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> Fahren mit Überhöhe...
Frahli
Beitrag 15.09.2007, 20:30
Beitrag #1


Neuling


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Nabend zusammen, ich habe mal wieder eine Fraghe an Euch.
Bei meinem neuen Arbeitgeber muß ich mit einem Tieflader Unfall-Lkw´s "einsammeln".
Dabei ist der Tieflader mit Ladung durchaus Höher als 4,00 Meter.
Wobei es an so manch einer Brücke dann doch sehr eng wird.
Gibt es irgendwo in den Weiten des Internets eine Liste mit Durchfahrtshöhen der Autobahnbrücken und Tunnel?
Sowas wird es doch bestimmt für Schwertransporte geben, oder???
Wäre cool, wenn ihr mit einen Link oder eine Bezugsquelle nennen könntet...


Gruß Frahli
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Andreas
Beitrag 15.09.2007, 20:39
Beitrag #2


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Zitat (Frahli @ 15.09.2007, 21:30) *
Gibt es irgendwo in den Weiten des Internets eine Liste mit Durchfahrtshöhen der Autobahnbrücken und Tunnel?


So etwas wird es für ganz Deutschland definitv nicht geben, vor allem nicht bei Höhen über 4 Meter.

Du weißt aber schon, dass du für jede Fahrt mit Überhöhe eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde benötigst? Diese gibt es für eine Höhe über 4 Meter nicht pauschal, sondern immer nur für eine Strecke.


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Peter Lustig
Beitrag 15.09.2007, 20:44
Beitrag #3


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Im Internet wirst Du da wohl nichts finden. Warum auch, da die gesetzlich zulässige Höhe auf 4 m beschränkt ist und bei größeren Höhen ohnehin eine Ausnahmegenehmigung vom § 22 Abs. 2 StVO erforderlich ist. Ist das Fahrzeug mitsamt Ladung höher als 4,20 m, werden nach TBNr. 104 BKat 40 € und 1 Punkt fällig. 20 cm Überhöhe werden demnach toleriert.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 15.09.2007, 20:48
Beitrag #4


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Zitat (Frahli @ 15.09.2007, 21:30) *
mit einem Tieflader Unfall-Lkw´s "einsammeln".

Fahrt Ihr denn mit denen größere Strecken?
Im heimischen Revier sollten doch die Kollegen (und Disponenten!) die kritischen Stellen kennen.
Auch eine Dauergenehmigung für den Abtransport von Havaristen zur nächstgelegenen Werkstatt müßte der Betrieb doch haben.

think.gif
c.s.
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Andreas
Beitrag 15.09.2007, 21:01
Beitrag #5


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 15.09.2007, 21:48) *
Auch eine Dauergenehmigung für den Abtransport von Havaristen zur nächstgelegenen Werkstatt müßte der Betrieb doch haben.


Bei Überhöhe ist eine Dauerausnahmegenehmigung nicht möglich.

VwV zu § 46 StVO, Rd-Nr. 89

Zitat
Eine allgemeine Dauerausnahmegenehmigung (vgl. Allgemeines über Ausnahmegenehmigungen Nr. VI.) kann bis zu den in Nr. III. 4 aufgeführten Abmessungen erteilt werden.


Zitat
Nr. III. 4 Höhe (Fahrzeug/Fahrzeugkombination und Ladung) 4 m


Maximal eine Genehmigung für eine bestimmte Strecke wäre möglich. wink.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 15.09.2007, 21:31
Beitrag #6


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Zitat (Andreas @ 15.09.2007, 22:01) *
Bei Überhöhe ist eine Dauerausnahmegenehmigung nicht möglich.

Wie ist das, Andreas?
Muß so ein Bergungsunternehmen für jeden einzusammelnden Lkw ein Genehmigungsverfahren absolvieren, bevor die Unfallstelle geräumt werden kann? blink.gif
Meist werden die ja "nur" ohne Höhenüberschreitung an den Haken genommen, aber wenn schon ein Tieflader ausrücken muß... shutup.gif

lg
c.s.
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Andreas
Beitrag 15.09.2007, 21:44
Beitrag #7


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 15.09.2007, 22:31) *
Wie ist das, Andreas?


Da mußt du schon in Berlin nachfragen.... shutup.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 15.09.2007, 21:50
Beitrag #8


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Erfahrungsgemäß sinnlos:
da kommt nach Wochen eine Antwort, die zwar mit wohlgesetzten Worten die Frage wiederholt, aber keine Antwort darauf enthält... sad.gif
Deswegen ja meine Frage an den Praktiker:
Da ist also eine BAB durch einen Lkw-Unfall blockiert;
und zwar so gründlich, daß der Lkw nicht mal mehr rollfähig ist, also abgeschleppt werden könnte.
Der muß also per Kran auf einen Tieflader verlastet werden...
Und dieser soll dann derart beladen noch nicht mal zur nächsten Werkstatt/Autoverwertung/... fahren dürfen, ohne in jedem Einzelfall eine Genehmigung zu beantragen?
Oder kann die unbürokratisch von der police.gif vor Ort erteilt werden?

think.gif
c.s.
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Jack Daniels
Beitrag 15.09.2007, 23:12
Beitrag #9


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 15.09.2007, 22:50) *
Und dieser soll dann derart beladen noch nicht mal zur nächsten Werkstatt/Autoverwertung/... fahren dürfen, ohne in jedem Einzelfall eine Genehmigung zu beantragen?
Oder kann die unbürokratisch von der police.gif vor Ort erteilt werden?



whistling.gif Wo kein Kläger da kein Richter.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 15.09.2007, 23:19
Beitrag #10


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Warum bloß erinnere ich mich gerade an diesen Bericht rofl1.gif eines im RaFo aktiven Abschleppers? think.gif
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JTH
Beitrag 16.09.2007, 07:08
Beitrag #11


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Zitat (Peter Lustig @ 15.09.2007, 21:44) *
Im Internet wirst Du da wohl nichts finden. Warum auch, da die gesetzlich zulässige Höhe auf 4 m beschränkt ist und bei größeren Höhen ohnehin eine Ausnahmegenehmigung vom § 22 Abs. 2 StVO erforderlich ist. Ist das Fahrzeug mitsamt Ladung höher als 4,20 m, werden nach TBNr. 104 BKat 40 € und 1 Punkt fällig. 20 cm Überhöhe werden demnach toleriert.


Bis 4,20m Höhe ist eine Verwarnung fällig. Von allgemeinem Tolerieren kann hier als nicht ausgegangen werden, höchstens von zugedrückten police.gif augen.


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Oberlehrer Lempel
Beitrag 16.09.2007, 07:15
Beitrag #12


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Zitat (JTH @ 16.09.2007, 08:08) *
Bis 4,20m Höhe ist eine Verwarnung fällig.
... und zwar vermutlich nach dieser Vorschrift aus dem Bußgeldkatalog:
Zitat
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
107 Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass
...
107.2 das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt
25 Euro
, richtig?

gez. Lempel
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Jens
Beitrag 16.09.2007, 07:19
Beitrag #13


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Ich tippe eher auf
Zitat
BKat 105
Fahrzeug geführt, das zusammen mit der Ladung eine der höchstzulässigen Abmessungen überschritt, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug, oder dessen Ladung unzulässig über das Fahrzeug hinausragte
20 EUR


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JTH
Beitrag 16.09.2007, 07:34
Beitrag #14


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Jens hat Recht Herr Lehrer!


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Oberlehrer Lempel
Beitrag 16.09.2007, 07:41
Beitrag #15


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Zitat (JTH @ 16.09.2007, 08:34) *
Jens hat Recht Herr Lehrer!
Oberlehrer, bitteschön ... wavey.gif
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JTH
Beitrag 16.09.2007, 07:46
Beitrag #16


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blushing.gif


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mapam
Beitrag 16.09.2007, 08:14
Beitrag #17


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Zitat (Frahli @ 15.09.2007, 22:30) *
Nabend zusammen, ich habe mal wieder eine Fraghe an Euch.
Bei meinem neuen Arbeitgeber muß ich mit einem Tieflader Unfall-Lkw´s "einsammeln".
Dabei ist der Tieflader mit Ladung durchaus Höher als 4,00 Meter.
Wobei es an so manch einer Brücke dann doch sehr eng wird.
Gibt es irgendwo in den Weiten des Internets eine Liste mit Durchfahrtshöhen der Autobahnbrücken und Tunnel?
Sowas wird es doch bestimmt für Schwertransporte geben, oder???
Wäre cool, wenn ihr mit einen Link oder eine Bezugsquelle nennen könntet...

Es gibt verschiedene Navigationssysteme, die haben sich auf den Nutzfahrzeugbereich spezialisiert. In denen sind geringere Durchfahrhöhen und Verkehrsverbote eingearbeitet. (z.B. weiß ich das z.B. von Map& Guide)

Oder schau mal hier nach oder hier.

Und auch hier haben wir wieder einmal etliche Beiträge, die sich mit den nichtgestellten Fragen beschäftigt. Ich hoffe, du hast jeweils eine Ausnahmegenhemigung für die Überhöhen, (weils ja immer wieder vorkommt, und wenn du sie "einsammelst, kommen sie kaum aus dem fließenden Verkehr) und es war dir zunächst mal egal, dass es Bußgelder geben kann. Ein Gruß an alle Formalisten und Titelträger.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Suche nach einem System, das dir hilft.


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mapam
Beitrag 16.09.2007, 10:49
Beitrag #18


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 16.09.2007, 01:19) *
Warum bloß erinnere ich mich gerade an diesen Bericht rofl1.gif eines im RaFo aktiven Abschleppers? think.gif

Spitze, den Beitrag find ich hervorragend und zeigt, wie man mit Korinthenkackern und Erbsenzählern umzugehen hat, (egal aus welcher Berufsgruppe sie kommen).

Zum Glück gibt es keine Dienstverpflichtungen! Dann würde es zum Leidweisen noch mehr Möglichkeiten geben, sich auf die Schulterklappen und Kragenspiegel zu berufen!


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Andreas
Beitrag 16.09.2007, 10:51
Beitrag #19


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Zitat (mapam @ 16.09.2007, 09:14) *
Es gibt verschiedene Navigationssysteme, die haben sich auf den Nutzfahrzeugbereich spezialisiert. In denen sind geringere Durchfahrhöhen und Verkehrsverbote eingearbeitet. (z.B. weiß ich das z.B. von Map& Guide)


Dort sind aber i. d. R. nur eingeschränkte Durchfahrtshöhen unter 4 m gespeichert. Dies nutzt dem TE aber nichts, da er ja mit eine Höhe von mehr als 4 m unterwegs ist. Diese Daten findent man in keinem Navi-System.


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JTH
Beitrag 16.09.2007, 11:14
Beitrag #20


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Auch ein Grund, warum Ausnahmegenehmigungen für jede Fahrt einzeln zu erteilen sind. Je nach tatsächlicher Höhe des Transportes sind uU detaillierte Strackenauflagen notwendig. welche die Durchfahrtshöhen aller Bauwerke auf der Strecke Berücksichtigen. Auch Baumaßnahmen etc. reduzieren bisweilen dir Durchfahrtshöhe, so daß oberhalb der 4m oftmals kein Platz verbleibt.


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Neo242
Beitrag 16.09.2007, 12:49
Beitrag #21


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Hallo!
Es gibt da ein Programm!!!

Erweiterungen fuer map&guide 12 / Falk Trucker Atlas German

Beschreibung...

Wo sind kritische Durchfahrtshoehen? Welche Strecken muss ich
meiden? Mit der Erweiterung "Falk Truckeratlas und Gefahrgut"
sind sie bestens informiert ueber Traglasten, Durchfahrthoehen
und -breiten, usw. Ueberzeugen Sie sich selbst.

Falk Truckeratlas + Gefahrgutplanung
- Kritische Durchfahrtshoehen mit Massen fuer Bruecken,
Unterfuehrungen, Schilderbruecken und Tunnel
- Belastbarkeiten von Bruecken mit der Hoechstbelastung in Tonnen
- Sperrungen fuer LKW ab 3,5t
- Zusaetzlich enthalten sind Sperrungen fuer Gefahrgut und
wassergefaehrdende Transporte inklusive der Tanklagerstandor
in Deutschland - Standorte aller Tanklager
- Diese Erweiterung ist einsetzbar mit map&guide professional,
map&guide calculate und map&guide distance server

Diese Erweiterung ist einsetzbar mit Map&Guide Professional,
Map&Guide Calculate und Map&Guide Distance Server.
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Jens
Beitrag 16.09.2007, 12:52
Beitrag #22


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Zitat (Neo242 @ 16.09.2007, 13:49) *
Es gibt da ein Programm!!!

Erweiterungen fuer map&guide 12 / Falk Trucker Atlas German

Hast du den Thread aufmerksam gelesen? Wohl nicht, sonst wäre dir das Psoting von @Andreas wohl nicht entgangen whistling.gif
Zitat (Andreas @ 16.09.2007, 11:51) *
Zitat (mapam @ 16.09.2007, 09:14) *
Es gibt verschiedene Navigationssysteme, die haben sich auf den Nutzfahrzeugbereich spezialisiert. In denen sind geringere Durchfahrhöhen und Verkehrsverbote eingearbeitet. (z.B. weiß ich das z.B. von Map& Guide)


Dort sind aber i. d. R. nur eingeschränkte Durchfahrtshöhen unter 4 m gespeichert. Dies nutzt dem TE aber nichts, da er ja mit eine Höhe von mehr als 4 m unterwegs ist. Diese Daten findent man in keinem Navi-System.


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Neo242
Beitrag 16.09.2007, 13:08
Beitrag #23


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Dafür hast du dann ja den Falk Trucker Atlas als Zusatz oder Erweiterung.Da gibst Du die tatsächliche Höhe und das tatsächliche Gewicht Deines Kraftfahrzeug ein und das Programm berechnet Dir dann Deine Strecke und wird Dich dann auch mit sagen wir mal 4,30m nicht unter einer Brücke mit weniger Höhe durch lotsen.

bzw.wo keine Brücke, da kein Problem
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nachteule
Beitrag 16.09.2007, 13:21
Beitrag #24


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Hallo,

ich kann jetzt beim besten Willen nicht sagen, wie es bei anderswo geregelt ist, aber muss bei uns ein LKW oder gar ein Sattelzug geborgen und auf einen Tieflader geladen werden, ist es in erster Linie wichtig, dass die Autobahn wieder frei wird.

Die Firmen, die solche Aufträge in unserem Bereich übernehmen, kenne jede Brücke und auch die Durchfahrtshöhen, so dass dort noch kein Bergungsfahrzeug mit Ladung hängengeblieben ist.

Die Genehmigungen sind in diesem Moment auch zweitrangig, weil hier wesentlich mehr auf dem Spiel steht (ist die Autobahn zu, steht der Verkehr oft innerhalb kürzester Zeit auf 10 - 20 km, teilweise auch noch weiter).

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Andreas
Beitrag 16.09.2007, 14:04
Beitrag #25


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Zitat (Neo242 @ 16.09.2007, 14:08) *
Dafür hast du dann ja den Falk Trucker Atlas als Zusatz oder Erweiterung.Da gibst Du die tatsächliche Höhe und das tatsächliche Gewicht Deines Kraftfahrzeug ein und das Programm berechnet Dir dann Deine Strecke und wird Dich dann auch mit sagen wir mal 4,30m nicht unter einer Brücke mit weniger Höhe durch lotsen.


Ich kenne den Falk Trucker Atlas. Dort sind aber nur Brücken mit einer Durchfahrtshöhe von max. 4 m verzeichnet. wink.gif

Da das "Revier" des TE die Autobahn ist und dort vermutlich auch nur ein bestimmter Streckenabschnitt, könnte er evtl. eine streckengebundene Ausnahmegenehmigung für die A XXX zwischen der AS Y und AS X bekommen. Zusätzlich könnte man dann noch die Strecke von einer AS zum Betriebshof des Abschleppunternehmens in die Genehmigung mit aufnehmen. Mehr wird aber nicht möglich sein, eine flächendeckende Genehmigung für einen oder mehrer Landkreise wegen Überhöhe ist nicht zulässig.


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JTH
Beitrag 16.09.2007, 14:49
Beitrag #26


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Zitat (Neo242 @ 16.09.2007, 14:08) *
Dafür hast du dann ja den Falk Trucker Atlas als Zusatz oder Erweiterung.Da gibst Du die tatsächliche Höhe und das tatsächliche Gewicht Deines Kraftfahrzeug ein und das Programm berechnet Dir dann Deine Strecke und wird Dich dann auch mit sagen wir mal 4,30m nicht unter einer Brücke mit weniger Höhe durch lotsen.

bzw.wo keine Brücke, da kein Problem


Ein weiteres Problem ist, daß Baustellen eben nicht in den Programmen berücksichtigt sind. Werden nun unter Brücken, welche normal 5,5 m hoch sind, Hängegerüse angebracht und die lichte Durchfahrtshöhe dann nur 4,1m beträgt, so weiß das der Blechdepp nicht. Wohl aber die zuständige Verkehrsbehörde, welche dies in der AG berücksichtigt und entsprechende Fahr- und Streckenauflagen erlässt.


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mapam
Beitrag 16.09.2007, 15:18
Beitrag #27


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Zitat (Andreas @ 16.09.2007, 12:51) *
Dort sind aber i. d. R. nur eingeschränkte Durchfahrtshöhen unter 4 m gespeichert. Dies nutzt dem TE aber nichts, da er ja mit eine Höhe von mehr als 4 m unterwegs ist. Diese Daten findent man in keinem Navi-System.

Das hilft dem TE aber schon eine ganze Menge. Also ich hab die Erfahrung gemacht, dass Brücken ohne Schilder mit 4,20 m noch durchfahrbar sind, ohne dass es kritisch würde.

Alle diese Programme haben natürlich die Brücken drin, die mit 4,00 m nicht mehr gehen, dann gehen sie aber auch nicht mit mehr als 4,00 m. Und Orte, an denen Baustellen eine Durchfahrtshöhge reduzieren, sind natürlich nicht drin. Es geht noch um eine Erleichterung der täglichen Arbeit, und vielleicht nicht um die Umgehenung von Genehmigungen oder jede Baustelle zu sehen. Das kann doch bei einer fehlerhaften Genehmigung genau so sein, dass eine zum Zeitpunkt der Ausstellung eine später nötige Baustelle nicht berücksichtigt wird.


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Andreas
Beitrag 16.09.2007, 19:09
Beitrag #28


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Zitat (mapam @ 16.09.2007, 16:18) *
Das hilft dem TE aber schon eine ganze Menge.


Da es dem TE aber offensichtlich um die Brücken auf Autobahnen geht...

Zitat
eine Liste mit Durchfahrtshöhen der Autobahnbrücken und Tunnel?


ist das System für ihn völlig überflüssig. Auf Autobahnen gibt es keine Brücken mit einer Durchfahrtshöhe von weniger als 4 m. wink.gif


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JTH
Beitrag 17.09.2007, 06:13
Beitrag #29


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Es gibt jedoch durchaus einige Brücken, welche aber nicht viel mehr als 4m haben. Da ist bei 4,20 oder 4,30 schon Schlußmitlustig. Und hat dann der Transport 4,40, so würde aus dem aufgeladenen Lkw schnell ein Cabrio gebastelt...


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Andreas
Beitrag 17.09.2007, 06:15
Beitrag #30


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Zitat (JTH @ 17.09.2007, 07:13) *
Es gibt jedoch durchaus einige Brücken, welche aber nicht viel mehr als 4m haben. Da ist bei 4,20 oder 4,30 schon Schlußmitlustig.


4,20 m Durchfahrtshöhe hat eigentlich jede BAB-Brücke, darüber wird es dann aber interessant. unsure.gif


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Peter Lustig
Beitrag 17.09.2007, 10:01
Beitrag #31


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Zitat (mapam @ 16.09.2007, 11:49) *
Zitat (Bonsai-Brummi @ 16.09.2007, 01:19) *

Warum bloß erinnere ich mich gerade an diesen Bericht rofl1.gif eines im RaFo aktiven Abschleppers? think.gif

Spitze, den Beitrag find ich hervorragend und zeigt, wie man mit Korinthenkackern und Erbsenzählern umzugehen hat, (egal aus welcher Berufsgruppe sie kommen).

Zum Glück gibt es keine Dienstverpflichtungen! Dann würde es zum Leidweisen noch mehr Möglichkeiten geben, sich auf die Schulterklappen und Kragenspiegel zu berufen!

Mit polemischen "Schlaumeiereien" kommen wir hier wohl kaum weiter. sad.gif
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Klatze
Beitrag 17.09.2007, 12:49
Beitrag #32


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Zitat (mapam @ 16.09.2007, 09:14) *
Es gibt verschiedene Navigationssysteme, die haben sich auf den Nutzfahrzeugbereich spezialisiert. In denen sind geringere Durchfahrhöhen und Verkehrsverbote eingearbeitet. (z.B. weiß ich das z.B. von Map& Guide)


Die Variante von M&G funktioniert allerdings leider bei weitem nicht so gut, wie die Werbung verspricht. Zum einen muß man aus vorgefertigten Fahrzeugprofilen wählen oder sich spezielle Karten für bestimmte Maße erstellen lassen, was beim TE ja durch wechselnde Ladung nicht funktioniert, zum anderen ist die Streckenwahl und die Genauigkeit der erfassten Daten auch nicht überall zufriedenstellend. Teilweise werden sogar Autobahnteilstücke wie die A5 zwischen Fernwald und Gambacher Kreuz in FR Frankfurt als für LKW gesperrt dargestellt think.gif
Eine wirklich funktionierende Lösung für dieses Problem ist mir noch nicht bekannt, obwohl ich schon lange auf der Suche bin!

wavey.gif


Klatze


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mapam
Beitrag 18.09.2007, 09:38
Beitrag #33


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Zitat (Peter Lustig @ 17.09.2007, 11:01) *
Zitat (mapam @ 16.09.2007, 11:49) *

Zitat (Bonsai-Brummi @ 16.09.2007, 01:19) *

Warum bloß erinnere ich mich gerade an diesen Bericht rofl1.gif eines im RaFo aktiven Abschleppers? think.gif

Spitze, den Beitrag find ich hervorragend und zeigt, wie man mit Korinthenkackern und Erbsenzählern umzugehen hat, (egal aus welcher Berufsgruppe sie kommen).

Zum Glück gibt es keine Dienstverpflichtungen! Dann würde es zum Leidweisen noch mehr Möglichkeiten geben, sich auf die Schulterklappen und Kragenspiegel zu berufen!

Mit polemischen "Schlaumeiereien" kommen wir hier wohl kaum weiter. sad.gif

Oh la la, bei der Reaktion könnte irgend einer auf die Idee kommen, das sei in Bayern, irgendwo auf dem Weg in ein kleines Dorf im Südosten von München passiert. rofl1.gif

Zitat (Klatze @ 17.09.2007, 13:49) *
Die Variante von M&G funktioniert allerdings leider bei weitem nicht so gut, wie die Werbung verspricht. Zum einen muß man aus vorgefertigten Fahrzeugprofilen wählen oder sich spezielle Karten für bestimmte Maße erstellen lassen, was beim TE ja durch wechselnde Ladung nicht funktioniert, zum anderen ist die Streckenwahl und die Genauigkeit der erfassten Daten auch nicht überall zufriedenstellend. Teilweise werden sogar Autobahnteilstücke wie die A5 zwischen Fernwald und Gambacher Kreuz in FR Frankfurt als für LKW gesperrt dargestellt think.gif
Eine wirklich funktionierende Lösung für dieses Problem ist mir noch nicht bekannt, obwohl ich schon lange auf der Suche bin!

Das es da nicht zu 100% Lösungen kommen kann, ist mir schon klar, aber an solche gravierenden Fehler hätte ich jetzt nicht gedacht.

Also weiß ich, worauf ich ganz besonders achten müsste. Sehr hilfreich! wavey.gif


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dete
Beitrag 18.09.2007, 11:03
Beitrag #34


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Der TE "sammelt LKW, pp." ein, somit kein Abschleppen nach VU oder so!

Somit ist der Aussage von Andreas zu folgen, er braucht gglfs. eine Ausnahmegenehmigung.

Aber auch in dieser wird stehen:" Die Strecke ist vom Genehmigungsnehmer vor dem Transport zu überprüfen!"

Bei Bergungen nach Schadensfällen ist eine Behörde im Regelfall nicht zu erreichen, dann bestimmt/erlaubt die Polizei den Abtransport.

Die nette Geschichte von Faun98 ist zwar nett, da trafen ber auch zwei Experten aufeinander!

Faun muss auch bedenken, dass ein BF3 mal ausfallen kann, dann wir der Zug hinten unbeleuchtet sein( Ich weiss, Handy, pp. ), ich sprach von zwei Experten!


dete
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Gast_buerger_*
Beitrag 18.09.2007, 11:52
Beitrag #35





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Zitat
Dabei ist der Tieflader mit Ladung durchaus Höher als 4,00 Meter.


Auf welcher Höhe kommst du denn?

Vielleicht reicht auch fürs erste ein Truckeratlas,ansosten muss eine AG mit Fahrweganweisung beantrag werden.

So kenne ich das!
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Andreas
Beitrag 18.09.2007, 11:58
Beitrag #36


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Zitat (buerger @ 18.09.2007, 12:52) *
Vielleicht reicht auch fürs erste ein Truckeratlas,


Wie oft denn noch?? Nein und nochmals Nein... crybaby.gif Ein Truckeratlas reicht da überhaupt nicht. Im Truckeratlas sind nur Brücken mit einer Durchfahrtshöhe von weniger als 4 m verzeichnet. Dem TE geht es aber um die Durchfahrtshöhen der Autobahnbrücken und diese haben alle eine Durchfahrtshöhe von über 4 m. Solche Brücken sind in keinem Truckeratlas verzeichnet.


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Gast_buerger_*
Beitrag 18.09.2007, 14:02
Beitrag #37





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Zitat
Dem TE geht es aber um die Durchfahrtshöhen der Autobahnbrücken und diese haben alle eine Durchfahrtshöhe von über 4 m.


Und wieviel spielraum nach oben hat man wenn doch eine Höhe von 4.00m angegeben ist .

z.b A100 Tunnel Britz

Edit:2.Bild
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JTH
Beitrag 19.09.2007, 07:49
Beitrag #38


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Selbst wenn die Atlanten noch so gut sind ist für den Transport eine AG erforderlich. Daher ist das gefeilsche um Freimengen an Restluft unter den Brücken müßig.


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mapam
Beitrag 20.09.2007, 09:27
Beitrag #39


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Zitat (JTH @ 19.09.2007, 08:49) *
Selbst wenn die Atlanten noch so gut sind ist für den Transport eine AG erforderlich. Daher ist das gefeilsche um Freimengen an Restluft unter den Brücken müßig.

@die Herren der Überwachungs- Fraktion, die hier fordern, es sei immer eine AG erforderlich, mögen zwar in ihrem Fach spitze sein, aber in dieser Materie sind sie weit von der Realität entfernt. Selbst beim "Einsammeln", also dem einigermaßen planbaren Transport von LKW via Tieflader würde ich mir nicht die Arbeit machen und das Geld ausgeben, jedesmal auf Verdacht eine AG beantragen.

Bei dem Transport eines Nahverkehrs-LKW (z.B. Atego) mit 17,5 er Bereifung (ohne Plane und Planengestell, denn das ginge ja in keinem Fall) mit Großraum- Fahrerhaus komme ich nie über eine Fahrzeughöhe am Fahrerhaus (bei flach gestelltem Spoiler) von 2,90 m. Bei einer Ladeflächenhöhe von 0,70 m des Tiefladers ergibt das eine Gesamthöhe von wesentlich weniger als 4,00 m.

Selbst bei eine Fernverkehrs-LKW mit Megaspace Fahrerhaus (z. B. Actros) komme ich bei den oben genannten Rahmenbedingungen mit 22,5 Reifen auf eine Fahrzeughöhe von ca. 3,50 m, also mit dem gleichen Tieflader auf 4,20 m Höhe. Wenn ich die Luft bei dem verladenen LKW auf ein Minumim heraus lasse, bin ich bei etwa 4,10 m. Das wäre die maximal erreichbare Höhe, bei alle andern Fahrzeugtypen wäre es niedriger.

Ich gehe bei der am Markt vorhandenen Typenvielfalt und Fahrerhausvarianten davon aus, dass in keinem Fall bei jedem Transport diese Höhe erreicht würde. Und es können sich ja auch schon mal Informationsfehler hinsichtlich des Fahrerhaustypes einschleichen. wavey.gif

Auf der BAB ist diese Höhe in der Tat kein Problem, und der Truckeratlas oder Naviprogramme helfen auf Bundes- und Landstraßen schon eine ganze Menge, trotz aller Fehler, einer hinter hinkenden Aktualität oder plötzlichen Baustellen.

Dem police.gif will ich begegnen, der ein so tolles Augenmaß hat, dass er bei der Höhe von 4,10 m eine Knolle schreibt. 4,05 m wäre sowieso kein Problem. Vor dem Messen könnte dem Fahrer auch noch plötzlich auffallen, dass er die Luftfederung der Tieflader SZm nicht abgesenkt hatte. Gibt es eigentlich Messlatten in der Standardausstattung der police.gif -Wagen?


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Andreas
Beitrag 20.09.2007, 09:48
Beitrag #40


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Zitat (mapam @ 20.09.2007, 10:27) *
@die Herren der Überwachungs- Fraktion, die hier fordern, es sei immer eine AG erforderlich, mögen zwar in ihrem Fach spitze sein, aber in dieser Materie sind sie weit von der Realität entfernt.


Wenn der TE aber im Eröffnungsbeitrag angibt

Zitat
Dabei ist der Tieflader mit Ladung durchaus Höher als 4,00 Meter.


dann ist ein Hinweis auf die erforderliche AG auf jeden Fall geboten. In diesem Forum ist es üblich, auch auf die Folgen eines Verkehrsverstoßes hinzuweisen und es ist hier unüblich, Beihilfe oder Unterstützung zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten zu geben. Ob und bis zu welcher Höhe es auf der BAB oder anderswo ein Problem ist oder nicht, ist völlig unerheblich! Ab einer Höhe von mehr als 4 m liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und ab einer Höhe von mehr als 4,20 m kostet es sogar einen Punkt.


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Gast_buerger_*
Beitrag 20.09.2007, 11:17
Beitrag #41





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Zitat
In diesem Forum ist es üblich, auch auf die Folgen eines Verkehrsverstoßes hinzuweisen


Das ist vollkommen richtig !! wavey.gif

Jetzt frage ich mal gibt es eine Dauer AG für eine Höhe bis 4.20m, wenn ja kann sie ja kaum in Verbindung mit einer Fahrwegbestimmung zusammen hängen. Dann ist doch jeder Hinweis ob nun Navi oder Atlas hilfreich und ich würde von vornherein jeden Autobahn Tunnel oder Brücke vermeiden die mir bei meiner Fahrwegplanung (Als Fahrer) den Hinweis auf nur 4.00m Höhe geben. Solche Atlanten gibt es, ich habe einen schon etwas älteren Plan der mir Autobahn Brücken und Tunnel mit nur 4.00m zeigen der noch nicht mal ein Truckeratlas ist, aber immer Hilfreich war. Gerade die neuen Bundesländer hatten noch die tiefen Autobahn Brücken, was sich ja im Laufe der Aufbau Ost BAB Gott sei dank geändert hat.

Ab 4.20m wird es nur einzeln AG geben mit Fahrwegbestimmung, aber leider musste ich selber schon die Erfahrung machen das man diese nicht immer trauen sollte, trotz AG und Fahrwegbestimmung, stand ich auf einmal vor einer 4.00m Brücke und bin nicht durch gekommen , das war aber nicht auf der Autobahn.
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JTH
Beitrag 20.09.2007, 12:48
Beitrag #42


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Andreas schreibt bereits oben im 2. Beitag, daß es die AGs, insbes. wegen Höhenüberschreitungen nicht pauschal gibt.


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Gast_buerger_*
Beitrag 20.09.2007, 13:53
Beitrag #43





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Dann brauch sich aber auch keiner zu wundern wenn man die alternative 20€ bei 4.19m wählt.

Die bestimmt auch billiger ist als eine AG
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mapam
Beitrag 20.09.2007, 13:59
Beitrag #44


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Zitat (Andreas @ 20.09.2007, 10:48) *
Wenn der TE aber im Eröffnungsbeitrag angibt

Zitat
Dabei ist der Tieflader mit Ladung durchaus Höher als 4,00 Meter.


Na wenn das nicht der Fall gewesen wäre, hätte es des Beitrages nicht bedruft.
Zitat
dann ist ein Hinweis auf die erforderliche AG auf jeden Fall geboten. In diesem Forum ist es üblich, auch auf die Folgen eines Verkehrsverstoßes hinzuweisen und es ist hier unüblich, Beihilfe oder Unterstützung zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten zu geben. Ob und bis zu welcher Höhe es auf der BAB oder anderswo ein Problem ist oder nicht, ist völlig unerheblich! Ab einer Höhe von mehr als 4 m liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und ab einer Höhe von mehr als 4,20 m kostet es sogar einen Punkt.

Ich bin damit voll einverstanden, dass hier keine Beihilfe zu Ordnungswidrigkeiten gegeben wird. Also war der erste Beitrag mit dem Hinweis auf eine nötige AG bei mehr als 4,00 m völlig korrekt.

Wenn sich aber in 22 der hier geschriebenen 38 Beiträgen mit dem Thema "AG" die Nüsse geschaukelt werden, dann ist das ziemlich OT. Ein LKW Fahrer weiß in der Regel, dass er nicht mehr als 4,00 Höhe haben darf. Vor Allem, wenn er selbst auf das Problem in seiner Frage hinweist. Und wenn er es nicht gewußt hätte, hätte er es allerspätestens nach dem 3. Beitrag verstanden. Die weitere Reiterei auf dem Thema in den restlichen 18. Beiträgen waren demnach unnötig.

Ich würde mich als TE auch nicht mehr an meinem Beitrag beteiligen, bei dem in den ersten 16 Antworten nicht auf mein Problem eingegangen würde, sondern auf dem Nebenkriegssschauplatz AG gefochten würde.

Zitat (buerger @ 20.09.2007, 14:53) *
Dann brauch sich aber auch keiner zu wundern wenn man die alternative 20€ bei 4.19m wählt.

Die bestimmt auch billiger ist als eine AG

thumbup.gif thumbup.gif clapping.gif clapping.gif

So ist es, und eine AG macht die Brücke auch nicht höher.


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dete
Beitrag 20.09.2007, 15:41
Beitrag #45


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Wahrscheinlich bin ich zu praxisorientiert:

1. Es gibt DAG, da wird der Genehmigungsinhaber gefordert, die Höhen zu prüfen;

2. Einen Plan, Höhe, kann es nicht geben, ich glaube Andreas hat schon geschrieben, das z.B. Baustellen diesen zunicht machen würden;

3. Dazu reicht eine Fahrdeckenveränderung und es passt nicht mehr;

4. Wenn ein Witzbold sagt, dass 20 Euro besser sind als ein regelkonformer Transport, dann hat er Recht bis zur 1. richtigen Kontrolle. Dann zahlt er mehr als jede AG kosten würde! Natürlich keine 20 Euronen, er kann seine Weiterfahrt organisieren, mit allen Folgen.

5. TE, nö, gibts so nicht!


dete
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Gast_buerger_*
Beitrag 20.09.2007, 16:31
Beitrag #46





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@dete
Zitat
Wenn ein Witzbold sagt,


Warum schreibst du sowas,du kannst mich auch direkt ansprechen,ich würde dich auch nicht als Witzbold bezeichen,wenn ich mit aussagen von dir anderer meinung bin.

Zitat
dann hat er Recht bis zur 1. richtigen Kontrolle.


Kann ich nix zu sagen,habe noch nie eine Kontrolle gehabt wo die Überhöhe beanstandet worden ist.

Zitat
Natürlich keine 20 Euronen, er kann seine Weiterfahrt organisieren, mit allen Folgen.


Ich verkneife mir jetzt mal, eine gegenrechnung aufzustellen.

Schuld an dieser miesere bin ich doch nicht, sondern die festgesetzten 20€,dann hätte der Gesetzgeber schon bei über 4.00m das Bussgeld auf 40€ und ein punkt festlegen sollen.

Jetzt beantworte du mir, warum er das nicht gemacht hat. dry.gif

Warum der Gesetz- und Verordnungsgeber bei den beiden Tatbeständen (§ 22 StVO und § 32 StVZO) die ja die gleichen Auswirkungen für die Verkehrssicherheit haben, unterschiedliche Rechtsfolgen zu Grunde legte, wird wohl ein Rätsel bleiben.
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mapam
Beitrag 20.09.2007, 17:29
Beitrag #47


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Zitat (dete @ 20.09.2007, 16:41) *
Wahrscheinlich bin ich zu praxisorientiert:

Bei der Praxisorientierung konnte ich zu den Punkten 1 bis 3 überhaupt keinen Bezug herstellen.
Zitat
... besser sind als ein regelkonformer Transport, dann hat er Recht bis zur 1. richtigen Kontrolle. Dann zahlt er mehr als jede AG kosten würde! Natürlich keine 20 Euronen, er kann seine Weiterfahrt organisieren, mit allen Folgen.

Wodurch unterscheiden sich Kontrollen und "richtige" Kontrollen? Das impliziert doch, dass nur manche Kontrollen "richtig" sind? think.gif

Was soll denn der TE tun, wenn z.B. er den Auftrag bekommt, einen LKW zu hohlen (z.B. eine Axor L)? Damit weiß er, der hat eine Höhe am Fahrerhaus von 3,10 m. Kommt er nun zum Händler und da steht einer mit Hochdach (3,50m) Dadurch kommt er auf eine Gesamthöhe von 4,20 m, ohne den Reifendruck abzulassen.

Nach deiner Meinung, @dete, müsste er leer zurück und als gesetzestreuer Fahrer die Genehmigung holen. Fährt nochmal hin und holt das Ding. Das macht er ein einzige mal und er ist seinen Job los. Wo ist deine Praxisorientierung? whistling.gif
Zitat
5. TE, nö, gibts so nicht!

??? was war gemeint ??? think.gif


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JTH
Beitrag 20.09.2007, 17:52
Beitrag #48


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Zitat (mapam @ 20.09.2007, 18:29) *
Wodurch unterscheiden sich Kontrollen und "richtige" Kontrollen? Das impliziert doch, dass nur manche Kontrollen "richtig" sind? think.gif


Für einen großen Teil der police.gif sind Lkws Bücher mit 7 Siegeln, da sie bestenfallst rudimentäre Kenntnisse von den Lkws und der speziellen Sach- und Rechtsmaterie haben. Daher beschränkt dsich eine "Kontrolle oftmals auf FS und Fahrzeugschein, vielleicht noch auf die Schaublätter. Dann ist es aber schon zu Ende. Mehr als ein wichtiges Gesicht bekonnt der Durchschnitts police.gif da oft nicht zu Stande. Erst der Dienst auf einer Verkehrsdienstselle vermittelt dem police.gif die nötigen Kenntnisse um hier sattelfest mitzureden. Es kann keiner alles können ist ja klar. Ebenso sind viele Kollegen, welche auf der Autobahn dienst tun (nehmen wir jetz mal Cobra 11 aus) schlichtweg überfordert, wenn sie eine Gewässerverunreinigung einen Schiffsunfall oder einen Einbruch aufnehmen sollen. Dafür gibt es jeweils Spezialisten. Daher kann eine "richtige Kontrolle oftmals nur von Kollegen einer Fachdienststelle für den Schwerverkehr durchgeführt werden.


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mapam
Beitrag 20.09.2007, 18:17
Beitrag #49


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Zitat (JTH @ 20.09.2007, 18:52) *
Für einen großen Teil der police.gif sind Lkws Bücher mit 7 Siegeln, da sie bestenfallst rudimentäre Kenntnisse von den Lkws und der speziellen Sach- und Rechtsmaterie haben. Daher beschränkt sich eine "Kontrolle oftmals auf FS und Fahrzeugschein, vielleicht noch auf die Schaublätter. Dann ist es aber schon zu Ende. Mehr als ein wichtiges Gesicht bekonnt der Durchschnitts police.gif da oft nicht zu Stande.

yes.gif
Und wenn bei einer Schwerpunktkontrolle alles O.K. ist, also inklusive Ladungssicherung usw. wird keiner wegen der 20 cm zu hoch weil das Einzelstück auf dem Tieflader etwas höher ist, so ein großes Bohei machen.

Im Zweifelsfall kann ja der Fahrer sagen, vorhin waren es 4,05 m, wir haben extra nachgemessen, weil wir uns nicht sicher waren. (Der muss gewachsen sein whistling.gif ).

Anders ist es, wenn er mit einer falschen Zugzusammenstellung z.B. eine Jumboauflieger mit 900 mm Sattelhöhe mit ner normalen Szm mit 1090 er Sattelhöhe fährt. Das ist schon härter und kräftig zu ahnden (dafür gibt es ja auch keine AG).


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Andreas
Beitrag 20.09.2007, 19:14
Beitrag #50


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Zitat (mapam @ 20.09.2007, 19:17) *
wird keiner wegen der 20 cm zu hoch weil das Einzelstück auf dem Tieflader etwas höher ist, so ein großes Bohei machen.


Hast du eine Ahnung, in diesem Fall bleibt der LKW schlicht und ergreifend stehen und zwar bis die Genehmigung erteilt wurde. Dies kann dann durchaus einige Stunden oder auch Tage dauern.... whistling.gif

Zitat
Im Zweifelsfall kann ja der Fahrer sagen, vorhin waren es 4,05 m, wir haben extra nachgemessen, weil wir uns nicht sicher waren. (Der muss gewachsen sein whistling.gif ).


Ha ha, guter Witz.... shutup.gif


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