Kfz ohne Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zulassen?? |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Kfz ohne Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zulassen?? |
02.09.2007, 12:49
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 02.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36080 |
Hab mir von nem Freund n Auto gekauft, der den wiederrum von nem Arbeitskollegen hat. Nun hab ich aber keinen Schein, weil den die alte Zulassungsbehörde angeblich bei der Stillegung behalten hat. Die Stillegung ist auf dem Brief vermerkt. Aber jede Zulassungsbehörde möchte bei ner Zulassung den Schein sehen. Geht das trotzdem? Gwyd |
||||
|
|||||
|
02.09.2007, 13:19
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Handelt es sich evtl. noch um die alten Papiere? Damals wurden die Fahrzeugscheine bei einer Stilllegung eingezogen und stattdessen eine Stilllegebescheinigung ausgestellt. Sollte diese Bescheinigung fehlen oder sollten ggf. schon neue Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil II) vorhanden sein, müsste es aber dennoch (ggf. nach einer Versicherung an Eidesstatt über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I) weiters kein allzu großes Problem darstellen, von der Zulassungsstelle eine neue Bescheinigung ausgestellt zu bekommen.
|
|
|
02.09.2007, 13:23
Beitrag
#3
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 02.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36080 |
Danke für die Antwort,
ja es handelt sich noch um den alten Brief. Stilllegungsbescheinigung hab ich auch nicht, aber auf der Rückseite des Briefs ist ein Stempel und eine Unterschrift drin. Das müsste doch reichen oder? Eine Eidesstattliche Erklärung wollt ich nicht unbeding machen müssen, wegen der Kohle!! Gwyd |
|
|
02.09.2007, 13:39
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Dann ist es, wie beschrieben, "normal", dass der Fahrzeugschein seinerzeit eingezogen worden ist. Ob der Stilllegungsvermerk auf dem Brief (ohne Stilllegungsbescheinigung) ausreicht für eine Neuzulassung, musst Du bei der Zulassungsstelle erfragen. Bei der Neuzulassung werden dann die alten Papiere eingezogen und gegen die neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II ausgetauscht.
Nicht vergessen: zugelassen kriegst Du das Fahrzeug nur dann, wenn Du noch gültige HU- und AU-Untersuchungen nachweisen kannst. |
|
|
02.09.2007, 13:44
Beitrag
#5
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 02.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36080 |
|
|
|
02.09.2007, 14:52
Beitrag
#6
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 12.02.2006 Wohnort: irgendwo in Schleswig-Holstein Mitglieds-Nr.: 16684 |
|
|
|
02.09.2007, 16:38
Beitrag
#7
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Sollte die Stilllegung tatsächlich nach dem 1.10.05 erfolgt sein und die Zulassungsstelle hier einen Fehler gemacht haben, indem sie den Fahrzeugschein nicht wieder ausgehändigt hat, dürfte dies nicht zu Lasten des "Wiederanmelders" gehen. Da die Papiere bei der Wiederzulassung ohnehin ausgetauscht werden, dürfte dies an sich auch unerheblich sein.
|
|
|
02.09.2007, 17:11
Beitrag
#8
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 02.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36080 |
Also Stillegung war im Februar diesen Jahres, also deutlich nach 2005!! Ach, ich denke das geht schon irgendwie, ich kann ja als Fzg. Käufer nix dafür, wenn die Zulassungsstelle n Fehler macht, oder??
Außerdem, wie gesagt, bekomm ich ja eh n neuen Schein und n neuen Brief, von daher.......mal sehen |
|
|
03.09.2007, 07:53
Beitrag
#9
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 02.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36080 |
So, Auto ist zugelassen, die Versicherung an Eides statt hat mich 30,20 € gekostet. Die haben bei der alten Zulassungsbehörde angerufen und gefragt, ob die den Schein ausgehändigt haben oder nicht. Sie haben ihn wieder ausgehändigt und anscheinend hat der Vorbesitzer ihn verschlampt!!
trotzdem Vielen Dank für eure Infos Gwyd |
|
|
03.09.2007, 14:05
Beitrag
#10
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Danke für das Feedback und gute Fahrt mit Deinem neuen Auto.
|
|
|
05.09.2007, 01:11
Beitrag
#11
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 02.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36080 |
|
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.03.2024 - 18:04 |