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> Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Alkohol, Was kann ich jetzt noch machen?
Schnuppe982
Beitrag 16.02.2008, 15:24
Beitrag #1


Neuling


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Hallo!
Ich habe seit 5 Jahren keinen Führerschein mehr, jetzt bin ich unter Alkoholeinfluss, ca 1,31 Promille, Auto gefahren und wurde angehalten von der Polizei! Nun ist das noch nicht alles! Vier Tage später haben sie mich wieder mit dem Auto angehalten morgens auf dem Weg zur Arbeit! Was kann ich jetzt noch tun und was wird mich erwarten?
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darkstar
Beitrag 16.02.2008, 15:34
Beitrag #2


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Zitat (Schnuppe982 @ 16.02.2008, 15:24) *
Was kann ich jetzt noch tun und was wird mich erwarten?
Zuerst mal nicht mehr weiter fahren wäre eine gute Idee.

Aus welche Grund hast du jetzt keine FE mehr? think.gif

Ich denke das beide Taten zu einem Verfahren zusammengelegt werden. Es könnte sein das es nicht mehr mit Strafbefehl abgeht sondern eine Verhandlung angesetzt wird. unsure.gif

Nur die Alkoholfahrt würde ca. 30-40 Tagessätze und 9-12 Monate isolierte Sperrfrist bringen. Dazu kommt das tateinheitliche FoFE und das zweite FoFE. Da es mehrere weitere Vergehen sind kommt die Bewertung recht stark auf den Richter an, da kann man schwer Aussagen dazu treffen. Einen ganz groben Anhaltspunkt findest du hier. Einfach zusammenrechnen kann man aber die Strafe nicht.

Vor Neuerteilung ist eine MPU-Auflage recht wahrscheinlich geworden. (Steht NIE im Urteil sondern wird von der FEB erteilt)

mfg
darkstar


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nachteule
Beitrag 16.02.2008, 15:45
Beitrag #3


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Hallo, Schnuppe,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zum Teil wurden Dir die möglichen Folgen ja schon von Darkstar genannt.

Wenn Du seit 5 Jahren keinen Führerschein mehr hast, gibt es sicher einen Grund für diesen langen Zeitraum.

Kann es sein, dass noch eine MPU aus dieser Zeit offensteht?

Selbst für den Fall, dass dem nicht so ist, gehe ich davon aus, dass zumindest jetzt eine MPU angeordnet wird, wenn Du irgendwann einen neuen Führerschein beantragst.

War das Fahrzeug, mit dem Du diese beiden Fahrten unternommen hast, auf Dich zugelassen?

Wenn nein, erwartet den Halter auch noch eine Anzeige wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wenn ja, ist es möglich, dass Dein Fahrzeug von der Staatsanwaltschaft eingezogen wird, wenn sich z. B. durch Nachbarschaftsbefragung herausstellt, dass Du schon wesentlich länger und wesentlich häufiger mit diesem Fahrzeug gefahren bist, oder, wenn Du noch einmal mit diesem Fahrzeug fahrenderweise erwischt wirst.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Kai R.
Beitrag 16.02.2008, 17:40
Beitrag #4


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Hallo,

da ist immer von Tagessätzen die Rede. Wäre nicht davon auszugehen, dass hier ein Staatsanwalt in den Denkzettelmodus schaltet und auf jeden Fall eine Gerichtsverhandlung anberaumt wird? Wäre nicht weiter davon auszugehen, dass der Richter die Ansicht des Staatsanwaltes teilt und wegen Beharrlichkeit sogar eine Bewährungsstrafe verhängt wird?

Alleine die Tatsache, dass der TE auf dem Weg zur Arbeit aufgegriffen wird, lässt ja vermuten, dass es kein Einzelfall war.

MPU dürfte eh klar sein.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Schnuppe982
Beitrag 16.02.2008, 23:21
Beitrag #5


Neuling


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Hallo.
Ja habe mit 19 schonmal den Führerschein wegen trunkenheit am Steuer mit Unfall 12 Mo abgeben müssen. Daraufhin wurde die Probezeit dann auf vier Jahre hochgesetzt! In der Zeit wurde ich ausserhalb geschlossener Ortschaften geblitzt mit 27 kmh überschreitung. Daraufhin hatte ich eine Frist von einem Monat eine MPU zu machen, die ich aber nicht gemacht habe. Habe nur den Führerschein abgegeben und bin weiter gefahren! Und jetzt diese Sachen!
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nachteule
Beitrag 17.02.2008, 00:08
Beitrag #6


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Hallo, Schnuppe982,

das sieht jetzt ganz düster für Dich aus.

Ich kann Dir hier wirklich nur empfehlen, auf keinen Fall noch einmal auch nur einen Meter mit dem Auto zu fahren und Dir jetzt auch möglichst bald einen auf Verkehrs - und Strafrecht versierten Rechtsanwalt zu suchen, denn hier dürfte es wirklich um eine Freiheitsstrafe gehen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Gast_klaus62_*
Beitrag 17.02.2008, 00:13
Beitrag #7





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Zitat (Schnuppe982 @ 16.02.2008, 23:21) *
Und jetzt diese Sachen!

Die ja absehbar waren think.gif
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RA XDiver
Beitrag 17.02.2008, 00:29
Beitrag #8


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Wenn der Richter nen guten Tag hat:

Für den § 316 in Tateinheit mit dem § 21: 60-70 TS
Für den nächsten § 21: 40 TS

Insgesamt: 90 TS

Bei nem weniger guten Tag: 6 Monate auf Bewährung.

Weiteres Vorgehen: Jedenfalls Klappe halten und ab zum Anwalt.

Nochwas: Wenn Du so weitermachst, dürfte spätestens beim nächsten Verstoß das Auto weg sein.


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Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
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Coyota
Beitrag 17.02.2008, 08:26
Beitrag #9


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Hallo Schnuppe, wavey.gif

Du merkst, es wird langsam ernst unsure.gif . Das FoF ist bei Erwachsenen kein "PillePalle" mehr, für das man ein paar Sozialstunden bekommt, sondern es sind handfeste Straftaten, für die man ins Gefängnis kommen kann. Wenn der Richter jetzt z.B. eine Bewährungsstrafe verhängt und Du wieder fährst, bist Du im Knast. Dann hast Du Dir Dein ganzes Leben versaut.

Du bist momentan in dem Teufelskreis, in den viele geraten: kein Führerschein, also fährt man ohne, als Strafe gibts dann erst recht keinen Führerschein. Deshalb solltest Du jetzt schon mal abseits der gerichtlichen Sachen einen Plan machen, wie Du für die Zukunft legal fahren kannst, also wie bekommst Du Deinen FS zurück und begehst nicht dauernd neue Straftaten mit FoF?

Du wirst zunächst eine längere Sperrzeit bekommen, in der Du ohnehin keinen FS hättest oder machen dürftest. Bei den wiederholten Vergehen können das durchaus 1 1/2 bis 2 Jahre sein.

-> organisiere für diese Zeit Dein Leben so, daß Du auf keinen Fall in Versuchung kommst, zu fahren. Wenn Du ein eigenes Auto hast, verkaufe es. Sonst geht es Dir wie dem Alkoholiker, der eine Flasche Schnaps in seinem Schrank hat un sagt "aber ich trink sie nicht".
Nimm Dir ein Zimmer in der Nähe Deiner Arbeit (hast Du Arbeit?) mit guter Verkehrsanbindung, so daß Du alle Wege zu Fuß, per Fahrrad oder mit den öff. Verkehrsmitteln machen kannst. Informiere Dein ganzes Umfeld, bei denen Du Dir evtl. ein Auto leihen könntest, daß Du keinen FS hast und sie Dir, auch wenn Du noch so bettelst, nie ein Fahrzeug geben sollen.

-> fange jetzt schon mit der MPU-Vorbereitung an! Du hast eine schwere, aber machbare MPU vor Dir. Sie ist Deine Eintrittskarte für einen Führerschein, den Du mit guter Vorbereitung bereits wenige Wochen nach Ende der Sperrfrist in Händen halten könntest. Du mußt allerdings nach der positiven MPU nochmal die FS-Prüfungen machen (nicht die Fahrstunden!). Wenn Du die MPU nicht machst, wirst Du mindestens 15 Jahre warten müssen, bis zu ohne MPU einen FS machen kannst.

Deine MPU wird zwei Fragestellungen enthalten, eine wegen Alkohol, eine wegen der verkehrsrechtlichen Verstösse. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich vorzubereiten. In Deinem Fall würde ich zum Verkehrspsychologen gehen, da die verkehrsrechtliche Frage alleine schwer zu bearbeiten ist. Wegen Alkohol könntest Du Dich mit Suchtberatung und spezieller Alkohol-MPU-Selbsthilfegruppe sehr günstig vorbereiten, dazu regelmäßig Leberwerte beim Hausarzt als Abstinenznachweise.

Beratung und eine Fülle von Informationen zur MPU bekommst Du in unserem MPU-Board. Lies mal darin und wenn Du Fragen hast oder Beratung willst, mach dort Deinen eigenen Thread auf.

Ich kann mir vorstellen, daß der Richter sich eher zu einem milderen Urteil bewegen lässt, wenn Du zur Verhandlung bereits Nachweise mitbringst, daß Du Dein Alkoholproblem und Dein Problem, Dich ans Gesetz zu halten bereits aktiv in Angriff genommen hast und nach einer Lösung suchst!

Also jetzt nicht aufgeben, die Situation ist echt Mist, aber sie ist lösbar, auch der legale Wiedererwerb Deines FS ist machbar!

Gruß von COYOTA thread.gif


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Schnuppe982
Beitrag 17.03.2008, 11:59
Beitrag #10


Neuling


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Hallo.
Ich habe jetzt den Strafbefehl bekommen! Habe 18 Monate sperre bekommen und eine Geldstrafe von 2200 Euro!
Also ein mildes Urteil! Danke euch für eure Beiträge und das ihr euch damit auseinandergesetzt habt!
MfG Schnuppe982
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Jack Daniels
Beitrag 18.03.2008, 18:59
Beitrag #11


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Freu dich nicht zu früh,der große Hammer folgt dann bei der Beantragung der Fahrerlaubnis.Die MPU dürfte dann nicht einfach werden.Aber du hast jetzt mehr als ein Jahr Zeit dich darauf vorzubereiten.Nutze sie ab sofort und vergeude keine Zeit.
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durban
Beitrag 18.03.2008, 22:48
Beitrag #12


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Zitat
Geldstrafe von 2200 Euro


Wie ist denn die Anzahl der Tagessätze? (Alternativ könntest Du auch die Tagessatzhöhe verraten tongue.gif )


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Gast_klaus62_*
Beitrag 19.03.2008, 02:05
Beitrag #13





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Zitat (Schnuppe982 @ 17.03.2008, 11:59) *
...... eine Geldstrafe von 2200 Euro!
Also ein mildes Urteil!

Für die MPU kannst du nochmal ca. 1000 € (wenn nicht noch mehr) hinblättern
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jfk
Beitrag 19.03.2008, 23:15
Beitrag #14


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Zitat (klaus62 @ 19.03.2008, 02:05) *
Für die MPU kannst du nochmal ca. 1000 € (wenn nicht noch mehr) hinblättern

think.gif Echt?

Ich hatte hier mal was anderes gelesen...

Wenn du allerdings eine Ehrenrunde einplanst, dann ja. wavey.gif


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

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Gast_klaus62_*
Beitrag 19.03.2008, 23:20
Beitrag #15





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Zitat (jfk @ 19.03.2008, 23:15) *
Zitat (klaus62 @ 19.03.2008, 02:05) *
Für die MPU kannst du nochmal ca. 1000 € (wenn nicht noch mehr) hinblättern

think.gif Echt?




Wenn du noch die Stunden beim VP, die Blutwerte und was sonst noch so anfällt, dann schon.
Und da ist die Ehrenrunde noch nicht dabei
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jfk
Beitrag 19.03.2008, 23:35
Beitrag #16


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Zitat (klaus62 @ 19.03.2008, 23:20) *
Wenn du noch die Stunden beim VP, die Blutwerte und was sonst noch so anfällt, dann schon.
Und da ist die Ehrenrunde noch nicht dabei


Okay, wenn du die Nebenkosten mit einrechnest ...
Das war aber oben nicht so zu deuten.


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