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> ATV, Als lof.zugm. zugelassen Anhängelast
Marc42ATV
Beitrag 14.07.2008, 07:15
Beitrag #1


Neuling
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Hallo wer kann mir weiterhelffen Ich fahre ein atv atlas 500 und möchte wissen wie die maximale anhängelast berechnet wierd(Ungebremst und gebremst) Fahrzeug hat Allrad und untersetzung und zwei getrente bzw und intregal bremse! Es gibt esher unterschiedliche anhängelasten bei den Fahrzeugen Von 250 ungebrenst bis 500 ungebremst sowei Von 350 gebremst bis 800 gebremst !! Ich habe vor mit dem atv und anhänger noch nicht gekauft ( einachser) holt aus einem nahegelgenen Wald zu hollen . maximale entfernung über öffentliche straßen ca. 10 km! gibt es vieleicht die regelung wie bei geländewagen 1,5 fache des ziehenden Fahrzeuges oder über eine beschränkung der geschwindigkeit auf 25 bzw. 40km und dadurch höhere anhängelast?

Mit freundlichen Gruß marc

und natürlich erst mal dank für euere Mühe
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Kami
Beitrag 14.07.2008, 07:25
Beitrag #2


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die Anhängelast bestimmt der Hersteller - wenn er dies nicht tut muss die Anhängelast über ein Gutachten nachgewiesen werden

Gruss

Kami


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Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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JTH
Beitrag 14.07.2008, 08:31
Beitrag #3


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Ungebremste Anhängelast habe ich bisher bei einem Quad eigentlich noch nie gesehen. Ich hatte vor einiger Zeit auch mal halbherzig vor, mir für diesen Zweck ein Quad anzuschaffen (hat sich aber nun erledigt). Ich habe jedoch keines gefunden, mit dem ich meinen 400kg Hänger (ungebremst( hätte ziehen dürfen. Die meisten Quads hatten so um die 400 bis 600kg gebremste Anhängelast.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Peter Lustig
Beitrag 14.07.2008, 11:02
Beitrag #4


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Die Anhängelast (gebremst und ungebremst) ist ein Fahrzeugmerkmal, das bei der Erteilung der Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung in die Fahrzeugpapiere einzutragen ist. Ist kein Eintrag erfolgt, darf auch nichts angehängt werden. Ggf. ist noch eine nachträgliche Eintragung durch die Zulassungsstelle nach einer Abnahme durch einen techn. Sachverständigen möglich.
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Sachse
Beitrag 14.07.2008, 17:38
Beitrag #5


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Zitat (Peter Lustig @ 14.07.2008, 13:02) *
Die Anhängelast (gebremst und ungebremst) ist ein Fahrzeugmerkmal, das bei der Erteilung der Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung in die Fahrzeugpapiere einzutragen ist. Ist kein Eintrag erfolgt, darf auch nichts angehängt werden. Ggf. ist noch eine nachträgliche Eintragung durch die Zulassungsstelle nach einer Abnahme durch einen techn. Sachverständigen möglich.

Die Eintragung wird beim LOF meist weggelassen.

Er sollte aber dringend bei seinem Hersteller nachfragen. Die haben meist Unterlagen und Freigaben.


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...sing mei Sachse sing....
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geckolino
Beitrag 14.07.2008, 18:08
Beitrag #6


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Zitat (Sachse @ 14.07.2008, 18:38) *
Die Eintragung wird beim LOF meist weggelassen.

Ist das wirklich so? Scheint mir bei einem Fahrzeug, das
Zitat
Als lof.zugm. zugelassen
ist, kein sinnvolles Vorgehen zu sein...ne Zugmaschine an der ich nix anhängen darf? crybaby.gif


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Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
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Ulli
Beitrag 14.07.2008, 18:32
Beitrag #7


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Moin moin,

wie @Sachse schon schreibt, wird die gebremste Anhängelast bei Zugmaschinen üblicherweise nicht eingetragen, sie richtet sich dann nach den Vorgaben des Herstellers und wenn der keine Vorgaben gemacht hat, nach den Vorgaben des §35 STVZO an die Motorleistung (2,2kw je Tonne Gesamtzugmasse).

Bei meinen Zugmaschinen sieht das so aus

1. ZGM 103kw, Vmax 102km/h
Feld O.1 = "-", d.h. ich kann bis zur gem. STVZO zulässigen Gesamtzugmasse von 40.000kg anhängen
Feld O.2 = "1400" (kg)

2. ZGM Ackerschlepper 21kw Vmax 20km/h
Feld O.1 = "16000" (kg) (Vorgabe des Herstellers)
Feld O.2 = "750" (kg)

Bei einem Quad gehe ich aufgrund der Fahrwerkskonstruktion und der Bremsanlage davon aus, dass die Anhängelast gebremst die zGM des Quad nicht übersteigen darf und ungebremste Anhänger gar nicht mitgeführt werden dürfen - das Quad ist nämlich primär nicht zum Ziehen von Anhängern konstruiert worden (im Gegensatz zu typischen Zugmaschinen, bei denen Fahrwerk und Bremsen für ebendiese Aufgabe ausgelegt sind)

Gruß Ulli


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Marc42ATV
Beitrag 14.07.2008, 20:07
Beitrag #8


Neuling
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Also ein ATV ist nicht mit einem Quad zu vergleichen!!!!Aleine schon nicht von der antriebsart kardan vorne und hinten sowie auch von der Übersetzung!!!
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Peter Lustig
Beitrag 14.07.2008, 20:25
Beitrag #9


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ATV steht für All Terrain Vehicle. Das sind nach allgemeinem Sprachgebrauch geländegängige Fahrzeuge. Ein Quad, das ursprünglich für land- und forstwirtschaftliche Einsätze im Gelände konzipiert worden ist, ist in meinen Augen auch ein ATV. Im Übrigen kommt es hinsichtlich der Einstufung der Fahrzeuge auf die amtliche Bezeichnung in den Fahrzeugpapieren an.
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Andreas
Beitrag 14.07.2008, 20:37
Beitrag #10


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Zitat (Peter Lustig @ 14.07.2008, 21:25) *
Ein Quad, das ursprünglich für land- und forstwirtschaftliche Einsätze im Gelände konzipiert worden ist, ist in meinen Augen auch ein ATV.


Ein ATV ist immer ein Quad (4 Räder), aber nicht jedes Quad ist ein ATV. wink.gif Da gibt es schon große Unterschiede.


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Marc42ATV
Beitrag 18.07.2008, 07:48
Beitrag #11


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Also da ich die frage nochmal anders gestellt habe wurde dieses thema wohl geschlossen oder verschoben!bitte nochmals!!!Lof.zugm. Wie berechnet mann die Anhängelast? Was bedeuten die Schlüsselnummern J (89) und 4(2000). J = Fahrzeugklasse, 4 = Art des Aufbaus,aber was sagen die zahlen aus?Oder wo finde ich dazu eine Info.
Danke Marc

Hier noch ein Paar DatenLeergewicht:415 kg zulässiges gesamtgewicht:490 Kg b.z.w. bei verwendung von Anbau Geräten 595Kg Achslast max vorne 275Kg hinten 345Kg!!Leistung 24 Kw.????
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arnolt
Beitrag 18.07.2008, 15:25
Beitrag #12


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Noch mehr Satzzeichen machen die Antworten auch nicht anders.
Der Hersteller des ATV ist der einzige, der darüber Auskunft geben kann.
Dein Fahrzeug ist als LOF-Zugmaschine <=40km/h beschrieben.


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Alles wird gut.

[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT]
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Marc42ATV
Beitrag 18.07.2008, 15:45
Beitrag #13


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das ist richtig aber da keine daten vorliegen muß es doch möglich sein über eine formel und den entsprechenden abnahmen bzw fahrversuchen eine anhängelast bescheinigt zu bekommen????
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Stefan Süßmann
Beitrag 19.07.2008, 18:51
Beitrag #14


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Zitat
das ist richtig aber da keine daten vorliegen muß es doch möglich sein über eine formel und den entsprechenden abnahmen bzw fahrversuchen eine anhängelast bescheinigt zu bekommen????


Die Werte gibt der Fahrzeughersteller vor, wobei die ungebremste Anhängelast maximal das halbe Leergewicht des Zugfahrzeuges, in deinem Fall also 200 kg sein darf. Die Anhängelast für gebremste Anhänger wird normalerweise nur über die Motorleistung begrenzt. Hier wird aber von einer durchgehenden Bremsanlage (Druckluft) ausgegangen. Im Regelfall will mit diesen Fahrzeugen niemand ernsthaft Anhänger ziehen. Die Kupplung ist nur Voraussetzung für die Zulassung als ZM und damit die offene Motorleistung.

mfg

Stefan
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Marc42ATV
Beitrag 20.07.2008, 02:23
Beitrag #15


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Na ja ich will es schon und zwar einen hänger um Holz aus dem wald zu holen!!Und dafür brauche ich natürlich eine möglichst hohe anhängelast . was mich schon wundert das für das selbe Fahrzeug verschiedene anhängelasten eingetragen werden???
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Kleiner
Beitrag 26.07.2008, 21:28
Beitrag #16


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Ich habe mit meinem ATV auch Holz aus dem Wald geholt, War eine Yamaha Grizzly mit 660ccm & 40 PS, Anhängelast ungebremst 125kg, gebremst 550kg. Gezogen habe ich damit einen ausgeräumten, auflaufgebremsten und vom Deckel befreiten "Alpenkreuzer Faltwohnwagen" der sich für den Holztransport bestens geeignet hat und durch seine geringen Abmaße(150x200cm Ladefläche + 100cm Deichsel) & Gewichte(Leer ohne Deckel 125kg, zGG 550kg) Ich habe bedingt durch die Ketten die Anhänger immer nur bis zum befestigten (geschotterten) Waldweg gebracht und dort mit meinem Nachbarn den Anhänger getauscht, der dann bis zur Entladestelle mit dem Auto weitergefahren ist (waren auch nur 8km). Das ist aber Aufgrund des wesentlich erhöhten Spritverbrauches, den das ATV mit einer solcher Last hat, sinnvoll. Ich hatte im Anhängerbetrieb auf der Straße ca. 11l/100km, im Wald ging der Verbrauch auf bis zu (errechneten) 50l/100km. Die Schneeketten auf allen 4 Rädern haben die "Traktorreifen" ersetzt.

Der Beitrag wurde von Kleiner bearbeitet: 26.07.2008, 21:29
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Marc42ATV
Beitrag 13.08.2008, 04:15
Beitrag #17


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Also ich würde euch gerne ein dokument zegen Zulassungsbescheinigung teil1 aber ich weis nicht wie ich es hochladen muss, in dieser zulasung hat het ein atv sage und schreibe 500kg gebremst wie ungebremst bei 595 kg gesamtgewicht!!!
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Andreas
Beitrag 13.08.2008, 06:14
Beitrag #18


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Zitat (Marc42ATV @ 13.08.2008, 05:15) *
Also ich würde euch gerne ein dokument zegen Zulassungsbescheinigung teil1 aber ich weis nicht wie ich es hochladen muss,


Bei Imageshack hochladen und dann den Link zum Bild hier einstellen.


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Marc42ATV
Beitrag 13.08.2008, 09:24
Beitrag #19


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http://img112.imageshack.us/my.php?image=a...sungohnemu0.png

dort könnt ihr die zulassung shen!!
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