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> Taxenschein abgelaufen
Helgoland
Beitrag 21.08.2007, 09:46
Beitrag #1


Neuling
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Moin, ein Freund vom festland fährt dort Taxi, nun ist sein Schein abgelaufen, er hat verpennt auf das Datum zu schauen.

Was ist es eigendlich wenn mann ohne gültigen Personenbeförderungsschein Taxi fährt? Fahren Ohne FE oder wie wird das bewertet?

Was kann für eine Strafe kommen?

Er hat nun die Untersuchung neu gemacht, aber bis der neue Schein da ist, dauert es ja doch etwas.

Vielen Dank für Euere Antworten.
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DaRealAd
Beitrag 21.08.2007, 09:50
Beitrag #2


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Nr. 171/172 BKat: 75 € und 3 Punkte jeweils für Fahrer und Halter.


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Oliver
Beitrag 30.09.2007, 19:35
Beitrag #3


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Warum ist bei fehlendem Personenbeförderungsschein der § 21 StVG "Fahren ohne Fahrerlaubnis" nicht einschlägig? Die FeV nennt den P-Schein schließlich Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung.


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Andreas
Beitrag 30.09.2007, 19:41
Beitrag #4


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§ 2 Abs. 3 StVG:

"Nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und g kann für die Personenbeförderung in anderen Fahrzeugen als Kraftomnibussen zusätzlich zur Fahrerlaubnis nach Absatz 1 eine besondere Erlaubnis verlangt werden."

Durch diese Unterscheidung hat der Gesetzgeber klargestellt, dass der PBS keine Fahrerlaubnis im eigentlichen Sinne ist.


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Polo79
Beitrag 30.09.2007, 20:34
Beitrag #5


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@Andreas
Liegt eigentlich ein FoFE vor, wenn ein Inhaber von Klasse C (incl. Schlüssel 172) Personen mit einem Bus befördert? unsure.gif

Edit: Danke für den Hinweis, Mr.T wavey.gif


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Mr.T
Beitrag 30.09.2007, 20:35
Beitrag #6


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Zitat (Polo79 @ 30.09.2007, 21:34) *
Liegt eigentlich ein FoFE vor, wenn ein Inhaber von Klasse C (incl. Schlüssel 172) Personen befördert? unsure.gif

Womit befördert? unsure.gif


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Mr.T
Beitrag 01.10.2007, 15:02
Beitrag #7


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Zitat (Polo79 @ 30.09.2007, 21:34) *
Liegt eigentlich ein FoFE vor, wenn ein Inhaber von Klasse C (incl. Schlüssel 172) Personen mit einem Bus befördert? unsure.gif

Ja.


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Polo79
Beitrag 01.10.2007, 16:52
Beitrag #8


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Da sieht man mal wieder, dass offensichtlich mit zweierlei Maßen gemessen wird. blink.gif


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Mr.T
Beitrag 01.10.2007, 16:54
Beitrag #9


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Wieso? unsure.gif


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Polo79
Beitrag 01.10.2007, 16:59
Beitrag #10


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In beiden Fällen besitzt der "Sünder" die (zumindest im Inland) uneingeschränkte FE-Klasse für das Fahrzeug, es ist ihm nur die Beförderung von Fahrgästen nicht gestattet. Trotzdem begeht er einmal nur eine Owi anstatt einer Straftat. think.gif


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Mr.T
Beitrag 01.10.2007, 17:00
Beitrag #11


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Zitat (Polo79 @ 01.10.2007, 17:59) *
In beiden Fällen besitzt der "Sünder" die (zumindest im Inland) uneingeschränkte FE-Klasse für das Fahrzeug

Für einen Bus eben nicht.


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Polo79
Beitrag 01.10.2007, 17:05
Beitrag #12


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Zitat
172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
Wo besteht hierbei im Inland die Einschränkung? unsure.gif


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Jens
Beitrag 01.10.2007, 17:44
Beitrag #13


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Hast du doch selber zitiert
Zitat (Polo79 @ 01.10.2007, 18:05) *
Zitat
172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste


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Polo79
Beitrag 01.10.2007, 17:51
Beitrag #14


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Und worin soll der Unterschied zum Taxi bestehen? Mit Klasse B allein darf man ebenfalls jedes Taxi fahren, solange man keine Fahrgäste befördert.


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Jens
Beitrag 01.10.2007, 18:09
Beitrag #15


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Die Klasse D berechtigt dazu
Zitat
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
zu führen. Also ist die Erlaubnis zur Personenbeförderung in der Klasse D automatisch enthalten.

Mit dem C und Zusatz 172 darfst du zwar Kraftfahrzeuge führen die eigentlich in Klasse D gehören, bist aber eben nicht zur Fahrgastbeförderung berechtigt. Tust du es trotzdem, fährst du ein Fahrzeug der Klasse D ohne entsprechende Fahrerlaubnis.

In Klasse B ist die Personenbeförderung nicht enthalten, dafür gibt es dann ja den Personenbeförderungsschein. Fährst du ohne diesen Taxi, erlischt deswegen aber nicht die Erlaubnis ein Fahrzeug der Klasse B zu führen.


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