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21.02.2008, 11:34
Beitrag
#1
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![]() Neuling Gruppe: Members Beiträge: 4 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11662 |
Die Bilder musste ich leider löschen. Bitte die Kennzeichen zuvor neutralisieren. Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 21.02.2008, 11:39 |
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21.02.2008, 11:49
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Ich zitiere mal aus dem StVZO Kommentar (Kirschbaum) (Genehmigung zum Einstellen liegt vor!)
Zitat Die Verwendung von sogen Aufklebekennzeichen ist nicht verboten, wenn Form, Größe u Ausgestaltung des Kennzeichens den Mustern u Angaben in Anlage V zur StVZO – alt – (jetzt Anlage 4 FZV) entsprechen u im Übrigen die Voraussetzungen des § 60 StVZO – alt – (jetzt § 10 FZV) erfüllt sind. Ob die Erfüllung dieser Voraussetzungen bei Verwendung von Aufklebekennzeichen möglich ist, ist im Einzelfall zu prüfen (s auch Erl 6).
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21.02.2008, 11:57
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Zitat (Bußgeldkatalog) Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers 107 Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass 107.3 das vorgeschriebene Kennzeichen stets gut lesbar war 5 € würde mir jetzt einfallen... Allerdings kann ggf. von Vorsatz ausgegangen werden und die Sanktion "angemessen" erhöht werden... Der von @Burkhard zitierte Passus kann imho nur dann greifen, wenn es sich bei dem Klebekennzeichen um das "echte" Kennzeichen, also mit Stempel und AU-Aufkleber, handelt. Wenn die Zulassungsstelle ein Blechschild ausgibt, dann muss imho auch das vorne am Auto hängen... Liegt es im Kofferraum, so ist es aus den vorgeschriebenen Blickwinkeln nicht gut lesbar. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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21.02.2008, 12:05
Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Die Ausgestaltungsvorschrift für amtliche Kennzeichen an Fahrzeugen findest Du in § 10 FZV. Interessant ist besonders der Absatz 4, Satz 2, 1. Halbsatz: "Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen;"
Das Klebekennzeichen entspricht nicht diesen Vorgaben. Damit liegt ein Verstoß vor, der nach TBNr. 179 BKat mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € bedroht ist. |
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21.02.2008, 12:44
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2061 Beigetreten: 14.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15369 |
Darf die Weiterfahrt nach Feststellung der Owi durch die
Der Mangel bliebe ja weiterhin bestehen. -------------------- Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit Lewer duad as Slaav! Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens vertrouw op god en je mauser motto van de Boerenoorlog (1899-1902) Слава Україні! Sláva Ukrayíni! Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt (Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller) Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden. |
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21.02.2008, 12:51
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Nach meiner Auffassung wäre eine Untersagung der Weiterfahrt rechtswidrig, da diese Maßnahme unverhältnismäßig wäre, zumal es sich bei dem zur Last gelegten Verstoß auch nur um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt.
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21.02.2008, 14:04
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 |
Mein Nachbar hatte sein Klebenkennzeichen selbst gedruckt. Natürlich auch ein Stückchen kleiner. Zum Glück wurden die Stempel auf dem Foto nicht gesehen, sonst wäre es auch noch auf Urkundenfälschung hinausgelaufen.
Eine nicht gerade kleine Summe musste er nach einer Gerichtsverhandlung deswegen abdrücken. Es wurde aber ein Zusammenhang zwischen "zu schnell fahren" und dem kleinen Kennzeichen hergestellt. Der "Täter" hatte schon öfters mal den Führerschein für ne Weile weg. Genau weiß ich nicht über die Geschichte bescheid. Sein Anwalt soll im aber empfohlen haben vorne gleich komplett ohne Kennzeichen zu fahren. Wollte nur mal klarstellen, das mit 5 Euro oder 10 Euro nicht das maximale Strafmaß erreicht ist. Gerade wenn man so etwas vorsätzlich macht. -------------------- |
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21.02.2008, 14:29
Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 212 Beigetreten: 31.01.2008 Wohnort: Steinlachtal Mitglieds-Nr.: 39852 |
Im Jaguar Club Deutschland gibt es ein paar E-Type Besitzer die nach grossen Mühen mit ihrer Zulassungsstelle es geschafft haben vorne ein Klebekennzeichen anbringen zu dürfen. Hab sogar Fotos von den Wagen, aber leider weiss ich nicht wie die Kennzeichen unleserlich gemacht werden können. Muss einen PC erfahrenen Freund bitten das für mich zu übernehmen.
Kennzeichen sind über eine Ausnahmegenehmigung von einem Regierungspräsidium (Ratzeburg oder im Düsseldorfer Raum) zugeteilt worden. Nachteil ist das sie die Wagen dauerhaft zugelassen haben müssen weil die Klebesiegel nur schwer ohne Beschädigung der Motorhaube entfernt werden können. Am Besten wäre so eine Zulassungsmöglichkeit wie in California, USA: dort sind vordere Kennzeichentafeln eine "Kann" Bestimmung! Und die meisten Fahrer lassens vorne weg -------------------- Paracelsus: Alle Dinge sind Gift und nichts ohne Gift, allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist.
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21.02.2008, 15:48
Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Hab sogar Fotos von den Wagen, aber leider weiss ich nicht wie die Kennzeichen unleserlich gemacht werden können. Muss einen PC erfahrenen Freund bitten das für mich zu übernehmen. Foto auf den Rechner holen (sofern nicht vorhanden)-- Paint (ist bei Windows dabei) - Datei laden - Rechteck auswählen - das unterste von den 3 erscheinenden Rechtecks auswählen, unten in der Farbauswahlbox weiß wählen , dann Kasten über die Kennzeichenbuchstaben ziehen. Gesichter ebenfalls so behandeln. Erste ungeschickte Versuche mit Bearbeiten-Rückgängig vertuschen. Entstehendes Bild als *.jpg speichern.Dann www.directupload.net, hochladen und hier verlinken. Hier ist mal ein Bild von einem E-Type... klick (ob das was dort steht noch aktuell ist kann ich nicht sagen) Am Besten wäre so eine Zulassungsmöglichkeit wie in California, USA: dort sind vordere Kennzeichentafeln eine "Kann" Bestimmung! Und die meisten Fahrer lassens vorne weg Ich glaube das ist nicht nur dort so.mfg darkstar -------------------- |
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22.02.2008, 02:47
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Also irgendwie scheint das mit dem Legalisieren eines Klebekennzeichens selbst für ein in diesem Jahrtausend gebautes Kraftfahrzeug kein unüberwindbares Hindernis zu sein. Nur irgendwie habe ich ganz stark den Verdacht, das es in erster Linie davon abhängt, "wer" so etwas haben möchte!
Aber ich persönlich würde auch mal gerne wissen wie irgendwann mal in ferner Zukunft so ein Kennzeichen entsiegelt wird. ??? Wie das dann wohl geht ??? Ein Loch Bohren ??? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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22.02.2008, 10:13
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 |
Dieses Fahrzeug ist zusätzlich noch so umgebaut, dass das normale Kennzeichen nicht mehr passt!
Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 22.02.2008, 10:15
Bearbeitungsgrund: Zitat gelöscht.
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22.02.2008, 16:24
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Außerdem: wer fährt schon einen Steinmetz Funster?
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22.02.2008, 16:37
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15928 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Also irgendwie scheint das mit dem Legalisieren eines Klebekennzeichens selbst für ein in diesem Jahrtausend gebautes Kraftfahrzeug kein unüberwindbares Hindernis zu sein. Nur irgendwie habe ich ganz stark den Verdacht, das es in erster Linie davon abhängt, "wer" so etwas haben möchte! Früher ware diese "echten" Klebekennzeichen aus dem Link bei Alfa Spiders und Opel GTs sehr häufig, wenn auch nicht immer, anzutreffen. Irgendwann haben die Zulassungsstellen sie dann nicht mehr akzeptiert. Daß ausgerechnet die in Straßenverkehrsangelegenheiten sonst so restriktiven "Printenköppe" (tschuldigung) es doch noch machen, wundert mich ein wenig, Steinmetz (und bestimmt auch AC-Schnitzer) hat wohl einen sehr guten Draht nach oben. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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22.02.2008, 21:37
Beitrag
#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Irgendwann haben die Zulassungsstellen sie dann nicht mehr akzeptiert. Daß ausgerechnet die in Straßenverkehrsangelegenheiten sonst so restriktiven "Printenköppe" (tschuldigung) es doch noch machen, wundert mich ein wenig, Ich schließe mich dir an, eigentlich dürfte es inzwischen keine Ausnahmegenehmigung mehr für Klebekennzeichen geben. Eigentlich..... -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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22.02.2008, 22:07
Beitrag
#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Na sowas!! Da hätte ich doch glatt Fugen-Ferdl´s stromlinienoptimiertes Wunderei vergessen.
Ohne vorderes Klebekennzeichen wäre der Luftwiderstandsbeiwert wohl um einiges schlechter ausgefallen. Schade daß das Moped nicht in Serie gegangen ist. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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