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| Gast_bammel_* |
21.04.2004, 14:49
Beitrag
#1
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vor kurzem wurde ich mit meinem PKW von einer Polizeistreife angehalten mit dem Vorwurf, bei rot über die Ampel gefahren zu sein. Man händigte mir einen rosa Durchschlag eines Protokolls aus, auf dem steht: Tatbestandsnummer: 137600 Konkretisierung: 8 Meter rot vor LZA Nun habe ich den hier so oft angesprochenen Anhörungsbogen erhalten: "...Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat..." Weiterhin werden die Polizeibeamten als Zeugen angegeben. Habe ich nun ein Fahrverbot zu fürchten? Danke im Voraus für Eure Antworten!!! bammel |
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21.04.2004, 15:03
Beitrag
#2
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9195 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Nein, die Tatbestandsnummer 137600 gibt den "einfachen" Rotlichverstoß ohne FV wieder. Es erwarten dich 50€ und 3 Punkte.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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| Gast_bammel_* |
21.04.2004, 15:09
Beitrag
#3
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Das ging ja fix! Super.
Ich bin nur etwas irritiert, dass die Tatbestandsnummer nicht konkret im Anhörungsbogen aufgeführt ist....von wegen 1s-Regelung. Auf diese Weise weiß man nicht genau, was man da zugeben soll... Hat hier jemand Erfahrungen damit, was genau passiert, wenn im hier angesprochenen Fall der Verstoß NICHT zugegeben wird? Gruß, bammel |
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21.04.2004, 15:14
Beitrag
#4
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9195 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Dann gehts i.d.R. vor Gericht.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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| Gast_bammel_* |
21.04.2004, 15:29
Beitrag
#5
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Aha, na das ist ohne Rechtschutz wohl teurer als das Bußgeld.
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21.04.2004, 15:39
Beitrag
#6
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9195 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Wenn du keine begründbaren Zweifel/Beweise an dem Verstoß hast, solltest du dich ärgern und lieber zahlen.
Die Punkte sind nach 2 Jahren wieder weg. -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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| Gast_bammel_* |
21.04.2004, 16:12
Beitrag
#7
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Da hast Du wohl recht!
Ich hoffe nur, dass die Sachbearbeiter die Tatbestandsnummer nicht versehentlich übersehen haben und mir nicht nachträglich doch noch ein Fahrverbot aufbrummen. Ist es möglich -sollte der Fall eintreten- dagegen mit Verweis auf das Protokoll Einspruch zu erheben? Gruß, bammel P.S. Fange schon mal mit dem michärgern an |
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| Gast_Staatsanwalt_* |
21.04.2004, 16:20
Beitrag
#8
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(bammel @ 21.04.2004, 17:12) Da hast Du wohl recht! Ich hoffe nur, dass die Sachbearbeiter die Tatbestandsnummer nicht versehentlich übersehen haben und mir nicht nachträglich doch noch ein Fahrverbot aufbrummen. Ist es möglich -sollte der Fall eintreten- dagegen mit Verweis auf das Protokoll Einspruch zu erheben? Gruß, bammel P.S. Fange schon mal mit dem michärgern an Natürlich! |
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21.04.2004, 17:03
Beitrag
#9
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9195 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Möglich ist alles, aber da im AB von BKat 132 und nicht BKat 132.2 die Rede ist, kannst du vom einfachen Verstoß ausgehen.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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| Gast_Gast_Markus_* |
27.04.2004, 13:13
Beitrag
#10
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Habe diesselbe Geschichte, allerdings als Beweismittel eine Videoaufzeichnung.
Ist dies haltbar ? |
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27.04.2004, 13:46
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2171 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Leipzig Mitglieds-Nr.: 2300 |
Warum denn nicht? Video ist doch noch viel besser als Foto.
-------------------- Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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| Gast_bammel_* |
29.04.2004, 19:02
Beitrag
#12
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So, der Bußgeldbescheid ist eingetroffen! Für alle, die es interessiert...
Geldbuße 50,00€ Gebühr 12,50€ Auslagen 5,60€ Gesamtbetrag 68,10€ Außerdem 3 Punkte in Flensburg und KEIN Fahrverbot. Da habe ich wohl nochmal Glück im Unglück gehabt. Danke für Eure Beiträge!!! Gruß, bammel |
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30.04.2004, 14:56
Beitrag
#13
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9195 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Na da hast du dann ja nochmal Glück gehabt.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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01.11.2005, 21:20
Beitrag
#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 1 Beigetreten: 01.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14250 |
Hallo
ich habe am 05.10.05 das gleiche problem, nun hat man mir auch die selbe zele aufgeschrieben Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. ERLÄUTERUNG:+++Vorsatz+++ § 17 OWIG, § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat Beweismittel: Zeugenaussage..... Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie eine Geldbuße festgelegt (§17 OWIG) in Höhe von 100 € Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen: Gebür 20€ Auslagen 3,19 € Gesamt 123, 19 € und 3 Punkte auf der Rückseite des Schreibens Warum bekomme ich 100 € Bußgeld ??????? gruß Frank Neumann |
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01.11.2005, 21:47
Beitrag
#15
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9195 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Wegen Vorsatz wurde deine Geldbuße verdoppelt. Wie kam es denn zu dieser Situation?
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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| Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.07.2010 - 22:03 |