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> abgemeldeten Anhänger ohne tüv zulassen ??
Astra99
Beitrag 02.02.2008, 18:58
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

habe einen Autoanhänger der abgemeldet ist und bei dem der Tüv abgelaufen ist. War auch noch nicht auf mich angemeldet.

Ich möchte den jetzt gerne zulassen aber wie? Brauche bei der Zulassung doch die Tüv Bescheinigung, kann ich jetzt ohne Zulassung erst zm Tüv fahren oder wie?? Hoffe mir kann jemand weiter helfen.
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Jumbo56
Beitrag 02.02.2008, 19:05
Beitrag #2


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Hallo,
welches Kennzeichen hat der Anhänger ??
Ist bei der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen evtl. reserviert worden ?
Wenn das Kennzeichen reserviert wurde, kannst Du mit der Versicherungsbestätigung und der ZB II und ZB I (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) die HU durchführen lassen und danach den Anhänger zulassen.
Sollte das Kennzeichen nicht reseviert worden sein, musst Du dir ein Kennzeichen zuteilen lassen, dieses anfertigen lassen und dann zur HU.
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Stanislaz
Beitrag 02.02.2008, 23:03
Beitrag #3


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Hallo,

Den Anhänger ans Zugfahrzeug hängen, Beleuchtung überprüfen (das ist so peinlich wenn die Beleuchtung beim TÜV nicht funktioniert), zum TÜV oder DEKRA fahren, Fahrzeugbrief vorlegen, fertig.
Das Kennzeichen ist egal, da das Prüfbericht ewt. ohne Keennzeichen eingegeben wird, nur die Fahrgestellnummer muss übereinstimmen.
Versichert ist ein Anhänger nicht sondern das Zugfahrzeug.

Gruß


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Taizee
Beitrag 03.02.2008, 09:02
Beitrag #4


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Zitat (Stanislaz @ 02.02.2008, 23:03) *
Versichert ist ein Anhänger nicht sondern das Zugfahrzeug.

Gruß



Wo hast du diese Weißheit her? Aus Großbritanien?
In Deutschland sind fast alle Anhänger eigenständig versichert!
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JTH
Beitrag 03.02.2008, 11:56
Beitrag #5


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Zitat (Stanislaz @ 02.02.2008, 23:03) *
Versichert ist ein Anhänger nicht sondern das Zugfahrzeug.


Oooops! Setze hier bitte keine Gerüchte in die Welt, die nicht haltbar sind...


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Stanislaz
Beitrag 03.02.2008, 14:04
Beitrag #6


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Hallo,

Ihr habt absolut Recht.
Früher war das aber so, heute kopiert aus dem R+V- Ratgeber:

"Früher galt, dass Pferdeanhänger im angehängten Zustand immer über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung des ziehenden Fahrzeuges (zum Beispiel PKW) versichert sind. Mit Wirkung vom 01.08.2002 wurde das Straßenverkehrsgesetz dahingehend erweitert, dass Anhänger neben dem Zugfahrzeug einer isolierten und eigenständigen Gefährdungshaftung nach §7 StVG unterliegen. "

Gruß


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JTH
Beitrag 03.02.2008, 15:23
Beitrag #7


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Zitat (Stanislaz @ 03.02.2008, 14:04) *
Hallo,

Ihr habt absolut Recht.
Früher war das aber so, heute kopiert aus dem R+V- Ratgeber:

"Früher galt, dass Pferdeanhänger im angehängten Zustand immer über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung des ziehenden Fahrzeuges (zum Beispiel PKW) versichert sind. Mit Wirkung vom 01.08.2002 wurde das Straßenverkehrsgesetz dahingehend erweitert, dass Anhänger neben dem Zugfahrzeug einer isolierten und eigenständigen Gefährdungshaftung nach §7 StVG unterliegen. "

Gruß


Auch das ist mir neu...


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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