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> Auffahrunfall durch plötzliche Vollbremsung des Vordermanns
Opfer_Pimp
Beitrag 26.04.2008, 20:43
Beitrag #1


Neuling


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Hallo!

Ich hatte letzte Woche einen Auffahrunfall und wollte nun mal aus Interesse nachfragen, ob es nicht in mienem Fall zu einer Teilschuld kommen kann.

Es war folgende Situtation:

Auf der Abbiegerspur an einer Kreuzung fuhr ich und mein Vordermann los, linke Spur, eigene Ampel mit Pfeil drin. Mittendrin in der Kreuzung bremste mein Vordermann
plötzlich und stark ab, so dass er fast zum stehen kam. Dummerweise habe ich trotz Sicherheitsabstand zu langsam reagiert und bin im trotz Vollbremsung draufgefahren.
Als Erklärung für sein plötzliches und starkes abbremsen sagte er mir dann, dass er meinte, dass der Gegenverkehr losfuhr, obwohl die Ampel an der wir standen nur für
die linksabbieger gilt und sonst keiner fahren darf. Wichtig ist vielleicht auch noch, dass mein Vordermann aus einer Stadt kommt, die ca 20 Km entfernt ist.

Nun meine Frage:

Meine Mitfahrer meinten zwar, dass er aufgrund seiner Erklärung, die in diesem Fall meiner Meinung nach nicht angebracht ist, zumindest eine Teilschuld bekommt.
Meine Eltern und der Unfallbeteiligte meinen aber, dass ich die alleinschuld habe, da ich ja hintendraufgefahren bin.

Da aber keiner der beiden Gruppen sich so richtig mit der StVO auskennt, wollte ich euch mal fragen, wie es in diesem Fall mit der Schuldfrage aussieht.

Danke für die Mühe,
OP

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MrMurphy
Beitrag 26.04.2008, 20:53
Beitrag #2


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Hallo,

du hast den Sicherheitsabstand nicht eingehalten (auch wenn du das nicht einsehen willst) und bist an dem Unfall alleine Schuld.

Wenn ein Abbieger sich nicht sicher ist, ob er mit dem Gegenverkehr in Konflikt kommt muss er natürlich halten und sich erst ein mal über die Lage orientieren. Das ist ein vollkommen berechtigter Grund, auch auf einer Kreuzung mit grünem Leuchtpfeil zu halten.

Gruss

MrMurphy
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Opfer_Pimp
Beitrag 26.04.2008, 21:28
Beitrag #3


Neuling


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Hi!

Es sollte sich eigentlich nicht so anhören, als wollte ich es nicht einsehen. Ich konnte nur rein aus logischer Sicht beide Schuldfragenantworten als richtig erkennen.
Eine Frage habe ich aber noch:
Um sich einen Überblick über die Lage zu verschaffen darf man auch eine Vollbremsung durchführen, obwohl wie in diesem Fall die Lage eigentlich klar sein sollte?
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Mr Hyde
Beitrag 26.04.2008, 21:46
Beitrag #4


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MrMurphy wollte dich nur (in MrMurphy-typischem barsch-direkten Tonfall) auf den Widerspruch in deiner Argumentationskette hinweisen. Wer auffährt, hat entweder geträumt oder der Sicherheitsabstand war zu klein.
"Trotz Sicherheitsabstand" und "trotz Vollbremsung" auffahren geht eben nicht. Eins von beiden war eben NICHT da.

Dennoch darf dein Vordermann nicht einfach "den Anker werfen" bzw. nur mit Grund. Ob ein "ich dachte, der Gegenverkehr fährt los" ohne dass dies tatsächlich eintrat (war es so?) ausreicht, mag ich nicht beurteilen. Kannst du dies (Gefahrbremsung) denn beweisen? Bremsspuren, polizeiliche Aufnahme?

Ein Urteil, das ich auf die Schnelle gegoogelt habe:
Zitat
Auffahrunfall wegen plötzlichen Bremsens

(jlp). Ein Kraftfahrer, der trotz der für ihn grünen Ampel plötzlich und ohne zwingenden Grund anhält oder wieder abrupt abbremst, trifft an dem dann verursachten Auffahrunfall eine Mithaftung, die je nach Einzelfall bis zu 100 Prozent betragen kann. Allerdings muss der Auffahrende solche unfallursächlichen Behauptungen voll beweisen.

Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 165/02
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nachteule
Beitrag 26.04.2008, 21:57
Beitrag #5


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Hallo, Opfer_Pimp,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Was haben denn die aufnehmenden Polizeibeamten gesagt?

Ich bin zumindest anderer Ansicht als Mr. Murphy, der Dir die alleinige Schuld vorwirft.

Du hast geschrieben, dass Du und Dein Vordermann links abgebogen seid, und dass der Linksabbiegerpfeil für euch "Grün" gezeigt hat.

Jeder, der in der Fahrschule ein klein wenig aufgepasst hat, weiß, dass in diesem Fall der Gegenverkehr "Rot" haben muss.

Somit muss meiner Ansicht nach schon ein deutlich erkennbares Anfahren des Gegenverkehrs oder, wenn sich dieser erst nähert, ein sehr spätes Bremsmanöver o.ä. vorliegen, um eine Gefahrenbremsung im Kreuzungsbereich zu rechtfertigen.

Die bloße Annahme (ich dachte, ich hätte etwas gesehen), reicht dafür sicher nicht.

Aus diesem Grund hätte ich Deinem Vordermann wegen Abbremsen ohne Grund ein Ticket verpasst und Dir, weil Du zu dicht aufgefahren bist.

Ob die Versicherungen das danach auch so sehen und sich die Schadensabwicklung teilen und, wenn ja, in welcher Höhe, kann ich aber nicht sagen.

Ich würde mich auf jeden Fall mit der Versicherung des Unfallgegners in Verbindung setzen, den Fall schildern und meine Kosten geltend machen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Opfer_Pimp
Beitrag 26.04.2008, 22:10
Beitrag #6


Neuling


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Dummerweise habe wir die Polizei nicht kommen lassen, da mir die Dame von der Polizei am Telefon gesagt hat, dass die Streife nur beim Tausch der Personalien unterstützt.
Da es auch noch mein erster Unfall war, habe ich der Polizistin geglaubt und wir haben uns geeinigt, dass eine Streife zu rufen nicht notwendig ist.
Zweifel an der ganzen Sache kamen mir auch erst, als ich mich etwas beruhigt hatte und zu Hause war. Als Zeuegen, dass mein Vordermann 'unnötig' gebremst hatt, habe ich nur meine zwei Mitfahrer.

Dummerweise habe ich auch keine ahnung wie ich jetzt weiter handeln soll. Der Unfallgegner hat sich schon bei meiner Versicherung gemeldet.
Wer klärt jetzt dann, nachdem wir keine Polizisten gerufen haben, die Schuldfrage? Machen dass die Versicherungen unter sich aus?

Danke und freundliche Grüße.
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Kempowski
Beitrag 26.04.2008, 22:14
Beitrag #7


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Zitat (Opfer_Pimp @ 26.04.2008, 22:43) *
Vordermann
plötzlich und stark ab, so dass er fast zum stehen kam.



Er stand also noch nicht mal und du donnerst trotzdem rein think.gif

Wie willst du außerdem beurteilen ob es nicht vielleicht doch einen Grund für ihn gab zu bremsen? Da du noch nicht einmal das was da unmittelbar vor dir abging richtig erfasst hast, wie willst du das erkannt haben wollen was vor ihm war? blink.gif
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Mr Hyde
Beitrag 26.04.2008, 23:57
Beitrag #8


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Zitat (Kempowski @ 26.04.2008, 23:14) *
Er stand also noch nicht mal und du donnerst trotzdem rein think.gif

Wie willst du außerdem beurteilen ob es nicht vielleicht doch einen Grund für ihn gab zu bremsen? Da du noch nicht einmal das was da unmittelbar vor dir abging richtig erfasst hast, wie willst du das erkannt haben wollen was vor ihm war? blink.gif


Bitte nicht schon wieder TE-Bashing! Auf den zu geringen Mindestabstand/Träumerei haben jetzt schon diverse Leute aufmerksam gemacht. Ich denke, das ist beim TE mittlerweile angekommen. mad.gif

@2. Satz: Wahrscheinlich aufgrund der Aussage des Gegners "Ich dachte...". Sonst wäre was gekommen wie "Da war..." wavey.gif
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Feuerpferd
Beitrag 27.04.2008, 01:29
Beitrag #9


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Mit dem Sicherheitsabstand ist das so eine Sache. Da gab es bereits einige Urteile, wonach man nach dem Anfahren an einer Ampel diesen Sicherheitsabstand nicht einhalten muß. Wenn der Vordermann trotz grünem Lichtsignal plötzlich stark bremst trifft ihn eine erhebliche Mitschuld. Der TE sollte Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegeners aufnehmen und Schadenersatz fordern. Ist die Versicherungsgesellschaft nicht bekannt hilft der Zentralruf der Autoversicherer.


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Opfer_Pimp
Beitrag 27.04.2008, 08:27
Beitrag #10


Neuling


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Zitat (nachteule @ 26.04.2008, 22:57) *
Du hast geschrieben, dass Du und Dein Vordermann links abgebogen seid, und dass der Linksabbiegerpfeil für euch "Grün" gezeigt hat.

Jeder, der in der Fahrschule ein klein wenig aufgepasst hat, weiß, dass in diesem Fall der Gegenverkehr "Rot" haben muss.

Somit muss meiner Ansicht nach schon ein deutlich erkennbares Anfahren des Gegenverkehrs oder, wenn sich dieser erst nähert, ein sehr spätes Bremsmanöver o.ä. vorliegen, um eine Gefahrenbremsung im Kreuzungsbereich zu rechtfertigen.

Die bloße Annahme (ich dachte, ich hätte etwas gesehen), reicht dafür sicher nicht.


Ein deutliches Zeichen zum Anfahren des Gegenverkehrs war keins da, da die Ampel grün war als wir losfuhren.



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Malermeister
Beitrag 27.04.2008, 08:55
Beitrag #11


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Zitat (Feuerpferd @ 27.04.2008, 02:29) *
 Wenn der Vordermann trotz grünem Lichtsignal plötzlich stark bremst trifft ihn eine erhebliche Mitschuld. Der TE sollte Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegeners aufnehmen und Schadenersatz fordern.

Als erster an einer Ampel losfahren, um dann stark abzubremsen, grenzt schon an Fallenstellerei.
Da der TE auch noch zwei Zeugen hat, würde ich auf jeden Fall Ansprüche geltend machen.


mfg


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superkolbi
Beitrag 30.04.2008, 09:58
Beitrag #12


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Du wirst dem Unfallgegener mit Sicherheit keine Absicht unterstellen können.
Mit Viel Glück bekomsmt dein Unfallgegner vielleicht 20% Teilschuld. Die Frage ist, ob es dir was bringt, hochgestuft wirst du sowieso und dein eigener Schaden wird auch "nur" um 20% reduziert (wenn du Rechungen usw. vorlegst).

Leider gibt es viele solcher Ampelbremser...

Der Beitrag wurde von Achim bearbeitet: 30.04.2008, 13:13
Bearbeitungsgrund: komplettes Vorpost-Zitat gelöscht
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Malermeister
Beitrag 30.04.2008, 10:22
Beitrag #13


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Naja - den eigenen Schaden um 20 -25 % mindern ist auch schon Geld.

Hierzu aus Giese Verkehrslexikon book.gif  ein ähnlich gelagerter Fall.

mfg


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blue0711
Beitrag 30.04.2008, 12:35
Beitrag #14


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Zitat (superkolbi @ 30.04.2008, 10:58) *
Du wirst dem Unfallgegener mit Sicherheit keine Absicht unterstellen können.
Sag das mal nicht.
Eine Bekannte von mir hat es deswegen auf 100% Schuld beim Bremser gebracht.

Der hatte genau das Spielchen getrieben: Auf die Ampel zufahren, leicht abbremsen, etwa 10m vor der Ampel Gas geben und dann knapp 3m vor der Haltelinie voll in die Eisen.
Sie hat zwar eine Vollbremsung gemacht, aber ist noch mit etwa 10 km/h Restgeschwindigkeit draufgefahren.


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Gruß Kai
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Hier getroffene Aussagen insbesondere Rechtsauffassungen geben lediglich meine Meinung oder Erfahrung wieder und sind in keinem Fall verbindlich!


Französisch für Anfänger: Gibt Dir einer was a gauche, is das link ...
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MickyMaus
Beitrag 30.04.2008, 13:08
Beitrag #15


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Zitat (nachteule @ 26.04.2008, 22:57) *
Jeder, der in der Fahrschule ein klein wenig aufgepasst hat, weiß, dass in diesem Fall der Gegenverkehr "Rot" haben muss.

Das ist sicherlich richtig, ändert aber nichts daran, dass es einige Verkehrsteilnehmer trotz Rot noch fahren. Ich hatte auch selbst schon bei Pfeilgrün Gegenverkehr, der recht zügig auf die rote Ampel losgefahren ist, so dass man meinen könnte, dass sie bei Rot durchfahren.

Nicht umsonst trägt der §37 StVO die Aussage "Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht." Sprich: Wenn es Anzeichen gibt, dass es sein könnte, dass der Gegenverkehr trotz Rot fährt, ist ein Bremsen nicht zwangsläufig grundlos.


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Viele Grüße,
MM
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Schorsch
Beitrag 30.04.2008, 13:10
Beitrag #16


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Zitat (blue0711 @ 30.04.2008, 14:35) *
Der hatte genau das Spielchen getrieben: Auf die Ampel zufahren, leicht abbremsen, etwa 10m vor der Ampel Gas geben und dann knapp 3m vor der Haltelinie voll in die Eisen.
Sie hat zwar eine Vollbremsung gemacht, aber ist noch mit etwa 10 km/h Restgeschwindigkeit draufgefahren.


Dann war die Ampel doch wohl gelb? Beide hätten also anhalten müssen. Dass da die Auffahrende keine Mitschuld haben soll, halte ich für absurd. Oder meintest Du, sie hatte 100 % Schuld - das wäre auch gerechtfertigt.



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columbo
Beitrag 30.04.2008, 13:17
Beitrag #17


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Zitat (Schorsch @ 30.04.2008, 14:10) *
Dann war die Ampel doch wohl gelb? Beide hätten also anhalten müssen. Dass da die Auffahrende keine Mitschuld haben soll, halte ich für absurd. Oder meintest Du, sie hatte 100 % Schuld - das wäre auch gerechtfertigt.


Und wenn die Ampel nicht gelb war?
Ich hatte mal einen Deppen vor mir, der fühlte sich dadurch provoziert, dass ich im Stau immer im ersten oder zweiten Gang Standgas gefahren bin. Dann ist er hupend an mir vorbeigebrettert und stand direkt vor mir im Stau. Als wir dann aber hintereinander über die Ampel fuhren, machte er bei Grün eine sehr starke Bremsung.
Da ich einen Dienstwagen fuhr, ging mir kurz der Gedanke durch den Kopf, einfach weiterzufahren...
Hab aber ganz automatisch gebremst und den Aufprall verhindert.
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nachteule
Beitrag 30.04.2008, 13:38
Beitrag #18


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Hallo, MickyMaus,

Zitat (MickyMaus @ 30.04.2008, 14:08) *
Sprich: Wenn es Anzeichen gibt, dass es sein könnte, dass der Gegenverkehr trotz Rot fährt, ist ein Bremsen nicht zwangsläufig grundlos.

Du hast absolut recht: Wenn es wirklich Anzeichen gibt (so wie in Deinem Fall).

Es reicht aber meiner Ansicht nach nicht, wenn der VT angibt: "Ich hatte den Eindruck..." oder "Ich wusste nicht, ob der andere jetzt losfährt" o.ä.

Gerade darum kommt es in solchen Fällen auf eine vernünftige Unfallaufnahme und detaillierte Vernehmungen an, und die hat es im vorliegenden Fall leider nicht gegeben.

Viele Grüße,

Nachteule


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Schorsch
Beitrag 30.04.2008, 13:44
Beitrag #19


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Zitat (nachteule @ 30.04.2008, 14:38) *
Es reicht aber meiner Ansicht nach nicht, wenn der VT angibt: "Ich hatte den Eindruck..." oder "Ich wusste nicht, ob der andere jetzt losfährt" o.ä.


Da man andere nich gefährden darf, muss man im Zweifelsfall bremsen und nicht weiterfahren. So würdest Du es wahrscheinlich auch sehen, wenn Du von einem Linksabbieger angefahren würdest, weil der im Zweifelsfall weitergefahren ist.

Zitat (columbo @ 30.04.2008, 14:17) *
Und wenn die Ampel nicht gelb war?


Das war doch wohl eher der typische fall, wo sich jemand nicht entscheiden konnte, ob er bei gelb halten soll oder noch durchfahren kann.
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nachteule
Beitrag 30.04.2008, 14:10
Beitrag #20


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Hallo, Schorsch,

ich glaube, Du hast mich falsch verstanden.

Wenn der andere anfährt, egal, ob berechtigt oder nicht, ist es klar, dass man bremsen darf und auch muss.

Es kann aber auch sein, dass der Vorausfahrende, aus welchen Gründen auch immer, angenommen hat, der andere würde anfahren oder abbiegen, obwohl dies eindeutig nicht der Fall war, und in dem Fall wäre es ein Bremsen ohne zwingenden Grund, weil der nachfolgende VT mit dieser Reaktion gar nicht rechnen kann, denn es liegt ja ganz offensichtlich keine Gefahr vor.

Ist es Dir selber noch nie passiert, dass Du z. B. beim Wandern etwas beobachtest und Dich darauf konzentrierst, und plötzlich siehst Du irgendetwas aus dem Augenwinkel?

Weil Du nicht sofort weißt, was es ist, reagierst Du ganz unbewusst und bleibst stehen oder machst einen Schritt zur Seite, um der Gefahr auszuweichen, die es, wie sich danach herausstellt, gar nicht gibt.

Besser kann ich es halt nicht erklären.

Viele Grüße,

Nachteule


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blue0711
Beitrag 30.04.2008, 14:25
Beitrag #21


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Zitat (Schorsch @ 30.04.2008, 14:10) *
Dann war die Ampel doch wohl gelb?
Die Ampel wurde gelb zu einem Zeitpunkt, zu dem eine Vollbremsung IN der Kreuzung gelandet wäre (wo es auch gekracht hat).
Und sie hat ihren Schaden zu 100% ersetzt bekommen - vom anderen.


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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 07.09.2010 - 13:02