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> MPU wer entscheidet???
eule1411
Beitrag 21.09.2007, 11:27
Beitrag #1


Neuling


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Hallöchen zusammen,

ich habe meinen Führerschei im Jahre 1995/1996 gemacht.
Habe diesen so ca.1 1/2 Jahre gehabt. In der Probezeit war ich zu dem Zeitpunkt auch noch.
In diesen Zeitraum habe ich in meinen jugentlichen Leichtsinn den Schein ganz schön aufs Spiel gesetzt in dem ich 2-3 Verkehrsunfälle (ohne Alk und Drogen) hatte sowie ein mal bei einer Geschwindichkeits Messung eine überhöte Geschwindigkeit von etwar 15-20km/h inner Ort´s hatte. Somit sollte ich eine Nachschulung (Aufbauseminar) machen dies tat ich aber nicht und somit wurde er mir entzogen.

Später kam dann noch eine Gerichtsverhandlung bei der mir nur ein Führerscheinentzung sowie eine Sperre von 3 Jahren.

Nun war ich vor kurzem auf der Führerscheinstelle um mich zu informieren was ich tun muss um meinen Führerschein wieder zu bekommen.

"Da sagte man mir ich solle doch erstmal ein Aufbauseminar machen das dieses ja immer noch nicht gemacht worden ist. <--> dies tat ich und zahlte dafür eine Gebühr von 300,-Euro"

"Als ich dann mit denn Aufbauseminarschein wieder auf der Führerscheinstelle war sagte sie mir so und nun müste ich noch eine MPU machen....... mad.gif

Da sagte ich zu ihr wieso MPU das wurde von keinem angeordnet (kein Gericht)

Wer entscheidet ob ich eine MPU machen muss oder nicht??? Darf sowas eine Führerscheinstelle einfach entscheiden?

lg eule1411
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Mr.T
Beitrag 21.09.2007, 11:31
Beitrag #2


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Zitat (eule1411 @ 21.09.2007, 12:27) *
Wer entscheidet ob ich eine MPU machen muss oder nicht???

Die FSST
Zitat (eule1411 @ 21.09.2007, 12:27) *
Darf sowas eine Führerscheinstelle einfach entscheiden?

Ja. Aber nicht nue "einfach so", sondern nur nach Recht und Gesetz.

Zitat (eule1411 @ 21.09.2007, 12:27) *
Später kam dann noch eine Gerichtsverhandlung bei der mir nur ein Führerscheinentzung sowie eine Sperre von 3 Jahren.

Was hast du denn gemacht, dass eine Sperre von 3 Jahren ausgesprochen wurde? unsure.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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eule1411
Beitrag 21.09.2007, 11:34
Beitrag #3


Neuling


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Was hast du denn gemacht, dass eine Sperre von 3 Jahren ausgesprochen wurde? unsure.gif


hatte den Führerschein in verbindung mit auto auch zu anderen Straftaten genutzt darum 3 jahre sperre

Der Beitrag wurde von eule1411 bearbeitet: 21.09.2007, 11:34
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harkon02
Beitrag 21.09.2007, 12:34
Beitrag #4


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Zitat (eule1411 @ 21.09.2007, 13:34) *
hatte den Führerschein in verbindung mit auto auch zu anderen Straftaten genutzt darum 3 jahre sperre


Hallo

Dann ist die an Ordnung meiner Meinung nach mehr als gerechtfertigt. Denn dann will die Führerscheinstelle abklären lassen ob du geeignet bist

Gruß

Harkon
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darkstar
Beitrag 21.09.2007, 13:15
Beitrag #5


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Zitat (eule1411 @ 21.09.2007, 12:27) *
"Da sagte man mir ich solle doch erstmal ein Aufbauseminar machen das dieses ja immer noch nicht gemacht worden ist. <--> dies tat ich und zahlte dafür eine Gebühr von 300,-Euro"
Normal da:
§§ 2a Abs 5 StVG
Zitat
(5) Ist eine Fahrerlaubnis entzogen worden
nach § 3 oder nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 dieses Gesetzes, weil innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen wurden, oder nach § 69 oder § 69b des Strafgesetzbuches,
nach Absatz 3 oder § 4 Abs. 7, weil einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen wurde,

so darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat. Das Gleiche gilt, wenn der Antragsteller nur deshalb nicht an einem angeordneten Aufbauseminar teilgenommen hat oder die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis aus anderen Gründen entzogen worden ist oder er zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet hat
.[...]

Zitat (eule1411 @ 21.09.2007, 12:27) *
Da sagte ich zu ihr wieso MPU das wurde von keinem angeordnet (kein Gericht)
Auch normal, da dies NIE im Strafbefehl/Urteil steht. Die MPU ist in dem Sinne keine "Strafe". Der Richter kann ja auch nicht wissen ob du den FS überhaupt wiederwillst.
Zitat (eule1411 @ 21.09.2007, 12:27) *
Wer entscheidet ob ich eine MPU machen muss oder nicht??? Darf sowas eine Führerscheinstelle einfach entscheiden?
Die FEB. Möglichkeiten wären hier insbesondere der §§ 2a Abs 4 StVG
Zitat
(4) Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 bleibt unberührt; die zuständige Behörde kann insbesondere auch die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen hat, die nach den Umständen des Einzelfalls bereits Anlass zu der Annahme geben, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
oder auch §§ 11 Abs 3 FeV
Zitat
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 2 angeordnet werden,[...]

bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahrereignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen

MPU allein: ca. 332€; Vorbereitung extra.

Ich würde dir empfehlen dich etwas im Forum einzulesen. Auch wenn die Sachen schon relativ lange her sind, geht eine MPU ohne Vorbereitung meist in die Hose. Wenn du danach einzelne Fragen hast kann man dir auch gezielt hier helfen.

mfg
darkstar


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Mr.T
Beitrag 21.09.2007, 13:42
Beitrag #6


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Zitat (darkstar @ 21.09.2007, 14:15) *
Möglichkeiten wären hier insbesondere der §§ 2a Abs 4 StVG
Zitat
(4) Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 bleibt unberührt; die zuständige Behörde kann insbesondere auch die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen hat, die nach den Umständen des Einzelfalls bereits Anlass zu der Annahme geben, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.


Der § 2a Abs. 4 StVG kann hier nicht angewendet werden, da der TE nicht in der Probezeit ist. wink.gif


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Gruß Mr.T

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eule1411
Beitrag 21.09.2007, 15:27
Beitrag #7


Neuling


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Also sieht es so aus als habe ich keine andere möglichkeit und muss somit eine MPU machen...

Weiterhin habe ich gehört das man sich die MPU zum teil von der Krankenkasse bezahlen lassen kann,

zumindest den Medizinischen teil denn es heist ja Medizinisch-Psychologische Untersuchung

wer weis da was darüber...???

lg eule1411
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kabo55
Beitrag 21.09.2007, 15:32
Beitrag #8


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Zitat (eule1411 @ 21.09.2007, 17:27) *
Also sieht es so aus als habe ich keine andere möglichkeit und muss somit eine MPU machen...


yes.gif

Zitat
Weiterhin habe ich gehört das man sich die MPU zum teil von der Krankenkasse bezahlen lassen kann,

zumindest den Medizinischen teil denn es heist ja Medizinisch-Psychologische Untersuchung

wer weis da was darüber...???

lg eule1411



Interessante Version, da sieht man mal wieder, was für Gerüchte so kursieren.

Da stimmt aber nun wirklich gar nix dran. wink.gif
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insekt
Beitrag 21.09.2007, 17:29
Beitrag #9


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Hallo Eule 1411,
also....MPU von der KK kannst Du wirklich vergassen.Wer hat Dir so einen Blödsinn erzählt?


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Ich mag dieses Forum ! MfG insekt !
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eule1411
Beitrag 21.09.2007, 21:28
Beitrag #10


Neuling


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die habe ich von einer mitarbeiterin die bei uns in der Führerscheinstelle sitzt tongue.gif
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Mr.T
Beitrag 21.09.2007, 21:32
Beitrag #11


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Zitat (eule1411 @ 21.09.2007, 22:28) *
die habe ich von einer mitarbeiterin die bei uns in der Führerscheinstelle sitzt tongue.gif

Aber die ist erst 2 Tage da, oder? unsure.gif


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Gruß Mr.T

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eule1411
Beitrag 21.09.2007, 21:34
Beitrag #12


Neuling


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das weis ich nicht wie lange die schon da in dem verein mit arbeitet laugh2.gif
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corneliusrufus
Beitrag 21.09.2007, 22:34
Beitrag #13


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Cum grano salis - Mit einem Fünkchen Wahrheit ist die Aussage der FSSt-Mitarbeiterin zu sehen.

Grundsätzlich und auch nicht ausnahmsweise: Die Krankenkasse zahlt keine MPU!

Die Krankenkasse zahlt nur die Untersuchungen, die notwendig sind. Dazu gehört die MPU nicht.

Unter bestimmten Umständen können jedoch Untersuchungsergebnisse auch als medizinische Nachweise für die MPU verwertet werden. Das sind Vorleistungen für die MPU. Insoweit zahlt die Krnakenkasse zugleich diese Vor- bzw. Nachweisuntersuchungen. Die eigentliche MPU zahlt sie jedoch nie.

Typisches Beispiel: Leber- und Blutwerte bei einem Alkoholiker.

Bei Dir liegt ein Problem zur Rechtsgesinnung/-treue vor. Da kann Dir die Krankenkasse beim besten Willen nicht auch irgendwie helfen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Mr.T
Beitrag 21.09.2007, 22:39
Beitrag #14


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Zitat (corneliusrufus @ 21.09.2007, 23:34) *
Unter bestimmten Umständen können jedoch Untersuchungsergebnisse auch als medizinische Nachweise für die MPU verwertet werden. Das sind Vorleistungen für die MPU. Insoweit zahlt die Krnakenkasse zugleich diese Vor- bzw. Nachweisuntersuchungen.

Das ergibt aber bei der MPU aber keinen Rabatt. rolleyes.gif


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Gruß Mr.T

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corneliusrufus
Beitrag 21.09.2007, 22:52
Beitrag #15


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[Blödelmodus an] Und nach einer erfolgreichen MPU gibt es auch keinen Rabatt bei der Krankenkasse, smile! [Blödelmodus off]

LG, Cornelius


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