Parkverbot? |
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Parkverbot? |
25.06.2008, 12:46
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 25.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42821 |
ich habe gestern ein Knöölchen bekommen und bin aber der Meinung, dass es nicht rechtens ist. Es war da folgende Konstellation von Verkehrsschildern am Straßenanfang wo ich geparkt habe: Zeichen 290 - eingeschränktes Halteverbot in einer Zone darunter Parken in den Gekennzeichneten Zonen darunter Zeichen 1040-32 - Parken mit Parkscheibe 2h darunter Zeichen 1040-?? - zeitliche Beschränkung von 8-18Uhr Ich war ca. 17:50 Uhr dort und habe mein Fahrzeug abgestellt und mein Parkscheibe auf 18 Uhr gedreht und gut sichtbar ins fenster getan. Um 18:15 Uhr musste ich dem Knöllchenverteile, aus einen Geschäft heraus zusehen, wie er mein Auto fotgrafierte und den Zettel an meinen Scheibenwische hängte. Es kann sein, da habe ich nicht ganz daruf geachtet das ich nicht in eine gekenzeichneten Zone stand. Wie ist denn jetzt das/die Schild/er zu werten? Muss ich nur in den gekenzeichneten Zonen stehen zwischen 8-18 Uhr? |
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Gast_BAB3_* |
25.06.2008, 13:00
Beitrag
#2
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...Muss ich nur in den gekenzeichneten Zonen stehen zwischen 8-18 Uhr?... Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass du in den gekennzeichneten Zonen in der Zeit von 08-18 Uhr mit der Parkscheibe maximal 2 Stunden dort parken darfst.Dein Knöllchen hat also vermutlich nix mit der Uhrzeit zu tun, sondern dass du ausserhalb der gekennzeichneten Fläche geparkt hast... |
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25.06.2008, 13:04
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Es kann sein, da habe ich nicht ganz daruf geachtet das ich nicht in eine gekenzeichneten Zone stand. Hallo, das war wohl auch der Fehler. In der gesamten Zone gilt ein eingeschränktes Halteverbot, das dir das Parken verbietet. Solltest du nicht in einer gekennzeichneten Parkfläche gestanden bzw. geparkt haben, ist das Knöllchen berechtigt. Zitat Muss ich nur in den gekenzeichneten Zonen stehen zwischen 8-18 Uhr? Ja, wenn du parken willst. Nein, wenn du kurz halten willst. |
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25.06.2008, 13:07
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 |
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass du in den gekennzeichneten Zonen in der Zeit von 08-18 Uhr mit der Parkscheibe maximal 2 Stunden dort parken darfst. Der TE hat dort in der gekennzeichneten Zone nach 18 Uhr gestanden, da war das Parken dort nicht mehr erlaubt. -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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25.06.2008, 13:22
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5255 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33783 |
Steht auf dem Zettel denn nicht der genaue Tatvorwurf? Wenn nicht dann abwarten bis was kommt und hier nochmal posten.
-------------------- Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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25.06.2008, 13:26
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Hallo,
ein Foto der Schilderkombination wäre hilfreich. Doch wenn ich mich recht erinnere, dann beziehen sich Zusatzzeichen immer auf das darüber hängende "Hauptzeichen", nicht auf andere Zusatzzeichen. Demnach würde hier gelten: Zeichen 290 verhängt zunächst mal ein generelles, eingeschränktes Halteverbot. Die nächsten beiden Zusatzzeichen heben dieses Halteverbot für die gekennzeichneten Bereiche wieder auf, ordnen aber Parkscheinpflicht an. Das Zeichen 8-18 Uhr allerdings schränkt die Gültigkeit von Zeichen 290 auf diesen Zeitraum ein. Demnach hätte der TE nach 18 Uhr dort uneingeschränkt parken dürfen, auch außerhalb der gekennzeichneten Bereiche, das Knöllchen wäre also nicht rechtens! So weit jedenfalls meine Interpretation. MfG Gerhard -------------------- |
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25.06.2008, 23:30
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Komisch, bei mir im Nachbardorf steht fast genau dieselbe Schilderkombination (anstelle von Zeichen 290 steht dort Zeichen 242 "Fußgängerzone") und dort wird zwischen 18 Uhr und 8 Uhr nicht geparkt weil eben jeder denkt, das Zusatzzeichen 1040-30 beschränkt den Verkehr mit Fahrzeugen auf die Zeit zwischen 8 Uhr und 18 Uhr in der Fußgängerzone.
Das Zusatzzeichen 1040-30 ist dort nicht direkt unter dem Zeichen 242 angebracht, zwischen beiden hängt Zusatzzeichen 1020-31. Wenn Zeichen 290 wie in diesem Fall nur von 8 Uhr bis 18 Uhr gelten soll, müßte doch das Zusatzzeichen 1040-30 direkt unter Zeichen 290 angebracht sein und nicht weiter unter den anderen Zusatzzeichen (oder nicht oder doch ???). Kann ich mir das Verhältnis der Zusatzzeichen untereinander eigentlich aussuchen, oder hängt es davon ab, wie die Zusatzzeichen selbst übereinader angeordnet sind und vor allem, welches Zusatzzeichen als erstes direkt unter dem eigentlichen Verkehrszeichen (in diesem Fall Zeichen 290) hängt ?????? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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26.06.2008, 00:05
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#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
hier mal der Schilderbaum, nebst möglicher Vereinfachung 1 & 2.
...denn das Motto lautet ja "weniger Verkehrszeichen, bessere Beschilderung" ...hätte bei dem Beispiel des TE nur noch gefehlt, das man das Ganze auf PKW beschränkt und Anwohner mit Parkausweis in der Zeit von 18-8h vom Zeichen 290 ausnimmt -------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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26.06.2008, 21:32
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Meiner Meinung nach ist das Parken trotzdem bei den drei gezeigten Möglichkeiten aber nur von 8 Uhr bis 18 Uhr erlaubt und in der übrigen Zeit (18 Uhr bis 8 Uhr) verboten.
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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27.06.2008, 06:32
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Interessant, aber eindeutig. Ein Zusatzzeichen bezieht sich immer auf ein Hauptzeichen. Hier steht in der Variante 1 und 2 von ukr als letztes je ein Zusatzzeichen, dass die Geltung dieser Zeichenkombination auf die Zeit von 08 bis 18.00 Uhr festsetzt. Folglich kann man von 18 bis 08 Uhr hier problemlos parken. Das Hauptzeichen gilt ja in diesem Zeitraum nicht.
Problematisch wird es bei dem dritten Verkehrszeichen. Man kann nicht einfach wahllos immer neue Zusätze auf ein Zeichen bringen. Aber durch diese Diskussion könnte man die Grundfeste der Verkehrszeichen angreifen. Das lasse ich jetzt mal lieber. -------------------- |
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27.06.2008, 06:46
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#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Man kann nicht einfach wahllos immer neue Zusätze auf ein Zeichen bringen. Aber durch diese Diskussion könnte man die Grundfeste der Verkehrszeichen angreifen. Das lasse ich jetzt mal lieber. Besser ist das Ich könnte durchaus ein "Best of" anbieten mit allen "speziellen" Schildern die so in den letzten Jahren von mir gefertigt wurden, da waren schon extreme Entwürfe dabei - aber was die Behörde bestellt das wird geliefert - wenn man ständig rumnörgelt was alles falsch ist, macht die Schilder beim nächsten Auftrag ein Anderer. Wo die Schilder aufgestellt werden und welche Kombination sich dadurch ergibt erfährt man an dieser Stelle eh nicht. Manchmal sehe ich das Ergebnis dann draußen in der Landschaft stehen und denke "ach soooo ... och neeee" Aber der Herr Tiefensee will ja jedes 10. VZ demontieren lassen. Bin mal gespannt wie das ablaufen soll. Wird dann eine Straße entlang gegangen und von 1-10 abgezählt ? -------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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27.06.2008, 07:39
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Aber der Herr Tiefensee will ja jedes 10. VZ demontieren lassen. Das ist dann mittlerweise die -zigste Aktion, die ich diesbezüglich mitmache. Bisher sind es aber eher mehr als weniger Schilder geworden. Aber Herr Tiefensee hat sich schon in anderen Dingen durch Populismus ins Rampenlicht gerückt. Politiker eben -------------------- |
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27.06.2008, 07:54
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#13
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Mir solls recht sein. Abschrauben, wegschmeißen, im Nachhinein Probleme feststellen, neu kaufen, wieder dran schrauben
-------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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27.06.2008, 09:30
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Mir solls recht sein. Glaub ich Dir, zumal nach den letzten Aktionen meist 2 neue Schilder hinkamen -------------------- |
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27.06.2008, 09:44
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Ich meine es gibt schon viele Schilder die keiner braucht. Sieht man ja sehr schön in diesem Thread. Da hängt man zwei Zusatzzeichen dran obwohl es das auch kompakt gibt.
-------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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01.07.2008, 00:24
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Es könnte alles soooo einfach sein. Aber irgendwie scheinen Verkehrsschilder mit derart klaren Aussagen hierzulande nicht gewollt zu sein.
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