abgemeldeten Anhänger ohne tüv zulassen ?? |
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abgemeldeten Anhänger ohne tüv zulassen ?? |
02.02.2008, 18:58
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 02.02.2008 Mitglieds-Nr.: 39891 |
habe einen Autoanhänger der abgemeldet ist und bei dem der Tüv abgelaufen ist. War auch noch nicht auf mich angemeldet. Ich möchte den jetzt gerne zulassen aber wie? Brauche bei der Zulassung doch die Tüv Bescheinigung, kann ich jetzt ohne Zulassung erst zm Tüv fahren oder wie?? Hoffe mir kann jemand weiter helfen. |
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02.02.2008, 19:05
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 12.02.2006 Wohnort: irgendwo in Schleswig-Holstein Mitglieds-Nr.: 16684 |
Hallo,
welches Kennzeichen hat der Anhänger ?? Ist bei der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen evtl. reserviert worden ? Wenn das Kennzeichen reserviert wurde, kannst Du mit der Versicherungsbestätigung und der ZB II und ZB I (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) die HU durchführen lassen und danach den Anhänger zulassen. Sollte das Kennzeichen nicht reseviert worden sein, musst Du dir ein Kennzeichen zuteilen lassen, dieses anfertigen lassen und dann zur HU. |
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02.02.2008, 23:03
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 168 Beigetreten: 24.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39722 |
Hallo,
Den Anhänger ans Zugfahrzeug hängen, Beleuchtung überprüfen (das ist so peinlich wenn die Beleuchtung beim TÜV nicht funktioniert), zum TÜV oder DEKRA fahren, Fahrzeugbrief vorlegen, fertig. Das Kennzeichen ist egal, da das Prüfbericht ewt. ohne Keennzeichen eingegeben wird, nur die Fahrgestellnummer muss übereinstimmen. Versichert ist ein Anhänger nicht sondern das Zugfahrzeug. Gruß -------------------- trinken + fahren = nix gut und trinken - fahren = nix gut = trinken nix gut.
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03.02.2008, 09:02
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1059 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32041 |
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03.02.2008, 11:56
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Versichert ist ein Anhänger nicht sondern das Zugfahrzeug. Oooops! Setze hier bitte keine Gerüchte in die Welt, die nicht haltbar sind... -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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03.02.2008, 14:04
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 168 Beigetreten: 24.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39722 |
Hallo,
Ihr habt absolut Recht. Früher war das aber so, heute kopiert aus dem R+V- Ratgeber: "Früher galt, dass Pferdeanhänger im angehängten Zustand immer über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung des ziehenden Fahrzeuges (zum Beispiel PKW) versichert sind. Mit Wirkung vom 01.08.2002 wurde das Straßenverkehrsgesetz dahingehend erweitert, dass Anhänger neben dem Zugfahrzeug einer isolierten und eigenständigen Gefährdungshaftung nach §7 StVG unterliegen. " Gruß -------------------- trinken + fahren = nix gut und trinken - fahren = nix gut = trinken nix gut.
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03.02.2008, 15:23
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Hallo, Ihr habt absolut Recht. Früher war das aber so, heute kopiert aus dem R+V- Ratgeber: "Früher galt, dass Pferdeanhänger im angehängten Zustand immer über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung des ziehenden Fahrzeuges (zum Beispiel PKW) versichert sind. Mit Wirkung vom 01.08.2002 wurde das Straßenverkehrsgesetz dahingehend erweitert, dass Anhänger neben dem Zugfahrzeug einer isolierten und eigenständigen Gefährdungshaftung nach §7 StVG unterliegen. " Gruß Auch das ist mir neu... -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
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