Einfahrt sperren, verstoße ich gegen Gesetze? |
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Einfahrt sperren, verstoße ich gegen Gesetze? |
08.05.2008, 12:40
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 94 Beigetreten: 01.11.2007 Mitglieds-Nr.: 37989 |
ich habe folgendes Problem, ich habe meine Einfahrt schön ausgepflastert bis hin zur Straße, also auch ca. 1,80m über den Gehweg. Das führte dazu das so ziemlich jeder meiner Nachbarn und dessen Besuch in unserer Einfahrt wendet, was ich mittlerweile ziemlich zum K*****n finde. Ich möchte nun an der Straßenkante, also im Rasen des Gehwegs ca. 10cm vom Bordstein weg, L und R zwei Stangen in die Erde einlassen und dazwischen eine Kette spannen, da ich eh jedesmal wenn ich Fahre oder Komme aussteigen muß und das tör Öffnen bzw Schließen muß, würde mich das nicht stören da schnell die Kette zu entfernen und wieder drann zu tun. Frage nun, da der gehweg offiziell ja öffentliches Verkehrsland ist, darf ich meine EIGENE Einfahrt sperren mit solch einer Kette? Was könnte ich sonst gegen das Problem tun? mit den Nachbarn reden geht nicht, die würden mich eher erschiessen als mit mir zu reden! Danke für die Hilfe Gruß KFX |
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08.05.2008, 12:46
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9286 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
Wo genau liegt denn eigentlich das Problem, wenn dort gewendet wird?
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08.05.2008, 12:48
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 94 Beigetreten: 01.11.2007 Mitglieds-Nr.: 37989 |
Hallo, das es eigentlich jeder macht und ich langsam aber sicher "Abnutzungserscheinungen" im Pflaster haben, auch wenn es Sauwetter ist fällt Dreck aus dem Radkasten immer schön auf meine Einfahrt, ich finde, sie sollten auf ihrer eigenen Einfahrt wenden.
ich fühle mich langsam als Kasper, ich mache und andere nutzen es |
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08.05.2008, 12:48
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
...so ziemlich jeder meiner Nachbarn und dessen Besuch in unserer Einfahrt wendet, was ich mittlerweile ziemlich zum K*****n finde. Wär's Dir lieber, die wenden an gleicher Stelle ohne Deine Einfahrt auch nur zu berühren, dafür mit entsprechenden Rangiermanövern? lg c.s. zu langsam... |
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08.05.2008, 12:49
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Hallo,
so lange Du Pfosten und Kette auf Deinem Grundstück installierst, kein Problem. Aber der Gehweg gehört mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr zu Deinem Grundstück, weshalb Du dort die Einfahrt nicht absperren darfst. MfG Gerhard -------------------- |
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08.05.2008, 12:50
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9286 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
So ganz kann ich das Problem zwar nicht nachvollziehen, aber egal. Meiner Meinung sollte es kein Problem darstellen, wenn du nur deine Einfahrt, nicht aber den Gehweg per Kette verschliesst.
Kannst du mal ein paar Bilder der Örtlichkeit einstellen, damit man sich die Geschichte mit dem Gehweg besser vorstellen kann? |
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08.05.2008, 13:20
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 94 Beigetreten: 01.11.2007 Mitglieds-Nr.: 37989 |
OK OK, ich weis das Problem hört sich "spießig" an, aber, am Tag wenden ca 4-8 Autos, regelmäßig! ich habe regelmäßig irgendwelchen Dreck auf der Einfahrt liegen, sei es Zigarettenkippen die mal schnell auf dem Fenster geworfen werden, oder Dreckklumpen, die aus dem Radaus fallen, zudem habe ich mittlerweile 2 prima Fahrspuren die genauso dunkel sind wie die Highways in den USA, vom Bremsstaub ganz zu schweigen.
man mag es kaum glauben, aber das stört mich. Warum kann mein Nachbar nicht auf SEINER EIGENEN Einfahrt wenden? es ist das gleiche Manöver nur auf seiner eigenen Einfahrt. Zur Örtlichkeit, die Straße ist eine Nebenstraße in einem Wohngebiet (30'er), die Straße ist gerade und Einspurig in jede Richtung, neben der Straße ist ein ca. 180cm breiter Geheg mit Rasen, dann kommt meine Zaunanlage. Wie ich meinen Hof gepflastert habe, habe ich das Pflaster durchs Tor bis an die Straße rann gelegt, also von meinem Zaun 1,80m Pflaster zur Straße, DORT wenden die Leute, obwohl sie selber ein schönes Pflaster haben. Ich habe ja nichts dagegen wenn ab und an jemand wendet, das tue ich auch, aber wenn Nachbarn grundsätzlich auf meiner Einfahrt wenden, dessen Besucher auch und fremde von meinen Nachbarn darauf hingewiesen werden das sie bei mir wenden können, finde ich, geht das zu weit. Joa, hoffe ich könnt euch das "Bildlich" vorstellen ?! |
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08.05.2008, 13:25
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9286 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
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08.05.2008, 13:28
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
mit den Nachbarn reden geht nicht, die würden mich eher erschiessen als mit mir zu reden! überall das Gleiche... Auf deinem Grund und Boden kannst du absperren, was du willst. Das Zitat Ich möchte nun an der Straßenkante, also im Rasen des Gehwegs ca. 10cm vom Bordstein weg, L und R zwei Stangen in die Erde einlassen und dazwischen eine Kette spannen, geht bestimmt nicht, da deiner Beschreibung nach öffentlicher Grund. Wie wäre es erst mal mit einem Schild? Z.B. "Privatgrund - Wenden und Befahren verboten" -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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08.05.2008, 13:34
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 94 Beigetreten: 01.11.2007 Mitglieds-Nr.: 37989 |
OK ich habe eine Lösung:)
Ich hatte damals mal ein ähnliches Problem (haben vor meiner Einfahrt geparkt, sodass ich nur unter Anstrengungen meine Einfahrt befahren konnte), da habe ich einfach mein Sportboot auf den Anhänger gepackt und es auf der Straße geparkt, das Ding war so lang das dannach ruhe war!!! alle 2 Wochen 5m umgestellt und gut wars, Polizei konnte auch nichts machen, wird scheinbar mal wieder Zeit das Ding raus zu holen Wegen dem Bremsstaub, wenn die Autos wenden habe ich an der Stelle wo das Rad sich dreht schwarze Ablagerungen, wird sicher Gummi sein, aber mittlerweile bekomme ich die echt schwer ab |
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08.05.2008, 13:41
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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08.05.2008, 13:45
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 94 Beigetreten: 01.11.2007 Mitglieds-Nr.: 37989 |
oha, das weis ich nicht, ich hab Links und Rechts halt Rasen, das Pflaster ist eingefasst mit Kantensteine.
ansonsten ist der Gehweg unbefestigt, viele haben rasen, viele aber rennen rum und ziehen Unkraut halt wie auf dem Dorf üblich ! |
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08.05.2008, 13:51
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 595 Beigetreten: 22.02.2007 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 28799 |
Warum kann mein Nachbar nicht auf SEINER EIGENEN Einfahrt wenden? es ist das gleiche Manöver nur auf seiner eigenen Einfahrt. Das frage ich mich auch, Bilder wären nicht schlecht Ansonsten kann ich die (ungenehmigte) Anbringung einer Kette nicht empfehlen. Diese ist in der Dunkelheit wahrscheinlich schlecht zu sehen, und sollte sich ein Autofahrer sein Fahrzeug beim Wenden beschädigen, können Schadenersatzforderungen auf den TE zukommen. Mein Tip daher, bei der Stadt oder Gemeinde die Aufstellung eines umlegbaren Sperrpfostens beantragen (ggfs. auf eigene Kosten), der ist in Leuchtfarben gehalten Wer dann dagegen fährt, ist selber schuld. |
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08.05.2008, 14:06
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
oha, das weis ich nicht, ich hab Links und Rechts halt Rasen, das Pflaster ist eingefasst mit Kantensteine. ansonsten ist der Gehweg unbefestigt, viele haben rasen, viele aber rennen rum und ziehen Unkraut halt wie auf dem Dorf üblich ! Zumindest würde ich die Sache bei der Gemeinde nicht an die große Glocke hängen. Sonst kommt da vielleicht noch jemand dahinter, dass Du verbotenerweise vor Deiner Einfahrt den gemeindeeigenen, naturbelassenen, nachhaltigen, klimafreundlichen Öko-Gehweg übergepflastert hast... MfG Gerhard -------------------- |
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08.05.2008, 23:53
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3185 Beigetreten: 19.05.2005 Wohnort: Schwabenland Mitglieds-Nr.: 9852 |
OK OK, ich weis das Problem hört sich "spießig" an, aber, am Tag wenden ca 4-8 Autos, regelmäßig! ich habe regelmäßig irgendwelchen Dreck auf der Einfahrt liegen, sei es Zigarettenkippen die mal schnell auf dem Fenster geworfen werden, oder Dreckklumpen, die aus dem Radaus fallen, zudem habe ich mittlerweile 2 prima Fahrspuren die genauso dunkel sind wie die Highways in den USA, vom Bremsstaub ganz zu schweigen. Wow, 4-8 Autos, sind ja dermaßen viele. Demnach müssten bei uns in der Zufahrt zu unseren Höfen und meinem Stellplatz riesige schwarze Berge zu sehn sein, denn bei uns kommen mindestens doppelt so viele jeden Tag. Die Zigaretten kommen wohl eher von Fußgängern. man mag es kaum glauben, aber das stört mich. Mich stört eher so ein Getue wie deines. Warum kann mein Nachbar nicht auf SEINER EIGENEN Einfahrt wenden? es ist das gleiche Manöver nur auf seiner eigenen Einfahrt. Müsste man die genaue Örtlichkeit kennen und wie er wann und wohin wendet und vorher/nachher parkt.Ich habe ja nichts dagegen wenn ab und an jemand wendet, das tue ich auch, aber wenn Nachbarn grundsätzlich auf meiner Einfahrt wenden, dessen Besucher auch und fremde von meinen Nachbarn darauf hingewiesen werden das sie bei mir wenden können, finde ich, geht das zu weit. Woher weißt du das? Vielleicht ist es einfach nur am logischten, praktischen und einfachsten so zu wenden.Wenn er zum Beispiel vorwärts in seine Einfahrt fährt und danach rückwärts raus, dann würde ich auch eine andere Einfahrt zum Wenden nehmen, nicht die eigene, würde zu viel Rangieren bedeuten. Ansonsten kann ich die (ungenehmigte) Anbringung einer Kette nicht empfehlen. Diese ist in der Dunkelheit wahrscheinlich schlecht zu sehen, und sollte sich ein Autofahrer sein Fahrzeug beim Wenden beschädigen, können Schadenersatzforderungen auf den TE zukommen. Da würde ich es erstmal wie Captain Janeway halten: "Deren Problem"Wenn jemand beim Rückwärtsfahren gegen die Kette fährt, könnte man ihm mangelnde Sorgfaltspflicht vorwerfen, könnte ja auch ein Kind sein. [OK, ok, damit hab ich verloren, hab das Kind auf der Straße platziert ] Es dürfte sogar eher das Gegenteil eintreten. Eventuelle Fahrerflucht bei Beschädigung der Kette/Halterung der Kette. Mein Tip daher, bei der Stadt oder Gemeinde die Aufstellung eines umlegbaren Sperrpfostens beantragen (ggfs. auf eigene Kosten), der ist in Leuchtfarben gehalten Wer dann dagegen fährt, ist selber schuld. No difference.
-------------------- Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?
Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41). Quelle |
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09.05.2008, 09:23
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#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 318 Beigetreten: 21.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29793 |
Dieses Stück Gehweg, gehört der Grund und Boden Dir, oder der Gemeinde?
Und wenn ich das Richtig verstehe, dann wenden die Leute ja nur auf diesem, ca. 1,80 m breitem Stück „Gehweg“. Wenn das öffentlicher Grund und Boden ist, dann kannst Du nichts tun, außer vielleicht die Nachbarn anzeigen, da das befahren eines Gehweges verboten ist. Wobei dann interessant wäre, ob die Fläche rechtlich ein Gehweg ist. Nebenbei wäre dann auch mal interessant, ob Du die Fläche überhaupt hättest Pflastern dürfen. Und die Geschichte mit dem Bootsanhänger kann auch ins Auge gehen. Denn nur ein 5 m umparken reicht m. W. nach aktueller Rechtsprechung nicht und man könnte Dich noch wegen einer nicht genehmigten Sondernutzung der öffentlichen Strasse drankriegen. -------------------- MfG,
emi |
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09.05.2008, 12:52
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 378 Beigetreten: 28.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35894 |
Mach doch einfach ein oder 2 Reihen der Pflastersteine entsprechend höher oder tiefer. Dann vergeht denen vielleicht die Lust, weils genaus so holpert wie nebenan.
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09.05.2008, 12:56
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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09.05.2008, 13:27
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
und ich langsam aber sicher "Abnutzungserscheinungen" im Pflaster habe Dann hast du nicht richtig gepflastert. Wenn die Kanten der Steine abplatzen, hast du zu schmale Fugen gelassen, wenn sich das Pflaster setzt und Spurrillen entstehen, ist der Unterbau zu dünn oder schlecht verdichtet. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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09.05.2008, 14:06
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#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 314 Beigetreten: 15.01.2007 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 27423 |
Man sollte es schon dem TE überlassen, von er sein Eigentum benutzt haben möchte.
Die Frage ist allerdings warum und mit welchem Recht hast du, privat, den Gehweg gepflastert? mfg saschman -------------------- "Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann!"
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09.05.2008, 14:08
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#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Man sollte es schon dem TE überlassen, von er sein Eigentum benutzt haben möchte. Wir sprechen hier von öffentlichem Verkehrsraum, nicht von seinem Eigentum: Zitat Wie ich meinen Hof gepflastert habe, habe ich das Pflaster durchs Tor bis an die Straße rann gelegt, also von meinem Zaun 1,80m Pflaster zur Straße, DORT wenden die Leute, obwohl sie selber ein schönes Pflaster haben. Die Frage ist allerdings warum und mit welchem Recht hast du, privat, den Gehweg gepflastert? Warum? Weil er sein Pflaster schön findet und keinen Designunterschied haben wollte. Verstehe ich soweit noch Mit welchem Recht? Mit keinem, vermutlich... Es sei denn er hat das beantragt -------------------- Viele Grüße,
MM |
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09.05.2008, 14:11
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Man sollte es schon dem TE überlassen, von er sein Eigentum benutzt haben möchte. Zwar im Grundsatz richtig, saschman, aber Eigentum des TE sind doch scheint's allenfalls die von ihm verlegten Pflastersteine... Die er wohl wieder entfernen könnte (oder, wenn die Nachbarn zu Retourkutschen neigen, vielleicht gar müßte!), aber wohl angesichts des sonst unbefestigten Seitenstreifens vermutlich ohne jeglichen Anspruch auf adäquaten Ersatz durch die Gemeinde oder sonstwen... lg c.s. |
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09.05.2008, 14:20
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 314 Beigetreten: 15.01.2007 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 27423 |
Eben, im Grundsatz steht es niemandem zu zu bemängeln, das die Steine des TE beschädigt werden.
Das er die eventuell nicht erlaubt dort verlegt hat, habe ich ja mit der Frage, mit welchem Recht er das getan hat bedacht. mfg saschman -------------------- "Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann!"
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 15:15 |