Strafzettel in USA, Probleme bei Wiedereinreise? |
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Strafzettel in USA, Probleme bei Wiedereinreise? |
22.10.2007, 12:18
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 22.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37728 |
War vor 11 Monaten in Florida und bekam ein Ticket wegen einer abgelaufenen Parkuhr. Wurde natürlich nicht bezahlt . Weiß nicht mehr genau wie hoch das war. Glaube aber so um 35.- USD Jetzt fahre ich im November wieder nach USA, allerdings nicht nach Florida. Kann es da Probleme mit der Einreise geben? Kann man das vorher noch lösen? (das Ticket ist natürlich nicht mehr da) Wer kennt sich da genau aus? Bitte um Hilfe, habe keine Lust mit dem nächsten Fliger wieder heim zu fliegen. Gruß Der Beitrag wurde von Iceman007 bearbeitet: 22.10.2007, 12:31 |
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22.10.2007, 16:54
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2853 Beigetreten: 08.07.2004 Wohnort: 667 One step ahead the evil Mitglieds-Nr.: 4202 |
Den Fall hatten wir auch mal. Kumpel hatte Speeding Tickets über insgesamt 250$ offen in 2 verschiedenen Staaten. Bei der Einreise 2 Jahre später durfte er die erstmal cash bezahlen bevor er durch die Immigrations kam. Peinlich genug für einen deutschen
-------------------- Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken" Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris. |
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22.10.2007, 16:59
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 22.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37728 |
das geht ja noch wenn ich nur bezahlen muss.
Aber das auswärtige Amt schreibt dass die Einreise verweigert werden kann. Wer weiss wie man sicher gehen kann. Botschaft? Visum? Aber wegen Parkticket ? |
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22.10.2007, 18:05
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo,
Zitat Aber wegen Parkticket ? Das sehen die Amis etwas anders. Du hast dich als Gast erst mal daneben benommen und anschliessend nicht die Strafe gezahlt. Auf solche "Gäste" wird gerne verzichtet. Ob du die Strafe bei der Einreise zahlen nachzahlen darfst oder postwendend auf eine Kosten zurückgeschickt wirst, hängt vom Kontrollpunkt ab. Also: Kann der Beamte das Vergehen aufrufen und darf die Strafe kassieren (wie in Offroad-Evens Fall) ist das Problem nicht so groß. Hat der Beamte hingegen nur eine Negativliste ohne Angabe von Gründen, auf der dein Name auftaucht, nützt alles Diskutieren nichts mehr, weiter kommst du dann nicht ins Land hinein. Auf der sicheren Seite bist du nur, wenn du das mit der Botschaft vor der Reise abklärst. Achtung - ist viel Zeitaufwand verbunden. Gruss MrMurphy |
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23.10.2007, 11:28
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 22.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37728 |
Habe heute mit der Botschaft telefoniert.
Bekommen dort keinen Termin da ich kein Visum benötige. Zudem hat immer der Beamte in den USA bei der Einreise das letzte Wort ob mit oder ohne Visum ob ich einreisen darf. Das gibts doch nicht dass man das vorher nicht mehr regeln kann. Und wenns ganz blöd geht flieg ich bei EInreise mit dem nächsten Fliger wieder zurück. Hat jemand Erfahrungen ob die Mietwagenfirmen die Daten weitergeben, bzw. ob die Polizei bei solchen Delikten die Daten über die Mietwagenfirmen überhaupt anfordert? |
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23.10.2007, 11:49
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Das gibts doch nicht dass man das vorher nicht mehr regeln kann. Das hättest du dir vorher überlegen müssen, jetzt bist du dem Beamten der US-Einwanderungsbehörde am Flughafen "ausgeliefert". -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_BAB3_* |
23.10.2007, 12:49
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#7
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...Bitte um Hilfe, habe keine Lust mit dem nächsten Fliger wieder heim zu fliegen... Da sieht man mal wieder, wie es andere Länder machen, bzw. wie es möglicherweise sein könnte (z.B. umgehender Heimflug). Es ist halt nicht überall so paradiesisch wie in Deutschland...Viel Glück beim Versuch der Einreise... |
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23.10.2007, 13:04
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
ich würde da mal gelassener bleiben. Wegen einer abgelaufenen Parkuhr werden sie Dir schon nicht die Einreise verweigern.
Offensichtlich war es ein kommunales Delikt. Es ist doch noch nicht mal sicher, dass so etwas in eine zentrale Verstoßdatenbank aufgenommen wird oder dass ein Zollbeamter bei der Einreise darauf Zugriff hat. Geschweige denn wie die Konsequenzen aussehen können. Wie sind sie überhaupt auf Dich gekommen. War das Auto auf Dich angemeldet? Oder über eine Leihwagenfirma? Also keep cool und viel Glück. Das wird schon. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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23.10.2007, 13:39
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 22.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37728 |
@ Kai R:
Vielen Dank für Deine aufbauenden Worte. Das hilft 100mal weiter als dumme Kommentare. War kommunal und ne Leihwagenfirma. Werd schon nicht gleich nach Guanatanamo müssen |
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23.10.2007, 13:50
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1585 Beigetreten: 29.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13348 |
Zitat Das gibts doch nicht dass man das vorher nicht mehr regeln kann. Du kannst doch mal beim Aussteller des Bescheids fragen, wie Du das Bußgeld jetzt noch zahlen kannst. -------------------- Sei dabei! - der Film des ABC-Zugs München-Land
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23.10.2007, 15:12
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2389 Beigetreten: 15.01.2006 Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol Mitglieds-Nr.: 15999 |
ich würde da mal gelassener bleiben. Wegen einer abgelaufenen Parkuhr werden sie Dir schon nicht die Einreise verweigern. wußte doch das ich schon was darüber gefunden hatte. Zitat . und zu guter Letzt: Sollten Sie einen Strafzettel ("Ticket") für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit oder Ähnliches erhalten haben: Bitte zahlen Sie! Anderenfalls drohen beim nächsten USA-Aufenthalt Einreisesperre oder Polizeigewahrsam. Amerikanische Polizisten erwarten, dass Autofahrer, die sie zum Anhalten auffordern, im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster herabrollen und beide Hände sichtbar auf das Lenkrad legen. Aussteigen o. ä. empfinden sie als Bedrohung und reagieren gegebenenfalls mit Selbstverteidigungsmaßnahmen Quelle Auswärtiges Amtalso @Iceman007 es wahren keinme dummen Kommentare von den andern, die USA kannst du nicht mit D. vergleichen, wenn evtl an die Mietwagenfirma sich wenden ob die noch was haben, die sollten auch deine Adresses weitergegeben haben damit du dein Ticket bekommst. -------------------- in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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23.10.2007, 15:31
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 22.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37728 |
@ iceage: genau diese Zeilen haben mich ja erst so nervös werden lassen. (auswärtiges Amt)
@ Oliver: Außer dass es in Key West war weiss ich nichts mehr. noch kurz zur Erklärung, da manche mich schon sehr in eine Ecke stellen: - wollte das Ticket sofort vor Ort bei der Polizei bezahlen. Die haben mich weggeswchickt mit dem Hinweis ich müsse das übersweisen. Bar geht kein Strafzettel. - In Deutschland bin ich zu meiner Bank und wollte das überweisen. Da hat dann aber so ein Code gefehlt wo die Bank zum Überweisen braucht. - Es war also auch keine Überweisung möglich. Es war im Nachhinein ein Fehler, aber ich hab dann nicht mehr in den USA nachgeforscht wie ich das am besten bezahlen kann und hab die Sache weggeworfen. Denke deie wenigsten hätten jetzt weiter gekämpft um zahlen zu können. Tja, wirklich saublöd gelaufen. |
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23.10.2007, 15:49
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#13
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 |
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23.10.2007, 15:52
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2389 Beigetreten: 15.01.2006 Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol Mitglieds-Nr.: 15999 |
evtl. kannst du auch bei der Einreise zahlen, wenn die merken das noich was offen ist und dich dann reinlassen und nicht wieder wegschicken es besteht natürlich ein erhöhtes Risiko das es nicht klappt, wäre schon ärgerlich, wenn es gleich zurück gehen muss, ist es eigendlich gegen Ende oder am Anfang der Preise passiert? Sonst wäre es auch schon bei der Ausreise aufgefallen das noch was zu zahlen ist und die hätten darum gebten.
Zitat Es war im Nachhinein ein Fehler, aber ich hab dann nicht mehr in den USA nachgeforscht wie ich das am besten bezahlen kann und hab die Sache weggeworfen. Denke deie wenigsten hätten jetzt weiter gekämpft um zahlen zu können. nur dennen es bekannt ist, das es Probleme geben könnte hätten gekämpft, hatte es aber schonvor gelesen als ich dort hingeflogen bin.
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23.10.2007, 16:22
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
ich bleibe dabei: gelassen bleiben. Dass es geahndet werden kann ist keine Frage. Ich wäre aber sehr erstaunt, wenn wirklich jeder Parkverstoss in eine zentrale Datenbank eingetragen würde, die dann vom Zollbeamten abfragbar ist. Das ist rein vom Handling her einfach aufwändig. Selbst wenn kann man das immer noch vor Ort klären.
Wenn Du also kein notorischer Verkehrssünder bist, sollte es keine Probleme geben. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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23.10.2007, 16:34
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 22.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37728 |
@ iceage: Ganz am Anfang. Stand aber glaub ich drauf zahlbar innerhalb 30 Tagen drauf. War nur 15 Tage in USA.
Hab grad mit AVIS, dem Vermieter tel. Normalerweise buchen die den Strafzettel über die Kreditkarte gleich ab. Das kann man scheinbar bei der Mietübernahme ankreuzen, hat mich aber keiner darauf hingewiesen. In meinem Falle kann man das nicht mehr nachvollziehen. Ich kann auch jetzt nicht mehr vor Abreise bezahlen. Lt AVIS ist das dann im Zentralrechner. Auch die sagen, es kann, muss aber nicht Probleme geben bei der Einreise. Das ist doch zum kotzen ! Ich kann nichts tun ! |
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23.10.2007, 16:43
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 144 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16363 |
das geht ja noch wenn ich nur bezahlen muss. Tja, nur zahlen waere kein Problem. Ein Arbeitskollege von mir ist am LAX mit unfreundlichen Worten wieder in eine Maschine nach Haus geschickt worden. Ist fuenf Jahre her, er kam aus London (also Englaender). Aber das auswärtige Amt schreibt dass die Einreise verweigert werden kann. Kann passieren; die USA sind nicht so ein Streichelzoo wie hier. Probiere es aus, berichte dann von deinen Erfahrungen. |
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23.10.2007, 17:11
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo
Zitat Ich wäre aber sehr erstaunt, wenn wirklich jeder Parkverstoss in eine zentrale Datenbank eingetragen würde, die dann vom Zollbeamten abfragbar ist. Dann muss ich dir leider sagen, das du von dem Thema keine Ahnung hast. Wer über die Bürokratie in Deutschland schimpft kennt nicht die Bürokratie der USA. Ich war das letzte Mal vor dem 11. September 2001 dort und damals wurde (Flughafen Washington) jeder Nichtamerikaner einzeln befragt und es wurde eine Abfrage gestartet. Es dauerte über eine Stunde, bis wir durch diese Kontrolle waren. Da die Amis wissen, das die Leute ihr Land gerne besuchen, können sie sich den Aufwand auch leisten. Wer sich nicht benehmen kann bleibt außen vor. Falls man bei der Einreise nachträglich zahlen "darf" kommen zu der eigentlichen Strafe ja noch die Gebühren und Zinsen hinzu. Ein Strafmandat kann man schnell bekommen. Aber es nicht umgehend zu begleichen, falls man noch mal dort einreisen möchte, ist schon bald vorsätzliche Dummheit, da die sonst folgenden Probleme kein Geheimnis sind. Die stehen fast in jedem Fremdenführer. Ein Bekannter von mir erhielt auch ein Strafmandat wegen falschparken. Das konnte er ohne Probleme von Deutschland aus bezahlen. Allerdings hatte er noch den Originalstrafzettel. Das hatte zwar noch happige Überweisungsgebühren gekostet, aber auch er erhielt von allen Seiten den eindringlichen Hinweis, das Strafmandat nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Selbst wenn das Delikt verjährt ist bleibt man auf der Liste. Auch nach 10 oder 20 Jahren kann ein nicht bezahlter Strafzettel noch Probleme bereiten. Das wird in den USA etwas enger als bei uns gesehen. Gruss MrMurphy |
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23.10.2007, 17:16
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2389 Beigetreten: 15.01.2006 Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol Mitglieds-Nr.: 15999 |
Zitat Dass es geahndet werden kann ist keine Frage. Ich wäre aber sehr erstaunt, wenn wirklich jeder Parkverstoss in eine zentrale Datenbank eingetragen würde, die dann vom Zollbeamten abfragbar ist. die brauchen nicht abgefragt werden Pass wird eingelesen und es steht dann noch das was offen ist, dank EDV geht es in Sek. Wenn du in Deutshland in einer Verkehrskontrolle geräst werden auch mal schnell deine DAten getestet ob du gesucht wirst. Zitat Selbst wenn kann man das immer noch vor Ort klären. oft lassen Sie sich mit sich nicht reden und es heißt umkehren, was macht dich eigendlich so sicher das es funkioiert? Wenn schon das Auswärtige Amt den hinweiß gibt sollte man schon vorsichtig sein. Selbst die Schweizer speichern Delikte lange. @MrMurphy das Sie einige aus der Reihe picken ist jetzt noch normal, hatte das Glück am den Tag zu fliegen als im Schottland am Flughafen die Bomne hoch ging zufliegen, da waren ordenlich Kontrollen am Flughafen und das war ein kleinerer Airport, ging aber alles gut. Der Beitrag wurde von Iceage bearbeitet: 23.10.2007, 17:26 -------------------- in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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Gast_BAB3_* |
23.10.2007, 18:07
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#20
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...Das hilft 100mal weiter als dumme Kommentare... ...also @Iceman007 es wahren keinme dummen Kommentare von den andern... Naja, wer es nicht verstehen will oder nicht verstehen kann, der reagiert halt eben so. @ Iceman: Nach Guantanamo musste bestimmt nicht, aber vielleicht wieder nach Hause... |
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23.10.2007, 19:10
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#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 22.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37728 |
so, konnte mit großem Aufwand den Mietvertrag von damals bekommen. Habe nun AVIS in USA kontaktiert.
Vielleicht kommt da noch was raus. |
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23.10.2007, 20:13
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2389 Beigetreten: 15.01.2006 Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol Mitglieds-Nr.: 15999 |
nah dann viel Glück das alles gut geht für dich wäre nett, wenn du davon berichtest wie es gelaufen ist.
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23.10.2007, 20:34
Beitrag
#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 22.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37728 |
Mach ich bestimmt.
Danke für Eure Anteilnahme und Hilfe |
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30.10.2007, 00:15
Beitrag
#24
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 30.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37919 |
hey
also uns wurde bei Budget N.Y. gesagt, dass wir selbst für den Strafzettel (Falschparken 165$) verantwortlich sind, d.h. der nicht über die Kredtikarte abgebucht wird! Ich weiss von einem australischem Strafzettel, dass Budget einfach unsere Adresse weitergegeben hat und wir dann von der Regierung (Verkehrsamt) angeschrieben wurden. (Wird ja alles aufgeschrieben beim Autovermieter) Wir muessen jetzt auch mal sehen, was wir machen, aber in Anbetracht der ganzen USA Mentalität wär zahlen schon sicherer. Viel Glück @ iceage: Ganz am Anfang. Stand aber glaub ich drauf zahlbar innerhalb 30 Tagen drauf. War nur 15 Tage in USA.
Hab grad mit AVIS, dem Vermieter tel. Normalerweise buchen die den Strafzettel über die Kreditkarte gleich ab. Das kann man scheinbar bei der Mietübernahme ankreuzen, hat mich aber keiner darauf hingewiesen. In meinem Falle kann man das nicht mehr nachvollziehen. Ich kann auch jetzt nicht mehr vor Abreise bezahlen. Lt AVIS ist das dann im Zentralrechner. Auch die sagen, es kann, muss aber nicht Probleme geben bei der Einreise. Das ist doch zum kotzen ! Ich kann nichts tun ! |
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14.11.2007, 20:27
Beitrag
#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 22.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37728 |
Hallo Leute !
Bin wieder da - und durfte einreisen ! habe mich vor Ort genau erkundigt und kann nun folgendes mitteilen: - Bei einem Strafzettel ohne anwesende Polizei, z.B. Parkticket passiert nicht viel. Entweder verwirft das die Komune wenn sie sieht dass es sich um eine Mietwagenfirma handelt, oder sie belastet die Mietwagenfirma. In diesem Falle wird einfach der Kunde mit der hinterlegten Kreditkarte nachbelastet. Das geschieht auch ohne Hinweis oder vorige Vereinbarung. Ist in allen Klauseln der Mietwagenfirmen so eingetragen. Mehr kann in diesem Falle nicht passieren! Und keinesfalls wird deswegen die Einreise verweigert. In meinem Falle hätte ich also nicht mit Konsequenzen rechnen müssen, da die Mietwagenfirmen in diesem Falle nicht die Namen der Kunden preisgeben, sondern einfach nur weiterbelasten. Ich hatte Glück und nicht mal das passierte. Bei einem Strafzettel mit anwesender Polizei, einem Ticket wegen Geschwindigkeit etc. sieht die Sache ganz anders aus. Hier kann man nur raten zu bezaheln. Sollte dies nicht geschehen wird bei Wiedereinreise die Strafe + erhebliche Gebühren fällig, oder, und das kommt in diesen Fällen schon häufiger vor wird die Einereise verweigert. Aber auch nur dann wenn kein genauer Eintrag gemacht ist warum und wieso man auffällig geworden war. Macht der Polizist im Zentalcomputer einen genauen Eintrag kann man das auch noch vor Ort klären. Aber das weiß man ja nicht... Ich hoffe ich konnte aufklären, aber auch den Tip geben "zahlt alles, egal was - auch wenns nur ein Parkticket ist". Ich muss gestehen ich hatte schon Schiss als ich in Atlanta 60 Minuten in der Warteschlage stand. Übrigens: Es war ein geiler Urlaub in Las Vegas ;-) |
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15.11.2007, 16:20
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2389 Beigetreten: 15.01.2006 Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol Mitglieds-Nr.: 15999 |
dann ist es dochh nicht so schlimm wie es auf der Seite vom Auswärigenamt steht bei Parkverstoßen, Las Vegas hat was. Bei mir stand im Mietvertrag drinne das bei Verstößen der Kunde zahlt. Man hat sich auch benommen das nichts passiert.
Solange du nur in der Schlange steht passiert nichts. Du steht auch bei kleineren Airports recht lange in der Schlange bis man durch ist. -------------------- in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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08.11.2009, 20:46
Beitrag
#27
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 08.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51368 |
Hallo!
Ich habe gerade diesen Thread gefunden. Habe 99/00 zehn Monate in Texas gelebt und kurz bevor ich nach Deutschland zurückgekehrt bin habe ich ein Ticket wegen Speeding (17 zu schnell) bekommen. Hatte damals ein eigenes Auto und auch einen Texas Führerschein. Den Strafzettel hatte ich nicht bezahlt, habe aber auch nichts nach Deutschland bekommen. Werde nächstes Jahr in die USA einreisen müssen. Gibts irgendwie da ne Verjährungsfrist. Hoffe ich werde keine Probleme bei der Einreise haben. Chris |
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09.11.2009, 15:43
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 60 Beigetreten: 12.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23068 |
quelle: www.usa-times.de/usa_times_tourismus.php
Strafzettel Deutsche Staatsangehörige, die in den USA (zumeist wegen Falschparkens oder zu schnellen Fahrens) einen Strafzettel erhalten, sollten diesen unbedingt bezahlen. Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens werden in den USA auf den Namen des Fahrers gespeichert und es gibt keine "Verjährung", was u.U. bei einer erneuten Einreise in die Saaten zu Schwierigkeiten führen kann. |
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Gast_Bernie_* |
11.11.2009, 20:13
Beitrag
#29
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Guests |
...und ein Tip, das Rob mir mal gab: "In Zweifelsfall zuerst in Kanada einreisen, dann an Grenze dein Einreise-Glück versuchen!"
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13.11.2009, 14:37
Beitrag
#30
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 08.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51368 |
Mhm, nur wie soll ich den jetzt noch bezahlen? Habe keinerlei Unterlagen mehr über den Aufenthalt.
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13.11.2009, 14:46
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2853 Beigetreten: 08.07.2004 Wohnort: 667 One step ahead the evil Mitglieds-Nr.: 4202 |
Normalerweise wird dir der nette Officer bei der Einreise schon sagen ob er gerne Cash oder Karte hätte, DER hat nämlich sicherlich noch die Unterlagen gespeichert
-------------------- Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken" Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris. |
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13.11.2009, 19:10
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 343 Beigetreten: 21.06.2007 Wohnort: Langenzerdorf/Wien Mitglieds-Nr.: 33209 |
das geht ja noch wenn ich nur bezahlen muss. Aber das auswärtige Amt schreibt dass die Einreise verweigert werden kann. Wer weiss wie man sicher gehen kann. Botschaft? Visum? Aber wegen Parkticket ? Bei einer Reise in die USA kannst Du NIE sicher sein, ob sie dich reinlassen!! Das hängt alles vom Immigrations-Officer ab. Wenn dem deine Nase nicht gefällt, lasst er dich nicht rein. Egal, ob Du Tickets offen hast oder nicht. lg aus Wien Weinberg Ups, erst jetzt gesehen, daß das eine ausgegrabene Leiche ist |
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05.11.2011, 12:07
Beitrag
#33
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 05.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62079 |
Hallo, ich habe mir mal die gesamten Postings hier durchgelesen. Einige Antworten sollen anscheinend bewusst Angst auslösen. Nun gut, ich will nicht weiter über die Motivation jener Leute nachdenken. Hier kommt aber eine Antwort von mir die auf eigener Erfahrung beruht und sich mit dem Problem der nicht bezahlten Parktickets beschäftigt. Zu Strafzetteln in Sachen Speeding oder anderen Verstößen kann ich nichts sagen, da ich mich strikt an die Gesetze in den USA halte.
Wenn ihr ein unbezahltes Parkticket habt, macht euch keine Sorgen. Ich habe eine Vielzahl unbezahlter Parktickets und nie ein Problem bei der Einreise gehabt. Ich musste auch nie was bei der Einreise bezahlen, obwohl die Stadt Los Angeles mir die Tickets nach Deutschland geschickt hat. Nicht Bezahlen von Parktickets verstößt auch gegen kein Gesetz in Kalifornien. Ich will hier allerdings niemanden auffordern seine Parktickets nicht zu bezahlen, aber man sollte sich auch keinen Kopf machen, wenn man es vergisst. Die Immigration hätte viel zu tun, wenn sie die Parktickets den ganzen Ausländern zu ordnen müsste. Die Amis sind zwar echt strange zum Teil, aber so extrem sind sie auch nicht. |
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05.11.2011, 12:20
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 |
Nicht Bezahlen von Parktickets verstößt auch gegen kein Gesetz in Kalifornien. Die USA besteht aber aus 49 weiteren Bundesstaaten, nur weil es in Kalifornien vielleicht keine Auswirkungen hat, muß das nicht auf die ganze USA zustrefen. Mit Angst verbreiten hat dies nichts zu tun, das Auswärtige Amt stellt die Informationen bereit, also müssen dies auch irgendwie angewandt werden. Das in den hier geschilderten Fällen nicht bezahlt werden musste, kann Zufall sein. |
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05.11.2011, 22:16
Beitrag
#35
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 05.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62079 |
@Jordan, ich bin in meinem Leben so oft in den USA gewesen, habe hier für einige Jahre auch gelebt und bin zu der Erkenntnis gekommen, dass das Auswärtige Amt einiges übertrieben darstellt.
Gebe dir noch mal ein anderes Beispiel: Damals wurde in den Reisepass ein grüner Zettel vom I-95 reingetackert und bei der Ausreise wieder raus genommen. Das Auswärtige Amt hat dazu auch gesagt, dass es bei der Einreise zu Problemen kommen kann. Bei mir klebte der grüne Zettel bei zwei Einreisen noch drin, und wurde bei einer handvoll Ausreisen nicht raus genommen, so dass ich ihn selbst entfernt habe. Ich bin immer reingekommen, ohne Probleme. Die USA haben ein Interesse sich so nach außen hin darzustellen, aber in Wirklichkeit ist alles halb so wild. Mein Tipp: Wenn ihr ein Parkticket oder ein Strafticket habt, dann schaut in dem Bundesstaat bzw. auf der zuständigen Homepage der Behörde nach, ob ihr gegen ein Gesetz verstoßen habt. Solltet ihr gegen ein Gesetz verstoßen haben, dann kann man immer noch weitere Maßnahmen ergreifen. Geht auch mal logisch vor: Glaubt ihr wirklich, dass die Behörden der US-Städte der CBP (eine Bundesbehörde) die Daten aller ausländischen Sünder übermittelt, und die CBP ordnet dann wiederum jedes einzelne Parkticket dem richtigen zu. Glaubt ihr nicht auch die haben besseres zu tun??? |
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19.06.2012, 10:11
Beitrag
#36
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 24.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32068 |
hallo,
ich wollte mal wieder diese leiche herausholen, da es für mich gerade aktuell ist. gibt es in dieser hinsicht etwas neues? wenn ich mich recht erinnere, hatte ich 1993, also von 20 jahren, einen strafzettel erhalten, wegen falschparkens. mir wurde der brief aus den usa nach deutschland geschickt, bezahlt habe ich m.e. nicht. dieses war im bundesstaat colorado. 1995, also zwei jahre später, war ich wieder in den usa, diesmal in new york city und hatte keine probleme mit der einreise. diesen sommer soll es nach kalifornien gehen und ich möchte hiermit die usa nach fast 20 jahren mal wieder besuchen. gibt es ein fundiertes wissen, dass es wirklich solche großen probleme mit der einreise geben soll? kennt wirklich jemand jemanden, der wegen faslchparkens nicht in die usa einreisen durfte? mittlerweile gibt es ja auch die esta anträge, welche man ja vor einer usa einreise ausfüllen muss. spielt dieses auch hier hinein? ich möchte nun wirklich keine absolution erteilt haben, sondern nur meinungen, was sich in letzter zeit getan hat. vg tec |
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19.06.2012, 15:04
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 965 Beigetreten: 02.08.2006 Wohnort: Bad Iburg Mitglieds-Nr.: 21746 |
Eine Minute Googlen liefert:
Zitat If the accused is absent from the state, the statute of limitations is postponed until the individual returns to Colorado or for a maximum of five years after the date of issue for the ticket. Quelle: http://www.ehow.com/list_6119057_statute-l...s-colorado.html -------------------- Ban Pre-Shredded Cheese - Make America Grate Again
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19.06.2012, 15:51
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#38
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 24.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32068 |
ok, danke
das bedeutet wohl, so wie ich das mit meinem schulenglisch von vor 20 jahren noch draufhabe, dass es nach 5 jahren verjährt ist bzw. man vorher nach colorado einreist. oder irre ich mich hier? also dadurch, dass es schon knapp 20 jahre her ist und ich obendrauf einen großen bogen um colorado mache und nach kalifornien düse, habe ich nicht zu befürchten, fantastisch. ist dies auch eine offizielle seite? danke ... Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 19.06.2012, 15:55
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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19.06.2012, 17:58
Beitrag
#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1742 Beigetreten: 15.03.2006 Wohnort: In Sichtweite der Alpen Mitglieds-Nr.: 17597 |
das bedeutet wohl, so wie ich das mit meinem schulenglisch von vor 20 jahren noch draufhabe, dass es nach 5 jahren verjährt ist bzw. man vorher nach colorado einreist. Ja, ich würde das übersetzen als "Wenn der beschuldigte sich außerhalb des Staates aufhält (wörtl.: vom Staat abwesend ist), wird die Verjährung ausgesetzt, bis die Person nach Colorado zurückkehrt, oder für ein Maximum von 5 Jahren nach dem Ausstellungsdatum des Strafzettels." -------------------- Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen. |
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19.06.2012, 23:38
Beitrag
#40
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 31.03.2012 Mitglieds-Nr.: 63867 |
richtig uebersetzt. die strafe verjaehrt nicht, da der org poster nicht im land (state) ist.
es werden durchaus vorfuehrhaftbefehle ausgestellt, kommt halt auf das ticket an. mein rat: das ist alles schon in der untersten schublade verschwunden. in zukunft aber unsere verkehrsregel genauso beachten wie im d-land. Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 20.06.2012, 07:27
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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25.06.2012, 07:17
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#41
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 24.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32068 |
If the accused is absent from the state, the statute of limitations is postponed until the individual returns to Colorado or for a maximum of five years after the date of issue for the ticket. bedeutet doch aber, dass nach 5 jahren die sache doch durch ist, oder? egal ob man sich in dem staat aufhält oder nicht? danke. |
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25.06.2012, 08:58
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#42
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24287 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Nö, 5 Jahre + Verjährungszeit.
Wenn ich die statute of limitations richtig verstehe, dann ist das bei "minor offenses" 1 Jahr. Kann gut sein, daß die erst am Jahresende zu laufen beginnen, also 6-7 Jahre insgesamt. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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25.06.2012, 09:03
Beitrag
#43
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 24.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32068 |
da habe ich doch echt eine blockade im kopfe
was soll das denn nun genau bedeuten? |
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25.06.2012, 09:10
Beitrag
#44
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24287 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
In Kalifornien kann das mit den Fristen aber schon wieder anders aussehen.
was soll das denn nun genau bedeuten? Die Amis haben ja auch einen Bundesstaat, und wahrscheinlich hat die State-Justiz keinen Zugriff auf jemanden, der sich außerhalb des Staats aufhält, zumindest nicht wegen solcher Kleinigkeiten. Daher wird generell die Verjährungsfrist in Colorado bei Aufenthalt außerhalb des Staats um 5 Jahre verlängert. Was ist Dir daran denn unklar? -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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25.06.2012, 10:48
Beitrag
#45
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 24.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32068 |
sry, hatte deinen zweiten satz nicht mehr gelesen
also bedeutet dies, dass nach diesen 6-7 jahren man eigentlich nicht smher zu befürchten hat? wie gesagt ich brauche keine absolution, lediglich jemanden, der diese offizielle stutue übersetzen und verstehen kann. danke. |
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25.06.2012, 11:09
Beitrag
#46
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24287 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
So habe ich das verstanden.
Meine Antworten bezogen sich allerdings auf den Text aus Colorado, und in California ist das anders, wie ich jetzt sehe. Da ist die generelle Verjährungsfrist wohl 1 Jahr, die sich indirekt aus dem Recht auf ein "speedy trial" ergibt, wobei allerdings auch ein Verfahren in Abwesenheit möglich ist. siehe: "Answers" Das andere wiederum ist, ob die Abwesenheit eine Rolle spielt. Nach dem Aufsatz zu Dew-v-Appleberyy ruht wohl während der Abwesenheit jegliche Verjährungsfrist in Kalifornien, allerdings habe ich nur den Anfang gelesen, und mir ist unklar, ob das nun bloß eine Meinung irgendwelcher Rechtsgelehrter ist, oder ob das herrschende Rechtsprechung ist. Also: In anderen Staaten kann etwas vollkommen anderes gelten, und in Kalifornien solltest Du möglicherweise mehr acht geben. Insbesondere haben die recht strikte Vorstellungen vom Vorrecht von Fußgängern an Kreuzungen - sobald ein Fußgänger zwischen den Linien ist (du wirst sehen, was ich meine), darf keiner mehr über die besagten Linien mehr fahren. Wo ich da vor ein paar Jahren war, da haben sich die Fußgänger blind darauf verlassen, da guckt tatsächlich keiner mehr, wenn er eine Kreuzung zu fuß quert! Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 25.06.2012, 11:13
Bearbeitungsgrund: Nachtrag insbesondere zu den Fußgängern nachgetragen
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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25.06.2012, 11:17
Beitrag
#47
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 24.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32068 |
also der vorfall hat sich in denver/colorade abgespielt, eine non moving violation, also falschparken am flughafen.
strafzettel bekommen, am nächsten tag abgeflogen. einige zeit später einen strafzettel nach deutschland geschickt bekommen, leider nicht bezahlt. das war 1993. 1995 bin ich nach nyc geflogen keine probleme. aber das war ja auch vor 2001, bevor sich die behörden untereinander vernetzt haben sollen. nun 2012 fliege ich wieder in die usa, jedoch nach la/kalifornien. ich denke mir eigentlich auch nicht, dass ich in kalifornien nach 19 jahren für eine minor vergehen aus colorado belangt werde. aber man hört ja immer diese schauergeschichten, welche m.e. mit absicht gesterut werden. ich habe nämlich von niemanden gehört,welcher wieder nachhause geschickt worden ist bzw. sonst irgendwelche eigenen erfahrungen in dieser hinsicht berichtet hat. aber na ja ... |
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25.06.2012, 11:24
Beitrag
#48
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24287 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Glaub ich auch nicht. Auch für die Amis ist Falschparken etwas anderes als einen Bauernhof zu besuchen.
Ich würd mir da wahrscheinlich nach dem Zeitablauf keine Gedanken mehr machen. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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07.08.2012, 14:51
Beitrag
#49
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 07.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65149 |
mal ehrlich, wer kennt denn wirklich jemanden, welcher an der grenze nach dem esta antrag noch wegen eines falschparkentickets die einreise verwehrt worden ist.
gerade bei dieser langen zeit, vernetzung gab es doch erst nach 2001. eine speedticket wäre noch was anderes, da man da ja auch den fahrer "greifbar" hat, bei einer nonmoving doch eher weniger. da kann es doch jeder gewesen sein. na klar, die wollen ihre kohle aber selbst hier wird es schwer dies zu beweisen. ich finde hier werden zu viele schauermärchen, halbwahrheiten und bösartige gerüchte gestreut. euer jörg |
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07.08.2012, 15:12
Beitrag
#50
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 07.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65149 |
ach ja, dazu kommt es ja auch noch, dass es sogar ein anderer bundesstaat ist.
Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 07.08.2012, 16:09
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.04.2024 - 20:47 |