geblitzt ohne führerschein... |
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geblitzt ohne führerschein... |
27.01.2008, 11:05
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 18.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39043 |
ich wurde geblitzt mit 26km/h zu schnell alles toleranzen schon abgezogen :-( mein problem ist aber das ich zu dem zeitpunkt keinen führerschein mehr hatte. was ich mich frage ist, mir wurde ein strafzettel zu geschickt. das auto ist zwar nicht auf mich zu gelassen aber meine mutter hat mich angegeben da sice nicht wusste das i8ch keinen führerschein hatte, auf dem strafzettel steht drauf das sie mich eindeutig identifiziert haben und ich 3 punkte kassiere und 146 euro strafe. und darunter steht die strafe wurde erhöht, da sie in das verkehrszentralregister geschaut haben und aufgrund meiner eintragungen meine strafe erhöht wird. was mich interessiert ist bekommen die jetzt noch raus das ich keinen führerschein habe? die strafe hab ich gleich überwiesen (war auch ein ort von weiter weg, also nicht diesselbe stadt). oder haben die es schlicht und einfach nicht gemerkt? ich weiß garnicht mehr was ich machen soll... |
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27.01.2008, 11:15
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
oder haben die es schlicht und einfach nicht gemerkt? Wahrscheinlich ist das so. ich weiß garnicht mehr was ich machen soll... Im Moment kannst du nichts machen. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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27.01.2008, 11:21
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
In manchen Bundesländern (darunter Bayern) werden die Bußgeldbescheide, schriftlichen Verwarnungen etc. automatisch mit dem Fahndungs- und Fahrverbotsbestand abgeglichen. Ein Abgleich mit dem ZEVIS (Zentrales Verkehrsinformationssystem) erfolgt auch.
IdR fliegt das FoFE auf. Ganz beruhigt solltest Du noch nicht sein... -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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27.01.2008, 11:33
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5255 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33783 |
In manchen Bundesländern (darunter Bayern) werden die Bußgeldbescheide, schriftlichen Verwarnungen etc. automatisch mit dem Fahndungs- und Fahrverbotsbestand abgeglichen. Ein Abgleich mit dem ZEVIS (Zentrales Verkehrsinformationssystem) erfolgt auch. Nur mal aus Interesse: Gilt das nur für rechtskräftige Entscheidungen, oder werden auch die Kennzeichen nicht verwertbarer Aufnahmen abgeglichen? Edit @TE: Du solltest Deine Einstellung gegenüber deutschen Gesetzen schnellstens überdenken. Du strapazierst die Geduld der Justiz und der Richter ziemlich beharrlich. Auch Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Wenn Du Glück hast bleibt es dieses Mal tatsächlich unbemerkt. Aber irgendwann ist es sonst mit Deiner Bewährung vorbei. edit2: Jensl669 ist auch schon darauf gekommen. -------------------- Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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27.01.2008, 11:34
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2561 Beigetreten: 26.10.2006 Wohnort: Oberpfalz Mitglieds-Nr.: 24565 |
Falls du dennoch identifiziert wirst, hast du folgendes zu erwarten: Fahren ohne Fahrerlaubnis - § 21 StVG (Tatbestand und rechtliche Folgen):
Zitat "Regelstrafen" bei Ersttätern: * Privatfahrschule -> 5 - 10 TS * ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS * Kurzfahrt -> 10 - 20 TS * Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1 * mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten * nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten * innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens) (*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet MfG Flo -------------------- "Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)
"Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt" (Gerhard Polt) |
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27.01.2008, 11:39
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
@Flo:
Bei seiner Vorgeschichte wir @xxsupremexx wohl mit einer wesentlich härteren Bestrafung rechnen müssen ich habe etwa vor 2 jahren meinen führerschein verloren 0,75 promolle der lappen war ein jahr weg wegen trunkenheit im straßenverkehr und weil ich auffällig gefahren bin.
jetzt vor ca 4 monaten haben sie mich mit mariuhana am steuer erwischt und eine woche später bin ich in eine polizei kontrolle gekommen (habe sie rechtzeitig gesehen) bin dann rückwärts die schnell straße gefahren und ab gehauen hab mein auto stehen gelassen (tankstelle) und bin geflüchtet. kurz darauf haben sie mich fest genommen 1.9 promille diazepam und thc im blut. das problem ist das ich 2 jahre bewährung habe wegen schwerer körperverletzung kann mir jemand sagen was da jetzt auf mich zu kommen wird die verhandlung ist am 7 januar ich weiß nicht ob ich in den knast muss oder< noch mal eine bewährungsstrafe bekomme... -------------------- |
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27.01.2008, 11:40
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Wird wohl alles früher oder später auf eine MPU hinauslaufen.
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27.01.2008, 11:43
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5255 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33783 |
Wird wohl alles früher oder später auf eine MPU hinauslaufen. Eher früher als später, falls da nicht vorher noch die schwedischen Gardinen winken. Etwa so: -------------------- Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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27.01.2008, 11:53
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
IdR fliegt das FoFE auf. Ganz beruhigt solltest Du noch nicht sein... Es gibt ja auch noch aufmerksame Sachbearbeiter bei der FSST. Im Verfahren auf Neuerteilung der FE liegt dem Sachbearbeiter ja auch ein VZR-Auszug vor. Ist dort nun eine Geschwindigkeitsüberschreitung eingetragen, die nach Entziehung der FE begangen wurde, kann der SB der FSST die Bußgeldstelle entsprechend unterrichten. Die Bußgeldstelle wird dann die Akte an die Staatsanwaltschaft übersenden, damit von dort geprüft wird, ob FoFE vorlag. Auch die direkte Information der FSST an die StA ist möglich. Dass in einem solchen Fall die Bearbeitung des Antrages durch die FSST bis zum Abschluss des Verfahrens zurückgestellt wird, muss ich wohl nicht extra erwähnen. P.S.: Das Delikt FoFE hat eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Gast_ronnie2007_* |
27.01.2008, 12:08
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#10
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Guests |
Hast du gerade Entzug?
Glaube früher oder später wird das jemand auffallen, sowas kann ja auch noch im nachinein festgestellt werden wenn dein sachbearbeiter sich die akte mal anschaut und sieht dass du in deiner Sperre Geschwverstoß hattest! |
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27.01.2008, 12:14
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Hast du gerade Entzug? für @ronnie2007 Zitat xxsupremexx mein problem ist aber das ich zu dem zeitpunkt keinen führerschein mehr hatte. und Zitat
-------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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27.01.2008, 12:24
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 22.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39671 |
Oder einfach mal die Grundeinstellung zu Alkohol und Drogen am Steuer überdenken...
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Gast_ronnie2007_* |
27.01.2008, 12:32
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#13
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Guests |
Wird knapp mit der Haftstrafe/nochmal Bewährung!
Solltest dirn Anwalt nehmen oder eben Pflichtverteidiger und n Job besorgen (günstige Sozialprognose...) und vor Gericht bereuen. Ist keine einschlägige Tat also nicht nochmal KV aber doch nicht ohne (Trunkenheit mit 1,9 Promille im verkehr!!!). Viel Glück Alter! |
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27.01.2008, 12:35
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Wird knapp mit der Haftstrafe/nochmal Bewährung! Solltest dirn Anwalt nehmen oder eben Pflichtverteidiger und n Job besorgen (günstige Sozialprognose...) und vor Gericht bereuen. Ist keine einschlägige Tat also nicht nochmal KV aber doch nicht ohne (Trunkenheit mit 1,9 Promille im verkehr!!!). @ronnie2007: Worauf bezieht sich jetzt dieser Beitrag? Habe ich etwas nicht mitbekommen? -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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27.01.2008, 12:37
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Eventuell hat Ronnie Insiderkenntnisse aus seiner Tätigkeit als Gerichtsreporter.
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Gast_ronnie2007_* |
27.01.2008, 12:50
Beitrag
#16
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Guests |
@Flo: Bei seiner Vorgeschichte wir @xxsupremexx wohl mit einer wesentlich härteren Bestrafung rechnen müssen ich habe etwa vor 2 jahren meinen führerschein verloren 0,75 promolle der lappen war ein jahr weg wegen trunkenheit im straßenverkehr und weil ich auffällig gefahren bin. jetzt vor ca 4 monaten haben sie mich mit mariuhana am steuer erwischt und eine woche später bin ich in eine polizei kontrolle gekommen (habe sie rechtzeitig gesehen) bin dann rückwärts die schnell straße gefahren und ab gehauen hab mein auto stehen gelassen (tankstelle) und bin geflüchtet. kurz darauf haben sie mich fest genommen 1.9 promille diazepam und thc im blut. das problem ist das ich 2 jahre bewährung habe wegen schwerer körperverletzung kann mir jemand sagen was da jetzt auf mich zu kommen wird die verhandlung ist am 7 januar ich weiß nicht ob ich in den knast muss oder< noch mal eine bewährungsstrafe bekomme... bezieht sich auf die vorgeschichte des TE! |
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27.01.2008, 13:41
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#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 18.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39043 |
aber was ich nicht verstehe ist das mein kumpel auch mal einen strafzettel bekommen hat wegen zu schnell fahren (aber ohne punkte) er hat ihn bezahlt und es kam nie wiesder was... und der hat seinen führerschein vor 10 jahren verloren...(entzogen)
und außerdem hab ich eine 14monatige führerschein sperre ich glaub nicht das wenn ich den dann beabtrage die es merken solten, zudem ich ja so oder so wahrscheinlich den lappen komplett neu machen muss... |
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27.01.2008, 13:42
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
aber was ich nicht verstehe ist das mein kumpel auch mal einen strafzettel bekommen hat wegen zu schnell fahren (aber ohne punkte) er hat ihn bezahlt und es kam nie wiesder was... und der hat seinen führerschein vor 10 jahren verloren...(entzogen) Im Verwarnungsgeldbereich werden i.d.R. keine Fahrerermittlungen durchgeführt. Hier ist eine Zahlung des Verwarnungsgeldes (egal von wem) ausreichend, damit die Verwarnung wirksam wird. |
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27.01.2008, 13:46
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#19
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
und außerdem hab ich eine 14monatige führerschein sperre ich glaub nicht das wenn ich den dann beabtrage die es merken solten, Du hältst also die Mitarbeiter der FSST für blöd oder unfähig? zudem ich ja so oder so wahrscheinlich den lappen komplett neu machen muss... Was hat das damit zu tun? -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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27.01.2008, 13:56
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#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 18.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39043 |
aber ist es denn normal das man trotzdem ein bußgeldbescheid bekommt da haben die grünen doch swhen müssen das< ich keinen lappen hatte
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27.01.2008, 14:00
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#21
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Wann war die Geschwindigkeitsübertretung und wann wurde die FE entzogen? Vielleicht war ja zu dem Zeitpunkt als die Bußgeldstelle deine Daten im Verkehrszentralregister abgefragt hat, die Entziehung noch nicht dort eingetragen.
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27.01.2008, 14:20
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#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 18.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39043 |
also im juli 2007 haben sie meinen führerschein eingezogen an ort und stelle einen monat später haben sie mich geblitzt und jetzt am 7 januar war die verhandlung und am 11 januar kam der blitzer bescheid...
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27.01.2008, 14:21
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#23
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Also genau so wie ich vermutet habe. Die Bußgeldstelle konnte noch garnichts von der Entziehung wissen.
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27.01.2008, 14:33
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#24
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 18.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39043 |
ja aber sie haben ihn ja schon vor 6 monaten eingezogen müssten die des nicht wissen ist doch egal ob das urteil jetzt erst rechtskräftig ist das müssten die doch schon wissen... und wenn nicht meinst des kommt raus? jetzt im nachhinein
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27.01.2008, 14:38
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#25
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
ja aber sie haben ihn ja schon vor 6 monaten eingezogen müssten die des nicht wissen Wer sind denn sie und die?Wie soll die Bußgeldstelle Kenntnis von der vorläufigen Entziehung haben? meinst des kommt raus? jetzt im nachhinein Das ist durchaus möglich
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27.01.2008, 14:45
Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 18.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39043 |
sie=polizei
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27.01.2008, 14:49
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#27
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Und die= ?
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27.01.2008, 14:53
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#28
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 18.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39043 |
führerscheinstelle
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27.01.2008, 14:54
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Die Führerscheinstelle hat nichts mit der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zu tun.
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27.01.2008, 16:52
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 |
Wenn sich nicht ein 111a-Beschluss in der VZR-Mitteilung befindet hatte die Bußgeldstelle tatsächlich keine Kenntnis. Aber trotzdem kann, wie oben schon gepostet, auch noch die Fahrerlaubnisbehörde aufmerksam werden. Ich kenne mehrere Sachen, bei denen von dort ein Hinweis kam, sogar Monate später noch.
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27.01.2008, 17:13
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ich kenne mehrere Sachen, bei denen von dort ein Hinweis kam, sogar Monate später noch. Ich auch! -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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27.01.2008, 18:21
Beitrag
#32
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 18.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39043 |
c
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27.01.2008, 19:26
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 597 Beigetreten: 20.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39084 |
Bist du jetzt sprachlos, oder was?
Geht es dir nicht so ganz allmählich endlich mal auf was mit dir los ist? Deine legale Kraftfahrerlaufbahn ist wohl für eine längere Zeit beendet, da kannst du dich noch so winden. Entweder du wachst jetzt ganz schnell auf und fängst endlich damit an zu hinterfragen wieso du es nicht auf die Reihe kriegst dich an ganz einfache Regeln zu halten, oder du reitest dich noch weiter rein. Der harte Typ der vielleicht glaubst zu sein, bist du 100%ig eben nicht, für dich führt m.E. eine weitere Uneinsichtigkeit genau zum absoluten sozialen Abstieg, wenn nicht gar zum freien Fall. Deshalb wäre es genau jetzt Zeit sich mal ernsthaft zu besinnen und sich wie ein normaler Mensch zu benehmen. -------------------- Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 21:27)
Edit: Wie ist denn meine Grundeinstellung? Ehrlich, ich hab eigentlich keine |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 07:20 |