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> Klebekennzeichen vorne
Redeemer
Beitrag 21.02.2008, 11:34
Beitrag #1


Neuling


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Welche Strafn erwarten mich wenn ich ein Klebekennzeichen dieser Art auf meinem Fahrzeug habe? Das Originalkennzeichen für vorne wird im Kofferraum mitgeführt.


Die Bilder musste ich leider löschen. Bitte die Kennzeichen zuvor neutralisieren.


Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 21.02.2008, 11:39
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Burkhard
Beitrag 21.02.2008, 11:49
Beitrag #2


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Ich zitiere mal aus dem StVZO Kommentar (Kirschbaum) (Genehmigung zum Einstellen liegt vor!)
Zitat
Die Verwendung von sogen Aufklebekennzeichen ist nicht verboten, wenn Form, Größe u Ausgestaltung des Kennzeichens den Mustern u Angaben in Anlage V zur StVZO – alt – (jetzt Anlage 4 FZV) entsprechen u im Übrigen die Voraussetzungen des § 60 StVZO – alt – (jetzt § 10 FZV) erfüllt sind. Ob die Erfüllung dieser Voraussetzungen bei Verwendung von Aufklebekennzeichen möglich ist, ist im Einzelfall zu prüfen (s auch Erl 6).


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CvR
Beitrag 21.02.2008, 11:57
Beitrag #3


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Zitat (Bußgeldkatalog)
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
107 Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass
107.3 das vorgeschriebene Kennzeichen stets gut lesbar war 5 €

würde mir jetzt einfallen... Allerdings kann ggf. von Vorsatz ausgegangen werden und die Sanktion "angemessen" erhöht werden... whistling.gif

Der von @Burkhard zitierte Passus kann imho nur dann greifen, wenn es sich bei dem Klebekennzeichen um das "echte" Kennzeichen, also mit Stempel und AU-Aufkleber, handelt. Wenn die Zulassungsstelle ein Blechschild ausgibt, dann muss imho auch das vorne am Auto hängen... Liegt es im Kofferraum, so ist es aus den vorgeschriebenen Blickwinkeln nicht gut lesbar. thread.gif


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Peter Lustig
Beitrag 21.02.2008, 12:05
Beitrag #4


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Die Ausgestaltungsvorschrift für amtliche Kennzeichen an Fahrzeugen findest Du in § 10 FZV. Interessant ist besonders der Absatz 4, Satz 2, 1. Halbsatz: "Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen;"

Das Klebekennzeichen entspricht nicht diesen Vorgaben. Damit liegt ein Verstoß vor, der nach TBNr. 179 BKat mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € bedroht ist.
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jens_16syncro
Beitrag 21.02.2008, 12:44
Beitrag #5


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Darf die Weiterfahrt nach Feststellung der Owi durch die police.gif untersagt werden ?
Der Mangel bliebe ja weiterhin bestehen.


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Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
Lewer duad as Slaav!
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vertrouw op god en je mauser
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Слава Україні!
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Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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Peter Lustig
Beitrag 21.02.2008, 12:51
Beitrag #6


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Nach meiner Auffassung wäre eine Untersagung der Weiterfahrt rechtswidrig, da diese Maßnahme unverhältnismäßig wäre, zumal es sich bei dem zur Last gelegten Verstoß auch nur um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt.
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zpeedy
Beitrag 21.02.2008, 14:04
Beitrag #7


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Mein Nachbar hatte sein Klebenkennzeichen selbst gedruckt. Natürlich auch ein Stückchen kleiner. Zum Glück wurden die Stempel auf dem Foto nicht gesehen, sonst wäre es auch noch auf Urkundenfälschung hinausgelaufen.

Eine nicht gerade kleine Summe musste er nach einer Gerichtsverhandlung deswegen abdrücken. Es wurde aber ein Zusammenhang zwischen "zu schnell fahren" und dem kleinen Kennzeichen hergestellt. Der "Täter" hatte schon öfters mal den Führerschein für ne Weile weg.

Genau weiß ich nicht über die Geschichte bescheid. Sein Anwalt soll im aber empfohlen haben vorne gleich komplett ohne Kennzeichen zu fahren.

Wollte nur mal klarstellen, das mit 5 Euro oder 10 Euro nicht das maximale Strafmaß erreicht ist. Gerade wenn man so etwas vorsätzlich macht.


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zimtstern
Beitrag 21.02.2008, 14:29
Beitrag #8


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Im Jaguar Club Deutschland gibt es ein paar E-Type Besitzer die nach grossen Mühen mit ihrer Zulassungsstelle es geschafft haben vorne ein Klebekennzeichen anbringen zu dürfen. Hab sogar Fotos von den Wagen, aber leider weiss ich nicht wie die Kennzeichen unleserlich gemacht werden können. Muss einen PC erfahrenen Freund bitten das für mich zu übernehmen.
Kennzeichen sind über eine Ausnahmegenehmigung von einem Regierungspräsidium (Ratzeburg oder im Düsseldorfer Raum) zugeteilt worden. Nachteil ist das sie die Wagen dauerhaft zugelassen haben müssen weil die Klebesiegel nur schwer ohne Beschädigung der Motorhaube entfernt werden können. blink.gif Spezielle Folie (reflektierend) mit Euro Feld und H-Kennbuchstabe.

Am Besten wäre so eine Zulassungsmöglichkeit wie in California, USA: dort sind vordere Kennzeichentafeln eine "Kann" Bestimmung! Und die meisten Fahrer lassens vorne weg whistling.gif


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darkstar
Beitrag 21.02.2008, 15:48
Beitrag #9


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Zitat (zimtstern @ 21.02.2008, 14:29) *
Hab sogar Fotos von den Wagen, aber leider weiss ich nicht wie die Kennzeichen unleserlich gemacht werden können. Muss einen PC erfahrenen Freund bitten das für mich zu übernehmen.
Foto auf den Rechner holen (sofern nicht vorhanden)-- Paint (ist bei Windows dabei) - Datei laden - Rechteck auswählen - das unterste von den 3 erscheinenden Rechtecks auswählen, unten in der Farbauswahlbox weiß wählen , dann Kasten über die Kennzeichenbuchstaben ziehen. Gesichter ebenfalls so behandeln. Erste ungeschickte Versuche mit Bearbeiten-Rückgängig vertuschen. Entstehendes Bild als *.jpg speichern.

Dann www.directupload.net, hochladen und hier verlinken.

Hier ist mal ein Bild von einem E-Type... klick (ob das was dort steht noch aktuell ist kann ich nicht sagen)
Zitat (zimtstern @ 21.02.2008, 14:29) *
Am Besten wäre so eine Zulassungsmöglichkeit wie in California, USA: dort sind vordere Kennzeichentafeln eine "Kann" Bestimmung! Und die meisten Fahrer lassens vorne weg
Ich glaube das ist nicht nur dort so.

mfg
darkstar


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Heinz Wäscher
Beitrag 22.02.2008, 02:47
Beitrag #10


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Also irgendwie scheint das mit dem Legalisieren eines Klebekennzeichens selbst für ein in diesem Jahrtausend gebautes Kraftfahrzeug kein unüberwindbares Hindernis zu sein. Nur irgendwie habe ich ganz stark den Verdacht, das es in erster Linie davon abhängt, "wer" so etwas haben möchte! whistling.gif

Aber ich persönlich würde auch mal gerne wissen wie irgendwann mal in ferner Zukunft so ein Kennzeichen entsiegelt wird. ??? Wie das dann wohl geht ??? Ein Loch Bohren ??? laugh2.gif


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zpeedy
Beitrag 22.02.2008, 10:13
Beitrag #11


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Dieses Fahrzeug ist zusätzlich noch so umgebaut, dass das normale Kennzeichen nicht mehr passt!

Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 22.02.2008, 10:15
Bearbeitungsgrund: Zitat gelöscht.


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Peter Lustig
Beitrag 22.02.2008, 16:24
Beitrag #12


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Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Außerdem: wer fährt schon einen Steinmetz Funster?
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Kühltaxi
Beitrag 22.02.2008, 16:37
Beitrag #13


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Zitat (Heinz Wäscher @ 22.02.2008, 02:47) *
Also irgendwie scheint das mit dem Legalisieren eines Klebekennzeichens selbst für ein in diesem Jahrtausend gebautes Kraftfahrzeug kein unüberwindbares Hindernis zu sein. Nur irgendwie habe ich ganz stark den Verdacht, das es in erster Linie davon abhängt, "wer" so etwas haben möchte! whistling.gif

Früher ware diese "echten" Klebekennzeichen aus dem Link bei Alfa Spiders und Opel GTs sehr häufig, wenn auch nicht immer, anzutreffen. Irgendwann haben die Zulassungsstellen sie dann nicht mehr akzeptiert. Daß ausgerechnet die in Straßenverkehrsangelegenheiten sonst so restriktiven "Printenköppe" (tschuldigung) es doch noch machen, wundert mich ein wenig, Steinmetz (und bestimmt auch AC-Schnitzer) hat wohl einen sehr guten Draht nach oben.


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Andreas
Beitrag 22.02.2008, 21:37
Beitrag #14


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Zitat (Kühltaxi @ 22.02.2008, 16:37) *
Irgendwann haben die Zulassungsstellen sie dann nicht mehr akzeptiert. Daß ausgerechnet die in Straßenverkehrsangelegenheiten sonst so restriktiven "Printenköppe" (tschuldigung) es doch noch machen, wundert mich ein wenig,


Ich schließe mich dir an, eigentlich dürfte es inzwischen keine Ausnahmegenehmigung mehr für Klebekennzeichen geben. Eigentlich..... whistling.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 22.02.2008, 22:07
Beitrag #15


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Na sowas!! Da hätte ich doch glatt Fugen-Ferdl´s stromlinienoptimiertes Wunderei vergessen.

Ohne vorderes Klebekennzeichen wäre der Luftwiderstandsbeiwert wohl um einiges schlechter ausgefallen. Schade daß das Moped nicht in Serie gegangen ist.


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