Insel im Kreisverkehr betreten erlaubt?! |
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Insel im Kreisverkehr betreten erlaubt?! |
06.03.2008, 18:31
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 06.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40592 |
darf man sich mit einem Anglerstuhl, einem Hasenkostüm und einem Kasten Bier auf eine Insel im Kreisverkehr setzen??? vielen Dank schon mal im Vorraus! |
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Gast_klaus62_* |
06.03.2008, 18:33
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#2
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Probiers doch mal aus.
Ist das wirklich eine ernstgemeinte Frage? |
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06.03.2008, 18:35
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#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 06.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40592 |
ja also die Frage ist schon ernst gemeint.....steht da irgendwo irgendwas im Gesetz, das es verbietet?
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06.03.2008, 18:36
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 |
Hmm, spontan fällt mir kein Gesetz ein, welches dies explizit verbietet. Und was nicht verboten ist, ist bekanntlich erlaubt. Da du aber ja sicherlich aus einem bestimmten Grund heraus fragst (zumindest schliesse ich dank deiner angegebenen Utensilien darauf) kann es durchaus sein, dass du dir einen Platzverweis einfängst wenn die örtliche Exekutive der Meinung ist, dein Aufenthalt auf der Insel sei - aus welchen Gründen auch immer - eher nicht so das Gelbe vom Ei.
Magst du mal näher ausführen, was du da planst? -------------------- Feuerwehr - Wir machen auch Hausbesuche! Kostenlose bundesweite Hotline, 24h am Tag erreichbar!
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06.03.2008, 18:38
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 |
Das Thema "Chillen im KVP" hatten wir mal hier.
-------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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06.03.2008, 18:39
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#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 06.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40592 |
Also ich hab am 14.03 meine letzte Abiturprüfung....und weil uns nix blöderes eingefallen ist wollten en Kumpel und ich das mal ausprobieren....gegenüber vom Kreisel ist auch noch ein Burger King...d.h. man könnte schon einige Zeit auf dem Kreisel verbringen. Kann es sein, dass man dann die Schuld an Auffahrunfällen angehängt bekommt?
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06.03.2008, 18:49
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#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, XXSIFOXX,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Rechtlich wüsste ich jetzt ad hoc nichts, was dagegen spricht, aber es könnte sein, dass ihr zur Gefahrenabwehr einen Platzverweis von der Polizei bekommt. Im Zweifelsfall würde ich es deshalb mit dem örtlichen Revier absprechen, damit die Beamten auch informiert sind, falls besorgte Anrufe eingehen. Entweder wird man Dir dann sofort sagen, dass es nicht erlaubt wird, dann habt ihr Zeit, euch noch etwas anderes auszudenken, oder ihr bekommt zumindest eine Adresse oder einen Namen von einem zuständigen Menschen bei einer zuständigen Behörde , der Dir/euch weiterhelfen kann. Viele Grüße (und viel Erfolg bei der Prüfung), Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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06.03.2008, 19:58
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1941 Beigetreten: 12.11.2006 Wohnort: Schbätzles-Diaspora Mitglieds-Nr.: 25170 |
Zitat Hmm, spontan fällt mir kein Gesetz ein, welches dies explizit verbietet. Und was nicht verboten ist, ist bekanntlich erlaubt Das gilt vielleicht anderswo, hier ist alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist. -------------------- Gruss,
Monny ------------------ entsorge kostenlos Kurzhauber-Teile ;) |
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06.03.2008, 20:07
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1657 Beigetreten: 02.11.2006 Mitglieds-Nr.: 24781 |
Zitat Also ich hab am 14.03 meine letzte Abiturprüfung....und weil uns nix blöderes eingefallen ist wollten en Kumpel und ich das mal ausprobieren....gegenüber vom Kreisel ist auch noch ein Burger King...d.h. man könnte schon einige Zeit auf dem Kreisel verbringen. Kann es sein, dass man dann die Schuld an Auffahrunfällen angehängt bekommt? Alles schonmal da gewesen (bis auf das Hasenkostüm). Bei meiner Abiturprüfung (Juni 2007) sind wir mit fünf Leuten, einem Kasten Bier, einem Grill, einem Sack Holzkohle, Campingstühlen, Kühlboxen und einem kleinen Tisch zu unserem Lieblingskreisverkehr gezogen und haben auf der asphaltierten Mittelinsel fröhlich gegrillt und gefeiert. Gestört hat das niemanden, aber die Blicke waren Gold wert. -------------------- "Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007
Die heutige Jugend |
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06.03.2008, 20:16
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#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Das gilt vielleicht anderswo, hier ist alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist. Eine vollmundige Behauptung. Bitte ggf. belegen! Ich sehe die Sache auch so, wie sie von Nachteule dargestellt ist. Sollte es sich um eine Örtlichkeit handeln, an der keine allzu große Ablenkung und Gefährdung des Verkehrs durch derartige Scherze zu erwarten sind, kann ich mir vorstellen, dass die Polizei - wenn auch möglicherweise nur eine kurze Zeit - mitspielt und das Spektakel duldet. |
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06.03.2008, 20:19
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 |
Zitat Hmm, spontan fällt mir kein Gesetz ein, welches dies explizit verbietet. Und was nicht verboten ist, ist bekanntlich erlaubt Das gilt vielleicht anderswo, hier ist alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist. Naja, mir stinkt hier ja zugegebenermassen auch vieles, aber ganz so schlimm ist es denn ja doch noch nicht. -------------------- Feuerwehr - Wir machen auch Hausbesuche! Kostenlose bundesweite Hotline, 24h am Tag erreichbar!
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06.03.2008, 23:31
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 204 Beigetreten: 10.11.2007 Wohnort: Oberlausitz Mitglieds-Nr.: 38212 |
U.U. wäre zu beachten, ob es nicht eine, als Grünanlage gestaltete Insel ist, und somit das Betreten dieser verboten sein könnte???
-------------------- Man verdirbt unter Leuten, die einen nicht übertreffen. JEAN PAUL
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07.03.2008, 09:51
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 595 Beigetreten: 22.02.2007 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 28799 |
Über eure zustimmenden Antworten wundere ich mich doch ein wenig
M.E. ist die Mittelinsel im Kreisverkehr nämlich Teil der Fahrbahn ... und als solcher ist das Betreten verboten, wenn kein Fussgängerüberweg hinführt. Die meisten Mittelinseln zwischen Fahrspuren dürfen ja betreten werden, da Fussgängerampeln oder "Zebrastreifen" (Zeichennummer will ich grad nicht suchen ) den Verkehrsfluss regeln. Aber im Kreisverkehr ist dies für gewöhnlich nicht der Fall. Trotzdem: Gute Idee Würde ich vielleicht doch machen, und wenn's auch nur für 'ne Stunde wäre. |
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07.03.2008, 10:11
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1757 Beigetreten: 29.12.2006 Wohnort: Osnabrück Mitglieds-Nr.: 26908 |
ist bestimmt echt witzig, vor allem wenn dann die Polizei kommt und fragt" Was tun sie hier" "Naja, wir grillen. Wollen sie ein Würstchen?"
-------------------- AUDi A3 Ambition Bj. 99 1,8l 125 PS Weinrot Metallic
Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p |
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07.03.2008, 10:37
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#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
M.E. ist die Mittelinsel im Kreisverkehr nämlich Teil der Fahrbahn ... und als solcher ist das Betreten verboten, wenn kein Fussgängerüberweg hinführt. seit wann ist eine Insel Fahrbahnteil Fahrbahn ist der Teil der Straße, welcher zum Fahren gedacht ist. In einem kleinen Kreis kann diese Bedingung vorliegen, sonst wohl kaum. Folglich zieht § 25 StVO hier nicht. -------------------- |
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07.03.2008, 10:56
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#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 595 Beigetreten: 22.02.2007 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 28799 |
Ich bringe hier mal ein Zitat
Zitat Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. (§ 9a Abs. 2 StVO) Was soll eine Mittelinsel denn sonst sein wenn nicht Fahrbahnteil? |
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07.03.2008, 11:05
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 763 Beigetreten: 27.06.2006 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 20680 |
Unser heutiger Leiter der Ordnungspolizei hat es in jungen Jahren mal ausprobiert.
Die Polizei kam, fand die Idee lustig und forderte die Jungs aber eindeutig auf, den KV zu verlassen. |
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07.03.2008, 11:08
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1858 Beigetreten: 09.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5458 |
Was soll eine Mittelinsel denn sonst sein wenn nicht Fahrbahnteil? also z.B. diese Mittelinsel würde ich eindeutig nicht als Fahrbahnteil bezeichnen -------------------- Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
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07.03.2008, 11:09
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7756 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Fahrbahn ist der Teil der Straße, welcher zum Fahren gedacht ist. Sehe ich eigentlich auch so. Ich erinnere mich aber dunkel an ein Urteil, wonach selbst Sperrflächen, die ja schon vom Wortlaut her gerrade nicht zum Befahren gedacht sind, teil der Fahrbahn sind (und daher das Verlassen der Sperrfläche nicht als Einfahren auf die Fahrbahn gesehen wird (§10StVO). |
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07.03.2008, 11:40
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#20
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Was soll eine Mittelinsel denn sonst sein wenn nicht Fahrbahnteil? Es kommt jetzt natürlich darauf an, wie die Mittelinsel ausgebaut ist. Bei einem großen Kreisverkehr ist die Mittelinsel i. d. R. begrünt und durch bauliche Elemente (Bordsteine) von der Kreisverkehrsbahn abgegrenzt. In diesem Fall ist die Mittelinsel ganz sicher kein Teil der Fahrbahn. Nach der Schilderung des TE dürfte es sich in diesem Fall um eine solche Mittelinsel handeln. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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07.03.2008, 11:40
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#21
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Ich erinnere mich aber dunkel an ein Urteil, wonach selbst Sperrflächen, die ja schon vom Wortlaut her gerrade nicht zum Befahren gedacht sind, teil der Fahrbahn sind (und daher das Verlassen der Sperrfläche nicht als Einfahren auf die Fahrbahn gesehen wird (§10StVO). Für Sperrflächen ist dies auch richtig. Sperrflächen sind Fahrbahnmarkierungen, liegen also auf der Fahrbahn und verbieten das Befahren des so gekennzeichneten Fahrbahnteiles. Bei einem Kreisverkehr muss man schon genau sehen, wie es um die Innenfläche bestellt ist. Bei großen Kreisen mit bebauter Innenfläche kann man nie von Fahrbahn sprechen. Und um einen derartigen Kreis geht es doch hier. -------------------- |
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07.03.2008, 13:36
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#22
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 595 Beigetreten: 22.02.2007 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 28799 |
Einen hab ich noch
§ 25 StVO weist doch Fussgänger explizit an, Gehwege zu benutzen und die Fahrbahn kürzestmöglich zu überqueren. Ob eine Fläche ein "Gehweg" ist, hängt sicherlich von den örtlichen Gegebenheiten ab. Aber ein Hobbygriller verliert doch nicht seinen Status als Fussgänger Und wenn ich mein Auto mitten im Kreisverkehr parke, bekomme ich dann ein Knöllchen wegen "Parken auf dem Gehweg" ? |
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07.03.2008, 15:07
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#23
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 348 Beigetreten: 07.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29290 |
Hallo, darf man sich mit einem Anglerstuhl, einem Hasenkostüm und einem Kasten Bier auf eine Insel im Kreisverkehr setzen??? vielen Dank schon mal im Vorraus! Hallo XXXSIFOXX. Guter Rat. Macht sowas nicht in der Dämmerung,oder Nachts in einem unbeleuchteten oder evtl.neuen Kreisverkehr. Ich sehe öfter einige,zum Teil, neu gebaute durchgepflügte Kreisverkehre. Kann in's Auge gehen. |
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07.03.2008, 15:39
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Mittelinsel eines Kreisverkehrs
Hier teile ich die Auffassungen von Andreas und Achim. Die Mittelinsel ist unbestreitbar ein Straßenteil. Ein Fahrbahnteil ist sie aber nur in dem Fall, wenn sie baulich so ausgestaltet ist, dass sie überfahren werden kann. Beispiel 1: Mittelinsel, die nicht Teil der Fahrbahn ist Hier ist die Mittelinsel sonstiger Straßenteil, Grünfläche, auf der nach § 12 Abs. 4 Satz 1 und 2 StVO das Halten und Parken verboten ist. Beispiel 2: Kreisverkehr mit befestigter Mittelinsel Dieser Platz ist mit Z. 205/215 StVO beschildert. Aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse wurde die "Mittelinsel" befestigt und ist zum Überfahren durch größere Fahrzeuge geeignet. Die Verpflichtung der Fußgänger aus § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO, Gehwege zu benutzen, bezieht sich nur auf solche Straßen, in denen auch Gehwege vorhanden sind. Im Übrigen korrespondiert diese Vorschrift mit Satz 2 im selben Absatz, wo die Benutzung der Fahrbahn durch Fußgänger geregelt ist. Die Benutzung straßenbegleitender oder anderer Grünflächen durch Fußgänger ist explizit nicht verboten wie dies z.B. bei Z. 237, 238 oder 242 StVO der Fall ist. |
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08.03.2008, 04:00
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Ich kenne sogar Städte, da sind Bushaltestellen
in der Mitte eines Kreisverkehrs. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.04.2024 - 07:51 |