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> Insel im Kreisverkehr betreten erlaubt?!
XXSIFOXX
Beitrag 06.03.2008, 18:31
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
darf man sich mit einem Anglerstuhl, einem Hasenkostüm und einem Kasten Bier auf eine Insel im Kreisverkehr setzen???
vielen Dank schon mal im Vorraus!
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Gast_klaus62_*
Beitrag 06.03.2008, 18:33
Beitrag #2





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Probiers doch mal aus.

Ist das wirklich eine ernstgemeinte Frage?
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XXSIFOXX
Beitrag 06.03.2008, 18:35
Beitrag #3


Neuling


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ja also die Frage ist schon ernst gemeint.....steht da irgendwo irgendwas im Gesetz, das es verbietet?
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Cookiedeluxe
Beitrag 06.03.2008, 18:36
Beitrag #4


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Hmm, spontan fällt mir kein Gesetz ein, welches dies explizit verbietet. Und was nicht verboten ist, ist bekanntlich erlaubt. Da du aber ja sicherlich aus einem bestimmten Grund heraus fragst (zumindest schliesse ich dank deiner angegebenen Utensilien darauf) kann es durchaus sein, dass du dir einen Platzverweis einfängst wenn die örtliche Exekutive der Meinung ist, dein Aufenthalt auf der Insel sei - aus welchen Gründen auch immer - eher nicht so das Gelbe vom Ei.

Magst du mal näher ausführen, was du da planst?


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schilderwald
Beitrag 06.03.2008, 18:38
Beitrag #5


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Das Thema "Chillen im KVP" hatten wir mal hier. biggrin.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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XXSIFOXX
Beitrag 06.03.2008, 18:39
Beitrag #6


Neuling


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Also ich hab am 14.03 meine letzte Abiturprüfung....und weil uns nix blöderes eingefallen ist wollten en Kumpel und ich das mal ausprobieren....gegenüber vom Kreisel ist auch noch ein Burger King...d.h. man könnte schon einige Zeit auf dem Kreisel verbringen. Kann es sein, dass man dann die Schuld an Auffahrunfällen angehängt bekommt?
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nachteule
Beitrag 06.03.2008, 18:49
Beitrag #7


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Hallo, XXSIFOXX,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Rechtlich wüsste ich jetzt ad hoc nichts, was dagegen spricht, aber es könnte sein, dass ihr zur Gefahrenabwehr einen Platzverweis von der Polizei bekommt.

Im Zweifelsfall würde ich es deshalb mit dem örtlichen Revier absprechen, damit die Beamten auch informiert sind, falls besorgte Anrufe eingehen.

Entweder wird man Dir dann sofort sagen, dass es nicht erlaubt wird, dann habt ihr Zeit, euch noch etwas anderes auszudenken, oder ihr bekommt zumindest eine Adresse oder einen Namen von einem zuständigen Menschen bei einer zuständigen Behörde laugh2.gif , der Dir/euch weiterhelfen kann.

Viele Grüße (und viel Erfolg bei der Prüfung),

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Monny
Beitrag 06.03.2008, 19:58
Beitrag #8


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Zitat
Hmm, spontan fällt mir kein Gesetz ein, welches dies explizit verbietet. Und was nicht verboten ist, ist bekanntlich erlaubt


Das gilt vielleicht anderswo, hier ist alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist.


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Gruss,
Monny

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Bill
Beitrag 06.03.2008, 20:07
Beitrag #9


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Zitat
Also ich hab am 14.03 meine letzte Abiturprüfung....und weil uns nix blöderes eingefallen ist wollten en Kumpel und ich das mal ausprobieren....gegenüber vom Kreisel ist auch noch ein Burger King...d.h. man könnte schon einige Zeit auf dem Kreisel verbringen. Kann es sein, dass man dann die Schuld an Auffahrunfällen angehängt bekommt?


Alles schonmal da gewesen (bis auf das Hasenkostüm). Bei meiner Abiturprüfung (Juni 2007) sind wir mit fünf Leuten, einem Kasten Bier, einem Grill, einem Sack Holzkohle, Campingstühlen, Kühlboxen und einem kleinen Tisch zu unserem Lieblingskreisverkehr gezogen und haben auf der asphaltierten Mittelinsel fröhlich gegrillt und gefeiert. Gestört hat das niemanden, aber die Blicke waren Gold wert. rolleyes.gif


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


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Peter Lustig
Beitrag 06.03.2008, 20:16
Beitrag #10


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Zitat (Monny @ 06.03.2008, 19:58) *
Das gilt vielleicht anderswo, hier ist alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist.

Eine vollmundige Behauptung. Bitte ggf. belegen!

Ich sehe die Sache auch so, wie sie von Nachteule dargestellt ist. Sollte es sich um eine Örtlichkeit handeln, an der keine allzu große Ablenkung und Gefährdung des Verkehrs durch derartige Scherze zu erwarten sind, kann ich mir vorstellen, dass die Polizei - wenn auch möglicherweise nur eine kurze Zeit - mitspielt und das Spektakel duldet.
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Cookiedeluxe
Beitrag 06.03.2008, 20:19
Beitrag #11


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Zitat (Monny @ 06.03.2008, 19:58) *
Zitat
Hmm, spontan fällt mir kein Gesetz ein, welches dies explizit verbietet. Und was nicht verboten ist, ist bekanntlich erlaubt


Das gilt vielleicht anderswo, hier ist alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist.

Naja, mir stinkt hier ja zugegebenermassen auch vieles, aber ganz so schlimm ist es denn ja doch noch nicht.


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Scheese
Beitrag 06.03.2008, 23:31
Beitrag #12


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U.U. wäre zu beachten, ob es nicht eine, als Grünanlage gestaltete Insel ist, und somit das Betreten dieser verboten sein könnte??? wavey.gif blink.gif


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Man verdirbt unter Leuten, die einen nicht übertreffen. JEAN PAUL
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Spritsparer
Beitrag 07.03.2008, 09:51
Beitrag #13


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Über eure zustimmenden Antworten wundere ich mich doch ein wenig blink.gif

M.E. ist die Mittelinsel im Kreisverkehr nämlich Teil der Fahrbahn ... und als solcher ist das Betreten verboten, wenn kein Fussgängerüberweg hinführt.

Die meisten Mittelinseln zwischen Fahrspuren dürfen ja betreten werden, da Fussgängerampeln oder "Zebrastreifen" (Zeichennummer will ich grad nicht suchen whistling.gif ) den Verkehrsfluss regeln. Aber im Kreisverkehr ist dies für gewöhnlich nicht der Fall.

Trotzdem: Gute Idee laugh2.gif Würde ich vielleicht doch machen, und wenn's auch nur für 'ne Stunde wäre.
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Nachtstute
Beitrag 07.03.2008, 10:11
Beitrag #14


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ist bestimmt echt witzig, vor allem wenn dann die Polizei kommt und fragt" Was tun sie hier" "Naja, wir grillen. Wollen sie ein Würstchen?"
laugh2.gif


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AUDi A3 Ambition Bj. 99 1,8l 125 PS Weinrot Metallic

Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p
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Achim
Beitrag 07.03.2008, 10:37
Beitrag #15


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Zitat (Spritsparer @ 07.03.2008, 09:51) *
M.E. ist die Mittelinsel im Kreisverkehr nämlich Teil der Fahrbahn ... und als solcher ist das Betreten verboten, wenn kein Fussgängerüberweg hinführt.

seit wann ist eine Insel Fahrbahnteil think.gif
Fahrbahn ist der Teil der Straße, welcher zum Fahren gedacht ist. In einem kleinen Kreis kann diese Bedingung vorliegen, sonst wohl kaum. Folglich zieht § 25 StVO hier nicht.


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Spritsparer
Beitrag 07.03.2008, 10:56
Beitrag #16


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Ich bringe hier mal ein Zitat

Zitat
Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. (§ 9a Abs. 2 StVO)


Was soll eine Mittelinsel denn sonst sein wenn nicht Fahrbahnteil?
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Straßenverkehrsbehör...
Beitrag 07.03.2008, 11:05
Beitrag #17


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Unser heutiger Leiter der Ordnungspolizei hat es in jungen Jahren mal ausprobiert.

Die Polizei kam, fand die Idee lustig und forderte die Jungs aber eindeutig auf, den KV zu verlassen.
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Dirk-
Beitrag 07.03.2008, 11:08
Beitrag #18


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Zitat (Spritsparer @ 07.03.2008, 10:56) *
Was soll eine Mittelinsel denn sonst sein wenn nicht Fahrbahnteil?


also z.B. diese Mittelinsel würde ich eindeutig nicht als Fahrbahnteil bezeichnen


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Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
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Schorsch
Beitrag 07.03.2008, 11:09
Beitrag #19


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Zitat (Achim @ 07.03.2008, 10:37) *
Fahrbahn ist der Teil der Straße, welcher zum Fahren gedacht ist.



Sehe ich eigentlich auch so.
Ich erinnere mich aber dunkel an ein Urteil, wonach selbst Sperrflächen, die ja schon vom Wortlaut her gerrade nicht zum Befahren gedacht sind, teil der Fahrbahn sind (und daher das Verlassen der Sperrfläche nicht als Einfahren auf die Fahrbahn gesehen wird (§10StVO).
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Andreas
Beitrag 07.03.2008, 11:40
Beitrag #20


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Zitat (Spritsparer @ 07.03.2008, 10:56) *
Was soll eine Mittelinsel denn sonst sein wenn nicht Fahrbahnteil?


Es kommt jetzt natürlich darauf an, wie die Mittelinsel ausgebaut ist. Bei einem großen Kreisverkehr ist die Mittelinsel i. d. R. begrünt und durch bauliche Elemente (Bordsteine) von der Kreisverkehrsbahn abgegrenzt. In diesem Fall ist die Mittelinsel ganz sicher kein Teil der Fahrbahn.

Nach der Schilderung des TE dürfte es sich in diesem Fall um eine solche Mittelinsel handeln.


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Achim
Beitrag 07.03.2008, 11:40
Beitrag #21


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Zitat (Schorsch @ 07.03.2008, 11:09) *
Ich erinnere mich aber dunkel an ein Urteil, wonach selbst Sperrflächen, die ja schon vom Wortlaut her gerrade nicht zum Befahren gedacht sind, teil der Fahrbahn sind (und daher das Verlassen der Sperrfläche nicht als Einfahren auf die Fahrbahn gesehen wird (§10StVO).

Für Sperrflächen ist dies auch richtig. Sperrflächen sind Fahrbahnmarkierungen, liegen also auf der Fahrbahn und verbieten das Befahren des so gekennzeichneten Fahrbahnteiles.

Bei einem Kreisverkehr muss man schon genau sehen, wie es um die Innenfläche bestellt ist. Bei großen Kreisen mit bebauter Innenfläche kann man nie von Fahrbahn sprechen. Und um einen derartigen Kreis geht es doch hier.


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Spritsparer
Beitrag 07.03.2008, 13:36
Beitrag #22


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Einen hab ich noch rolleyes.gif

§ 25 StVO weist doch Fussgänger explizit an, Gehwege zu benutzen und die Fahrbahn kürzestmöglich zu überqueren.

Ob eine Fläche ein "Gehweg" ist, hängt sicherlich von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Aber ein Hobbygriller verliert doch nicht seinen Status als Fussgänger wavey.gif

Und wenn ich mein Auto mitten im Kreisverkehr parke, bekomme ich dann ein Knöllchen wegen "Parken auf dem Gehweg" ? blink.gif
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hörbi
Beitrag 07.03.2008, 15:07
Beitrag #23


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Zitat (XXSIFOXX @ 06.03.2008, 18:31) *
Hallo,
darf man sich mit einem Anglerstuhl, einem Hasenkostüm und einem Kasten Bier auf eine Insel im Kreisverkehr setzen???
vielen Dank schon mal im Vorraus!


Hallo XXXSIFOXX.
Guter Rat.
Macht sowas nicht in der Dämmerung,oder Nachts in einem unbeleuchteten oder evtl.neuen Kreisverkehr.
Ich sehe öfter einige,zum Teil, neu gebaute durchgepflügte Kreisverkehre.
Kann in's Auge gehen.
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Peter Lustig
Beitrag 07.03.2008, 15:39
Beitrag #24


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Mittelinsel eines Kreisverkehrs

Hier teile ich die Auffassungen von Andreas und Achim. Die Mittelinsel ist unbestreitbar ein Straßenteil. Ein Fahrbahnteil ist sie aber nur in dem Fall, wenn sie baulich so ausgestaltet ist, dass sie überfahren werden kann.

Beispiel 1:
Mittelinsel, die nicht Teil der Fahrbahn ist
Hier ist die Mittelinsel sonstiger Straßenteil, Grünfläche, auf der nach § 12 Abs. 4 Satz 1 und 2 StVO das Halten und Parken verboten ist.

Beispiel 2:
Kreisverkehr mit befestigter Mittelinsel
Dieser Platz ist mit Z. 205/215 StVO beschildert. Aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse wurde die "Mittelinsel" befestigt und ist zum Überfahren durch größere Fahrzeuge geeignet.

Die Verpflichtung der Fußgänger aus § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO, Gehwege zu benutzen, bezieht sich nur auf solche Straßen, in denen auch Gehwege vorhanden sind. Im Übrigen korrespondiert diese Vorschrift mit Satz 2 im selben Absatz, wo die Benutzung der Fahrbahn durch Fußgänger geregelt ist. Die Benutzung straßenbegleitender oder anderer Grünflächen durch Fußgänger ist explizit nicht verboten wie dies z.B. bei Z. 237, 238 oder 242 StVO der Fall ist.
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Heinz Wäscher
Beitrag 08.03.2008, 04:00
Beitrag #25


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Ich kenne sogar Städte, da sind Bushaltestellen
in der Mitte eines Kreisverkehrs.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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