Roller auf Bundesstraßen |
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Roller auf Bundesstraßen |
09.02.2008, 21:30
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 09.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40050 |
ich habe den autoführerschein, aber um kosten zu sparen habe ich mir nun nen roller besorgt. Also ich würde bei mir gerne die B36 fahren, jedoch wird diese zwischendrin zweispurig und ich habe gehört, dass ich nur auf ein spurigen Bundesstraßen fahren darf. was stimmt denn nun? wie gesagt kenn mich da net so aus, da ich ja mit dem auto überall fahren durfte. Bitte antwortet schnell. Sandra |
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09.02.2008, 21:35
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7864 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Ne das is quatsch, sofern dort kein Schild "Kraftfahrstraße" steht, darfst du auch dort fahren ("sogar" mit dem Fahrrad oder zu Fuß)
Falls dort eins steht, müssen wir mal weitersehen Ach übrigens: Herzlich Willkommen, Sandra! |
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09.02.2008, 21:35
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#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Wenn die Bundesstraße mit diesem Verkehrszeichen (=Kraftfahrstraße) beschildert ist, darfst du mit einem normalen Roller dort nicht fahren.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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09.02.2008, 21:36
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 |
Wie schnell ist dein Roller?
wenn er bauartbedingt 60Km/H oder schneller ist, darfst du damit auf Kraftfahrstraßen und BAB fahren. Sonst nicht. Es ist auch die Frage, ob der 2spurige Teil der Badische Spargelstraße eine Kraftfahrstraße ist. mfg -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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09.02.2008, 21:40
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 09.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40050 |
ne das mit dem blauen schild und weißen auto ist mir bekannt, dann muss ich abfahren, das weiß ich. solange bin ich auch noch net aus der fahrschule, hab nur gehört, dass wenn die bundesstraße zweispurig wird und getrennt ist durch so ne bautrennung, dass man dann nicht mehr da fahren darf. Will keinen Ärger mit der Polizei, bin noch in der Probezeit und wollte die straße dann mal fahren, aber hab angst, dass ich dann was falsch mache.
Sandra Habe nen ganz normalen 50er Peugeot Speedfight2 |
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09.02.2008, 21:42
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
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09.02.2008, 21:44
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 09.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40050 |
Ok, alles klar, danke schön, ich hoffe, ihr seid Polizisten und dass ich keinen ärger bekomme, wenn ich da nun lang fahre.
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Gast_Fahrlehrer_* |
09.02.2008, 21:45
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#8
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Dann frag doch mal bei der Polizei nach! Dann kannst du auch nichts falsch machen!
Der Beitrag wurde von Fahrlehrer bearbeitet: 09.02.2008, 21:45 |
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09.02.2008, 21:48
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
ich hoffe, ihr seid Polizisten und dass ich keinen ärger bekomme, wenn ich da nun lang fahre. Hier sind alle möglichen Berufsgruppen (auch Polizisten) mit einer beachtlichen verkehrsrechtlichen Kompetenz vertreten. Die von dir gestellte Frage ist relativ einfach zu beantworten, von daher kannst du diesem Forum schon glauben. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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09.02.2008, 21:50
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7864 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Ok, alles klar, danke schön, ich hoffe, ihr seid Polizisten und dass ich keinen ärger bekomme, wenn ich da nun lang fahre. Polizisten sind wir, die bislang gepostet haben, nicht, aber du kannst dir sicher sein, dass wir die Gesetze auch sehr gut kennen (schließlich sind wir in einem Forum zum Thema Straßenverkehr) und du dort fahren darfst! Vllt hast du Glück und einer der Polizisten hier aus dem Forum meldet sich auch noch zu Wort, wenn dich das beruhigt. Ich wünsch dir jedenfalls gute Fahrt, kannst dich ja gern wieder melden, wenns wider Erwarten dennoch Probleme geben sollte (was dich jetzt aber nicht verunsichern soll) |
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09.02.2008, 21:56
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 09.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40050 |
Ok, danke euch. Falls sich ein Polizist bei mir meldet, dann einer der diese Strecke B36 (Hockenheim-Schwetzingen usw) kennt. danke
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09.02.2008, 21:57
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Also ich würde bei mir gerne die B36 fahren, jedoch wird diese zwischendrin zweispurig und ich habe gehört, dass ich nur auf ein spurigen Bundesstraßen fahren darf. was stimmt denn nun? Du darfst. Das Missverständnis fusst wohl auf dieser Regel:Zitat (StVO zu Geschwindigkeiten ausserorts) Diese Geschwindigkeitsbeschränkung [100 km/h] gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. Auf dem mehrspurigen Teil darf man also schneller fahren, es ist eine "Quasiautobahn". Das bezieht sich jedoch nur auf die Geschwindigkeit, nicht auf die erlaubten Verkehrsteilnehmer.
-------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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09.02.2008, 22:03
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 09.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40050 |
was heißt das nun wieder?
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09.02.2008, 22:14
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7864 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Dass heißt, dass dort Richtgeschwindigkeit 130 gilt, falls keine anderen Schilder dort stehen, und dass deswegen wohl irgendjemand dachte, es handele sich um eine Art "Autobahn" auf der man nicht mit dem Roller fahren darf und dir es dann erzählt hat.
Das stimmt aber nicht, die Richtgeschwindigkeit gilt zwar, das hat aber nichts damit zu tun, ob du nun dort fahren darfst, denn du darfst es! |
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09.02.2008, 22:18
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 09.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40050 |
Alles klar, danke schön. Ich fahre dann mal los. Schönen abend wünsch ich euch. Falls ich angehalten werde, sag ich euch bescheid, falls ich nix mehr sage, dann kamen keine grünen männchen ;-(
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09.02.2008, 22:19
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
was heißt das nun wieder? Auf dem mehrspurigen Abschnitt, darf man (mit den entsprechenden Fahrzeugen) schneller als 100 fahren. Dass kann dann zu dem falschen Schluss führen, weil man ja so schnell wie auf Autobahnen fahren darf, dass man auch nur mit Fahrzeugen, die auf die Autobahn dürfen, dort fahren darf.Das stimmt eben nicht und man darf trotz der unlimitierten Geschwindigkeit als langsamer Verkehrsteilnehmer dort längs. Es ändert also nichts am vorher gesagten, liefert nur eine plausible Erklärung, warum einige von etwas falschem ausgehen. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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09.02.2008, 22:22
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 677 Beigetreten: 06.01.2008 Wohnort: Hunsrück Mitglieds-Nr.: 39323 |
Gibt es auf dieser mehrspurigen Straße einen Seitenstreifen?
Grüße -------------------- Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein! Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller |
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09.02.2008, 22:36
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Das spielt für die hier behandelten Fragen doch gar keine Rolle.
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09.02.2008, 22:58
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 677 Beigetreten: 06.01.2008 Wohnort: Hunsrück Mitglieds-Nr.: 39323 |
Es spielt für die Benutzung einer mehrspurigen Straße mit Seitenstreifen eine große Rolle!
Grüße -------------------- Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein! Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller |
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09.02.2008, 23:00
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Es spielt für die Benutzung einer mehrspurigen Straße mit Seitenstreifen eine große Rolle! Die das wäre ....?
-------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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09.02.2008, 23:02
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#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Wüßte ich auch gerne.
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09.02.2008, 23:24
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#22
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 677 Beigetreten: 06.01.2008 Wohnort: Hunsrück Mitglieds-Nr.: 39323 |
Langsam fahrende Fz müssen dann diesen benutzen.
§ 41 StVO -------------------- Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein! Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller |
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09.02.2008, 23:36
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Langsam fahrende Fz müssen dann diesen benutzen. ... möglichst ...§ 41 StVO Ein Roller passt kaum in die Aufzählung der Fahrzeuge. Es ändert nichts daran, dass man dort fahren darf. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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09.02.2008, 23:49
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#24
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 677 Beigetreten: 06.01.2008 Wohnort: Hunsrück Mitglieds-Nr.: 39323 |
Der Hinweis, dass man auf dem Seitenstreifen fahren soll, müßte, ist aber für die Verkehrssicherheit wichtig. Das der 50iger Roller auf der o.g. Straße fahren darf ist ja schon beatwortet!
Der Roller paßt sehr wohl in die Gruppe der genannten Fz. Ein LoF Fz läuft ähnlich schnell. Klasse T Fz sogar bis 60 Km/h. Wenn es sich um eine einspurige Straße mit Seitenstreifen handelt dann läßt sich darüber streiten, aber bei einer mehrsprurigen Fahrbahn mM nach nicht! Stell Dir vor, Du fährst dort 130 km/h und hast dann plötzlich einen Roller mit 45 Km/h vor Dir......................... Grüße -------------------- Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein! Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller |
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10.02.2008, 00:54
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Der Roller paßt sehr wohl in die Gruppe der genannten Fz. Ein LoF Fz läuft ähnlich schnell. Klasse T Fz sogar bis 60 Km/h. Ein 50-er Roller ist kein ähnlich langsames Fahrzeug, wie ein Fuhrwerk und ein 60km/h-Traktor kein langsames Fahrzeug im Sinne der Vorschrift. KFZ über 7,5t dürfen schließlich außerorts auch nur 60 fahren.
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10.02.2008, 01:17
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 677 Beigetreten: 06.01.2008 Wohnort: Hunsrück Mitglieds-Nr.: 39323 |
Hi Willi,
bitte richtig lesen! Das KFz über 7,5to fährt auf einer mehrspurigen Fahrbahn 80 km/h. Bei einer Fahrbahn mit 2 Fahrstreifen wirds für den Rollerfahrer gefährlich! Bei einem Fahrstreifen kann man darüber streiten! Grüße -------------------- Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein! Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller |
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10.02.2008, 02:34
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Das KFz über 7,5to fährt auf einer mehrspurigen Fahrbahn 80 km/h. Das ist nicht korrekt. Für KFZ über 7,5 t zGM gilt ausserorts generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h (ausgenommen Autobahnen und Kraftfahrstraßen). Die Anzahl der Fahrstreifen spielt keine Rolle! Siehe §3(3)2.b StVO -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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10.02.2008, 02:46
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 677 Beigetreten: 06.01.2008 Wohnort: Hunsrück Mitglieds-Nr.: 39323 |
Das KFz über 7,5to fährt auf einer mehrspurigen Fahrbahn 80 km/h. Das ist nicht korrekt. Für KFZ über 7,5 t zGM gilt ausserorts generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h (ausgenommen Autobahnen und Kraftfahrstraßen). Die Anzahl der Fahrstreifen spielt keine Rolle! Siehe §3(3)2.b StVO Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. -------------------- Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein! Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller |
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10.02.2008, 02:51
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Das KFz über 7,5to fährt auf einer mehrspurigen Fahrbahn 80 km/h. Das ist nicht korrekt. Für KFZ über 7,5 t zGM gilt ausserorts generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h (ausgenommen Autobahnen und Kraftfahrstraßen). Die Anzahl der Fahrstreifen spielt keine Rolle! Siehe §3(3)2.b StVO Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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10.02.2008, 03:10
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 677 Beigetreten: 06.01.2008 Wohnort: Hunsrück Mitglieds-Nr.: 39323 |
Das KFz über 7,5to fährt auf einer mehrspurigen Fahrbahn 80 km/h. Das ist nicht korrekt. Für KFZ über 7,5 t zGM gilt ausserorts generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h (ausgenommen Autobahnen und Kraftfahrstraßen). Die Anzahl der Fahrstreifen spielt keine Rolle! Siehe §3(3)2.b StVO Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. Ich bitte um harte aber gerechte Bestrafung!!! -------------------- Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein! Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller |
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10.02.2008, 03:19
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Ich bitte um harte aber gerechte Bestrafung!!! Ich bin mir nicht sicher, aber für Bestrafungen sind imho die Mods zuständig. Gruß Polo -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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10.02.2008, 09:43
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1710 Beigetreten: 28.09.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 23604 |
Stell Dir vor, Du fährst dort 130 km/h und hast dann plötzlich einen Roller mit 45 Km/h vor Dir......................... Dann wird man den Fahrer mit 130km/h fragen, warum er das "Hindernis" nicht gesehen hat. Genauso könnte man mit 130km/h auch auf einen Stau zu fahren und der bewegt sich mit nahezu 0km/h. -------------------- "Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
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13.02.2008, 06:28
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4641 Beigetreten: 13.06.2004 Wohnort: an Rhein und Mosel Mitglieds-Nr.: 3741 |
Stell Dir vor, Du fährst dort 130 km/h und hast dann plötzlich einen Roller mit 45 Km/h vor Dir......................... Grüße ja aber als VT weißt Du doch, dass Du damit rechnen musst, dass ein Roller hier fahren darf und bei steigenden Spritpreisen werden sich bald immer mehr auf Bundesstraßen tummeln -------------------- |
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23.05.2013, 18:31
Beitrag
#34
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 23.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68638 |
Dies ist zwar ein alter Thread, aber ich möchte mich mal für die ganzen Informationen bedanken!
Ich habe gerade auch das Problem mit der B36 und dem 2-Spurigen Teil (Karlsruhe - Raststatt) zu tun gehabt. Da ich aber schon seit einigen Jahren mit einem 50ccm Motorroller (kleines Kennzeichen) fahre, war mir bekannt, dass ich den Abschnitt fahren darf, da es keine Schnellstraße ist in diesem Abschnitt. Natürlich sollte man als Motorrollerfahrer immer schauen, dass man möglichst weit rechts fährt, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern (und damit meine ich nicht den Seitenstreifen!). Allerdings scheint die StVzO bei einigen Autofahrern noch nicht angekommen zu sein, da ich schon mehrmals "angehubt" wurde, weil ich dort fahre. Deshalb wollte ich mir 100%ige Sicherheit verschaffen und habe mir im I-Net genauere Informationen gesucht und bin dabei auch hier gelandet und habe meine Wissen bestätigt bekommen. Super Forum für solche Fragen, danke! |
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23.05.2013, 20:12
Beitrag
#35
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9703 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
Das Hupen kommt davon das du dich selber "klein machst" und zu weit Rechts fährst....
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23.05.2013, 20:22
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 78 Beigetreten: 21.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16982 |
Wo soll er sonst fahren wenn nicht am rechten Fahrbahnrand?
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23.05.2013, 20:27
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Auf dem rechten Fahrstreifen. Die Fahrstreifen sind zum fahren da, der Fahrbahnrand zum halten/parken.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Anfah...ahrbahnRand.php -------------------- MfG Thomas
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23.05.2013, 20:31
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 78 Beigetreten: 21.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16982 |
Ich dachte mit Versicherungskennzeichen ist am rechten Fahrbahnrand zu fahren.
Kann man das irgendwo nachlesen? |
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23.05.2013, 20:47
Beitrag
#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Guggst Du § 2 StVO:
Zitat (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. Wer in etwa da fährt, wo PKWs die rechten Räder haben, fährt nicht zu weit links. Da ein halber Lenker oft breiter ist als der Überstand eines PKW-Spiegels, wähle ich in der Regel sogar noch ein wenig weiter links. -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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23.05.2013, 20:53
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 78 Beigetreten: 21.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16982 |
So habe ich es auch mal gelernt das mit den rechten Rädern des PKW ist eine besserer Formulierung als mein Fahrbahnrand.
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23.05.2013, 21:12
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Dann achte mal darauf, wie viele langsame Zweiräder noch weiter rechts fahren - teilweise auf der weißen Fahrbahnbegrenzungslinie.
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23.05.2013, 21:14
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 78 Beigetreten: 21.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16982 |
Ich weiss, die weissen Linien meide ich mit meinem Zweirad die sind häufig glatt.
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23.05.2013, 21:44
Beitrag
#43
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 27.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56861 |
Wenn es sich um eine einspurige Straße mit Seitenstreifen handelt dann läßt sich darüber streiten, aber bei einer mehrsprurigen Fahrbahn mM nach nicht! Stell Dir vor, Du fährst dort 130 km/h und hast dann plötzlich einen Roller mit 45 Km/h vor Dir......................... Ich bin da auch schon langgefahren und war etwas verunsichert, ob ich da fahren darf oder ob ich ein Schild übersehen habe. Bin dann an der nächsten Ausfahrt raus und wieder rein und da war kein Schild. Also schön weiter mit dem Fahrrad Richtung Mannheim ;-) |
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23.05.2013, 23:30
Beitrag
#44
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 853 Beigetreten: 05.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66166 |
Wenn es sich um eine einspurige Straße mit Seitenstreifen handelt dann läßt sich darüber streiten, aber bei einer mehrsprurigen Fahrbahn mM nach nicht! Stell Dir vor, Du fährst dort 130 km/h und hast dann plötzlich einen Roller mit 45 Km/h vor Dir......................... Jetzt stell dir vor, da macht der örtliche "Verein zur Pflege historischer Landmaschinen" eine Ausfahrt. Wegen Führerscheinproblematik selbstverständlich alle Vorschriftsgemäß auf 6km/h gedrosselt ...und auf der linken Spur überholt Kleinbauer Meyer mit seinem Traktor nebst Anhängern mit sportlichen 25km/h |
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24.05.2013, 08:10
Beitrag
#45
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Auf der Strecke darf man meistens nicht einmal 100 fahren. Und es gibt etliche Starenkästen.
-------------------- MfG Thomas
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24.05.2013, 08:58
Beitrag
#46
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1847 Beigetreten: 29.12.2005 Wohnort: Halle Mitglieds-Nr.: 15677 |
Ich persönlich halte vom "extremen Kleinmachen" überhaupt nichts.
Wer überholen will, der kann das gerne machen, aber eben nur dort, wo er es auch gefahrlos kann! Wenn einer meint mich in irgendwelchen Kurven weghupen zu wollen, bitte schön, dann fahr ich meine Linie extra für den stur richtig durch und mach mich für den Drängler extra breit, damit der agressive Fahrzeugführer mich nur dort überholen kann, wo er es wirklich gefahrlos machen kann. Sprich ich fahr ne Kurve als Kurve, egal ob ich mit 50cm³ oder mit 1100cm³ unterwegs bin. Ob einer hupt oder nicht ist mir egal, im Gegenteil wenn einer hupt weiß ich da ist einer hinter mir, der agressiv mich versuchen wird zu schneiden, wenn er nur ne Chance sieht. Dann brauch ich den Platz rechts neben mir womöglich dringend als Fluchtraum... Ab ca 50km/h braucht ein Zweirad beispielsweise in Kurven ja ungefähr den gleichen Platz auf der Straße, wie ein Auto. Das ist der Fahrdynamik geschuldet. Wer sich da "klein macht" der spielt nicht nur mit seiner Sicherheitsreserve, der lebt verdammt gefährlich. Denn "Klein machen" heißt viel zu oft auch, daß der Kleinkraftradfahrer dann seinerseits mit völlig indiskutablen Seitenabständen und hohen Gechwindigkeiten passiert wird, weil er eine "Tür" aufmacht, die besser zubleibt. Sprich dann knotet irgendein Spinner mit 20cm Seitenabstand und 50km/h Differenzgeschwindigkeit durch. Ein Wackler und man lernt fliegen. Wenn das ein Transporter ist, fliegt man womöglich schon wegen der Druckwelle, die dieser vor sich herschiebt und nach Passieren hinterherzieht... Da ist das "Breit machen und seinen eigenen Stiefel mit der nötigen Sturheit durchziehen" die bessere Variante. Im Bekanntenkreis ist nicht ein einziger, der die Fahrspur als solche nutzt, im Laufe seiner Zweiradkarriere verunglückt. Aber deren einige, die sich "Klein gemacht" haben, wurden beim Passieren durch schnelle Fahrzeuge bei nicht ausreichenden Seitenabständen von ihren Mopeds gefegt.. Übrigens...eine gut ausgebaute Straße ist kein Freibrief zum Rasen. Auf einer Bundesstraße muss man immer mit Radfahrern, Fußgängern, Mofas, Mopeds, Rollern, Treckern und selbst Reitern und Pferdegespannen oder Viehtrieb rechnen. Die haben das gleiche Recht diese Straße zu benutzen. Nur weil der Bund seinen Namen für die Sekundärverbindung hergegeben und einen Großteil der Unterhaltungskosten finanziert, heißt das noch lange nicht, daß diese Straße nur für den LKW Mautflüchtling, oder gar irgendeinen Möchtegern Schumacher im Auto da ist. Gibt ja etliche Bundesstraßen, die durch die Ortschaften führen und die einzige Verbindung von "Hinterkniffelsheim" nach "Oberkniffelsheim" darstellen, keine Fußwege oder Wirtschaftsstraßen daneben haben und somit von allen genannten gleichberechtigt benutzt werden. Da darf eben auch "Schäfer Ludrian" seine Herde drübertreiben. Solange kein Schild "Kraftfahrstraße" dort angebracht ist, solange rechne ich speziell auf Bundesstraßen generell mit jenen viel langsameren Verkehrsteilnehmern, selbst wenn die Bundesstraße vierspurig ausgebaut und baulich getrennt ist, so darf doch alles diese benutzen. Mitunter stehen da Fahrradverbote, aber wenn keine Radfahrer da sind, gibts immer noch Fußgänger, Reiter, Gespanne, Trecker etc.pp. -------------------- Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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24.05.2013, 09:40
Beitrag
#47
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Manche aggressiven Drängler sieht man natürlich lieber nach vorne verschwinden als in x cm Abstand hinter einem lauern. Der Schwächere ist man so und so...
Wenn sich eine gute Überholmöglichkeit gerade dadurch bietet, dass man kurz rechts fährt und den Hintermann vorbei winkt (besagte Strasse ist sehr gut asphaltiert und übersichtlich), wird das auch oft dankbar angenommen. Aber das ist keine selbstverständliche/dauerhafte Gefälligkeit, i.A. gehört ein Fahrzeug auf den Fahrstreifen. -------------------- MfG Thomas
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24.05.2013, 10:27
Beitrag
#48
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 484 Beigetreten: 20.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68588 |
Die 448 vom Bieberer Berg in Offenbach aus stadtauswärts ist so eine Straße. Sie ist ausgebaut wie eine Autobahn, also zwei Spuren in jede Richtung, Mittelleitplanke und breiter Seitenstreifen, aber ist weder eine Autobahn, noch eine Kraftfahrstraße. Im Bild auf http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstra%C3%9Fe_448 sieht man den Ausbau sehr gut. Mit einem Mofa oder Fahrrad würde ich mich da sehr unwohl fühlen.
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24.05.2013, 10:38
Beitrag
#49
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Gibt's auch in sechsspurig teils ohne Seitenstreifen. https://maps.google.de/?ll=50.429532,8.0889...mp;t=h&z=20
Da fliesst der normaler Verkehr mit dreistelligen Geschwindigkeiten - falls kein Radfahrer etc. "im Weg" ist. Ganz interessant wird dann für den langsamen Verkehrsteilnehmer der Wechsel auf die mittlere Spur, weil er nicht abbiegen will. -------------------- MfG Thomas
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24.05.2013, 11:02
Beitrag
#50
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 853 Beigetreten: 05.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66166 |
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