Österreichisches Moped in Deutschland zulassen |
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Österreichisches Moped in Deutschland zulassen |
01.10.2007, 14:29
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 01.10.2007 Wohnort: Obernzell bei Passau Mitglieds-Nr.: 37191 |
Ich möchte mir gerne ein 50ccm Moped in Österreich kaufen. Jetzt würde mich interessieren was ich da so alles wegen der Zulassung und Versicherung machen muss und mit welchen Kosten das verbunden wäre. |
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01.10.2007, 14:45
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#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 950 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31504 |
Hallo Ich möchte mir gerne ein 50ccm Moped in Österreich kaufen. Jetzt würde mich interessieren was ich da so alles wegen der Zulassung und Versicherung machen muss und mit welchen Kosten das verbunden wäre. Da musste schon ein paar Angaben mehr liefern. Höchstgeschwindigkeit, Erstzulassung usw... -------------------- Früher war ich schrecklich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher!
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01.10.2007, 17:17
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Satrup / Angeln Mitglieds-Nr.: 13825 |
... und vor allem den genauen Fahrzeugtyp und die Info, ob das auserwählte Moped eine EG Typgenehmigung oder/und einen österreichischen Typschein hat ...
Gruss von Frank -------------------- |
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01.10.2007, 17:47
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 01.10.2007 Wohnort: Obernzell bei Passau Mitglieds-Nr.: 37191 |
ich hab noch keine gekauft ich will mich nur vorher schon informieren....
was ich mir halt vorstelle ist eine rieju rr50... die wird in deutschland auch verkauft nur sehr teuer.... und sie ist natürlich fahrbar mit klasse M.... die maschine die ich derzeit im auge habe aht laut abgabe des verkäufers typenschein und gültiges "pickerl".... mehr kann ich jetzt auch nicht sagen.... |
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01.10.2007, 19:10
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Du brauchst für das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung. Dann darf es auch in den anderen EU-Staaten ohne Einschränkungen benutzt werden. Hat das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung, die durch das dem Fahrzeug mitgegebene CoC-Papier (Certificate of Conformity = Übereinstimmunsgerklärung) belegt wird, ist eine (deutsche) Betriebserlaubnis erforderlich.
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01.10.2007, 21:18
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 01.10.2007 Wohnort: Obernzell bei Passau Mitglieds-Nr.: 37191 |
danke für die schnelen antworten...... Wenn jetzt diese eg-Typengenehmigun nicht beilige würde, könnte ich dann die deutsche betriebserlaubnis beim hersteller/importeur anfordern?
Der Beitrag wurde von R_n_B bearbeitet: 01.10.2007, 21:20 |
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02.10.2007, 06:14
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Wenn jetzt diese eg-Typengenehmigun nicht beilige würde, könnte ich dann die deutsche betriebserlaubnis beim hersteller/importeur anfordern? Du kannst es versuchen. Wenn das Fahrzeug auch in D vertrieben wird, müßte der Hersteller auch eine deutsche Betriebserlaubnis haben. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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02.10.2007, 09:08
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#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Aber Vorsicht: die Frage ist auch, ob die österreichische und die deutsche Ausführung baugleich sind. Nur dann wird eine deutsche BE für ein in Österreich vertriebenes Fahrzeug Geltung besitzen.
U.U. resultieren die von Dir genannten erheblichen Preisunterschiede genau daraus, dass eben keine Baugleichheit besteht. Die sicherste Lösung ist die, darauf zu achten, dass eine EG-Typgenehmigung vorhanden ist. Dann hast Du die Gewähr, dass das Fahrzeug in D ebenso wie in Ö ohne Einschränkungen verwendet werden darf. |
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02.10.2007, 09:33
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Da es sich um ein Kleinkraftrad neuerer Bauart handeln dürfte, unterliegt es der "Krad-EG-TypV" und der "Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates" und hat damit eine Betriebserlaubnis i. S. d. der FZV. Da das KKR nicht dem Zulassungsverfahren unterworfen ist, gibt es grundsätzlich kein Problem das Fahrzeuge in Österreich zu kaufen und hier bei der Versicherung anzumelden. Wichtig ist, dass die Übereinstimmungsbescheinigung bzw. die Betriebserlaubnis mitgeführt wird.
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