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> Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zusatzzeichen, wie muß das Zusatzzeichen korrekt aussehen?
Ben40
Beitrag 21.07.2008, 09:05
Beitrag #1


Neuling


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Hallo allerseits,

bin letztens geblitzt worden und wollte die Umstände dazu gerne diskutieren und auch gerne dazu lernen.

Es handelt sich um eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h mit Zusatzzeichen 300m.
Nun nahm ich bisher an, dass ein normales Zusatzzeichen mit der Meterangabe (also ohne die kleinen Pfeile links und rechts) die Entfernung angibt, wo die Beschränkung beginnt. Jedenfalls ist es so bei Warnzeichen wie max. Gewicht oder max. Breite.
Laut StVO sind für ein Streckenverbot die Zusatzzeichen mit kleinen Pfeilen zu verwenden, siehe §40 StVO.

Wie ist hier die korrekte Verwendung?

Punkt 2 ist, dass das Zeichen ca. 2,30 vom Straßenrand steht und in dieser Allee die Bäume den gleichen Abstand haben. Man sieht das Zeichen also erst ca. 20m vorher. Die 20 m sind bei 50 ca. die 1 Sekunde Reaktionszeit.
Nun bin ich natürlich nicht wie ein Wilder auf die Bremse gestiegen (hatte gerade auf 50 beschleunigt), sondern nur vom Gas gegangen und habe mich "ausrollen" lassen. Nach 80m stand der Blitzer. Da war natürlich noch genügend über 30 auf dem Tacho.

Gibt es eine Faustregel, ab wann ein Schild zu sehen sein muß?

Für Fragen und Anregungen wäre ich dankbar.

Ben
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Andreas
Beitrag 21.07.2008, 09:17
Beitrag #2


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Das Zusatzzeichen 1004 bedeutet nach xxx Meter.

Ein Verkehrszeichen soll mind. einen Abstand von 0,50 m zum Fahrbahnran haben. Größere Abstände sind zuläassig, allerdings muß das VZ dann auch noch rechtzeitig sichtbar sein.


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Ben40
Beitrag 21.07.2008, 09:26
Beitrag #3


Neuling


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So habe ich das auch gelesen ... nach xxx Metern.
Warum sollte dort aber das Ordnungsamt blitzen, wenn das Zeichen falsch wäre?

P.S. Mein letzter Satz in meinem ersten Beitrag sollte natürlich heißen "Für Antworten und Anregungen...." rolleyes.gif

Ben
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Gast_BAB3_*
Beitrag 21.07.2008, 09:31
Beitrag #4





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Kann es sein, dass vorher eine andere Beschränkung war und du deshalb geblitzt wurdest? Das die Messung sich also auf eine vorhergehende Beschränkung und nicht auf die 30 bezog?
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ravn
Beitrag 21.07.2008, 09:33
Beitrag #5


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Außerdem müßte in dem Fall das Schild nach 300m wiederholt werden, damit man weiß, wo die Einschränkung beginnt.

Wurdest Du geblitzt? Dann poste doch mal die Tatbestandsnummer und die vorgeworfenen Geschwindigkeiten.
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Hornblower
Beitrag 21.07.2008, 09:50
Beitrag #6


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Ich kann mich spontan nicht erinnern, mal ein Tempo-Limit mit Zusatzzeichen gesehen zu haben, in dem Sinne, daß ein Limit in 300 m beginne.

Eher sinnvoll fände ich ein Zeichen mit "Pfeilen", in dem Sinne, das Limit gilt *für* 300 m.

Ich bin jetzt auch aus der Schilderung des TE nicht ganz schlau geworden: Hatte dieses Zeichen nun Pfeile oder nicht?

Grüße,

H.H.


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Gast_BAB3_*
Beitrag 21.07.2008, 09:55
Beitrag #7





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Zitat (Hornblower @ 21.07.2008, 10:50) *
Ich kann mich spontan nicht erinnern, mal ein Tempo-Limit mit Zusatzzeichen gesehen zu haben, in dem Sinne, daß ein Limit in 300 m beginne.
Am Kap Horn oder auch in der Südsee sind die Dinger sicher eher selten anzutreffen... whistling.gif

Zitat
Ich bin jetzt auch aus der Schilderung des TE nicht ganz schlau geworden: Hatte dieses Zeichen nun Pfeile oder nicht?
yes.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 21.07.2008, 10:13
Beitrag #8





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Zitat (BAB3 @ 21.07.2008, 10:55) *
Zitat (Hornblower @ 21.07.2008, 10:50) *

Ich bin jetzt auch aus der Schilderung des TE nicht ganz schlau geworden: Hatte dieses Zeichen nun Pfeile oder nicht?
yes.gif

no.gif
Die Schilderung und Wortwahl des TE ergibt nur dann einen Sinn, wenn er das ZZ ohne die Pfeile gesehen hat. Daher resultiert ja seine Verwunderung.
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super1toll
Beitrag 21.07.2008, 10:13
Beitrag #9


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Habe ich auch noch nie gesehen, aber bei uns gibt es etwas ähnliches.
Schild Durchfahrt verboten, darunter Schild 2oo m.
Nach 200 m dann nochmals Schilder Durchfahrt verboten.
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Hornblower
Beitrag 21.07.2008, 10:17
Beitrag #10


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Zitat (BAB3 @ 21.07.2008, 10:55) *
Zitat
Ich bin jetzt auch aus der Schilderung des TE nicht ganz schlau geworden: Hatte dieses Zeichen nun Pfeile oder nicht?
yes.gif


Wie jetzt:

1) Ja - es hatte Pfeile
2) Ja - es hatte nicht irgendwelche Pfeile

Kind, Du mußt mal lernen, Dich klar auszudrücken. Was soll sonst noch aus Dir werden? whistling.gif




Zitat (super1toll @ 21.07.2008, 11:13) *
Schild Durchfahrt verboten, darunter Schild 2oo m.
Nach 200 m dann nochmals Schilder Durchfahrt verboten.



Jaja, DARIN kann ich schon eine Sinn erkennen.

Aber bei einem Tempo-Limit? think.gif

Zitat (Georg_g @ 21.07.2008, 11:13) *
Die Schilderung und Wortwahl des TE ergibt nur dann einen Sinn, wenn er das ZZ ohne die Pfeile gesehen hat. Daher resultiert ja seine Verwunderung.


Ah. Ok.

Ja, hast Recht.


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Gast_BAB3_*
Beitrag 21.07.2008, 10:59
Beitrag #11





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Zitat (Georg_g @ 21.07.2008, 11:13) *
no.gif
Die Schilderung und Wortwahl des TE ergibt nur dann einen Sinn, wenn er das ZZ ohne die Pfeile gesehen hat. Daher resultiert ja seine Verwunderung.
yes.gif Wenn man den Thread genau liest, dann steht da, dass das Schild ohne die Pfeile war:

Zitat
Nun nahm ich bisher an, dass ein normales Zusatzzeichen mit der Meterangabe (also ohne die kleinen Pfeile links und rechts) die Entfernung angibt, wo die Beschränkung beginnt.
*Hervorhebung durch mich
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Nerari
Beitrag 21.07.2008, 11:23
Beitrag #12


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Ich gehe davon aus bzw. könnte mir vorstellen, dass in diesem Fall zwei Zeichen an einem Mast, und dazu das Zusatzzeichen angebracht waren.

Also z.B. oben "Tempo 30" , darunter "Überholverbot" und darunter dann das Zusatzzeichen.

Das Zusatzzeichen gilt dann ja nur für das Überholverbot, und nicht auch für das "Tempo 30", wie man vielleicht fälschlicherweise meinen könnte.

Vielleicht ist das des Rätsels Lösung unsure.gif

Gruß
Nerari
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Achim
Beitrag 21.07.2008, 11:47
Beitrag #13


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Zitat (Ben40 @ 21.07.2008, 10:26) *
Warum sollte dort aber das Ordnungsamt blitzen, wenn das Zeichen falsch wäre?

Vielleicht, weil die Damen und Herren mit den genauen Bedeutungen von ZZ nichts anfangen können think.gif
Auch hier gab es nicht selten die falsche Anordsnung von ZZ. Dann wunderte sich man über die vielen Widersprüche. Das wiederum war ein Grund, in die Vorschriften zu schauen. Folglich lent man ja nie aus whistling.gif


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ukr
Beitrag 21.07.2008, 12:13
Beitrag #14


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Erinnert mich an ein Stopschild das hier mal stand, mit einem ZZ "auf 6m Länge" laugh2.gif
Kann durchaus sein das hier das falsche ZZ montiert wurde. Ist ja alles nicht so einfach whistling.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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thetdk
Beitrag 21.07.2008, 13:15
Beitrag #15


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Zitat (Nerari @ 21.07.2008, 13:23) *
Ich gehe davon aus bzw. könnte mir vorstellen, dass in diesem Fall zwei Zeichen an einem Mast, und dazu das Zusatzzeichen angebracht waren.
Also z.B. oben "Tempo 30" , darunter "Überholverbot" und darunter dann das Zusatzzeichen.
Das Zusatzzeichen gilt dann ja nur für das Überholverbot, und nicht auch für das "Tempo 30", wie man vielleicht fälschlicherweise meinen könnte.


Oh, ist dies tatsächlich so?

Hier in der Gegend gibt es vor Schulen etc. diese Schilderkombination (Achtung: Kinder, 30, Überholverbot, ZZ 300m (mit Pfeilen).
Bislang habe ich das si verstanden, das innerhalb 300m die Beschränkung, die Gefahr und das Überholverbot gilt.

Wäre auch übel wenn nicht, denn die 30 werden nirgends wieder aufgehoben, und ein Limit endet bekanntlich nicht an der nächsten Einmündung oder so, und Beschränkungen (50) sind innerorts nicht so oft ausgeschildert.

Oder Alternativ mit ZZ [Mo-Fr 8-17 Uhr]
Das würde bedeuten nur das ÜV ist zeitlich beschränkt?

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Feuerpferd
Beitrag 21.07.2008, 14:21
Beitrag #16


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Zitat (thetdk @ 21.07.2008, 14:15) *
Das würde bedeuten nur das ÜV ist zeitlich beschränkt?
yes.gif Wenngleich nicht wirklich logisch. Befinden sich die Hauptzeichen allerdings nebeneinander und das Zusatzzeichen mittig darunter gilt es für beide Hauptzeichen.


--------------------
Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Ben40
Beitrag 21.07.2008, 15:37
Beitrag #17


Neuling


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Es waren keine Pfeile drauf !

Oben die 30 mit nem roten Kreis und drunter das Zusatzschild mit den 300m.
Eine Wiederholung der 30 nach 300m gibt es nicht, was eher für den Fall "die nächsten 300m 30 km/h" spricht.
Um es noch abstruser zu machen: In der Gegenrichtigung gibt es keinerlei Geschwindigkeitsbeschränkung, also normal 50 km/h innerorts erlaubt.

Ich denke schon, dass der Schildaufsteller die nächsten 300m nach dem Schild meint, sonst hätten DIE auch nicht geblitzt.
Die Frage ist eben nur, wo denn so eine Schildkombination in der StVO erklärt wird? Es muß ja auch was schriftliches dazu geben.

Post habe ich vorm Ordnungsamt noch nicht bekommen, deswegen keine genaue Vorfallsbezeichnung. Will aber halt vorher bescheid wissen, da die Einspruchsfristen relativ knapp sind.


Für die Vielreisenden.... das Schild steht in 18211 Nienhagen (bei Rostock) in Richtung Bad Doberan.
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ukr
Beitrag 21.07.2008, 15:44
Beitrag #18


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...hast du ein Foto gemacht? So ein Schild ist schnell ausgetauscht.
Aber gut, wozu sollten die das austauschen - "was soll denn da dran falsch sein" laugh2.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Ben40
Beitrag 21.07.2008, 16:15
Beitrag #19


Neuling


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Klar hab ich ein Foto gemacht und nicht nur eins.
Auch die schlechte Sichtbarkeit habe ich fotografisch dokumentiert.
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Feuerpferd
Beitrag 21.07.2008, 17:31
Beitrag #20


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Zitat (Ben40 @ 21.07.2008, 17:15) *
Klar hab ich ein Foto gemacht und nicht nur eins.
Dann lad es doch mal hoch und verlinke es hier.


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Ben40
Beitrag 21.07.2008, 20:47
Beitrag #21


Neuling


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Hier ist der Link.
http://rapidshare.de/files/40049211/30mit300m.jpg.html
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Feuerpferd
Beitrag 21.07.2008, 21:05
Beitrag #22


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Ja, ist eigentlich eindeutig. Das Tempolimit beginnt 300 Meter nach dem Schild. wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 21.07.2008, 21:31
Beitrag #23


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Zitat (Feuerpferd @ 21.07.2008, 23:05) *
Ja, ist eigentlich eindeutig. Das Tempolimit beginnt 300 Meter nach dem Schild. wavey.gif


Eigentlich?? whistling.gif
Oder eindeutig?? think.gif

Ja was denn nun? blink.gif


Beides geht nicht! shutup.gif


OJ


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Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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ukr
Beitrag 21.07.2008, 22:07
Beitrag #24


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Das soll es zwar, da aber das 2. Zeichen fehlt, ist dieses Konstrukt ein Fall für Tiefensees Schilderwald-Abholzungsaktion.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Feuerpferd
Beitrag 21.07.2008, 22:24
Beitrag #25


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"Eigentlich" weil die Beschilderung nicht dem von der Behörde gewünschten Zweck dient.


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Ben40
Beitrag 22.07.2008, 08:58
Beitrag #26


Neuling


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Die Frage ist: Ist das Schild fachlich falsch, wenn 30 km/h auf den nächsten 300m verlangt sind.
Dann dürften die auch kein Geld bekommen.
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ukr
Beitrag 22.07.2008, 09:02
Beitrag #27


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Zitat (Ben40 @ 22.07.2008, 09:58) *
Die Frage ist: Ist das Schild fachlich falsch, wenn 30 km/h auf den nächsten 300m verlangt sind.


Antwort: Ja wavey.gif


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Feuerpferd
Beitrag 22.07.2008, 10:06
Beitrag #28


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Zitat (Ben40 @ 22.07.2008, 09:58) *
Dann dürften die auch kein Geld bekommen.
So ist es.


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