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> Reparaturen und Fahrzeugwäsche erlaubt?
kirroma
Beitrag 18.10.2008, 12:42
Beitrag #1


Neuling


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Guten Tag,

ein Nachbar von uns schraubt regelmäßig an Fahrzeugen (angeblich seinen eigenen, die KEnnzeichen deuten aber darauf hin, dass es nicht alles seine eigenen sein können...) und führt auch Karosseriearbeiten durch. D. h. er schleift, lackiert, baut Motoren und GEtriebe, Stoßdämpfer usw. ein und aus.

Dies macht er teilweise auf der öffentlichen Strasse und teilweise auf einem öffentlich zugänglichen Gemeinschaftsgrundstück (er ist MIeter einer Garage darauf).

Kann mir jemand sagen, wo ich hierzu die gesetzlichen Regelungen finde? Meines Wissens nach ist weder das eine noch das andere erlaubt, aber der Typ ist nur frech und dreist und das Ordnungsamt in unserem Kaff ist nicht so auf Draht.



Vielen Dank!
LG
Kirroma/Niedersachsen
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CvR
Beitrag 18.10.2008, 13:29
Beitrag #2


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Ich sehe da fürs erste erstmal kein Problem. Ob der Nachbar seine eigenen Fahrzeuge repariert oder die seiner Kumpels ist doch erstmal wurscht. Solange da kein illegaler Gewerbebetrieb vorliegt sind auswärtige Kennzeichen o.ä. nicht problematisch. Überhaupt lässt sich an den Kennzeichen nichts ablesen. Was spricht gegen den Gedanken, der Nachbar könnte einen Wagen aus einem auswärtigen Kreis erworben haben? Er könnte ihn dann ggf. nur mit HU-Nachweis ummelden - und dazu wären ggf. Reparaturarbeiten erforderlich...

Spontan würde mir auch nicht viel einfallen, das "Autobasteln" auf der Strasse verbieten würde. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es da imho nicht. Es könnte allenfalls in der Gemeindesatzung untersagt sein. => suchen, lesen, verstehen. Aber dran denken, dass du dann deine Winterreifen ggf. auch nicht mehr auf der Strasse wechseln darfst, wenn du da herummeckerst whistling.gif

Auf dem Gemeinschaftsgrundstück wäre allenfalls ein Verbot durch die Hausordnung o.ä. denkbar. Dies würde ihn meiner Meinung nach aber nur dann betreffen, wenn eine solche Ordnung wirksam in seinen Mietvertrag eingebunden wäre... Von gesetzlicher Seite spricht nichts dagegen, auf Privatgrundstücken privat an Autos herumzuschrauben.


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magnum88
Beitrag 18.10.2008, 14:09
Beitrag #3


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Zitat (kirroma @ 18.10.2008, 13:42) *
Guten Tag,

ein Nachbar von uns schraubt regelmäßig an Fahrzeugen (angeblich seinen eigenen, die KEnnzeichen deuten aber darauf hin, dass es nicht alles seine eigenen sein können...)


Verdacht auf Schwarzarbeit?

Zitat
und führt auch Karosseriearbeiten durch. D. h. er schleift, lackiert, baut Motoren und GEtriebe, Stoßdämpfer usw. ein und aus.

Dies macht er teilweise auf der öffentlichen Strasse


Das hört sich schon nach Sondernutzung an.
Die Straße wird ja offensichtlich über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen. Ein einfacher Radwechsel dürfte noch keine Sondernutzung darstellen, aber diese Reparaturarbeiten m.M.n. schon.
Geregelt kann das in Satzungen der Kommune und dem Straßengesetz von Niedersachsen sein.

Zitat
]und teilweise auf einem öffentlich zugänglichen Gemeinschaftsgrundstück (er ist MIeter einer Garage darauf).


Das wäre mit dem Eigentümer abzuklären, inwieweit das Gemeinschaftsgrundstück von dem Nachbarn so genutzt werden darf.

Zitat
Kann mir jemand sagen, wo ich hierzu die gesetzlichen Regelungen finde? Meines Wissens nach ist weder das eine noch das andere erlaubt, aber der Typ ist nur frech und dreist und das Ordnungsamt in unserem Kaff ist nicht so auf Draht.


Auch euer Ordnungsamt untersteht einer Rechtsaufsicht. In Bayern wäre es das Landratsamt.

Zitat (CvR @ 18.10.2008, 14:29) *
Er könnte ihn dann ggf. nur mit HU-Nachweis ummelden - und dazu wären ggf. Reparaturarbeiten erforderlich...


Dafür gibts es z.B. auch Selbsthilfewerkstätten. Schleifen und Lackieren auf offener Straße hat mit Bastelarbeiten bestimmt nichts mehr zu tun.

Ich kenne in meiner Umgebung ein paar ähnliche Fälle aus den letzten Jahrzehnten. Nachdem verschiedene Nachbarn sich beschwert hatten (Lärmbelästigung, usw.) war da ganz schnell Ruhe mit den Arbeiten auf der Straße.
Auch auf einem Privatgrundstück ist nicht alles möglich. Wenn es über den "Eigenbedarf" hinausgeht, können die Nachbarn durch solche Arbeiten unzumutbar belästigt werden.
Aber wie immer in solchen Fällen... wo kein Kläger, da kein Richter.


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Wollf_0708
Beitrag 18.10.2008, 14:10
Beitrag #4


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Hallo kirroma.
Was stört an dem Kampfschrauber. think.gif
Schleift, flext, schweisst, hämmert er an den Fahrzeugen, macht Lärm, Gestank und Dreck und das auch in den Mittagspausen ??
Dann kann eine "höhere Macht" eingeschaltet werden, die mal nachguckt.

Wenn es ein Gemeinschaftsgrundstück ist, dann ist zunächst die Hausverwaltung zu befragen, bevor das Ordnungsamt "geweckt" wird.

Ich selbst habe viele Jahre auf, unter, in, an meinen zwei-, drei- und vierrädrigen Fahrzeugen auf dem Parkstreifen geschraubt. Ein alter Kumpel von mir, hat erst einige Monate meine unter meinem Fiast 500 herausragenden Beine kennengelernt, bevor er meine anderen Teile gesehen und kennenlernte. Probleme hatte ich seitens Ordnungskräften nie, ......sondern immer nur mit Nachbarn: Herr XYZ können sie mir mal sagen: An meinem Auto habe ich folgende Erscheinung......., oder ich hätte da mal ein Problem, können sie ma´ guggen, ja, die selbe Maschine hatte ich auch vor dem Krieg usw..
Mit der Folge, dass ich fast mehr mit anderen Fahrzeugen in Nachbarschaftshilfe zu tun hatte, meine eigene Kfz-Baustelle aber brach lag. Als ich gelernt hatte NEIN zusagen, beschränkte ich mich auf Problem-Beratung, was gemacht werden könne....aber nicht von mir ausgeführt werden könne/dürfe.

Die Hauptsache, die ich beim öffentlichen" Schrauben lernte, war der Kernsatz:

Wer am Wege baut, hat viele Meister.



Grüsse
WolFgang
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CvR
Beitrag 18.10.2008, 14:18
Beitrag #5


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Zitat (magnum88 @ 18.10.2008, 15:09) *
Geregelt kann das in Satzungen der Kommune und dem Straßengesetz von Niedersachsen sein.

Im NStrG steht - wenn ich das gerade recht überblickt habe - nichts konkretes zu Reparaturarbeiten. Ich denke also, ohne die Gemeindesatzung o.ä. kommen wir nicht weiter...

Zitat (magnum88 @ 18.10.2008, 15:09) *
Zitat (CvR @ 18.10.2008, 14:29) *
Er könnte ihn dann ggf. nur mit HU-Nachweis ummelden - und dazu wären ggf. Reparaturarbeiten erforderlich...


Dafür gibts es z.B. auch Selbsthilfewerkstätten. Schleifen und Lackieren auf offener Straße hat mit Bastelarbeiten bestimmt nichts mehr zu tun.

Leider gibt's solche Selbsthilfewerkstätten nicht überall. Hier (auch Niedersachsen) wüsste ich im Umkreis von 30-50km keine. Schleif- und Lackierarbeiten können durchaus HU-relevant sein. Wenn die Karosse porös ist, gibt's keine Plakette. Die Löcher müssen schon raus...


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swift
Beitrag 18.10.2008, 14:19
Beitrag #6


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Doch auch dort steht das.

Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn jemand die Straße nicht vorwiegend zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt. (§ 14 I S.2)

Und in § 18 heißt es:
Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung. Sie bedarf der Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast, in Ortsdurchfahrten der Erlaubnis der Gemeinde.

Die Frage der Widmung ist allerdings auch hier entscheidend.
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magnum88
Beitrag 18.10.2008, 14:21
Beitrag #7


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Zitat (CvR @ 18.10.2008, 15:13) *
Im NStrG steht - wenn ich das gerade recht überblickt habe - nichts konkretes zu Reparaturarbeiten. Ich denke also, ohne die Gemeindesatzung o.ä. kommen wir nicht weiter...


siehe § 18

Zitat
Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung.


Liegt hier nach Schilderung des TE bestimmt vor.

Zitat (CvR @ 18.10.2008, 15:18) *
Leider gibt's solche Selbsthilfewerkstätten nicht überall. Hier (auch Niedersachsen) wüsste ich im Umkreis von 30-50km keine. Schleif- und Lackierarbeiten können durchaus HU-relevant sein. Wenn die Karosse porös ist, gibt's keine Plakette. Die Löcher müssen schon raus...


War nur ein Beispiel.

Dann müsste der Gute sich halt anders behelfen. Z.B. seine Tätigkeiten in die Garage verlegen. Dann stört es erst einmal nicht so sehr. Über die eigenen Basteleien würde sich auch bestimmt kein vernünftiger Mensch beschweren. Bei Schwarzarbeit wäre ich mir da nicht so sicher...


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kirroma
Beitrag 18.10.2008, 14:44
Beitrag #8


Neuling


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Ich hab nix gegen Baslter, wenn Sie mich damit nicht belasten und ich ggf. deswegen Haftbar gemacht werden kann. Da es sich um ein Gemeinschaftsgrundstück handelt, hafte ich als Miteigentümer also auch dafür. Wenn da Öl ausläuft oder sowas.

Was der IN der Garage macht ist mir total wurscht, aber wenn er das davor macht oder auf der Strasse stört es mich schon. Das ist ne Wohnstrasse in nem kleinen Ort, wo Kinder und Katzen durch die Gegend rennen und wenn da dann einer sein Auto schleift, dann hab ich da keinen BOck drauf. Und wenn das nicht erlaub ist, dann kann ich dementsprechend Schritte einleiten. Und ich wollte eigentlich nur wissen, wo sowas steht.

FÜr das Garagengrundstück haben wir keine extra Hausverwaltung. Aber ich werde mal die anderen Eigentümer ansprechen - auch den VErmieter des "Schrauber".

Er ist jedenfalls der Meinung, dass es erlaubt sei, sein Auto auf der Strasse zu waschen - soweit ich weiß ist das nicht mal mehr auf dem eigenen Grundstück gestattet. Und Reparaturen in dem Umfang sind auch nicht mehr als Bastelei oder "Reifenwechseln" zu bezeichnen.

Ich will mir halt nicht alles gefallen lassen - das Grundstück und die Strasse sind aus meiner Sicht keine KFZ-Werkstatt und deshalb werde ich alles versuchen, damit das unterbunden wird. Ich hab keine LUst eines Tages für Bodenverunreinigungen durch Motoröl zur Kasse gebeten zu werden.

Gruss
Kirroma
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nachteule
Beitrag 18.10.2008, 14:57
Beitrag #9


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Hallo, Kirroma,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

So entstehen die schönsten Nachbarschaftskriege dry.gif

Deine Bedenken mit dem Öl in allen Ehren, aber wenn Dein Nachbar den Garagenvorplatz verschmutzt, muss er haften, und nicht die Gemeinschaft, also hast Du damit nichts zu tun.

Wie @Wollf_0708 richtig schrieb: wenn der Nachbar unnötigen Lärm macht, kann ich es verstehen, wenn sich jemand irgendwann einmal darüber ärgert, aber was stört Dich daran, wenn er an den Autos herumschraubt?

Steht er Dir dabei im Weg, wenn Du dort entlanggehen oder fahren musst?

Verbietet er den Kindern oder den Katzen, dort herumzulaufen, weil sie an seine Autos geraten könnten?

Zeigt er beim Arbeiten im Sommer ungeniert seinen Waschbärbauch, und störst Du Dich daran, oder was stört Dich konkret?

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Gast_buerger_*
Beitrag 18.10.2008, 15:12
Beitrag #10





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Zitat
Ich hab keine LUst eines Tages für Bodenverunreinigungen durch Motoröl zur Kasse gebeten zu werden.


Braust du doch auch nicht!

Hier steht doch nach deiner Meinung der Verursacher fest.

Aber so schlimm wird es dann wohl doch nicht sein, sonst

Zitat
aber der Typ ist nur frech und dreist und das Ordnungsamt in unserem Kaff ist nicht so auf Draht.


würde doch bestimmt das Ordnungsamt wegen Umweltverschmutzung einschreiten think.gif .

wavey.gif
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magnum88
Beitrag 18.10.2008, 15:52
Beitrag #11


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Privates Autowaschen auf offener Straße ist bestimmt auch am Wohnort des TE nicht erlaubt. Jede Waschanlage benötigt einen Ölabscheider, der hier unter Garantie nicht vorhanden ist.


Der Lärm eines Winkelschleifers ist für kranke und ältere Menschen kaum zu ertragen. Kleinkinder benötigen auch tagsüber ihren Schlaf. Solcher Lärm kann eine junge Mutter zur Verzweiflung bringen, wenn das Kind nicht schlafen kann.


Ich wundere mich schon etwas über manche Meinung hier. Wir so rücksichtslos handelt, wie anscheinend dieser Nachbar, braucht sich über Sanktionen doch nicht zu wundern. Der weiß bestimmt, dass es nicht richtig ist, was er tut, aber so lange niemand einschreitet, wird er weiter machen. Ein Nachbarschaftskrieg muss deswegen nicht unbedingt entstehen. Wenn der Mann ein wenig Grips hat, wird er seine Arbeiten in Zukunft nicht mehr belästigend gestalten.


Wenn die Arbeiten wirklich einen störenden Umfang haben und das scheint der Schilderung nach so zu sein, würde ich mich an die übergeordnete Behörde des Ordnungsamtes wenden und nachfragen, was zu tun ist. Und das wissen die auch!
Für "Schwarzarbeit" ist der Zoll zuständig.


Ich kenne allerdings auch einen eskalierten Fall, der ähnlich wie der des TE gelagert war (über 20 Jahre her). Das ist es bis zum Schusswaffengebrauch scarey.gif eines genervten Nachbarn, der durch die Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigung nicht mehr ein und aus wusste, gekommen! Getroffen hat er niemanden, aber mehrmals in die Luft geballert.
Die Sache wurde vertuscht... thread.gif shutup.gif

Danach haben sich die Kontrahenten wieder vertragen und hocken bis zum heutigen Tage friedlich am Biertisch zusammen. Der "Schrauber" musste seine Aktivitäten aber erst in eine hierfür errichtete kleine Halle verlegen.

Zitat
kirroma 18.10.2008, 15:44
Ich hab keine LUst eines Tages für Bodenverunreinigungen durch Motoröl zur Kasse gebeten zu werden.

Zitat (buerger @ 18.10.2008, 16:12) *
Braust du doch auch nicht!


@Bürger

Der TE schreibt, dass er
Zitat
Miteigentümer
ist. Nach den einschlägigen Gesetzen kann er tatsächlich auch ohne Verschulden haftbar gemacht werden.

1 Liter Öl kann eine Million Liter Wasser verunreinigen. Die Sanierungskosten wären enorm und ohne Versicherungsschutz wahrscheinlich nicht zu schultern.

Beim Verursacher ist oftmals nichts zu holen und die Beweisfrage steht auch erstmal noch außen vor...


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Wollf_0708
Beitrag 18.10.2008, 19:10
Beitrag #12


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Zitat (magnum88 @ 18.10.2008, 17:52) *
Privates Autowaschen auf offener Straße ist bestimmt auch am Wohnort des TE nicht erlaubt. Jede Waschanlage benötigt einen Ölabscheider, der hier unter Garantie nicht vorhanden ist.

Zitat
kirroma 18.10.2008, 15:44
Ich hab keine LUst eines Tages für Bodenverunreinigungen durch Motoröl zur Kasse gebeten zu werden.



1 Liter Öl kann eine Million Liter Wasser verunreinigen. Die Sanierungskosten wären enorm und ohne Versicherungsschutz wahrscheinlich nicht zu schultern.



Moin.
Mach ma lamsam.

Zum ersten Satz des Zites:
Privates Autowaschen auf der Strasse ist i.d.R. nicht mehr erlaubt, weil es in sehr vielen Gemeinden/Städten eine getrennte Kanalisationsführung fürAbwasser (zB. aus den Haushalten) und für Niederschlagswasser gibt.
Das Abwasser geht in die Kläranlage, die neben den haushaltsüblichen Abwässern und deren Inhaltsstoffe, wie unter anderem:
Fäkalisches, Damenbinden, Waschmittel und Weichspüler, Fetten, Salatölen, Urinalstein, Kloduftsteinen, Gebissreinigerresten, Pinselreiniger für wasserlösliche Lacke, Dispersions-Rollenauswaschungen unter den fliessenden Wasserstrahl, und die anderen 100.000 Stoffe und deren mögliche Metabolismen, ....abreinigt, das "gereinigte Abwasser geht dann i.d.R. in den nächsten Vorfluter, sprich Kinzig, Main, Elbe etc..

Niederschlagswasser geht unter Umgehung irgendeiner Klärung und Reinigung direkt in den/die Vorfluter, den sollen keine Tenside usw. zugeführt werden, sonst Fische schlapp und tot.


Zu den beiden anderen Textauszügen:
1ppm im Trinkwasser ist schlecht, 1 ppm im Bodensee gibt zig Quadratmeter schillernde Oberfläche, aber 1 ppm im Grundwasser ist m.W. nicht sanierungspflichtig/-würdig, ergo kein Bedarf, dort eine Anlage aufzustellen. (Wenn doch - 8-ung Eigenwerbung !! - : dann diese Grundwassersanierungs-Anlage bei uns gemietet werden. Wir kommen dann mit dem Bohrunternehmen, bohren abströmig ein 5" Brünnelchen, werfen eine Unterwassermotorpumpe, vielleicht noch einen Ölskimmer für die aufschwimmende Öl-Phase hinein und leiten das Wasser über einen Aktivkohlefilter und dann in die Kanalisation, das bei Lust und Laune auch mit Datenfernübertragung und SMS-Warnmeldungen und...etc. ...also ganz grob beschrieben. Immense Preise von 2 bis 10 tsd. DoppelMark, je höher, desto uns lieber rofl1.gif )

Bis ein Liter Öl, auf dem "Naturboden" aufgebracht, in den bei 1,5 bis 10 und mehr Meter tief gelegenen Grundwasserleiter gelangt, vergeht mit unter und meistens eine Menge Zeit. In dieser Zeit finden und/oder bilden sich Bodenbakterien, die sehr flott und effektiv die Kohlenwasserstoffe als Nahrung nehmen und am Ende nur elementare C´s, H´s H20´s "ausscheiden". Das machen die klugen Tierchen so ganz von alleine, sogar ohne Gesetze und Verordnungen und ohne der Mithilfe von Menschen. Sollte von diesem bewussten Liter Öl doch noch etwas in das Grundwasser gelangen, auch nicht so schlimm, das wird sich so einigermassen mit den ackerbaulich eingebrachten XYZ-iden und Düngemittelresten recht gut vertragen. Eine nächst gelegene Trinkwasserbrunnenanlage schöpft ihr Wasser aus 80 ++ Metern Tiefe und leitet das oft auch noch vorher über Sand/Kies- und dann über Aktivkohlefilter.

Auch eine Möglichkeit den Boden zu entölen, ist das Auskoffern, d.h. Ausbaggern. Der Aushub wird -wie viele Aushübe von den deutschlandweit sanierten Tankstellen- in sog. Bodenreinigungsanlagen verbracht. Dort wird dann in großen Mieten der Boden bis zu den erlaubten Grenzwerten biologisch gereinigt und als Unterbau von -was weiss ich- Strassen usw. wieder unser aller Mutter Erde zurückgegeben.

Ich will es ganz, ganz deutlich sagen:
Öl gehört nicht in den Boden und das Wasser, eine Verniedlichung, der von der Threadstarterin geäußerten Bedenken wg. vielleicht möglicher zukünftiger Ölschäden, liegt mir auch ebenfalls fern, denke ich doch, dass der wirkliche Grund des Ärgers aus einem anderen Bereich kommen mag.
Da das Garagengrundstück aber ganz sicherlich einen Besitzer oder gar Verwalter hat, ist bestimmt auch eine Versicherung vorhanden, die zunächst einen evtl. eintretenden Schaden begleichen und dann vom Verursacher zurückfordern wird.
Unser "Kampfschrauber" wird wissentlich und ganz sicher keinen Ölschaden verursachen, er will ja in den nächsten Tagen nicht in einer Ölpfütze herumtappen, vielleicht hat er Katzenstreu oder sonstige Bentonite als Ölbindemittel in einer Tüte, wenn "doch mal was in die Hose geht".



Aus dem Beginnerthread:
"""und führt auch Karosseriearbeiten durch. D. h. er schleift, lackiert, baut Motoren und GEtriebe, Stoßdämpfer usw. ein und aus. """

Dort steht nichts von lärmenden Flexen !!
Die fachmännischen Kampf- und Berufsschrauber nehmen das heute schon Exzenterschleifer usw. und die haben den halben dbA-Wert von Winkelschleifern.

Sorry für den langen Text, ist er den Mod´s zu viel, dann in die Tonne damit, die verwendeten Buchtaben können für bessere Beiträge re-recykelt werden. wink.gif wink.gif

Abendliche Grüße
WolFgang
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kirroma
Beitrag 19.10.2008, 11:59
Beitrag #13


Neuling


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ich bin ja froh, dass ich noch - aus meiner Sicht - "normale" Antworten bekommen habe.

Mal abgesehen von der Haftungsproblematik, finde ich es einfach nicht in Ordnung, wenn jemand in einem reinen Wohngebiet über normale "Basteleien" hinaus herumwerkelt. Da stehen teilweise 3 Schrottkarren an der Straße herum. Letztens sogar ein nicht angemeldetes Fahrzeug (das weiß sogar ich, dass das Verboten ist wegen der Gefährdungshaftung). Ich will nicht einfach zusehen und mich ärgern, während der macht, was er will.

Danke für Eure Antworten. Ich werde mich mal etwas mehr mit deM Ordnungsamt auseinander setzen.

Gruss
Kirroma
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rotakiwi
Beitrag 19.10.2008, 12:39
Beitrag #14


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Abgesehen von deinen guten Rechten und der wahrscheinlichen Illegalität der Reparaturen auf der Straße:

Zitat (kirroma @ 19.10.2008, 12:59) *
[...]Ich will nicht einfach zusehen und mich ärgern, während der macht, was er will.[...]
Ärgern brauchst du dich aber schon jetzt nicht. Ruhe schont die Nerven. wavey.gif

Grüße aus dem Westen

Victor


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Grüße - Victor R. aus D.
Pass auf das Zweirad auf!
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Coyota
Beitrag 19.10.2008, 20:02
Beitrag #15


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Hallo Kirroma,

also erstmal: ich habe einiges Verständnis für Dein Anliegen, bin selbst durch erheblichen Gewerbelärm in meiner Wohnqualität aufs Ärgste gestört und gehe jetzt auch dagegen vor.

Aaaaaaber... überleg erstmal konkret und versuch es mal zu erklären, ob Deine "Beschwerde" auch objektivierbar ist. Daher erstmal die Frage:

Was konkret stört oder belästigt Dich, was hat direkte Konsequenzen für Dein persönliches Wohlbefinden oder mindert objektiv Deine Wohnqualität?

Deiner jetzigen Schilderung zufolge sehe ich das noch nicht so... es scheint mir hier eher um das Prinzipielle "darf der das?" als um das "er stört mich mit Lärm, Blockieren des Hofes o.ä. " zu gehen. Für diesen Fall rate ich Dir (aus eigenster Erfahrung!!!) dringenst ab, einen Nachbarschaftsstreit anzufangen. Einmal angefangen kann es hier jahrelangen Ärger bedeuten, weil ala Maschendrahtzaun jeder noch so nichtige Anlass zu einem Streitpunkt wird. Nach kürzester Zeit geht es in einem solchen Krieg nicht mehr um die Sache, sondern nur noch ums Rechthaben und Ärgern...Gegenärgern usw. ! So ein Streit wird nie nur einseitig einen der Streitigen belasten, sondern er wird Dir -ob Du nun im Recht bist oder nicht- Ärger, Streß und kaputte Nerven bescheren. Überleg Dir, ob die jetzige "Störung" Dich wirklich soooo konkret belästigt, daß es einen jahrelangen Krieg wert ist.

Im spez. Fall:

Wenn Dich der Lärm stört, so gilt für nicht gewerblichen Nachbarschaftslärm die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Darin ist für eine Vielzahl von Maschinen (sogar für rollbare Mülleimer!) genau geregelt, zu welchen Zeiten diese im Freien betrieben werden dürfen. An diese Zeiten muß Dein Nachbar sich halten. Innerhalb der erlaubten Zeiten kann er stundenlang flexen oder Schleifen und Du kannst ihm gar nichts, solange er dies nicht absichtlich unter Deinem Wohnzimmerfenster macht, obwohl auch 20 m weiter dafür Platz wäre.

Geh nochmal in Dich und überlege, ob es nicht ganz andere Gründe hast, weswegen Du Dich über Deinen Nachbar ärgerst und Du vielleicht auf diese obige Weise versuchst, ihn zurückzuärgern...?

Gruß von COYOTA thread.gif


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