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> Roller auf Bundesstraßen
Chipsy18
Beitrag 09.02.2008, 21:30
Beitrag #1


Neuling


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Hallo an alle,

ich habe den autoführerschein, aber um kosten zu sparen habe ich mir nun nen roller besorgt. Also ich würde bei mir gerne die B36 fahren, jedoch wird diese zwischendrin zweispurig und ich habe gehört, dass ich nur auf ein spurigen Bundesstraßen fahren darf. was stimmt denn nun? wie gesagt kenn mich da net so aus, da ich ja mit dem auto überall fahren durfte. Bitte antwortet schnell.

Sandra
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Kuli
Beitrag 09.02.2008, 21:35
Beitrag #2


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Ne das is quatsch, sofern dort kein Schild "Kraftfahrstraße" steht, darfst du auch dort fahren ("sogar" mit dem Fahrrad oder zu Fuß)

Falls dort eins steht, müssen wir mal weitersehen


Ach übrigens: Herzlich Willkommen, Sandra! wavey.gif
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Andreas
Beitrag 09.02.2008, 21:35
Beitrag #3


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Wenn die Bundesstraße mit diesem Verkehrszeichen (=Kraftfahrstraße) beschildert ist, darfst du mit einem normalen Roller dort nicht fahren.


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Malermeister
Beitrag 09.02.2008, 21:36
Beitrag #4


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Wie schnell ist dein Roller?

wenn er bauartbedingt 60Km/H oder schneller ist, darfst du damit auf Kraftfahrstraßen und BAB fahren.
Sonst nicht.

Es ist auch die Frage, ob der 2spurige Teil der Badische Spargelstraße eine Kraftfahrstraße ist.

mfg


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Chipsy18
Beitrag 09.02.2008, 21:40
Beitrag #5


Neuling


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ne das mit dem blauen schild und weißen auto ist mir bekannt, dann muss ich abfahren, das weiß ich. solange bin ich auch noch net aus der fahrschule, hab nur gehört, dass wenn die bundesstraße zweispurig wird und getrennt ist durch so ne bautrennung, dass man dann nicht mehr da fahren darf. Will keinen Ärger mit der Polizei, bin noch in der Probezeit und wollte die straße dann mal fahren, aber hab angst, dass ich dann was falsch mache.


Sandra

Habe nen ganz normalen 50er Peugeot Speedfight2
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willi
Beitrag 09.02.2008, 21:42
Beitrag #6


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Zitat (Chipsy18 @ 09.02.2008, 21:40) *
hab nur gehört, dass wenn die bundesstraße zweispurig wird und getrennt ist durch so ne bautrennung, dass man dann nicht mehr da fahren darf.
Das ist Quatsch, auf die Anzahl der Fahrstreifen kommt es nicht an.
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Chipsy18
Beitrag 09.02.2008, 21:44
Beitrag #7


Neuling


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Ok, alles klar, danke schön, ich hoffe, ihr seid Polizisten und dass ich keinen ärger bekomme, wenn ich da nun lang fahre.
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Gast_Fahrlehrer_*
Beitrag 09.02.2008, 21:45
Beitrag #8





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Dann frag doch mal bei der Polizei nach! Dann kannst du auch nichts falsch machen!

Der Beitrag wurde von Fahrlehrer bearbeitet: 09.02.2008, 21:45
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Andreas
Beitrag 09.02.2008, 21:48
Beitrag #9


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Zitat (Chipsy18 @ 09.02.2008, 21:44) *
ich hoffe, ihr seid Polizisten und dass ich keinen ärger bekomme, wenn ich da nun lang fahre.


Hier sind alle möglichen Berufsgruppen (auch Polizisten) mit einer beachtlichen verkehrsrechtlichen Kompetenz vertreten. Die von dir gestellte Frage ist relativ einfach zu beantworten, von daher kannst du diesem Forum schon glauben.


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Kuli
Beitrag 09.02.2008, 21:50
Beitrag #10


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Zitat (Chipsy18 @ 09.02.2008, 21:44) *
Ok, alles klar, danke schön, ich hoffe, ihr seid Polizisten und dass ich keinen ärger bekomme, wenn ich da nun lang fahre.

Polizisten sind wir, die bislang gepostet haben, nicht, aber du kannst dir sicher sein, dass wir die Gesetze auch sehr gut kennen (schließlich sind wir in einem Forum zum Thema Straßenverkehr) und du dort fahren darfst! smile.gif

Vllt hast du Glück und einer der Polizisten hier aus dem Forum meldet sich auch noch zu Wort, wenn dich das beruhigt.

Ich wünsch dir jedenfalls gute Fahrt, kannst dich ja gern wieder melden, wenns wider Erwarten dennoch Probleme geben sollte (was dich jetzt aber nicht verunsichern soll) wink.gif
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Chipsy18
Beitrag 09.02.2008, 21:56
Beitrag #11


Neuling


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Ok, danke euch. Falls sich ein Polizist bei mir meldet, dann einer der diese Strecke B36 (Hockenheim-Schwetzingen usw) kennt. danke
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Hane
Beitrag 09.02.2008, 21:57
Beitrag #12


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Zitat (Chipsy18 @ 09.02.2008, 21:30) *
Also ich würde bei mir gerne die B36 fahren, jedoch wird diese zwischendrin zweispurig und ich habe gehört, dass ich nur auf ein spurigen Bundesstraßen fahren darf. was stimmt denn nun?
Du darfst. Das Missverständnis fusst wohl auf dieser Regel:
Zitat (StVO zu Geschwindigkeiten ausserorts)
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung [100 km/h] gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Auf dem mehrspurigen Teil darf man also schneller fahren, es ist eine "Quasiautobahn". Das bezieht sich jedoch nur auf die Geschwindigkeit, nicht auf die erlaubten Verkehrsteilnehmer.


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Chipsy18
Beitrag 09.02.2008, 22:03
Beitrag #13


Neuling


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was heißt das nun wieder?
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Kuli
Beitrag 09.02.2008, 22:14
Beitrag #14


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Dass heißt, dass dort Richtgeschwindigkeit 130 gilt, falls keine anderen Schilder dort stehen, und dass deswegen wohl irgendjemand dachte, es handele sich um eine Art "Autobahn" auf der man nicht mit dem Roller fahren darf und dir es dann erzählt hat.

Das stimmt aber nicht, die Richtgeschwindigkeit gilt zwar, das hat aber nichts damit zu tun, ob du nun dort fahren darfst, denn du darfst es!
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Chipsy18
Beitrag 09.02.2008, 22:18
Beitrag #15


Neuling


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Alles klar, danke schön. Ich fahre dann mal los. Schönen abend wünsch ich euch. Falls ich angehalten werde, sag ich euch bescheid, falls ich nix mehr sage, dann kamen keine grünen männchen ;-(
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Hane
Beitrag 09.02.2008, 22:19
Beitrag #16


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Zitat (Chipsy18 @ 09.02.2008, 22:03) *
was heißt das nun wieder?
Auf dem mehrspurigen Abschnitt, darf man (mit den entsprechenden Fahrzeugen) schneller als 100 fahren. Dass kann dann zu dem falschen Schluss führen, weil man ja so schnell wie auf Autobahnen fahren darf, dass man auch nur mit Fahrzeugen, die auf die Autobahn dürfen, dort fahren darf.

Das stimmt eben nicht und man darf trotz der unlimitierten Geschwindigkeit als langsamer Verkehrsteilnehmer dort längs. Es ändert also nichts am vorher gesagten, liefert nur eine plausible Erklärung, warum einige von etwas falschem ausgehen.


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Aloisius
Beitrag 09.02.2008, 22:22
Beitrag #17


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Gibt es auf dieser mehrspurigen Straße einen Seitenstreifen?

Grüße


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willi
Beitrag 09.02.2008, 22:36
Beitrag #18


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Das spielt für die hier behandelten Fragen doch gar keine Rolle.
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Aloisius
Beitrag 09.02.2008, 22:58
Beitrag #19


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Es spielt für die Benutzung einer mehrspurigen Straße mit Seitenstreifen eine große Rolle!


Grüße


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Hane
Beitrag 09.02.2008, 23:00
Beitrag #20


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Zitat (Aloisius @ 09.02.2008, 22:58) *
Es spielt für die Benutzung einer mehrspurigen Straße mit Seitenstreifen eine große Rolle!
Die das wäre ....?


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willi
Beitrag 09.02.2008, 23:02
Beitrag #21


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Wüßte ich auch gerne.
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Aloisius
Beitrag 09.02.2008, 23:24
Beitrag #22


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Langsam fahrende Fz müssen dann diesen benutzen.
§ 41 StVO


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Hane
Beitrag 09.02.2008, 23:36
Beitrag #23


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Zitat (Aloisius @ 09.02.2008, 23:24) *
Langsam fahrende Fz müssen dann diesen benutzen.
§ 41 StVO
... möglichst ...
Ein Roller passt kaum in die Aufzählung der Fahrzeuge.
Es ändert nichts daran, dass man dort fahren darf.


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Aloisius
Beitrag 09.02.2008, 23:49
Beitrag #24


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Der Hinweis, dass man auf dem Seitenstreifen fahren soll, müßte, ist aber für die Verkehrssicherheit wichtig. Das der 50iger Roller auf der o.g. Straße fahren darf ist ja schon beatwortet!

Der Roller paßt sehr wohl in die Gruppe der genannten Fz. Ein LoF Fz läuft ähnlich schnell. Klasse T Fz sogar bis 60 Km/h.

Wenn es sich um eine einspurige Straße mit Seitenstreifen handelt dann läßt sich darüber streiten, aber bei einer mehrsprurigen Fahrbahn mM nach nicht! Stell Dir vor, Du fährst dort 130 km/h und hast dann plötzlich einen Roller mit 45 Km/h vor Dir.........................

Grüße


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willi
Beitrag 10.02.2008, 00:54
Beitrag #25


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Zitat (Aloisius @ 09.02.2008, 23:49) *
Der Roller paßt sehr wohl in die Gruppe der genannten Fz. Ein LoF Fz läuft ähnlich schnell. Klasse T Fz sogar bis 60 Km/h.
blink.gif no.gif Ein 50-er Roller ist kein ähnlich langsames Fahrzeug, wie ein Fuhrwerk und ein 60km/h-Traktor kein langsames Fahrzeug im Sinne der Vorschrift. KFZ über 7,5t dürfen schließlich außerorts auch nur 60 fahren. wavey.gif
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Aloisius
Beitrag 10.02.2008, 01:17
Beitrag #26


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Hi Willi,
bitte richtig lesen!

Das KFz über 7,5to fährt auf einer mehrspurigen Fahrbahn 80 km/h.
Bei einer Fahrbahn mit 2 Fahrstreifen wirds für den Rollerfahrer gefährlich!
Bei einem Fahrstreifen kann man darüber streiten!

Grüße


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Polo79
Beitrag 10.02.2008, 02:34
Beitrag #27


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Zitat (Aloisius @ 10.02.2008, 01:17) *
Das KFz über 7,5to fährt auf einer mehrspurigen Fahrbahn 80 km/h.
no.gif
Das ist nicht korrekt. Für KFZ über 7,5 t zGM gilt ausserorts generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h (ausgenommen Autobahnen und Kraftfahrstraßen). Die Anzahl der Fahrstreifen spielt keine Rolle! Siehe §3(3)2.b StVO


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Aloisius
Beitrag 10.02.2008, 02:46
Beitrag #28


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Zitat (Polo79 @ 10.02.2008, 02:34) *
Zitat (Aloisius @ 10.02.2008, 01:17) *
Das KFz über 7,5to fährt auf einer mehrspurigen Fahrbahn 80 km/h.
no.gif
Das ist nicht korrekt. Für KFZ über 7,5 t zGM gilt ausserorts generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h (ausgenommen Autobahnen und Kraftfahrstraßen). Die Anzahl der Fahrstreifen spielt keine Rolle! Siehe §3(3)2.b StVO


Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.


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Polo79
Beitrag 10.02.2008, 02:51
Beitrag #29


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Zitat (Aloisius @ 10.02.2008, 02:46) *
Zitat (Polo79 @ 10.02.2008, 02:34) *
Zitat (Aloisius @ 10.02.2008, 01:17) *
Das KFz über 7,5to fährt auf einer mehrspurigen Fahrbahn 80 km/h.
no.gif
Das ist nicht korrekt. Für KFZ über 7,5 t zGM gilt ausserorts generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h (ausgenommen Autobahnen und Kraftfahrstraßen). Die Anzahl der Fahrstreifen spielt keine Rolle! Siehe §3(3)2.b StVO


Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Das bezieht sich nur auf auf §3(3)2.c. tongue.gif


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Aloisius
Beitrag 10.02.2008, 03:10
Beitrag #30


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Zitat (Polo79 @ 10.02.2008, 02:51) *
Zitat (Aloisius @ 10.02.2008, 02:46) *
Zitat (Polo79 @ 10.02.2008, 02:34) *
Zitat (Aloisius @ 10.02.2008, 01:17) *
Das KFz über 7,5to fährt auf einer mehrspurigen Fahrbahn 80 km/h.
no.gif
Das ist nicht korrekt. Für KFZ über 7,5 t zGM gilt ausserorts generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h (ausgenommen Autobahnen und Kraftfahrstraßen). Die Anzahl der Fahrstreifen spielt keine Rolle! Siehe §3(3)2.b StVO


Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Das bezieht sich nur auf auf §3(3)2.c. tongue.gif


Ich bitte um harte aber gerechte Bestrafung!!! wallbash.gif


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Polo79
Beitrag 10.02.2008, 03:19
Beitrag #31


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Zitat (Aloisius @ 10.02.2008, 03:10) *
Ich bitte um harte aber gerechte Bestrafung!!! wallbash.gif
Ich bin mir nicht sicher, aber für Bestrafungen sind imho die Mods zuständig. whistling.gif laugh2.gif

Gruß
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Lupfi
Beitrag 10.02.2008, 09:43
Beitrag #32


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Zitat (Aloisius @ 09.02.2008, 23:49) *
Stell Dir vor, Du fährst dort 130 km/h und hast dann plötzlich einen Roller mit 45 Km/h vor Dir.........................


Dann wird man den Fahrer mit 130km/h fragen, warum er das "Hindernis" nicht gesehen hat. Genauso könnte man mit 130km/h auch auf einen Stau zu fahren und der bewegt sich mit nahezu 0km/h.


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Tnixm
Beitrag 13.02.2008, 06:28
Beitrag #33


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Zitat (Aloisius @ 09.02.2008, 23:49) *
Stell Dir vor, Du fährst dort 130 km/h und hast dann plötzlich einen Roller mit 45 Km/h vor Dir.........................

Grüße

ja aber als VT weißt Du doch, dass Du damit rechnen musst, dass ein Roller hier fahren darf und bei steigenden Spritpreisen werden sich bald immer mehr auf Bundesstraßen tummeln


--------------------
GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

LifePlus
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RSI
Beitrag 23.05.2013, 18:31
Beitrag #34


Neuling


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Dies ist zwar ein alter Thread, aber ich möchte mich mal für die ganzen Informationen bedanken!
Ich habe gerade auch das Problem mit der B36 und dem 2-Spurigen Teil (Karlsruhe - Raststatt) zu tun gehabt.
Da ich aber schon seit einigen Jahren mit einem 50ccm Motorroller (kleines Kennzeichen) fahre, war mir bekannt, dass ich den Abschnitt fahren darf, da es keine Schnellstraße ist in diesem Abschnitt. Natürlich sollte man als Motorrollerfahrer immer schauen, dass man möglichst weit rechts fährt, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern (und damit meine ich nicht den Seitenstreifen!).
Allerdings scheint die StVzO bei einigen Autofahrern noch nicht angekommen zu sein, da ich schon mehrmals "angehubt" wurde, weil ich dort fahre.
Deshalb wollte ich mir 100%ige Sicherheit verschaffen und habe mir im I-Net genauere Informationen gesucht und bin dabei auch hier gelandet und habe meine Wissen bestätigt bekommen.

Super Forum für solche Fragen, danke!
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oscar_the_grouch
Beitrag 23.05.2013, 20:12
Beitrag #35


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Das Hupen kommt davon das du dich selber "klein machst" und zu weit Rechts fährst....
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Cuk63
Beitrag 23.05.2013, 20:22
Beitrag #36


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Wo soll er sonst fahren wenn nicht am rechten Fahrbahnrand?
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ts1
Beitrag 23.05.2013, 20:27
Beitrag #37


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Auf dem rechten Fahrstreifen. Die Fahrstreifen sind zum fahren da, der Fahrbahnrand zum halten/parken.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Anfah...ahrbahnRand.php


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Cuk63
Beitrag 23.05.2013, 20:31
Beitrag #38


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Ich dachte mit Versicherungskennzeichen ist am rechten Fahrbahnrand zu fahren.

Kann man das irgendwo nachlesen?
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Ichtyos
Beitrag 23.05.2013, 20:47
Beitrag #39


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Guggst Du § 2 StVO:

Zitat
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.


Wer in etwa da fährt, wo PKWs die rechten Räder haben, fährt nicht zu weit links. Da ein halber Lenker oft breiter ist als der Überstand eines PKW-Spiegels, wähle ich in der Regel sogar noch ein wenig weiter links. wavey.gif



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Cuk63
Beitrag 23.05.2013, 20:53
Beitrag #40


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So habe ich es auch mal gelernt das mit den rechten Rädern des PKW ist eine besserer Formulierung als mein Fahrbahnrand.
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Ichtyos
Beitrag 23.05.2013, 21:12
Beitrag #41


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Dann achte mal darauf, wie viele langsame Zweiräder noch weiter rechts fahren - teilweise auf der weißen Fahrbahnbegrenzungslinie.


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Cuk63
Beitrag 23.05.2013, 21:14
Beitrag #42


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Ich weiss, die weissen Linien meide ich mit meinem Zweirad die sind häufig glatt.
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dummy313
Beitrag 23.05.2013, 21:44
Beitrag #43


Neuling


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Zitat (Aloisius @ 10.02.2008, 00:49) *
Wenn es sich um eine einspurige Straße mit Seitenstreifen handelt dann läßt sich darüber streiten, aber bei einer mehrsprurigen Fahrbahn mM nach nicht! Stell Dir vor, Du fährst dort 130 km/h und hast dann plötzlich einen Roller mit 45 Km/h vor Dir.........................


Ich bin da auch schon langgefahren und war etwas verunsichert, ob ich da fahren darf oder ob ich ein Schild übersehen habe. Bin dann an der nächsten Ausfahrt raus und wieder rein und da war kein Schild. Also schön weiter mit dem Fahrrad Richtung Mannheim ;-)

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Bleistiftspitzer
Beitrag 23.05.2013, 23:30
Beitrag #44


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Zitat (Aloisius @ 10.02.2008, 00:49) *
Wenn es sich um eine einspurige Straße mit Seitenstreifen handelt dann läßt sich darüber streiten, aber bei einer mehrsprurigen Fahrbahn mM nach nicht! Stell Dir vor, Du fährst dort 130 km/h und hast dann plötzlich einen Roller mit 45 Km/h vor Dir.........................

Jetzt stell dir vor, da macht der örtliche "Verein zur Pflege historischer Landmaschinen" eine Ausfahrt. Wegen Führerscheinproblematik selbstverständlich alle Vorschriftsgemäß auf 6km/h gedrosselt
...und auf der linken Spur überholt Kleinbauer Meyer mit seinem Traktor nebst Anhängern mit sportlichen 25km/h laugh2.gif
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ts1
Beitrag 24.05.2013, 08:10
Beitrag #45


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Auf der Strecke darf man meistens nicht einmal 100 fahren. Und es gibt etliche Starenkästen.


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Mr.Eierhals
Beitrag 24.05.2013, 08:58
Beitrag #46


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Ich persönlich halte vom "extremen Kleinmachen" überhaupt nichts.

Wer überholen will, der kann das gerne machen, aber eben nur dort, wo er es auch gefahrlos kann!
Wenn einer meint mich in irgendwelchen Kurven weghupen zu wollen, bitte schön, dann fahr ich meine Linie extra für den stur richtig durch und mach mich für den Drängler extra breit, damit der agressive Fahrzeugführer mich nur dort überholen kann, wo er es wirklich gefahrlos machen kann. Sprich ich fahr ne Kurve als Kurve, egal ob ich mit 50cm³ oder mit 1100cm³ unterwegs bin. Ob einer hupt oder nicht ist mir egal, im Gegenteil wenn einer hupt weiß ich da ist einer hinter mir, der agressiv mich versuchen wird zu schneiden, wenn er nur ne Chance sieht. Dann brauch ich den Platz rechts neben mir womöglich dringend als Fluchtraum...

Ab ca 50km/h braucht ein Zweirad beispielsweise in Kurven ja ungefähr den gleichen Platz auf der Straße, wie ein Auto. Das ist der Fahrdynamik geschuldet.
Wer sich da "klein macht" der spielt nicht nur mit seiner Sicherheitsreserve, der lebt verdammt gefährlich.
Denn "Klein machen" heißt viel zu oft auch, daß der Kleinkraftradfahrer dann seinerseits mit völlig indiskutablen Seitenabständen und hohen Gechwindigkeiten passiert wird, weil er eine "Tür" aufmacht, die besser zubleibt. Sprich dann knotet irgendein Spinner mit 20cm Seitenabstand und 50km/h Differenzgeschwindigkeit durch. Ein Wackler und man lernt fliegen. Wenn das ein Transporter ist, fliegt man womöglich schon wegen der Druckwelle, die dieser vor sich herschiebt und nach Passieren hinterherzieht...

Da ist das "Breit machen und seinen eigenen Stiefel mit der nötigen Sturheit durchziehen" die bessere Variante. Im Bekanntenkreis ist nicht ein einziger, der die Fahrspur als solche nutzt, im Laufe seiner Zweiradkarriere verunglückt. Aber deren einige, die sich "Klein gemacht" haben, wurden beim Passieren durch schnelle Fahrzeuge bei nicht ausreichenden Seitenabständen von ihren Mopeds gefegt..

Übrigens...eine gut ausgebaute Straße ist kein Freibrief zum Rasen. Auf einer Bundesstraße muss man immer mit Radfahrern, Fußgängern, Mofas, Mopeds, Rollern, Treckern und selbst Reitern und Pferdegespannen oder Viehtrieb rechnen.
Die haben das gleiche Recht diese Straße zu benutzen. Nur weil der Bund seinen Namen für die Sekundärverbindung hergegeben und einen Großteil der Unterhaltungskosten finanziert, heißt das noch lange nicht, daß diese Straße nur für den LKW Mautflüchtling, oder gar irgendeinen Möchtegern Schumacher im Auto da ist.

Gibt ja etliche Bundesstraßen, die durch die Ortschaften führen und die einzige Verbindung von "Hinterkniffelsheim" nach "Oberkniffelsheim" darstellen, keine Fußwege oder Wirtschaftsstraßen daneben haben und somit von allen genannten gleichberechtigt benutzt werden. Da darf eben auch "Schäfer Ludrian" seine Herde drübertreiben.

Solange kein Schild "Kraftfahrstraße" dort angebracht ist, solange rechne ich speziell auf Bundesstraßen generell mit jenen viel langsameren Verkehrsteilnehmern, selbst wenn die Bundesstraße vierspurig ausgebaut und baulich getrennt ist, so darf doch alles diese benutzen. Mitunter stehen da Fahrradverbote, aber wenn keine Radfahrer da sind, gibts immer noch Fußgänger, Reiter, Gespanne, Trecker etc.pp.


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ts1
Beitrag 24.05.2013, 09:40
Beitrag #47


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Manche aggressiven Drängler sieht man natürlich lieber nach vorne verschwinden als in x cm Abstand hinter einem lauern. Der Schwächere ist man so und so...
Wenn sich eine gute Überholmöglichkeit gerade dadurch bietet, dass man kurz rechts fährt und den Hintermann vorbei winkt (besagte Strasse ist sehr gut asphaltiert und übersichtlich), wird das auch oft dankbar angenommen.
Aber das ist keine selbstverständliche/dauerhafte Gefälligkeit, i.A. gehört ein Fahrzeug auf den Fahrstreifen.


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Crownsilver
Beitrag 24.05.2013, 10:27
Beitrag #48


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Die 448 vom Bieberer Berg in Offenbach aus stadtauswärts ist so eine Straße. Sie ist ausgebaut wie eine Autobahn, also zwei Spuren in jede Richtung, Mittelleitplanke und breiter Seitenstreifen, aber ist weder eine Autobahn, noch eine Kraftfahrstraße. Im Bild auf http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstra%C3%9Fe_448 sieht man den Ausbau sehr gut. Mit einem Mofa oder Fahrrad würde ich mich da sehr unwohl fühlen.
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ts1
Beitrag 24.05.2013, 10:38
Beitrag #49


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Gibt's auch in sechsspurig teils ohne Seitenstreifen. https://maps.google.de/?ll=50.429532,8.0889...mp;t=h&z=20
Da fliesst der normaler Verkehr mit dreistelligen Geschwindigkeiten - falls kein Radfahrer etc. "im Weg" ist.
Ganz interessant wird dann für den langsamen Verkehrsteilnehmer der Wechsel auf die mittlere Spur, weil er nicht abbiegen will.


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Bleistiftspitzer
Beitrag 24.05.2013, 11:02
Beitrag #50


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Zitat (ts1 @ 24.05.2013, 11:38) *
Ganz interessant wird dann für den langsamen Verkehrsteilnehmer der Wechsel auf die mittlere Spur, weil er nicht abbiegen will.

Bei einem Traktor nebst gut beladenem Anhänger hat man ja wenigstens eine vernünftige Knautschzone für Auffahrunfälle, aber mit einem Mofa crybaby.gif
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