Parken auf dem neben dem Gehweg angelegter Grünfläche |
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Parken auf dem neben dem Gehweg angelegter Grünfläche |
29.06.2008, 10:25
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 26.12.2007 Wohnort: Frankfurt Mitglieds-Nr.: 39165 |
Gehört diese Grünefläche dann noch zum Gehwegparken? * * * *GF/G * *GF/G * *GF/G * *GF/G * * Dieses stellt ein Skizze dar zwischen den Sternchen die Fahrbahn GF die Grünfläche, die erhöht ist und eine Bordsteinkante hat G der Gehweg neben derGrünfläche nach welcher Rechtsvorschrift richtet sich hier eine Verwarnung, wenn ich hier mit meinen PKW parken würde?? |
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29.06.2008, 10:32
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30248 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
§12 Abs. 4 StVO
Zitat Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. …
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29.06.2008, 11:21
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 26.12.2007 Wohnort: Frankfurt Mitglieds-Nr.: 39165 |
und nach welchen Tatbestand könnte man verwarnt werden, wenn man auf diesem Grünstreifen parkt?
Ich das dann noch Gehwegparken oder Parken auf Grünfläche? Den Tatbestand Parken auf Grünfläche gibt es ja nicht, wie ich schon herrausfand? |
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29.06.2008, 11:36
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2389 Beigetreten: 15.01.2006 Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol Mitglieds-Nr.: 15999 |
TBNR U240 Sie parkten das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen <85>
auf einer öffenlichen Grünanlage. parken auf dem Grünstreifen kostet 25€ oder TBNR 102118 Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen. § 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 2 BKat (B – 1) 5,00 -------------------- in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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29.06.2008, 11:42
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 26.12.2007 Wohnort: Frankfurt Mitglieds-Nr.: 39165 |
woher kommt der tatbesand U240
und benutzen ist ja nicht parken oder?? gilt der auch für hessen? |
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29.06.2008, 11:55
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Auch parken ist eine Benutzung
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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29.06.2008, 12:10
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 26.12.2007 Wohnort: Frankfurt Mitglieds-Nr.: 39165 |
im kommentar zur stvo ist das benutzen nur das befahren, nicht das parken
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29.06.2008, 12:56
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 167 Beigetreten: 08.03.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8737 |
Bei der Definition von "Benutzung" mußt Du in Deinem Kommentar auch beim richtigen Paragrafen nachschauen. Wenn Du Benutzen im Sinne von Fahren meinst ist Parken wirklich kein Benutzen. Wenn Du aber Dein Auto auf dem Grünstreifen abstellst, dann benutzt Du den Grünstreifen als Parkplatz. Also Benutzung! Verstanden?
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29.06.2008, 13:36
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 26.12.2007 Wohnort: Frankfurt Mitglieds-Nr.: 39165 |
wer kann mir etwas zum Tatbestand U240 sagen
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29.06.2008, 14:22
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 167 Beigetreten: 08.03.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8737 |
Dieser Tatbestand scheint aus dem Bereich der sogenannten nichtverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten zu kommen. Das kann einen Baumschutzverordnung oder das Grünanlagengesetz usw. sein. Auch an diese Gesetze muß sich der Autofahrer wie jeder andere Bürger auch halten. Derartige Gesetze können Landesrecht oder Bundesrecht sein, d.h. entwender hat jedes Bundesland eigene Reglungen oder es gibt bundesweit einheitliche Regelungen. U240 scheint aus einem Tatbestandkatalog eines Landes für "U"mweltrecht zu stammen.
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29.06.2008, 14:52
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#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
TBNR U240 Sie parkten das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen <85> auf einer öffenlichen Grünanlage. parken auf dem Grünstreifen kostet 25€ oder TBNR 102118 Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen. § 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 2 BKat (B – 1) 5,00 Den ersten Tatbestand gibt es in der StVO nicht. Parken auf Grünflächen ist nicht verboten, jedoch das allgemeine Benutzen. Und dies schließt das Parken ein. Kostet also wirklich nur 5 Euro. Die 5 Euro kostet es aber wiederrum nur, wenn es sich bei der Grünfläche um gewidmetes Straßenland handelt. In diesem Fall geht dann nur Verkehrsrecht als Bundesrecht. Für alle anderen Fälle des Grünflächenparkens gibt es dann Landesrecht. -------------------- |
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29.06.2008, 15:04
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 26.12.2007 Wohnort: Frankfurt Mitglieds-Nr.: 39165 |
wenn neben dem gehweg seicj eine grünfläche befindet, ist das gehwegparken wenn dort jemand parkt oder grünflächen "parken"
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29.06.2008, 15:31
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 167 Beigetreten: 08.03.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8737 |
Wenn ich von der oben skizzierten Grünfläche ausgehe dann ist es Parken auf einer Grünfläche. Zum Gehwegparken wird es erst wenn Fahrzeugteile in den Gehweg erheblich hineinragen oder/und ein oder mehrere Reifen des Autos auf dem Gehweg stehen.
Das eine (Grünfläche) kostet 5 EUR und das andere (Gehweg) 15 EUR. |
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30.06.2008, 17:03
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 26.12.2007 Wohnort: Frankfurt Mitglieds-Nr.: 39165 |
Bezeichnet man nicht eine größere Fläche als Grünfläche und nicht ein Bereich der 3 Meter lang und 1,5Meter breit ist.
Eine Grünfläche ist für mich eine grosse Wiese o.a. Liege ich da so falsch? Wer kennt sich da aus??? |
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01.07.2008, 16:32
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 167 Beigetreten: 08.03.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8737 |
Es muß keine große Wiese sein. Man kann die Grünfläche hier durchaus wieder wörtlich nehmen. Eine Fläche mit Pflanzenbewuchs (Grün). An die Größe werden da keine großen Anforderungen gestellt. Auch bereits niedergewalzte oder weggeparkte Grasnarben gelten noch nach wie vor als Grünfläche.
Aber Du mußt es nicht an einer Grünfläche festmachen. Der 5 EUR Tatbestand (Grünflächenbenutzung) mit der TBN 102118 resultiert aus dem Vorwurf, dass man gegen § 2 Absatz 1 StVO verstoßen hat. Dieser Paragraph schreibt vor, dass Kraftfahrzeuge die Fahrbahn zu benutzen haben. Das zum Benutzen in diesem Sinne auch Parken gehört, haben wir ja schon geklärt. Der Tatbestand der Grünflächenbenutzung ist nur noch einmal eine Konkretisierung für den Autofahrer, was er genau flasch gemacht hat. Der eigentliche Fehler ist also, dass er nicht die Fahrbahn zum Parken benutzt hat. Wenn das auf der Fahrbahn nicht erlaubt ist, darf an dieser Örtlichkeit nun leider überhaubt nicht geparkt oder gehalten werden. Das an manchen Stellen nun aber auf dem Gehweg geparkt werden darf regeln wieder andere Vorschriften weiter hinten in der StVO. Eine Regelung für Grünstreifen gibt es aber nicht. Auf Grünflächen darf also nicht geparkt oder gehalten werden. Sie sollen ja schließlich grün bleiben. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 15:45 |