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> Bussgeldbescheid von Italien nach 29 Monaten, Bussgeldbescheid Italien Verjährungsfrist ?
Marile
Beitrag 04.02.2008, 12:17
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
wer kann mir verbindlich sagen, wie in Italien (Gardasee) die Verjährungsfrist für einen Bussgeldbescheid ist.
Ich habe nach 29 Monaten einen Bussgeldbescheid über 94,65 Euro erhalten, für Parken im Halteverbot und in Entgegengesetzter Richtung. ich kann mich an einen solchen Verstoß nicht erinnern und schon garnicht nach 29 Monaten.
Sollte ich diesen Bescheid bezahlen ?

Danke MM
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JTH
Beitrag 04.02.2008, 12:24
Beitrag #2


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Willkommen im Forum. wavey.gif

Sofern Du die nächsten Jahre nicht mehr nach Italien fahren willst, wird Dir keine Gefahr drohen, wenn DU nicht bezahlst, weil mit Italien kein Rechtshilfeabkommen bezüglich Verkehrsordnungswidrigkeiten besteht. Ansonsten wirst Du dort zur Fahndung ausgeschrieben und musst bezahen, wenn Du dort festgestellt wirst.

Die Verjaährungsmodalitäten von Italien sind mit nicht bekannt.


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Andreas
Beitrag 04.02.2008, 13:02
Beitrag #3


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Die Verfolgungsverjährung tritt in Italien frühestens nach 2 Jahren ein, die Vollstreckungsverjährung frühestens nach 5 Jahren.


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Mr.GVD
Beitrag 04.02.2008, 13:05
Beitrag #4


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Genaueres kann ich leider auch nicht sagen, aber ich würde nicht bezahlen.
Da könnten auch Betrüger am Werke sein.

Nach über 2 Jahren das ist doch etwas ungewöhnlich.
In der BRD landet so ein Fall im runden Ordner.
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stefan1
Beitrag 04.02.2008, 13:36
Beitrag #5


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wir hatten hier schon mal das Thema - die italienischen Mühlen arbeiten nun mal seeehr langsam (man muss sich nur mal vor Augen halten, dass die Italiener manchmal zwei Regierungen pro Jahr haben, das erklärt vieles).
Wenn Du nicht bezahlst (was ich mir wohl auch überlegen würde), musst Du aber mit heftigen Sanktionen rechnen, wenn Du in den nächsten Jahren in Italien angetroffen wirst (ggf. Einziehen des Fahrzeugs), bis Strafe und diverse Auslagen, die ein vielfaches der Strafgebühr ausmachen kann, beglichen ist.

Ob das so nach unserem Rechtempfinden richtig ist, mag dahin gestellt sein, dagegen angehen ist nur mit großen Aufwand (am ehesten mit RA) möglich.

Im Prinzip hast du zwei Möglichkeiten: schlucken und Zahlen oder nicht zahlen und Italien meiden (wenn man´s kann, oder ein anderes Fahrzeug nehmen, sofern möglich)


Gruß
Stefan
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Gast_klaus62_*
Beitrag 04.02.2008, 14:01
Beitrag #6





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Zitat (stefan1 @ 04.02.2008, 13:36) *
(..........oder ein anderes Fahrzeug nehmen, sofern möglich)


Ein anderes Fahrzeug alleine wird nicht reichen, oder?
Was wäre bei einer Personenkontrolle?
Sind nur Fahrzeugdaten gespeichert oder auch Personendaten?
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stefan1
Beitrag 04.02.2008, 14:14
Beitrag #7


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da müsstest Du schon in eine richtige Kontrolle geraten - wie oft passiert das? Eher selten.
Aber ein Abgleich von Kennzeichen soll eher mal gemacht werden, daher ist meiner Meinung nach die Chance gering, erwischt zu werden.

Gruß
Stefan
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JTH
Beitrag 04.02.2008, 14:26
Beitrag #8


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Aber wenn, dann droht so richtig Ungemach...

...und plötzlich kann keiner mehr deutsch, was den dortigen Aufenthalt oftmals noch verlängert.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 04.02.2008, 14:50
Beitrag #9





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Zitat (JTH @ 04.02.2008, 14:26) *
Aber wenn, dann droht so richtig Ungemach...

...und plötzlich kann keiner mehr deutsch, was den dortigen Aufenthalt oftmals noch verlängert.


Genau deswegen meine Fragen wink.gif
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Kolbenfeder
Beitrag 04.02.2008, 15:38
Beitrag #10


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Halterwechsel, praktische Erfahrungen?

Hat schon mal jemand es erlebt dass "sein" Kennzeichen von dem vorherigen Halter, letzter Zuteilung im Ausland belastet war, wie lange die Bürokratie dauerte um klarzumachen dass man mit der Person des früheren Halters dieses Kennzeichen nichts zu tun hat?
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JTH
Beitrag 04.02.2008, 16:30
Beitrag #11


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Dies kann anhand der Anmeldedaten, die aus der ZulBesch ersichtlich sind, doch recht schnell belegt werden. think.gif


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