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> anzeige wegen vorfahrt nehmen OHNE unfall???
kitty3007
Beitrag 11.03.2008, 17:12
Beitrag #1


Neuling


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hallo ! ich brauch mal euren rat!

gerade komme ich von der schule, und mache einen u-turn an einer ampel für linksabbieger ( ich hatte grün, u-turns sind erlaubt!) ist ja klar, das ich den von oben kommenden fahrzeugen vorfahrt gewähren muss und diese zuerst fahren lassen muss, bevor ich selber fahre. da entstand dann nun eine grenzwertige situation, in der ich und ein älterer fahrer beide bremsen und stehen bleiben. ich war zu weit vorgefahren, sehe ihn etwas spät und bremse aber ab weil ich sehe es wird eng, wobei ich dazu sagen muss ich war schneller und es war genug platz da das ich hätte zuerst fahren können, aber das tut ja nichts zur sache, JA ICH WEIß, vorfahrt hatte der kerl. nun gut , nix passiert, der kerl regt sich auf und ich fahr weiter. alles klar. erst viel zu spät merke ich wie mir der typ den ganzen weg nach hause folgt und bei mir zuhause hinter mir anhält. ich fahre in die garage, mache direkt hinter mir zu. er : MACHEN SIE DIE TÜÜR AUF. ich: nö. ich lass doch keine fremden männer in mein haus. er : ja ok , sie haben mir die vorfahrt genommen viel spaß mit der anzeige die haben sie bald im briefkasten !

meine frage jetzt : klar, ich weiß die situation war grenzwertig und ich hätte ihn von anfang an zuerst fahren lassen müssen. aber es ist nicht passiert. inwiefern kann man mir da jezt was anhaben und was kommt evtl. auf mich zu?

bitte um schnelle antwort =( kann nicht schlafen wenn sowas ist und hab nur das im kopf =(

lg , kitty
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swift
Beitrag 11.03.2008, 17:24
Beitrag #2


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Zitat (kitty3007 @ 11.03.2008, 17:12) *
inwiefern kann man mir da jezt was anhaben und was kommt evtl. auf mich zu?

Wenn du ab jetzt deine Klappe hältst, hast du m.E. überhaupt nichts zu befürchten. shutup.gif
Aber wirklich... kein Wort.
Auch nicht der Polizei gegenüber.

Sollte da noch was nachkommen, schreib hier wieder. wavey.gif

Edit:
Was schlimmstenfalls kommen kann:

TBNR. 109600:
Sie bogen ab, ohne ein entgegenkommendes/in gleicher Richtung fahrendes *) Fahrzeug durchfahren zu lassen und gefährdeten +) dadurch andere.


A-Verstoß, 2 Punkte, 40 Euro Bußgeld
(+ PZ-Verlängerung um 2 Jahre und Aufbauseminar (Kosten 250- 400 Euro), solltest du noch in der Probezeit sein)
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Tracy
Beitrag 12.03.2008, 20:54
Beitrag #3


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>ist ja klar, das ich den von oben kommenden fahrzeugen vorfahrt gewähren muss und diese zuerst fahren lassen muss, bevor ich selber fahre. da entstand dann nun eine grenzwertige situation, in der ich und ein älterer fahrer beide bremsen und stehen bleiben. ich war zu weit vorgefahren, sehe ihn etwas spät und bremse aber ab weil ich sehe es wird eng, wobei ich dazu sagen muss ich war schneller und es war genug platz da das ich hätte zuerst fahren können, aber das tut ja nichts zur sache, <(Sorry- weiß leider nicht wie ein Zitat erstellt wird)

Hallo, doch das tut etwas zur Sache. Natürlich kann jedem passieren, dass er ein anderes Fahrzeug "übersieht". Aber in Deinem Fall war es m.E. wohl so, dass Du auf jeden Fall noch vor dem älteren Herrn abbiegen wolltest. Du hast ihn zu einer Bremsung genötigt, sonst wäre es zu einem Unfall gekommen, an welchem Du Schuld gewesen wärst. Gut verständlich, dass er sauer war und wenigstens eine Geste der Entschuldigung von Dir erwartet hat. Da Du jedoch "frech" weitergefahren bist, wurde er wütend und wollte Dich sicher zur Rede stellen. Auch da noch hättest Du Dich entschuldigen können und dann wäre der "ältere Herr" sicher auch zufrieden gewesen. Aber nein- Du fährst in deine Garage und lässt ihn wie ein Dummkopf da stehen. Weißt Du was? Ich wäre ebenso wütend gewesen und hätte Dich auch angezeigt wegen Nötigung. mad.gif

Etwas mehr Einsicht in Deine Fehlverhalten, etwas mehr Freundlichkeit und Rücksicht wäre dringend angebracht- finde ich. think.gif

Tracy
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jens_16syncro
Beitrag 13.03.2008, 08:59
Beitrag #4


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Zitat (Tracy @ 12.03.2008, 20:54) *
[Da Du jedoch "frech" weitergefahren bist, wurde er wütend und wollte Dich sicher zur Rede stellen. Auch da noch hättest Du Dich entschuldigen können und dann wäre der "ältere Herr" sicher auch zufrieden gewesen.


Moin,

also wenn ich von jedem Autofahrer eine förmliche Entschuldigung erwarte, welcher sich falsch verhält, wäre ich den ganzen Tag nur noch am Einsammeln solcher Entschuldigungen.
Ich halte das Verhalten des "alten Herren" für völlig überzogen und ohne jeden Sinn. Typisch deutsche Blockwartmentalität würde ich das nennen.
Klar war das Verhalten de TE rechtswidrig und "falsch" aber man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen. Wenn keiner geschädigt wurde, fährt seiner Wege und vergißt das Ganze, so würde ich mich verhalten.
Wegen einer Owi jemanden nachfahren, um ihm mit Anzeige zu drohen, kann nur jemandem einfallen, der seine Zeit nicht mit sinnvollen Dingen verbringen kann. Der Herr hatte wohl einfach zuviel Langeweile.

Der Vorwurf der Nötigung ist übrigens Blödsinn.

Gruß
Jens


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Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
Lewer duad as Slaav!
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motto van de Boerenoorlog (1899-1902)
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Sláva Ukrayíni!

Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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Kai R.
Beitrag 13.03.2008, 09:06
Beitrag #5


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Zitat (jens_16syncro @ 13.03.2008, 08:59) *
Wegen einer Owi jemanden nachfahren, um ihm mit Anzeige zu drohen, kann nur jemandem einfallen, der seine Zeit nicht mit sinnvollen Dingen verbringen kann. Der Herr hatte wohl einfach zuviel Langeweile.


was aber der TE gar nichts nützen wird. Wenn er eine Anzeige macht, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bußgeld folgt sehr hoch. Auch wenn die TE die Klappe hält, die Identifikation als Fahrerin dürfte ja auf Grund des Hinterherfahrens mit Plauderstündchen kein Problem darstellen.

Doof, aber ist so.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Mr Hyde
Beitrag 13.03.2008, 10:08
Beitrag #6


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Naja, ein Plauderstündchen fand ja eben NICHT statt (zumindest nicht von Angesicht zu Angesicht). Und ob der Fahrer bei der "Verfolgung" (wo sind wir eigentlich hier??? Bei James Bond??) genug gesehen hat für eine Identifizierung, ist fraglich, aber nicht unmöglich.

Füße still halten; der Fahrer muss einen erstmal identifizieren können. whistling.gif
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dete
Beitrag 13.03.2008, 10:48
Beitrag #7


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Hunde die bellen beissen nicht!


Aber wieso schläfst du schon um 17.17? whistling.gif


dete
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columbo
Beitrag 13.03.2008, 14:39
Beitrag #8


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Zitat (Tracy @ 12.03.2008, 20:54) *
Gut verständlich, dass er sauer war und wenigstens eine Geste der Entschuldigung von Dir erwartet hat. Da Du jedoch "frech" weitergefahren bist, wurde er wütend und wollte Dich sicher zur Rede stellen. Auch da noch hättest Du Dich entschuldigen können und dann wäre der "ältere Herr" sicher auch zufrieden gewesen. Aber nein- Du fährst in deine Garage und lässt ihn wie ein Dummkopf da stehen. Weißt Du was? Ich wäre ebenso wütend gewesen und hätte Dich auch angezeigt wegen Nötigung.

Etwas mehr Einsicht in Deine Fehlverhalten, etwas mehr Freundlichkeit und Rücksicht wäre dringend angebracht- finde ich.


Der ältere "Herr" hat sich gewiss nicht wie ein älterer Herr benommen, sondern eher wie ein alter Depp. Jedenfalls nach der hier vorgelegten Schilderung.
Dass man versehentlich jemandem die Vorfahrt nimmt, soll vorkommen.
Wieso die TE dann weitergefahren ist, nachdem sie beide schon gehalten hatten, weiß ich nicht. Wahrscheinlich war der alte "Herr" zu sehr mit Schimpfen und Wütendsein beschäftigt, um einfach losfahren zu können.

Dann fährt der sog. Herr einer Frau hinterher. Das tut man nicht.
Und dann verlangt er auch noch, dass sie ihm die Tür aufmacht. Warum sollte sie? Dass er am Ende wie ein Dummkopf dastand, liegt wohl daran, dass er sich wie einer benommen hat.

Und zum Entschuldigen: Wie denn? Aussteigen, über die Kreuzung laufen und sagen "tut mir leid"? Oder eine Geste mit der Hand, die ein puterrotköpfiger Senior am Ende noch als Beleidigung auslegt?
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kitty3007
Beitrag 13.03.2008, 18:35
Beitrag #9


Neuling


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ich bin genau deiner meinung columbo !!!

und anzeige wegen NÖTIGUNG? ich lach mich schlapp. laugh2.gif
du hättest es nicht besser sagen können, columbo.
rolleyes.gif
bis jetzt is noch nix gekommen , aber kann ja noch ne, ich halt euch aufm laufenden

danke für eure beiträge bis jetzt, ich freue mich auf weitere !

lg, kitty
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kindskopp
Beitrag 17.05.2013, 13:52
Beitrag #10


Neuling


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Hallo! wavey.gif
Ich hatte heute eine ähnliche Situation und würde gerne eure Meinung dazu hören.

Ich bin an einem grünen Rechtsabbieger Pfeil abgebogen. Schön runter auf 0 KMH und dann rum, dabei muss ich zugeben, dass meine Räder nicht komplett stillstanden. Habe mich aber auch richtig umgeschaut etc. Dann kam allerdings ein recht flotter Mann mit seinem schnellen Mercedes angefahren und musste meinetwegen in die Eisen gehen. Der war völlig sauer und fährt mir noch eine komplette Straße hupend hinterher. I.wann blinkte er rechts und stellte sich auf eine Bushaltestelle. Seit dem habe ich ihn nicht mehr gesehen. Meint ihr, er hat sich dort hingestellt um sich mein Kennzeichen aufzuschreiben? Kann er mich dafür anzeigen? Würde er damit durch kommen? Was erwartet mich dann?
Ich habe richtig Angst, da ich noch in der Probezeit bin. crybaby.gif Eigentlich bin ich ein sehr guter Fahrer und achte auf jeden kleinen Staubkorn (halt wie in den Fahrstunden in der Fahrschule laugh2.gif ), aber den hatte ich einfach nicht so fix auf dem Schirm.


Liebe Grüße,
euer kindskopp wavey.gif
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steveluke
Beitrag 17.05.2013, 14:10
Beitrag #11


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Zitat (kindskopp @ 17.05.2013, 14:52) *
Ich bin an einem grünen Rechtsabbieger Pfeil abgebogen.

Wenn ich es richtig verstehe, an einer roten Ampel mit angebrachtem grünen Blechpfeil für Rechtsabbieger?!



Zitat
ein recht flotter Mann mit seinem schnellen Mercedes angefahren (...) I.wann blinkte er rechts und stellte sich auf eine Bushaltestelle. Seit dem habe ich ihn nicht mehr gesehen. Meint ihr, er hat sich dort hingestellt um sich mein Kennzeichen aufzuschreiben?

Nein, ich vermute, er hat Fahrgäste zusteigen lassen... laugh2.gif

Im Ernst:

Zitat
Kann er mich dafür anzeigen?

Kann er, denn wenn er wegen dir -wie du schreibst- in die Eisen gehen musste, hast du einen Vorfahrtverstoß begangen:

TBNr. 137631:
Zitat
Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und gefährdeten +) dadurch den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.2 BKat

--> 100.- Bußgeld zzgl. Gebühren, 3 Punkte, Anordnung einer Nachschulung, Verlängerung der Probezeit um weitere 3 Jahre

Wenn der Mercedesfahrer aber nur leicht abbremsen musste und somit eine Gefährdung zu verneinen ist, dann wird es günstiger:

TBNr. 137112:
Zitat
Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und behinderten den Fahrzeug- verkehr der freigegebenen Richtung.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 131.2 BKat

--> 35.- EUR Verwarnungsgeld, keine Punkte

Zitat
Würde er damit durch kommen?

Nur dann, wenn er dich als Fahrer identifizieren kann.

Zitat
Was erwartet mich dann?

siehe oben


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kindskopp
Beitrag 17.05.2013, 14:18
Beitrag #12


Neuling


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Danke für die schnelle Antwort!

Zitat
Wenn ich es richtig verstehe, an einer roten Ampel mit angebrachtem grünen Blechpfeil für Rechtsabbieger?!


Ganz genau.

Zitat
--> 35.- EUR Verwarnungsgeld, keine Punkte


Dann hoffen wir mal, dass es höchstens hierbei bleibt.


Zitat
Nur dann, wenn er dich als Fahrer identifizieren kann.


Ein Kennzeichen reicht doch absolut aus um jemanden zu identifizieren, oder?



Wie ist das wenn er mich wirklich anzeigt. Was ist wenn ich sage (und das stimmt wirklich), dass er eben auch ziemlich fix unterwegs war. Also Abbiegen mit ca. 20 kmh haben wir gelernt. Das waren allerdings gute 30 - 40 kmh.

Wie schaut es aus mit einer Gegenanzeige für Nötigung? Er ist mir ja eine komplette Straße schnell hinterhergefahren ohne wirklichen Abstand - hupend. Mache ich es dadurch nur noch schlimmer?

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steveluke
Beitrag 17.05.2013, 14:29
Beitrag #13


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Zitat (kindskopp @ 17.05.2013, 15:18) *
Ein Kennzeichen reicht doch absolut aus um jemanden zu identifizieren, oder?

Anhand des Kennzeichens kann natürlich nur das Fahrzeug identifiziert werden, aber nicht der Fahrer.
Und nur der tatsächliche Fahrer kann für einen Verstoß "bestraft" bzw. bebußt werden.
Die Fahrerschaft muss dabei nachgewiesen werden.
Der tatsächliche Fahrer hat natürlich immer das Recht, seine Fahrerschaft abzustreiten.

Zitat
Wie ist das wenn er mich wirklich anzeigt. Was ist wenn ich sage (und das stimmt wirklich), dass er eben auch ziemlich fix unterwegs war. Also Abbiegen mit ca. 20 kmh haben wir gelernt. Das waren allerdings gute 30 - 40 kmh.

Wie schaut es aus mit einer Gegenanzeige für Nötigung? Er ist mir ja eine komplette Straße schnell hinterhergefahren ohne wirklichen Abstand - hupend. Mache ich es dadurch nur noch schlimmer?

All das wäre gleichbedeutend mit einem Geständnis deiner Fahrerschaft wink.gif...


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KJK
Beitrag 17.05.2013, 14:29
Beitrag #14


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Zitat (kindskopp @ 17.05.2013, 15:18) *
Ein Kennzeichen reicht doch absolut aus um jemanden zu identifizieren, oder?
Ist das Kennzeichen unablösbar auf Deine StirnDeinen Hinterkopf getackert unsure.gif ?

Oder ist es an Deinem Fahrzeug angebracht, das theoretisch auch einmal von jemand Anderem bewegt werden könnte think.gif ?

Zitat (kindskopp @ 17.05.2013, 15:18) *
Wie schaut es aus mit einer Gegenanzeige für Nötigung?
Die schlechteste aller Möglickeiten!

Zitat (kindskopp @ 17.05.2013, 15:18) *
Mache ich es dadurch nur noch schlimmer?
Ja, denn dadurch gibst Du zu, dass Du der verantwortliche Fahrzeugführer warst.



--------------------
Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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columbo
Beitrag 17.05.2013, 14:34
Beitrag #15


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Zitat (kindskopp @ 17.05.2013, 15:18) *
Er ist mir ja eine komplette Straße schnell hinterhergefahren ohne wirklichen Abstand - hupend. Mache ich es dadurch nur noch schlimmer?


Du kannst doch einem Mercedes nicht die Vorfahrt nehmen!
Das ist ein höchst strafwürdiges Vergehen, fast so schlimm wie bei einem Audi. Das rechtfertigt vom Geschädigten natürlich jedwede Gegenmaßnahme wie Dauerhupen, Verfolgen, Beschimpfen...

Lass es gut sein.
Ein dummer Choleriker, weiter nix.
Und pass am Grünpfeil demnächst besser auf.

Allzeit gute Fahrt wünscht
columbo
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kindskopp
Beitrag 17.05.2013, 16:13
Beitrag #16


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Zitat
Anhand des Kennzeichens kann natürlich nur das Fahrzeug identifiziert werden, aber nicht der Fahrer.
Und nur der tatsächliche Fahrer kann für einen Verstoß "bestraft" bzw. bebußt werden.
Die Fahrerschaft muss dabei nachgewiesen werden.
Der tatsächliche Fahrer hat natürlich immer das Recht, seine Fahrerschaft abzustreiten.


Zitat
Ist das Kennzeichen unablösbar auf Deine StirnDeinen Hinterkopf getackert unsure.gif ?

Oder ist es an Deinem Fahrzeug angebracht, das theoretisch auch einmal von jemand Anderem bewegt werden könnte think.gif ?


Leider, leider bin ich der einzige auf dem das Auto angemeldet ist. sad.gif

Zitat
Du kannst doch einem Mercedes nicht die Vorfahrt nehmen!
Das ist ein höchst strafwürdiges Vergehen, fast so schlimm wie bei einem Audi. Das rechtfertigt vom Geschädigten natürlich jedwede Gegenmaßnahme wie Dauerhupen, Verfolgen, Beschimpfen...


Stimmt, die haben ja immer Vorfahrt. Habe ich in der Fahrschule gar nicht gelernt. biggrin.gif

Zitat
Lass es gut sein.
Ein dummer Choleriker, weiter nix.
Und pass am Grünpfeil demnächst besser auf.


Ich hoffe es. Und ich hoffe das er es auch gut sein lässt. :/ Habe verdammt schiss. Meine Eltern köpfen mich. biggrin.gif

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reckoner
Beitrag 17.05.2013, 16:40
Beitrag #17


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Hallo,

Zitat
Leider, leider bin ich der einzige auf dem das Auto angemeldet ist.
Aber trotzdem kannst du es an (irgend)jemanden verliehen haben.

Zitat
Meine Eltern köpfen mich.
Was haben denn jetzt deine Eltern damit zu tun? Ist das Auto doch nicht auf dich zugelassen?

Du solltest bei jeder Aussage überlegen, was du damit zugibst oder wen du belastest.
Beispielsweise könnte es hier sinnvoll sein, die Fahrereigenschaft zu bestreiten und sich dann beim Benennen des Fahrers auf das Aussageverweigerungsrecht für enge Verwandte zu berufen. Ich kann mir nämlich absolut nicht vorstellen, dass man wegen einer solchen Kleinigkeit eine Gegenüberstellung mit der ganzen Familie anordnet (imho auch gar nicht zulässig).

Stefan
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KJK
Beitrag 17.05.2013, 17:41
Beitrag #18


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Zitat (reckoner @ 17.05.2013, 17:40) *
Beispielsweise könnte es hier sinnvoll sein, die Fahrereigenschaft zu bestreiten und sich dann beim Benennen des Fahrers auf das Aussageverweigerungsrecht für enge Verwandte zu berufen.
no.gif Ganz dünnes Eis!
Wenn dann der Beamte nachhakt und den Delinquenten in die Enge treibt, sodass dieser in seiner Not doch einfach einen Namen sagt, ist die K...e erst recht am Dampfen!
Nee, dann lieber hoffen, dass sich nicht ganz so schnell etwas rührt (mindestens 14 Tage nicht), sodass man sich gar nicht mehr erinnern muss, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt geführt hat.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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