Fahren mit Überhöhe... |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Fahren mit Überhöhe... |
15.09.2007, 20:30
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 18.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35498 |
Bei meinem neuen Arbeitgeber muß ich mit einem Tieflader Unfall-Lkw´s "einsammeln". Dabei ist der Tieflader mit Ladung durchaus Höher als 4,00 Meter. Wobei es an so manch einer Brücke dann doch sehr eng wird. Gibt es irgendwo in den Weiten des Internets eine Liste mit Durchfahrtshöhen der Autobahnbrücken und Tunnel? Sowas wird es doch bestimmt für Schwertransporte geben, oder??? Wäre cool, wenn ihr mit einen Link oder eine Bezugsquelle nennen könntet... Gruß Frahli |
||||
|
|||||
|
15.09.2007, 20:39
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Gibt es irgendwo in den Weiten des Internets eine Liste mit Durchfahrtshöhen der Autobahnbrücken und Tunnel? So etwas wird es für ganz Deutschland definitv nicht geben, vor allem nicht bei Höhen über 4 Meter. Du weißt aber schon, dass du für jede Fahrt mit Überhöhe eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde benötigst? Diese gibt es für eine Höhe über 4 Meter nicht pauschal, sondern immer nur für eine Strecke. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
15.09.2007, 20:44
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Im Internet wirst Du da wohl nichts finden. Warum auch, da die gesetzlich zulässige Höhe auf 4 m beschränkt ist und bei größeren Höhen ohnehin eine Ausnahmegenehmigung vom § 22 Abs. 2 StVO erforderlich ist. Ist das Fahrzeug mitsamt Ladung höher als 4,20 m, werden nach TBNr. 104 BKat 40 € und 1 Punkt fällig. 20 cm Überhöhe werden demnach toleriert.
|
|
|
15.09.2007, 20:48
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
mit einem Tieflader Unfall-Lkw´s "einsammeln". Fahrt Ihr denn mit denen größere Strecken? Im heimischen Revier sollten doch die Kollegen (und Disponenten!) die kritischen Stellen kennen. Auch eine Dauergenehmigung für den Abtransport von Havaristen zur nächstgelegenen Werkstatt müßte der Betrieb doch haben. c.s. |
|
|
15.09.2007, 21:01
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Auch eine Dauergenehmigung für den Abtransport von Havaristen zur nächstgelegenen Werkstatt müßte der Betrieb doch haben. Bei Überhöhe ist eine Dauerausnahmegenehmigung nicht möglich. VwV zu § 46 StVO, Rd-Nr. 89 Zitat Eine allgemeine Dauerausnahmegenehmigung (vgl. Allgemeines über Ausnahmegenehmigungen Nr. VI.) kann bis zu den in Nr. III. 4 aufgeführten Abmessungen erteilt werden. Zitat Nr. III. 4 Höhe (Fahrzeug/Fahrzeugkombination und Ladung) 4 m Maximal eine Genehmigung für eine bestimmte Strecke wäre möglich. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
15.09.2007, 21:31
Beitrag
#6
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Bei Überhöhe ist eine Dauerausnahmegenehmigung nicht möglich. Wie ist das, Andreas? Muß so ein Bergungsunternehmen für jeden einzusammelnden Lkw ein Genehmigungsverfahren absolvieren, bevor die Unfallstelle geräumt werden kann? Meist werden die ja "nur" ohne Höhenüberschreitung an den Haken genommen, aber wenn schon ein Tieflader ausrücken muß... lg c.s. |
|
|
15.09.2007, 21:44
Beitrag
#7
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Wie ist das, Andreas? Da mußt du schon in Berlin nachfragen.... -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
15.09.2007, 21:50
Beitrag
#8
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Erfahrungsgemäß sinnlos:
da kommt nach Wochen eine Antwort, die zwar mit wohlgesetzten Worten die Frage wiederholt, aber keine Antwort darauf enthält... Deswegen ja meine Frage an den Praktiker: Da ist also eine BAB durch einen Lkw-Unfall blockiert; und zwar so gründlich, daß der Lkw nicht mal mehr rollfähig ist, also abgeschleppt werden könnte. Der muß also per Kran auf einen Tieflader verlastet werden... Und dieser soll dann derart beladen noch nicht mal zur nächsten Werkstatt/Autoverwertung/... fahren dürfen, ohne in jedem Einzelfall eine Genehmigung zu beantragen? Oder kann die unbürokratisch von der vor Ort erteilt werden? c.s. |
|
|
15.09.2007, 23:12
Beitrag
#9
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
|
|
|
15.09.2007, 23:19
Beitrag
#10
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Warum bloß erinnere ich mich gerade an diesen Bericht eines im RaFo aktiven Abschleppers?
|
|
|
16.09.2007, 07:08
Beitrag
#11
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Im Internet wirst Du da wohl nichts finden. Warum auch, da die gesetzlich zulässige Höhe auf 4 m beschränkt ist und bei größeren Höhen ohnehin eine Ausnahmegenehmigung vom § 22 Abs. 2 StVO erforderlich ist. Ist das Fahrzeug mitsamt Ladung höher als 4,20 m, werden nach TBNr. 104 BKat 40 € und 1 Punkt fällig. 20 cm Überhöhe werden demnach toleriert. Bis 4,20m Höhe ist eine Verwarnung fällig. Von allgemeinem Tolerieren kann hier als nicht ausgegangen werden, höchstens von zugedrückten augen. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
|
|
16.09.2007, 07:15
Beitrag
#12
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2194 Beigetreten: 10.10.2004 Wohnort: Wo rauschend stolze Barken elbwärts ziehn zum Holstengau Mitglieds-Nr.: 6023 |
Bis 4,20m Höhe ist eine Verwarnung fällig. ... und zwar vermutlich nach dieser Vorschrift aus dem Bußgeldkatalog:Zitat Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers , richtig?107 Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass ... 107.2 das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt 25 Euro gez. Lempel |
|
|
16.09.2007, 07:19
Beitrag
#13
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30309 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich tippe eher auf
Zitat BKat 105
Fahrzeug geführt, das zusammen mit der Ladung eine der höchstzulässigen Abmessungen überschritt, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug, oder dessen Ladung unzulässig über das Fahrzeug hinausragte 20 EUR -------------------- |
|
|
16.09.2007, 07:34
Beitrag
#14
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Jens hat Recht Herr Lehrer!
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
|
|
16.09.2007, 07:41
Beitrag
#15
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2194 Beigetreten: 10.10.2004 Wohnort: Wo rauschend stolze Barken elbwärts ziehn zum Holstengau Mitglieds-Nr.: 6023 |
|
|
|
16.09.2007, 07:46
Beitrag
#16
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
|
|
16.09.2007, 08:14
Beitrag
#17
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1176 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32005 |
Nabend zusammen, ich habe mal wieder eine Fraghe an Euch. Bei meinem neuen Arbeitgeber muß ich mit einem Tieflader Unfall-Lkw´s "einsammeln". Dabei ist der Tieflader mit Ladung durchaus Höher als 4,00 Meter. Wobei es an so manch einer Brücke dann doch sehr eng wird. Gibt es irgendwo in den Weiten des Internets eine Liste mit Durchfahrtshöhen der Autobahnbrücken und Tunnel? Sowas wird es doch bestimmt für Schwertransporte geben, oder??? Wäre cool, wenn ihr mit einen Link oder eine Bezugsquelle nennen könntet... Es gibt verschiedene Navigationssysteme, die haben sich auf den Nutzfahrzeugbereich spezialisiert. In denen sind geringere Durchfahrhöhen und Verkehrsverbote eingearbeitet. (z.B. weiß ich das z.B. von Map& Guide) Oder schau mal hier nach oder hier. Und auch hier haben wir wieder einmal etliche Beiträge, die sich mit den nichtgestellten Fragen beschäftigt. Ich hoffe, du hast jeweils eine Ausnahmegenhemigung für die Überhöhen, (weils ja immer wieder vorkommt, und wenn du sie "einsammelst, kommen sie kaum aus dem fließenden Verkehr) und es war dir zunächst mal egal, dass es Bußgelder geben kann. Ein Gruß an alle Formalisten und Titelträger. Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Suche nach einem System, das dir hilft. -------------------- ______ Zu schwere Last erdrückt den Esel. - - - - - www.transport-campus.de - - - - - - - - - www.123-fragebogen.de - - - -
|
|
|
16.09.2007, 10:49
Beitrag
#18
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1176 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32005 |
Warum bloß erinnere ich mich gerade an diesen Bericht eines im RaFo aktiven Abschleppers? Spitze, den Beitrag find ich hervorragend und zeigt, wie man mit Korinthenkackern und Erbsenzählern umzugehen hat, (egal aus welcher Berufsgruppe sie kommen). Zum Glück gibt es keine Dienstverpflichtungen! Dann würde es zum Leidweisen noch mehr Möglichkeiten geben, sich auf die Schulterklappen und Kragenspiegel zu berufen! -------------------- ______ Zu schwere Last erdrückt den Esel. - - - - - www.transport-campus.de - - - - - - - - - www.123-fragebogen.de - - - -
|
|
|
16.09.2007, 10:51
Beitrag
#19
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Es gibt verschiedene Navigationssysteme, die haben sich auf den Nutzfahrzeugbereich spezialisiert. In denen sind geringere Durchfahrhöhen und Verkehrsverbote eingearbeitet. (z.B. weiß ich das z.B. von Map& Guide) Dort sind aber i. d. R. nur eingeschränkte Durchfahrtshöhen unter 4 m gespeichert. Dies nutzt dem TE aber nichts, da er ja mit eine Höhe von mehr als 4 m unterwegs ist. Diese Daten findent man in keinem Navi-System. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
16.09.2007, 11:14
Beitrag
#20
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Auch ein Grund, warum Ausnahmegenehmigungen für jede Fahrt einzeln zu erteilen sind. Je nach tatsächlicher Höhe des Transportes sind uU detaillierte Strackenauflagen notwendig. welche die Durchfahrtshöhen aller Bauwerke auf der Strecke Berücksichtigen. Auch Baumaßnahmen etc. reduzieren bisweilen dir Durchfahrtshöhe, so daß oberhalb der 4m oftmals kein Platz verbleibt.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
|
|
16.09.2007, 12:49
Beitrag
#21
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 17.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5016 |
Hallo!
Es gibt da ein Programm!!! Erweiterungen fuer map&guide 12 / Falk Trucker Atlas German Beschreibung... Wo sind kritische Durchfahrtshoehen? Welche Strecken muss ich meiden? Mit der Erweiterung "Falk Truckeratlas und Gefahrgut" sind sie bestens informiert ueber Traglasten, Durchfahrthoehen und -breiten, usw. Ueberzeugen Sie sich selbst. Falk Truckeratlas + Gefahrgutplanung - Kritische Durchfahrtshoehen mit Massen fuer Bruecken, Unterfuehrungen, Schilderbruecken und Tunnel - Belastbarkeiten von Bruecken mit der Hoechstbelastung in Tonnen - Sperrungen fuer LKW ab 3,5t - Zusaetzlich enthalten sind Sperrungen fuer Gefahrgut und wassergefaehrdende Transporte inklusive der Tanklagerstandor in Deutschland - Standorte aller Tanklager - Diese Erweiterung ist einsetzbar mit map&guide professional, map&guide calculate und map&guide distance server Diese Erweiterung ist einsetzbar mit Map&Guide Professional, Map&Guide Calculate und Map&Guide Distance Server. |
|
|
16.09.2007, 12:52
Beitrag
#22
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30309 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Es gibt da ein Programm!!! Erweiterungen fuer map&guide 12 / Falk Trucker Atlas German Hast du den Thread aufmerksam gelesen? Wohl nicht, sonst wäre dir das Psoting von @Andreas wohl nicht entgangen Es gibt verschiedene Navigationssysteme, die haben sich auf den Nutzfahrzeugbereich spezialisiert. In denen sind geringere Durchfahrhöhen und Verkehrsverbote eingearbeitet. (z.B. weiß ich das z.B. von Map& Guide) Dort sind aber i. d. R. nur eingeschränkte Durchfahrtshöhen unter 4 m gespeichert. Dies nutzt dem TE aber nichts, da er ja mit eine Höhe von mehr als 4 m unterwegs ist. Diese Daten findent man in keinem Navi-System. -------------------- |
|
|
16.09.2007, 13:08
Beitrag
#23
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 17.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5016 |
Dafür hast du dann ja den Falk Trucker Atlas als Zusatz oder Erweiterung.Da gibst Du die tatsächliche Höhe und das tatsächliche Gewicht Deines Kraftfahrzeug ein und das Programm berechnet Dir dann Deine Strecke und wird Dich dann auch mit sagen wir mal 4,30m nicht unter einer Brücke mit weniger Höhe durch lotsen.
bzw.wo keine Brücke, da kein Problem |
|
|
16.09.2007, 13:21
Beitrag
#24
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo,
ich kann jetzt beim besten Willen nicht sagen, wie es bei anderswo geregelt ist, aber muss bei uns ein LKW oder gar ein Sattelzug geborgen und auf einen Tieflader geladen werden, ist es in erster Linie wichtig, dass die Autobahn wieder frei wird. Die Firmen, die solche Aufträge in unserem Bereich übernehmen, kenne jede Brücke und auch die Durchfahrtshöhen, so dass dort noch kein Bergungsfahrzeug mit Ladung hängengeblieben ist. Die Genehmigungen sind in diesem Moment auch zweitrangig, weil hier wesentlich mehr auf dem Spiel steht (ist die Autobahn zu, steht der Verkehr oft innerhalb kürzester Zeit auf 10 - 20 km, teilweise auch noch weiter). Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
16.09.2007, 14:04
Beitrag
#25
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Dafür hast du dann ja den Falk Trucker Atlas als Zusatz oder Erweiterung.Da gibst Du die tatsächliche Höhe und das tatsächliche Gewicht Deines Kraftfahrzeug ein und das Programm berechnet Dir dann Deine Strecke und wird Dich dann auch mit sagen wir mal 4,30m nicht unter einer Brücke mit weniger Höhe durch lotsen. Ich kenne den Falk Trucker Atlas. Dort sind aber nur Brücken mit einer Durchfahrtshöhe von max. 4 m verzeichnet. Da das "Revier" des TE die Autobahn ist und dort vermutlich auch nur ein bestimmter Streckenabschnitt, könnte er evtl. eine streckengebundene Ausnahmegenehmigung für die A XXX zwischen der AS Y und AS X bekommen. Zusätzlich könnte man dann noch die Strecke von einer AS zum Betriebshof des Abschleppunternehmens in die Genehmigung mit aufnehmen. Mehr wird aber nicht möglich sein, eine flächendeckende Genehmigung für einen oder mehrer Landkreise wegen Überhöhe ist nicht zulässig. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
16.09.2007, 14:49
Beitrag
#26
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Dafür hast du dann ja den Falk Trucker Atlas als Zusatz oder Erweiterung.Da gibst Du die tatsächliche Höhe und das tatsächliche Gewicht Deines Kraftfahrzeug ein und das Programm berechnet Dir dann Deine Strecke und wird Dich dann auch mit sagen wir mal 4,30m nicht unter einer Brücke mit weniger Höhe durch lotsen. bzw.wo keine Brücke, da kein Problem Ein weiteres Problem ist, daß Baustellen eben nicht in den Programmen berücksichtigt sind. Werden nun unter Brücken, welche normal 5,5 m hoch sind, Hängegerüse angebracht und die lichte Durchfahrtshöhe dann nur 4,1m beträgt, so weiß das der Blechdepp nicht. Wohl aber die zuständige Verkehrsbehörde, welche dies in der AG berücksichtigt und entsprechende Fahr- und Streckenauflagen erlässt. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
|
|
16.09.2007, 15:18
Beitrag
#27
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1176 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32005 |
Dort sind aber i. d. R. nur eingeschränkte Durchfahrtshöhen unter 4 m gespeichert. Dies nutzt dem TE aber nichts, da er ja mit eine Höhe von mehr als 4 m unterwegs ist. Diese Daten findent man in keinem Navi-System. Das hilft dem TE aber schon eine ganze Menge. Also ich hab die Erfahrung gemacht, dass Brücken ohne Schilder mit 4,20 m noch durchfahrbar sind, ohne dass es kritisch würde. Alle diese Programme haben natürlich die Brücken drin, die mit 4,00 m nicht mehr gehen, dann gehen sie aber auch nicht mit mehr als 4,00 m. Und Orte, an denen Baustellen eine Durchfahrtshöhge reduzieren, sind natürlich nicht drin. Es geht noch um eine Erleichterung der täglichen Arbeit, und vielleicht nicht um die Umgehenung von Genehmigungen oder jede Baustelle zu sehen. Das kann doch bei einer fehlerhaften Genehmigung genau so sein, dass eine zum Zeitpunkt der Ausstellung eine später nötige Baustelle nicht berücksichtigt wird. -------------------- ______ Zu schwere Last erdrückt den Esel. - - - - - www.transport-campus.de - - - - - - - - - www.123-fragebogen.de - - - -
|
|
|
16.09.2007, 19:09
Beitrag
#28
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Das hilft dem TE aber schon eine ganze Menge. Da es dem TE aber offensichtlich um die Brücken auf Autobahnen geht... Zitat eine Liste mit Durchfahrtshöhen der Autobahnbrücken und Tunnel? ist das System für ihn völlig überflüssig. Auf Autobahnen gibt es keine Brücken mit einer Durchfahrtshöhe von weniger als 4 m. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
17.09.2007, 06:13
Beitrag
#29
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Es gibt jedoch durchaus einige Brücken, welche aber nicht viel mehr als 4m haben. Da ist bei 4,20 oder 4,30 schon Schlußmitlustig. Und hat dann der Transport 4,40, so würde aus dem aufgeladenen Lkw schnell ein Cabrio gebastelt...
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
|
|
17.09.2007, 06:15
Beitrag
#30
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Es gibt jedoch durchaus einige Brücken, welche aber nicht viel mehr als 4m haben. Da ist bei 4,20 oder 4,30 schon Schlußmitlustig. 4,20 m Durchfahrtshöhe hat eigentlich jede BAB-Brücke, darüber wird es dann aber interessant. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
17.09.2007, 10:01
Beitrag
#31
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Warum bloß erinnere ich mich gerade an diesen Bericht eines im RaFo aktiven Abschleppers? Spitze, den Beitrag find ich hervorragend und zeigt, wie man mit Korinthenkackern und Erbsenzählern umzugehen hat, (egal aus welcher Berufsgruppe sie kommen). Zum Glück gibt es keine Dienstverpflichtungen! Dann würde es zum Leidweisen noch mehr Möglichkeiten geben, sich auf die Schulterklappen und Kragenspiegel zu berufen! Mit polemischen "Schlaumeiereien" kommen wir hier wohl kaum weiter. |
|
|
17.09.2007, 12:49
Beitrag
#32
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2377 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23488 |
Es gibt verschiedene Navigationssysteme, die haben sich auf den Nutzfahrzeugbereich spezialisiert. In denen sind geringere Durchfahrhöhen und Verkehrsverbote eingearbeitet. (z.B. weiß ich das z.B. von Map& Guide) Die Variante von M&G funktioniert allerdings leider bei weitem nicht so gut, wie die Werbung verspricht. Zum einen muß man aus vorgefertigten Fahrzeugprofilen wählen oder sich spezielle Karten für bestimmte Maße erstellen lassen, was beim TE ja durch wechselnde Ladung nicht funktioniert, zum anderen ist die Streckenwahl und die Genauigkeit der erfassten Daten auch nicht überall zufriedenstellend. Teilweise werden sogar Autobahnteilstücke wie die A5 zwischen Fernwald und Gambacher Kreuz in FR Frankfurt als für LKW gesperrt dargestellt Eine wirklich funktionierende Lösung für dieses Problem ist mir noch nicht bekannt, obwohl ich schon lange auf der Suche bin! Klatze -------------------- Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut! |
|
|
18.09.2007, 09:38
Beitrag
#33
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1176 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32005 |
Warum bloß erinnere ich mich gerade an diesen Bericht eines im RaFo aktiven Abschleppers? Spitze, den Beitrag find ich hervorragend und zeigt, wie man mit Korinthenkackern und Erbsenzählern umzugehen hat, (egal aus welcher Berufsgruppe sie kommen). Zum Glück gibt es keine Dienstverpflichtungen! Dann würde es zum Leidweisen noch mehr Möglichkeiten geben, sich auf die Schulterklappen und Kragenspiegel zu berufen! Mit polemischen "Schlaumeiereien" kommen wir hier wohl kaum weiter. Oh la la, bei der Reaktion könnte irgend einer auf die Idee kommen, das sei in Bayern, irgendwo auf dem Weg in ein kleines Dorf im Südosten von München passiert. Die Variante von M&G funktioniert allerdings leider bei weitem nicht so gut, wie die Werbung verspricht. Zum einen muß man aus vorgefertigten Fahrzeugprofilen wählen oder sich spezielle Karten für bestimmte Maße erstellen lassen, was beim TE ja durch wechselnde Ladung nicht funktioniert, zum anderen ist die Streckenwahl und die Genauigkeit der erfassten Daten auch nicht überall zufriedenstellend. Teilweise werden sogar Autobahnteilstücke wie die A5 zwischen Fernwald und Gambacher Kreuz in FR Frankfurt als für LKW gesperrt dargestellt Eine wirklich funktionierende Lösung für dieses Problem ist mir noch nicht bekannt, obwohl ich schon lange auf der Suche bin! Das es da nicht zu 100% Lösungen kommen kann, ist mir schon klar, aber an solche gravierenden Fehler hätte ich jetzt nicht gedacht. Also weiß ich, worauf ich ganz besonders achten müsste. Sehr hilfreich! -------------------- ______ Zu schwere Last erdrückt den Esel. - - - - - www.transport-campus.de - - - - - - - - - www.123-fragebogen.de - - - -
|
|
|
18.09.2007, 11:03
Beitrag
#34
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2197 Beigetreten: 30.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13386 |
Der TE "sammelt LKW, pp." ein, somit kein Abschleppen nach VU oder so!
Somit ist der Aussage von Andreas zu folgen, er braucht gglfs. eine Ausnahmegenehmigung. Aber auch in dieser wird stehen:" Die Strecke ist vom Genehmigungsnehmer vor dem Transport zu überprüfen!" Bei Bergungen nach Schadensfällen ist eine Behörde im Regelfall nicht zu erreichen, dann bestimmt/erlaubt die Polizei den Abtransport. Die nette Geschichte von Faun98 ist zwar nett, da trafen ber auch zwei Experten aufeinander! Faun muss auch bedenken, dass ein BF3 mal ausfallen kann, dann wir der Zug hinten unbeleuchtet sein( Ich weiss, Handy, pp. ), ich sprach von zwei Experten! dete |
|
|
Gast_buerger_* |
18.09.2007, 11:52
Beitrag
#35
|
Guests |
Zitat Dabei ist der Tieflader mit Ladung durchaus Höher als 4,00 Meter. Auf welcher Höhe kommst du denn? Vielleicht reicht auch fürs erste ein Truckeratlas,ansosten muss eine AG mit Fahrweganweisung beantrag werden. So kenne ich das! |
|
|
18.09.2007, 11:58
Beitrag
#36
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Vielleicht reicht auch fürs erste ein Truckeratlas, Wie oft denn noch?? Nein und nochmals Nein... Ein Truckeratlas reicht da überhaupt nicht. Im Truckeratlas sind nur Brücken mit einer Durchfahrtshöhe von weniger als 4 m verzeichnet. Dem TE geht es aber um die Durchfahrtshöhen der Autobahnbrücken und diese haben alle eine Durchfahrtshöhe von über 4 m. Solche Brücken sind in keinem Truckeratlas verzeichnet. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
Gast_buerger_* |
18.09.2007, 14:02
Beitrag
#37
|
Guests |
Zitat Dem TE geht es aber um die Durchfahrtshöhen der Autobahnbrücken und diese haben alle eine Durchfahrtshöhe von über 4 m. Und wieviel spielraum nach oben hat man wenn doch eine Höhe von 4.00m angegeben ist . z.b A100 Tunnel Britz Edit:2.Bild |
|
|
19.09.2007, 07:49
Beitrag
#38
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Selbst wenn die Atlanten noch so gut sind ist für den Transport eine AG erforderlich. Daher ist das gefeilsche um Freimengen an Restluft unter den Brücken müßig.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
|
|
20.09.2007, 09:27
Beitrag
#39
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1176 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32005 |
Selbst wenn die Atlanten noch so gut sind ist für den Transport eine AG erforderlich. Daher ist das gefeilsche um Freimengen an Restluft unter den Brücken müßig. @die Herren der Überwachungs- Fraktion, die hier fordern, es sei immer eine AG erforderlich, mögen zwar in ihrem Fach spitze sein, aber in dieser Materie sind sie weit von der Realität entfernt. Selbst beim "Einsammeln", also dem einigermaßen planbaren Transport von LKW via Tieflader würde ich mir nicht die Arbeit machen und das Geld ausgeben, jedesmal auf Verdacht eine AG beantragen. Bei dem Transport eines Nahverkehrs-LKW (z.B. Atego) mit 17,5 er Bereifung (ohne Plane und Planengestell, denn das ginge ja in keinem Fall) mit Großraum- Fahrerhaus komme ich nie über eine Fahrzeughöhe am Fahrerhaus (bei flach gestelltem Spoiler) von 2,90 m. Bei einer Ladeflächenhöhe von 0,70 m des Tiefladers ergibt das eine Gesamthöhe von wesentlich weniger als 4,00 m. Selbst bei eine Fernverkehrs-LKW mit Megaspace Fahrerhaus (z. B. Actros) komme ich bei den oben genannten Rahmenbedingungen mit 22,5 Reifen auf eine Fahrzeughöhe von ca. 3,50 m, also mit dem gleichen Tieflader auf 4,20 m Höhe. Wenn ich die Luft bei dem verladenen LKW auf ein Minumim heraus lasse, bin ich bei etwa 4,10 m. Das wäre die maximal erreichbare Höhe, bei alle andern Fahrzeugtypen wäre es niedriger. Ich gehe bei der am Markt vorhandenen Typenvielfalt und Fahrerhausvarianten davon aus, dass in keinem Fall bei jedem Transport diese Höhe erreicht würde. Und es können sich ja auch schon mal Informationsfehler hinsichtlich des Fahrerhaustypes einschleichen. Auf der BAB ist diese Höhe in der Tat kein Problem, und der Truckeratlas oder Naviprogramme helfen auf Bundes- und Landstraßen schon eine ganze Menge, trotz aller Fehler, einer hinter hinkenden Aktualität oder plötzlichen Baustellen. Dem will ich begegnen, der ein so tolles Augenmaß hat, dass er bei der Höhe von 4,10 m eine Knolle schreibt. 4,05 m wäre sowieso kein Problem. Vor dem Messen könnte dem Fahrer auch noch plötzlich auffallen, dass er die Luftfederung der Tieflader SZm nicht abgesenkt hatte. Gibt es eigentlich Messlatten in der Standardausstattung der -Wagen? -------------------- ______ Zu schwere Last erdrückt den Esel. - - - - - www.transport-campus.de - - - - - - - - - www.123-fragebogen.de - - - -
|
|
|
20.09.2007, 09:48
Beitrag
#40
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
@die Herren der Überwachungs- Fraktion, die hier fordern, es sei immer eine AG erforderlich, mögen zwar in ihrem Fach spitze sein, aber in dieser Materie sind sie weit von der Realität entfernt. Wenn der TE aber im Eröffnungsbeitrag angibt Zitat Dabei ist der Tieflader mit Ladung durchaus Höher als 4,00 Meter. dann ist ein Hinweis auf die erforderliche AG auf jeden Fall geboten. In diesem Forum ist es üblich, auch auf die Folgen eines Verkehrsverstoßes hinzuweisen und es ist hier unüblich, Beihilfe oder Unterstützung zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten zu geben. Ob und bis zu welcher Höhe es auf der BAB oder anderswo ein Problem ist oder nicht, ist völlig unerheblich! Ab einer Höhe von mehr als 4 m liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und ab einer Höhe von mehr als 4,20 m kostet es sogar einen Punkt. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
Gast_buerger_* |
20.09.2007, 11:17
Beitrag
#41
|
Guests |
Zitat In diesem Forum ist es üblich, auch auf die Folgen eines Verkehrsverstoßes hinzuweisen Das ist vollkommen richtig !! Jetzt frage ich mal gibt es eine Dauer AG für eine Höhe bis 4.20m, wenn ja kann sie ja kaum in Verbindung mit einer Fahrwegbestimmung zusammen hängen. Dann ist doch jeder Hinweis ob nun Navi oder Atlas hilfreich und ich würde von vornherein jeden Autobahn Tunnel oder Brücke vermeiden die mir bei meiner Fahrwegplanung (Als Fahrer) den Hinweis auf nur 4.00m Höhe geben. Solche Atlanten gibt es, ich habe einen schon etwas älteren Plan der mir Autobahn Brücken und Tunnel mit nur 4.00m zeigen der noch nicht mal ein Truckeratlas ist, aber immer Hilfreich war. Gerade die neuen Bundesländer hatten noch die tiefen Autobahn Brücken, was sich ja im Laufe der Aufbau Ost BAB Gott sei dank geändert hat. Ab 4.20m wird es nur einzeln AG geben mit Fahrwegbestimmung, aber leider musste ich selber schon die Erfahrung machen das man diese nicht immer trauen sollte, trotz AG und Fahrwegbestimmung, stand ich auf einmal vor einer 4.00m Brücke und bin nicht durch gekommen , das war aber nicht auf der Autobahn. |
|
|
20.09.2007, 12:48
Beitrag
#42
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Andreas schreibt bereits oben im 2. Beitag, daß es die AGs, insbes. wegen Höhenüberschreitungen nicht pauschal gibt.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
|
|
Gast_buerger_* |
20.09.2007, 13:53
Beitrag
#43
|
Guests |
Dann brauch sich aber auch keiner zu wundern wenn man die alternative 20€ bei 4.19m wählt.
Die bestimmt auch billiger ist als eine AG |
|
|
20.09.2007, 13:59
Beitrag
#44
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1176 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32005 |
Wenn der TE aber im Eröffnungsbeitrag angibt Zitat Dabei ist der Tieflader mit Ladung durchaus Höher als 4,00 Meter. Na wenn das nicht der Fall gewesen wäre, hätte es des Beitrages nicht bedruft. Zitat dann ist ein Hinweis auf die erforderliche AG auf jeden Fall geboten. In diesem Forum ist es üblich, auch auf die Folgen eines Verkehrsverstoßes hinzuweisen und es ist hier unüblich, Beihilfe oder Unterstützung zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten zu geben. Ob und bis zu welcher Höhe es auf der BAB oder anderswo ein Problem ist oder nicht, ist völlig unerheblich! Ab einer Höhe von mehr als 4 m liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und ab einer Höhe von mehr als 4,20 m kostet es sogar einen Punkt. Ich bin damit voll einverstanden, dass hier keine Beihilfe zu Ordnungswidrigkeiten gegeben wird. Also war der erste Beitrag mit dem Hinweis auf eine nötige AG bei mehr als 4,00 m völlig korrekt. Wenn sich aber in 22 der hier geschriebenen 38 Beiträgen mit dem Thema "AG" die Nüsse geschaukelt werden, dann ist das ziemlich OT. Ein LKW Fahrer weiß in der Regel, dass er nicht mehr als 4,00 Höhe haben darf. Vor Allem, wenn er selbst auf das Problem in seiner Frage hinweist. Und wenn er es nicht gewußt hätte, hätte er es allerspätestens nach dem 3. Beitrag verstanden. Die weitere Reiterei auf dem Thema in den restlichen 18. Beiträgen waren demnach unnötig. Ich würde mich als TE auch nicht mehr an meinem Beitrag beteiligen, bei dem in den ersten 16 Antworten nicht auf mein Problem eingegangen würde, sondern auf dem Nebenkriegssschauplatz AG gefochten würde. Dann brauch sich aber auch keiner zu wundern wenn man die alternative 20€ bei 4.19m wählt. Die bestimmt auch billiger ist als eine AG So ist es, und eine AG macht die Brücke auch nicht höher. -------------------- ______ Zu schwere Last erdrückt den Esel. - - - - - www.transport-campus.de - - - - - - - - - www.123-fragebogen.de - - - -
|
|
|
20.09.2007, 15:41
Beitrag
#45
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2197 Beigetreten: 30.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13386 |
Wahrscheinlich bin ich zu praxisorientiert:
1. Es gibt DAG, da wird der Genehmigungsinhaber gefordert, die Höhen zu prüfen; 2. Einen Plan, Höhe, kann es nicht geben, ich glaube Andreas hat schon geschrieben, das z.B. Baustellen diesen zunicht machen würden; 3. Dazu reicht eine Fahrdeckenveränderung und es passt nicht mehr; 4. Wenn ein Witzbold sagt, dass 20 Euro besser sind als ein regelkonformer Transport, dann hat er Recht bis zur 1. richtigen Kontrolle. Dann zahlt er mehr als jede AG kosten würde! Natürlich keine 20 Euronen, er kann seine Weiterfahrt organisieren, mit allen Folgen. 5. TE, nö, gibts so nicht! dete |
|
|
Gast_buerger_* |
20.09.2007, 16:31
Beitrag
#46
|
Guests |
@dete
Zitat Wenn ein Witzbold sagt, Warum schreibst du sowas,du kannst mich auch direkt ansprechen,ich würde dich auch nicht als Witzbold bezeichen,wenn ich mit aussagen von dir anderer meinung bin. Zitat dann hat er Recht bis zur 1. richtigen Kontrolle. Kann ich nix zu sagen,habe noch nie eine Kontrolle gehabt wo die Überhöhe beanstandet worden ist. Zitat Natürlich keine 20 Euronen, er kann seine Weiterfahrt organisieren, mit allen Folgen. Ich verkneife mir jetzt mal, eine gegenrechnung aufzustellen. Schuld an dieser miesere bin ich doch nicht, sondern die festgesetzten 20€,dann hätte der Gesetzgeber schon bei über 4.00m das Bussgeld auf 40€ und ein punkt festlegen sollen. Jetzt beantworte du mir, warum er das nicht gemacht hat. Warum der Gesetz- und Verordnungsgeber bei den beiden Tatbeständen (§ 22 StVO und § 32 StVZO) die ja die gleichen Auswirkungen für die Verkehrssicherheit haben, unterschiedliche Rechtsfolgen zu Grunde legte, wird wohl ein Rätsel bleiben. |
|
|
20.09.2007, 17:29
Beitrag
#47
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1176 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32005 |
Wahrscheinlich bin ich zu praxisorientiert: Bei der Praxisorientierung konnte ich zu den Punkten 1 bis 3 überhaupt keinen Bezug herstellen. Zitat ... besser sind als ein regelkonformer Transport, dann hat er Recht bis zur 1. richtigen Kontrolle. Dann zahlt er mehr als jede AG kosten würde! Natürlich keine 20 Euronen, er kann seine Weiterfahrt organisieren, mit allen Folgen. Wodurch unterscheiden sich Kontrollen und "richtige" Kontrollen? Das impliziert doch, dass nur manche Kontrollen "richtig" sind? Was soll denn der TE tun, wenn z.B. er den Auftrag bekommt, einen LKW zu hohlen (z.B. eine Axor L)? Damit weiß er, der hat eine Höhe am Fahrerhaus von 3,10 m. Kommt er nun zum Händler und da steht einer mit Hochdach (3,50m) Dadurch kommt er auf eine Gesamthöhe von 4,20 m, ohne den Reifendruck abzulassen. Nach deiner Meinung, @dete, müsste er leer zurück und als gesetzestreuer Fahrer die Genehmigung holen. Fährt nochmal hin und holt das Ding. Das macht er ein einzige mal und er ist seinen Job los. Wo ist deine Praxisorientierung? Zitat 5. TE, nö, gibts so nicht! ??? was war gemeint ??? -------------------- ______ Zu schwere Last erdrückt den Esel. - - - - - www.transport-campus.de - - - - - - - - - www.123-fragebogen.de - - - -
|
|
|
20.09.2007, 17:52
Beitrag
#48
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Wodurch unterscheiden sich Kontrollen und "richtige" Kontrollen? Das impliziert doch, dass nur manche Kontrollen "richtig" sind? Für einen großen Teil der sind Lkws Bücher mit 7 Siegeln, da sie bestenfallst rudimentäre Kenntnisse von den Lkws und der speziellen Sach- und Rechtsmaterie haben. Daher beschränkt dsich eine "Kontrolle oftmals auf FS und Fahrzeugschein, vielleicht noch auf die Schaublätter. Dann ist es aber schon zu Ende. Mehr als ein wichtiges Gesicht bekonnt der Durchschnitts da oft nicht zu Stande. Erst der Dienst auf einer Verkehrsdienstselle vermittelt dem die nötigen Kenntnisse um hier sattelfest mitzureden. Es kann keiner alles können ist ja klar. Ebenso sind viele Kollegen, welche auf der Autobahn dienst tun (nehmen wir jetz mal Cobra 11 aus) schlichtweg überfordert, wenn sie eine Gewässerverunreinigung einen Schiffsunfall oder einen Einbruch aufnehmen sollen. Dafür gibt es jeweils Spezialisten. Daher kann eine "richtige Kontrolle oftmals nur von Kollegen einer Fachdienststelle für den Schwerverkehr durchgeführt werden. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
|
|
20.09.2007, 18:17
Beitrag
#49
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1176 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32005 |
Für einen großen Teil der sind Lkws Bücher mit 7 Siegeln, da sie bestenfallst rudimentäre Kenntnisse von den Lkws und der speziellen Sach- und Rechtsmaterie haben. Daher beschränkt sich eine "Kontrolle oftmals auf FS und Fahrzeugschein, vielleicht noch auf die Schaublätter. Dann ist es aber schon zu Ende. Mehr als ein wichtiges Gesicht bekonnt der Durchschnitts da oft nicht zu Stande. Und wenn bei einer Schwerpunktkontrolle alles O.K. ist, also inklusive Ladungssicherung usw. wird keiner wegen der 20 cm zu hoch weil das Einzelstück auf dem Tieflader etwas höher ist, so ein großes Bohei machen. Im Zweifelsfall kann ja der Fahrer sagen, vorhin waren es 4,05 m, wir haben extra nachgemessen, weil wir uns nicht sicher waren. (Der muss gewachsen sein ). Anders ist es, wenn er mit einer falschen Zugzusammenstellung z.B. eine Jumboauflieger mit 900 mm Sattelhöhe mit ner normalen Szm mit 1090 er Sattelhöhe fährt. Das ist schon härter und kräftig zu ahnden (dafür gibt es ja auch keine AG). -------------------- ______ Zu schwere Last erdrückt den Esel. - - - - - www.transport-campus.de - - - - - - - - - www.123-fragebogen.de - - - -
|
|
|
20.09.2007, 19:14
Beitrag
#50
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
wird keiner wegen der 20 cm zu hoch weil das Einzelstück auf dem Tieflader etwas höher ist, so ein großes Bohei machen. Hast du eine Ahnung, in diesem Fall bleibt der LKW schlicht und ergreifend stehen und zwar bis die Genehmigung erteilt wurde. Dies kann dann durchaus einige Stunden oder auch Tage dauern.... Zitat Im Zweifelsfall kann ja der Fahrer sagen, vorhin waren es 4,05 m, wir haben extra nachgemessen, weil wir uns nicht sicher waren. (Der muss gewachsen sein ). Ha ha, guter Witz.... -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.04.2024 - 08:17 |