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> Scheibenwischer gezeigt bekommen nach vorbeischlängeln an Ampel
chillitilli
Beitrag 20.06.2008, 17:57
Beitrag #1


Neuling


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Folgendes ist passiert:
Ich hab mich mit dem Moped an einer roten Ampel an den wartenden Fahrzeugen zwischen Linksabbieger Spur und Geradeausspur vorbei geschlengelt, bzw. bin schön geradeaus gerollt da genug Platz war (nach Autobahnabfahrt, außerhalb Ortschaft). Der Fahrer des ganz vorne an der Ampel stehenden geradeaus fahrenden Fahrzeuges hat daraufhin angefangen zu hupen. Er ist mit seinem Fahrzeug noch ein Stück vorgefahren (fühlte mich leicht bedrängt) und zeigte mir dann sehr deutlich den Scheibenwischer, gestikulierte und redete laut und aufgeregt (hab natürlich nichts verstanden mit Helm auf und seiner Fensterscheibe zu). Von dem "Scheibenwischer" fühlte ich mich ehrlich gesagt nicht so sehr beleidigt, fand das fast eher belustigend, aber von dem Vorfahren und dem Hupen fühlte ich mich schon "bedrängt".

Als die Ampel dann auf grün schaltete konnte ich natürlich schnell beschleunigen und meine niemanden behindert zu haben. Da vor mir Verkehr war schloss der aufgeregte Fahrer auch bald wieder auf und ich konnte so das Kennzeichen im Spiegel ablesen. Als ich im kommenden Kreisverkehr (innerhalb der Ortschaft) anders abbog als der andere Fahrer hupte dieser noch Mal.

Was für Folgen würde eine Anzeige meinerseits mit sich bringen?

Würde ich etwas von der potentiellen Geldstrafe des anderen Verkehrsteilnehmers sehen, wenn es zu einem solchen Urteil kommt (und wie hoch wäre so eine Geldstrafe im Raum München)?
Wie ich hier gelesen hab, könnte das Verfahren allerdings wohl eher abgewiesen werden und auf Privatverhandlung verwiesen werden. Entstehend bis dahin für mich irgendwelche Kosten bzw. wie groß ist der Aufwand für mich (z.B. nur Anwesenheit bei der Verhandlung)?
Würde wahrscheinlich nicht in Privatverhandlung gehen aber was für einen Aufwand und Erfolgswahrscheinlichkeit würde ich hier erwarten können?
Was könnte auf mich zukommen, da ich ja wohl nicht ganz vorschriftsmäßig überholt habe und sich der Autofahrer ja auch durch dieses Verhalten bedrängt gefühlt haben kann?

Danke schon mal für die Antworten
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Iceage
Beitrag 20.06.2008, 18:20
Beitrag #2


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mach am besten nichts und belasse es so du hattest dich schließlich auch nicht ganz vernünftig benommen.


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GrünWeißNRW
Beitrag 20.06.2008, 18:26
Beitrag #3


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Zitat (chillitilli @ 20.06.2008, 18:57) *
Ich hab mich mit dem Moped an einer roten Ampel an den wartenden Fahrzeugen zwischen Linksabbieger Spur und Geradeausspur vorbei geschlengelt, bzw. bin schön geradeaus gerollt da genug Platz war
Du hast also rechts überholt.

Zitat (chillitilli @ 20.06.2008, 18:57) *
aber von dem Vorfahren und dem Hupen fühlte ich mich schon "bedrängt".
Bedrängt fühle ich mich auch oft.

Zitat (chillitilli @ 20.06.2008, 18:57) *
Was für Folgen würde eine Anzeige meinerseits mit sich bringen?
Was willst Du denn anzeigen? Dein "sich leicht bedrängt fühlen" ist keine Nötigung.

Zitat (chillitilli @ 20.06.2008, 18:57) *
Würde ich etwas von der potentiellen Geldstrafe des anderen Verkehrsteilnehmers sehen, wenn es zu einem solchen Urteil kommt
Natürlich nicht!

Zitat (chillitilli @ 20.06.2008, 18:57) *
(und wie hoch wäre so eine Geldstrafe im Raum München)?
Den Scheibenwischer empfandest Du ja nicht als Beleidigung, daher:
Für ihn: 10 Euro fürs hupen
Für Dich: 50 € Bußgeld + ca. 20 € Verwaltungsgebühr + 3 Punkte

Zitat (chillitilli @ 20.06.2008, 18:57) *
Was könnte auf mich zukommen, da ich ja wohl nicht ganz vorschriftsmäßig überholt habe und sich der Autofahrer ja auch durch dieses Verhalten bedrängt gefühlt haben kann?
Du schießt Dir einen kapitalen Bock.
Du hat rechts überholt, er hat nur gehupt.

Wer im Glashaus sitzt...


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shocktrooper
Beitrag 20.06.2008, 18:29
Beitrag #4


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Tja, Pech. Geld zu verdienen is hier nicht. Geldstrafen gehen in den Staatssäckel und nicht in Deinen.

Und damit es bei einer Beleidigung Schmerzensgeld gäbe, brauchts viiiiiel schwerere Geschütze als `nen Scheibenwischer.



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chillitilli
Beitrag 20.06.2008, 18:37
Beitrag #5


Neuling


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Zitat (GrünWeißNRW @ 20.06.2008, 20:26) *
Zitat (chillitilli @ 20.06.2008, 18:57) *
(und wie hoch wäre so eine Geldstrafe im Raum München)?
Den Scheibenwischer empfandest Du ja nicht als Beleidigung, daher:
Für ihn: 10 Euro fürs hupen
Für Dich: 50 € Bußgeld + ca. 20 € Verwaltungsgebühr + 3 Punkte

Und wenn es mich doch beleidigt hätte?
Zitat (GrünWeißNRW @ 20.06.2008, 20:26) *
Wer im Glashaus sitzt...

Mir schon klar whistling.gif
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GrünWeißNRW
Beitrag 20.06.2008, 18:47
Beitrag #6


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Zitat (chillitilli @ 20.06.2008, 19:37) *
Und wenn es mich doch beleidigt hätte?
Dann guck doch mal bei "Beleidigung" nach... dry.gif

Wenn, wenn, wenn. Worum geht es Dir eigentlich? Kommt als nächstes "Ja, und arbeiten kann ich auch nicht mehr (Frührente), weil ich so mit den Nerven fertig bin. Und eine Gummidecke brauche ich auch, weil ich seitdem immer ins Bett mache."?

Wer gegen die StVO verstößt, sollte auch mal abkönnen, wenn er angehupt wird.




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Iceage
Beitrag 20.06.2008, 18:48
Beitrag #7


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die Beleidigung hast du doch selbst hervor gerufen eine Anzeige kann ganz schnell für dich nach hinten los gehen und für dich schlimmere Folgen haben als gedacht. Rege dich darüber nicht mehr auf du hast den Fehler gemacht.


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blue0711
Beitrag 20.06.2008, 19:01
Beitrag #8


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Zitat (GrünWeißNRW @ 20.06.2008, 19:47) *
Kommt als nächstes "Ja, und arbeiten kann ich auch nicht mehr (Frührente), weil ich so mit den Nerven fertig bin. Und eine Gummidecke brauche ich auch, weil ich seitdem immer ins Bett mache."?
Ähem, locker bleibe, gelle. wavey.gif

Zitat (GrünWeißNRW @ 20.06.2008, 19:47) *
Wer gegen die StVO verstößt, sollte auch mal abkönnen, wenn er angehupt wird.
Dito. Ich sehs eben so: Entweder Du machst einen auf Gesetzestreu, dann aber komplett oder Du lässt eben auch eine gewisse Streuung zu. Alles andere wäre mit zweierlei Mass gemessen.

Als Polizist würd ich Dich vielleicht noch fragen, ob Du das ernst meinst mit der Anzeige und bei einem Ja würd ich dann seelenruhig erst mal Deine OWI aufschreiben, nachher die andere gemäss dem Opportunitätsprinzip fallen lassen. whistling.gif


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Gruß Kai
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Hier getroffene Aussagen insbesondere Rechtsauffassungen geben lediglich meine Meinung oder Erfahrung wieder und sind in keinem Fall verbindlich!


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GrünWeißNRW
Beitrag 20.06.2008, 19:20
Beitrag #9


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Zitat (blue0711 @ 20.06.2008, 20:01) *
Ähem, locker bleibe, gelle. wavey.gif
Hast recht. Das "und wenn ich mich jetzt doch beleidigt fühle" traf bei mir den richtigen Nerv, da es nur ums Nachtreten geht.

Zitat (blue0711 @ 20.06.2008, 20:01) *
Als Polizist würd ich Dich vielleicht noch fragen, ob Du das ernst meinst mit der Anzeige und bei einem Ja würd ich dann seelenruhig erst mal Deine OWI aufschreiben, nachher die andere gemäss dem Opportunitätsprinzip fallen lassen. whistling.gif
Wäre dann ein klarer Fall von "self-owned". laugh2.gif


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chillitilli
Beitrag 20.06.2008, 19:36
Beitrag #10


Neuling


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Zitat (GrünWeißNRW @ 20.06.2008, 20:47) *
Zitat (chillitilli @ 20.06.2008, 19:37) *
Und wenn es mich doch beleidigt hätte?
Dann guck doch mal bei "Beleidigung" nach... dry.gif

Wenn, wenn, wenn. Worum geht es Dir eigentlich? Kommt als nächstes "Ja, und arbeiten kann ich auch nicht mehr (Frührente), weil ich so mit den Nerven fertig bin. Und eine Gummidecke brauche ich auch, weil ich seitdem immer ins Bett mache."?

Was geht denn ab? Dachte ich kann hier halt mal ein paar Fragen stellen und ein paar neutrale Antworten bekommen weil mich halt interessiert was passieren könnte. Dachte dafür ist so ein Forum da. In den Beiträgen die ich zunächst gelesen hatte, wo sich nur Täter einer Beleidigung geäußert hatten wurde IMO auch sehr neutral diskutiert. Komisch eigentlich.
Mir gings zum einen um eine aktuelle Abschätzung zum Betrag der Geldstrafe in solch einem Fall, da ich bei google Suche zunächst nur DM Preise oder ältere Euro-Angaben gefunden hatte die zudem Regional unterschiedlich waren.
Dann ging es mir darum wieviel Aufwand solch eine Anklage mit sich zieht (für beide Seiten) weils mich halt grad interessiert!

Zitat (blue0711 @ 20.06.2008, 21:01) *
Zitat (GrünWeißNRW @ 20.06.2008, 19:47) *
Wer gegen die StVO verstößt, sollte auch mal abkönnen, wenn er angehupt wird.
Dito. Ich sehs eben so: Entweder Du machst einen auf Gesetzestreu, dann aber komplett oder Du lässt eben auch eine gewisse Streuung zu. Alles andere wäre mit zweierlei Mass gemessen.

Mmmh ... lecker Mass (Bier) laugh2.gif

Naja, es geht ja nicht nur um das Hupen, sondern auch um die Beleidigung, die, so wie ich es hier auch in anderen Beiträgen lesen konnte, nun mal eine Straftat darstellt, und keine Ordnungswidrigkeit. Kann ich ja nichts dafür, dass der Gesetzgeber für so ne doofe Geste mehr Strafbarkeit bestimmt als für eine mich persönlich eher angreifende Aktion wie drängeln, weil tatsächlich Angst um Leib und Leben - jetzt nicht in diesem Fall (sonst schreibt schon wieder wer etwas vom Bettnässen, was auch als Beleidigung gesehen werden könnte ;-) ) aber generell.

Da es mir aber schon eher so scheint, dass hier auch der Moralische heraus geholt wird anstatt nur neutral die Sachlage zu bewerten, noch meine Meinung: Ich (als Motorradfahrer) finde ein IMO ungefährliches Überholen um mit dem Moped vorne an der Ampel zu stehen oder den Stau schneller vorwärts zu kommen, bei dem man keinen behindert oder benachteiligt (außer man empfindet es echt als so benachteiligend nicht mehr der erste an der Ampel zu sein, auch wenn man viel langsamer von der selbigen weg beschleunigen würde) wirklich nicht so schlimm wie die Aggressivität und der offensichtliche Hass z.B. dieser Person die mich da beleidigt und angehupt hat. Aber das ist nur meine Meinung und hat mit StVO oder sonstigem Recht nichts zu tun.

Der Beitrag wurde von chillitilli bearbeitet: 20.06.2008, 19:37
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blue0711
Beitrag 20.06.2008, 20:35
Beitrag #11


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Zitat (chillitilli @ 20.06.2008, 20:36) *
Aber das ist nur meine Meinung und hat mit StVO oder sonstigem Recht nichts zu tun.
yes.gif Allerdings hast Du zumindest bei mir übershen, dass ich ebenfalls Motorradfahrer bin und ja, ich fahr auch mit dem Ding an der Ampel nach vorne.
Eben deswegen seh ich das garnicht moralisch, sondern eher konsequent.
Ich kann nicht peinlich genaue Einhaltung der Regeln fordern, wenn ich dass selber nicht mache.

Daher seh ich kein Problem, wenn mal einer etwas "italienisch" argumentiert, sprich ein bisserl hektisch wird und rumlamentiert.
Und die Antworten, die Du hier bekommen hast, entsprechen doch auch den Tatsachen: Auch die Polizisten hier würden eine Anzeige Deinerseits als überzogen ansehen.
Ist also völlig korrekt, wenn sie Dir diese Reaktion auch in Aussicht stellen, solltest Du das versuchen. Es würde schlicht so passieren. Hat mit Moral doch nix zu tun. think.gif



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chillitilli
Beitrag 20.06.2008, 21:16
Beitrag #12


Neuling


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Zitat (blue0711 @ 20.06.2008, 22:35) *
Zitat (chillitilli @ 20.06.2008, 20:36) *
Aber das ist nur meine Meinung und hat mit StVO oder sonstigem Recht nichts zu tun.
yes.gif Allerdings hast Du zumindest bei mir übershen, dass ich ebenfalls Motorradfahrer bin und ja, ich fahr auch mit dem Ding an der Ampel nach vorne.

Das hab ich nicht übersehen, der letzte Absatz mit meiner Meinung galt allgemein dem Thread.

Zitat (blue0711 @ 20.06.2008, 22:35) *
Und die Antworten, die Du hier bekommen hast, entsprechen doch auch den Tatsachen: Auch die Polizisten hier würden eine Anzeige Deinerseits als überzogen ansehen.
Ist also völlig korrekt, wenn sie Dir diese Reaktion auch in Aussicht stellen, solltest Du das versuchen. Es würde schlicht so passieren. Hat mit Moral doch nix zu tun. think.gif

Meine Antwort auf diesen Kommentar geht jetzt wohl langsam am eigentlichen Thema vorbei, aber ich bekomm grad Lust am Argumentieren, also hier die Sätze aus denen ich „den Moralischen“ herauslese:

Zitat (GrünWeißNRW @ 20.06.2008, 20:47) *
Wer gegen die StVO verstößt, sollte auch mal abkönnen, wenn er angehupt wird.

Ob ich es abkönnen soll ist ja wohl eine sehr moralische Frage. Es geht doch nur sachlich um die möglichen Konsequenzen wenn ich es nicht kann und es auf eine Anklage ankommen lassen würde.

Zitat (Iceage @ 20.06.2008, 20:48) *
die Beleidigung hast du doch selbst hervor gerufen eine Anzeige kann ganz schnell für dich nach hinten los gehen und für dich schlimmere Folgen haben als gedacht. Rege dich darüber nicht mehr auf du hast den Fehler gemacht.

Hier soll eine angebliche Provokation, sogar ein Fehler meinerseits eine Straftat egalisieren. Das schaut mir schon nach einer persönlichen moralischen Stellungnahme aus, denn einer sachlichen „das würde dann passieren“ Antwort

Zitat (blue0711 @ 20.06.2008, 21:01) *
Als Polizist würd ich Dich vielleicht noch fragen, ob Du das ernst meinst mit der Anzeige und bei einem Ja würd ich dann seelenruhig erst mal Deine OWI aufschreiben, nachher die andere gemäss dem Opportunitätsprinzip fallen lassen. whistling.gif

Das lese ich auch als eigene moralische Entscheidung. Zudem sollte, wie ich unser Ordnungssystem verstehe, ein Polizist auch nicht irgendwelche Anklagen fallen lassen können, sondern nur ein Richter.

---

Versteht mich nicht falsch. Ich will den armen alten Mann in seinem Auto der mir diese lustige Scheibenwischergeste gezeigt hat nicht wirklich anzeigen. Dafür amüsiere ich mich viel zu sehr über den Vorgang. Aber die Aktion hat mich nachdenklich gemacht was für Optionen ich hätte, wenn mich in einer anderen Situation ein anderer Verkehrsteilnehmer so sehr aufregt (und dazu noch entsprechende Handelungen, die einen Straftatbestand erfüllen, ausführt), dass ich es drauf ankommen lassen würde – ja selbst wenn es für mich die Konsequenz hätte, dass ich ein paar Euro fufzig Strafe zahlen müsste und 3 Punkte bekommen würde (was mir ja klar ist) – manchmal geht’s mir dann (moralisch) eben ums Prinzip.

Und leider konnte mir hier noch immer keiner wirklich sagen was für einen Aufwand eine solche Anklage und die dann kommende Verhandelung für mich und auch für den Gegenspieler bedeuten würde. Oder wie viel eine Geldbuße hier tatsächlich aktuell für den Raum München bringen würde oder was in einem Privatvergleich üblicherweise herausspringt. Ich dachte halt ich könnte hier vielleicht auch auf den ein oder anderen Erfahrungsbericht zurückgreifen.
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magnum88
Beitrag 20.06.2008, 21:53
Beitrag #13


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Zitat (chillitilli @ 20.06.2008, 22:16) *
Und leider konnte mir hier noch immer keiner wirklich sagen was für einen Aufwand eine solche Anklage und die dann kommende Verhandelung für mich und auch für den Gegenspieler bedeuten würde. Oder wie viel eine Geldbuße hier tatsächlich aktuell für den Raum München bringen würde


Das liegt nicht am Raum München, sondern daran, was der Gegner verdient.
Sprich, wie hoch die Tagessätze angesetzt werden können.
Möglich ist alles, von einer Einstellung ohne/mit Geldauflage bis zu 30 Tagessätzen.
Du würdest davon aber mit Sicherheit nichts sehen.




Zitat
oder was in einem Privatvergleich üblicherweise herausspringt. Ich dachte halt ich könnte hier vielleicht auch auf den ein oder anderen Erfahrungsbericht zurückgreifen.


Privatklageverfahren wg. Scheibenwischer?

Sorry, nie davon gehört!


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blue0711
Beitrag 20.06.2008, 21:53
Beitrag #14


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Steht aber auch schon weiter oben.
Seitens der Staatsanwaltschaft würde Deine Anzeige nicht weiterverfolgt werden, dazu reichen die Tatbestandsmerkmale nicht aus.
Auch das von Dir bemängelte Drängeln wird ohne Zeugen zu nichts führen, da Du selbst ja schon eine Nähe hergestellt hast, die der StVO widerspricht.
Wie willst Du beweisen, dass der Fahrer vorsätzlich Dich bedrängt hat, um Dir mit einem empfindlichen Übel zu drohen?

Eine Zivilklage schliesslich müsste sich auf die Beleidigung beziehen. DAS aber würde höchst schwierig werden, da eben auch der Richter sich fragen würde, wo den nun das Beleidigende in der Scheibenwischer-Geste liegen solle.
Zunächst sagt diese Geste ja mal aus, was der Fahrer von Deiner Fahrweise hält und soviel darf er schon mal- Ob man das nun wirklich auf Dich als Person beziehen kann, ist zumindest fragwürdig und selbst, wenn man das bejaht, so wenig schwerwiegend, das faktisch unterm Strich nix bei rauskommt.
Dem Vorwurf des Nachtretens wärst Du im Übrigen auch ausgesetzt und müsstest schon darlegen, warum es Dir denn soo wichtig ist, diese Sache zu verfolgen.

Nix anderes als diese Überlegungen stecken übrigens IMHO hinter den von Dir als moralisch empfundenen Einschätzungen weiter oben.


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darchr
Beitrag 21.06.2008, 10:31
Beitrag #15


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Weshalb darf man als Motorradfahrer da eigentlich nicht vorbeifahren? Gibt es nicht so eine Regel, dass im Bereich von Ampeln rechts überholt werden darf?
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magnum88
Beitrag 21.06.2008, 10:40
Beitrag #16


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Jo, die gibt es.

Allerdings nur für Radfahrer.


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saniboy
Beitrag 21.06.2008, 11:05
Beitrag #17


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Zitat (magnum88 @ 21.06.2008, 12:40) *
Jo, die gibt es.

Allerdings nur für Radfahrer.


Und §5 Abs. 7 StVO: wer sich zum Linksabbiegen eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.
Da der TE zwischen Links- und Geradeausspur durchgefahren ist, hat er die Linksabbieger
meiner Ansicht nach doch völlig korrekt rechts überholt!

Viele Grüße,
saniboy
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magnum88
Beitrag 21.06.2008, 11:29
Beitrag #18


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glaube ich weniger... unsure.gif

und was ist mit den Geradeausfahrern?


Er hat sich eine dritte Spur aufgemacht. In Italien klappt das ja wunderbar, aber bei uns... think.gif


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Strike Eagle
Beitrag 21.06.2008, 18:59
Beitrag #19


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Zitat (darchr @ 21.06.2008, 11:31) *
Weshalb darf man als Motorradfahrer da eigentlich nicht vorbeifahren? Gibt es nicht so eine Regel, dass im Bereich von Ampeln rechts überholt werden darf?
Das ist doch nur innerorts so? Da man dort, unter den geforderten Bedingungen (<3,5t usw.) und da es hier keine zwei Streifen gibt, geht es nicht. Links dran vorbei wäre gegangen.

Zudem würde das Problem bestehen, dass der TE den anderen identifizieren müsste.

Scheibenwischer, 1000€


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Bellende Autofahrer beißen nicht!

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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Gawyn Luinrandir
Beitrag 21.06.2008, 20:26
Beitrag #20


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Zitat (chillitilli @ 20.06.2008, 19:57) *
Folgendes ist passiert:
Ich hab mich mit dem Moped an einer roten Ampel an den wartenden Fahrzeugen zwischen Linksabbieger Spur und Geradeausspur vorbei geschlengelt,
...
Als die Ampel dann auf grün schaltete konnte ich natürlich schnell beschleunigen und meine niemanden behindert zu haben. Da vor mir Verkehr war schloss der aufgeregte Fahrer auch bald wieder auf und ich konnte so das Kennzeichen im Spiegel ablesen. Als ich im kommenden Kreisverkehr (innerhalb der Ortschaft) anders abbog als der andere Fahrer hupte dieser noch Mal.


Normalerweise habe ich als PKW Fahrer kein Problem damit, wenn sich ein Zweirad (egal ob muskelbetrieben oder motorisiert) an der Ampel bis zur Haltelinie aufschliesst, wenn genug Platz da ist.

Es gibt aber einige Stellen wo ich das gar net so mag. Zum Beispiel kenne ich da eine enge Kreuzung, wo sowohl die Geradeausspur als auch die Linksabbiegerspur jeweils nur etwa 2,5 Meter breit sind. Wenn sich da einer neben mich stellt behindert er mich schon, da ich aus Sicherheitsgründen bei so wenig Abstand erst anfahre, wenn der Zweiradfahrer weg ist. Das sind dann zwar auch nur ein, zwei Sekunden und dafür kriege ich nicht mal höheren Blutdruck, aber es ist eben nicht akkurat angewandte STVO.

Nebenbei kann sich der Autofahrer in Deinem Beispiel auch davon behindert gefühlt haben, daß er wieder auf Dich aufgelaufen ist; wenn Du nicht überholt hättest wäre er um seinen Sicherheitsabstand zu Dir weiter vorne.

Ich persönlich halte den Scheibenwischer und das gehupe für überzogen, aber da Du Dich nicht exakt an die STVO gehalten hast würde ich über den Gefühlsausbruch des PKW Fahrers hinwegsehen. Wenn Du akkurat nach STVO nicht überholt hättest, hätte der Fahrer Dir keinen Scheibenwischer gezeigt und nicht gehupt.

MfG GL

Edit: Grammatikalischer Fehler entfernt und Zweirad näher spezifiziert.
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nachteule
Beitrag 21.06.2008, 20:47
Beitrag #21


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Hallo, Chillitilli,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Du schreibst, dass Du mit dem Motorrad unterwegs gewesen bist; dann gehe ich davon aus, dass Du ordnungsgemäß einen Helm, vermutlich mit Visier, auf dem Kopf hattest.

Vielleicht wollte der nette Herr Dich mit seinem Hupen und dem Scheibenwischerzeigen nur darauf hinweisen, dass Dein Visier vermutlich nicht ganz sauber war, denn sonst hättest Du doch sehen müssen, dass Du etwas falsch gemacht hast whistling.gif

Wo Du da eine Beleidigung siehst, weiß ich nicht. think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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saniboy
Beitrag 22.06.2008, 01:03
Beitrag #22


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Zitat (magnum88 @ 21.06.2008, 13:29) *
glaube ich weniger... unsure.gif
und was ist mit den Geradeausfahrern?


Meine Meinung:
Die Linksabbieger hat er rechts überholt, wie es die StVO vorschreibt.
Die Geradeausfahrer hat er links überholt, wie es die StVO vorschreibt.

Viele Grüße,
saniboy
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Metaldad
Beitrag 22.06.2008, 02:38
Beitrag #23


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Zitat (chillitilli @ 20.06.2008, 19:57) *
Folgendes ist passiert:
Ich hab mich mit dem Moped an einer roten Ampel an den wartenden Fahrzeugen zwischen Linksabbieger Spur und Geradeausspur vorbei geschlengelt, bzw. bin schön geradeaus gerollt da genug Platz war



Ihr redet hier alle von ÜBERHOLEN??? So wie ich das da oben lese haben die alle gestanden. Und somit ist es eine Vorbeifahrt. Und mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art, darf ich überall Vorbeifahren, sogar in Staus auf der Autobahn wenn die Links zum Stehen kommen. Allerdings mit nicht mehr als 20 km/h Unterschied. Und in Ortschaften darf ich sogar rechts überholen.

Und wenn Du mal wieder so ein Type triffst mit Scheibenwischer im Gesicht, frage ihn mal ob Du ihm Helfen kannst bei der Beseitigung seine Krampfes im Unterarm laugh2.gif oder bei welcher Werkstadt man sich solch ein unnützen Anbau besorgen kann laugh2.gif


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Jens
Beitrag 22.06.2008, 06:35
Beitrag #24


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Zitat (Metaldad @ 22.06.2008, 03:38) *
Ihr redet hier alle von ÜBERHOLEN??? So wie ich das da oben lese haben die alle gestanden. Und somit ist es eine Vorbeifahrt.

Da liegst du falsch. An Fahrzeugen die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt.


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magnum88
Beitrag 22.06.2008, 09:35
Beitrag #25


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Zitat (saniboy @ 22.06.2008, 02:03) *
Meine Meinung:
Die Linksabbieger hat er rechts überholt, wie es die StVO vorschreibt.
Die Geradeausfahrer hat er links überholt, wie es die StVO vorschreibt.

Viele Grüße,
saniboy



Hat er nicht, sondern

Zitat
an einer roten Ampel an den wartenden Fahrzeugen zwischen Linksabbieger Spur und Geradeausspur vorbei geschlengelt


Siehe § 5 StVO

ausreichender Seitenabstand

unklare Verkehrslage

wesentlich höhere Geschwindigkeit

der Überholte darf nicht behindert werden

usw, usf.


Wir waren nicht dabei und kennen den genauen Ablauf nicht.

Aber deine obige Behauptung (Meinung) passt sicherlich nicht.

Ein "Durchschlängeln" ist kein erlaubtes Überholen, so wie du es darstellen willst. dry.gif


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darchr
Beitrag 22.06.2008, 10:09
Beitrag #26


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Gilt auf der Autobahn das gleiche, wenn ein Motorradfahrer die Gasse, die für etwaige Krankenwagen ist, benutzt?
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nachteule
Beitrag 22.06.2008, 13:27
Beitrag #27


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Hallo, Dachr,

Du hast es genau richtig geschrieben: Die Gasse ist für Krankenwagen und andere Einsatzfahrzeuge, aber nicht für Motorräder.

Es wird von uns zwar in der Regel toleriert, wenn sich Motorradfahrer mit langsamer Geschwindigkeit durch diese Gasse tasten, und dabei immer den rückwärtigen Verkehr im Auge behalten, so dass sie immer rechtzeitig Platz machen können, wenn wieder ein Einsatzfahrzeug kommt.

Dies aber nur deshalb, weil es unzumutbar ist, wenn ein Kradfahrer bei 30 Grad im Schatten in voller Montur ewig lange im Stau stehen muss.

Es wird allerdings zu Recht von den meisten Kollegen nicht toleriert, wenn einige Kradfahrer meinen, sie müssten mit hoher Geschwindigkeit durch die Gasse fahren und ausnutzen, dass alle anderen Platz machen.

Viele Grüße,

Nachteule


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saniboy
Beitrag 22.06.2008, 17:11
Beitrag #28


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Zitat (magnum88 @ 22.06.2008, 11:35) *
Zitat (saniboy @ 22.06.2008, 02:03) *
Meine Meinung:
Die Linksabbieger hat er rechts überholt, wie es die StVO vorschreibt.
Die Geradeausfahrer hat er links überholt, wie es die StVO vorschreibt.


Hat er nicht, sondern

Zitat
an einer roten Ampel an den wartenden Fahrzeugen zwischen Linksabbieger Spur und Geradeausspur vorbei geschlengelt


Siehe § 5 StVO

ausreichender Seitenabstand
unklare Verkehrslage
wesentlich höhere Geschwindigkeit
der Überholte darf nicht behindert werden
usw, usf.

Ein "Durchschlängeln" ist kein erlaubtes Überholen, so wie du es darstellen willst. dry.gif


Ich wollte gar nicht behaupten, dass der gesamte Vorgang erlaubt ist. Ich bin mir sogar relativ
sicher, dass er aus gewissen Gründen nicht erlaubt ist, z.B. den von Dir genannten.

Mich wunderte nur die Aussage eines Polizeibeamten (!) hier im Thread, dass der Motorradfahrer
die Linksabbieger verbotenerweise rechts überholt hätte. Da genau dies bei einem Linksabbieger
aber vorgeschrieben ist, zieht zumindest diese Begründung nicht. Er hat überholt, und dies
auch auf den richtigen Seiten getan. Welche anderen Gründe jedoch das Durchschlängeln
verbieten, dürft ihr gerne weiter diskutieren :-).

Viele Grüße,
saniboy
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GM_
Beitrag 23.06.2008, 07:19
Beitrag #29


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Zum Vorgang des Vorfahrens an der Ampel zwischen Links- und Geradeausspur:

Meiner Meinung nach ist das Überholen mit Behinderung des Überholten beim Wiedereinscheren. Es wird überholt, obwohl zum Wiedereinscheren kein Platz vorhanden ist, der Überholte wird geschnitten - wobei man natürlich streiten könnte ob man einen stehenden VT schneiden und behindern kann.

Ansonsten werden dabei in der Regel - mangels Platz - die Haltelinie bei rot überfahren und die vor der Ampel oft durchgehende Linie zwischen den Spuren wird ebenfalls überfahren.

Normal stört es nicht besonders, außer der Ritter kommt dann nicht in die Puschen, sowas habe ich auch schon gehabt. Bin dann mit dem Pkw schneller gestartet als er, worüber er dann auch noch meinte, sich aufregen zu müssen - sehe aber darin keinen Verstoß. An der Ampel gilt für den Überholten ja wohl kein Beschleunigungsverbot.


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Metaldad
Beitrag 24.06.2008, 07:51
Beitrag #30


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Zitat (jensl669 @ 22.06.2008, 08:35) *
Zitat (Metaldad @ 22.06.2008, 03:38) *
Ihr redet hier alle von ÜBERHOLEN??? So wie ich das da oben lese haben die alle gestanden. Und somit ist es eine Vorbeifahrt.

Da liegst du falsch. An Fahrzeugen die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt.



So ich habe mich mit nem Kumpel mal drüber unterhalten, der wie es der Zufall will, Polizist ist.
Und er gab mir vollkommen recht. Er hat in seiner Laufbahn genug solcher Sachen bearbeitet. Es ist eine Vorbeifahrt wenn alle anderen stehen. Aber immer schön unter Beachtung §1.

Was sagt denn Nachteule dazu? Nur mal so aus Neugier.


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blue0711
Beitrag 24.06.2008, 12:00
Beitrag #31


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rolleyes.gif Nicht jeder Polizist kennt die juristischen Begriffe genau. Deswegen ist er im Ernstfall ja auch nur Zeuge und nicht Vertreter der Anklage.
@nachteule wirds allerdings wissen:

Es IST überholen!

Man kann nur an parkenden/haltenden Fahrzeugen vorbeifahren. Verkehrsbedingtes Warten ist KEIN Halten.


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Hier getroffene Aussagen insbesondere Rechtsauffassungen geben lediglich meine Meinung oder Erfahrung wieder und sind in keinem Fall verbindlich!


Französisch für Anfänger: Gibt Dir einer was a gauche, is das link ...
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GrünWeißNRW
Beitrag 24.06.2008, 12:13
Beitrag #32


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Zitat (Metaldad @ 24.06.2008, 08:51) *
Was sagt denn Nachteule dazu? Nur mal so aus Neugier.
Zugegeben, ich bin nicht Nachteule, trotzdem sag ich mal was.

Zitat (Metaldad @ 24.06.2008, 08:51) *
Es ist eine Vorbeifahrt wenn alle anderen stehen.
Ich habe mal meine Frau gefragt, die mit einem Polizisten verheiratet ist, die sagt folgendes: Diese Äußerung ist ein wenig zu einfach gefasst.
Es ist eine Vorbeifahrt nach § 6 StVO, wenn alle anderen nicht verkehrsbedingt halten und somit ihre Stellung als Teilnehmer des fließenden Verkehrs aufgeben.
Es ist ein Überholen nach § % StVO, wenn alle anderen nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhalten.







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nachteule
Beitrag 24.06.2008, 15:11
Beitrag #33


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Hallo, GrünWeißNRW,

was für ein Zufall, denn meine Frau ist auch mit einem Polizeibeamten verheiratet laugh2.gif .

Hallo, Darchr,

zu Deiner Frage bzgl. Gasse auf der Autobahn und Motorradfahrer, die diese zum Überholen nutzen, ist dieser Link sehr interessant und dürfte Deine Frage beantworten.

Hallo, @alle,

Der letzte Absatz in diesem Link beantwortet, wie ich gesehen habe, eindeutig die Frage, ob es sich im Falle des TE um ein verbotenes Rechtsüberholen handelt.

Viele Grüße,

Nachteule


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Metaldad
Beitrag 26.06.2008, 16:54
Beitrag #34


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@ GrünWeisNRW und @ Nachteule

Danke man lernt nie aus. Werde das mal meinem Kumpel zeigen.

Siehe>>>Im übrigen hat der Gesetzgeber in § 5 Abs. 8 StVO nunmehr einen Fall des erlaubten Rechtsüberholens für Radfahrer und Mofafahrer in einer bestimmten Verkehrssituation geschaffen. Damit ist klargestellt, daß nicht Motorradfahrer, sondern nur Rad- und Mofafahrer und diese nur an einer vor einer Ampel wartenden Fahrzeugschlange rechts vorbeifahren dürfen. Hätte der Gesetzgeber weitere Fälle des Rechtsüberholens auch für Motorradfahrer und auch für andere Verkehrssituationen erlauben wollen, hätte es nahegelegen, bei Einführung des § 5 Abs. 8 StVO andere entsprechende Vorschriften in die StVO einzufügen. ..."

Den Link hätte man aber auch gleich zu Anfang des Treads gebrauchen können. Damit hätten sich einige Diskussionen von allein erledigt.


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saniboy
Beitrag 26.06.2008, 19:31
Beitrag #35


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Zitat (Metaldad @ 26.06.2008, 18:54) *
Hätte der Gesetzgeber weitere Fälle des Rechtsüberholens auch für Motorradfahrer und auch für andere Verkehrssituationen erlauben wollen, hätte es nahegelegen, bei Einführung des § 5 Abs. 8 StVO andere entsprechende Vorschriften in die StVO einzufügen. ..."

Den Link hätte man aber auch gleich zu Anfang des Treads gebrauchen können. Damit hätten sich einige Diskussionen von allein erledigt.


Nein, denn dieser Text ignoriert völlig den von mir am Anfang des Threads angeführten Paragraphen
5 Abs. 7 StVO: wer sich zum Linksabbiegen eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.

Viele Grüße,
saniboy
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nachteule
Beitrag 26.06.2008, 23:02
Beitrag #36


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Hallo, Saniboy,

dieser Link ignoriert den § 5 Abs. 7 StVO nicht, sondern Du interpretierst diesen Absatz scheinbar falsch.

Dieses rechts überholen ist dann erlaubt, wenn die Fahrbahn so breit ist, dass zwischen dem Linksabbieger und dem Fahrzeug, das diesen Linksabbieger rechts überholt, ein ausreichender Sicherheitsabstand besteht.

Im vorliegenden Fall handelte es sich allerdings offensichtlich um eine mit Pfeil nach links markierte Fahrspur und rechts eine Fahrspur mit Geradeauspfeil, und auf beiden Fahrspuren befanden sich mehrere PKW hintereinander.

Wenn ein Motorradfahrer in diesem Bereich zwischen den Fahrstreifen hindurchfährt, handelt es sich m. E. eindeutig um ein verbotenes Rechtsüberholen.

Viele Grüße,

Nachteule


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magnum88
Beitrag 27.06.2008, 09:43
Beitrag #37


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Zitat (nachteule @ 27.06.2008, 00:02) *
Hallo, Saniboy,
dieser Link ignoriert den § 5 Abs. 7 StVO nicht, sondern Du interpretierst diesen Absatz scheinbar falsch.


Genau so scheint es zu sein. dry.gif

Ein erlaubtes Überholen setzt immer voraus, dass entsprechend Platz da ist, z.B. ein freier Fahrstreifen.

Wer als Motorradfahrer selbst zusätzliche Fahrstreifen aufmacht und sich zwischen anderen Verkehrsteilnehmern hindurchschlängelt, überholt niemals legal.
Dass dies manchmal, wie z.B. wie im Stau auf der BAB, sinnvoll sein kann und wie oben bereits angeführt, auch geduldet wird, steht auf einem anderen Blatt.

Im vorliegenden Fall - Durchschlängeln vor einer roten Ampel - ist diese Handlungsweise nicht von der StVO gedeckt.


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saniboy
Beitrag 27.06.2008, 10:01
Beitrag #38


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Zitat (nachteule @ 27.06.2008, 01:02) *
dieser Link ignoriert den § 5 Abs. 7 StVO nicht, sondern Du interpretierst diesen Absatz scheinbar falsch.


Mag sein.

"Hätte der Gesetzgeber weitere Fälle des Rechtsüberholens auch für Motorradfahrer und auch für andere Verkehrssituationen erlauben wollen, hätte es nahegelegen, bei Einführung des § 5 Abs. 8 StVO andere entsprechende Vorschriften in die StVO einzufügen."

Ich verstehe diesen Absatz so, als wolle der Verfasser behaupten, es gäbe außer der
Regelung des §5 Abs.8 keine weiteren Stellen in der StVO, die das Rechtsüberholen
erlauben. Dabei ist im Abs. 7 eben ein "weiterer Fall" einer "anderen Verkehrssituation"
genannt, die sehr wohl in der StVO steht.

In dem im Link genannten Urteil geht es ja auch nur um das Rechtsüberholen von in
gleicher Richtung fahrenden Fahrzeugen auf der BAB, nicht um Linksabbieger.

Viele Grüße,
saniboy
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magnum88
Beitrag 27.06.2008, 10:20
Beitrag #39


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...und hier geht es, neben den Linksabbiegern, auch um Geradeausfahrer dry.gif


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ts1
Beitrag 27.06.2008, 10:21
Beitrag #40


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Zitat (nachteule @ 27.06.2008, 00:02) *
Im vorliegenden Fall handelte es sich allerdings offensichtlich um eine mit Pfeil nach links markierte Fahrspur und rechts eine Fahrspur mit Geradeauspfeil, und auf beiden Fahrspuren befanden sich mehrere PKW hintereinander.
Wenn ein Motorradfahrer in diesem Bereich zwischen den Fahrstreifen hindurchfährt, handelt es sich m. E. eindeutig um ein verbotenes Rechtsüberholen.
Verbotenes überholen? Aber Linksabbieger müssen von Geradeausfahrern nun mal rechts überholt werden.

Anderes Beispiel: Normale Strasse ohne Linksabbiegerspur. Ein Pkw will links abbiegen, steht links an der Mittellinie, rechts von ihm ist 1.5m Platz. Zu wenig für einen anderen Pkw, genug für einen Roller. Wenn ich nun den Linksabieger rechts überhole, würdest Du mir TBNR 105100/105600 aufbrummen wollen? unsure.gif


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Lemon70
Beitrag 27.06.2008, 11:30
Beitrag #41


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Zitat (chillitilli @ 20.06.2008, 18:57) *
aber von dem Vorfahren und dem Hupen fühlte ich mich schon "bedrängt".


also ich kann den obigen Gedankengang schon verstehen. Lassen wir es im Raum stehen, ob es rechtens ist oder nicht. Wir sind hier doch nicht auf dem Schlachtfeld. Wenn ich als PKW-Fahrer vorn an einer Ampel stehe und ein Motorradfahrer schlängelt sich vorbei, dann soll mir das egal sein. Der ist doch dann eh schneller vom Acker als ich. So lange er an meinem Fzg. nichts kaputtmacht, kann er doch machen was er will. Ich habe aber nicht die Befugnis, mich mit solchen Aktionen wie oben für das Recht auf unseren Strassen einzusetzen. Wenn es das nur wäre. Das war bestimmt wieder nur verletzte Eitelkeit.
BTW: Wenn ich Motorradfahrer herankommen sehe, mache ich sogar etwas Platz (solange es möglich ist) damit sie besser vorbeikommen. In den meisten Fällen gibt's sogar ein Handzeichen als Danke schön!

Dennoch würde ich die ganze Aktion hier nicht überbewerten und sie im Ordner "menschliche Schicksale" abheften. Es ist ja nix passiert. wavey.gif


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es grüßt Lemon70!


„Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.” (Wilhelm II., 1859 - 1941)
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magnum88
Beitrag 27.06.2008, 13:09
Beitrag #42


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Zitat (ts1 @ 27.06.2008, 11:21) *
Anderes Beispiel: Normale Strasse ohne Linksabbiegerspur. Ein Pkw will links abbiegen, steht links an der Mittellinie, rechts von ihm ist 1.5m Platz. Zu wenig für einen anderen Pkw, genug für einen Roller. Wenn ich nun den Linksabieger rechts überhole, würdest Du mir TBNR 105100/105600 aufbrummen wollen? unsure.gif


Du schreibst ja selbst:
Zitat
1.5 m Platz... genug für einen Roller.


Damit kann der Rollerfahrer sein Recht zum Überholen, bzw. Pflicht (wenn, dann rechts vorbei) wahrnehmen.

Der Pkw-Fahrer muss halt verkehrsbedingt warten, bis der Linksabbieger sich vom Acker gemacht hat.

@Lemon70 Handlungsweise schließe ich mich auch des öfteren an, wenn es möglich ist:

Zitat
Wenn ich Motorradfahrer herankommen sehe, mache ich sogar etwas Platz


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ts1
Beitrag 27.06.2008, 13:28
Beitrag #43


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@magnum

Wenn aber (siehe nachteules Link) das OLG Düsseldorf darauf beharrt, daß man zum überholen einen eigenen Fahrstreifen bräuchte:
Zitat
...
aa) Die in der StVO geregelten Ausnahmen vom Rechtsüberholen setzen voraus, daß dem Rechtsüberholenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht.

Fahrstreifen ist nach der Definition des § 7 Abs. 1 Satz 2 StVO der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt. Der Teil der Fahrbahn, den ein einspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt, ist demnach kein Fahrstreifen im Sinne dieser Definition (vgl. Senatsbeschluß vom 13. November 1984 in VRS 68, 134 = NPA 904 StVO § 5 Blatt 28 = Verkehrsjurist 1985, 8; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 30. Aufl., § 5 StVO Rdnr. 64).
...

So wären 1.5m zu wenig. Erst ab 3.75m (Fahrspurbreite auf der Autobahn) wäre man auf der sicheren Seite.

Aber erzähl mal im Berufsverkehr dem hupenden Lieferwagen hinter Dir, daß Du Dich mit dem Mopped nicht durch eine 3m Lücke neben dem Linksabbieger traust, weil die zu eng sei... thread.gif


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magnum88
Beitrag 27.06.2008, 13:41
Beitrag #44


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Zitat (ts1 @ 27.06.2008, 14:28) *
@magnum

Wenn aber (siehe nachteules Link) das OLG Düsseldorf darauf beharrt, daß man zum überholen einen eigenen Fahrstreifen bräuchte:



Dem von dir angesprochenen Urteil liegt ein gänzlich anderer Sachverhalt zugrunde.

Der dort Verurteilte ist nicht, wie in deinem Beispiel beschrieben an einem Linksabbieger rechts vorbeigefahren, sondern hat auf einer BAB zwischen zweiten und dritten Fahrstreifen mindestens fünf in die selbe Richtung fahrende Pkw überholt.
Diesem Kradfahrer hat das Gericht klar machen wollen, dass er in dieser Lage bei zähflüssigem Verkehr einen eigenen freien Fahrstreifen braucht...

Zitat
Aber erzähl mal im Berufsverkehr dem hupenden Lieferwagen hinter Dir, daß Du Dich mit dem Mopped nicht durch eine 3m Lücke neben dem Linksabbieger traust, weil die zu eng sei... thread.gif


Möglich ist ja alles, aber diese Situation ist für einen Roller- oder Moppedfahrer kaum vorstellbar... laugh2.gif


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Helmi
Beitrag 27.06.2008, 21:21
Beitrag #45


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Zitat (ts1 @ 27.06.2008, 15:28) *
So wären 1.5m zu wenig. Erst ab 3.75m (Fahrspurbreite auf der Autobahn) wäre man auf der sicheren Seite.

Aber erzähl mal im Berufsverkehr dem hupenden Lieferwagen hinter Dir, daß Du Dich mit dem Mopped nicht durch eine 3m Lücke neben dem Linksabbieger traust, weil die zu eng sei... thread.gif
Da sprichst du was an! Ich verstehe auch die Angst nicht, die Leute an den Tag legen beim Parken in ruhigen Nebenstraßen.

Da wird dann unter äußerster Gefährdung der Reifen (was hinterher als Platzer bei hohem Tempo zum Tod führen kann) auf einen Gehsteig aufgefahren und halbseitig auf diesem geparkt, obwohl die Fahrbahn so breit ist, dass man ohne weiteres voll auf ihr parken könnte und dennoch genug Platz für einen LKW zum Durchkommen bliebe (3,5 m).

Diese Art von Parken ist weder ausgewiesen, noch überhaupt erlaubt, aber irgendwas scheint den Leuten still und insgeheim zu sagen, dass 3,5 m nicht genug seien, damit jemand an dem Auto vorbeikommt.

Da versteht man doch die Welt nicht mehr!
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