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> Darf man sich vor den Blitzer stellen?
Nachtstute
Beitrag 24.01.2008, 07:29
Beitrag #1


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Hey,
ich hab mal im Fernseh gesehen, das die mobilen Blitzer zum Teil von einfachen Behördenmitarbeitern bedient werden.
Wenn man dann geblitzt wird, darf man dann sein Auto irgendwo parken und sich dann vor die Heckschreibe stellen und damt weitere Blitzerei verhindern?
Denn es ist ja keine direkte polizeiliche Maßnahme.


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Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p
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stefan1
Beitrag 24.01.2008, 07:42
Beitrag #2


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soviel ich weiß, können die nichts dagegen machen.
Anders ist es, wenn police.gif Passfotos erstellen - die können Dich auffordern, woanders zu parken (dem man auch Folge leisten muss).

Bei mir war´s mal andersrum: bei einer Blitzaktion durch police.gif am Straßenrand im Wohngebiet hatten die den Blitzer vor meinem Auto (khakifarbener Jeep) aufgestellt - hat man kaum gesehen, weil der graue Kasten optisch mit meinem Auto verschmolzen ist. Da davor war eine Einfahrt auf ein Grundstück.

Als ich weg musste, habe ich eben ausgeparkt (da konnte mich keiner dran hindern) und der Blitzer stand auf einmal ganz frei mitten auf der Straße.
Ich glaube, da gab´s keine Geschwindigkeitsübertretungen mehr.

Gruß
Stefan
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ujgm
Beitrag 24.01.2008, 10:35
Beitrag #3


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Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 07:29) *
... und damt weitere Blitzerei verhindern?

Kannst du mal erklären, warum du rücksichtslose Raser schützen willst, damit diese weiterhin ungestört andere Verkehrsteilnehmer gefährden können !?!
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Nachtstute
Beitrag 24.01.2008, 10:52
Beitrag #4


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Zitat (ujgm @ 24.01.2008, 10:35) *
Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 07:29) *
... und damt weitere Blitzerei verhindern?

Kannst du mal erklären, warum du rücksichtslose Raser schützen willst, damit diese weiterhin ungestört andere Verkehrsteilnehmer gefährden können !?!

Niemand hat gesagt, dass alle die geblitzt werden rücksichtslos sind.
Ich hab hier schon verwarngeld wegen 57 km/h in der 50ger Zone liegen, ich bin einfach nur mit dem Verkehr mitgeschwommen und muss jetzt 15€ zahlen. Das ist nun wirklich nicht rücksichtlos, oder?!

Und überleg mal, wie viele Leute fahren schneller als erlaubt ohne rücksichtslos dabei zu sein. Ich denke das sind mehr als die die rücksichtslos sind.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 24.01.2008, 10:57
Beitrag #5


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Zitat (stefan1 @ 24.01.2008, 07:42) *
auffordern, woanders zu parken (dem man auch Folge leisten muss)

Was machen die bloß, wenn sich dort ein Sprinterfahrer hinstellt und eine solche Aufforderung mit dem lapidaren Hinweis auf die mit dem Einparkvorgang abgelaufene Lenkzeit quittiert?

whistling.gif
c.s.
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Nachtstute
Beitrag 24.01.2008, 10:59
Beitrag #6


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interessante Fragestellung smile.gif

Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 24.01.2008, 20:46
Bearbeitungsgrund: Zitat gelöscht.


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MickyMaus
Beitrag 24.01.2008, 11:17
Beitrag #7


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Zitat (stefan1 @ 24.01.2008, 07:42) *
soviel ich weiß, können die nichts dagegen machen.
Anders ist es, wenn police.gif Passfotos erstellen - die können Dich auffordern, woanders zu parken (dem man auch Folge leisten muss).

Wenn es das Ordnungsamt ist, was blitzt, wird auch ein Platzverweis folgen (Polizeibehörde). Alternativ wird die Polizei gerufen, die dich dann verweist. Spätestens dann ist es vorbei mit Behinderung.

Zitat (Bonsai-Brummi @ 24.01.2008, 10:57) *
Was machen die bloß, wenn sich dort ein Sprinterfahrer hinstellt und eine solche Aufforderung mit dem lapidaren Hinweis auf die mit dem Einparkvorgang abgelaufene Lenkzeit quittiert?

Wenn es die Polizei oder das OA ist: Abschleppen whistling.gif

Zur Randinfo ein Urteil über das Warnen vor Blitzern, ich könnte mir vorstellen, dass die die Behinderung durchaus in die Richtung interpretiert werden kann:

Warnungen unbefugter Dritter vor verdeckten Geschwindigkeitskontrollen beeinträchtigen die ordnungsgemäße Durchführung präventiv-polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung und stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 8 Abs 1 PolG NW dar. (OVG Münster, Az. 5 B 2601/96)


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Viele Grüße,
MM
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ts1
Beitrag 24.01.2008, 11:50
Beitrag #8


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Zitat (MickyMaus @ 24.01.2008, 11:17) *
Zitat (Bonsai-Brummi @ 24.01.2008, 10:57) *
Was machen die bloß, wenn sich dort ein Sprinterfahrer hinstellt und eine solche Aufforderung mit dem lapidaren Hinweis auf die mit dem Einparkvorgang abgelaufene Lenkzeit quittiert?
Wenn es die Polizei oder das OA ist: Abschleppen whistling.gif
Ist das (bei normal-legalem Parkplatz) angemessen? Immerhin hätten die sich auch da hinstellen können, wo nun der Brummifahrer ist.
Wenn ja, müßte es doch erst Recht angemessen sein, wenn das OA sich hinter einem Brummi in eine Lücke stellt und einfach den Brummi abschleppen läßt. In dem Fall hätte das OA nicht einmal eine Alternative gehabt.
Aber ich zweifle an der Angemessenheit so einer Abschleppaktion. Bei uns fordert das OA auch keine Abrißbirne für Häuser und Brückenpfeiler an und stellt sich notfalls "einfach so mit Sonderbefugnissen" auf die Strasse. Aber so groß ist die Not doch praktisch eh nicht, es gibt genug ertragreiche Stellen, fährt man halt eine andere an.


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MfG Thomas
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MickyMaus
Beitrag 24.01.2008, 11:52
Beitrag #9


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Keine Ahnung, Alternative: Fahrzeug selbst umsetzen.


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Nachtstute
Beitrag 24.01.2008, 12:41
Beitrag #10


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Ich stelle mir aber wirklich ein Problem vor, wenn die auf dem Seitenstreifen in der Stadt stehen, der auch zum parken benutzt werden kann. Dort stelle man sich mit dem Sprinter hin.

Weil dort darfst du ja parken, steht ja kein Schild oder ähnliches. Darf die Polizei dann einfach mitsamt des Autos dem platz verweisen ohne einen Grund?

UNd die Polizei darf auch nicht dein Auto wegfahren, weil wegen Versicherung. Wer zahlt denn wenn die in dem Moment was kaputt fahren? Der Stadt?
Abschleppen, naja ohne grund darf man doch nicht abschleppen, oder?! Wäre das dann nciht Diebstahl, weil die Polizei ihre KOmpetenzen übertreten hätte?


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MickyMaus
Beitrag 24.01.2008, 12:57
Beitrag #11


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Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 12:41) *
Weil dort darfst du ja parken, steht ja kein Schild oder ähnliches. Darf die Polizei dann einfach mitsamt des Autos dem platz verweisen ohne einen Grund?

Grund ist die Behinderung hoheitlicher Aufgaben.

Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 12:41) *
UNd die Polizei darf auch nicht dein Auto wegfahren, weil wegen Versicherung. Wer zahlt denn wenn die in dem Moment was kaputt fahren?

Was in deinem Versicherungvertrag drin steht ist egal, wenn der Polizist was kaputt fährt, muss er (bzw. seine Versicherung) haften.

Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 12:41) *
Der Stadt?

Weder "der Staat", noch "die Stadt", sondern das Bundesland bzw. die zugehörige Versicherung.

Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 12:41) *
Abschleppen, naja ohne grund darf man doch nicht abschleppen, oder?! Wäre das dann nciht Diebstahl, weil die Polizei ihre KOmpetenzen übertreten hätte?

Lies dir erstmal durch, was Diebstahl ist, dann stellst du die Frage nochmal. Ok?


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tessarakt
Beitrag 24.01.2008, 14:02
Beitrag #12


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Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 07:29) *
Hey,
ich hab mal im Fernseh gesehen, das die mobilen Blitzer zum Teil von einfachen Behördenmitarbeitern bedient werden.
Wenn man dann geblitzt wird, darf man dann sein Auto irgendwo parken und sich dann vor die Heckschreibe stellen und damt weitere Blitzerei verhindern?
Denn es ist ja keine direkte polizeiliche Maßnahme.


Ich habe das mal "aus Versehen" gemacht (also wirklich gar nicht bemerkt, daß das ein Blitzerauto war) und wurde weggeschickt ...
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Nachtstute
Beitrag 24.01.2008, 14:23
Beitrag #13


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Hey,
was passiert denn, wenn jemand mein Auto abschleppt, obwohl er das nciht darf. Warum ist das kein Diebstahl? Und was ist das dann? Bekommt der Polizist denn keinen Ärger? Und wer zahtl bei sowas schadensersatz?


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FahrGo
Beitrag 24.01.2008, 14:33
Beitrag #14


Neuling
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Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 07:29) *
Hey,
ich hab mal im Fernseh gesehen, das die mobilen Blitzer zum Teil von einfachen Behördenmitarbeitern bedient werden.
Wenn man dann geblitzt wird, darf man dann sein Auto irgendwo parken und sich dann vor die Heckschreibe stellen und damt weitere Blitzerei verhindern?
Denn es ist ja keine direkte polizeiliche Maßnahme.


das klingt ja wie eine Anfrage an Radio Jerewan! eine mögliche Antwort:

- im Prinzip ja! aber wundere nicht, wenn einer hält und freiwillig 50€ anbietet, aber jedenfalls wird der dann nicht geblitzt. whistling.gif

gruß
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JTH
Beitrag 24.01.2008, 15:40
Beitrag #15


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Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 14:23) *
Hey,
was passiert denn, wenn jemand mein Auto abschleppt, obwohl er das nciht darf. Warum ist das kein Diebstahl? Und was ist das dann? Bekommt der Polizist denn keinen Ärger? Und wer zahtl bei sowas schadensersatz?


Nein es ist kein Diebstahl.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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MickyMaus
Beitrag 24.01.2008, 15:57
Beitrag #16


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Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 14:23) *
Warum ist das kein Diebstahl?

Ich hab gesagt, du sollst dich schlaulesen und dann nochmal fragen, nicht vor dem schlaulesen. mad.gif
Aber da du es vorgekaut haben willst, bitte:
Zitat
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Nimmt der Polizist dir das Auto weg, weil er es selber haben will? Nein, also kein Diebstahl. Meinst du nicht, dass du das selbst hinbekommen hättest?

Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 14:23) *
Und was ist das dann? Bekommt der Polizist denn keinen Ärger?

Denkbar wäre folgendes, das würde aber voraussetzen, dass der Polizist wusste, dass er es nicht darf. Es muss also absichtlich passieren.
Zitat
§ 246 Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.


Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 14:23) *
Und wer zahtl bei sowas schadensersatz?

Was für einen Schaden hast du denn erlitten, der ersetzt werden soll?


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swift
Beitrag 24.01.2008, 16:52
Beitrag #17


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Zitat (MickyMaus @ 24.01.2008, 15:57) *
Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 14:23) *
Und wer zahtl bei sowas schadensersatz?

Was für einen Schaden hast du denn erlitten, der ersetzt werden soll?

Im zivilrechtlichen Sinne könnte man sicherlich einen entgangenen Gewinn geltend machen.
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MickyMaus
Beitrag 24.01.2008, 17:09
Beitrag #18


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Das kannst du i.a.R. nur als Geschäftsmann. Oder zeigst du mir, wie das geht? Dann melde ich das immer dann an, wenn ich wegen irgend so einem Idioten, der sich am Baum zersägt hat, ne halbe Stunde im Stau stehe wink.gif

Nein, als Privatmann wirst du da keinen müden Cent sehen...


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emperor20
Beitrag 24.01.2008, 17:10
Beitrag #19


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Zitat (swift @ 24.01.2008, 16:52) *
Zitat (MickyMaus @ 24.01.2008, 15:57) *
Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 14:23) *
Und wer zahtl bei sowas schadensersatz?

Was für einen Schaden hast du denn erlitten, der ersetzt werden soll?

Im zivilrechtlichen Sinne könnte man sicherlich einen entgangenen Gewinn geltend machen.


Quasi "Verdienstausfall" .

Allerdings glaub ich nicht dran das mich das OA oder wer auch immer einfach wegschicken/abschleppen darf wenn ich auf nem normalen Parkplatz parke. Nur weil die ihren Blitzer da hin stellen? Das können die auch woanders, wo sie niemanden behindern. Meines erachtens ist das nämlich eine Zweckentfremdung des Parkplatzes.

Wenn ich da parken will, dann weil ich da parken MUSS. Und wenn es in dieser Region mit Parkplätzen auch noch knapp wird glaube ich kaum das da auch nur ein Mensch Verständnis dafür hätte das da ein Blitzer nen freien Parkplatz blockiert.

Wär ja noch schöner wenn die einfach Parkplätze blockieren dürften mit ihren Blitzern. mad.gif Falls doch kann es ja mal passieren das man die meist sehr niedrigen Blitzer beim einparken übersieht und zur Seite schiebt. Oops, so ein Pech. whistling.gif


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To protect and to serve.
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MickyMaus
Beitrag 24.01.2008, 17:16
Beitrag #20


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Das Abschleppen war im ersten Beitrag eher spaßig gemeint, ich denke auch durchaus, dass es unverhältnismäßig ist. Was ich mir aber auch vorstellen könnte, wäre ein Umsetzen durch die Polizei.

Zum Thema "Verdienstausfall": Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das als Privatmensch nicht geht, aber lasse mich gern eines besseren Belehren.


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Luxfur
Beitrag 24.01.2008, 17:28
Beitrag #21


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Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 12:41) *
Weil dort darfst du ja parken, steht ja kein Schild oder ähnliches. Darf die Polizei dann einfach mitsamt des Autos dem platz verweisen ohne einen Grund?
Der Grund wurde ja genannt: Gefahrenabwehr. Und wenn nun einmal die Gefahrenlage nicht anders zu beheben ist, da die Messanlage nicht hinter den behindernden PKW verbracht werden kann, und wenn die Situation eine Fortsetzung der Messung erfordert, dann kommt die Karre eben bei Seite.
Zitat
UNd die Polizei darf auch nicht dein Auto wegfahren, weil wegen Versicherung. Wer zahlt denn wenn die in dem Moment was kaputt fahren? Der Stadt?
Es zahlt die Versicherung (sofern als Kasko vorhanden, die Haftpflicht auf jeden Fall) und hält sich dann ggf. bis zu Höhe X beim VN schadlos. Diesen Betrag X könnte er dann m.E. aus Staatshaftung wieder bei der Behörde einklagen die den Beamten beschäftigt.

Zitat (MickyMaus @ 24.01.2008, 15:57) *
Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 14:23) *
Warum ist das kein Diebstahl?
Ich hab gesagt, du sollst dich schlaulesen und dann nochmal fragen, nicht vor dem schlaulesen. mad.gif
Nö, kann er nicht.
Zitat
Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 14:23) *
Und was ist das dann? Bekommt der Polizist denn keinen Ärger?

Denkbar wäre folgendes, das würde aber voraussetzen, dass der Polizist wusste, dass er es nicht darf. Es muss also absichtlich passieren.
Zitat
§ 246 Unterschlagung[...]
Das ist, soviel zum Schlaulesen wink.gif, natürlich nicht denkbar: Es würde an der zur Unterschlagen nötigen Zueignung(sabsicht) fehlen. Denkbar ist lediglich ein §248b StGB, also der unbefugte Gebrauch eines Fahrzeuges. Und selbst der wird wohl ausscheiden, weil kein klar denkender Beamter sich ohne eine vorherige Genehmigung durch den Besitzer in den Wagen setzen wird. Und eine solche würde als Einwilligung tatbestandsausschließend wirken -> auch kein §248b.

Zitat (MickyMaus @ 24.01.2008, 17:16) *
Zum Thema "Verdienstausfall": Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das als Privatmensch nicht geht, aber lasse mich gern eines besseren Belehren.
Hier wird es interessant zwischen "entgangenem Gewinn" und "Verdienstausfall" zu unterschieden.

Dazu aus dem Gesetz,
Zitat (§252 BGB)
Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn. Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.

sowie aus einem einschlägigen Kommentar
Zitat (MüKo zum entgangenen Gewinn)
S. 1 definiert den Begriff des entgangenen Gewinns nicht, sondern setzt diesen voraus. Darunter sind alle Vermögensvorteile zu verstehen, die dem Geschädigten im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses zwar noch nicht zugeflossen sind, die bei ihm ohne dieses Ereignis aber eingetreten wären.8 Ob sich der Schadensersatzanspruch auf das positive oder das negative Interesse richtet, ist für die Ersatzfähigkeit des entgangenen Gewinns bedeutungslos (s. auch § 249 RdNr. 122 ff.).9

Die Form des Vorteils ist unerheblich (s. RdNr. 1). Er muss nicht notwendig in Gestalt eines Geldbetrags eintreten, wenngleich der entgangene finanzielle Gewinn eindeutig im Vordergrund steht (Ausfall der Arbeitskraft; Gewinnentgang bei Verletzung von Eigentum - insbes. an Produktionsgütern).10 Auch sonstige Vermögensvorteile kommen als entgangener Gewinn in Betracht. So hat der Schädiger zB den Wert von handwerklichen Arbeiten zu ersetzen, die der Geschädigte selbst ausgeführt hätte und die wegen des Schadensfalls an Dritte vergeben werden mussten; [...]
Zitat (MüKo zum Verdienstausfall (sinngemäß))
Beim Verdienstausfall ist auch die zukünftige berufliche Entwicklung zu beachten, insb. bei Jugendlichen.


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"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
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MickyMaus
Beitrag 24.01.2008, 17:28
Beitrag #22


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Zitat (Luxfur @ 24.01.2008, 17:20) *
Nö, kann er nicht.

So diplomatisch wollte ich mich nicht ausdrücken wink.gif

Zitat (Luxfur @ 24.01.2008, 17:20) *
Das ist, soviel zum Schlaulesen wink.gif, natürlich nicht denkbar

Der §246 war nur ein Schnellschuss, bin ja eh kein Jurist (Gott bewahre tongue.gif). Mit Schlaulesen war auch nur gemeint, rauszukriegen, warum es kein Diebstahl war, dafür hats bei mir gereicht...

Zitat (Luxfur @ 24.01.2008, 17:20) *
Es würde an der zur Unterschlagen nötigen Zueignung(sabsicht) fehlen.

Wie beim Diebstahl ja auch, da war ich auch drüber gestolpert.


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Nachtstute
Beitrag 24.01.2008, 18:19
Beitrag #23


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Zitat (MickyMaus @ 24.01.2008, 17:09) *
Das kannst du i.a.R. nur als Geschäftsmann. Oder zeigst du mir, wie das geht? Dann melde ich das immer dann an, wenn ich wegen irgend so einem Idioten, der sich am Baum zersägt hat, ne halbe Stunde im Stau stehe wink.gif

Nein, als Privatmann wirst du da keinen müden Cent sehen...

Naja, wenn ich morgens zu meinem Auto will und es weg ist. Bis ich dann das Auto wiederhabe dauert es bestimmt einige Zeit.
Und ich werde bei meinem Job nach Kilometern bezahlt, also wenn cih warte, bekomme ich kein geld. Kann man sowas nicht geltend machen.



Und es muss ja noch nicht einmal Verdienstausfall sein. Ich studiere in Osanbrück und hab um 10 Uhr ne Vorlesung.
Ich hab vor um 8 Uhr von Köln loszufahren, doch mein Auto ist nicht da. Daher verpasse ich meine Vorlesung. Wer ersetzt mir sowas, muss ich mir das dann alleine beibringen, das wäre ja ein großer Nachteil für mich!


Und wegen der Versicherung, darf jeder mit meinem Auto fahren, auch wenn er nicht bei der Versicherung eingetragen ist? Dann wäre ja toll. Ich dachte immer bei sowas könnte die Versicherung eine Vertragsstrafe erhalten.
Und wer zahtl die Hochtsufung und die Kosten, die durch die Hochstufung in den Folgejahren entstehen. Was passiert wenn man kein VK hat, wer zahlt dann den Schaden?
Muss man ein einem solchen Fall als geschädigter an sein Vermögen gehen und damit erstmal "Vorstrecken"?


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Luxfur
Beitrag 24.01.2008, 18:26
Beitrag #24


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Ich weiß doch wie es gemeint war wink.gif.
Zur Unterschlagung kann man sich merken: Sie ist der Diebstahl des faulen Mannes - denn da muss man nichts mehr wegnehmen whistling.gif.

Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 18:19) *
Naja, wenn ich morgens zu meinem Auto will und es weg ist. Bis ich dann das Auto wiederhabe dauert es bestimmt einige Zeit.
Und ich werde bei meinem Job nach Kilometern bezahlt, also wenn cih warte, bekomme ich kein geld. Kann man sowas nicht geltend machen.
Jein. Wenn es der Job ist, ist es Verdienstausfall.
Wenn es anderweitig weg ist, und es ist nicht zivilrechtlich zu rechtfertigen, dann gibt es Schadensersatz, wenn dir daraus ein Vermögensschaden entsteht (§823 wg. Eigentumsverletzung).

Zitat
Und es muss ja noch nicht einmal Verdienstausfall sein. Ich studiere in Osanbrück und hab um 10 Uhr ne Vorlesung.
Ich hab vor um 8 Uhr von Köln loszufahren, doch mein Auto ist nicht da. Daher verpasse ich meine Vorlesung. Wer ersetzt mir sowas, muss ich mir das dann alleine beibringen, das wäre ja ein großer Nachteil für mich!
Du studierst hier scarey.gif? Was denn?
Was die verpasste Vorlesung angeht: No way. Wenn du nicht nachweisen kannst, dass dir daraus ein bezifferbarer Schaden für dein späteres Berufsleben entstanden ist siehst du dafür keinen Cent. Und mal im Ernst: Man darf von einem Studenten erwarten dass er die Vorlesungsinhalte daheim nacharbeitet. Tut er das nicht hat er an seinem eher spärlichen beruflichen Erfolg nachher ein so hohes Mitverschulden dass er ohnehin kaum etwas sähe - gar nichts bei nur einer Vorlesung.

Zitat
Und wegen der Versicherung, darf jeder mit meinem Auto fahren, auch wenn er nicht bei der Versicherung eingetragen ist?
Lies mal deinen Versicherungsvertrag whistling.gif. Ich habe meine Fahrzeuge samt und sonders als "Fahrer ist VN" versichert. Lasse ich jmd. anderen fahren begehe ich eine Vertragsverletzung.
Zitat
Dann wäre ja toll. Ich dachte immer bei sowas könnte die Versicherung eine Vertragsstrafe erhalten.
Also gestraft wird die Versicherung schon einmal gar nicht. Wenn dann klagt sie auf eine vereinbarte Strafzahlung aus Vertragsverletzung. Sollte es zum Schadensfall kommen kann sie u.U. auch eine Leistungsfreiheit einfordern - das war es was ich oben einzig ansprach. Mein Fehler.
Zitat
Und wer zahtl die Hochtsufung und die Kosten, die durch die Hochstufung in den Folgejahren entstehen. Was passiert wenn man kein VK hat, wer zahlt dann den Schaden?
Ehe wir hier allzu abstrakt werden: Zitier diesen Abschnitt und beantworte folgende Frage: Wer hat den Schaden verursacht?
Denn eigentlich habe ich die Antwort darauf oben bereits gegeben, ich nehme also an du möchtest noch etwas anderes wissen.


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Taizee
Beitrag 24.01.2008, 18:27
Beitrag #25


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Oh mann!

Ihr kommt auf Ideen und juristischem Dumfug! Mal aus der Realität: Bürger wurde geblitzt und malt ein Schild auf dem obensteht: Vorsicht Blitzer! Der Blitzerfahrer (wird intern aber BlitzerFlitzer genannt wegen der Verwechslung mit PizzaFahrer wink.gif) )bekommt dies mit wird das Schild eingezogen. Der Aufsteller kann es natürlich nach der behördlichen Maßnahme (wegen Diebstahl-option) wiederhaben!
Bürger stellt sich hinter den Radarwagen mit seinem Auto. Der BlitzerFlitzer macht dann folgendes: Motor starten und zum nächsten Meßpunkt fahren--> fertig!
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Nachtstute
Beitrag 24.01.2008, 18:30
Beitrag #26


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Wegen dem "Vorlesungsausfall", an dem tag an dem das Auto nicht da ist, stehe ich erstmal ein paar Stündchen da und bekomme dann irgendwann mein Auto vom Abschleppplatz. Und dann soll ich auch noch ein paar Stunden länger lernen, als ich hätte müssen wenn cih die Vorlesung gehabt hätte. Dnen wenn die Vorlesung nicht wichtig ist, dann braucht man die Profs. ja nicht mehr smile.gif (wobei ich das abundzu auch wirklich glaube smile.gif )

PS: Ich studiere Wirtschaftswissenschaften an der Uni.


Ich kann mir halt kaum vorstellen, dass man einfach ein Auto abschleppen darf und man deshalb nicht belangt werden kann. Der Mutter mit ihren zwei Kindern, die schwimmen wollten ist auch kein Schaden entstanden, aber Schei** war es trotzdem und die Kinder quängeln.


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Luxfur
Beitrag 24.01.2008, 18:37
Beitrag #27


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Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 18:30) *
Wegen dem "Vorlesungsausfall", an dem tag an dem das Auto nicht da ist, stehe ich erstmal ein paar Stündchen da und bekomme dann irgendwann mein Auto vom Abschleppplatz. Und dann soll ich auch noch ein paar Stunden länger lernen, als ich hätte müssen wenn cih die Vorlesung gehabt hätte. Dnen wenn die Vorlesung nicht wichtig ist, dann braucht man die Profs. ja nicht mehr smile.gif (wobei ich das abundzu auch wirklich glaube smile.gif )
Ich sehe hier bestehen noch Verständnisprobleme.
Zitat
PS: Ich studiere Wirtschaftswissenschaften an der Uni.
OMFG - FB9, bei uns mit im HTW-Gebäude? Wahrscheinlich bin ich dir schon x-mal über den Weg gelaufen. Naja besser als von dir x-mal überfahren worden zu sein.

Zitat
Ich kann mir halt kaum vorstellen, dass man einfach ein Auto abschleppen darf und man deshalb nicht belangt werden kann.
s. Kommentar zum ersten Zitat: Kann man doch. Wenn es eben nicht berechtigt war. Wenn du aber mein Motorrad unrettbar einparkst kann ich dich nicht nur versetzen lassen, ich kanns mir auch von dir bezahlen lassen whistling.gif.
Zitat
Der Mutter mit ihren zwei Kindern, die schwimmen wollten ist auch kein Schaden entstanden, aber Schei** war es trotzdem und die Kinder quängeln.
Kommt drauf an: Warum wurde sie umgesetzt? Wenn es grundlos war, dann ist der Schaden die unberechtigte Forderung durch den Abschleppunternehmer. War es berechtigt dann hat sie Mist gebaut, darf sich dann aber auch über Unannehmlichkeiten nicht wundern.


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swift
Beitrag 24.01.2008, 18:48
Beitrag #28


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Zitat (Nachtstute)
PS: Ich studiere Wirtschaftswissenschaften an der Uni.
Zitat (Luxfur)
OMFG - FB9, bei uns mit im HTW-Gebäude? Wahrscheinlich bin ich dir schon x-mal über den Weg gelaufen. Naja besser als von dir x-mal überfahren worden zu sein.

rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif

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Nachtstute
Beitrag 24.01.2008, 19:49
Beitrag #29


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Zitat (Luxfur @ 24.01.2008, 18:37) *
OMFG - FB9, bei uns mit im HTW-Gebäude? Wahrscheinlich bin ich dir schon x-mal über den Weg gelaufen. Naja besser als von dir x-mal überfahren worden zu sein.

Jep, morgen früh wieder, 4 Stunden Mathe smile.gif
Welches Semester bist du denn?

Und ich überfahre nie jemanden, solch böse Unterstellungen smile.gif


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swift
Beitrag 24.01.2008, 19:50
Beitrag #30


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Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 19:49) *
Zitat (Luxfur @ 24.01.2008, 18:37) *
OMFG - FB9, bei uns mit im HTW-Gebäude? Wahrscheinlich bin ich dir schon x-mal über den Weg gelaufen. Naja besser als von dir x-mal überfahren worden zu sein.

Jep, morgen früh wieder, 4 Stunden Mathe smile.gif
Welches Semester bist du denn?

Wahrscheinlich sitzt ihr auch noch irgendwo nebeneinander und seid Freunde. thread.gif
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Nachtstute
Beitrag 24.01.2008, 19:52
Beitrag #31


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Zitat (swift @ 24.01.2008, 19:50) *
Wahrscheinlich sitzt ihr auch noch irgendwo nebeneinander und seid Freunde. thread.gif

Unwahrscheinlich, er studiert Jura und ich bin nen Wiwi. Aber wer weiß vll guckt er sich ja meine mathe Vorlesung einfach nur so an biggrin.gif


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Anton Gorodezki
Beitrag 24.01.2008, 20:28
Beitrag #32


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macht er nicht jura mit schwerpunkt wirtschaft? und wofür steht das F in OMFG?

so ganz nachvollziehbar erscheint mir das aber auch nicht - dann muss ich ja immer, wenn ich mein auto außerhalb der heimischen einfahrt/garage abstelle, damit rechnen, dass das innerhalb der nächsten paar stunden abgeschleppt wird - und auch noch den abschleppdienst zahlen. da fahr ich doch zu keinem wichtigen termin mehr mit dem auto.


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GrünWeißNRW
Beitrag 24.01.2008, 20:41
Beitrag #33


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Zitat (Anton Gorodezki @ 24.01.2008, 20:28) *
und wofür steht das F in OMFG?
Das gleiche F wie bei RTFM oder STFU. Check? wink.gif
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MickyMaus
Beitrag 24.01.2008, 21:07
Beitrag #34


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Zitat (Luxfur @ 24.01.2008, 18:37) *
OMFG - FB9, bei uns mit im HTW-Gebäude? Wahrscheinlich bin ich dir schon x-mal über den Weg gelaufen. Naja besser als von dir x-mal überfahren worden zu sein.

Stell dir vor, jedes Mal, wenn du zur Uni oder nach Hause fährst, könnte er auch irgendwo da sein. Schon das zwei Mal, dass ich dich nicht beneide sad.gif


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Nachtstute
Beitrag 24.01.2008, 21:14
Beitrag #35


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Das grenzt ja schon an persönliche Beleidigung....

Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 24.01.2008, 21:17
Bearbeitungsgrund: Zitat gelöscht.


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Jens
Beitrag 24.01.2008, 21:23
Beitrag #36


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@Nachtstute:
Sorry, aber wenn ich berücksichtige was du über deinen Fahrstil und deine Grundeinstellung zum Strassenverkehr in diesem Forum berichtet hast, dann kann ich @MM nur zustimmen.


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MickyMaus
Beitrag 24.01.2008, 21:24
Beitrag #37


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Der Fahrstil ist eine Sache, viel Schlimmer finde ich in der Tat wirklich die Grundeinstellung zum Straßenverkehr.


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Nachtstute
Beitrag 24.01.2008, 21:27
Beitrag #38


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Zitat (jensl669 @ 24.01.2008, 21:23) *
@Nachtstute:
Sorry, aber wenn ich berücksichtige was du über deinen Fahrstil und deine Grundeinstellung zum Strassenverkehr in diesem Forum berichtet hast, dann kann ich @MM nur zustimmen.

Trotzdem muss man nicht persönlich werden.
Denn nirgendwo steht geschrieben, dass wenn jemand sagen wir so Auto fährt wie ich (was nun wirklich nicht soo schlimm ist) ein super Ars** ist. Andersherum können die nettesten Autofahrer draußen die arogantesten Menschen sein.

Darum, mein Fahrstil trifft nciht immer auf Verständnis unsure.gif und meine Einstellung zu gewissen Themen ist vll ein bisschen radikal, aber das sagt noch nichts über das zwischenmenscheliche Miteinander aus.


Edit:
Wie ist denn meine Grundeinstellung? Ehrlich, ich hab eigentlich keine sad.gif


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Jens
Beitrag 24.01.2008, 21:30
Beitrag #39


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Ich bezog mich auf
Zitat (MickyMaus @ 24.01.2008, 21:07) *
Stell dir vor, jedes Mal, wenn du zur Uni oder nach Hause fährst, könnte er auch irgendwo da sein.


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Nachtstute
Beitrag 24.01.2008, 21:32
Beitrag #40


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Naja ich verstand das so, das ich auch an einer Ampel als Fußgänger stehen kann und er mit dem Auto fährt smile.gif

Bitte nur dann zitieren wenn ohne Zitat der Zusammenhang nicht erkennbar wäre. Da du unmittelbar geantwortet hast, ist ein Zitat nicht erforderlich.

Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 24.01.2008, 21:35


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swift
Beitrag 24.01.2008, 21:37
Beitrag #41


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Naja immerhin wissen wir spätestens seit diesem Beitrag, dass du nicht unbedingt für ein Menschenleben ausweichst. whistling.gif
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Nachtstute
Beitrag 24.01.2008, 21:41
Beitrag #42


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Zitat (swift @ 24.01.2008, 21:37) *
Naja immerhin wissen wir spätestens seit diesem Beitrag, dass du nicht unbedingt für ein Menschenleben ausweichst. whistling.gif

Nicht grundsätzlich, da hast du Recht. Ich wäge erst ab, zumindest jetzt wenn ich auf meinem Stuhl sitze. Was ich mache wenn ich wirklich mal in so eine Situation komme, weiß ich nicht.
Aber ich denke, ich bringe nicht mein Leben oder die meiner Insassen in Gefahr um einen anderen zu retten. thread.gif


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Anton Gorodezki
Beitrag 24.01.2008, 21:43
Beitrag #43


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nur gin es in dem thread ja um blech, nicht um menschenleben.


Zitat (GrünWeißNRW @ 24.01.2008, 20:41) *
Zitat (Anton Gorodezki @ 24.01.2008, 20:28) *
und wofür steht das F in OMFG?
Das gleiche F wie bei RTFM oder STFU. Check? wink.gif

nein.


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swift
Beitrag 24.01.2008, 21:46
Beitrag #44


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@Nachtstute
(Zitate sind ja hier nicht mehr gerne gesehen, obwohl ich der Meinung bin, dass kurze Zitate nicht schaden, auch wenn sie direkt der Antwort des Vorposters entsprechen. Es ist oft so, dass man eine Antwort auf den letzten Beitrag verfassen will, dann aber ein anderer schneller antwortet und somit die eigene Antwort plötzlich in einem total anderen Zusammenhang steht. Ein kurzes Zitat würde das verhindern.)

Ich möchte trotzdem nicht Zeuge deiner rasanten und teilweise auch egoistischen Fahrweise werden.

Zitat (Anton Gorodezki @ 24.01.2008, 21:43) *
nur gin es in dem thread ja um blech, nicht um menschenleben.

Zitat (GrünWeißNRW @ 24.01.2008, 20:41) *
Zitat (Anton Gorodezki @ 24.01.2008, 20:28) *
und wofür steht das F in OMFG?
Das gleiche F wie bei RTFM oder STFU. Check? wink.gif

nein.

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Nachtstute
Beitrag 24.01.2008, 21:48
Beitrag #45


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Zitat (Anton Gorodezki @ 24.01.2008, 21:43) *
nur gin es in dem thread ja um blech, nicht um menschenleben.

Nicht nur. Sondern auch da wo man hinlenkt und was man u.u. in Kauf nimmt (Crash mit Gegenverkehr)
Und um das Blechle, mir gefällt es einfach nicht, wnen man pauschal sagt, das man dies und jenes in einer Situation X tut.


@swift Das ist okay, nicht jedem muss mein Fahrstil gefallen, aber ich baue keine Unfälle, also braucht keiner Angst zu haben. Bin immer sehr schnell mit dem auf die Bremse treten smile.gif


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Luxfur
Beitrag 24.01.2008, 22:01
Beitrag #46


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Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 19:52) *
Zitat (swift @ 24.01.2008, 19:50) *
Wahrscheinlich sitzt ihr auch noch irgendwo nebeneinander und seid Freunde. thread.gif

Unwahrscheinlich, er studiert Jura und ich bin nen Wiwi. Aber wer weiß vll guckt er sich ja meine mathe Vorlesung einfach nur so an biggrin.gif
Unwahrscheinlich. Morgen ist Freitag, und freitags gehen echte Juristen nicht in die Uni.
Aprospos Mathe: Warst du heute Morgen der Volldepp der mit seiner Statistik und Financial Times Deutschland (extra dünne, kostenlose Studentenversion) unsere Vorlesung gestört hat whistling.gif?
Zitat (Anton Gorodezki @ 24.01.2008, 20:28) *
macht er nicht jura mit schwerpunkt wirtschaft? und wofür steht das F in OMFG?
Ohne geht es in Osnabrück nicht - die Uni versteht sich halt als Eldorado für Wirtschaftsjuristen. Aber ich bin KEIN Wirtschaftswissenschaftler wink.gif.

Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 21:27) *
Darum, mein Fahrstil trifft nciht immer auf Verständnis unsure.gif und meine Einstellung zu gewissen Themen ist vll ein bisschen radikal, aber das sagt noch nichts über das zwischenmenscheliche Miteinander aus.
Solltest du mir mal am Kaffeeautomaten über den Weg laufen können wir ja mal sehen wie sehr sich radikalität im nicht-anonymen vis-a-vis bewährt... Btw.:
Zitat
Wie ist denn meine Grundeinstellung? Ehrlich, ich hab eigentlich keine sad.gif
So Menschen sind mir die liebsten. Wahrscheinlich noch "unpolitisch" und "religiös nicht so festgelegt" tongue.gif.

Naja ich werde dann mal auf dem Uni-Parkplatz (kommst du da eigentlich rauf?) am HTW schauen ob ich irgendwo deinen Audi sehe - der wird ja stummes Zeugnis über die Früchte deiner Fahrweise ablegen.


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Lupfi
Beitrag 24.01.2008, 22:06
Beitrag #47


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Beim Thema "Parken vor einem Blitzer" kann ich mich noch prima an meine Zivi-Zeit erinnern. Ich erhielt einen Anruf, dass jemand auf unserer Sozialstation angerufen hatte und berichtete, dass aus der Wohnung seiner Nachbarin seltsame Geräusche zu höhren seien. Da er wusste, dass wir dort regelmäßig vorbeischauen, hatte er zunächst uns angerufen - hat eine gewisse Logik, aber ich hätte es anders gemacht.

Da ich gerade in der Nähe war hatte ich also den Anruf bekommen und sollte dort vorbeischauen. Ich fuhr also dort hin und da mal wieder alles zugeparkt war und ich eine gewisse "Eile" verspürte, parkte ich kurzerhand in zweiter Reihe, um zu prüfen, ob wirklich was ernstes vorlag. Natürlich hatte ich mir den besten Platz ausgesucht und behinderte eine Blitzersession. Gab auch gleich Mecker, dass ich dort nicht stehen dürfte. Also nicht lange diskutieren, sondern einfach das Auto einige Meter nach vorne gefahren und quer irgendwo zwischengestellt. Gab zwar komische Blicke, aber das ging wohl "in Ordnung".

Ab zur Wohnung und auf dem Hausflur schon gehört, dass aus der Wohnung wirklich "Geräusche" kamen. Schlüssel rausgekramt und rein. Sie war zwar ansprechbar und antworte, aber sprach zwischendurch so als wenn sie irgendwelche Wahnvorstellungen hätte. Und das in einer Lautstärke, die man halt über den Flur hörte und ziemlich undeutlich war. Also den Rettungsdienst informiert, da ich keine weiteren Hintergrundsinformationen über diese Patientin hatte. Und der Spaß nahm seinen Lauf.

Erst kam der RTW und stellte sich natürlich - es ist einfach die beste Stelle - genau vor den Blitzer. Dann ging erst einmal die Diskussion los, was mit der Frau zu machen ist. Ins Krankenhaus einliefern? Wäre ne gute Idee, aber zuvor mussten andere Sachen geklärt werden. Im Endeffekt hieß es dann, dass auf einen Notarzt gewarten werden müsse, der dann entscheiden sollte, ob sie eingeliefert werden sollte oder nicht. Die Frau selbst hatte zumindestens deutlich zu verstehen gegeben, dass sie dort nicht hinwill. Geschätzte 20 Minuten sollte es dauern, bis ein Arzt dort wäre. Den RTW schon mal zur Seite fahren, damit weiter geblitzt werden kann? Nö, die beiden dachten nicht einmal daran, das Fahrzeug überhaupt zu bewegen.

Aus den 20 Minuten wurden dann gute 40 und man kam ins Gespräch, auch mit den Blitzern. Der Notarzt kam und am Ende wurde die Frau dann doch in ein Krankenhaus gebracht. Ich bin dann auch wieder weiter und kam rund eine viertel Stunde später dort wieder vorbei - wohl wissend, dass dort gelitzt wird. Aber wieder keine Gefahr, denn diesmal stand die Feuerwehr dort ... laugh2.gif


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swift
Beitrag 24.01.2008, 22:06
Beitrag #48


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Zitat (Luxfur @ 24.01.2008, 22:01) *
Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 21:27) *
Darum, mein Fahrstil trifft nciht immer auf Verständnis unsure.gif und meine Einstellung zu gewissen Themen ist vll ein bisschen radikal, aber das sagt noch nichts über das zwischenmenscheliche Miteinander aus.
Solltest du mir mal am Kaffeeautomaten über den Weg laufen können wir ja mal sehen wie sehr sich radikalität im nicht-anonymen vis-a-vis bewährt...

Herrlich... aber bitte vorher per PN Bescheid geben...
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MickyMaus
Beitrag 24.01.2008, 23:10
Beitrag #49


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Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 21:27) *
Denn nirgendwo steht geschrieben, dass wenn jemand sagen wir so Auto fährt wie ich (was nun wirklich nicht soo schlimm ist) ein super Ars** ist.

Das habe ich auch nirgendwo geschrieben. Darauf bist du ganz allein gekommen. Sollte da was dran sein? Ich habe Luxfur lediglich bedauert, dass er in täglicher Angst sein muss, dir auf der Straße zu begegnen.

Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 21:27) *
Edit:
Wie ist denn meine Grundeinstellung? Ehrlich, ich hab eigentlich keine sad.gif

Genau das meine ich. Solche Verkehrsteilnehmer hab ich leider schon zu Hauf erlebt. Und einige nur mit Glück überlebt. Scheißegal, was andere wollen, hauptsache ICH ICH ICH.


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Nachtstute
Beitrag 25.01.2008, 08:06
Beitrag #50


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Beigetreten: 29.12.2006
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Zitat (Luxfur @ 24.01.2008, 22:01) *
Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 19:52) *
Zitat (swift @ 24.01.2008, 19:50) *
Wahrscheinlich sitzt ihr auch noch irgendwo nebeneinander und seid Freunde. thread.gif

Unwahrscheinlich, er studiert Jura und ich bin nen Wiwi. Aber wer weiß vll guckt er sich ja meine mathe Vorlesung einfach nur so an biggrin.gif
Unwahrscheinlich. Morgen ist Freitag, und freitags gehen echte Juristen nicht in die Uni.
Aprospos Mathe: Warst du heute Morgen der Volldepp der mit seiner Statistik und Financial Times Deutschland (extra dünne, kostenlose Studentenversion) unsere Vorlesung gestört hat whistling.gif?

Ne das war ich nicht, cih hab nur freitags und mittwochs Mathe. Statistik hab ich nächstes Semester.
Aber warum hat er er denn gestört, hat er einfach nur gelesen oder hat er damit Papirflieger gebaut?
Zitat (Luxfur @ 24.01.2008, 22:01) *
So Menschen sind mir die liebsten. Wahrscheinlich noch "unpolitisch" und "religiös nicht so festgelegt" tongue.gif.

richtig smile.gif Wie kommst du nur darauf?
Zitat (Luxfur @ 24.01.2008, 22:01) *
Naja ich werde dann mal auf dem Uni-Parkplatz (kommst du da eigentlich rauf?) am HTW schauen ob ich irgendwo deinen Audi sehe - der wird ja stummes Zeugnis über die Früchte deiner Fahrweise ablegen.

Ich weiß zwar nicht wo der Parkplatz ist, aber ich fahre auch immer mit dem Bus. Ich wohne in Haste und es lohnt sich nciht mich morgens in den Stau zu stellen smile.gif
Aber sonst geht es meinem Audi klasse, keine Kratzer oder ähnliches, wenn du das meinst smile.gif




Zitat (MickyMaus @ 24.01.2008, 23:10) *
Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 21:27) *
Edit:
Wie ist denn meine Grundeinstellung? Ehrlich, ich hab eigentlich keine sad.gif

Genau das meine ich. Solche Verkehrsteilnehmer hab ich leider schon zu Hauf erlebt. Und einige nur mit Glück überlebt. Scheißegal, was andere wollen, hauptsache ICH ICH ICH.


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AUDi A3 Ambition Bj. 99 1,8l 125 PS Weinrot Metallic

Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p
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