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> geblitzt ohne führerschein...
xxsupremexx
Beitrag 27.01.2008, 11:05
Beitrag #1


Neuling
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Hallo leute ich hoffe ihr könnt mir helfen.
ich wurde geblitzt mit 26km/h zu schnell alles toleranzen schon abgezogen :-(
mein problem ist aber das ich zu dem zeitpunkt keinen führerschein mehr hatte.
was ich mich frage ist, mir wurde ein strafzettel zu geschickt. das auto ist zwar nicht auf mich zu gelassen aber meine mutter hat mich angegeben da sice nicht wusste das i8ch keinen führerschein hatte,

auf dem strafzettel steht drauf das sie mich eindeutig identifiziert haben und ich 3 punkte kassiere und 146 euro strafe. und darunter steht die strafe wurde erhöht, da sie in das verkehrszentralregister geschaut haben und aufgrund meiner eintragungen meine strafe erhöht wird.

was mich interessiert ist bekommen die jetzt noch raus das ich keinen führerschein habe? die strafe hab ich gleich überwiesen (war auch ein ort von weiter weg, also nicht diesselbe stadt).
oder haben die es schlicht und einfach nicht gemerkt?

ich weiß garnicht mehr was ich machen soll...
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Mr.T
Beitrag 27.01.2008, 11:15
Beitrag #2


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Zitat (xxsupremexx @ 27.01.2008, 11:05) *
oder haben die es schlicht und einfach nicht gemerkt?

Wahrscheinlich ist das so.
Zitat (xxsupremexx @ 27.01.2008, 11:05) *
ich weiß garnicht mehr was ich machen soll...

Im Moment kannst du nichts machen.


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Gruß Mr.T

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JTH
Beitrag 27.01.2008, 11:21
Beitrag #3


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In manchen Bundesländern (darunter Bayern) werden die Bußgeldbescheide, schriftlichen Verwarnungen etc. automatisch mit dem Fahndungs- und Fahrverbotsbestand abgeglichen. Ein Abgleich mit dem ZEVIS (Zentrales Verkehrsinformationssystem) erfolgt auch.

IdR fliegt das FoFE auf. Ganz beruhigt solltest Du noch nicht sein...


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Feuerpferd
Beitrag 27.01.2008, 11:33
Beitrag #4


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Zitat (JTH @ 27.01.2008, 11:21) *
In manchen Bundesländern (darunter Bayern) werden die Bußgeldbescheide, schriftlichen Verwarnungen etc. automatisch mit dem Fahndungs- und Fahrverbotsbestand abgeglichen. Ein Abgleich mit dem ZEVIS (Zentrales Verkehrsinformationssystem) erfolgt auch.

Nur mal aus Interesse: Gilt das nur für rechtskräftige Entscheidungen, oder werden auch die Kennzeichen nicht verwertbarer Aufnahmen abgeglichen?

Edit @TE: Du solltest Deine Einstellung gegenüber deutschen Gesetzen schnellstens überdenken. Du strapazierst die Geduld der Justiz und der Richter ziemlich beharrlich. Auch Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Wenn Du Glück hast bleibt es dieses Mal tatsächlich unbemerkt. Aber irgendwann ist es sonst mit Deiner Bewährung vorbei.

edit2: Jensl669 ist auch schon darauf gekommen.


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Flo1983
Beitrag 27.01.2008, 11:34
Beitrag #5


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Falls du dennoch identifiziert wirst, hast du folgendes zu erwarten: Fahren ohne Fahrerlaubnis - § 21 StVG (Tatbestand und rechtliche Folgen):
Zitat
"Regelstrafen" bei Ersttätern:

* Privatfahrschule -> 5 - 10 TS
* ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS
* Kurzfahrt -> 10 - 20 TS
* Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1
* mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
* nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
* innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten

TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)
(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet


MfG Flo wavey.gif


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"Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)

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Jens
Beitrag 27.01.2008, 11:39
Beitrag #6


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@Flo:
Bei seiner Vorgeschichte wir @xxsupremexx wohl mit einer wesentlich härteren Bestrafung rechnen müssen

Zitat (xxsupremexx @ 18.12.2007, 15:33) *
ich habe etwa vor 2 jahren meinen führerschein verloren 0,75 promolle der lappen war ein jahr weg wegen trunkenheit im straßenverkehr und weil ich auffällig gefahren bin.

jetzt vor ca 4 monaten haben sie mich mit mariuhana am steuer erwischt und eine woche später bin ich in eine polizei kontrolle gekommen (habe sie rechtzeitig gesehen) bin dann rückwärts die schnell straße gefahren und ab gehauen hab mein auto stehen gelassen (tankstelle) und bin geflüchtet. kurz darauf haben sie mich fest genommen 1.9 promille diazepam und thc im blut.

das problem ist das ich 2 jahre bewährung habe wegen schwerer körperverletzung kann mir jemand sagen was da jetzt auf mich zu kommen wird die verhandlung ist am 7 januar ich weiß nicht ob ich in den knast muss oder< noch mal eine bewährungsstrafe bekomme...


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swift
Beitrag 27.01.2008, 11:40
Beitrag #7


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Wird wohl alles früher oder später auf eine MPU hinauslaufen.
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Feuerpferd
Beitrag 27.01.2008, 11:43
Beitrag #8


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Zitat (swift @ 27.01.2008, 11:40) *
Wird wohl alles früher oder später auf eine MPU hinauslaufen.

Eher früher als später, falls da nicht vorher noch die schwedischen Gardinen winken. Etwa so: wavey.gif


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Mr.T
Beitrag 27.01.2008, 11:53
Beitrag #9


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Zitat (JTH @ 27.01.2008, 11:21) *
IdR fliegt das FoFE auf. Ganz beruhigt solltest Du noch nicht sein...

Es gibt ja auch noch aufmerksame Sachbearbeiter bei der FSST. crybaby.gif
Im Verfahren auf Neuerteilung der FE liegt dem Sachbearbeiter ja auch ein VZR-Auszug vor. Ist dort nun eine Geschwindigkeitsüberschreitung eingetragen, die nach Entziehung der FE begangen wurde, kann der SB der FSST die Bußgeldstelle entsprechend unterrichten. Die Bußgeldstelle wird dann die Akte an die Staatsanwaltschaft übersenden, damit von dort geprüft wird, ob FoFE vorlag. Auch die direkte Information der FSST an die StA ist möglich.
Dass in einem solchen Fall die Bearbeitung des Antrages durch die FSST bis zum Abschluss des Verfahrens zurückgestellt wird, muss ich wohl nicht extra erwähnen.


P.S.: Das Delikt FoFE hat eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. blink.gif


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Gast_ronnie2007_*
Beitrag 27.01.2008, 12:08
Beitrag #10





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Hast du gerade Entzug?

Glaube früher oder später wird das jemand auffallen, sowas kann ja auch noch im nachinein festgestellt werden wenn dein sachbearbeiter sich die akte mal anschaut und sieht dass du in deiner Sperre Geschwverstoß hattest!
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magnum88
Beitrag 27.01.2008, 12:14
Beitrag #11


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Zitat (ronnie2007 @ 27.01.2008, 12:08) *
Hast du gerade Entzug?



für @ronnie2007 rolleyes.gif

Zitat
xxsupremexx

mein problem ist aber das ich zu dem zeitpunkt keinen führerschein mehr hatte.


und


Zitat


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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CanadianMike
Beitrag 27.01.2008, 12:24
Beitrag #12


Neuling


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Oder einfach mal die Grundeinstellung zu Alkohol und Drogen am Steuer überdenken...
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Gast_ronnie2007_*
Beitrag 27.01.2008, 12:32
Beitrag #13





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Wird knapp mit der Haftstrafe/nochmal Bewährung!

Solltest dirn Anwalt nehmen oder eben Pflichtverteidiger und n Job besorgen (günstige Sozialprognose...) und vor Gericht bereuen.

Ist keine einschlägige Tat also nicht nochmal KV aber doch nicht ohne (Trunkenheit mit 1,9 Promille im verkehr!!!).

Viel Glück Alter!
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Mr.T
Beitrag 27.01.2008, 12:35
Beitrag #14


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Zitat (ronnie2007 @ 27.01.2008, 12:32) *
Wird knapp mit der Haftstrafe/nochmal Bewährung!

Solltest dirn Anwalt nehmen oder eben Pflichtverteidiger und n Job besorgen (günstige Sozialprognose...) und vor Gericht bereuen.

Ist keine einschlägige Tat also nicht nochmal KV aber doch nicht ohne (Trunkenheit mit 1,9 Promille im verkehr!!!).

@ronnie2007:
Worauf bezieht sich jetzt dieser Beitrag? think.gif Habe ich etwas nicht mitbekommen? unsure.gif


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swift
Beitrag 27.01.2008, 12:37
Beitrag #15


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Eventuell hat Ronnie Insiderkenntnisse aus seiner Tätigkeit als Gerichtsreporter.
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Gast_ronnie2007_*
Beitrag 27.01.2008, 12:50
Beitrag #16





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Zitat (jensl669 @ 27.01.2008, 11:39) *
@Flo:
Bei seiner Vorgeschichte wir @xxsupremexx wohl mit einer wesentlich härteren Bestrafung rechnen müssen

Zitat (xxsupremexx @ 18.12.2007, 15:33) *
ich habe etwa vor 2 jahren meinen führerschein verloren 0,75 promolle der lappen war ein jahr weg wegen trunkenheit im straßenverkehr und weil ich auffällig gefahren bin.

jetzt vor ca 4 monaten haben sie mich mit mariuhana am steuer erwischt und eine woche später bin ich in eine polizei kontrolle gekommen (habe sie rechtzeitig gesehen) bin dann rückwärts die schnell straße gefahren und ab gehauen hab mein auto stehen gelassen (tankstelle) und bin geflüchtet. kurz darauf haben sie mich fest genommen 1.9 promille diazepam und thc im blut.

das problem ist das ich 2 jahre bewährung habe wegen schwerer körperverletzung kann mir jemand sagen was da jetzt auf mich zu kommen wird die verhandlung ist am 7 januar ich weiß nicht ob ich in den knast muss oder< noch mal eine bewährungsstrafe bekomme...


bezieht sich auf die vorgeschichte des TE!
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xxsupremexx
Beitrag 27.01.2008, 13:41
Beitrag #17


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aber was ich nicht verstehe ist das mein kumpel auch mal einen strafzettel bekommen hat wegen zu schnell fahren (aber ohne punkte) er hat ihn bezahlt und es kam nie wiesder was... und der hat seinen führerschein vor 10 jahren verloren...(entzogen)

und außerdem hab ich eine 14monatige führerschein sperre ich glaub nicht das wenn ich den dann beabtrage die es merken solten, zudem ich ja so oder so wahrscheinlich den lappen komplett neu machen muss...
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swift
Beitrag 27.01.2008, 13:42
Beitrag #18


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Zitat (xxsupremexx @ 27.01.2008, 13:41) *
aber was ich nicht verstehe ist das mein kumpel auch mal einen strafzettel bekommen hat wegen zu schnell fahren (aber ohne punkte) er hat ihn bezahlt und es kam nie wiesder was... und der hat seinen führerschein vor 10 jahren verloren...(entzogen)

Im Verwarnungsgeldbereich werden i.d.R. keine Fahrerermittlungen durchgeführt.
Hier ist eine Zahlung des Verwarnungsgeldes (egal von wem) ausreichend, damit die Verwarnung wirksam wird.

wavey.gif
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Mr.T
Beitrag 27.01.2008, 13:46
Beitrag #19


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Zitat (xxsupremexx @ 27.01.2008, 13:41) *
und außerdem hab ich eine 14monatige führerschein sperre ich glaub nicht das wenn ich den dann beabtrage die es merken solten,

Du hältst also die Mitarbeiter der FSST für blöd oder unfähig? think.gif
Zitat (xxsupremexx @ 27.01.2008, 13:41) *
zudem ich ja so oder so wahrscheinlich den lappen komplett neu machen muss...

Was hat das damit zu tun? unsure.gif


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xxsupremexx
Beitrag 27.01.2008, 13:56
Beitrag #20


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aber ist es denn normal das man trotzdem ein bußgeldbescheid bekommt da haben die grünen doch swhen müssen das< ich keinen lappen hatte
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Jens
Beitrag 27.01.2008, 14:00
Beitrag #21


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Wann war die Geschwindigkeitsübertretung und wann wurde die FE entzogen? Vielleicht war ja zu dem Zeitpunkt als die Bußgeldstelle deine Daten im Verkehrszentralregister abgefragt hat, die Entziehung noch nicht dort eingetragen.


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xxsupremexx
Beitrag 27.01.2008, 14:20
Beitrag #22


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also im juli 2007 haben sie meinen führerschein eingezogen an ort und stelle einen monat später haben sie mich geblitzt und jetzt am 7 januar war die verhandlung und am 11 januar kam der blitzer bescheid...
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Jens
Beitrag 27.01.2008, 14:21
Beitrag #23


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Also genau so wie ich vermutet habe. Die Bußgeldstelle konnte noch garnichts von der Entziehung wissen.


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xxsupremexx
Beitrag 27.01.2008, 14:33
Beitrag #24


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ja aber sie haben ihn ja schon vor 6 monaten eingezogen müssten die des nicht wissen ist doch egal ob das urteil jetzt erst rechtskräftig ist das müssten die doch schon wissen... und wenn nicht meinst des kommt raus? jetzt im nachhinein
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Jens
Beitrag 27.01.2008, 14:38
Beitrag #25


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Zitat (xxsupremexx @ 27.01.2008, 14:33) *
ja aber sie haben ihn ja schon vor 6 monaten eingezogen müssten die des nicht wissen
Wer sind denn sie und die?
Wie soll die Bußgeldstelle Kenntnis von der vorläufigen Entziehung haben?

Zitat (xxsupremexx @ 27.01.2008, 14:33) *
meinst des kommt raus? jetzt im nachhinein
Das ist durchaus möglich


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xxsupremexx
Beitrag 27.01.2008, 14:45
Beitrag #26


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sie=polizei
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Jens
Beitrag 27.01.2008, 14:49
Beitrag #27


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Und die= ?


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xxsupremexx
Beitrag 27.01.2008, 14:53
Beitrag #28


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führerscheinstelle
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Jens
Beitrag 27.01.2008, 14:54
Beitrag #29


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Die Führerscheinstelle hat nichts mit der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zu tun.


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tomcraft
Beitrag 27.01.2008, 16:52
Beitrag #30


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Wenn sich nicht ein 111a-Beschluss in der VZR-Mitteilung befindet hatte die Bußgeldstelle tatsächlich keine Kenntnis. Aber trotzdem kann, wie oben schon gepostet, auch noch die Fahrerlaubnisbehörde aufmerksam werden. Ich kenne mehrere Sachen, bei denen von dort ein Hinweis kam, sogar Monate später noch.
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Mr.T
Beitrag 27.01.2008, 17:13
Beitrag #31


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Zitat (tomcraft @ 27.01.2008, 16:52) *
Ich kenne mehrere Sachen, bei denen von dort ein Hinweis kam, sogar Monate später noch.

Ich auch! tongue.gif


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xxsupremexx
Beitrag 27.01.2008, 18:21
Beitrag #32


Neuling
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Ludwig H
Beitrag 27.01.2008, 19:26
Beitrag #33


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Bist du jetzt sprachlos, oder was?

Geht es dir nicht so ganz allmählich endlich mal auf was mit dir los ist?

Deine legale Kraftfahrerlaufbahn ist wohl für eine längere Zeit beendet, da kannst du dich noch so winden. Entweder du wachst jetzt ganz schnell auf und fängst endlich damit an zu hinterfragen wieso du es nicht auf die Reihe kriegst dich an ganz einfache Regeln zu halten, oder du reitest dich noch weiter rein.

Der harte Typ der vielleicht glaubst zu sein, bist du 100%ig eben nicht, für dich führt m.E. eine weitere Uneinsichtigkeit genau zum absoluten sozialen Abstieg, wenn nicht gar zum freien Fall.

Deshalb wäre es genau jetzt Zeit sich mal ernsthaft zu besinnen und sich wie ein normaler Mensch zu benehmen.


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Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 21:27)
Edit:
Wie ist denn meine Grundeinstellung? Ehrlich, ich hab eigentlich keine


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