... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Hinweisschild ähnlich Verkehrszeichen, Hinweisschild "Spielende Kinder" verkehrsberuhigter Bereich
Martin_R
Beitrag 08.08.2008, 07:59
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 08.08.2008
Mitglieds-Nr.: 43594



    
 
Hallo zusammen,

... gleich mal vorweg, falls das Thema hier falsch ist, bitte ich um Entschuldigung und einen Hinweis wo ich es einstellen könnte. Danke.
Also nun zu meinem Problem.

Wir wohnen in einer 30ger-Zone und stellen immer wieder fest, dass sehr viele Tachos falsch gehen müssen.
Soll heißen, kein Mensch hält sich an die 30 und erst recht nicht an das „Rechts vor Links“.
Da unsere Kinder sich ab und zu auch auf der Straße befinden;
klar unter Aufsicht, aber direkt an einer Einfahrt wäre es doch angenehm wenn sich die Leute an die Verkehrsregeln halten würden.

Um etwas zu unternehmen habe ich nun zwei Hinweisschilder „Spielende Kinder“ an meinen Zaun geschraubt.
Als Vorlage habe ich die canadadische Version des Verkehrszeichens „Verkehrsberuhigter Bereich“ verwendet.
Natürlich ähnelt das Symbol dem offiziellen Verkehrszeichen „325“. War ja Sinn der Sache…

Gestern bekam ich einen Anruf von unserer Gemeinde mit der Aufforderung die Schilder zu entfernen, da sie nach StVO nicht zulässig seinen.
Die Möglichkeit einer Verwechslung sei gegeben.
Das unsere Gemeinde damit Recht hat, steht außer Frage und das ich keinen Stress mit der Gemeinde haben möchte auch.

Ich hab da aber nun eine Frage:
Kennt jemand ein Gesetz, ein Gerichtsurteil o.ä. welches eine „positive“ Verwechslung dulden könnte.
Denn eine 30km/h-Zone mit einem „Verkehrsberuhigten Bereich“ zu verwechseln ist ja nicht so schlimm.

Vielen Dank.
Gruß Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 08.08.2008, 08:02
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (Martin_R @ 08.08.2008, 08:59) *
Kennt jemand ein Gesetz, ein Gerichtsurteil o.ä. welches eine „positive“ Verwechslung dulden könnte.


En solches Urteil gibt es m. W. nicht.

Es gibt allerdings den § 33 Abs. 2 Satz 1 StVO:

"Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können." wink.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 08.08.2008, 12:31
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Du sprichst einmal von einer 30-er Zone, dann von rechts vor links und etwas weiter unten von der kanadischen Version des Z. 325 StVO. Außerdem schreibst Du, dass Du Deine Kindern zum Spielen auch auf die Straße schickst. All das scheint mir eher für einen mit Z. 325/326 StVO beschilderten Verkehrsberuhigten Bereich (VB) und nicht für eine Tempo-30-Zone zu sprechen.

Auch wenn dies als Irrmeinung bei vielen Verkehrsteilnehmern kursiert und anscheinend nicht ausrottbar ist, gilt, dass in einem VB Schrittgeschwindigkeit zu fahren ist, also keinesfalls 30 km/h, wie Du schreibst, zulässig sind. Unter Schrittgeschwindigkeit versteht die Rechtsprechung eine Höchstgeschwindigkeit von 4 - 7 km/h. In der Praxis hat sich mittlerweile eine Geschwindigkeit (Tachoanzeige) von ca. 10 - maximal 15 km/h durchgesetzt, ab der bei Überwachungsmaßnahmen nicht mehr von Schrittgeschwindigkeit die Rede ist.

Ein Verstoß gegen das Schrittgeschwindigkeitsgebot in einem VB ist im Übrigen der einzige Geschwindigkeitsverstoß, der nach dem Bußgeldkatalog geahndet werden kann, ohne dass eine Geschwindigkeitsmessung mit technischem Gerät erfolgen und die exakte Geschwindigkeit feststehen muss (siehe TBNr. 157.1 BKat). Hier genügt bereits der Augenschein.

Damit eröffnet sich für Euch als Betroffene die Möglichkeit, zur Selbsthilfe zu greifen und Fahrzeugführer, die sich nicht an die Schrittgeschwindigkeit halten, selber anzuzeigen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Fahrzeugführer ggf. später auch wiedererkannt werden kann (ggf. Notizen machen!).

Ich sehe in Eurem Fall primär ein Überwachungsproblem. Wendet Euch doch, wenn sich die Fälle tatsächlich häufen, einmal an die örtliche Polizei oder sonst für Geschwindigkeitsüberwachungen zuständige Behörde. Die Überwachung der Schrittgeschwindigkeit ist ein ideales Einsatzfeld für Messungen mit dem Handlaser-Messgerät. Da eine exakte Geschwindigkeit festgestellt wird, kommen dabei die normalen Tatbestandsnummern für Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Anwendung. Das heißt, dass diejenigen, die besonders schnell fahren, wesentlich mehr als die 15 € für die Augenscheinsanzeige kalkulieren und ggf. sogar mit einem Fahrverbot rechnen müssen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cheffe
Beitrag 08.08.2008, 12:40
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5139
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 45



@Peter Lustig

Es ist ja kein vB, sondern eine Tempo-30-Zone, die der TE mit kanadischen Schildern verziert hat um den Kraftfahrern möglicherweise einen vB vorzugaukeln.

Zitat (Martin_R @ 08.08.2008, 08:59) *
Kennt jemand ein Gesetz, ein Gerichtsurteil o.ä. welches eine „positive“ Verwechslung dulden könnte.
Denn eine 30km/h-Zone mit einem „Verkehrsberuhigten Bereich“ zu verwechseln ist ja nicht so schlimm.

Was soll an einer Verwechslung hier bitte positiv sein? unsure.gif

Die Schilder müssen weg, da hat die Gemeinde absolut Recht.


--------------------
Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oberfranke1
Beitrag 08.08.2008, 13:16
Beitrag #5


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 381
Beigetreten: 27.08.2006
Wohnort: In Bayern, ganz weit oben
Mitglieds-Nr.: 22568



Zitat (Peter Lustig @ 08.08.2008, 14:31) *
Damit eröffnet sich für Euch als Betroffene die Möglichkeit, zur Selbsthilfe zu greifen und Fahrzeugführer, die sich nicht an die Schrittgeschwindigkeit halten, selber anzuzeigen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Fahrzeugführer ggf. später auch wiedererkannt werden kann (ggf. Notizen machen!).


Und ihr wedet merken, dass sich die Anwohner gegenseitig anzeigen. Da in solchen VB Die Anwohner meist schneller unterwegs sind, als die auswärtigen

Gruss
Uwe
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Martin_R
Beitrag 08.08.2008, 15:49
Beitrag #6


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 08.08.2008
Mitglieds-Nr.: 43594



... Danke an Alle für die schnellen Antworten

@ cheffe
Es ging mir darum das durch diese Schilder die Geschwindigkeit reduziert wird.

Wie gesagt, 30 km/h werden nicht eingehalte, so wollte ich durch einen evtl. Verwechslung eine Reduzierung bewirken.
Das sollte eine "positive" Verwechslung bedeuten.

Mir ist klar, dass die Gemeinde prinzipiell Recht hat und nicht jeder nach eigenem Willen Verkehrszeichen aufstellen kann.

Meine Frage zielte ja auch nur darauf ab, ob eine mögliche Verwechslung, welche sich evtl. positiv auf den Straßenverkehr auswirken könnte, geduldet werden kann.

Wie ich schon gesehen habe, gibt es 30km/h Schilder (kein offizielles Verkehrszeichen aber zum Verwechseln ähnlich) mit dem klein geschriebenen Zusatz "Für einen sicheren Schulweg" o.ä..


Vielen Dank
Gruß Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MickyMaus
Beitrag 08.08.2008, 16:07
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11599
Beigetreten: 02.08.2005
Wohnort: Region Braunschweig
Mitglieds-Nr.: 11795



Kannst du mal ein Bild deines Schildes hier einstellen? Würd mich mal interessieren. Im Allgemeinen dürftest du die Verwechselungsgefahr schon ausschließen, wenn du statt blau grün verwendest wink.gif


--------------------
Viele Grüße,
MM
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Klein-Fritzchen
Beitrag 08.08.2008, 18:53
Beitrag #8


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 821
Beigetreten: 16.12.2006
Mitglieds-Nr.: 26537



Zitat (Martin_R @ 08.08.2008, 17:49) *
...
Es ging mir darum das durch diese Schilder die Geschwindigkeit reduziert wird.
...

Dabei handelt es sich aber um einen Eingriff in Rechte.

Zitat
Mir ist klar, dass die Gemeinde prinzipiell Recht hat und nicht jeder nach eigenem Willen Verkehrszeichen aufstellen kann.

Streiche das Wort "prinzipiell".

Zitat
Meine Frage zielte ja auch nur darauf ab, ob eine mögliche Verwechslung, welche sich evtl. positiv auf den Straßenverkehr auswirken könnte, geduldet werden kann.

Nein!
Was sich postiv auf den Straßenverkehr auswirkt bestimmt nicht jeder wie er will.

Bitte lass Dir den Zahn ganz schnell ziehen!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 09.08.2008, 14:31
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Es scheint sich also entgegen meiner obigen Annahme wohl doch um eine mit Z. 274.1 StVO beschilderte Tempo-30-Zone zu handeln. Damit sind meine Anmerkungen, die sich auf einen VB bezogen haben, selbstverständlich hinfällig. Das bedeutet aber auch, dass die Kinder, über die im Eingangsposting geschrieben wurde, dass sie sich "ab und zu auch auf der Straße befinden", diese Straße ausschließlich nur zu verkehrlichen Zwecken und im Rahmen der geltenden Verkehrsvorschriften benutzen dürfen, also keinesfalls dort spielen oder mit Kinderfahrzeugen herumfahren dürfen.

Zur Befugnis, Verkehrsschilder oder solche Schilder, die Verkehrsschildern ähneln oder gleichen, aufzustellen, wurde schon Einiges geschrieben. Sofern die Schilder oder ggf. auch Markierungen Auswirkungen auf den Verkehr auf den öffentlichen Vekehrsflächen haben, ist für die Anordnung der Verkehrszeichen ausschließlich die örtliche Straßenverkehrs- bzw. in bestimmten Fällen auch die Straßenbaubehörde zuständig, sonst niemand. Jemand, der sich nicht daran hält, macht sich ggf. einer Amtsanmaßung, immerhin einer Straftat, schuldig.

Wenn die angeordnete Höchstgeschwindigkeit in Eurer Straße nicht eingehalten wird, ist das ein Überwachungsproblem (hier verweise ich meine obigen Äußerungen) oder die Straße entspricht aufgrund ihrer Ausgestaltung und Verkehrsbelastung nicht den Kriterien, die an eine Straße in einem Tempo-30-Bereich zu stellen ist. Dann muss ggf. baulich nachgebessert oder umgebaut werden, wenn tatsächlich eine über dem üblichen und zumutbaren Niveau liegende Gefahr vorliegt. Maßstab dafür können z. B. die Unfallzahlen oder auch eine hohe Unfallgefährdung, die natürlich belegt werden muss, sein. Mit dem Totschlagargument "Muss denn erst etwas passieren" wird man hier kaum weiterkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 09.08.2008, 16:17
Beitrag #10





Guests






Möglich wäre die Anbringung von Phantasieschildern, die keinerlei Verwechslungsgefahr mit den amtlichen Zeichen befürchten lassen. In unserer Gegend sieht man solche Schilder auch regelmäßig in Wohngebieten. Ob sich der erwünschte Effekt damit tatsächlich erzielen lässt, würde ich bezweifeln ...

Schild 1
Schild 2
Schild 3
Schild 4
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dopero
Beitrag 09.08.2008, 19:29
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2915
Beigetreten: 16.07.2006
Mitglieds-Nr.: 21252



Also ich wohne auch in einer Zone 30.
Meine bisherige Erfahrung: Die Eltern von Kindern behaupten immer pauschal alle würden schneller als 30 fahren. Ausserdem spielen die Kinder selbstverständlich auf der Straße. Wenn man den Eltern zu erklären versucht was der Unterschied zw. Zone 30 und VB ist kommt immer eine von drei folgenden Reaktionen.
1. komplettes leugenen der Existenz einer Zone 30, es gibt schließlich nur VB. Diese Klientel wird meistens auch noch stark ausfällig.
2. herunterklappen des Kinns, verständnisloser Gesichtsausdruck.
3. anzeichen von Verständnis, mit anschließender Feststellung das ihre Kinder hier spielen und ich mich danach zu richten hätte, sprich Ihnen sind evtl. Vorschriften egal.


Und das beste im Moment in einer Seitenstraße: ein selbstgemachtes Verkehrsschild auf der Mülltonne, die deswegen immer an der Straße steht. Zusatztext "wegen der Katzen". Das selbstfabrizierte Verkehrsschild ist dabei ein Zeichen 275 mit Aufschrift 30! laugh2.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 09.08.2008, 19:30
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Zitat (MickyMaus @ 08.08.2008, 16:07) *
Kannst du mal ein Bild deines Schildes hier einstellen? Würd mich mal interessieren.


*nochmal nachfrag* wavey.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 09.08.2008, 20:40
Beitrag #13


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Zitat (Georg_g @ 09.08.2008, 17:17) *
Möglich wäre die Anbringung von Phantasieschildern, die keinerlei Verwechslungsgefahr mit den amtlichen Zeichen befürchten lassen. In unserer Gegend sieht man solche Schilder auch regelmäßig in Wohngebieten. Ob sich der erwünschte Effekt damit tatsächlich erzielen lässt, würde ich bezweifeln ...

Schild 1
Schild 2
Schild 3
Schild 4

Die von Dir eingestellten Beispiele lassen sich trotz teilweiser Verwendung der Dreiecksform, die auch die Gefahrzeichen auszeichnet, nun wirklich nicht mit amtlichen Verkehrszeichen verwechseln. Hier sind die Betroffenen im Übrigen äußerst erfinderisch. Ich kenne jedenfalls noch etliche andere mehr oder minder gelungenen Variationen. Über ihren Nutzen lässt sich auch nach meiner Auffassung diskutieren. Ich halte sie eher für weniger effizient.

Im Zusammenhang mit der Aufstellung solcher Schilder ergibt sich jedoch möglicherweise die Frage nach einer eventuellen Sondernutzung nach dem Straßen- und Wegerecht, wenn die Schilder auf öffentlichen Verkehrsflächen, z. B. im Straßenbegleitgrün, und nicht auf privaten Grundstücksflächen aufgestellt werden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Luxfur
Beitrag 09.08.2008, 20:56
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8352
Beigetreten: 28.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11674



Zitat (dopero @ 09.08.2008, 20:29) *
Das selbstfabrizierte Verkehrsschild ist dabei ein Zeichen 275 mit Aufschrift 30! laugh2.gif
Wirklich ein VZ 275? Na da hat sich dann aber jmd. keinen Gefallen getan wink.gif.

Was die Effizienz der Phantasieschilder angeht: Für mich persl. ist die nicht zu verachten.
Wenn ich so ein Schild sehe, weiß ich iaR steht es da, weil irgendein Knallkopp wieder mal der Ansicht ist die Straße (zB zHG 70, direkt am Ende einer schönen Kurvenstraße) wäre ein idealer Kinderspielplatz. Leute die so etwas denken sind meist außerstande ihren Kindern eine so gute Verkehrserziehung zukommen zu lassen, dass ich mich darauf verlassen kann nicht gleich ein Balg unterm Frontfender zu haben.
Und allein aus dem Grund nehme ich schon Gas weg und werde vorsichtiger als an der Stelle eigentlich nötig - das Bedürfnis ein Kind zu überfahren hält sich bei mir in Grenzen.

Allerdings lese ich inzwischen nicht mehr "Vorsicht, spielende Kinder" sondern "Vorsicht, unfähige Eltern". Der Effekt ist der selbe.
((Natürlich gibt es ein paar der Schilder die wirklich sinnvoll sind, und an Ecken stehen wo ich mit meinen Kindern auch nicht wohnen wollte, einfach weil zB eine abschüssige Einfahrt direkt zur Haoptstraße führt und schlecht einsehbar ist. Aber das ist m.E. eben nur ein Bruchteil.))


--------------------
"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dopero
Beitrag 09.08.2008, 21:06
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2915
Beigetreten: 16.07.2006
Mitglieds-Nr.: 21252



Zitat (Luxfur @ 09.08.2008, 21:56) *
Zitat (dopero @ 09.08.2008, 20:29) *
Das selbstfabrizierte Verkehrsschild ist dabei ein Zeichen 275 mit Aufschrift 30! laugh2.gif
Wirklich ein VZ 275? Na da hat sich dann aber jmd. keinen Gefallen getan wink.gif.

Ja, ist wirklich eine "Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit". Ich möchte nicht wissen wie die Aufstellerin dieses Schildes sich so im Straßenverkehr bewegt. think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 28.03.2024 - 10:12