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10.04.2008, 18:13
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 10.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41321 |
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10.04.2008, 18:27
Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1480 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Mechernich/EUropa Mitglieds-Nr.: 39938 |
Bei Lichtschranke ist die Zuordnung bei zwei Autos tatsächlich eindeutig, wenn sie nicht absolut auf gleicher Höhe sind. Das mit dem Fehler bei versetzten Autos gibt's nur bei Radar.
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10.04.2008, 18:40
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24116 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: in Oberbayern Mitglieds-Nr.: 11 |
Die Zeit, dass Fotos von Radarmessungen, auf denen mehrere Fahrzeuge sichtbar sind, aussortiert wurden, ist zunehmend vorbei. Bei den modernen Geräten ist eine eindeutige Zuordnung der Messung möglich. Es soll zwar noch Richter geben, die in einem derartigen Fall das Verfahren einstellen. Die werden aber immer weniger.
Bri Messungen mit der Lichtschranke unterbricht das erste passierende Fahrzeug den Lichtstrahl und ist damit das gemessene Fahrzeug. -------------------- Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
Karl Valentin (1882 - 1948) Münchner Querdenker und Wortkünstler |
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10.04.2008, 19:02
Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11437 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Mach Dir keine Hoffnung auf einen erfolgreichen Einspruch.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
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13.04.2008, 22:44
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 60 Beigetreten: 13.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9745 |
Mit genau demselben Problem war ich auch bereits vor Gericht. Der Messbeamte hatte einfach ein Vergleichsfoto mitgebracht wo das Fahrzeug neben mir hätte sein müssen wenn es geblitzt worden wäre. Da konnte man nichts gegen machen.
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| Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.09.2010 - 04:26 |