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> Schrittgeschwindigkeit 4- 7 km/h ???, wo zum Teufel steht das ?
kampino
Beitrag 09.02.2008, 13:05
Beitrag #1


Neuling
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Hallo liebe Fahrenden und Verkehrsrechtler !

Ich stecke da in einer schweren Diskussion fest. Und zwar mit Bewohnern eines Verkehrsberuhigten Bereiches. Inzwischen glauben Sie mir schon mal, daß die auf dem angebrachten Zusatzschild erwähnte "Schrittgeschwindigkeit" nicht bei 30 km/h liegt. Allgemein wird diese ja überall mit 4 - 7 km/h angegeben. Jetzt meine Frage : Steht das auch irgendwo so geschrieben ? Hab da mal grob die gängigen Gestze durchforstet, find´s aber nicht auf Anhieb. Kann mir da jemand weiterhelfen ?

Gruß und Dank !

kampino
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durban
Beitrag 09.02.2008, 13:10
Beitrag #2


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Hallo wavey.gif
Auch bei weiterer Recherche wirst Du na nichts Ergibiges finden.
Die Schrittgeschwindigkeit ergibt sich nicht aus dem Gesetzestext, sondern aus der Rechtsprechung verschiedener Gerichte, die, wie schon gesagt, Schrittgeschwindigkeit im Bereich zwischen 4 und 7 km/h definiert haben.

Übrigens ist das mal wieder ein Zeichen für ein total unsinniges Zusatzzeichen.
Denn schließlich würde die Schrittgeschwindigkeit ja auch ohne ein solches Zeichen gelten. Das wiederrum erweckt nur den Eindruck, als gelte die Schrittgeschwindigkeit nur da, wo ein solches ZZ steht.
Sollte man eigentlich mal monieren und entfernen lassen.

EDIT: Wikipedia sagt, der BGH habe mal festgestellt, dass "Schritttempo" "deutlich unter 20 km/h" liegen müsse. Genaueres aus höchstrichterlichem Recht gibt es wohl nicht. Leider steht da keine Fundstelle.

mfG
Durban wavey.gif


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Jens
Beitrag 09.02.2008, 13:11
Beitrag #3


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http://verkehrslexikon.de/Texte/Verkehrsberuhigt03.htm


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Klein-Fritzchen
Beitrag 09.02.2008, 13:12
Beitrag #4


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Nein, im Gesetz ist nur von Schrittgeschwindigkeit die Rede. Dass das 4-7 km/h bedeutet, hat die Rechtsprechung herausgebildet.

Edit:
Oha, letzter im Rennen um die schnellste Antwort!
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Malermeister
Beitrag 09.02.2008, 13:16
Beitrag #5


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Eine genaue Definition von Schritgeschwindigkeit gibt es m.W, nicht.

Eine Geschwindigkeit von 4 - 7 Km/H ist bei vielen Fahrzeugen auch im Standgas und erstem Gang nichtrealisierbar.

Es gibt einige Urteile darüber, die du Hier findest.

Nach gängiger Rechtsprechung wird auch eine Geschw. von ca 10 Km/H als Schritgeschwindigkeit bezeichnet

book.gif  viel Spaß beim lesen

mfg

edit  : viiiiiel zu langsam grummel




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durban
Beitrag 09.02.2008, 13:17
Beitrag #6


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Zitat (jensl669 @ 09.02.2008, 13:11) *



Was will man mehr rolleyes.gif

Zitat (Klein-Fritzchen @ 09.02.2008, 13:12) *
Nein, im Gesetz ist nur von Schrittgeschwindigkeit die Rede. Dass das 4-7 km/h bedeutet, hat die Rechtsprechung herausgebildet.

Edit:
Oha, letzter im Rennen um die schnellste Antwort!


Und das, obwohl ich noch bei Wikipedia "Schrittgeschwindigkeit" eingetippt habe laugh2.gif


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Malermeister
Beitrag 09.02.2008, 13:20
Beitrag #7


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Naja - immerhin in 12Min 5 Antworten, d.h. alle 2Min 24 Sec eine Antwort laugh2.gif


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Sapperlott
Beitrag 09.02.2008, 15:20
Beitrag #8


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Zitat (kampino @ 09.02.2008, 13:05) *
Inzwischen glauben Sie mir schon mal, daß die auf dem angebrachten Zusatzschild erwähnte "Schrittgeschwindigkeit" nicht bei 30 km/h liegt.

Dann hast du bei ihnen immerhin schon ganz schön was erreicht. Der 100 m Weltrekord liegt übrigens knapp über 36 km/h whistling.gif


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Mit einem schönen Gruß aus Baden-Württemberg
Sapperlott

Gottes schönste Gabe, ist und bleibt der Schwabe.
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Strike Eagle
Beitrag 09.02.2008, 16:04
Beitrag #9


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Zitat (Malermeister @ 09.02.2008, 13:20) *
Naja - immerhin in 12Min 5 Antworten, d.h. alle 2Min 24 Sec eine Antwort laugh2.gif
Du hast recht, ist schon eine kleine Schlamperei das. wink.gif


Zitat (Sapperlott @ 09.02.2008, 15:20) *
Dann hast du bei ihnen immerhin schon ganz schön was erreicht. Der 100 m Weltrekord liegt übrigens knapp über 36 km/h whistling.gif
Naja, du musst ja den Start abziehen und bedenken, dass die Sprinter nicht konstant eine Geschwindigkeit über die 100m haben. Bei einem "fliegenden" Start sind die 100m wesentlich schneller als in knapp 10 Sekunden zu schaffen, von den Sprintern. wink.gif
Dürften dann schon gut auf 40km/h Durchschnittsgeschwindigkeit hinlaufen. Der menschliche Rekord liegt glaube ich bei 42km/h oder so. think.gif


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Bellende Autofahrer beißen nicht!

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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JTH
Beitrag 09.02.2008, 16:46
Beitrag #10


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Bei der Geschwindigkeitsüberwachung wird in Bayern für Geschwindigkeitsverstöße von einer Geschwindigkeit von 10 km/h aus gerechnet. Beispiel:

gemessen 30 km/h abzüglich Toleranz (3km/h) ergibt eine vorgeworfene Überschreitung von 18 km/h

Ein mir bekannter Verkehrsrichter umschrieb die Schrittgeschwindigkeit einmal mit den Worten: "So schnell wie's Mutterl über'd Straß'n tappt"


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Grüße aus dem Allgäu - JTH
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Peter Lustig
Beitrag 09.02.2008, 16:56
Beitrag #11


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Zitat (JTH @ 09.02.2008, 16:46) *
"So schnell wie's Mutterl über'd Straß'n tappt"

10 km/h? Ein ganz schön schnelles Mutterl! laugh2.gif Und dann vielleicht auch noch mit dem Hacklsteckn. rofl1.gif


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Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
Karl Valentin (1882 - 1948) Münchner Querdenker und Wortkünstler
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JTH
Beitrag 09.02.2008, 16:58
Beitrag #12


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Zitat (Peter Lustig @ 09.02.2008, 16:56) *
Zitat (JTH @ 09.02.2008, 16:46) *
"So schnell wie's Mutterl über'd Straß'n tappt"

10 km/h? Ein ganz schön schnelles Mutterl! laugh2.gif Und dann vielleicht auch noch mit dem Hacklsteckn. rofl1.gif

Wir reden von 4 - 7 km/h - zugegebenermaßen fast schon ein Renn-Mutter'l laugh2.gif


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Grüße aus dem Allgäu - JTH
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Leroy
Beitrag 09.02.2008, 17:24
Beitrag #13


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Zitat (JTH @ 09.02.2008, 16:58) *
Zitat (Peter Lustig @ 09.02.2008, 16:56) *
Zitat (JTH @ 09.02.2008, 16:46) *
"So schnell wie's Mutterl über'd Straß'n tappt"

10 km/h? Ein ganz schön schnelles Mutterl! laugh2.gif Und dann vielleicht auch noch mit dem Hacklsteckn. rofl1.gif

Wir reden von 4 - 7 km/h - zugegebenermaßen fast schon ein Renn-Mutter'l laugh2.gif


Ne, die hat den selben Arzt wie der Ullrich Jan... laugh2.gif


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Und am achten Tage schuf Gott den Heavy Metal und das Bier.
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JTH
Beitrag 09.02.2008, 17:45
Beitrag #14


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Spaß bei Seite. Schrittgeschwindigkeit bedeutet, wie der Name schon sagt die Geschwindigkeit des Schreitens. Dabei ist offenbar nicht der Weltklassesprinter als Maß sondern der Normalbürger anzulegen. Die 4-7 km/h ergeben sich aus der Rechtsprechung. Die Zugrundelegung für Geschwindikeitsverstöße ist wohl in den Weisungen der Länder zu suchen. Eine höhere Ansetzung als die bayerischen 10 km/h habe ich bisher noch nicht in Erfahrung gebracht.


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Alexander Brock
Beitrag 09.02.2008, 18:55
Beitrag #15


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Zitat
Eine Geschwindigkeit von 4 - 7 Km/H ist bei vielen Fahrzeugen auch im Standgas und erstem Gang nichtrealisierbar.


Wozu haben Kraftfahrzeuge Kupplungen? Ich kann schließlich kein KFZ bauen, das im ersten Gang mit Standgas 30 fährt und dann behaupten, ich könne nicht langsamer fahren.
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matzerg
Beitrag 09.02.2008, 19:35
Beitrag #16


Neuling
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ich kenn ein mutterl, das so schnell rennt!

war mal in münchen und da musste so eine ältere dame mit stock noch über die strasse tappen als die fussgängerampel schon rot war!
da ich nur mit zugmaschine unterwegs war und meinen auflieger bei der firma hatte hab ich halt mal kurz die reifen quietschen lassen! da hat die ihren stock auf die strasse geschmissen und ist gerannt wie eine jungte! die hätte die 100m auch in 10 sekunden geschafft!
Und was lernt man draus: Die wenn wollen können die noch!!
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JTH
Beitrag 09.02.2008, 19:36
Beitrag #17


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Zitat (matzerg @ 09.02.2008, 19:35) *
ich kenn ein mutterl, das so schnell rennt!

war mal in münchen und da musste so eine ältere dame mit stock noch über die strasse tappen als die fussgängerampel schon rot war!
da ich nur mit zugmaschine unterwegs war und meinen auflieger bei der firma hatte hab ich halt mal kurz die reifen quietschen lassen! da hat die ihren stock auf die strasse geschmissen und ist gerannt wie eine jungte! die hätte die 100m auch in 10 sekunden geschafft!
Und was lernt man draus: Die wenn wollen können die noch!!

...toller Hecht. Ich bin stolz, im gleichen Forum wie Du schreiben zu dürfen.


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matzerg
Beitrag 09.02.2008, 19:37
Beitrag #18


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was hab ich denn gemacht? die hat doch danach selber gelacht!
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Georg_g
Beitrag 09.02.2008, 19:54
Beitrag #19


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Zitat (Alexander Brock @ 09.02.2008, 18:55) *
Zitat
Eine Geschwindigkeit von 4 - 7 Km/H ist bei vielen Fahrzeugen auch im Standgas und erstem Gang nichtrealisierbar.


Wozu haben Kraftfahrzeuge Kupplungen? Ich kann schließlich kein KFZ bauen, das im ersten Gang mit Standgas 30 fährt und dann behaupten, ich könne nicht langsamer fahren.

Es dürfte (selbst bei ungünstigem Verhältnis aus langem 1. Gang und hoher Leerlaufdrehzahl) kein normales Fahrzeug geben, bei dem es notwendig ist, dauerhaft mit schleifender Kupplung durch einen verkehrsberuhigten Bereich zu fahren.


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Ein als leicht einzustufender Fahrfehler stellt noch keinen Verstoß gegen die einem Seifenkistenrennfahrer obliegenden Sorgfaltspflichten dar. (Landgericht Offenburg, 1 S 65/04)

Vorsitzender der Initiative zur Erhaltung des Leerzeichens nach dem Paragraphenzeichen. Schafft den §1 ab, es lebe der § 1.
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Scheese
Beitrag 09.02.2008, 23:58
Beitrag #20


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Und einfach mal parallel Bremse gefühlvoll betätigen? biggrin.gif wink.gif happy.gif
P.S. wollte eigentlich einiges zitieren... blink.gif


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Man verdirbt unter Leuten, die einen nicht übertreffen. JEAN PAUL
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columbo
Beitrag 12.02.2008, 18:11
Beitrag #21


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Irgendwie scheint es mir hier ziemlich wild durcheinanderzugehen. Warum eigentlich? Beitrag Nr. 3 hat doch die Frage m.E. erschöpfend beantwortet:

Es gibt keine eindeutig festgelegte Regel sondern nur eine Tendenz in der Rechtsprechung.
Diese geht dahin, Geschwindigkeiten bis 10 oder gar 15 km/h noch als Schrittgeschwindigkeit zu betrachten.

Wer sichergehen will, legt am besten den ersten Gang ein und fährt mit Standgas. Je nach Fahrzeug kann der zweite Gang schon zu schnell sein (vor allem, wenn man so einen blöden Peugeot 407 Diesel hat, der beim Einlegen des 2. Gangs selbständig erstmal einen kleinen Zwischenspurt auf fast 30 km/h einlegt).
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ts1
Beitrag 12.02.2008, 18:25
Beitrag #22


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Zitat (Georg_g @ 09.02.2008, 19:54) *
Es dürfte (selbst bei ungünstigem Verhältnis aus langem 1. Gang und hoher Leerlaufdrehzahl) kein normales Fahrzeug geben, bei dem es notwendig ist, dauerhaft mit schleifender Kupplung durch einen verkehrsberuhigten Bereich zu fahren.
Doch: die Maxiroller und Sport-Moppeds.
Mit nur 1 Zylinder hat man eine hohe Leerlaufdrehzahl. Die Variomatik hat zudem eine enge Spreizung beim Übersetzungsverhältnis. Unter rund 20km/h bedeutet schleifende Kupplung. Folglich rolle ich mit einzelnen Gasstößen (und je nach Verkehr und police.gif-Präsenz eher flotter) hindurch, um den Verschleiß geringer zu halten.
Beim 125er ist das Problem entschärft, aber 4-7km/h immer noch zu langsam.

Gerüchteweise sollen manch sportliche Motorräder gewisse Schwierigkeiten schon in Tempo 30 Zonen haben. Wenn der 1. Gang bis 100..120km/h geht. Was dann 4-7km/h für eine niedrige Drehzahl bedeutet, ist klar.


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MfG Thomas
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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.07.2010 - 22:02