... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> vorzeitige Fahrerlaubnis, MPU Test
mugie
Beitrag 17.09.2007, 08:56
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 17.09.2007
Mitglieds-Nr.: 36674



    
 
Wer hat schon mal einen MPU Test gemacht, weil er eine vorzeitige Fahrerlaubnis wollte?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_klaus62_*
Beitrag 17.09.2007, 10:02
Beitrag #2





Guests






Hallo mugie
bestimmt schon einige whistling.gif
aber was genau willst du denn wissen think.gif
LG
Klaus62
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 17.09.2007, 11:15
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung -3.18 Ausnahmen vom Mindestalter-


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lijose
Beitrag 21.09.2007, 17:57
Beitrag #4


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 21.09.2007
Mitglieds-Nr.: 36840



Mein Sohn hat jetzt mit 17 einen MPU Test gemacht problemlos, er muss 30 km zur Arbeit fahren, mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu erreichen.

Der Hammer ist aber zur Schule, ca. 4 km weiter darf er nicht fahren.

Kann mir jemand erklären wo er fahren darf und wo nicht, wirklich nur zur Arbeitsstelle und wieder zurück oder kann man mit dem Führerschein unter 18 auch Strecken um seinen Wohnort machen??


Danke für die Info
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Uwe K._*
Beitrag 21.09.2007, 18:02
Beitrag #5





Guests






Zitat (lijose @ 21.09.2007, 18:57) *
wirklich nur zur Arbeitsstelle und wieder zurück

yes.gif müsste aber klar in der Ausnahme/Auflage definiert sein, wann und wo er fahren darf wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lijose
Beitrag 21.09.2007, 18:59
Beitrag #6


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 21.09.2007
Mitglieds-Nr.: 36840



Das ist ja das komische, im Antrag musste Adresse Arbeitsstelle und Heimatadresse angegeben werden,

im Beiblatt das er zum Führerschein mitführen muss heisst es nur 25 km um den Wohnort herum.

Ja super und wenn er dann in den nachbarort fährt und das nicht auf direktem Weg zur Arbeit ist????

bei der Polizei heisst es er hat ja die Prüfung offiziell gemacht kann also fahren, bei einer kontrolle wäre denen das egal wenn er von der Fahrstrecke zur Arbeit abweicht, natürlich sollte er nicht gerade 200 km abweichen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 21.09.2007, 19:12
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21407
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Rechtlich verbindlich ist hier nicht der Antrag, sondern das, was die Behörde genehmigt hat. Wenn es mehr ist, als beantragt wurde, dann darf er eben im 25 km Radius um seinen Wohnort fahren.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Uwe K._*
Beitrag 21.09.2007, 19:38
Beitrag #8





Guests






Zitat (Uwe W @ 21.09.2007, 20:12) *
dann darf er eben im 25 km Radius um seinen Wohnort fahren.

...ist dann nur schwierig nach Hause zu kommen laugh2.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 22.09.2007, 10:09
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (Uwe W @ 21.09.2007, 20:12) *
Wenn es mehr ist, als beantragt wurde, dann darf er eben im 25 km Radius um seinen Wohnort fahren.


Da die Arbeitsstelle aber 30 km entfernt ist, nutzt ihm die ganze Ausnahmegenehmigung eigentlich überhaupt nichts. think.gif

Eine solche Auflage ist viel zu schwammig, man sollte ganz klar die Fahrtstrecke definieren (Vom Wohnort bis zur Arbeitsstelle in X auf direktem Weg). Das wäre eine klare Aussage getroffen.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Oliver
Beitrag 28.09.2007, 13:13
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1585
Beigetreten: 29.09.2005
Mitglieds-Nr.: 13348



Wann endet denn in so einem Fall die Probezeit? Zwei bzw. vier Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis oder zwei bzw. vier Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahrs?


--------------------
Sei dabei! - der Film des ABC-Zugs München-Land
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 28.09.2007, 14:09
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (Oliver @ 28.09.2007, 14:13) *
Wann endet denn in so einem Fall die Probezeit?

Die Probezeit beginnt in diesem Fall mit der Erteilung der Klasse B. Bei einem "StreckenFS" wird aber i. d. R. die Klasse L mit Schlüssel 177 erteilt.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 13:13