Toleranzen Parkhaus / Tiefgaragen, 3 cm fehlen |
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Toleranzen Parkhaus / Tiefgaragen, 3 cm fehlen |
15.03.2008, 18:55
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10610 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
mein Bus ist 193 cm, nun habe ich bereits zwei Parkhäuser gesehen, die auf 190 cm begrenzt sind. In eines der beiden bin ich vorsichtig reingefahren, über die Ausfahrt um am Dach keine Kratzer von der Höhenkontrolle zu bekommen. Habe mich da drin dann recht vorsichtig bewegt und immer gekuckt, ob von der Decke irgendwas absteht, gab aber kein Problem. Wie sind da denn so im Allgemeinen die Toleranzen? -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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15.03.2008, 19:49
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Wie sind da denn so im Allgemeinen die Toleranzen? Nach der Richtlinie für die Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit beschränkter Durchfahrtshöhe über Straßen (VkBl. 2000 S. 337) ist ein Sicherheitszuschlag von 20 cm zwischen Beschilderung und tatsächlicher Durchfahrtshöhe vorzusehen. Ob sich allerdings die Betreiber von Tiefgaragen auch danach richten, entzieht sich meiner Kenntnis. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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15.03.2008, 20:25
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#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30314 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
@GM_:
Wolltest du nicht deinen Bus sowieso noch tiefer legen lassen? Und wenn das nicht reicht, kannst du doch vor der Einfahrt ins Parkhaus noch ein wenig Luft aus den Reifen lassen -------------------- |
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15.03.2008, 20:26
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#4
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9703 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
vor allem, selbst wenn das auf das tatsächliche Bauwerk zutrifft, hängst du dann spätestens an der Sprinkleranlage, der Neonleuchte oder am Klimaanlagenschacht fest, der "versehentlich" dann doch die 20 cm Toleranz nicht einhält.
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15.03.2008, 20:34
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#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Die von Andreas zitierte Richtlinie dürfte kaum für Parkhäuser gelten.
Da es sich aber dabei ohnehin nur um Empfehlungen handelt, ist also grundsätzlich Vorsicht angebracht. Wenn dort 1,90 m steht, kann es durchaus sein, dass es auch nicht mehr als 1,90 m sind. Ich kann mich selbst an einen Fall erinnern, wo wir mit einer starren Funkantenne auf einem kleinen Mercedes-Bus in einem Parkhaus die gesamten Leuchtstofflampen in der Zufahrt abgeräumt haben, obwohl wir dort eigentlich noch knapp hätten durchfahren können müssen. Nein, ich war nicht der Fahrer. |
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15.03.2008, 20:40
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Die von Andreas zitierte Richtlinie dürfte kaum für Parkhäuser gelten. Das denke ich auch. Aber vielleicht gibt es einen Architekten der diese Richtlinie kennt und auch beim Bau bzw. bei der Beschilderung einer Tiefgarage berücksichtigt. Ich würde mich allerdings nicht darauf verlassen.... -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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15.03.2008, 20:45
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10610 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Vielen Dank Euch allen!
@jensl669 Richtig, das Tieferlegen will ich allerdings wegen der Abnahme gleich mit der Kauf von 19er Alus verbinden, und da sollten vorher die SR auf den 17er-Felgen abgefahren werden, damit die 17er dann frei sind für WR. @Peter Lustig Ja, da waren ja dann die Lampen selber schuld. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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15.03.2008, 23:38
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 862 Beigetreten: 24.09.2007 Wohnort: Hønefoss, Norwegen Mitglieds-Nr.: 36946 |
Sprinkleranlage abräumen hab ich auch schonmal live erlebt. Die war offensichtlich nach dem Anbringen der Schilder nachgerüstet.
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17.03.2008, 13:44
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 109 Beigetreten: 26.06.2007 Wohnort: CH - Möhlin Mitglieds-Nr.: 33387 |
Hi zusammen!
Da ich immer wieder auch Tiefgaragen bei einem Neubau mit geplant habe, kann ich sagen, das es keine Tolleranz gibt! In der Regel wird aber versucht, eine Tolleranz von 5cm einzuhalten. Aber nicht immer ist diese auch gegeben. Deswegen würde ich mich, an die Höhenangabe halten. Sonst hat man am Ende noch ein VW-Bus ohne Dach. LG Matthy |
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17.03.2008, 13:55
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Also ich kenne PArkhäuser, da ist wirklich nicht deutlich mehr Luft als beschildert. Vielleicht noch die Differenz zwischen Neureifen und Slicks... aber wirklich nicht mehr.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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17.03.2008, 14:10
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2215 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 |
Ich bin mal mit einem 9Sitzer Ducato vollbesetzt und mit reichlich Ladung in ein Parkhaus (mit-)gefahren, war klein Problem. Bis der Fahrer entladen und leer wieder rauswollte...
War nur die Gummilippe am Tor, daher halb so wild, aber der Unterschied war erheblich. Wir haben dann schnell ein paar Leute zusammengetrommelt. Gruß thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
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Gast_buerger_* |
17.03.2008, 16:27
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#12
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Guests |
@Matthy
Zitat Da ich immer wieder auch Tiefgaragen bei einem Neubau mit geplant habe, Da zu habe ich eine frage, Greift hier nicht auch die GaVo, die eine lichte Höhe von 2m vor gibt. |
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17.03.2008, 16:48
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#13
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Garagenverordnungen liegen in der Regelungszuständigkeit der Bundesländer. Wenn in den meisten Verordnungen inzwischen auch eine Mindesthöhe von 2 m vorgegeben ist, muss man zum Einen mit alten Garagen rechnen, bei denen diese Mindestdeckenhöhe noch nicht vorgeschrieben war, und zum Anderen damit, dass es viele Fahrzeuge gibt, die höher als 2 m sind. Mit einem normalen Pkw sollte man in der Regel dort auch keine Probleme bekommen.
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Gast_buerger_* |
17.03.2008, 17:01
Beitrag
#14
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Guests |
Hallo Peter Lustig
Danke damit ist meine frage beantwortet. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 11:18 |