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> Führerschein Ersterwerb in anderen Bundesland
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Beitrag 26.05.2008, 20:30
Beitrag #1


Neuling


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Hallo, bin ganz neu hier und habe das forum auch schon durchstöbert. Aber keine antwort auf meine frage gefunden.


Darf man in einem anderen Bundesland den Führerschein erwerben?
Wenn ja rolleyes.gif , muß man irgendetwas beachten?

Wenn nein , think.gif warum nicht?

Vielen Dank im Vorraus

Der Beitrag wurde von köfte bearbeitet: 26.05.2008, 20:38
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Jens
Beitrag 26.05.2008, 21:02
Beitrag #2


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§17 Abs. 3 FeV


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Beitrag 26.05.2008, 21:08
Beitrag #3


Neuling


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Heißt das es liegt im freien Ermessen der Beamte?
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Mr.T
Beitrag 26.05.2008, 21:45
Beitrag #4


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So könnte man das sehen.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Polo79
Beitrag 26.05.2008, 22:20
Beitrag #5


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Vielleicht solltest Du einmal Deinen konkreten Fall hier schildern, dann kann man Dir sicherlich sagen, ob für Dein Anliegen Erfolgsaussichten bestehen oder nicht. wink.gif


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Beitrag 27.05.2008, 22:02
Beitrag #6


Neuling


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Ich wohne in Hamburg und möchte den führerschein in meiner Heimatstadt erwerben.
Meine Eltern wohnen noch dort.
Somit wollte ich im schulferien den führerschein machen.
Meine Mutter würde auf die Kinder aufpassen.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen

Der Beitrag wurde von köfte bearbeitet: 27.05.2008, 22:13
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Mr.T
Beitrag 27.05.2008, 22:37
Beitrag #7


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Zitat (köfte @ 27.05.2008, 23:02) *
Ich wohne in Hamburg

Das ist in diesem Fall ganz schlecht! shutup.gif
Zitat (köfte @ 27.05.2008, 23:02) *
Ich hoffe ihr könnt mir helfen

Glaube ich nicht: Gerade die FSST in HH scheint nicht sehr "großzügig" in diesen Fällen zu sein, wie der Beschluss des OVG Hamburg vom 04.02.2003 zeigt. Ob in HH mittlerweile eine andere Sichtweise vorliegt, ist mir nicht bekannt. Da hilft nur die Nachfrage bei der FSST HH.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 27.05.2008, 22:51
Beitrag #8





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Die theoretische und praktische Ausbildung kannst du im ganzen Bundesgebiet machen, ebenso die Theorieprüfung. Nur bei der prakt. Prüfung gibt es die oben erwähnte Prüfortregelung.

Wenn es dir also helfen würde (z.B. weil die Mutter während der Theorieunterrichte auf die Kinder aufpassen könnte), dann könntest du in deiner Heimatstadt also die Theorieausbildung, ggf. einschließlich Prüfung, machen. In dem Fall sollte man aber auch an die Kosten denken, weil bei der zweiten Fahrschule (in Hamburg) dann möglicherweise auch wieder ein (Teil-)Grundbetrag zu zahlen ist.
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Beitrag 28.05.2008, 20:13
Beitrag #9


Neuling


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Was ist eigentlich wenn ich mich mit der Hauptwohnsitz in meiner Heimatstadt melde?

Könnte es dann Probleme geben?
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Andreas
Beitrag 28.05.2008, 20:16
Beitrag #10


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Zitat (köfte @ 28.05.2008, 21:13) *
Was ist eigentlich wenn ich mich mit der Hauptwohnsitz in meiner Heimatstadt melde?
Könnte es dann Probleme geben?


Wenn du dich in deiner Heimatstadt mit Hauptwohnsitz anmeldest, ist diese Führerscheinstelle für die Erteilung der Fahrerlaubnis zuständig. thread.gif


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Beitrag 28.05.2008, 20:26
Beitrag #11


Neuling


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Zitat (Andreas @ 28.05.2008, 22:16) *
Zitat (köfte @ 28.05.2008, 21:13) *
Was ist eigentlich wenn ich mich mit der Hauptwohnsitz in meiner Heimatstadt melde?
Könnte es dann Probleme geben?


Wenn du dich in deiner Heimatstadt mit Hauptwohnsitz anmeldest, ist diese Führerscheinstelle für die Erteilung der Fahrerlaubnis zuständig. thread.gif



Muß mann dabei irgendwelche zeitliche regelungen beachten?

Kann die Stadt Hamburg hinterher probleme machen?
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Polo79
Beitrag 28.05.2008, 20:29
Beitrag #12


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Welchen Sinn hat dieses Gesetz? Solange der gewünschte Ort Prüfungsort ist, kann es der FSST doch egal sein. think.gif


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Beitrag 28.05.2008, 20:35
Beitrag #13


Neuling


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Zitat (Polo79 @ 28.05.2008, 22:29) *
Welchen Sinn hat dieses Gesetz? Solange der gewünschte Ort Prüfungsort ist, kann es der FSST doch egal sein. think.gif



Das hoffe ich doch sehr.
Meine befürchtung ist nur das es irgendwo wieder einen §§ gibt der das verbietet unsure.gif
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Uwe W
Beitrag 29.05.2008, 12:28
Beitrag #14


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Zitat (köfte @ 28.05.2008, 21:26) *
Kann die Stadt Hamburg hinterher probleme machen?

Im Prinzip schon, aber nur wenn die Stadt Hamburg erfährt, dass etwas nicht mit rechten Dingen gelaufen ist: das könnte der Fall sein, wenn man sich

erstens zeitnah nach dem Führerscheinerwerb wieder in Hamburg mit Erstwohnsitz anmeldet, so dass die Führerscheinstelle in Hamburg damit für Probezeitmaßnahmen und Maßnahmen nach dem Punktesystem zuständig wird,

d.h. man muss zweitens auch noch verkehrsauffällig werden

und drittens muss die Stadt Hamburg auch Anhaltspunkte dafür haben, dass der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs ein Scheinwohnsitz war.

Im weiter oben von Mr. T verlinkten Fall waren bei mehreren Probezeitlern alle 3 Bedingungen erfüllt: die Führerscheinstelle musste Probezeitmaßnahmen gegen mehrere Fahranfänger richten, die zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs alle eine Anschrift im Umfeld einer Ferienfahrschule hatten.

Wenn man in einer "unauffälligen" Stadt einen Wohnsitz bei seinen Eltern nimmt, dürfte die dritte Voraussetzung in der Regel nicht erfüllt sein.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Polo79
Beitrag 29.05.2008, 16:21
Beitrag #15


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Ich meine mal gehört zu haben, dass diese Wohnortregulung dem Prüfling eine Hilfestellung geben soll, damit er die Prüfung in seinem "gewohnten Umfeld" ablegt. Leider finde ich keine Quelle.
Warum manche FSST das einfach umdrehen, wenn jemand "freiwillig" woanders geprüft werden möchte, bleibt wohl deren Geheimnis. mad.gif


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Uwe W
Beitrag 29.05.2008, 17:28
Beitrag #16


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Das mit dem gewohnten Umfeld kann man natürlich auch so interpretieren, dass der Prüfling nach bestandener Prüfung in der Lage sein soll, in dem aus seiner Fahrschulausbildung gewohnten Umfeld einigermaßen sicher zu fahren, ohne über die an seinem Wohnort herrschenden Verkehrsverhältnisse zu erschrecken.

Wer die Ausbildung auf dem flachen Lande gemacht hat, wird sich vermutlich als Kraftfahrer in einer Großstadt wie Hamburg oder München am Anfang am Anfang sehr schwer tun, auch wenn er einige Straßen dort schon aus Sicht eines ÖPNV-Benutzers kennt.


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Polo79
Beitrag 29.05.2008, 17:48
Beitrag #17


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Es gibt doch aber relativ konkrete Anforderungen an den Prüfungsort. Muss die FSST ihre Entscheidung eigentlich begründen? unsure.gif


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Andreas
Beitrag 29.05.2008, 19:19
Beitrag #18


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Zitat (Polo79 @ 29.05.2008, 18:48) *
Es gibt doch aber relativ konkrete Anforderungen an den Prüfungsort.


Es ist aber doch schon ein riesiger Unterschied zwischen einer Stadt von 10.000 Einwohnern und 2 Kreuzungen mit Ampel und einer Großstadt wie Berlin und München. Die Anforderungen an einen Prüfort sind nicht sonderlich hoch.

Zitat
Muss die FSST ihre Entscheidung eigentlich begründen? unsure.gif


Die FS-Stelle wird ihre Ablehnung mit den unterschiedlichen Anforderung zwischen den beiden Prüforten begründen.


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Polo79
Beitrag 29.05.2008, 19:23
Beitrag #19


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Zitat (Andreas @ 29.05.2008, 20:19) *
Die FS-Stelle wird ihre Ablehnung mit den unterschiedlichen Anforderung zwischen den beiden Prüforten begründen.
Heißt das im Umkehrschluss, wenn ich eine FSST im bayrischen Wald bitte die Prüfung in München ablegen zu dürfen, wird sie den Antrag nicht ablehnen? think.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 29.05.2008, 19:33
Beitrag #20





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Zitat (Polo79 @ 29.05.2008, 17:21) *
Ich meine mal gehört zu haben, dass diese Wohnortregulung dem Prüfling eine Hilfestellung geben soll, damit er die Prüfung in seinem "gewohnten Umfeld" ablegt. Leider finde ich keine Quelle.

Ich kenne zwar keine amtliche Begründung zur Prüfortregelung, aber der Grund dürfte eher der sein, dass Fahrschüler aus einer Stadt ihre praktische Prüfung nicht in einer (tatsächlich oder vermeintlich) leichteren Region auf dem Lande machen.
Zitat (Polo79 @ 29.05.2008, 18:48) *
Es gibt doch aber relativ konkrete Anforderungen an den Prüfungsort. Muss die FSST ihre Entscheidung eigentlich begründen?

§ 17 Abs. 3 FeV dürfte als Begründung ausreichen.
Zitat (Polo79 @ 29.05.2008, 20:23) *
Heißt das im Umkehrschluss, wenn ich eine FSST im bayrischen Wald bitte die Prüfung in München ablegen zu dürfen, wird sie den Antrag nicht ablehnen?

Bei uns ist es tatsächlich so, dass Bewerber aus dem Umkreis (ländliche Region) als Prüfort auch die benachbarte Stadt wählen können, während das umgekehrt nicht geht. Allerdings handelt es sich auch um zwei verschiedene Behörden (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt).
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Polo79
Beitrag 29.05.2008, 19:40
Beitrag #21


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Ich hatte als Prüfungsort immer die jeweiligen "Sitze" der Fahrschulen. Wahrscheinlich ist das von FSST zu FSST verschieden wie genau darauf geachtet wird. whistling.gif


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Ruxthas
Beitrag 02.04.2012, 16:31
Beitrag #22


Neuling


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[size="4"][/size]Hi leute ich habe ein dringendes Problem :-( alsoooo ich habe in niedersachsen meinen führerschein begonnen aber die prüfungen nicht abgelegt also noch nicht.Jetzt bin ich arbeitslos und aus wirtschaftlichen gründen kann ich ihn mir nicht mehr leisten sad.gif.ich wohne zurzeit bei meiner freundin in thüringen nun bin ich auch bei arbeisamt in thüringen gemeldet und die wären bereit meinen fs zu bezahlen,nun ist meine sorge wegen der behörde fsst machen die jetzt probleme weil ich nicht in mhl gemeldet bin?weil ich muss ja meine fahrschule ja jetzt wechseln...hm... ich hoffe ihr könnt mir helfen smile.gif))) würde mich sehr freuen von euch zu hören oder zusehen ;-) mfg markus
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uzs980
Beitrag 02.04.2012, 16:53
Beitrag #23


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Warum bist du denn nicht an deinem neuen Wohnort (MHL = Mühlhausen/Thüringen) gemeldet?
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Ruxthas
Beitrag 03.04.2012, 11:18
Beitrag #24


Neuling


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Weil meine freundin bafög bezieht und wir angst haben das sie ärger bekommt mit den vermieter oder den bafögamt... wie soll ich mich denn ummelden zum einwohnermeldeamt als nebenwohnsitz melden?und das klappt dann? mfg
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uzs980
Beitrag 03.04.2012, 11:50
Beitrag #25


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Warum Nebenwohnsitz? Du wohnst doch, wenn ich dich richtig verstanden habe, jetzt hauptsächlich in Mühlhausen. Also bist du auch verpflichtet, dort deinen Hauptwohnsitz anzumelden.

Was soll es für Probleme mit dem Amt für Ausbildungsförderung geben? Es ist einer Empfängerin von BAföG-Leistungen doch nicht verboten, mit ihrem Freund zusammenzuwohnen.

Bei einer normalen, für zwei Personen geeigneten Wohnung dürfte es auch keine Probleme mit dem Vermieter geben. (In einem Studentenwohnheim sähe es vielleicht anders aus.)
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jfk
Beitrag 03.04.2012, 13:05
Beitrag #26


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Zitat (Ruxthas @ 02.04.2012, 17:31) *
ich wohne zurzeit bei meiner freundin in thüringen nun bin ich auch bei arbeisamt in thüringen gemeldet

think.gif Welche meldeadresse hast du denn beim Arbeitsamt (bzw. beim Jobcenter) angegeben*? Diese Behörden (bzw. "Dienstleistungsagenturen") gucken doch am ehesten genau drauf, wo man gemeldet ist unsure.gif

*bzw. geht denn das überhaupt: dort eine Adresse angeben, unter der man nicht gemeldet ist?


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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heretic12
Beitrag 31.05.2013, 10:47
Beitrag #27


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Würde mich wundern, wenn die die beim Arbeitsamt (oder wie heißt das nu?) angegebene Adresse automatisch mit der Meldeadresse abgleichen.
Dürfte vom Datenschutz wohl nicht zulässig sein und ob der Aufwand sinnvoll ist, halte ich auch für fraglich.

@TE: Du solltest dich schnell ummelden, bevor das jemandem auffällt und du noch Geld für ne Wordnungswidrigkeit zahlen darfst.
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Andreas
Beitrag 31.05.2013, 10:57
Beitrag #28


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Zitat (heretic12 @ 31.05.2013, 11:47) *
@TE: Du solltest dich schnell ummelden, bevor das jemandem auffällt und du noch Geld für ne Wordnungswidrigkeit zahlen darfst.


Hast du auf das Beitragdatum geachtet? whistling.gif


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