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> Fahrzeugschein nicht dabei, aber keine strafe! WICHTIG, BITTE LESEN!!!
Roman87
Beitrag 26.08.2007, 04:43
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hey Leute...hab ne wichtige frage...also wir haben heute abend mit nem kollegen nach ner party den wagen von seinen eltern UNERLAUBT genommen (hatten deswegen auch keinen fahrzeugschein dabei) um eine freundin nach hause zu fahren. ich war der fahrer und hatte nichts getrunken. dann wurden wir von einem polizeiwagen angehalten, allgemeine verkehrskontrolle. ich sollte meinen führerschein zeigen und den Fahrzeugschein. Ich sagte führerschein klar, aber fahrzeugschein leider grad nicht dabei! er fragte, wem das fahrzeug gehört, ich sagte, der mutter meines freundes (der auf dem beifahrersitz saß). er fragte mich ob ich was getrunken hatte, ich antwortete mit einem nein. dann fragte er ob ich auch innerhalb der letzten 10 stunden nichts getrunken habe, dann hab ich auch nein geantwortet. dann fragte er mich ob er mit mir einen alkoholtest machen könne und ich stimmte mit einem "ja natürlich" zu. wir gingen raus, ich sollte mit zum streifenwagen mitkommen. der eine polizist fragte mich noch ob mein kollege, der auf dem beifahrersitz saß, was getrunken hat, ich sagte ja. (waren ja auf ner party). dann musste ich in dieses ding 6 sec. lang reinpusten. ergebnis:0,0 Promille. der polizist sagte nur: "gut, setzen sie sich bitte auf den fahrersitz, ich komme gleich. ich ging zum auto und setzte mich rein. ich sah noch im rückspiegel dass sie über funk irgendwas überprüften. dann kam der eine zum auto, gab mir meinen führerschein zurück und sagte dankeschön. ich fragte ob wir weiterfahren dürften, er sagte ja, schönen abend noch. aber von dem fahrzeugschein kein wort und auch keine strafe! ich hatte doch aber keins dabei! muss ich jetzt einen anruf bei den eltern meines kollegen erwarten oder einen brief oder was anderes? und erwartet mich jetzt noch eine strafe oder ähnliches? oder seine eltern? es geht darum, dass mein kollege echt schlimmen ärger bekommt von seinen eltern...da er den wagen einfach so nachts ohne fragen genommen hat :-S

achja, hab meinen führerschein jetzt seit ca. nem halben jahr...aber das spielt hier glaube ich keine rolle, oder? smile.gif

vielen dank schonmal für die antworten!
MfG Roman
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Burkhard
Beitrag 26.08.2007, 05:26
Beitrag #2


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Ich gehe davon aus, dass es sich hier um einen fiktiven Fall handelt, den du sehr realititsnah geschildert hast.

Also rein rechtstheoretisch wäre das unerlaubtes Gebrauchen eines Kraftfahrzeuges, was nach § 248b StGB eine Straftat ist. Da die Polizei dies aber nicht weiß, kommt da auch nichts, sollange die Eltern dies nicht ihrerseits zur Anzeige bringen.

Da du für das Nichtmitführen des Fahrzeugscheins keine Verwarnung bekommen hast und auch keine schriftliche Aufforderung den Fahrzeugschein bei der Polizei zur Nachkontrolle vorzulegen, ist die Sache erledigt.


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JTH
Beitrag 26.08.2007, 07:10
Beitrag #3


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Sicherlich wäre wegen des Nichtmitführens des Fahrzeugscheines eine Verwarnung von 10€ rechtmäßig gewesen.

Warum um dreitufels Namen wird jedoch stets davon ausgegangen, daß jede mögliche Verwarnung auch ausgesprochen wird? Leute! Nicht jede Bagatelle muß verfolgt werden! Insbesondere im Verwarnungsbereich kann das Opportunitätsprinzip seeehr großzügig ausgelegt werden. So habe ich bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Laser bestimmt seit 6 Monaten keine Verwarnung mehr ausgesprochen...
Nicht mitgeführteahrzeugscheine Fahrzeugscheine verwarne ich beispielsweise nur im absoluten Aushanmefall - kann ja jedem mal passieren...


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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peter
Beitrag 26.08.2007, 07:55
Beitrag #4


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Zitat
Nicht mitgeführte Fahrzeugscheine verwarne ich beispielsweise nur im absoluten Ausnahmefall - kann ja jedem mal passieren...


...und woran machst Du diesen Ausnahmefall fest?
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Jens
Beitrag 26.08.2007, 07:56
Beitrag #5


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Zitat (JTH @ 26.08.2007, 08:10) *
Warum um dreitufels Namen wird jedoch stets davon ausgegangen, daß jede mögliche Verwarnung auch ausgesprochen wird?
Na ist doch ganz klar. Wenn man seinen
Zitat (Roman87 @ 26.08.2007, 05:43) *
führerschein jetzt seit ca. nem halben jahr...
hat und (vermutlich) das erste Mal im Leben in eine Polizeikontrolle gerät, weiß man noch nicht wie es da so abläuft.

Wenn ich so an meine erste Polizeikontrolle zurückdenke (lang lang ists her), die aufgrund der Tatsache stattfand, daß ich ein ziviles Polizeifahrzeug innerorts mit ca 90km/h auf der Busspur überholt habe whistling.gif
Ich hatte sowas von Sch****, daß die meinen Führerschein an Ort und Stelle zerreissen


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JTH
Beitrag 26.08.2007, 08:00
Beitrag #6


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Zitat (peter @ 26.08.2007, 08:55) *
Zitat
Nicht mitgeführte Fahrzeugscheine verwarne ich beispielsweise nur im absoluten Ausnahmefall - kann ja jedem mal passieren...


...und woran machst Du diesen Ausnahmefall fest?



Die Gesamtumstände, welche zu einer bestimmten Handlung führen, welche ich hier nicht offenlegen werde, da diese nicht von allgemeiner Bedeutung sein können, und somit nicht von allemeinem Interesse sind. wavey.gif

Zitat (jensl669 @ 26.08.2007, 08:56) *
Wenn ich so an meine erste Polizeikontrolle zurückdenke (lang lang ists her), die aufgrund der Tatsache stattfand, daß ich ein ziviles Polizeifahrzeug innerorts mit ca 90km/h auf der Busspur überholt habe whistling.gif
Ich hatte sowas von Sch****, daß die meinen Führerschein an Ort und Stelle zerreissen


laugh2.gif laugh2.gif


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steveluke
Beitrag 26.08.2007, 08:09
Beitrag #7


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Zitat (peter @ 26.08.2007, 08:55) *
Zitat
Nicht mitgeführte Fahrzeugscheine verwarne ich beispielsweise nur im absoluten Ausnahmefall - kann ja jedem mal passieren...


...und woran machst Du diesen Ausnahmefall fest?
... vielleicht an der Frage, inwieweit der VT nach Gesamtwürdigung aller Umstände im konkreten Einzelfall den Eindruck vermittelt, dass eine mündliche Verwarnung ausreicht um sicherzustellen, dass er fortan an die Mitnahme seines KfZ-Scheins denkt. rolleyes.gif

Zitat (JTH @ 26.08.2007, 09:00) *
Die Gesamtumstände, welche zu einer bestimmten Handlung führen, welche ich hier nicht offenlegen werde, da diese nicht von allgemeiner Bedeutung sein können, und somit nicht von allemeinem Interesse sind.

JTH:
U make my day.

Da schraub ich mir extra den o.a. verquasten Satz zusammen, um ein wenig Sand auf die Glatteispfütze zu streuen und stelle fest, dass das gar nicht nötig war. laugh2.gif

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 26.08.2007, 08:09


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Feuerpferd
Beitrag 26.08.2007, 08:10
Beitrag #8


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Mir ist das vor ca. 2 Jahren auch mal passiert. Hatte mal wieder etwas länger gearbeitet und wurde um 2 Uhr Nachts angehalten. Erst in diesem Moment habe ich festgestellt das ich meinen Geldbeutel mit Führerschein und Fahrzeugschein in der Firma liegengelassen hatte. blushing.gif Durfte dann einen AAK-Test machen. Ergebnis war 0,0 Promille. Hatte den Polizisten angeboten das wir gemeinsam in die Firma (ca. 1 km) fahren wo ja meine Papiere lagen. Dazu hatten die Beamten aber keine Lust. Sie sagten mir nur, das ein Verwarngeld möglich sei, sie aber davon absehen würden. smile.gif Sie haben sich dann Namen und Adresse notiert, aber ich habe nie wieder etwas von ihnen gehört.


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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GrünWeißNRW
Beitrag 26.08.2007, 12:41
Beitrag #9


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Zitat (Roman87 @ 26.08.2007, 06:43) *
von dem fahrzeugschein kein wort und auch keine strafe! ich hatte doch aber keins dabei!
Bettelst Du gerade um eine Strafe? blink.gif

Zitat (Roman87 @ 26.08.2007, 06:43) *
ich sah noch im rückspiegel dass sie über funk irgendwas überprüften.
Vermutlich, ob Du (wg. nem Haftbefehl) oder das Fahrzeug (wg. Diebstahl des selbigen) zur Fahndung ausgeschrieben ist. Du bist nüchtern und haftbefehlsfrei, das Fahrzeug nicht gestohlen - warum jetzt noch die Welle machen, wenn gleich der nächste Trunkenbold um die Ecke fährt?

Zitat (Roman87 @ 26.08.2007, 06:43) *
da er den wagen einfach so nachts ohne fragen genommen hat
Er hätte seine Eltern auch in der Nacht mit dem Gemüsemesser zerstückeln können - es hätte keiner gewußt.
Auch wenn ich Deine Enttäuschung über das entgangene Verwarngeld nicht teilen kann - um hier also polizeilich konsequent zu handeln, hätte man die Mutter Deines Freundes aus dem Bett klingeln müssen, um sie zu befragen. Ihr Mann hätte dazu nichts sagen können. Vielleicht leben die beiden ja in Scheidung und er ist steckt mit euch unter einer Decke um seine Ex-Frau zu ärgern.
Man hat euch einfach geglaubt. Das unbefugte Gebrauchen von Fahrzeuge ist ein Antragsdelikt. Somit sollte die Mutter des Freundes zur Polizei und den Vorfall anzeigen. Die einschreitenden Kollegen sind Zeugen, dass ihr tätsächlich mit dem Auto rumgefahren seid. Das Anzeigen sollte möglichst rasch erfolgen, damit euch eine weitere Enttäuschung erspart bleibt. tongue.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 26.08.2007, 13:00
Beitrag #10





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Zitat (GrünWeißNRW @ 26.08.2007, 13:41) *
Er hätte seine Eltern auch in der Nacht mit dem Gemüsemesser zerstückeln können -

think.gif ...dauert das nicht etwas zu lange laugh2.gif
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Bill
Beitrag 26.08.2007, 13:55
Beitrag #11


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Also ich kenne das, wenn man mal von gezielter Überwachung im ruhenden Verkehr oder bei Geschwindigkeitskontrollen absieht, gar nicht anders als dass man nur mündlich verwarnt wird.

Fahren ohne Licht am Fahrrad, Missachtung des Durchfahrtverbotes, fehlende Sicherung des Fahrzeuges gegen Wegrollen mit anschließendem Unfall, Rückwärts ausparken mit Unfall etc....

Alles in meinem unmittelbaren Bekanntenkreis schon vorgekommen und bisher immer mündlich verwarnt worden. Sehr vernünftig und großzügig.

Aus diesem Grund mag ich die Polizei auch mehr als die Hennen vom Ordnungsamt mit ihren lächerlichen Briefen
"Sehr geehrter Zahler, Sie werden wegen dem Schwerverbrechen 5 min keine Parkscheibe benutzt zu haben mit 5 € verwarnt. Akzeptieren oder Bußgeldbescheid.., Rechtsbelehrung.., Halterhaftung..., Fahrtenbuch.. bla bla" laugh2.gif


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


Die heutige Jugend
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