Fahrzeugschein nicht dabei, aber keine strafe! WICHTIG, BITTE LESEN!!! |
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Fahrzeugschein nicht dabei, aber keine strafe! WICHTIG, BITTE LESEN!!! |
26.08.2007, 04:43
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 26.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35787 |
achja, hab meinen führerschein jetzt seit ca. nem halben jahr...aber das spielt hier glaube ich keine rolle, oder? vielen dank schonmal für die antworten! MfG Roman |
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26.08.2007, 05:26
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Ich gehe davon aus, dass es sich hier um einen fiktiven Fall handelt, den du sehr realititsnah geschildert hast.
Also rein rechtstheoretisch wäre das unerlaubtes Gebrauchen eines Kraftfahrzeuges, was nach § 248b StGB eine Straftat ist. Da die Polizei dies aber nicht weiß, kommt da auch nichts, sollange die Eltern dies nicht ihrerseits zur Anzeige bringen. Da du für das Nichtmitführen des Fahrzeugscheins keine Verwarnung bekommen hast und auch keine schriftliche Aufforderung den Fahrzeugschein bei der Polizei zur Nachkontrolle vorzulegen, ist die Sache erledigt. -------------------- |
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26.08.2007, 07:10
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Sicherlich wäre wegen des Nichtmitführens des Fahrzeugscheines eine Verwarnung von 10€ rechtmäßig gewesen.
Warum um dreitufels Namen wird jedoch stets davon ausgegangen, daß jede mögliche Verwarnung auch ausgesprochen wird? Leute! Nicht jede Bagatelle muß verfolgt werden! Insbesondere im Verwarnungsbereich kann das Opportunitätsprinzip seeehr großzügig ausgelegt werden. So habe ich bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Laser bestimmt seit 6 Monaten keine Verwarnung mehr ausgesprochen... Nicht mitgeführteahrzeugscheine Fahrzeugscheine verwarne ich beispielsweise nur im absoluten Aushanmefall - kann ja jedem mal passieren... -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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26.08.2007, 07:55
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 749 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: nordwestliches Nordbayern Mitglieds-Nr.: 65 |
Zitat Nicht mitgeführte Fahrzeugscheine verwarne ich beispielsweise nur im absoluten Ausnahmefall - kann ja jedem mal passieren... ...und woran machst Du diesen Ausnahmefall fest? |
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26.08.2007, 07:56
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#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30311 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Warum um dreitufels Namen wird jedoch stets davon ausgegangen, daß jede mögliche Verwarnung auch ausgesprochen wird? Na ist doch ganz klar. Wenn man seinen führerschein jetzt seit ca. nem halben jahr... hat und (vermutlich) das erste Mal im Leben in eine Polizeikontrolle gerät, weiß man noch nicht wie es da so abläuft.Wenn ich so an meine erste Polizeikontrolle zurückdenke (lang lang ists her), die aufgrund der Tatsache stattfand, daß ich ein ziviles Polizeifahrzeug innerorts mit ca 90km/h auf der Busspur überholt habe Ich hatte sowas von Sch****, daß die meinen Führerschein an Ort und Stelle zerreissen -------------------- |
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26.08.2007, 08:00
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Zitat Nicht mitgeführte Fahrzeugscheine verwarne ich beispielsweise nur im absoluten Ausnahmefall - kann ja jedem mal passieren... ...und woran machst Du diesen Ausnahmefall fest? Die Gesamtumstände, welche zu einer bestimmten Handlung führen, welche ich hier nicht offenlegen werde, da diese nicht von allgemeiner Bedeutung sein können, und somit nicht von allemeinem Interesse sind. Wenn ich so an meine erste Polizeikontrolle zurückdenke (lang lang ists her), die aufgrund der Tatsache stattfand, daß ich ein ziviles Polizeifahrzeug innerorts mit ca 90km/h auf der Busspur überholt habe Ich hatte sowas von Sch****, daß die meinen Führerschein an Ort und Stelle zerreissen -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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26.08.2007, 08:09
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Zitat Nicht mitgeführte Fahrzeugscheine verwarne ich beispielsweise nur im absoluten Ausnahmefall - kann ja jedem mal passieren... ...und woran machst Du diesen Ausnahmefall fest? Die Gesamtumstände, welche zu einer bestimmten Handlung führen, welche ich hier nicht offenlegen werde, da diese nicht von allgemeiner Bedeutung sein können, und somit nicht von allemeinem Interesse sind. JTH: U make my day. Da schraub ich mir extra den o.a. verquasten Satz zusammen, um ein wenig Sand auf die Glatteispfütze zu streuen und stelle fest, dass das gar nicht nötig war. Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 26.08.2007, 08:09 -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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26.08.2007, 08:10
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5255 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33783 |
Mir ist das vor ca. 2 Jahren auch mal passiert. Hatte mal wieder etwas länger gearbeitet und wurde um 2 Uhr Nachts angehalten. Erst in diesem Moment habe ich festgestellt das ich meinen Geldbeutel mit Führerschein und Fahrzeugschein in der Firma liegengelassen hatte. Durfte dann einen AAK-Test machen. Ergebnis war 0,0 Promille. Hatte den Polizisten angeboten das wir gemeinsam in die Firma (ca. 1 km) fahren wo ja meine Papiere lagen. Dazu hatten die Beamten aber keine Lust. Sie sagten mir nur, das ein Verwarngeld möglich sei, sie aber davon absehen würden. Sie haben sich dann Namen und Adresse notiert, aber ich habe nie wieder etwas von ihnen gehört.
-------------------- Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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26.08.2007, 12:41
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 |
von dem fahrzeugschein kein wort und auch keine strafe! ich hatte doch aber keins dabei! Bettelst Du gerade um eine Strafe? ich sah noch im rückspiegel dass sie über funk irgendwas überprüften. Vermutlich, ob Du (wg. nem Haftbefehl) oder das Fahrzeug (wg. Diebstahl des selbigen) zur Fahndung ausgeschrieben ist. Du bist nüchtern und haftbefehlsfrei, das Fahrzeug nicht gestohlen - warum jetzt noch die Welle machen, wenn gleich der nächste Trunkenbold um die Ecke fährt?da er den wagen einfach so nachts ohne fragen genommen hat Er hätte seine Eltern auch in der Nacht mit dem Gemüsemesser zerstückeln können - es hätte keiner gewußt.Auch wenn ich Deine Enttäuschung über das entgangene Verwarngeld nicht teilen kann - um hier also polizeilich konsequent zu handeln, hätte man die Mutter Deines Freundes aus dem Bett klingeln müssen, um sie zu befragen. Ihr Mann hätte dazu nichts sagen können. Vielleicht leben die beiden ja in Scheidung und er ist steckt mit euch unter einer Decke um seine Ex-Frau zu ärgern. Man hat euch einfach geglaubt. Das unbefugte Gebrauchen von Fahrzeuge ist ein Antragsdelikt. Somit sollte die Mutter des Freundes zur Polizei und den Vorfall anzeigen. Die einschreitenden Kollegen sind Zeugen, dass ihr tätsächlich mit dem Auto rumgefahren seid. Das Anzeigen sollte möglichst rasch erfolgen, damit euch eine weitere Enttäuschung erspart bleibt. |
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Gast_Uwe K._* |
26.08.2007, 13:00
Beitrag
#10
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26.08.2007, 13:55
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1657 Beigetreten: 02.11.2006 Mitglieds-Nr.: 24781 |
Also ich kenne das, wenn man mal von gezielter Überwachung im ruhenden Verkehr oder bei Geschwindigkeitskontrollen absieht, gar nicht anders als dass man nur mündlich verwarnt wird.
Fahren ohne Licht am Fahrrad, Missachtung des Durchfahrtverbotes, fehlende Sicherung des Fahrzeuges gegen Wegrollen mit anschließendem Unfall, Rückwärts ausparken mit Unfall etc.... Alles in meinem unmittelbaren Bekanntenkreis schon vorgekommen und bisher immer mündlich verwarnt worden. Sehr vernünftig und großzügig. Aus diesem Grund mag ich die Polizei auch mehr als die Hennen vom Ordnungsamt mit ihren lächerlichen Briefen "Sehr geehrter Zahler, Sie werden wegen dem Schwerverbrechen 5 min keine Parkscheibe benutzt zu haben mit 5 € verwarnt. Akzeptieren oder Bußgeldbescheid.., Rechtsbelehrung.., Halterhaftung..., Fahrtenbuch.. bla bla" -------------------- "Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007
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