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> rote Ampel
Gast_bammel_*
Beitrag 21.04.2004, 14:49
Beitrag #1





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Hallo zusammen,

vor kurzem wurde ich mit meinem PKW von einer Polizeistreife angehalten mit dem Vorwurf, bei rot über die Ampel gefahren zu sein. Man händigte mir einen rosa Durchschlag eines Protokolls aus, auf dem steht:
Tatbestandsnummer: 137600
Konkretisierung: 8 Meter rot vor LZA

Nun habe ich den hier so oft angesprochenen Anhörungsbogen erhalten:
"...Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat..." Weiterhin werden die Polizeibeamten als Zeugen angegeben.

Habe ich nun ein Fahrverbot zu fürchten?

Danke im Voraus für Eure Antworten!!!
bammel
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Matte
Beitrag 21.04.2004, 15:03
Beitrag #2


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Nein, die Tatbestandsnummer 137600 gibt den "einfachen" Rotlichverstoß ohne FV wieder. Es erwarten dich 50€ und 3 Punkte.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Gast_bammel_*
Beitrag 21.04.2004, 15:09
Beitrag #3





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Das ging ja fix! Super.

Ich bin nur etwas irritiert, dass die Tatbestandsnummer nicht konkret im Anhörungsbogen aufgeführt ist....von wegen 1s-Regelung. Auf diese Weise weiß man nicht genau, was man da zugeben soll...

Hat hier jemand Erfahrungen damit, was genau passiert, wenn im hier angesprochenen Fall der Verstoß NICHT zugegeben wird?

Gruß,
bammel
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Matte
Beitrag 21.04.2004, 15:14
Beitrag #4


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Dann gehts i.d.R. vor Gericht.


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Gast_bammel_*
Beitrag 21.04.2004, 15:29
Beitrag #5





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Aha, na das ist ohne Rechtschutz wohl teurer als das Bußgeld.
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Matte
Beitrag 21.04.2004, 15:39
Beitrag #6


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Wenn du keine begründbaren Zweifel/Beweise an dem Verstoß hast, solltest du dich ärgern und lieber zahlen.

Die Punkte sind nach 2 Jahren wieder weg. wink.gif


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Gast_bammel_*
Beitrag 21.04.2004, 16:12
Beitrag #7





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Da hast Du wohl recht!

Ich hoffe nur, dass die Sachbearbeiter die Tatbestandsnummer nicht versehentlich übersehen haben und mir nicht nachträglich doch noch ein Fahrverbot aufbrummen. Ist es möglich -sollte der Fall eintreten- dagegen mit Verweis auf das Protokoll Einspruch zu erheben?

Gruß,
bammel

P.S. Fange schon mal mit dem michärgern an ranting.gif
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Gast_Staatsanwalt_*
Beitrag 21.04.2004, 16:20
Beitrag #8





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(bammel @ 21.04.2004, 17:12)
Da hast Du wohl recht!

Ich hoffe nur, dass die Sachbearbeiter die Tatbestandsnummer nicht versehentlich übersehen haben und mir nicht nachträglich doch noch ein Fahrverbot aufbrummen. Ist es möglich -sollte der Fall eintreten- dagegen mit Verweis auf das Protokoll Einspruch zu erheben?

Gruß,
bammel

P.S. Fange schon mal mit dem michärgern an ranting.gif

Natürlich!
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Matte
Beitrag 21.04.2004, 17:03
Beitrag #9


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Möglich ist alles, aber da im AB von BKat 132 und nicht BKat 132.2 die Rede ist, kannst du vom einfachen Verstoß ausgehen.


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Gast_Gast_Markus_*
Beitrag 27.04.2004, 13:13
Beitrag #10





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Habe diesselbe Geschichte, allerdings als Beweismittel eine Videoaufzeichnung.
Ist dies haltbar ?
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aaaaallex
Beitrag 27.04.2004, 13:46
Beitrag #11


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Warum denn nicht? Video ist doch noch viel besser als Foto. wavey.gif


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Gast_bammel_*
Beitrag 29.04.2004, 19:02
Beitrag #12





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So, der Bußgeldbescheid ist eingetroffen! Für alle, die es interessiert...

Geldbuße 50,00€
Gebühr 12,50€
Auslagen 5,60€
Gesamtbetrag 68,10€

Außerdem 3 Punkte in Flensburg und KEIN Fahrverbot. Da habe ich wohl nochmal Glück im Unglück gehabt. Danke für Eure Beiträge!!!

Gruß,
bammel
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Matte
Beitrag 30.04.2004, 14:56
Beitrag #13


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Na da hast du dann ja nochmal Glück gehabt. wink.gif


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Frank Neumann
Beitrag 01.11.2005, 21:20
Beitrag #14


Neuling


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Hallo

ich habe am 05.10.05 das gleiche problem, nun hat man mir auch die selbe zele aufgeschrieben

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
ERLÄUTERUNG:+++Vorsatz+++
§ 17 OWIG, § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
Beweismittel: Zeugenaussage.....

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie
eine Geldbuße festgelegt (§17 OWIG) in Höhe von 100 €

Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen: Gebür 20€
Auslagen 3,19 €

Gesamt 123, 19 €

und 3 Punkte auf der Rückseite des Schreibens

Warum bekomme ich 100 € Bußgeld ???????




gruß
Frank Neumann
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Matte
Beitrag 01.11.2005, 21:47
Beitrag #15


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Wegen Vorsatz wurde deine Geldbuße verdoppelt. Wie kam es denn zu dieser Situation?


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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.07.2010 - 22:03