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> Anlieger frei, Was ist die Definition von Anlieger
Gast_Richard_*
Beitrag 10.10.2003, 12:01
Beitrag #1





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Hallo zusammen :-)

Kann mir hier vielleicht jemand sagen wo ich in der STVO ( oder sonst ) die Definition von "Anlieger" finde ?!? Es geht hier um eine gesperrte, fuer Anlieger freie Strasse. Wer darf hier (noch) fahren und wer nicht ?!?

Danke,

Richard
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Gast_Chrissy_*
Beitrag 10.10.2003, 12:26
Beitrag #2





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Hi

Wenn man in einer Anliegerzone jemanden besuchen will, ist man dann nicht auch ein Anlieger?
So hab ichs mir auf jeden Fall immer gedacht. dry.gif
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Peter Lustig
Beitrag 10.10.2003, 12:41
Beitrag #3


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Dieses Thema wurde in der Vergangenheit schon mehrfach abgehandelt, z. B. hier.

Bitte ggf. mit der Forensuchmaschine (auch in den Archiven) weitersuchen.
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Uwe Brandt
Beitrag 10.10.2003, 12:46
Beitrag #4


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Das Zusatzschild "Anlieger frei" hat dieselbe Bedeutung wie das Schild "Anliegerverkehr frei"; es erlaubt nicht nur eigentlichen Anliegern die Durchfahrt, also Personen mit durch rechtliche Beziehung zu den Grundstücken begründeter Anliegereigenschaft, sondern auch der Verkehr mit ihnen und damit die Zufahrt zu ihrem Grundstück, OLG Zweibrücken NJW 89 2483.

Maßgebend für das Ein- und Ausfahren muß die gewollte Beziehung zu einem Anlieger oder Anliegergrundstück sein, OLG Hamm VM 69 47.


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Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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Uwe Brandt
Beitrag 10.10.2003, 12:48
Beitrag #5


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Uups, Peter war mal wieder schneller ... :-)


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Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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Andreas
Beitrag 10.10.2003, 14:32
Beitrag #6


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Das Zusatzzeichen wird auch gerne "Anlüger frei" genannt. Man braucht nur etwas Phantasie und eine gute Ausrede. tongue.gif


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Uwe W
Beitrag 10.10.2003, 15:41
Beitrag #7


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Wird eigentlich durch das Zeichen "Anlieger frei" die Unschuldsvermutung und das Recht zur Aussageverweigerung aufgehoben? Wenn jemand im Bussgeldverfahren überhaupt nichts sagt, muss man ihm dann nachweisen, dass er kein Anlieger ist, oder gilt er dann kraft Gesetzes als unberechtigter Einfahrer???


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Peter Lustig
Beitrag 10.10.2003, 17:31
Beitrag #8


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Was heißt hier Unschuldsvermutung? In einem derart beschilderten Bereich dürfe nur Anlieger fahren. Der Betroffene muss nachweisen, dass er Anliegereigenschaft besitzt. Kann er das nicht, hat er eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Warum sollte ein Berechtigter in einem solchen Fall von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen? Er belastet sich doch mit einer Aussage nicht.
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Gast_Arnold_*
Beitrag 12.02.2004, 13:38
Beitrag #9





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Hallo,
Ich habe noch eine spezielle Frage zu dem Thema:
Es handelt sich im konkreten Fall um ein Friseurgeschäft an der Kreuzung einer Durchgangsstraße. Der Eingang befindet sich an der Hauptstraße (Wo es keine Parkmöglichkeit gibt). Fährt man um das Geschäft herum kommt man auf eine Anliegerstraße. Die Rückseite des Geschäftes grenzt also an die Anliegerstraße.
Sind die Kunden des Friseurs Anlieger?

Gruß Arnold
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Achim
Beitrag 12.02.2004, 14:05
Beitrag #10


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Klare Aussage: NEIN

Der Laden liegt außerhalb des Anliegerbereiches.


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