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> Frage zur SF-Klasse / Runterstufung, Keine Runterstufung nach einem Versicherungsjahr
Lennart
Beitrag 28.10.2007, 16:11
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

diese Frage sollte eigentlich mein Versicherer beantworten, hat er bisher aber nicht. Ich gehe mal davon aus dass viele Leute hier mehr Ahnung von KFZ-Versicherungen haben und mir vielleicht bei meinem Problem helfen können.

Im letzten Oktober habe ich mir mein erstes Auto gekauft, ein Hyundai S-Coupé von 1993. Nach langer Versicherungssuche stellte sich die Axa als günstigste Versicherung für mich heraus, Hapftpflicht 115% SF 1/2 , ca 1400 Euro im ersten Jahr bei besagten 115%. Da ich pro Quartal zahle wurden mir dann ca 390 Euro abgebucht pro Quartal. Nach meinem Verständnis sollte dies genau 4 mal geschehen (4 x 1/4 = 1 Jahr), um dann in die nächste SF-Klasse zu gelangen. Also habe ich im Okt. 06, Jan 07, April 07 jeweils 390 Euro bezahlt. Nun müsste ich doch ab meinem zweiten Versicherungsjahr, beginnend mit dem Quartal Oktober 2007, eine SF-Klasse niedriger sein, oder? Demnach auch weniger bezahlen....dennoch buchte die Axa mir auch dieses Quartal 390 Euro ab... das verstehe ich nicht. Kann sich das jemand erklären?

Am Rande habe ich nebenbei nochmal nach der aktuell günstigsten Versicherung ab der nächsten SF-Klasse für mich gesucht und fand dort die Axa alternativ spezial. Ist das eine andere Versicherung ode nur ein Tarif der Axa, auf den ich wechseln könnte?

Vielen Dank

Lennart
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Icke aus Berlin
Beitrag 28.10.2007, 16:17
Beitrag #2


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Man wird immer nur zur nächsten Hauptfälligkeit, sprich immer zum 01.01. eines Jahres runtergestuft. Völlig unabhangig vom Datum des Versicherungsabschlusses. Da du aber erst im Oktober 06 die Versicherung abgeschlossen hast, musstest du noch mal mehr als ein Jahr auf SF1/2 fahren. Da du ja, um SF1 zu bekommen, auch mindestens 1 Jahr unfallfrei fahren musst.

Axa alternativ ist nur ein anderer Tarif bei der selben Versicherung.


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Celerimo
Beitrag 28.10.2007, 18:37
Beitrag #3


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Was genau heißt den Hauptfälligkeit? Ist die Hauptfälligkeit nicht nach genau einem Jahr erreicht?

Nachtrag: Also um konkret zu werden: Wenn man den Versicherungsvertrag im Januar abgeschlossen hat, dann braucht man knapp 2 Jahre um runtergestuft zu werden??


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Icke aus Berlin
Beitrag 28.10.2007, 19:00
Beitrag #4


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Nein, da braucht man 1 Jahr. Der 1. Juni ist imho der Stichtag. Hast du die Verischerung davor abgeschlossen, dann ändert sich sich deine SF am 1.1. des Folgejahres (Hauptfälligkeit ist immer der 1.1. - da müsstest du für das ganze Jahr im Voraus bezahlen, wenn du es nicht monatlich oder quartalsmäßig machen würdest).

Hast du sie am bzw. nach dem 1.Juni abgeschlossen, dann musst du 1 1/2 Jahre warten, um runtergestuft zu werden.

Bei mir war es zum Beispiel wie folgt: Ich habe am 12.9.2005 meinen Führerschein gemacht und eine Woche später ein Auto gekauft. Ich wurde sofort als SF1/2 eingestuft.

Nun wurde ich erst am 1.1.2007 auf SF1 runtergestuft. Hätte ich die Versicherungsbeiträge für Juni, Juli, August und September im Nachhinein bezahlt, dann wäre meine Versicherung zurückdatiert worden und ich wäre schon am 1.1.2006 auf SF1 runtergestuft worden.

Das hätte sich aber geldmäßig nicht besonders gerechnet, zumal wer hat schon mal 600 Euro rumliegen, die er der Versicherung bezahlen kann.

Nun fahre ich bereits seit über 2 Jahren unfallfrei, bin aber noch mit SF1 eingestuft. Am 1.1.2008 (zur nächsten Hauptfälligkeit, zu der man auch nur kündigen kann, außer noch bei einer Beitragserhöhung und bei einem Fz-Wechsel) werde ich auf SF2 runtergestuft.

Hast du also nach Juni die Versicherung abgeschlossen, dann musst du auf das übernächste Jahr warten. Vor Juni musst du nur aufs nächste Jahr warten.

Nochmal zur Hauptfälligkeit: Die Hauptfälligkeit beschreibt den Tag, an dem die volle Versicherungsbeitragssumme im Voraus zu entrichten ist. Die Versicherungen bieten eine Ratenzahlung an (daher gibt es auch einen Zinsaufschlag). Daher kannst du auch monatlich, viertel- oder halbjährlich zahlen. Die Hauptfälligkeit bleibt aber trotzdem erhalten. Eben der 1. Januar eines jeden Jahres.


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Jens
Beitrag 28.10.2007, 19:06
Beitrag #5


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Zitat (Icke aus Berlin @ 28.10.2007, 19:00) *
zur nächsten Hauptfälligkeit, zu der man auch nur kündigen kann, außer noch bei einer Beitragserhöhung und bei einem Fz-Wechsel
oder nach einem Schadenfall


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Icke aus Berlin
Beitrag 28.10.2007, 19:08
Beitrag #6


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Stimmt, hatte ich vergessen, sorry! Danke! smile.gif


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Celerimo
Beitrag 28.10.2007, 19:08
Beitrag #7


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Ah gut, dann bin ich ja beruhigt. Ich hab nämlich im Januar dieses Jahres den Vertrag mit SF1 abgeschlossen. Das heißt zum 1.1. werde ich dann in SF2 runtergestuft, richtig?


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magnum88
Beitrag 28.10.2007, 19:09
Beitrag #8


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Zitat (Icke aus Berlin @ 28.10.2007, 20:00) *
Nein, da braucht man 1 Jahr. Der 1. Juni ist imho der Stichtag. Hast du die Verischerung davor abgeschlossen, dann ändert sich sich deine SF am 1.1. des Folgejahres (Hauptfälligkeit ist immer der 1.1. - da müsstest du für das ganze Jahr im Voraus bezahlen, wenn du es nicht monatlich oder quartalsmäßig machen würdest).

Hast du sie am bzw. nach dem 1.Juni abgeschlossen, dann musst du 1 1/2 Jahre warten, um runtergestuft zu werden.


Nicht ganz richtig.

Der 1. Juli ist der Stichtag, den du meinst.


Im vorliegenden Fall muss ein Kalenderjahr (2007) mit SF 1/2 schadensfrei abgelaufen sein, dann wird der TE zum 1. 1. 2008 in SF 1 eingestuft.

Hätte er seine Police versicherungstechnisch im letzten Jahr zum 1. Juli beginnen lassen, wäre er bereits heuer zum 1. 1. 2007 so eingestuft worden und zum 1. 1. 2008 dann in SF 2.

Schadensfreiheit immer vorausgesetzt...


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Icke aus Berlin
Beitrag 28.10.2007, 19:10
Beitrag #9


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Richtig! Ups, der 1. Juli? Klar, jeweils 6 Monate müssen es sein! Danke!


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