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> Verkehrskontrolle (THC Test positiv)
sadcat
Beitrag 11.08.2008, 19:34
Beitrag #1


Neuling
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Hi,

ich bin am Sonntag 10.8.08 von der Polizei Routinemäßig kontrolliert worden und wurde wegen angeblich roter Augen mit zur Wache genommen. Der Urin Test war positiv auf THC. Ein Arzt hat mir später noch Blut abgenommen. Das letzte mal habe ich vor ca. 65 Std. einen halben Joint geraucht allerdings habe ich in den letzten 2 Monaten regelmäßig ca. 1-3 Joint pro Abend geraucht. crybaby.gif

Ich gehe mal davon aus das mein THC aktiv Wert hoffentlich unter der 1,0 ng Grenze liegt unsure.gif allerdings habe ich durch Foren erfahren das es auch auf den THC-COOH Wert ankommt der einen regelmäßigen Kiffer von gelegenheits Raucher unterscheiden kann. Ist es möglich das der COOH Wert sich in den 65 Stunden soweit runtergegangen ist um mich als gelegenheits Raucher zu identifizieren?

Die Werte kann ich erst in 2-3 Wochen abholen was die schlimmsten Wochen meines Lebens werden! Was für Strafen könnten mich denn erwarten bei zu hohen COOH Wert aber unter 1,0 ng liegendem aktiv Wert? Muss ich mit einer MPU Rechnen? Oder Führerscheinentzug(für eine gewisse Zeit aber keinen kompletten entzug oder)? Darf man während der MPU denn Fahren?

Ich hoffe jemand kann mir eventuell helfen meinen Blutdruck und Puls der seitdem auf 200 ist etwas zu senken... Denn da ich Selbständig bin wäre das der tot meiner Selbständigkeit



Bundesland ist Niedersachsen
Nicht in der Probezeit und NIEMALS auffällig geworden 1 mal in meinem leben mit leichter Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden. Ich will zwar nichts entschuldigen aber immer erwischen sie die falschen Leute sad.gif
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Feuerpferd
Beitrag 11.08.2008, 20:04
Beitrag #2


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Zitat (sadcat @ 11.08.2008, 20:34) *
Was für Strafen könnten mich denn erwarten bei zu hohen COOH Wert aber unter 1,0 ng liegendem aktiv Wert?
Ab einem Wert von 1ng/ml aktives THC mußt Du mit einem Bußgeld in Höhe von 250€ plus 23,50€ Gebühren und Auslagen, 4 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Liegt der Wert darunter ist keine Strafe zu erwarten.

Zitat (sadcat @ 11.08.2008, 20:34) *
Muss ich mit einer MPU Rechnen?
Dem von Dir beschriebenen Konsummuster würde ich mit einer MPU rechnen.

Zitat (sadcat @ 11.08.2008, 20:34) *
der Führerscheinentzug(für eine gewisse Zeit aber keinen kompletten entzug oder)?
Kann innerhalb der gesetzten Frist kein positives Gutachten vorgelegt werden wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist dann erst mit einem positiven Gutachten möglich. Dafür wiederum werden mindestens 6 Monate nachgewiesener Abstinenz verlangt.

Zitat (sadcat @ 11.08.2008, 20:34) *
Darf man während der MPU denn Fahren?
Ja. Die Fahrerlaubnis wird erst entzogen wenn die Frist zur Vorlage einer MPU nicht eingehalten wurde. Bis dahin darfst Du noch fahren.

Zitat (sadcat @ 11.08.2008, 20:34) *
Denn da ich Selbständig bin wäre das der tot meiner Selbständigkeit
Tut mir leid, aber die Mitleidstour zieht bei mir nicht. Du hast wissentlich mit dem Feuer gespielt und Dir die Finger verbrannt.

Zitat (sadcat @ 11.08.2008, 20:34) *
Ich will zwar nichts entschuldigen aber immer erwischen sie die falschen Leute sad.gif
Ja ist klar. "Die" erwischen immer die falschen Leute. Warum sagt eigentlich niemand, "Mit mir haben sie den Richtigen erwischt?" Du hast konsumiert und wurdest dabei erwischt. Warum sollte es mit Dir nun den Falschen erwischt haben? Weil andere mehr konsumieren und noch nicht erwischt wurden? Früher oder später werden die auch noch erwischt.


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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GSX-R
Beitrag 11.08.2008, 20:11
Beitrag #3


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Hallo, und willkommen im Verkehrsportal

Zitat (sadcat @ 11.08.2008, 19:34) *
Das letzte mal habe ich vor ca. 65 Std. einen halben Joint geraucht allerdings habe ich in den letzten 2 Monaten regelmäßig ca. 1-3 Joint pro Abend geraucht. crybaby.gif

Also regelmäßiger Konsum.
Zitat
Ist es möglich das der COOH Wert sich in den 65 Stunden soweit runtergegangen ist um mich als gelegenheits Raucher zu identifizieren?

Möglich ist das schon. Wir hatten hier schon Hardcoreuser mit minimalen THC-COOH-Werten. Aber wahrscheinlich ist das nicht.
Da kommt es auf den Stoffwechsel an, und der ist bei jedem unterschiedlich.
Zitat
Die Werte kann ich erst in 2-3 Wochen abholen was die schlimmsten Wochen meines Lebens werden! Was für Strafen könnten mich denn erwarten bei zu hohen COOH Wert aber unter 1,0 ng liegendem aktiv Wert?

So dem so sein sollte, hast Du von der Bußgeldstelle nichts zu erwarten. Allerdings wird die FsST bei werten über 15ng/l wohl ein äG zur Klärung der Konsumform von Dir verlangen. Und wenn die Werte über 75ng/l sein sollten, dann werden sie Dich als das behandeln, das Du bist: Regelmäßiger Konsument. Nach Anlage 4 FeV bist Du damit nicht mehr geeignet, ein Fahrzeug zu führen. Mache FeB ordnen dann eine MPU an, andere entziehen sofort.
Zitat
Muss ich mit einer MPU Rechnen?

Ja, das ist gut möglich.
Zitat
Oder Führerscheinentzug(für eine gewisse Zeit aber keinen kompletten entzug oder)?

Nein, Wenn die Fleppe weg ist, bekommst Du sie nur mit einer MPU zurück.
Zitat
Darf man während der MPU denn Fahren?

Die Frage ist jetzt aber nicht ernst gemeint, oder?
Keinesfalls, wenn entzogen wurde. Bekommst Du eine MPU mit Fristauflage, dann kannst Du solange weiterfahren, bis die Frist verstrichen ist.
Zitat
Ich hoffe jemand kann mir eventuell helfen meinen Blutdruck und Puls der seitdem auf 200 ist etwas zu senken... Denn da ich Selbständig bin wäre das der tot meiner Selbständigkeit

Wohl eher nicht. Aber es kommt alles auf die Blutwerte an. Btw, Du wusstest ja wohl, dass sich THC und das Führen von Kfz nicht besonders verträgt, oder?
Zitat
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Sorry, aber bei dem Konsummuster....
Das war nur eine Frage der Zeit. Und wieso die falschen Leute? Nur weil Du noch nie erwischt worden bist?


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
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Hornblower
Beitrag 11.08.2008, 22:21
Beitrag #4


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Hallo Sadcat,

das sieht ziemlich bös aus. Mir ist jetzt nicht ganz klar: Die 65 Stunden sind vergangen *nach* der Blutabnahme? Davor hast Du vor 10 h geraucht? Und davor regelmäßig täglich bis zu 3 Joints?

Das ist gar nicht gut. Mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit liegst Du über 1 ng THC (akut) und die passiven Werte werden auch Bände sprechen.

Zu den Folgen haben sich schon meine Vor-Poster geäußert. Hier noch weitere Infos:

Infos zu THC und seinen Abbauprodukten gibt es hier!

Allgemeine Infos zum Abbauverhalten von Wirkstoffen im menschlichen Körper gibt es hier!

Viele Grüße,

H.H.


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sadcat
Beitrag 12.08.2008, 01:28
Beitrag #5


Neuling
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Mhh

also ich habe heute von einem bekannten erfahren das er nachdem das Gutachten des Polizeiarztes eingegangen ist ein Brief vom TÜV bekommen hat (2 Wochen nach dem Gutachten) dann musste er sich beim TÜV vorstellen und noch ein Bluttest abgeben, wo nur auf den COOH Wert geachtet wurde. Und der sollte nach 4 Wochen doch fast wieder im grünen Bereich sein.

Er war zwar noch in der Probezeit aber keine Ahnung ob das ein Unterschied macht. Der Verwaltungsweg sollte doch der gleiche sein.

Ich wurde am Sonntag getestet und hatte ca. 65Std. vor dem Test einen halben Joint geraucht. Und vor dem Tag auch einen halben Joint und davor ein bissl mehr. (Also 65 Std. vor dem Bluttest den letzten Joint)
Und ich habe aus Foren entnommen das bei den meisten Leuten der Aktive Wert wieder in Ordnung war. Teilweise schon nach wenigen Stunden. (Klar Stoffwechsel etc.)

Also ich gehe mal davon aus das der Aktiv Wert nach 65Std. eigentlich unter den 1,0 ng liegen sollte (hoffentlich). Und wenn ich einen zweiten Bluttest nach 4 Wochen machen muss sollte der COOH Wert doch wieder im grünen Bereich sein.

Danke für euer Feedback.

P.S. Ja klar also mit der Mitleids tour wollte ich net kommen aber mal ehrlich seit 65.Std kein Joint geraucht da bin ich 100%ig fit und fahrtüchtig. Ich kenne mich und meinen Körper und weis ob ich fahrtüchtig bin oder net. Ist ja nicht so das ich bekifft gefahren bin. Und meine Reaktionen sind selbst nach 24 Std. nach dem letzten joint 10 mal besser als bei anderen Menschen die mit 60 oder 70 Jahren Auto fahren. Aber das lasse ich jetzt mal so im Raum stehen.... biker.gif Und wenn dadurch meine Existenz ruiniert wird wem liege ich dann auf der Tasche... Ja genau dem Steuerzahler ... Und was hat das dann gebracht, ich bin pleite der Staat bekommt seine Bußgelder und ich bekomme schön Arbeitslosengeld ... Und ich diese Lage (Arbeitslos) wollte ich NIEMALS kommen! Aber nicht falsch verstehen bitte "schön Arbeitslosengeld" daran ist absolut gar nichts schön.

Der Beitrag wurde von sadcat bearbeitet: 12.08.2008, 01:45
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nachteule
Beitrag 12.08.2008, 02:20
Beitrag #6


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Hallo, Sadcat,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (sadcat @ 12.08.2008, 02:28) *
Ist ja nicht so das ich bekifft gefahren bin.

Zum Zeitpunkt der Kontrolle vielleicht nicht, aber was ist damit?
Zitat (sadcat @ 11.08.2008, 20:34) *
Das letzte mal habe ich vor ca. 65 Std. einen halben Joint geraucht allerdings habe ich in den letzten 2 Monaten regelmäßig ca. 1-3 Joint pro Abend geraucht. crybaby.gif
(Hervorhebung durch mich).

Wenn Du abends 1 - 3 Joints geraucht hast, warst du am nächsten Morgen noch nicht wieder drogenfrei, und Du kannst mir auch nicht erzählen, dass Du die Joints in Deinem stillen Kämmerlein vor dem Schlafengehen geraucht hast und niemals, nach dem Konsum, doch noch mit dem Auto in der Gegend herumgefahren bist, Freunde besucht hast, oder was weiß ich.

Zitat
Und meine Reaktionen sind selbst nach 24 Std. nach dem letzten joint 10 mal besser als bei anderen Menschen die mit 60 oder 70 Jahren Auto fahren.

Typischer Fall von Selbstüberschätzung und Fehleinschätzung der Fahrtauglichkeit der Youngtimer, wie ein Bekannter seine Altersgruppe einmal so schön bezeichnet hat.

Davon abgesehen: Es wäre schlimm, wenn Du 24 Stunden nach dem letzten Joint immer noch eine verzögerte Reaktionsfähigkeit hättest.

Der Staat ist nicht schuld daran, wenn Du jetzt arbeitslos werden solltest, sondern der Leidtragende.

Schuld bist Du ganz allein, denn Du bist der BTM - Konsument, und ich glaube kaum, dass jedesmal jemand hinter dir stand und Dich dazu gezwungen hat.

Mit den Folgen musst Du leben, genau, wie jeder, der z. B. wegen Alkohol seine Fahrerlaubnis verloren hat.

Es bringt auch nichts, über den ach so bösen Staat zu jammern, sondern hier heißt es: Hintern hoch und etwas tun, um die mögliche MPU zu bestehen.

Du solltest auf jeden Fall davon ausgehen, dass eine MPU auf Dich zukommt und deshalb ab sofort abstinent leben, wenn Du damit nicht schon angefangen hast.

Wenn es dann doch nur zu einem ä.G. kommt, ist es dann sicher auch nicht so schlimm, wenn Du bis dahin abstinent gelebt hast, oder? rolleyes.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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sadcat
Beitrag 12.08.2008, 02:39
Beitrag #7


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Ist klar hast ja recht aber das macht mich fertig... Wir könnten uns jetzt Tage lang die Weisheiten, Dummheiten und Fehler um die Ohren werfen aber das hat keinen sinn und bringt nichts. Aber es gibt halt Leute die Alkohol nicht vertragen und alternativen suchen und ich rede jetzt NUR von Cannabis also auf jedenfall in meinem Fall biggrin.gif Und wenn ich Abends ne Tüte schmauche bin ich am nächsten Tag fit geistlich sowie körperlich. Und mir geht es besser als wenn ich Bier oder andere Sachen trinke. Aber ich finds halt heftig was da bei "Ersttätern" (die niemals aufgefallen sind bzw. nie etwas angestellt haben sich immer an alle vorschriften gehalten haben(fast)) für krasse Konsequenzen auf einen warten und ich mein da jetzt nur mal die ganzen Geldstrafen (und nicht die ganzen Verallgemeinerungen)
Aber gut haken wir den Punkt ab unter "Verdammt ich hab mir selber ins Knie geschossen"...

Kann mir jemand eventuell dazu was sagen:

also ich habe heute von einem bekannten erfahren das er nachdem das Gutachten des Polizeiarztes eingegangen ist ein Brief vom TÜV bekommen hat (2 Wochen nach dem Gutachten) dann musste er sich beim TÜV vorstellen und noch ein Bluttest abgeben, wo nur auf den COOH Wert geachtet wurde. Und der sollte nach 4 Wochen doch fast wieder im grünen Bereich sein.

Er war zwar noch in der Probezeit aber keine Ahnung ob das ein Unterschied macht. Der Verwaltungsweg sollte doch der gleiche sein.

Ich wurde am Sonntag getestet und hatte ca. 65Std. vor dem Test einen halben Joint geraucht. Und vor dem Tag auch einen halben Joint und davor ein bissl mehr. (Also 65 Std. vor dem Bluttest den letzten Joint)
Und ich habe aus Foren entnommen das bei den meisten Leuten der Aktive Wert wieder in Ordnung war. Teilweise schon nach wenigen Stunden. (Klar Stoffwechsel etc.)

Also ich gehe mal davon aus das der Aktiv Wert nach 65Std. eigentlich unter den 1,0 ng liegen sollte (hoffentlich). Und wenn ich einen zweiten Bluttest nach 4 Wochen machen muss sollte der COOH Wert doch wieder im grünen Bereich sein.

Grüße

Der Beitrag wurde von sadcat bearbeitet: 12.08.2008, 02:53
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JTH
Beitrag 12.08.2008, 05:56
Beitrag #8


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Zitat (sadcat @ 12.08.2008, 03:39) *
Aber es gibt halt Leute die Alkohol nicht vertragen und alternativen suchen und ich rede jetzt NUR von Cannabis also auf jedenfall in meinem Fall biggrin.gif Und wenn ich Abends ne Tüte schmauche bin ich am nächsten Tag fit geistlich sowie körperlich. Und mir geht es besser als wenn ich Bier oder andere Sachen trinke.


Wieso muß man denn überhaupt regelmäßig dem Rausche fröhnen? Wenn Du's nicht verträgst, lass es sein...

Zitat (sadcat @ 12.08.2008, 03:39) *
Aber ich finds halt heftig was da bei "Ersttätern" (die niemals aufgefallen sind bzw. nie etwas angestellt haben sich immer an alle vorschriften gehalten haben(fast)) für krasse Konsequenzen auf einen warten und ich mein da jetzt nur mal die ganzen Geldstrafen (und nicht die ganzen Verallgemeinerungen)


Die von Dir möglicherweise zu erwartende Geldbuße von 250€ ist für den Ersttäter gedacht. Wärest Du einschlägig vorbelastet würde diese erheblich höher ausfallen und das FV von 1 auf drei Monate steigen. Die Verfahrenskosten betragen übrigens nicht nur 23,50€! Die Kosten für Blutentnahme und -untersuchung kämen mit dazu.

Zitat (sadcat @ 12.08.2008, 03:39) *
Aber gut haken wir den Punkt ab unter "Verdammt ich hab mir selber ins Knie geschossen"...


Aber auch nur Du.


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Coyota
Beitrag 12.08.2008, 06:32
Beitrag #9


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Hallo sadcat, wavey.gif

65 h nach dem letzten Joint ist es sehr wahrscheinlich, daß der aktive Wert unter 1 ng liegt, aber 100% garantieren kann das niemand. Bei 1-3 Joints täglich kann das passive COOH bis zu 3 Monate im Blut nachweisbar sein, da THC im Körperfett eingelagert und von dort langsam wieder ins Blut freigesetzt wird. Es gibt Ausnahmefälle, in denen Hardcore-Kiffer relativ niedrige Werte hatten aber auch hier kann Dir keiner voraussagen, wie es bei Dir aussieht.
Du kannst höchstens mal in die Apotheke gehen und Dir da einen THC-Urintest kaufen. Frage nach einem, der auch das COOH misst, nicht nur das aktive THC. Die Tests gibt es mit verschiedenen "Cut-Offs", also Empfindlichkeiten. Wenn z.B. ein Test mit Cut-Off 50 ng für COOH bei Dir negativ ist, weißt Du, daß Du (jetzt aktuell) unter diesem Wert liegst.

Ansonsten mußt Du halt warten und die Werte bei der Polizei erfragen. Kiffen eingestellt hast Du ja hoffentlich?

Zitat (sadcat @ 11.08.2008, 20:34) *
Denn da ich Selbständig bin wäre das der tot meiner Selbständigkeit


Da siehst dann aber schlecht aus mit Arbeitslosengeld, das kriegst Du als Selbstständiger eigentlich nicht, höchstens Hartz4.

Gruß von COYOTA thread.gif


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Hornblower
Beitrag 12.08.2008, 09:10
Beitrag #10


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Zitat (sadcat @ 12.08.2008, 02:28) *
also ich habe heute von einem bekannten erfahren

Vergiß mal ganz schnell alle Bekannten und alle Konsumenten-nahen Foren, die sich selbst etwas in die Tasche lügen.

Hast Du die von mir oben verlinkten Postings gelesen? Dort findest Du Antworten und Hintergrundinfos zu Deinen Fragen. dry.gif

Cannabis-Vorfälle sind ziemlich individuell. Es kommt mitunter auf Kleinigkeiten an, und was für Deinen Bekannten gilt - so es denn so stimmt - muß noch lange nicht für Dich gelten.


Zitat
Bluttest abgeben, wo nur auf den COOH Wert geachtet wurde. Und der sollte nach 4 Wochen doch fast wieder im grünen Bereich sein.


Das kommt auf den Konsum an, und darauf, was Du als "grün" bezeichnest:

Bei einem regelmäßigen Konsumenten - und das bist Du, zumindest zeitweilig - kann THC-COOH sich noch bis zu 3 Monaten im Blut halten. Nach 4 Wochen kann der Spiegel locker noch so hoch sein, daß gelegentlicher Konsum feststeht. In Kombination mit einer berauschten Fahrt ist die FE dann weg.

Zitat
Er war zwar noch in der Probezeit aber keine Ahnung ob das ein Unterschied macht. Der Verwaltungsweg sollte doch der gleiche sein.

Probezeit ist unwichtig.

Zitat
Ich wurde am Sonntag getestet und hatte ca. 65Std. vor dem Test einen halben Joint geraucht. Und vor dem Tag auch einen halben Joint und davor ein bissl mehr. (Also 65 Std. vor dem Bluttest den letzten Joint)

Du lügst Dir selbst etwas in die Tasche. Deimn letzter Konsum liegt nicht 65 Stunden zurück, er liegt wesentlich kürzer zurück. "Vor dem Test einen halben Joint". Wie lange? 10 Stunden? War es wirklich nur ein halber? Oder dreiviertel?

Das wird verdammt knapp. Ich wage keine Prognose. Warten wir auf die Blutwerte.

Ansonsten stehst Du nach 65 h normalerweise in der Tat nicht mehr unter THC-Einfluß.

Zitat
Und ich habe aus Foren entnommen das bei den meisten Leuten der Aktive Wert wieder in Ordnung war. Teilweise schon nach wenigen Stunden. (Klar Stoffwechsel etc.)

Zum Thema "guter Stoffwechsel" empfehle ich DIESEN BEITRAG. Was ich ansonsten von dieser Aussage halte, findest Du ebenfalls in den oben von mir verlinkten Artikeln. Vergiß es!

Zitat
Also ich gehe mal davon aus das der Aktiv Wert nach 65Std. eigentlich unter den 1,0 ng liegen sollte (hoffentlich). Und wenn ich einen zweiten Bluttest nach 4 Wochen machen muss sollte der COOH Wert doch wieder im grünen Bereich sein.

Wie gesagt: Es sind keine 65 Stunden. Du schwebst in akuter Gefahr, daß Dir eine berauschte Fahrt nachgewiesen wird.
Und Deine Passiv-Werte können nach 4 Wochen vielleicht auch noch nicht im "grünen" Bereich liegen.


Zitat
Ich kenne mich und meinen Körper und weis ob ich fahrtüchtig bin oder net.

Wie schon Nachteule geschrieben hat, ist dies Unsinn. Als gelegentlicher Konsument stehst Du ca. 24 h unter THC-Einfluß, selbst wenn Du es selbst gar nicht mehr merkst und der akute Rauschzustand längst überwunden ist.
Als regelmäßiger Konsument stehst Du ständig unter THC-Einfluß und bist permanent Fahruntüchtig.




Zitat (sadcat @ 12.08.2008, 03:39) *
Ist klar hast ja recht aber das macht mich fertig...


Das täte es mich auch.

Zitat
Aber es gibt halt Leute die Alkohol nicht vertragen und alternativen suchen


Alternativen - wofür? Für den Rausch? Findest Du das nicht krank - egal ob Alkohol oder Camnnabis?


Zitat
Aber ich finds halt heftig was da bei "Ersttätern" [...] für krasse Konsequenzen auf einen warten


Aber das wußtest Du doch vorher, oder?
Und wer das erste Mal jemanden zusammenschlägt, den erwartet genau so die Justiz.
Und wer das erste Mal mit 2 Promill am Steuer erwischt wird - den trifft es genau so.

Und warum? Weil diese Menschen eine gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

Davon abgesehen: Es geht doch hier gar nicht uim Strafe. Das bisschen Bußgeld ist doch kein Problem.
Es geht doch darum, daß Du, wenn Du unter Cannabis-Einfluß fährst, meinetwegen auch im Alkohol-Rausch, Deine Fahrerlaubnis verlierst. Dies ist ja keine Strafe im eigenlichen Sinne, sondern der Staat schützt seine Bürger vor solchen Fahrern. Dafür bin ich allerdings recht dankbar. Du nicht?



Viele Grüße,

H.H.


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sadcat
Beitrag 12.08.2008, 11:35
Beitrag #11


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Danke für die Antworten.

Aber wie gesagt ich habe den letzten Joint 65 Std. vor Blutentnahme geraucht also einen halbe und da lüge ich niemanden etwas in die Tasche das ist FAKT!
und man kann mich zwar als dauer Konsument bezeichnen aber ich Rauche mal einen Monat und mache wieder 1-2 Monate Pause.

Und seid der Kontrolle habe ich natürlich nicht mehr geraucht und hab auch keine Probleme aufzuhören...

Aber ich habe halt von einem Bekannten erst gestern erfahren das das bei Ihm so gelaufen ist und ich hoffe einfach mal das es bei mir genau so abläuft ... aber mal schauen.
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Hornblower
Beitrag 12.08.2008, 11:43
Beitrag #12


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Ist mir noch immer nicht klar: Zwischen dem halben Joint und der Blutentnahme liegen 65 Stunden?


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sadcat
Beitrag 12.08.2008, 11:45
Beitrag #13


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genau ... Also 65 Std. Abstinenz dann Bluttest
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Hornblower
Beitrag 12.08.2008, 12:24
Beitrag #14


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Und der halbe Joint ist dann auch 65 Stunden her?

OK, dann war es zumindest keine berauschte Fahrt.

Grüße,

H.H.

Edit: Die Passiv-Werte werden aber sicherlich ausweisen, daß Du mindestens gelegentlicher Konsument bist. Und, wie gesagt: Bei regelmäßigem Konsum (also täglich oder fast täglich) liegt grundsätzliche Nichteignung vor - das kann Dich auch treffen, wenn Du gar nicht am Steuer sitzt.


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lemonshark
Beitrag 12.08.2008, 13:14
Beitrag #15


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Zitat (sadcat @ 12.08.2008, 04:39) *
Kann mir jemand eventuell dazu was sagen:

also ich habe heute von einem bekannten erfahren das er nachdem das Gutachten des Polizeiarztes eingegangen ist ein Brief vom TÜV bekommen hat (2 Wochen nach dem Gutachten) dann musste er sich beim TÜV vorstellen und noch ein Bluttest abgeben, wo nur auf den COOH Wert geachtet wurde. Und der sollte nach 4 Wochen doch fast wieder im grünen Bereich sein.

Er war zwar noch in der Probezeit aber keine Ahnung ob das ein Unterschied macht. Der Verwaltungsweg sollte doch der gleiche sein.


Ohne Kenntnis der tatsächlichen Werte ist es ohnehin schwer, etwas vorherzusagen. Unabhängig davon ist das einzige, was du im Moment machen kannst -> abstinent bleiben. Denn

- es ist völlig unklar, wann die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von dem Vorfall erlangt. Die Reaktion kann relativ bald, aber genausogut erst in mehreren Monaten, kommen.

- wird "nur" ein ärztliches Gutachten gefordert, hast du gute Chancen, bis dahin "sauber" zu sein.

- läuft es auf eine MPU hinaus, musst du eine gewisse Zeit der Abstinenz als Grundvoraussetzung vorweisen. Eventuell schaffst du das, bis die Aufforderung kommt (brauchst dann halt eine MPU-Stelle, die eine Haaranalyse akzeptiert)


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sadcat
Beitrag 02.09.2008, 16:58
Beitrag #16


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Also ich hab heute die Werte erfahren

Aktiv: unter 1,0
und der Abbauwert lag bei glaub ich 20 oder 40 bin mir nicht mehr so sicher. biggrin.gif
Es hieß das keine weiteren Maßnahmen auf mich zukommen bis auf die Tatsache das ich 250€ für das Abnehmen des Blutes und 250€ dafür das ich THC im Blut hatte zahlen soll.

Ist das normal Selbst wenn die Werte unter der 1,0 liegen das ich dann 250€ Strafe zahlen soll. Es hieß wenn ich Glück habe und einen netten Bearbeiter bei der Stadt bekomme das ich dann eventuell Garnichts außer der 250€ für den Test zahlen muss. Was ist das für ein Schwachsinn? Einerseits bin ich froh das keine MPU auf mich zukommt andererseits finde ich es total verrückt das ich Glück haben muss damit ich nicht noch 250€ Strafe zahlen muss.
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Lexus
Beitrag 02.09.2008, 18:08
Beitrag #17


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Nein, das ist sicher nicht normal und auch in deinem Fall nicht so. Denn die Untersuchungskosten sind Verfahrenskosten und die trägt dann, wenn gar keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die Staatskasse.

Schade, dass du nicht mal in der Lage bist, dir die richtigen Werte zu besorgen.

Deine Angaben deuten aber daraufhin, dass dich die Führerscheinstelle zu einem ärztlichen Gutachten verdonnern wird, um deine Konsumform festzustellen.




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sadcat
Beitrag 02.09.2008, 18:32
Beitrag #18


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mh ja also bin mir zu 80%sicher das es 40 waren! Ja sorry aber war total durch den wind!
Also kann ich mich eigentlich darauf verlassen das ich die 250€ (Bluttest etc.) nicht zahlen muss?!
Also der Mensch der mir das erzählt hat, hat gesagt das keine weiteren Konsequenzen auf mich zukommen. Vom ÄG wurde mir nichts erzählt.
Und eine Ordnungswidrigkeit war es nicht da der Wert unter 1,0 war und leider wurde mir auch nur gesagt das er unter 1,0 liegt also keine genau Angabe wie hoch denn der Wert war.
Was ist denn mit den 250€ Strafe ist das normal? Weil ich im Internet erfahren habe das ein Wert unter 1,0 keine OWi ist und damit auch keine kosten erhoben wurden.
Theoretisch müsste ich doch Garnichts zahlen? Oder? Da es 1. keine Ordnungswidrigkeit war und 2. wie Lexus meinte wenn es keine Ordnungswidrigkeit ist der Bluttest die Staatskasse zahlen muss.
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Lexus
Beitrag 02.09.2008, 19:24
Beitrag #19


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Das gegen dich eingeleitete Bußgeldverfahren muss ja von der Bußgeldstelle (nicht von dem Beamten, mit dem du gesprochen hast) noch eingestellt werden, weil mangels mindestens 1 mg/ml keine Ordnungswidrigkeit vorlag.

Aber die Bußgeldstelle wird das Gutachten und die bei dir vorgefundenen Werte deiner Führerscheinstelle mitteilen, die dann sieht, dass du THC konsumiert hast und sich fragt, wie gelegentlich oder regelmäßig eigentlich. Und das sagt ihr dann das äG.

Irgendwie sollte sich nun erst mal Abstinenz aufdrängen.




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sadcat
Beitrag 02.09.2008, 20:14
Beitrag #20


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ok klingt logisch sehe ich auch ein aber wieso die 250€ Bluttest + 250€ Strafe?
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Lexus
Beitrag 02.09.2008, 21:40
Beitrag #21


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Es wurde doch schon gesagt, dass die nicht mehr kommen.



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klaus62
Beitrag 02.09.2008, 23:30
Beitrag #22


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Hallo @sadcat

ein äG heisst aber noch lange nicht dass keine MPU auf dich zukommt.

Wie sieht es denn jetzt aus mit dem Konsum?



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Lexus
Beitrag 02.09.2008, 23:36
Beitrag #23


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Stimmt, wenn das äG regelmäßigen Konsum ergibt, dann wird die FE schlicht entzogen - ohne MPU. Wenn gelegentlicher Konsum das Resultat ist, dann geht es natürlich weiter: MPU auf Trennvermögen oder Abstinenzentscheidung.


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klaus62
Beitrag 02.09.2008, 23:47
Beitrag #24


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Entschuldige Lexus blushing.gif

wollte nur noch deinen Einwurf

Zitat (Lexus @ 02.09.2008, 20:24) *
Irgendwie sollte sich nun erst mal Abstinenz aufdrängen.


unterstreichen, da der TE noch keine Antwort drauf gegeben hat


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sadcat
Beitrag 03.09.2008, 16:01
Beitrag #25


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Also seid die mich angehalten haben hab ich natürlich nichts mehr geraucht!
Ich werde erstmal auf den Brief der Stadt warten und schauen ob die ein Bussgeld von mir haben wollen bzw. ob ich die Blutuntersuchung zahlen soll.
Was passiert denn bei einem äG? Nur ein Gespräch oder Blutest oder wie muss ich mir das vorstellen
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Kai R.
Beitrag 03.09.2008, 16:46
Beitrag #26


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Zitat (Lexus @ 03.09.2008, 00:36) *
Stimmt, wenn das äG regelmäßigen Konsum ergibt, dann wird die FE schlicht entzogen - ohne MPU. Wenn gelegentlicher Konsum das Resultat ist, dann geht es natürlich weiter: MPU auf Trennvermögen oder Abstinenzentscheidung.

wieso geht Ihr davon aus, dass noch etwas nachkommt seitens der FSST? Da erwiesenermassen Trennvermögen vorlag, müsste ein äG schon regelmässigen Konsum belegen, um weitere Maßnahmen zu erfordern. Das kann man an Hand der vorliegenden Abbauwerte aber ausschliessen. Ergo gibt es für weitere Maßnahmen seitens der FSSt keinerlei Veranlassung. Ich gehe davon aus, dass nichts mehr kommt. Gelistet ist der TE aber natürlich jetzt.

Grüße

Kai
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sadcat
Beitrag 03.09.2008, 16:51
Beitrag #27


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Jau das klingt doch gut. Danke danke biggrin.gif
Mhh was genau ist TE?
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Q-Treiberin
Beitrag 03.09.2008, 16:52
Beitrag #28


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Der ThreadEröffner, also Du... wavey.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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sadcat
Beitrag 03.09.2008, 16:55
Beitrag #29


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Ay na klar biggrin.gif
Was meinst du mit gelistet? Also quasi bei der Polizei bekannt oder wie? Sprich ich muss mich auf vermehrte Kontrollen einstellen?
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Q-Treiberin
Beitrag 03.09.2008, 16:59
Beitrag #30


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Jo... Bzw. bei Kontrollen und Abfragen wird Dir die police.gif eher einen Schnelltest "anbieten" als anderen.


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sadcat
Beitrag 03.09.2008, 17:01
Beitrag #31


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So n dreck!
Checken die Cops bevor sie einen anhalten immer das Nummernschild oder wie? Baoh ey ich glaub es net wegen so ner Lächerlichkeit... und es war ja noch nicht einmal ne OWi!
Mhh toll und die Schnelltester sind ja erwiesenermaßen nicht besonders aussagekräftig...
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Kai R.
Beitrag 03.09.2008, 17:21
Beitrag #32


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Hallo,

Zitat (sadcat @ 03.09.2008, 18:01) *
So n dreck!

wo ist denn das Problem, oder willst Du den
Zitat (sadcat @ 11.08.2008, 20:34) *
...tot meiner Selbständigkeit

riskieren und weiter rauchen? Dieses Mal ist der Kelch an Dir vorüber gegangen.

Grüße

Kai
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Lexus
Beitrag 03.09.2008, 17:23
Beitrag #33


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Zitat (Kai R. @ 03.09.2008, 18:46) *
wieso geht Ihr davon aus, dass noch etwas nachkommt seitens der FSST? Da erwiesenermassen Trennvermögen vorlag, müsste ein äG schon regelmässigen Konsum belegen, um weitere Maßnahmen zu erfordern. Das kann man an Hand der vorliegenden Abbauwerte aber ausschliessen. Ergo gibt es für weitere Maßnahmen seitens der FSSt keinerlei Veranlassung. Ich gehe davon aus, dass nichts mehr kommt.


Diesen Optimismus kann ich nicht teilen:


VG Freiburg v. 09.01.2006:

In Rechtsprechung und Literatur besteht kein Konsens darüber, ob eine exakte Abgrenzung der Konsumformen bei Cannabis (regelmäßig, gelegentlich, einmalig) allein anhand der für THC und THC-COOH ermittelten Werte (hier: 1,2 ng/ml THC und 12 ng/ml THC-COOH) möglich ist. Kann dem Fahrerlaubnisinhaber im Eilverfahren die Behauptung, er habe nur einmalig konsumiert, nicht ohne weiteres widerlegt werden, muss mit sachverständiger Hilfe geklärt werden, ob die für THC und THC-COOH ermittelten Werte auf mehrfachen Konsum schließen lassen. In diesem, nicht durch § 14 FeV geregelten Fall bleibt im summarischen Eilverfahren Platz für eine Interessenabwägung zu Lasten des Fahrerlaubnisinhabers und zu Gunsten des Vollzugsinteresses.


OVG Saarlouis v. 22.11.2000:

Steht nur einmaliger Cannabis-Konsum fest, muss zunächst durch ein ärztliches Gutachten geklärt werden, ob überhaupt gelegentlicher (also mehrmaliger) oder gar regelmäßiger Konsum vorliegt; die Anordnung einer MPU ist nach einmaligem Konsum nicht rechtmäßig.



VGH Mannheim v. 29.09.2003:

Der Begriff der gelegentlichen Einnahme im Sinne von § 14 Abs 1 Satz 4 FeV setzt einen mehrmaligen Cannabiskonsum voraus; ein einmaliger Konsum reicht hierfür nicht aus. Bestehen hinreichend konkrete Verdachtsmomente für das Vorliegen eines der Zusatzelemente im Sinne von Nr 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (z.B. fehlende Trennung zwischen Fahren und Konsum) und ist das Ausmaß des Cannabiskonsums eines Fahrerlaubnisinhabers, bei dem zumindest eine Einnahme festgestellt worden ist, unklar, so ist die Behörde aufgrund von § 14 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 FeV zur Klärung der Frage, ob ein Fall der gelegentlichen Einnahme im Sinne von § 14 Abs 1 Satz 4 FeV vorliegt, berechtigt, die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anzuordnen.



OVG Hamburg v. 23.06.2005:

Schon die einmalige Einnahme von Cannabis genügt für eine "gelegentliche Einnahme" im Sinne des § 14 Abs 1 S 4 FeV. Mit "gelegentlich" ist jede Einnahme bezeichnet, die hinter regelmäßiger Einnahme zurückbleibt. Die Fahrerlaubnisbehörde darf nach § 14 Abs 1 S 4 FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens einschließlich eines Drogenscreenings anordnen, wenn der Betroffene unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt hat, selbst wenn zunächst nur dieser eine Drogenkonsum feststeht.



OVG Hamburg v. 15.12.2005:

Die gelegentliche Einnahme von Cannabis im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV liegt schon dann vor, wenn ein einmaliger Konsum dieser Droge festgestellt worden ist. Die Fahrtauglichkeit wird bereits bei einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blut eingeschränkt (Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verweigerung einer MPU nach einmaliger Verkehrsteilnahme unter 1,7 ng/ml THC).


VGH München v. 25.01.2006:

Ein "gelegentlicher" Cannabiskonsum im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV und der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung setzt die mindestens zweimalige Einnahme dieses Betäubungsmittels voraus. Zur Klärung der Frage, wie oft Cannabis eingenommen wurde, darf auch dann, wenn nur ein einmaliger Konsum feststeht, gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV ein ärztliches Gutachten angefordert werden, sofern weitere, Eignungszweifel begründende Tatsachen vorliegen (6,0 ng/ml THC; 31 ng/ml THC-COOH).


VG Sigmaringen v. 13.02.2008:

Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Fahreignung begründen. Wird gleichzeitig THC und THC-COOH im Blut nachgewiesen, so ist damit jedenfalls zweimaliger und damit gelegentlicher Cannabis-Konsum bewiesen. Fährt der Betroffene unter dem Einfluss vorangegangenen Cannabiskonsums zudem einen Pkw, so dokumentiert er ein fehlendes Trennungsvermögen und begründet damit Zweifel an seiner Fahreignung.

Alles hier nachzulesen incl. ausführlicher Urteilsauszüge

Wer die gerichtliche Praxis mehr bundeslandbezogen betrachten möchte, kann sich

hier

umgucken.





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sadcat
Beitrag 03.09.2008, 17:25
Beitrag #34


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@kai Ja klar stimmt schon nochmal mit n blauen Auge davon gekommen.

@lexus

Ja mach mir die Sinnflut...
Gut in meinem Fall lag mein aktiver Wert unter der 1,0 Grenze. Gut der Abbauwert lag bei 40 aber laut dieser Dalrup Tabelle kann es eventuell passieren das ich zu einem äG bzw. zu einem Gespräch eingeladen werde...Bei manchen Leute hier im Forum hört es sich so an als würden sie mir wünschen das ich eine MPU aufgedrückt bekomme... Und wie gesagt bei den Werten ist eine MPU absolut überflüssig und die Tatsache das ich seit der Kontrolle nicht mehr rauche wird natürlich außer acht gelassen.
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Q-Treiberin
Beitrag 03.09.2008, 17:34
Beitrag #35


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Zitat (sadcat @ 03.09.2008, 18:01) *
So n dreck!

Warum? Du hast doch geraucht. Auch wenn Du mit den Werten Glück hattest...
Zitat (sadcat @ 03.09.2008, 18:01) *
Checken die Cops bevor sie einen anhalten immer das Nummernschild oder wie?

Nö, die checken Dich. Nummernschild kann sich ja in den nächsten Jahren mal ändern... thread.gif
Zitat (sadcat @ 03.09.2008, 18:01) *
Mhh toll und die Schnelltester sind ja erwiesenermaßen nicht besonders aussagekräftig...

Aber einen Schnelltest musst (und solltest whistling.gif ) Du auch nicht machen. Grade weil sie auch "falsch positiv" anzeigen können.


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oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Kai R.
Beitrag 03.09.2008, 17:45
Beitrag #36


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@Lexus: alle von Dir zitierten Urteile gehen am Sachverhalt vorbei. Hier mag gelegentlicher Konsum vorgelegen haben, aber dieser ist nicht eignungsschädlich, da Trennvermögen vorlag. Und regelmässigen Konsum geben die Abbauwerte nicht her. Da liegt die Grenze (gerichtlich festgestellt) bei 150 bzw. 75 ng TC-OOH.

Hierzu heißt es bei Daldrup u. a., Blutalkohol 37, 39 ff.:
Zitat
"Somit kann bei Blutproben, die nur wenige Stunden nach dem letzten Konsum abgenommen wurden, ab einer THC-COOH-Konzentration von 150 ng/ml ein regelmäßiger Konsum als gesichert angesehen werden. Wird die Blutprobe dagegen aufgrund der Aufforderung durch die Straßenverkehrsbehörde entnommen, so ist von regelmäßigem Konsum auszugehen, sobald eine Konzentration von mindestens 75 ng/ml THC-COOH im Blut nachgewiesen wird. Bei der Festlegung des Grenzwertes von 75 ng/ml wurde die Halbwertszeit dieses Metaboliten berücksichtigt und die Tatsache, dass die Betroffenen bis zu 8 Tage nach Aufforderung durch die Straßenverkehrsbehörde Zeit haben, sich einer Blutentnahme zu unterziehen. Während dieser Zeit hätten sie die Möglichkeit, ganz auf den Konsum von Cannabis zu verzichten. Legt man die Halbwertszeit von rund 6 Tagen von THC-COOH zugrunde, so reichen bereits weniger als 3 Tage aus, bis die Konzentration von beispielsweise 100 ng/ml auf 75 ng/ml abfällt."


Weitere Untersuchungen sind damit nicht erforderlich.

Grüße

Kai
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Lexus
Beitrag 03.09.2008, 17:48
Beitrag #37


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Zitat (sadcat @ 03.09.2008, 19:25) *
... und die Tatsache das ich seit der Kontrolle nicht mehr rauche wird natürlich außer acht gelassen.


Ob das eine Tatsache ist, soll ja durch das äG gerade erst herausgefunden werden.




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sadcat
Beitrag 03.09.2008, 17:49
Beitrag #38


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Das heißt also das die wenn sie meine Papiere haben die Zentrale anfunken und fragen ob ich irgendwann mal Kontakt mit Cannabis hatte?!
Ja na klar hab ich geraucht. Wenn es eine OWi gewesen wäre würde ich auch sagen gut ok verständlich das ich "markiert" bin aber in diesem Fall ist es ja fallen gelassen worden... Naja im zweifel für den Angeklagten ist ja auch nur n Märchen^^.. jedenfalls erscheint das manchmal so.
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Kai R.
Beitrag 03.09.2008, 17:54
Beitrag #39


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Zitat (Lexus @ 03.09.2008, 18:48) *
Ob das eine Tatsache ist, soll ja durch das äG gerade erst herausgefunden werden.

nein, darum geht es eben nicht. Konsum darf sein, er darf sogar "gelegentlich" sein, so lange Trennvermögen vorliegt.

Zitat (sadcat @ 03.09.2008, 18:49) *
... Naja im zweifel für den Angeklagten ist ja auch nur n Märchen^^.. jedenfalls erscheint das manchmal so.

Verwechsle bitte nicht eine Überprüfung (Schnelltest, Blutentnahme) mit einer Verurteilung. Die Verdachtsmomente hast Du nun mal selber gegeben. Für irgend etwas verurteilt wirst Du nur, wenn tatsächlich eine Blutprobe positiv ist. Und von einem Schnelltest hast Du, wenn Du nicht mehr rauchst, auch nichts zu befürchten.

Grüße

Kai
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Lexus
Beitrag 03.09.2008, 17:59
Beitrag #40


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Zitat (Kai R. @ 03.09.2008, 19:45) *
@Lexus: alle von Dir zitierten Urteile gehen am Sachverhalt vorbei. Hier mag gelegentlicher Konsum vorgelegen haben, aber dieser ist nicht eignungsschädlich, da Trennvermögen vorlag.


Nun hab ich extra Urteile rausgesucht, wo es meistens nur um einmaligen Konsum ging. Bei gelegentlich sind wir doch noch lange nicht. Dafür ist doch erst das äG da. Du kannst nicht einer FEB, die von jemandem mit Abbaustoffen erfahren hat, erwarten, dass sie sich mit Trennvermögen in einem einzigen Fall begnügt.

Die Stufen werden oft verkannt: Das äG sagt nur etwas über den Status aus, gibt aber keinerlei Zukunftsprognosen. Das bedeutet auch, dass es dabei nur und nur um die Konsumform gehen kann, de ja gerade erst erforscht werden soll.

Trennvermögen ist eine geistige Leistung und hat mit dem Konsumverhalten gar nichts zu tun. Über vorhandenes oder fehlendes Trennvermögen kann nur eine MPU Aufschluss geben (und nicht eine einzige zufällig nüchterne Fahrt)! Ob aber der weitgehende Eingriff einer MPU-Anordnung überhaupt statthaft ist, muss vorab dadurch abgeklärt werden, dass hinsichtlich der Konsumform ein Gutachten erstellt wird. Ergibt dies "regelmäßig", dann wird entzogen; ergibt sich "gelegentlich", dann folgt die MPU, ergibt sich, dass der TE nur ein einziges Mal gekifft hat, dann folgt nach dem äG in der Tat nichts mehr.

Was du möchtest, ist, dass die FEB die Füße still hält, weil beim TE zufällig bei seiner letzten Fahrt die 1,0 verfehlt wurden. So funktioniert das aber in der Regel nicht, jedenfalls sollte es so nicht funktionieren.



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Mr.T
Beitrag 03.09.2008, 18:00
Beitrag #41


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Zitat (Lexus @ 03.09.2008, 18:23) *
Diesen Optimismus kann ich nicht teilen
Ich bin da auch eher optimistisch, vorausgesetzt beim äG wird kein aktueller und für die Vergangenheit nur gelegentlicher Konsum festgestellt wird. Der TE kommt aus NS, für diesen Bereich ist das OVG Lüneburg zuständig. Wenn ich mir dann den Beschluss vom 08.11.06 -12 ME 274/06- anschaue, sollte nach einem "positiven" äG nichts Weiteres mehr folgen.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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sadcat
Beitrag 03.09.2008, 18:01
Beitrag #42


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OK ich habe sowieso vor lange Zeit nicht mehr zu Rauchen aber was ist wenn ich mal auf ner Party an ner Tüte ziehe und 3 Tage später fahre und der Urin test positiv ist. Laut deiner aussage hab ich dann ja nichts zu befürchten?

nein, darum geht es eben nicht. Konsum darf sein, er darf sogar "gelegentlich" sein, so lange Trennvermögen vorliegt.

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Lexus
Beitrag 03.09.2008, 18:02
Beitrag #43


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Mr. T, das ist aber genau das, was ich sage; der Streit geht doch nur um äG oder nicht äG! Bei einer MPU sind wir ja noch lange nicht.

Letztendlich würde die Auffassung von Kai R. darauf hinauslaufen, dass die FEB ohne das Vorliegen einer berauchten Fahrt überhaupt niemals etwas unternehmen dürfte. Das ist doch absurd.



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Mr.T
Beitrag 03.09.2008, 18:04
Beitrag #44


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Dann habe ich wohl was missverstanden. blushing.gif


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Gruß Mr.T

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Kai R.
Beitrag 03.09.2008, 18:04
Beitrag #45


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Zitat (Mr.T @ 03.09.2008, 19:00) *
Ich bin da auch eher optimistisch, vorausgesetzt beim äG wird kein aktueller und für die Vergangenheit nur gelegentlicher Konsum festgestellt wird. Der TE kommt aus NS, für diesen Bereich ist das OVG Lüneburg zuständig. Wenn ich mir dann den Beschluss vom 08.11.06 -12 ME 274/06- anschaue, sollte nach einem "positiven" äG nichts Weiteres mehr folgen.

meinst Du denn, es kommt überhaupt noch ein äG nach? Es lag doch Trennvermögen vor und für ein "regelmässig" gibt es keinerlei Indizien.

Edit: wir befragen das Eisbärenorakel (falls er nicht gerade wieder Knut füttert)

Grüße

Kai
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Mr.T
Beitrag 03.09.2008, 18:09
Beitrag #46


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Hatte mich von diesem Post dann irritieren lassen:
Zitat (Lexus @ 03.09.2008, 00:36) *
Stimmt, wenn das äG regelmäßigen Konsum ergibt, dann wird die FE schlicht entzogen - ohne MPU. Wenn gelegentlicher Konsum das Resultat ist, dann geht es natürlich weiter: MPU auf Trennvermögen oder Abstinenzentscheidung.
Ein äG sehe ich natürlich auch auf den TE zukommen.


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Gruß Mr.T

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sadcat
Beitrag 03.09.2008, 18:12
Beitrag #47


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Ich nehme mal an da der THC-COOH Wert zu hoch war?
Jemand ne Idee mit welchen zusätzlichen kosten das verbunden ist?

P.S. Bah ist das alles n mist was für ein Ärger smile.gif da ist ja n Krieg unkomplizierter plasma.gif
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Mr.T
Beitrag 03.09.2008, 18:27
Beitrag #48


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Rechne mal mit 250€ aufwärts.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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sadcat
Beitrag 03.09.2008, 18:35
Beitrag #49


Neuling
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Autsch ...
ok also wenn es tatsächlich nur die 250€ + ein paar zerquetschte sind, dann kann ich damit leben... Aber wenn wirklich noch die 250€ für den Blutest + Polieinsatz und zusätzlich eine Strafe von 250€ noch kommen (Hat mir meine Bearbeiterin erzählt) dann ist das extrem übel!

Gruß sadcat
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Lexus
Beitrag 03.09.2008, 18:40
Beitrag #50


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Wie oft möchtest du noch hören, dass es keine Buße gibt und dass du auch nicht die im Bußgeldverfahren entstandenen Untersuchungskosten tragen musst?



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