Nicht eingetragener Fahrer im Mietwagen geblitzt |
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Nicht eingetragener Fahrer im Mietwagen geblitzt |
10.10.2007, 16:06
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 10.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37414 |
ich habe bei Sixt (als einziger eingetragener Fahrer) einen Mietwagen für einen Kumpel gemietet der eigentlich in Deutschland nicht fahrberechtigt ist (er hat ein nicht-EU Führerschein). Nun, er ist geblitzt worden! Ich gehe davon aus dass das Ordnungsamt, Sixt kontaktieren wird und mir anschließend einen hübschen Brief schicken. Auf der einen Seite habe ich keine Lust auf Punkte in Flensburg, da nicht ICH gefahren bin, andererseits kann mein Kumpel nicht die Verantwortung gegenüber dem Ordnungsamt übernehmen da ... 1. ...er sonst tief in der Klemme stecken würde 2. ...ich evtl. Ärger mit Sixt bekomme, da ich gegen die AGB's verstoßen habe Fragen: Ich kann zwar bestreiten dass ich gefahren bin (das Foto wird ja meine Behauptung wiederlegen), aber muss ich dann die Identität des Fahrers preisgeben? Wenn Ja: wird Sixt davon erfahren dass ich einen nichtfahrberechtigten habe fahren lassen? und bekomme ich deswegen Stress vom Ordnungsamt? und was hätte das für Konsequenzen mit sixt? (eigentlich haben die ihr Auto heil zurückbekommen und ich bin ja vertraglich nicht mehr an Sixt gebunden) Wenn nicht: wird das Ordnungsamt evtl. Druck ausüben bis sie einen Namen bekommen? Wäre wirklich dankbar wenn ich Antworten bekommen würde. Der Beitrag wurde von schmidy bearbeitet: 10.10.2007, 16:25 |
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Gast_klaus62_* |
10.10.2007, 16:11
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#2
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Zitat Auf der einen Seite habe ich keine Lust auf Punktabzüge in Flensburg, da nicht ICH gefahren bin, |
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10.10.2007, 16:27
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#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 10.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37414 |
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10.10.2007, 16:29
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
Wenn dein Bekannter keine gültige FE hat liegt eine Straftat (§21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis) vor. An dieser Straftat hast du dich ebenfalls beteiligt. Denke, dass du bei SIXT kein Fz. mehr bekommen wirst.
Wie schnell war denn dein Bekannter? -------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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10.10.2007, 16:47
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#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 10.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37414 |
er denkt er ist 30 bis 40 kmh zu schnell gefahren. Ich sollte wohl lieber bzgl der Identität schweigen nicht?
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10.10.2007, 19:16
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 |
Kommt darauf an ob Du ein Zeugnisverweigerungsrecht hast.
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10.10.2007, 19:49
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2139 Beigetreten: 13.09.2005 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 12925 |
erstaunlich, zu was für Dummfug sich manche Leute "überreden" lassen !!
Warum mietet ein (ansonsten gesunder?) Mensch auf seinen Namen ein Auto, nur damit ein Dritter, der es eigentlich nicht darf, damit fährt ???? Soooo viieeeel Blödheit muß bestraft werden!!!! oder trollt es hier ???? |
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10.10.2007, 19:57
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30248 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
erstaunlich, zu was für Dummfug sich manche Leute "überreden" lassen !! Ach je, ich hab hier schon viel größeren Dummfug gelesen.
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10.10.2007, 20:29
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#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21404 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Da der TE hier eine Straftat begangen hat (genauer gesagt durch Beihilfe zu einer solchen), hat er ein Aussageverweigerungsrecht.
Man sollte dieses natürlich nicht näher begründen. Solange die Polizei keine Hinweise auf den Fahrer hat und auch keine Hinweise, dass dieser ohne Fahrerlaubis gefahren ist, wird das Ermittlungsverfahren vermutlich im Sande verlaufen. Dass die Mietwagenfirma über diese Aktion nicht erfreut sein wird, ist natürlich klar. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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10.10.2007, 20:56
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#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Als Zeuge ist man verpflichtet, nicht nur Angaben zur Sache zu machen, sondern auch die Wahrheit zu sagen.
Ein Zeugnisverweigerungsrecht hat man als Beschuldigter in einem Strafverfahren. Wenn Du Dich also darauf berufst, ohne die Gründe dafür näher zu benennen, wird jeder Ermittler/Staatsanwalt/Richter sofort hellhörig werden. Es werden weitere Nachforschungen angestellt. Zu diesem Zweck wird man sich sicherlich auch mit dem Autovermieter in Verbindung setzen und dort z.B. das Radarfoto vorlegen. Es dürfte also nur eine Frage der Zeit sein, bis der Autovermieter davon erfährt, dass Du das Fahrzeug vertragswidrig an eine andere Person weitergegeben hast. Sollte die Person des Fahrers und die damit verbundenen näheren Tatumstände nicht festgestellt werden können, dürftest Du bei dem Strafverfahren gute Chancen haben, ebenfalls ungeschoren davonzukommen. |
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10.10.2007, 21:11
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#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30248 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ein Zeugnisverweigerungsrecht hat man als Beschuldigter in einem Strafverfahren. Wenn Du Dich also darauf berufst, ohne die Gründe dafür näher zu benennen, wird jeder Ermittler/Staatsanwalt/Richter sofort hellhörig werden. Ich sehe hier allerdings noch kein drohendes Strafverfahren (oder bin ich blind?). Wenn der TE sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht beruft ohne dies näher zu begründen, würde dies doch zunächst implizieren, daß der fotografierte Fahrer in einem, im §52 StPO genannten, verwandschaftlichen Verhältnis zu ihm steht. Es dürfte also nur eine Frage der Zeit sein, bis der Autovermieter davon erfährt, dass Du das Fahrzeug vertragswidrig an eine andere Person weitergegeben hast. Hier drohen doch schlimmstenfalls zivilrechtliche Ansprüche in Form einer Vertragsstrafe o.ä. ? -------------------- |
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Gast_lemonshark_* |
10.10.2007, 21:23
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#12
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Zitat 2. ...ich evtl. Ärger mit Sixt bekomme, da ich gegen die AGB's verstoßen habe Wenn das Auto "gesund" zurückgegeben wird, ist das denen so egal wie der berühmte geplatzte Reissack in China. Im Übrigen dürfte Sixt lediglich nach dem Mieter des Fahrzeugs gefragt werden. Der Rest ist für die weder interessant noch erfahren sie jemals wieder etwas davon. |
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11.10.2007, 06:41
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1858 Beigetreten: 09.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5458 |
Ich denke auch, dass von sixt nix zu befürchten ist. Wobei schon fraglich ist, ob die sich überhaupt an das Gesicht des Mieters erinnern können, eine Vorlage des Fotos dürfte sinnlos sein da die im besten Fall ja nur bestätigen können, das es nicht der Mieter war.
Die Sache mit dem Zeugnisverweigerungsrecht will mir noch nicht ganz einleuchten. Klar, der TE würde sich bei einer Aussage selbst belasten, somit steht es ihm zu. Aber wie kann man eigentlich beweisen, dass man wirklich ein Zeugnisverweigerungsrecht hat? Behaupten kann das schliesslich jeder -------------------- Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
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11.10.2007, 07:38
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Hallo,
das Ganze wird vermutlich wie folgt ablaufen: Die Behörde ermittelt über dass Kennzeichen, dass es sich um einen Mietwagen handelt. Die Mietwagenfirma wird nach Namen und Adresse des Mieters gefragt, sie wird also Dich als Mieter des Fahrzeugs benennen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird die Behörde dann vermuten, dass Du gefahren bist. Es sei denn, der Verstoß war so gründlich, dass Fahrverbot droht. Wenn Du jetzt einfach zahlst, dann dürfte die Sache gegessen sein. Du bleibst allerdings auf den Flens-Punkten sitzen! Gibst Du allerdings an, nicht gefahren zu sein, so wird mit großer Wahrscheinlichkeit die Behörde nochmals beim Vermieter vorstellig werden um nach weiteren eingetragenen Fahrern zu fragen. Die gibt es nicht, also wirst Du wohl Ärger mit der Vermietfirma bekommen, und musst vermutlich eine Vertragsstrafe bezahlen. Ob es dann der Behörde gelingt, fristgerecht den echten Fahrer zu ermitteln, ist zwar zweifelhaft. Falls aber ja, dann seid ihr beide dran! Dein Kumpel wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, und Du weil Du ihn hast fahren lassen. Das Bußgeld wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung ist dann vergleichsweise eine Lappalie. MfG Gerhard -------------------- |
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11.10.2007, 07:47
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#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30248 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Das Bußgeld wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung ist dann vergleichsweise eine Lappalie. Weiterhin ist vielleicht noch erwähnenswert, daß es für eine Geschwindigkeitsübertretung maximal 4 Punkte gibt (in Abhängigkeit von der Höhe der Überschreitung), während für das Zulassen des Fahrens ohne FE 6 Punkte drohen.
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11.10.2007, 08:22
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26579 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
den Ärger mit Sixt würde ich mal als vernachlässigbar ansehen. Schliesslich geht es bei den eingetragenen Fahrern in erster Linie um Versicherungsfragen und sie haben ja ihr Auto heil zurück bekommen. Sie haben keinen Schaden, was sollen sie eigentlich von Dir wollen? Im schlimmsten Fall müsstest Du künftig Autos woanders mieten, aber nicht einmal das glaube ich. Tatsächlich bin ich mir gar nicht sicher, ob man Fahrer eintragen lassen muss. Schau mal in Deinen Vertrag oder ruf noch einmal an. Meines Wissens nach dürfen zumindest Familienangehörige und Firmenangehörige bei einer Firmenanmietung fahren, auch wenn sie nicht eingetragen sind. Von Vertragsstrafen habe ich in dem Zusammenhang noch nicht gehört.
Wenn es einen Unfall gegeben hätte, wären allerdings die Kosten für den Eigenschaden bei Dir hängen geblieben. Vielleicht sollte man vorher über so etwas nachdenken? Anders ist natürlich die rechtliche Würdigung. Dazu wurde ja schon einiges gesagt. Prinzipiell hast Du wie schon angesprochen kein Zeugnisverweigerungsrecht. Generell gibt es die Möglichkeit, auszusagen, die Aussage zu verweigern oder einen Gedächtnisverlust zu erleiden. Den tatsächlichen Fahrer zu nennen ist aus den schon beschriebenen Gründen vielleicht nicht die beste Idee. Wenn Du nichts sagst, und dem Fahrer ähnlich siehst, könnte es Dir passieren, dass man Dich auf dem Foto erkennt und die fällige Strafe bei Dir hängen bleibt. Wenn Du es gemäss Foto eindeutig nicht gewesen sein kannst, gibt es wohl kaum eine Möglichkeit, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln. Entweder versucht man, die Aussage zu erzwingen (Beugehaft???) oder es verläuft im Sand. Vielleicht solltest Du Dich hinsichtlich der tatsächlich besten Strategie noch einmal mit einem Anwalt beraten. Die dürfen dann auch Rechtsberatung machen. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Gast_lemonshark_* |
11.10.2007, 08:49
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#17
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Zitat so wird mit großer Wahrscheinlichkeit die Behörde nochmals beim Vermieter vorstellig werden um nach weiteren eingetragenen Fahrern zu fragen. .... das wird sie nicht tun. Ich vermute, dass da standardmäßig alle verfügbaren Informationen gleich abgefragt werden. Jedenfalls kenne ich genau diesen Fall (abgesehen von der nicht vorhandenen Fahrerlaubnis) sehr gut aus 1. Hand Der Mieter wird als Beschuldigter geführt inkl. Hausbesuch und dann zum Fahrer ausgequetscht. In meinem Fall waren die Behörden allerdings so rasend schnell, dass der Mieter die Personalien des Fahrers ganz locker rausrücken konnte. Letzterer (wer war das wohl? ) hat dann nie "offiziell" etwas von der Sache gehört. |
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11.10.2007, 09:10
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#18
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
für einen Kumpel gemietet der eigentlich in Deutschland nicht fahrberechtigt ist (er hat ein nicht-EU Führerschein). Wobei noch zu klären ist, ob der Kumpel tatsächlich nicht fahrberechtigt war. Auch ein Nicht-EU-FS berechtigt ja u. U. zum Führen von Fz in D. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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11.10.2007, 09:27
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26579 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
für einen Kumpel gemietet der eigentlich in Deutschland nicht fahrberechtigt ist (er hat ein nicht-EU Führerschein). Wobei noch zu klären ist, ob der Kumpel tatsächlich nicht fahrberechtigt war. Auch ein Nicht-EU-FS berechtigt ja u. U. zum Führen von Fz in D. auf jeden Fall der richtige Hinweis. Weiterhin wäre die Frage, ob die Fahrerlaubnis des tatsächlichen Fahrers durch die Behörden überhaupt überprüfbar ist. Ich habe schon von vielen Verfahren gehört, die einfach eingestellt wurden, wenn ein Fahrer mit Adresse im Ausland genannt wird und sich dieser nicht mehr in D aufhält. Allerdings dürfte das auch nur funktionieren, wenn auf dem Foto eindeutig erkennbar ist, dass Du nicht der Fahrer bist. Als Schutzbehauptung ist so etwas nämlich nicht gerade selten. Im Übrigen wäre noch zu klären, ob Du denn davon wissen musstest, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis hat. Zeigen lassen muss man sich diese meines Wissens nach nicht, wenn man davon ausgehen kann, dass er eine gültige Fahrerlaubnis hat. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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11.10.2007, 09:32
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Als Schutzbehauptung ist so etwas nämlich nicht gerade selten. Und darüber hinaus auch noch möglicherweise eine Straftat->klick. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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11.10.2007, 13:27
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
Mal dazu ne abstrakte Frage. Könnte Sixt eigentlich eine Strafanzeige gegen den Fahrer nach § 248b StGB -Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs- machen?
-------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 15:35 |