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> Leerfahrt bezahlen trotz 8 Fahrzeugen?
Der-hinterm-deich
Beitrag 01.10.2007, 13:13
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich bin neu hier, habe ein Problem und hoffe mir kann hier einer ein wenig helfen...

Habe gestern mein Auto geparkt und das Schild für Reisebusse übersehen das sich hinter einem großen LKW versteckte. Denn nur die durften da parken. Die anderen sieben Fahrzeuge hatten wohl das selbe Problem...

Jedenfalls kam ich zurück und die Polizei (Keine Politesse) hat uns alle aufgeschrieben. Die waren noch nicht bis zum Ende vorgedrungen und so konnte ich sie noch Fragen. Der Abschlepper wäre angeblich schon bestellt, also habe ich mein Wagen schnell weggefahren, weil es dann ja etwas günstiger wird.

Nun sind da ja aber sieben weitere Fahrzeuge zum Abschleppen gewesen. Dann ist das doch eigentlich keine Leerfahrt, oder? 30 min später waren alle Fahrzeuge bis auf eins (Auch mit diesem Ticket) weg, vermutlich abgeschleppt!

Kann mir einer sagen, wie da sie Lage ist? Die shicken doch keine acht Abschleppwagen los, oder?

Ist übrigens alles in hamburg passiert.

Danke,
Dennis
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Feuerpferd
Beitrag 01.10.2007, 14:01
Beitrag #2


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Zitat (Der-hinterm-deich @ 01.10.2007, 14:13) *
Die shicken doch keine acht Abschleppwagen los, oder?

Warum nicht? Je mehr Abschlepper desto schneller ist die Straße von Falschparkern befreit.


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Q-Treiberin
Beitrag 01.10.2007, 15:17
Beitrag #3


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Also zumindest in Hamburg werden meistens nicht 8 Abschleppwagen gleichzeitig los geschickt, außer die abzuschleppenden Fahrzeuge behindern so den Verkehr, dass schnellstes Handeln vonnöten ist.
Aus diesem Grund hast Du tatsächlich eine, wenn auch geringe, Chance gegen den Gebührenbescheid Widerspruch einzulegen.

Grundsätzlich ist auch ein sog. "abgebrochener Abschleppvorgang", das heißt, wenn der Abschlepper unterwegs war aber nicht -mehr- gebraucht wurde, zu bezahlen.
Sollte Dir die Behörde also nachweisen können, dass acht Abschlepper unterwegs waren, hast Du keine Chance und kannst Dich im Nachherein nur freuen, dass Du nicht im "Autoknast" gelandet bist.
Ansonsten würde ich versuchen gegen den Bescheid vorzugehen.

Poste doch mal den Bescheid wenn Du ihn hast...


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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thetdk
Beitrag 01.10.2007, 16:16
Beitrag #4


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Das eine Fahrzeug, was nachher noch vor Ort war - das stand auch schon da als Du da parktest?

Das wäre wohl ein starkes Indiz dafür, dass nicht acht Abschleppwagen gekommen sind. Sonst wären ja alle Fahrzeuge weg.
Hast Du Zeugen dafür?

In der Regel wird sowas von mehreren Fahrzeugen abgearbeitet, die dann durchaus auch mehrmals fahren.
Eine Leerfahrt kann aber fasat nicht sein, wenn noch ein Fahrzeug dort steht, das hätte der leere Wagen ja mitnehmen können.

Finde es dezent unfair, hier eine Leerfahrt zu berechnen.

Glaube aber noch nicht dran, das diese wirklich berechnet wird.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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GrünWeißNRW
Beitrag 01.10.2007, 18:08
Beitrag #5


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Zitat (Der-hinterm-deich @ 01.10.2007, 14:13) *
und so konnte ich sie noch Fragen. Der Abschlepper wäre angeblich schon bestellt, also habe ich mein Wagen schnell weggefahren
Ach Mensch, warum haste ihn nicht einfach gefragt ob Du Dich vom Acker machen kannst? Dann wüsstest Du es jetzt sicher. Naja, passiert...

Würde mir mal nicht so große Sorgen machen. Ich kenne zwar nicht die Abschleppsituation in Hamburg, aber 8 Abschlepper auf einmal für "nur" auf nem Busparkplatz parken scheint mir etwas übertrieben. Das können auch ein oder zwei Fahrzeuge schaffen, zumal dann auch schon mal wieder ein Bus dort parken kann. Ich drücke Dir die Daumen!

wavey.gif
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tomcraft
Beitrag 01.10.2007, 19:12
Beitrag #6


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Denke auch, dass nicht 8 Abschlepper zugleich bestellt werden. Bestimmt hast Du diesmal Glück und musst keine Leerfahrt bezahlen! Wenn, doch was kommt, poste hier noch mal! wavey.gif
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Der-hinterm-deich
Beitrag 02.10.2007, 04:57
Beitrag #7


Neuling


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Danke für die Antworten!

Ich war mit nem Freund unterwegs, der kann den zeitlichen Ablauf und das stehende letzte Auto auch bezeugen.
Noch habe ich keine Schreiben bekommen. Die Polizisten aus der Wache meinsten am Telefon zu mir, das
die Sache als abgebrochener Abschleppvorgang eingetragen ist und ich für diesen 165 € bezahlen werden muss.

Ist jetzt halt wieder die Sache... Letzten Endes sitzen die ja doch am längeren Hebel...

Ich denke mir bleibt sowieso nur das warten und dann schauen wir mal.
Sollte ich wirklich dafür bezahlen müssen, werde ich auf jeden Fall erstmal Einspruch einlegen!

Dennis
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JTH
Beitrag 02.10.2007, 07:04
Beitrag #8


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Bei uns wird immer konkret für ein Auto ein Abschlepper bestellt: Ich fordere bei der Zentrale einen Schlepper fpr KE-XX... an und für das KE-YY... einen anderen. Die ZEntrale gibt mir dann durch für wen welcher Schlepper kommt. damit wird also jedem Abzuschleppenden ein Schlepper zugewiesen. Ist der Falschparker vor dem Eintreffen des Schleppers dann schon weg, wird die Leerfahrt in Rechnung gestellt. Kommt der Fahrzeugverantwortlich jedoch auf mich zu, kann ich in vielen Fällen den Schlepper wieder abbestellen, so daß hierbei keine bis sehr geringe Kosten anfallen.

Ich weiß allerdings nicht, wie es in Hamburg aussieht.


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Der-hinterm-deich
Beitrag 02.10.2007, 07:32
Beitrag #9


Neuling


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Das würde dann ja auch bedeuten, das die beiden Polizisten, irgendwo ihre Pflicht verletzt haben, wenn Sie grade mal zwei Autos weiter als meines gewesen sind.
Dann hätten Sie meinen Schlepper ja grade erst bestellt. bzw. noch gar nicht!
Denn die haben gesehen, das ich sofort weggefahren bin und hätten den dann automatisch abbestellen müssen, oder?
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JTH
Beitrag 02.10.2007, 07:36
Beitrag #10


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Man bekommt oft nicht alles mit. Du kannst auch nicht sicher sein, ob der Schlepper erst sehr kurz oder bereits einige Minuten zuvor bestellt wurde. Ich sehe den Fehaler eher bei Dir: Sprich mit den Polizisten und es tun sich mitunter sehr genaue Informationen auf. Die Schlepper fahren zumeist sehr zügig los, eben um zumindest die Leerfahrt abrechnen zu können...

Ich nehme jedoch mal sark an, du wolltest dich noch schnell unbemerkt davonsteheln. Ich kann mich in dieser Hinsicht aber auch sehr leicht irren...


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Der-hinterm-deich
Beitrag 02.10.2007, 08:03
Beitrag #11


Neuling


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Zitat (JTH @ 02.10.2007, 09:36) *
Ich nehme jedoch mal sark an, du wolltest dich noch schnell unbemerkt davonsteheln. Ich kann mich in dieser Hinsicht aber auch sehr leicht irren...


Nein, dann wäre ich nicht mit meinem Zettel in der Hand zu den Polizisten hingegangen und hätte mich mit denen unterhalten.

Habe grade mit dem zuständigen Polizeirevier gesprochen, der sagte mir, das da max. 3-4 Abschlepper losgeschickt würden! Mehr Kapazitäten gibts gar nicht und die Dringlichkeit war auch nciht gegeben.
Die Leerfahrt bzw. Anfahrt müsse ich auch dann bezahlen, wenn "mein" Schlepper ein anderes Fahrzeug mitgenommen hat. So die Aussage...
Und das wäre doch dann schon etwas neben der Spur oder nicht? Dann würde sich der Schlepper ja die Anfahrt doppelt bezahlen lassen!

Der Polizist am Telefon meinte aber auch, ich soll erstmal warten ob mir so eine Anfahrt überhaupt in Rechnug gestellt wird...
Diese Warterrei...

Dennis
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JTH
Beitrag 02.10.2007, 08:14
Beitrag #12


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Ok! Da hast Du recht. Ich kannmir auch nicht vorstellen, daß eine doppelte Abrechnung rechtens sein kann...

Und für meine falsche Annahme!!!


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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groundhog
Beitrag 02.10.2007, 14:52
Beitrag #13


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Zitat (Der-hinterm-deich @ 02.10.2007, 10:03) *
Die Leerfahrt bzw. Anfahrt müsse ich auch dann bezahlen, wenn "mein" Schlepper ein anderes Fahrzeug mitgenommen hat. So die Aussage...
Und das wäre doch dann schon etwas neben der Spur oder nicht? Dann würde sich der Schlepper ja die Anfahrt doppelt bezahlen lassen!


Da hat der Herr in blau schlicht Blödsinn erzählt.

Wenn das für das Fahrzeug des Betroffenen vergebens angerückte Abschleppfahrzeug in unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Nähe einen weiteren Einsatz hat, wird für den abgebrochenen Abschleppvorgang keine Leerfahrt berechnet.

Der Gebührenbescheid enthält dann keine Auslagen für den Abschleppunternehmer, es werden nur die Verwaltungsgebühren für die Anordnung festgesetzt.

Grüße Groundhog
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Der-hinterm-deich
Beitrag 14.12.2007, 13:08
Beitrag #14


Neuling


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Hallo,

nun ist es soweit, der erste Bescheid ist gekommen!

Ich soll 120 € für den abgerochenen Abschleppvorgang bezahlen...
Welche Möglichkeiten habe ich den nun?
Die 120 € könnte ich Zähneknirschend mit dem Weihnachtsgeld verrechnen,
aber muss das sein? Ich meine irgendwo ziehen die mich doch schon
fast offensichtlich übern Tisch oder nicht?
Sogar die Polizei sagte ja, das für acht falsch parker nicht 8 Schlepper kommen!

Dies ist auch nur der Bescheid für das Abschleppen gewesen,
das Schreiben fürs falsch parken kommt noch. Nun ist die ganze Sache
am 30.09. passiert, gilt auch hier die 3 Monats Frist? Das wenn bis
31.12. nichts kommt, ich fürs falsch parken nichts zahlen muss und
zumindest da etwas Glück habe?

Danke!

Dennis
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Q-Treiberin
Beitrag 14.12.2007, 13:19
Beitrag #15


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Hallo ,@Der-hinterm-deich! wavey.gif

Ich würde an Deiner Stelle Widerspruch gegen den Kostenfestsetzungsbescheid einlegen. Dann soll Dir die zuständige Stelle mal beweisen, dass tatsächlich für Dich ein ganz bestimmter Schlepper angefordert/losgeschickt wurde.
Wie bereits geschrieben wird eigentlich immer ein Schlepper für ein bestimmtes Kennzeichen angefordert. Und dann sollte auch noch nachgewiesen werden, dass dieser Schlepper tatsächlich leer hin und zurück gefahren ist (und nicht 10m weiter ein anderes Auto aufgeladen hat... dry.gif )
Vielleicht hast Du Glück obwohl, was das Abschleppen und "Einknasten" von Autos angeht gehen in Hamburg die Uhren leider etwas anders als in anderen BL... dry.gif


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Achim
Beitrag 14.12.2007, 13:37
Beitrag #16


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Ich sehe hier sehr gute Chancen. Bei den Abschleppkosten handelt es sich um Kosten, welche im Zuge der Ersatzvornahme wirklich angefallen sind. Dieser tatsächliche Anfall ist nachzuweisen. Es gibt reichlich Urteile, dass eine Leerfahrt nur dann zu berechnen ist, wenn diese auch wirklich angefallen ist. Kann im näheren Umfeld ein anderes Fahrzeug geschleppt werden, dann entfällt auch die Leerfahrt, sie ist ja schließlich nicht entstanden.

Sollte es eine andere Auslegung durch die Polizei geben, wären u.U. sogar strafrechtliche Prüfungen möglich. Denn hier wird dann für eine Leistung kassiert, die nicht entstanden ist.


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Nucki
Beitrag 14.12.2007, 14:27
Beitrag #17


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Hier wird es, wie zuvor bereits geschrieben, wirklich auf die genauen Auftragsumstände ankommen.

Aus meiner Erfahrung heraus werden für Abschleppvorgänge größeren Ausmaßes bspw. 5 Abschlepper beauftragt und die pendeln dann zwischen Abschlepp- und Abstellörtlichkeit und schreiben natürlich für jeden eine Rechnung. Sollte während dieser (länger andauernden) Maßnahme ein Fzg.-führer zu seinem PKW kommen wird er lediglich das Verwarnungsgeld bezahlen müssen. Denn wie Achim schon schrieb lädt der Abschlepper dann ja den nächsten auf. Ihm entstand dann ja kein Nutzungsausfall.

Anders natürlich wieder wenn das Fzg. schon am Haken ist, dann hat ja der Abschlepper schon was "getan für sein Geld".


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groundhog
Beitrag 15.12.2007, 01:58
Beitrag #18


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Zitat (Nucki @ 14.12.2007, 14:27) *
Hier wird es, wie zuvor bereits geschrieben, wirklich auf die genauen Auftragsumstände ankommen.

Aus meiner Erfahrung heraus werden für Abschleppvorgänge größeren Ausmaßes bspw. 5 Abschlepper beauftragt und die pendeln dann zwischen Abschlepp- und Abstellörtlichkeit und schreiben natürlich für jeden eine Rechnung. Sollte während dieser (länger andauernden) Maßnahme ein Fzg.-führer zu seinem PKW kommen wird er lediglich das Verwarnungsgeld bezahlen müssen. Denn wie Achim schon schrieb lädt der Abschlepper dann ja den nächsten auf. Ihm entstand dann ja kein Nutzungsausfall.

Anders natürlich wieder wenn das Fzg. schon am Haken ist, dann hat ja der Abschlepper schon was "getan für sein Geld".


Moin zusammen,

Grundsätzlich ist das richtig. Jedenfalls wenn schon eine Verbindung zum Abschleppfahrzeug bestand, ist es ein abgebrochener Abschlappvorgang mehr.

Und wenn mit dem für das Fahrzeug des Betroffenen angerückte Abschleppfahrzeug stattdessen ein anderes vom selben Ort Fahrzeug abgeschleppt wird, kann die Anfahrt nicht berechnet werden.

Aber: In jedem Falle zu zahlen sind die Kosten der Abschleppanordnung, also 43,-- EUR Amtshandlungsgebühr und 39,50 Gemeinkostenzuschlag. Die Kosten der Leerfahrt betragen ca 38,-- EUR.

Es ist daher ratsam, einen Widerspruch auf die Auslagen für den Abschleppuntenehmer zu beschränken, schließlich ergeht zu einem Widerspruchsbescheid, der nicht voll dem Widerspruch stattgibt, ein weiterer Gebührenbescheid (ca 75 bis 90 EUR).

Nach der Sachverhaltsschilderung könnte ein auf die Auslagen beschränkter Widerspruch vollumfänglich begründet sein.

Grüße, Groundhog
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Achim
Beitrag 15.12.2007, 17:46
Beitrag #19


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Zitat (groundhog @ 15.12.2007, 01:58) *
Aber: In jedem Falle zu zahlen sind die Kosten der Abschleppanordnung, also 43,-- EUR Amtshandlungsgebühr und 39,50 Gemeinkostenzuschlag. Die Kosten der Leerfahrt betragen ca 38,-- EUR.

Kannst Du auch mal die Gemeinde nennen, welche derartige Kosten pauschal erhebt? Solche Kosten kannte ich nämlich bisher nicht.


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groundhog
Beitrag 16.12.2007, 00:27
Beitrag #20


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Zitat (Achim @ 15.12.2007, 17:46) *
Zitat (groundhog @ 15.12.2007, 01:58) *
Aber: In jedem Falle zu zahlen sind die Kosten der Abschleppanordnung, also 43,-- EUR Amtshandlungsgebühr und 39,50 Gemeinkostenzuschlag. Die Kosten der Leerfahrt betragen ca 38,-- EUR.

Kannst Du auch mal die Gemeinde nennen, welche derartige Kosten pauschal erhebt? Solche Kosten kannte ich nämlich bisher nicht.


Wir reden doch hier von einen Vorgang in HH. Dort wird soviel kassiert. Abgebrochner Abschleppvorgang, also mit Leerfahrt, ca 120 EUR. Leerfahrt selbst ca 38 EUR.

Grüße, Groundhog
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Q-Treiberin
Beitrag 17.12.2007, 09:42
Beitrag #21


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Zitat (groundhog @ 16.12.2007, 00:27) *
Zitat (Achim @ 15.12.2007, 17:46) *
Zitat (groundhog @ 15.12.2007, 01:58) *
Aber: In jedem Falle zu zahlen sind die Kosten der Abschleppanordnung, also 43,-- EUR Amtshandlungsgebühr und 39,50 Gemeinkostenzuschlag. Die Kosten der Leerfahrt betragen ca 38,-- EUR.

Kannst Du auch mal die Gemeinde nennen, welche derartige Kosten pauschal erhebt? Solche Kosten kannte ich nämlich bisher nicht.


Wir reden doch hier von einen Vorgang in HH. Dort wird soviel kassiert. Abgebrochner Abschleppvorgang, also mit Leerfahrt, ca 120 EUR. Leerfahrt selbst ca 38 EUR.

Grüße, Groundhog

Kennst Du dafür auch die Rechtsgrundlage? Würd mich echt mal interessieren...


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MrMurphy
Beitrag 17.12.2007, 10:16
Beitrag #22


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Hallo

Zitat
Kennst Du dafür auch die Rechtsgrundlage? Würd mich echt mal interessieren...


In Hamburg hat die Stadt mit verschiedenen Abschleppunternehmen, die dann in der Regel auch beauftragt werden, Verträge über die Preise abgeschlossen. Deshalb sind die Preise dort, wie in vielen anderen Städten auch, einheitlich. 120,00 € für die Leerfahrt sind dort normal.

Auch wird dort bei Beauftragung eines Abschleppunternehmers ein festes Kennzeichen genannt, so dass der Falschparker auch für die Leerfahrt zahlen muss, sofern er sein Fahrzeug vor dem Abschleppunternehmer erreicht und entfernt. Falls das Abschleppunternehmen direkt einen anderen Auftrag erhält, werden die Anfahrtkosten zwischen den beiden "Auftraggebern" geteilt.

Aber auch Hamburg zählt zu den Städten, die regelmässig bestimmte Flächen schnell freischleppen, um 1. ein Zeichen an die ehrlichen Verkehrsteilnehmer zu setzten und 2. die negative Vorbildfunktion durch die Falschparker so schnell wie möglich zu beseitigen. Dann wird für jedes in dem Bereich parkende Fahrzeug jeweils ein Abschleppwagen bestellt.

In Hamburg gab es vor wenigen Jahren mit Enführung des sogenannten Autoknasts eine Klagewelle, weil u.a. auch die Kosten für die Leerfahrten erhöht wurden. Nach meiner Kenntnis haben die Kläger aber alle keinen Erfolg gehabt, so dass ich auch in diesem Fall die Aussichten eher gering einstufe.

Zitat
das Schild für Reisebusse übersehen


Ich habe mehrere Jahre in Hamburg gearbeitet und kenne mehrere Parkplätze für Reisebusse. Mal abgesehen davon, dass die mehr als ein Schild aufweisen sind sie auch anders als normale Parkplätzte gestaltet, die Parktaschen sind z. B. seeehr lang. Das sollte eigentlich jeden Autofahrer extrem stutzig machen. Aus Versehen kann man dort kaum parken.

Gruss

MrMurphy
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Der-hinterm-deich
Beitrag 17.12.2007, 10:43
Beitrag #23


Neuling


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Zitat (MrMurphy @ 17.12.2007, 11:16) *
Aus Versehen kann man dort kaum parken.

Gruss

MrMurphy


Na wenn Du das sagst... Der Busparkplatz war voll von PKWs. Da kann ich schlecht sehen wie lang die Parklaschen sind.
Das Anfangsschild war verdekt und das andere am Ende der Straße habe ich nicht gesehen weil ich die Straße zurück gegangen bin!
Man kann dort ausversehen parken, wenn am Anfang der Starße PKW-Parkplätze sind! Sorry!

Aber vielen Dank für eure Hilfe! Wenn ich am Ende max. 38 Euro für die Leerfahrt spare lohnt sich das Risiko nochmal drauf zuzahlen nicht. Also doch Augen zu und durch!
Ich habe falsch geparkt ist eben so!

Also, danke nochmal!

Dennis
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Q-Treiberin
Beitrag 17.12.2007, 10:54
Beitrag #24


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Heißt das, dass Du widerspruchslos bezahlen willst?? think.gif


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MrMurphy
Beitrag 17.12.2007, 11:15
Beitrag #25


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Hallo

Zitat
Heißt das, dass Du widerspruchslos bezahlen willst??


Vorschlag von mir: Du übernimmst die Mehrkosten, falls Der-hinterm-deich einen Prozess anstrengt und verliert.

Gruss

MrMurphy
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Q-Treiberin
Beitrag 17.12.2007, 11:20
Beitrag #26


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Ich habe dem TE lediglich eine Frage gestellt nicht aber sein Vorhaben infrage gestellt.. dry.gif


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groundhog
Beitrag 17.12.2007, 12:54
Beitrag #27


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Zitat (Q-Treiberin @ 17.12.2007, 09:42) *
Kennst Du dafür auch die Rechtsgrundlage? Würd mich echt mal interessieren...


Auslagen: § 5 Abs. 2 HmbGebG (Entgelt des Abschleppers)

Amtshandlungsgebühr 43,00 EUR; Ziff. 25 der Anlage 1 zur Gebührenordnung für Maßnahmen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Gemeinkostenzuschlag, 39,50 EUR, § 5 Abs. 5 S. 1 HmbGebG iVm. § 1 der Verordnung über die Höhe der Gemeinkostenzuschläge

Grüße, Groundhog
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Q-Treiberin
Beitrag 17.12.2007, 12:56
Beitrag #28


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Danke, wieder ein Stückchen schlauer... wavey.gif


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 14.11.2025 - 18:38