigentlich demnächst machen oder sollte ich da warten, bis ich wieder post von oben bekomme?
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Q-Treiberin
Beitrag 16.11.2008, 15:27
Beitrag #20


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Ich würde warten bis der Strafbefehl kommt. Das Urteil postest Du dann hier, dann kann Dir gesagt werden, ob es im Rahmen ist oder nicht. Einen Anwalt würde ich einschalten wenn die Geldstrafe oder die Sperrzeit zu hoch ist oder wenn das Urteil auf Vorsatz lauten sollte. Ansonsten kann ein Anwalt nicht mehr viel ausrichten, die Tat und Deine Täterschaft steht ja fest.

Ach so, sollte eine Vorladung von der police.gif kommen würde ich freundlich absagen... think.gif


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Coyota
Beitrag 16.11.2008, 18:20
Beitrag #21


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Hallo D*1389, wavey.gif

wie kommt es, daß man Dir als erst 19-Jährigem die fast 1,6 Promille kaum anmerkt? Du scheinst im Alkohol-Mißbrauchsbereich zu trinken und das nicht erst seit gestern.

Es wäre gut, wenn Du Dich mal mit Deinem Konsum (Mengen, Anlässe, warum so viel) sehr intensiv auseinandersetzt. Du erfährst letzlich erst bei Neubeantragung des FS, ob Du zur MPU mußt, oder nicht. Wenn Du erst dann etwas unternimmst, hast Du viele wertvolle Monate für eine MPU-Vorbereitung verschenkt. Und eine MPU halte ich bei der Kombi

-knapp an die 1,6 Promille
-Fahranfänger
-hohe Trinkfestigkeit
-Fahrerflucht (wohl wegen Angst vor den Folgen der besoffenen Fahrt?)

für nicht unwahrscheinlich. Hast Du schon Punkte oder andere Delikte außer OWIs?

Wie hältst Du es jetzt mit Alk?

Gruß von COYOTA thread.gif


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D*1389
Beitrag 16.11.2008, 18:21
Beitrag #22


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musste ja 2 tage nach dem vorfall schonmal zur polizei, da wollten die aussagen haben! hab denen dann nur gesagt, was sie bereits wissen! die wollten da reinschreiben, dass ich mich mit freunden auf nem fest getroffen habe um mit ihnen zu trinken, dass ich vor lauter angst geflohen bin und lauter so zeugs...da hab ich denen gleich, gesagt, dass das alles gestrichen werden soll...
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Coyota
Beitrag 16.11.2008, 18:25
Beitrag #23


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Was hast Du denn bei der ersten Befragung angegeben -warum bist Du abgehauen? Wie weit von der Unfallstelle wurdest Du von der Polizei "gestellt"?

Achja, ganz wichtig, hol Dir das endgültige Promilleergebnis bei der Polizeiwache, das ist nach 1 Woche meist dort. Wenn Du bei 1,6 oder höher liegst, weißt Du sicher, daß Du MPU-Auflage bekommst. Wie lange vor der Blutentnahme hattest Du das letzte Glas getrunken?


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D*1389
Beitrag 16.11.2008, 19:34
Beitrag #24


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außer diesem vorfall bin ich vorher nie weiter aufgefallen, weder punkte noch sonst was!
habe mir geschworen, erstmal einige zeit nix zu trinken und habe mir auch fest vorgenommen, dabei zu bleiben!
von der unfallstelle war ich ca. 500 m entfernt, als die polizei mich aufgefasst hat! und das letzte glas hatte ich ungefähr eine stunde bevor ich gefahren bin!
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Coyota
Beitrag 16.11.2008, 23:36
Beitrag #25


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Zitat (D*1389 @ 16.11.2008, 19:34) *
...und das letzte glas hatte ich ungefähr eine stunde bevor ich gefahren bin!


Dann ist es eher wahrscheinlich, daß Deine BAK noch ansteigt. Sehr vernünftig, daß Du erstmal gar nichts mehr trinkst! Fällt Dir das schwer oder leicht?


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toni montana
Beitrag 17.11.2008, 08:39
Beitrag #26


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Wenn bereits beim Pusten nur 0,02 Promille bis zur "magischen" 1,6'-er-Grenze fehlten und eine Stunde vor der Blutabnahme das letzte mal konsumiert worden ist, wird der Blutwert mit ziemlicher Sicherheit noch höher liegen (Anflutungsphase). Ich befürchte, dass hier bald ein Mod tätig werden muss, um diesen Thread in einen anderen Bereich zu verschieben... crybaby.gif

Aber warte erst mal das "offizielle" Ergebnis ab - sollte so nach 10 Tagen zu erfragen sein.


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Schöne Grüße,

Toni
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Kai R.
Beitrag 17.11.2008, 08:50
Beitrag #27


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Zitat (toni montana @ 17.11.2008, 08:39) *
Wenn bereits beim Pusten nur 0,02 Promille bis zur "magischen" 1,6'-er-Grenze fehlten und eine Stunde vor der Blutabnahme das letzte mal konsumiert worden ist, wird der Blutwert mit ziemlicher Sicherheit noch höher liegen (Anflutungsphase). Ich befürchte, dass hier bald ein Mod tätig werden muss, um diesen Thread in einen anderen Bereich zu verschieben... crybaby.gif

weiteres Problem: die Atemalkoholgeräte messen sehr konservativ. Ohne es nachgerechnet zu haben, denke ich, dass 70% aller Kandidaten hier bei der BAK höhere Werte als bei der AAK haben. Damit denke ich auch, dass die 1,6%o in diesem Fall keine Hürde sind. Warten wir es ab.

Grüße

Kai


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Kai

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Dieter1078
Beitrag 17.11.2008, 11:04
Beitrag #28


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bei der BAK höhere Werte als bei der AAK haben.




Oooooh ja 1,82 gepustet und 2,33 das Ende vom Lied
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Gast_klaus62_*
Beitrag 17.11.2008, 18:00
Beitrag #29





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Ist das jetzt schon das Ergebnis deiner BAK? blink.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 17.11.2008, 19:33
Beitrag #30


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Das sind nicht die Werte vom TE.


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D*1389
Beitrag 23.07.2009, 21:04
Beitrag #31


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wurde im april vor gericht wegen 1,49 promille verurteilt! trunkenheitsfahrt (fremdschaden 100 euro) in tateinheit mit fahrerflucht.
vorgestern bekam ich post von der führerscheinstelle. bin stark davon ausgegangen, dass keine MPU angeordnet wird (da unter 1,6 promille). nun haben die damen und herren der führerscheinstelle mir eine MPU verordnet wegen einer Wiederholungstat - habe mir weder vorher noch nachher etwas zu schulden kommen lassen! als ich dort angerufen habe, meinten sie, sie dürften die fahrerflucht als wiederholungstat auslegen!
wisst ihr wie in diesem falle die rechtslage ist bzw habt erfahrungen damit gemacht? was kann ich noch tun, um die MPU zu umgehen!
Kann das einfach nicht verstehen, dass das als wiederholungstat ausgelegt werden soll...
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nachteule
Beitrag 23.07.2009, 21:12
Beitrag #32


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Hallo, D*1389,

der Grund für die MPU - Anordnung dürfte sein, dass Du erheblich alkoholisiert gewesen bist (1,49 Promille) und vor allem, weil es sich bei Dir um zwei Trunkenheitsfahrten handelt.

Die erste Fahrt ging bis zum Unfall, die zweite war dann nach dem Unfall.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Jens
Beitrag 23.07.2009, 22:39
Beitrag #33


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Zitat (nachteule @ 23.07.2009, 22:12) *
Die erste Fahrt ging bis zum Unfall, die zweite war dann nach dem Unfall.

Dies sind zwar zwei tatmehrheitlich begangene Trunkenheitsfahrten im strafrechtlichen Sinn, jedoch lässt sich dadurch nach Auffassung des VG Meiningen keine MPU nach §13 Nr. 2b FeV (Wiederholungstat) begründen.


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nachteule
Beitrag 23.07.2009, 23:08
Beitrag #34


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Hallo, Jens,

dann fällt mir keine plausible Begründung mehr ein. think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Jens
Beitrag 23.07.2009, 23:10
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Vielleicht kennt die FSST einfach das von mir verlinkte Urteil nicht und müsste von @D*1389 mal darauf hingewiesen werden.


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D*1389
Beitrag 27.07.2009, 20:08
Beitrag #36


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Vielen Dank erstmal für eure Antworten!
Habe das mal so an meinen anwalt weitergegeben, der sich damit auch bei der führerscheinstelle gemeldet hat! Aber anscheinend habe ich das große "Glück", dass bei mir nicht das VG Meiningen, sondern das VG Frankfurt zuständig ist und laut deren Meinung legen die das als Wiederholungstat!
Nun muss ich anscheinend zur MPU! Habt ihr da irgendwelche Tipps für mich, wie ich mich da anstellen muss bzw was ich dort nicht sagen sollte? Haltet ihr einen Vorbereitungskurs zur MPU sinnvoll oder wie seht ihr das so?
Danke schonmal im Voraus!
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Gast_klaus62_*
Beitrag 28.07.2009, 09:11
Beitrag #37





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Zitat (D*1389 @ 27.07.2009, 21:08) *
Nun muss ich anscheinend zur MPU! Habt ihr da irgendwelche Tipps für mich, wie ich mich da anstellen muss bzw was ich dort nicht sagen sollte? Haltet ihr einen Vorbereitungskurs zur MPU sinnvoll oder wie seht ihr das so?


wenn ein Mod dein Thread verschiebt, dann wirst du MPU-reif gemacht wink.gif
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durban
Beitrag 28.07.2009, 10:47
Beitrag #38


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Zitat (Jens @ 24.07.2009, 00:10) *
Vielleicht kennt die FSST einfach das von mir verlinkte Urteil nicht und müsste von @D*1389 mal darauf hingewiesen werden.


Es gibt aber auch anderslautende Entscheidungen, auch, wenn ich leider gerade keine entsprechende Fundstelle parat habe.


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D*1389
Beitrag 24.09.2009, 21:44
Beitrag #39


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Guten Abend,
habe heute Post bekommen vom TÜV bezüglich meiner MPU. Da steht nun drin, dass ich noch eine Nachschulung machen muss, um meinen Führerschein wieder zu bekommen!
Wie läuft das jetzt ab mit dieser Nachschulung? Wie lange dauert so was? Was für Kosten kommen ungefähr noch auf mich zu?

Danke schonmal im Vorraus für Antworten!
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darkstar
Beitrag 24.09.2009, 22:06
Beitrag #40


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Ich habe die neue Frage mal an deinen alten Thread angehangen. So weiß jeder gleich worum es geht. wavey.gif

Zitat (D*1389 @ 24.09.2009, 22:44) *
habe heute Post bekommen vom TÜV bezüglich meiner MPU. Da steht nun drin, dass ich noch eine Nachschulung machen muss, um meinen Führerschein wieder zu bekommen!
Hast du die MPU schon absolviert? think.gif

Vor Neuerteilung der FE ist ein besonderes Aufbauseminar zu absolvieren. Von der Nachschulung wurde dir hier schon etwas geschrieben. Mögliche Seminare wären unter anderem von AFN das Seminar ALFA oder vom TÜV das Kursmodell NAFAPlus. Auch von IFS gibt es ein entsprechendes Seminar.

mfg
darkstar


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Gast_klaus62_*
Beitrag 24.09.2009, 23:12
Beitrag #41





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Zitat (D*1389 @ 24.09.2009, 22:44) *
habe heute Post bekommen vom TÜV bezüglich meiner MPU.


letztes jahr haben wir dich schon auf das besondere Aufbauseminar aufmerksam gemacht!

warum hast du es noch nicht in Angriff genommen?

Zur MPU:

welche Fragestellung/en hast du denn bekommen?
was hast du überhaupt an Vorbereitung dafür gemacht?
hast du überhaupt Leberwerte gesammelt oder das EtG-Urinscreening gemacht?

wann hast du Termin für die MPU?
oder war bei dem Schreiben vom TÜV erst einmal eine Rechnung dabei?
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D*1389
Beitrag 25.09.2009, 05:21
Beitrag #42


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Das besondere aufbauseminar habe ich bereits vor längerem gemacht! Wegen der post vom TÜV habe ich mich wohl etwas undeutlich ausgedrückt - meine MPU hatte ich vor 3 Wochen! Was gekommen war, war das Gutachten! Da steht nun als Fazit drin, dass mir der Führerschein wieder gegeben werden kann, wenn ich an so einer staatlich anerkannten Nachschulung teilnehme!
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Q-Treiberin
Beitrag 25.09.2009, 05:38
Beitrag #43


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Da es im Gutachten steht vermute ich, dass es sich um einen Kurs nach §70 handelt (zur Wiederherstellung der Fahreignung). Das heißt, die MPU ist eigentlch negativ ausgegangen, wird aber nach Absolvierung des Kurses zum positiven GA.

Sollte ich damit richtig liegen, hast Du noch zwei Seminare vor Dir: Den Kurs nach §70 und das besondere Aufbauseminar.


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D*1389
Beitrag 25.09.2009, 05:54
Beitrag #44


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An dem besonderen aufbauseminar habe ich ja bereits teilgenommen, muss ich da etwa nochmal hin?
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Q-Treiberin
Beitrag 25.09.2009, 06:01
Beitrag #45


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Ach so, alles klar. Dann handelt es sich um einen Kurs nach §70 FEV zur Wiederherstellung der Fahreignung der Deine (noch) negative MPU in eine positive umwandelt.
Zu einem erneuten besonderen Aufbauseminar musst Du dann natürlich nicht nochmal.


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D*1389
Beitrag 25.09.2009, 07:37
Beitrag #46


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Wie lang wird sich denn so eine nachschulung? Weil meine Sperrfrist ist zu Beginn der Woche abgelaufen und kann es jetzt kaum erwarten, wieder fahren zu dürfen!
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Q-Treiberin
Beitrag 25.09.2009, 07:51
Beitrag #47


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Musst Du Dich bei den einzelnen Anbietern erkundigen, wann sie Kurse anbieten (unter "Weblinks" auf der verlinkten Seite kommst Du dahin).


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magnum88
Beitrag 25.09.2009, 09:32
Beitrag #48


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Zitat (D*1389 @ 25.09.2009, 08:37) *
Wie lang wird sich denn so eine nachschulung?


Drei bis vier Sitzungen mit einer Dauer von insgesamt 12 bis 16 Stunden - je nach Anbieter etwas unterschiedlich.


z. B. hier


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krautsalat
Beitrag 25.09.2009, 09:44
Beitrag #49


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Erstmal gibst du das Gutachten bei der Führerscheinstelle ab. Die muss dem Gutachten nämlich noch zustimmen.

Du bekommst dann Post, dass du mit Hilfe eines Kurses nach §70 FeV (glaub ich) deine Fahreignung wieder herstellen kannst. Mit der Zulassung zu einem solchen Kurs kannst du dich dann bei einem Anbieter deiner Wahl zu einem Kurs gemäß §70 FeV anmelden.

Die Mindestsitzungszahl beträgt 4 Sitzungen und die Mindeststundenzahl des Gruppengesprächs beläuft sich auf 12 Stunden. Zu den Sitzungen erscheinst du möglichst pünktlich und nüchtern, in den Sitzungen störst du nicht und die Hausaufgaben machst du auch.

Am Ende bekommst du eine Teilnahmebestätigung mit der du dann wieder zu deiner Führerscheinstelle gehst. Nun kann dir die Führerscheinstelle deinen neuen Führerschein ausstellen.

Herzlichen Glückwunsch!

p.s.
Ich habe damals 350 € bezahlt.
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D*1389
Beitrag 25.09.2009, 10:29
Beitrag #50


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Super, danke für die Erläuterungen!
Kann es denn sein, dass die Führerscheinstelle dem Gutachten auch nicht zustimmen?
Ich habe mal was gelesen: gibt es eine Möglichkeit, dass man den Führerschein jetzt schon bekommt und die Bescheinigung der Nachschulung "nachreicht"?
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