... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Kfz ohne Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zulassen??
gwyddno
Beitrag 02.09.2007, 12:49
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 02.09.2007
Mitglieds-Nr.: 36080



    
 
Geht das?

Hab mir von nem Freund n Auto gekauft, der den wiederrum von nem Arbeitskollegen hat. Nun hab ich aber keinen Schein, weil den die alte Zulassungsbehörde angeblich bei der Stillegung behalten hat. Die Stillegung ist auf dem Brief vermerkt. Aber jede Zulassungsbehörde möchte bei ner Zulassung den Schein sehen.

Geht das trotzdem?

Gwyd
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 02.09.2007, 13:19
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Handelt es sich evtl. noch um die alten Papiere? Damals wurden die Fahrzeugscheine bei einer Stilllegung eingezogen und stattdessen eine Stilllegebescheinigung ausgestellt. Sollte diese Bescheinigung fehlen oder sollten ggf. schon neue Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil II) vorhanden sein, müsste es aber dennoch (ggf. nach einer Versicherung an Eidesstatt über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I) weiters kein allzu großes Problem darstellen, von der Zulassungsstelle eine neue Bescheinigung ausgestellt zu bekommen. think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gwyddno
Beitrag 02.09.2007, 13:23
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 02.09.2007
Mitglieds-Nr.: 36080



Danke für die Antwort,
ja es handelt sich noch um den alten Brief. Stilllegungsbescheinigung hab ich auch nicht, aber auf der Rückseite des Briefs ist ein Stempel und eine Unterschrift drin. Das müsste doch reichen oder? Eine Eidesstattliche Erklärung wollt ich nicht unbeding machen müssen, wegen der Kohle!!

Gwyd
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 02.09.2007, 13:39
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Dann ist es, wie beschrieben, "normal", dass der Fahrzeugschein seinerzeit eingezogen worden ist. Ob der Stilllegungsvermerk auf dem Brief (ohne Stilllegungsbescheinigung) ausreicht für eine Neuzulassung, musst Du bei der Zulassungsstelle erfragen. Bei der Neuzulassung werden dann die alten Papiere eingezogen und gegen die neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II ausgetauscht.

Nicht vergessen: zugelassen kriegst Du das Fahrzeug nur dann, wenn Du noch gültige HU- und AU-Untersuchungen nachweisen kannst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gwyddno
Beitrag 02.09.2007, 13:44
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 02.09.2007
Mitglieds-Nr.: 36080



Zitat (Peter Lustig @ 02.09.2007, 15:39) *
Nicht vergessen: zugelassen kriegst Du das Fahrzeug nur dann, wenn Du noch gültige HU- und AU-Untersuchungen nachweisen kannst.


Danke, die hab ich!!

Cool, dann werd ichs morgen einfach mal versuchen!!

Vielen Dank für die schnelle Hilfe
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jumbo56
Beitrag 02.09.2007, 14:52
Beitrag #6


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 55
Beigetreten: 12.02.2006
Wohnort: irgendwo in Schleswig-Holstein
Mitglieds-Nr.: 16684



Zitat (Peter Lustig @ 02.09.2007, 15:39) *
Dann ist es, wie beschrieben, "normal", dass der Fahrzeugschein seinerzeit eingezogen worden ist.


Aber nur, wenn das Fzg. vor dem 1.10.05 stillgelegt wurde. Danach wurden die Fzg.-Scheine immer ausgehändigt !!!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 02.09.2007, 16:38
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Sollte die Stilllegung tatsächlich nach dem 1.10.05 erfolgt sein und die Zulassungsstelle hier einen Fehler gemacht haben, indem sie den Fahrzeugschein nicht wieder ausgehändigt hat, dürfte dies nicht zu Lasten des "Wiederanmelders" gehen. Da die Papiere bei der Wiederzulassung ohnehin ausgetauscht werden, dürfte dies an sich auch unerheblich sein.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gwyddno
Beitrag 02.09.2007, 17:11
Beitrag #8


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 02.09.2007
Mitglieds-Nr.: 36080



Also Stillegung war im Februar diesen Jahres, also deutlich nach 2005!! Ach, ich denke das geht schon irgendwie, ich kann ja als Fzg. Käufer nix dafür, wenn die Zulassungsstelle n Fehler macht, oder??

Außerdem, wie gesagt, bekomm ich ja eh n neuen Schein und n neuen Brief, von daher.......mal sehen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gwyddno
Beitrag 03.09.2007, 07:53
Beitrag #9


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 02.09.2007
Mitglieds-Nr.: 36080



So, Auto ist zugelassen, die Versicherung an Eides statt hat mich 30,20 € gekostet. Die haben bei der alten Zulassungsbehörde angerufen und gefragt, ob die den Schein ausgehändigt haben oder nicht. Sie haben ihn wieder ausgehändigt und anscheinend hat der Vorbesitzer ihn verschlampt!!

trotzdem Vielen Dank für eure Infos

Gwyd
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 03.09.2007, 14:05
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Danke für das Feedback und gute Fahrt mit Deinem neuen Auto. wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gwyddno
Beitrag 05.09.2007, 01:11
Beitrag #11


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 02.09.2007
Mitglieds-Nr.: 36080



Zitat (Peter Lustig @ 03.09.2007, 16:05) *
Danke für das Feedback und gute Fahrt mit Deinem neuen Auto. wavey.gif


Danke, no problem!!

Gerne wieder
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 28.03.2024 - 18:04