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> Kleines Kennzeichen MZ TS150
setras
Beitrag 08.02.2008, 20:02
Beitrag #1


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Hallo!
Ein Freund von mir wird demnächst seine restaurierte MZ zulasen wollen.
Und da wäre es schön, wenn das Mopped ein kleines Kennzeichen ( so eins, wie die 125er ) haben könnte. rolleyes.gif
Meint Ihr, das klappt?

Ausnahmegenehmigung, hat einer von Euch eins eingetragen?
Wir wohnen im Raum Braunschweig.
Lieben Gruß,
Dieter
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Andreas
Beitrag 08.02.2008, 20:26
Beitrag #2


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Zitat (setras @ 08.02.2008, 20:02) *
Meint Ihr, das klappt?


Kann ich mir nicht vorstellen.

Gem. Anlage 4 FZV dürfen verkleinerte zweizeilige Kennzeichen nur für Leichtkrafträder ausgegeben werden. Eine MZ mit 150 cm³ ist kein Leichtkraftrad. Ein Grund für eine Ausnahmegenehmigung sehe ich auch nicht.


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Stromdriver
Beitrag 08.02.2008, 21:14
Beitrag #3


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Zitat (setras @ 08.02.2008, 20:02) *
Hallo!
Ein Freund von mir wird demnächst seine restaurierte MZ zulasen wollen.
Und da wäre es schön, wenn das Mopped ein kleines Kennzeichen ( so eins, wie die 125er ) haben könnte. rolleyes.gif
Meint Ihr, das klappt?

Bei uns in Bad.-Württ. gibt es grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen mehr für verkleinerte Kennzeichen (ausgenommen Oldtimer unter best. Voraussetzungen).
Ich könnte mir vorstellen, dass das bei Euch mittlerweile auch so ist.

Gruß,
Chris
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Peter Lustig
Beitrag 08.02.2008, 21:27
Beitrag #4


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Auch zu Zeiten der Geltung der alten StVZO war die Ausgabe von kleinen Kennzeichen bereits auf Klein- bzw. dann später Leichtkrafträder beschränkt. Allerdings wurde diese Vorschrift von manchen Zulassungsstellen recht großzügig ausgelegt, so dass kleine Kennzeichen auch - an sich unzulässigerweise - für normale Motorräder ausgegeben wurden. Seit Inkrafttreten der neuen FZV zum 1.3.2007 (Anlage 4, Abschnitt I Nr. 1) ist es nach allem, was man u.a. auch hier im Forum so mitbekommt, jedoch mit dieser Großzügigkeit vorbei.

Versuche doch ein möglichst kurzes Kennzeichen zu bekommen, da die individuelle Größe von der Anzahl der Buchstaben und Zahlen abhängig ist. Beispielsweise wäre "M-I 5" o.ä. ein Kennzeichen, das schön klein ist.
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hallo-stege
Beitrag 09.02.2008, 08:36
Beitrag #5


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Zitat (Peter Lustig @ 08.02.2008, 21:27) *
Auch zu Zeiten der Geltung der alten StVZO war die Ausgabe von kleinen Kennzeichen bereits auf Klein- bzw. dann später Leichtkrafträder beschränkt.


Hallo Peter,

bei der MZ TS 150 muss man zwischen 2 Fällen unterscheiden:

Wurde die MZ über Neckermann im Westen ausgeliefert, hatte sie die ABE 9107 ff. Dort ist die "westdeutsche" Kennzeichengrösse vermerkt.

War die MZ ein "Inlandsmodell" hatte sie den KTA Typschein Nr. 1114. Dort war die Kennzeichengrösse 240*130 mm vermerkt, wie für alle Motorräder in der DDR üblich. Da die KTA Typscheine gemäß Einigungsvertrag weiterhin gültig sind, könnte man die Zulassungsstellen auf diesen Umstand verweisen (Fahrzeug ist geprüft und genehmigt mit "kleinem Kennzeichen" ).

Gruss von Frank


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Peter Lustig
Beitrag 09.02.2008, 16:46
Beitrag #6


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Danke für die Ergänzung. wavey.gif

Solche Feinheiten kennt nur der Insider, der ich nicht bin. Demnach sollte diese Regelung auch jetzt im Zeitalter der FZV noch Gültigkeit haben? think.gif
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hallo-stege
Beitrag 09.02.2008, 19:49
Beitrag #7


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Zitat (Peter Lustig @ 09.02.2008, 16:46) *
Demnach sollte diese Regelung auch jetzt im Zeitalter der FZV noch Gültigkeit haben? think.gif


Tja, ich glaube nicht, das der Einigungsvertrag durch die FZV ausser Kraft gesetzt werden kann wink.gif

Gruss von Frank


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übervater
Beitrag 09.02.2008, 23:03
Beitrag #8


Neuling


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Hallo erstmal , als H.D. Schrauber kann ich dir Folgendes sagen.Du hast einen Ansruch auf ein sogenanntes Leichtkraftradkennzeichen wenn dein Hobel unabhängig der Kubikzahl vor dem 01.06 .58 gebaut wurde und bis zum 01.06. 59 auf ein eU-Keinzeichen es giebt aber unabhängig davon auch die Möglichkeit ein einzeiliges(wie beim Auto) zu erhalten wenn zb fest angebaute Gepäckkoffer dran sind. Dann giebt es aber auch so die Möglichkeit eines kurzen einzeiligen liegt aber im Ermessen der Behörde.Bei etwas Geschick deinerseite sollte das nicht unmöglich sein wenn zb wie bei der HD.Sportster das Kennzeichen über der Rückleuchte angebracht ist in der sich auch die Kennzeichenbeleutung befindet dann ist die Behinderung beim auf und absteigen für kleine Personen ein Argument für ebend so ein einzeiliges Kennzeichen. In dem Fall liegt es also nur daran den hobel ersteinmal auf zb ein kleines Mädchen zuzulassen.Wenn alles nicht hilft mußt du auf eine möglich kurze Kombination bestehen in der Schilderbude dann darauf bestehen das alles möglichst dicht zusammen gehalten wird.Da giebt es die Anlage römisch V in der stvzo die besagt das du das Kennzeichen zu allen seiten kürzen kannst natürlich unter wahrung der Pflichtabstände die sind darin auch genannt du mußt dann nur den Rand neu prägen und nochmal zur Bude um es neu scwärzen zu lassen kein scheiß und legal .In den meißten Bücherreien sind allerdings all die interessanten Anlagen aus den Stvzo's rausgenommen wenn du sie nicht findest wende dich an die Bikers news die haben das Ding meines wissens nach schon ein paarmal veröffentlicht auf diese Weise ist mein altersbedingtes Leichtkr.kennzeichen 130mm hoch und 160mm lang das kürzeste das ich kenne hat ein freund 130x140mm Legal also bis dann.Achso ist dein Bock jüger wie oben genannt hast du keine möglichkeit an ein LeichtkraftradKen.zu kommen.Aber auch aus 200x200mm kann man was schickes machen. habe leider keine Zeit sonst würde ich dir die Anlage aus meinen Beständen schicken. whistling.gif thread.gif
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Peter Lustig
Beitrag 10.02.2008, 16:12
Beitrag #9


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Zunächst einmal ein (gut gemeinter) redaktioneller Hinweis:
Wenn Du Deinen Text etwas besser strukturieren und gliedern würdest, würde man sich mit dem Lesen wesentlich leichter tun. Es soll auch Leute geben, die solche Texte gleich überblättern, weil sie sich das nicht antun wollen. whistling.gif

Zum Inhalt:
Du sprichst noch von der StVZO. Sollte Dir entgangen sein, dass die StVZO bezüglich Kennzeichen nicht mehr gilt und dass die einschlägigen Vorschriften mittlerweile in der seit dem 1.3.2007 geltenden FZV zu finden sind? think.gif
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Andreas
Beitrag 11.02.2008, 09:25
Beitrag #10


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Zitat (übervater @ 09.02.2008, 23:03) *
es giebt aber unabhängig davon auch die Möglichkeit ein einzeiliges(wie beim Auto) zu erhalten wenn zb fest angebaute Gepäckkoffer dran sind.


So so.... whistling.gif VG Berlin, Urteil vom 08.11.2007, (Kein kleines Kennzeichen für Harley-Davidson)

Fahrer von Motorrädern, deren Kennzeichenschild durch die Anbringung von Zubehörteilen nur noch eingeschränkt geeignet ist, ein längeres Kennzeichen aufzunehmen, haben keinen Anspruch auf ein kleineres als in der ABE des Motorrades vorgesehenes Nummernschild.


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setras
Beitrag 12.02.2008, 22:08
Beitrag #11


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Hallo!
Danke für die Antworten.
Waren sicher schon hilfreich!?
Ich lese mit.....und werde dann auch Berichten.
Nach der Zulassung.
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Gast_lorenz1808_*
Beitrag 10.05.2008, 20:20
Beitrag #12





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Hallo,

habe selbst 'ne TS 150 und werde diese noch dieses Jahr zu lassen.
Selbstverstäbdlich bekommt sie 'nen kleines Nummernschild (255/240 x 130).
Hab schon 'ne Ausnahmegenehmigung bekommen.
Bei einem anderen MZ Fahrer hab ich schon an einer ETZ 500 'nen kleines gesehen.

Der Beitrag wurde von lorenz1808 bearbeitet: 10.05.2008, 20:21
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Matte
Beitrag 11.05.2008, 10:09
Beitrag #13


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Zitat (hallo-stege @ 09.02.2008, 09:36) *
Wurde die MZ über Neckermann im Westen ausgeliefert, hatte sie die ABE 9107 ff. Dort ist die "westdeutsche" Kennzeichengrösse vermerkt.

War die MZ ein "Inlandsmodell" hatte sie den KTA Typschein Nr. 1114. Dort war die Kennzeichengrösse 240*130 mm vermerkt, wie für alle Motorräder in der DDR üblich. Da die KTA Typscheine gemäß Einigungsvertrag weiterhin gültig sind, könnte man die Zulassungsstellen auf diesen Umstand verweisen (Fahrzeug ist geprüft und genehmigt mit "kleinem Kennzeichen" ).

Trotzdem wüsste ich keinen Grund, warum deshalb ein kleines Kennzeichen zugeteilt werden muss. Die Anbringung eines normalen Kennzeiches ist auch an der TS ohne Probleme möglich.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_lorenz1808_*
Beitrag 11.05.2008, 15:15
Beitrag #14





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Einfache Begründung bei uns. Im KTA-Typschein 1114 steht die anzubringende Größe drin.
Dadurch gewährt man wegen optischer und historischer Ansicht des Fahrzeug ein kleines.
Dabei ist das größte Problem die Ausleuchtung und Vibration (führt bei großen Schilder zum Reißen der Bleche, wenn man die originalen DDR Kennzeichenhalter benutzt).
Außerdem sagt man wegen des Bestandschutzes (erstmalige Zulassung in der DDR).
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hallo-stege
Beitrag 11.05.2008, 21:52
Beitrag #15


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Zitat (lorenz1808 @ 11.05.2008, 17:15) *
Einfache Begründung bei uns. Im KTA-Typschein 1114 steht die anzubringende Größe drin.


Sehe ich genau so, ist aber bei den West-Zulassungsstellen weitestgehend unbekannt.

Gruss von Frank


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Gast_lorenz1808_*
Beitrag 12.05.2008, 16:15
Beitrag #16





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Problematisch ist, wie du sagst, dass es die Zulassungsstellen nicht wissen - selbst hier bei uns (im Osten)
Folge ist das man sich an eine höhere Behörde wenden muss.
Dies hab ich am 05.05.08 getan und habe am 08.05.08 eine Ausnahmegenehmigung vom Ministerum erhalten.
Diese ist zeitlich zum Glück unbefristet gültig.
Wenn jemand dazu Hilfe braucht mailen oder ich stelle diese (sobald mein Scanner funktioniert) als Kopie ins Netz (ohne Namen und Fahrgestellnr.).
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Heinz Wäscher
Beitrag 17.05.2008, 17:27
Beitrag #17


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Dieser "PKW" hat sogar vorne ein kleines whistling.gif !!!


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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take_it_1999
Beitrag 25.05.2008, 19:04
Beitrag #18


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Ne ne ne,

eigentlich bist du sogar verpflichte ein kleines Kennzeichen dir zu organisieren. Also ich gehe davon aus, dass du eine DDR-Maschine mit KTA-Schein hast.

Ich hab das ganz an meine ES 150 durchgemacht. Und die TS ist die Weiterentwikclung dieser, es hat sich dabei allerdings nichts am Heck geändert.

Wenn Du deine Maschine mal genau anguckst, wirst Du feststellen, dass du (bei Original DDR-Schutzblech) kein Großes Kennzeich dran bekommst. (Für alle nicht Insider: Das Schutzblech geht unter der Kennzeichenbeleuchtung nur ca. 140mm gerade. Danach wird es in einer Rundung nach hinten ausgestellt).

Wenn Du ein großes "Kuchenblech" anbringen möchtest, verstößt du gegen viel Vorschriften zur Anbrigung eines Kennzeichens.

Bezüglich der Rundung: Müßtest Du dein Kennzeichen Knicken: Nicht erlaubt

Willst du bezüglich der Rundung Abstandshalter einsetzen: Wir dein Kennzeichen nicht mehr beleuchtet

Schräganbringen (oben am Schutzblech und unten über der Rundung): Hälst Du den Anbrigungswinkel für hintere Kennzeichen nicht ein.

Achso und wenn Du dass alles geschafft hast, und du dir ein "Kuchenblech" anbringen willst, dann hängt es schlicht und ergreifend zu tief. Ich glaube da sind dann nur noch ca. 16 cm von Unterkante Kennzeichen bis zur Fahrbahn und das ist zu wenig.


Ich hab damals die Maschine eingeladen und bin zur Zulassung mit der Maschine im Anhänger hingefahren. Der Amtsleider kam raus, hat ein Lineal mitgebracht und kurz drauf geschaut und gesagt. Ja sie müssen ein kleine Kennzeichen erhalten, wegen den ganzen vorgenannten Punkten.


Ich bin zwar dagegen das überall kleine Kennzeichen verbaut werden sollen, aber dort wo es hingehört (weil in der DDR nun mal kleinere Kennzeichen für dne Konstrukteur üblich waren) da sollten sie auch hin.

Achso übrigens die Nachfolger Typen ETZ, ... sehen mit Kuchenblech bedeuten besser aus, als mit Moppi-Kennzeichen.
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Gast_lorenz1808_*
Beitrag 31.05.2009, 22:59
Beitrag #19





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Zitat (hallo-stege @ 11.05.2008, 23:52) *
Zitat (lorenz1808 @ 11.05.2008, 17:15) *
Einfache Begründung bei uns. Im KTA-Typschein 1114 steht die anzubringende Größe drin.


Sehe ich genau so, ist aber bei den West-Zulassungsstellen weitestgehend unbekannt.

Gruss von Frank


Bräcuhte mal die Typscheinnummer zwecks Zulassung unseres ETZ Gespannes von der ETZ 250 mit Seitenwagen.

KTA Nr. ????

Danke schon mal.

lorenz1808

P.S.: Wurde erstmalig mit KTA Betriebserlaubnis in der DDR zugelassen.
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Gast_lorenz1808_*
Beitrag 17.01.2011, 21:19
Beitrag #20





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Neuigkeiten zum Thema kleines Kennzeichen bei uns.
Inzwischen geht es fast ohne Probleme.
Mann muss nur noch die erstmalige Zulassung in der DDR glaubhaft machen und erhält nun vom Kreis die Ausnahme.
Dazu mal mein erstellter Thread ohne Hinweise oder Post eurer seits:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...nes+Kennzeichen

Der Zulassung nach 3 Jahren Restaurierung im März sehe ich nun gelassen entgegen.
Wie sagte man mir beim Lkr. durch den neuen Beschluss bekomme ich logischerweise für die ETZ das kleine Kennzeichen mit 240 x 130 Abmessung.
Der Kampf mit unserem Kreis beim Land hat sich also gelohnt.

Dazu mal folgender Artikel aus der örtlichen Presse:

http://img412.imageshack.us/i/001ot.jpg/
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