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> U-Turn an grüner Ampel: Wer hat Vorfahrt ..., ... bei Begegnung mit "freilaufendem Rechtsabbieger"
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Beitrag 16.08.2007, 02:08
Beitrag #1


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Hallo,

folgende Situation begegnet mir relativ häufig beim Fahren:

Ich wende an einer grünen Ampel von der innersten (in der Regel Linksabbiege-) Spur einer baulich getrennten Straße aus (mache also einen so genannten U-Turn). Beim Wenden muss ich ja ohnehin auf alle möglichen anderen VT Rücksicht nehmen. Nun komme ich unmittelbar nach dem Wenden aber an einem "freilaufenden Rechtsabbieger" vorbei. (Der wurde hier in einem anderen Thread mal so bezeichnet - gemeint ist eine ampelfreie Umgehung für die aus der Querstraße kommenden Rechtsabbieger, mit Vorfahrt-Achten-Schild). Diese Rechtsabbieger müssen ja aufgrund der allgemeinen Beampelung dieser Kreuzung natürlich zwangsläufig ein Zeichen 205 dort stehen haben - das heißt: sie müssen die Vorfahrt gewähren. Ich aber habe (wie so oft: das alte, leidige Thema) nicht ausdrücklich ein Zeichen 301 oder 306 dort stehen, das mir an dieser Stelle ausdrücklich die Vorfahrt geben würde (alle anderen VT, einschließlich der entgegenkommenden Linksabbieger, bekommen ihre Vorfahrt an dieser Stelle aber natürlich ebensowenig angezeigt und haben sie dennoch). Ich kann aber das Zeichen 205 (Vorfahrt achten) für den von rechts kommenden Fahrer deutlich einsehen; und außerdem kann ich mir wegen der Ampel an fünf Fingern logisch abzählen, dass es dort stehen muss - also weiß ich, dass er im Allgemeinen die Vorfahrt gewähren muss.

Nun treffen mich aber beim Wenden besondere Sorgfaltspflichten. Ich muss grundsätzlich (also auch bei einem grünen Ampelpfeil nach links) immer damit rechnen, nach dem Wenden auf eine grüne Fußgängerampel zu stoßen. Ebenso muss ich grundsätzlich (und in der Praxis GERADE bei einem grünen Ampelpfeil) damit rechnen, dass ich beim Wenden die Bahn von Rechtsabbiegern aus der Querstraße kreuzen kann, die mit einer separaten Ampelschaltung (mit grünem Ampelpfeil nach rechts) gleichzeitig mit mir Grün haben. (An solchen Stellen ist nämlich nicht überall Wendeverbot). In einem solchen Fall würden die Rechtsabbieger ja (aufgrund ihrer grünen Ampel) erst recht keine Rücksicht auf mein wendendes Fahrzeug nehmen - und ich müsste selbstverständlich warten, weil mich beim Wenden besondere Sorgfaltspflichten treffen.

Aber wie sieht es nun im Falle eines kreuzenden "freilaufenden" Rechtsabbiegers (ohne Ampel) aus der Querstraße aus, dessen Vorfahrt-Achten-Schild ich aber sehr deutlich einsehen kann (und das sich mir auch rein logisch erschließen muss)?

---

a) Muss er mir die Vorfahrt gewähren, weil er ein Zeichen 205 dort stehen hat?

b) Muss ich ihm die Vorfahrt gewähren, weil ich beim Wenden praktisch sowieso auf alles und jeden achten muss?

c) Ist es eine verkehrsrechtliche Pattsituation, da wir im Grunde beide voreinander NICHT vorfahrtberechtigt sind?

---

In der Praxis achte ich beim Wenden wirklich immer auf alles. Rechtsabbieger, Fußgänger, und sonstige ... Wenn ich deutlich erkennen kann, dass mir ein Rechtsabbieger an einer solchen Stelle offensichtlich die Vorfahrt geben möchte, weil er hält und auf mich wartet, fahre ich einfach - sonst warte ich. (Würde ich erst noch versuchen, per Handzeichen mit ihm zu kommunizieren, würde ich vermutlich die Wender hinter mir - und an engeren Stellen evtl. sogar noch dahinter fahrende "normale" Linksabbieger mit grünem Ampelpfeil - äußerst verärgern). Andere Fahrer fahren nach dem Wenden einfach auf die linke Spur und meinen, dass die schließlich ihnen "gehören" würde und der Rechtsabbieger ja rechts zu bleiben hätte - aber dass das grundsätzlich ein Irrtum ist (und damit eben in diesem besonderen Falle auch), ist ja im VP hinreichend bekannt.

Aber welche von meinen Alternativen wäre nun eigentlich richtig?

[Ich hoffe, dass die Diskussion nicht mit dem allgemeinen Hinweis darauf enden wird, dass an "freilaufenden Rechtsabbiegern" mit Zeichen 205 grundsätzlich ein Patt herrscht, wenn der von links kommende Fahrer seine eigene Vorfahrt nicht angezeigt bekommt - denn in der Praxis wird an sehr vielen Stellen einfach vorausgesetzt, dass man als normaler Vorfahrtberechtigter das Zeichen 205 für den von rechts Kommenden mit einsieht und daraus seine Vorfahrt erschließt. Wenn ich sage, dass ich diesen Ausgang der Diskussion nicht erhoffe, möchte ich diese Aussage damit keineswegs vorab als unsinnig abtun - sondern es würde mich einfach frustrieren, wenn solche Situationen auch im Sinne eines Verkehrsgerichtes tatsächlich ein Patt darstellen würden, weil ich dann praktisch an jeder zweiten solchen Stelle - nicht nur beim Wenden, sondern immer - den kompletten Verkehr hinter mir blockieren müsste, um mich erst einmal per Handzeichen mit dem (vermutlich völlig irritierten) von rechts kommenden PKW-Fahrer darüber zu verständigen, wer von uns beiden nun zuerst fahren soll. Diese Version halte ich also - insbesondere in Gebieten mit sehr dichtem Verkehr - rein praktisch weder für umsetzbar, noch für zumutbar - und daher hoffe ich einfach, dass die Lage verkehrsrechtlich nicht eben so aussehen wird.

Alternativ könnte man sich für den U-Turn auch vorstellen, dass ich als von links kommender PKW meine grundsätzliche Vorfahrt durch ein eigenes Schild angezeigt bekäme - und dann stellte sich die Frage, ob mir die Tatsache, dass mich beim Wenden an dieser Stelle besondere Sorgfaltspflichten treffen, diese beschilderte Vorfahrt auch wieder nehmen könnte].

LG Martin wavey.gif
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Achim
Beitrag 16.08.2007, 06:46
Beitrag #2


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Zitat (Netiquette und rechtliche Hinweise @ Nett sein im Net :-))
Denken Sie aber daran, dass niemand gerne Beiträge liest, die mehrere hundert Zeilen lang sind. Ihr Beitrag sollte kurz und prägnant sein, jedoch ohne dass dabei das Verständnis auf der Strecke bleibt.
Quelle: Netiquette vom VP


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Oberlehrer Lempel
Beitrag 16.08.2007, 07:24
Beitrag #3


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Hallo,
1) wenn der freilaufende Rechtabbieger noch innerhalb Ihrer Wendekurve mündet, dann dürfen Sie beim Wenden die von dort kommenden Fahrzeuge nicht gefährden. Sie müssen sich also ggf. mit deren Führern verständigen und dazu erforderlichenfalls sogar anhalten.

2) Haben Sie an der Stelle, an der der freilaufende Rechtsabbieger mündet, Ihren Wendevorgang jedoch bereits "längst" abgeschlossen, dann haben Sie gegenüber den aus diesem Rechtsabbieger einfahrenden Fahrzeugen ohne Weiteres die Vorfahrt.

3) In dem Bereich zwischen 1) und 2) sollten Sie sich vorsichtshalber gemäß 1) verhalten.

gez. Lempel
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Schorsch
Beitrag 16.08.2007, 12:43
Beitrag #4


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Zitat (Oberlehrer Lempel @ 16.08.2007, 09:24) *
2) Haben Sie an der Stelle, an der der freilaufende Rechtsabbieger mündet, Ihren Wendevorgang jedoch bereits "längst" abgeschlossen, dann haben Sie gegenüber den aus diesem Rechtsabbieger einfahrenden Fahrzeugen ohne Weiteres die Vorfahrt.


Da der "Freilaufende" Bestandteil der Kreuzung ist, an der gewendet wurde, kann m.E. der Wendevorgang nicht abgeschlossen sein. Abgeschlossen ist er frühestens nach Verlassen des Kreuzungsbereichs.
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oscar_the_grouch
Beitrag 16.08.2007, 13:09
Beitrag #5


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Es wird auf ein Patt hinauslaufen und §1.
Dasselbe wie beim Wenden und Rechtsabbiegern mit grünem BLECHpfeil....
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Schorsch
Beitrag 16.08.2007, 13:54
Beitrag #6


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Zitat (oscar_the_grouch @ 16.08.2007, 15:09) *
Dasselbe wie beim Wenden und Rechtsabbiegern mit grünem BLECHpfeil....



Wenden entspricht einem 2-fachen Linksabbiegen. Schon deshalb hat der Rechtsabbieger eindeutig Vorrang.
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Oberlehrer Lempel
Beitrag 16.08.2007, 14:11
Beitrag #7


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Hallo,
Zitat (Schorsch @ 16.08.2007, 14:54) *
Wenden entspricht einem 2-fachen Linksabbiegen.
darüber lässt sich aber durchaus streiten. Zweifaches Linksabbiegen liegt m.E erst dann vor, wenn zwischen den beiden Abbiegevorgängen eine nicht ganz unbedeutende Strecke liegt. So habe ich das irgendwo gelesen, ich meine in einem Gerichtsurteil ... ?

gez. Lempel
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Beitrag 16.08.2007, 14:21
Beitrag #8


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Zitat (Schorsch @ 16.08.2007, 15:54) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 16.08.2007, 15:09) *

Dasselbe wie beim Wenden und Rechtsabbiegern mit grünem BLECHpfeil....

Wenden entspricht einem 2-fachen Linksabbiegen. Schon deshalb hat der Rechtsabbieger eindeutig Vorrang.

Ich glaube, das Argument zielte daraufhin ab, dass der grüne Blechpfeil an einer Ampel quasi die Wirkung eines Stop-Schildes mit beinhaltet. Ich denke, deshalb hatte Oscar den Vergleich zu der von mir beschriebenen Situation hergestellt, die er selber als Pattsituation eingestuft hat. Das Patt (sofern es denn tatsächlich eines ist) ergäbe sich dann daraus, dass den Wender die Sorgfaltspflichten treffen (und er daher allen eventuell durch sein Wenden behinderten VT Vorfahrt gewähren muss), während für den Rechtsabbieger mit Blechpfeil an einer roten Ampel quasi ein Stop-Schild gilt, das ihn ebenso entrechtet.

Ganz anders ist es natürlich auf jeden Fall an einer Rechtsabbiegerampel mit grünen Ampelpfeil.

---

@Oberlehrer Lempel:

Zitat
1) wenn der freilaufende Rechtabbieger noch innerhalb Ihrer Wendekurve mündet, dann dürfen Sie beim Wenden die von dort kommenden Fahrzeuge nicht gefährden. Sie müssen sich also ggf. mit deren Führern verständigen und dazu erforderlichenfalls sogar anhalten.

2) Haben Sie an der Stelle, an der der freilaufende Rechtsabbieger mündet, Ihren Wendevorgang jedoch bereits "längst" abgeschlossen, dann haben Sie gegenüber den aus diesem Rechtsabbieger einfahrenden Fahrzeugen ohne Weiteres die Vorfahrt.

3) In dem Bereich zwischen 1) und 2) sollten Sie sich vorsichtshalber gemäß 1) verhalten.

Grundsätzlich erscheint mir die von Herrn Lempel geschilderte Auffassung auf jeden Fall sehr praxisnah zu sein - in der Regel gehe ich auch danach vor. (Es sei denn, der Rechtsabbieger bleibt von sich aus deutlich erkennbar ganz für mich stehen - dann gebe ich gerne zu, dass ich in der Regel keine zusätzlichen Kommunikationsbemühungen mehr anstelle, zumal manche Linksabbiegerampeln ja nur sehr kurz geschaltet sind und ich die Wender hinter mir nicht verärgern möchte).

Den Fall, dass der Rechtsabbieger erst weit hinter meiner Wendestelle einmündet, hatte ich hier zwar gar nicht in Erwägung gezogen, aber dann würde ich auch einfach weiterfahren (weil ich ja schon lange vor ihm auf der vorfahrtberechtigten Spur unterwegs war). Jedoch kann ich in diesem Punkt auch den logischen Einwand von Schorsch nachvollziehen - in diesem Falle allerdings eher in der Theorie, als in der Praxis. Obwohl: Es gibt auch solche Stellen, an denen ein etwas abseits liegender, separater Rechtsabbiegestreifen tatsächlich eine eigene Pfeilampel hat. Meistens gilt dort (eben deshalb) ein Wendeverbot. Aber auch nicht immer. Und die Ampel kann ich von der Rückseite aus schließlich auch nur eher schwerlich erkennen ... - bzw. man merkt es beim Wenden schon, aber man kann es IMHO nicht von einem Verkehrsteilnehmer erwarten, das zu merken.

Ich warte erst mal eventuelle weitere Antworten ab - vielleicht kommt ja noch eine inhaltliche Einigung zustande (denn eigentlich geht es mir ja gerade um diese Theorie - in der Praxis finde ich mich da schon irgendwie zurecht wink.gif ).

---

Zitat (Oberlehrer Lempel @ 16.08.2007, 16:11) *
Hallo,
Zitat (Schorsch @ 16.08.2007, 14:54) *

Wenden entspricht einem 2-fachen Linksabbiegen.
darüber lässt sich aber durchaus streiten. Zweifaches Linksabbiegen liegt m.E erst dann vor, wenn zwischen den beiden Abbiegevorgängen eine nicht ganz unbedeutende Strecke liegt. So habe ich das irgendwo gelesen, ich meine in einem Gerichtsurteil ... ?

gez. Lempel

Aber wenn dem nicht so wäre (Wenden = zweifaches Linksabbiegen), müsste mich doch meiner Ansicht nach z.B. ein grüner Lichtpfeil an einer Ampel auch bei einem U-Turn vor der Begegnung mit allen anderen VT schützen. Und das ist in der Regel nicht der Fall (entweder haben die Fußgänger nach dem Wenden Grün, oder es kreuzt sehr häufig eine mit grüner Pfeilampel freigegebene Rechtsabbiegerkolonne aus der Querstraße meine Spur, weil der Geradeausverkehr meiner Straße natürlich Rot hat). Ich interpretiere das so: Der grüne Ampelpfeil "schützt" mich nur bei einfachem Linksabbiegen vor allen anderen Verkehrsteilnehmern - aber nicht mehr bei zweifachem. Und bei mehreren Linksabbiegestreifen ordnet man sich zum Wenden ja auch ganz links ein - also genau so, als wollte man nach dem Linksabbiegen unmittelbar wieder links abbiegen. think.gif
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Beitrag 16.08.2007, 14:37
Beitrag #9


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Ist angekommen.
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swift
Beitrag 16.08.2007, 14:50
Beitrag #10


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Zitat (experience @ 16.08.2007, 15:37) *
Ist angekommen.

Was denn? think.gif
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Beitrag 16.08.2007, 15:40
Beitrag #11


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Zitat (swift @ 16.08.2007, 16:50) *
Zitat (experience @ 16.08.2007, 15:37) *

Ist angekommen.

Was denn? think.gif

Wenn du dir meinen letzten (richtigen) Beitrag in diesem Thread (nämlich den von 16:21 Uhr) genau ansiehst, wirst du feststellen, dass es sich dabei eigentlich um drei einzelne, relativ kurze Beiträge (mit den entsprechenden Zitaten) handelt, in denen ich auf einige der Dinge eingegangen bin, die im Laufe des Tages auf meine Frage hin geschrieben worden sind.

Dass es eigentlich drei Beiträge sind, wollte ich auch zusätzlich durch die Strukturierung verdeutlichen. Darauf, dass diese drei Kommentare vom System zu einem einzigen längeren Beitrag zusammengefasst worden sind, habe ich keinen Einfluss - sondern das liegt daran, dass die Edit-Zeit noch nicht abgelaufen war. Vielleicht hat sich deine Frage damit erledigt.

Unabhängig davon denke ich aber auch, dass es möglich sein muss, differenzierend auf Beiträge einzugehen und eventuell auch Gegenbeispiele, die einem einfallen, aufzuführen, wenn aus diesen hervorgehen könnte, dass etwas Geschriebenes eventuell doch nicht so eindeutig ist, wie es auf den ersten Blick erscheint (konkret meine ich damit unter anderem das Beispiel mit dem abgesetzten Rechtsabbieger, der aber dennoch eine eigene Pfeilampel hat) - andererseits aber zu verdeutlichen, dass einem das Argument eines anderen Users insgesamt schon einleuchtet. Wenn solche Abschnitte dann länger werden, dann liegt das an dem vielseitigen "Einerseits, aber Andererseits", und somit an der Differenzierung. Wäre das im Allgemeinen auch nicht mehr erlaubt, dann könnten die User nur noch einseitig und unter Ausklammerung wesentlicher Tatsachen argumentieren, und die Schlüssigkeit und Verlässlichkeit der Beiträge würden IMHO zwangsläufig darunter leiden - vor allem, wenn es um solche komplexen Verkehrssituationen geht, die sich nicht unmittelbar (und objektiv völlig eindeutig, für jeden auf Anhieb erkennbar) aus der StVO ergeben, sondern eines gewissen Interpretationsspielraums bedürfen. think.gif

Davon abgesehen habe ich im Moment auch das Gefühl, aufgrund der Überlänge einiger (oder eben: zu vieler) meiner vorangegangenen Postings gerade unter besonderer Beobachtung zu stehen und dabei auch viel kritischer beäugt zu werden als andere User, die zum Teil (durchaus auch öfter) längere Beiträge posten, als ich das hier getan habe.

LG M.
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swift
Beitrag 16.08.2007, 16:57
Beitrag #12


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Zitat (experience @ 16.08.2007, 16:40) *
Davon abgesehen habe ich im Moment auch das Gefühl, aufgrund der Überlänge einiger (oder eben: zu vieler) meiner vorangegangenen Postings gerade unter besonderer Beobachtung zu stehen und dabei auch viel kritischer beäugt zu werden als andere User, die zum Teil (durchaus auch öfter) längere Beiträge posten, als ich das hier getan habe.


Ich habe zumindest kein Problem mit der Länge deiner Beiträge.
Ganz im Gegenteil, ich finde es gut, wenn sich jemand Zeit nimmt und die Problematik genauestens erörtert.

Wird ja hier niemand gezwungen, etwas zu lesen.

wavey.gif

PS:
Es wäre schön, wenn sich das auch @Achim mal zu Herzen nehmen würde, denn nach solchen Bemerkungen wie oben, vergeht einem teilweise wirklich die Lust am Schreiben. sad.gif
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Schorsch
Beitrag 16.08.2007, 16:58
Beitrag #13


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Zitat (experience @ 16.08.2007, 16:21) *
Das Patt (sofern es denn tatsächlich eines ist) ergäbe sich dann daraus, dass den Wender die Sorgfaltspflichten treffen (und er daher allen eventuell durch sein Wenden behinderten VT Vorfahrt gewähren muss), während für den Rechtsabbieger mit Blechpfeil an einer roten Ampel quasi ein Stop-Schild gilt, das ihn ebenso entrechtet.



Das Stop-Schild "entrechtet" nicht. Abgesehen davon, dass man anhalten muss, untersscheidet es sich nicht vom normalen "Vorfahrt achten". Der Rechtsabbieger hat auch an einem Stop-Schild Vorrang vor einem entgegenkommenden Linksabbieger. Und der Wender ist aus Sicht des Rechtsabbiegers ein entgegenkommender Linksabbieger.

(§9(4) StVO: Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. )
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Peter Lustig
Beitrag 16.08.2007, 17:06
Beitrag #14


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Zitat (Schorsch @ 16.08.2007, 13:43) *
Da der "Freilaufende" Bestandteil der Kreuzung ist, an der gewendet wurde, kann m.E. der Wendevorgang nicht abgeschlossen sein. Abgeschlossen ist er frühestens nach Verlassen des Kreuzungsbereichs.

Das Wenden hat mit dem Verlassen des Kreuzungsbereichs nichts zu tun. Das Wenden ist mit dem Erreichen der Gegenrichtung vollendet (BayObLG PVT 96 255; OLG Celle VerkMitt. 83 87).
Zitat (Oberlehrer Lempel @ 16.08.2007, 15:11) *
Hallo,
Zitat (Schorsch @ 16.08.2007, 14:54) *

Wenden entspricht einem 2-fachen Linksabbiegen.
darüber lässt sich aber durchaus streiten. Zweifaches Linksabbiegen liegt m.E erst dann vor, wenn zwischen den beiden Abbiegevorgängen eine nicht ganz unbedeutende Strecke liegt. So habe ich das irgendwo gelesen, ich meine in einem Gerichtsurteil ... ?

gez. Lempel

Ein Wenden liegt nur vor, wenn bei dem gesamten Fahrmanöver die bisherige Fahrbahn benutzt wird (BGHSt NJW 82 2454). Jedoch ist bei durch einen Mittelstreifen getrennten Fahrbahnen dessen Breite von Bedeutung. Laut OLG Düsseldorf, VRS 97 269, bzw. OLG Hamm, NZV 97 438, ist ein Wenden (kein doppeltes Linksabbiegen) anzunehmen, wenn ein Anhalten in der Mittelstreifenunterbrechung nicht möglich wäre. Dies gilt zumindest dann, wenn der Mittelstreifen schmaler als das wendende Fahrzeug lang ist (BGHSt NJW 82 2454).

Wenden erfordert äußerste Sorgfalt (OLG Schleswig VRS 53 143; = größtmögliche Vorsicht --> BayObLG VRS 58 451), schließt jedoch eine Berufung auf den Vertrauensgrundsatz nicht völlig aus (OLG Frankfurt VerkMitt. 76 92; KG Berlin VRS 66 152). Der Wendende trägt die Hauptverantwortung (OLG Saarbrücken VerkMitt. 77 23; OLG Köln VR 79 41). Dies schließt jedoch fremde Mitschuld nicht aus. Der Wendende trägt die Verantwortung praktisch allein (OLG Köln VR 99 993; OLG Düsseldorf VR 83 40; KG Berlin VerkMitt. 91 2 und weitere), fremde Mitschuld ausgenommen (OLG Celle VRS 100 289, OLG Koblenz MDR 95 475, OLG FRankfurt VRS 51 120 und weitere).

Unter diesen Gesichtspunkten ist den Antworten unseres Oberlehrers Lempel uneingeschränkt zuzustimmen. Die äußerste Sorgfaltspflicht gegenüber jedem anderen Verkehrsteilnehmer ergibt sich allein aus der Tatsache des Wendevorgangs. Muss man dagegen von einem Abbiegen sprechen, greift der § 9 Abs. 5 StVO nicht. In den Fällen der Fragestellungen Nr. 1 und 2 ist somit eine Verständigung der beteiligten Fahrzeugführer erforderlich. Kommt es dabei zu einer Gefährdung bzw. zu einem Unfall, handeln beide beteiligte Fahrzeugführer ordnungswidrig. Aufgrund der größeren Sorgfaltspflicht, die den Wendenden trifft, dürfte diesem haftungsrechtlich bei einem Schaden der höhere Schuldanteil und damit die höhere Schadensquote beigemessen werden.
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Beitrag 16.08.2007, 17:14
Beitrag #15


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Zitat (Schorsch @ 16.08.2007, 17:58) *
Das Stop-Schild "entrechtet" nicht. Abgesehen davon, dass man anhalten muss, untersscheidet es sich nicht vom normalen "Vorfahrt achten". Der Rechtsabbieger hat auch an einem Stop-Schild Vorrang vor einem entgegenkommenden Linksabbieger. Und der Wender ist aus Sicht des Rechtsabbiegers ein entgegenkommender Linksabbieger.

Das leuchtet mir - streng analog der StVO (und ohne zusätzliche Auslegungen) - so weit noch ein. Aber demnach dürfte es dann doch auch gar keine Stellen geben, an denen ein normaler Linksabbieger an einer grünen Ampel auf einen gegenüberliegenden, freilaufenden und unbeampelten Rechtsabbieger stößt. Oder sollte der Rechtsabbieger dann tatsächlich auch Vorfahrt haben? Zumindest ist das in der Praxis sicherlich nicht so, und offensichtlich ist es auch nicht so gedacht.

Und was wäre dann, wenn der normale Linksabbieger von Gegenüber sogar einen grünen Ampelpfeil nach links hätte, der ihm die freie Fahrt geben würde? Woher sollte der PKW am freilaufenden Rechtsabbieger von Gegenüber dann wissen, dass der ihm entgegenkommende Linksabbieger eine Pfeilampel hat und er somit (nach dieser Auslegung aber NICHT) vor dem Linksabbieger die Vorfahrt gewähren MÜSSTE (weil es ja sonst einfach knallen würde, weil nämlich beide Vorfahrt hätten)?

Irgendwo scheint da doch ein Haken dran zu sein ... think.gif

Oder die Republik ist voll von rechtswidrigen Ampelkreuzungen ... crybaby.gif

Oder ist es nicht generell so, dass die allgemeine Tatsache, dass ein Rechtsabbieger Vorfahrt vor einem entgegenkommenden Linksabbieger hat, nur so lange gilt, wie Schilder nichts davon Abweichendes anordnen? think.gif Gerade das aber wäre dann doch IMHO auch bei einem grünen Blechpfeil der Fall (übrigens auch im Falle eventueller normaler Linksabbieger, die bei ihrerseits grüner Ampel entgegenkommen) - und daraus ergäbe sich doch dann beim Wenden (aufgrund der besonderen Sorgfaltsplicht des Wenders) an einem Grünpfeilschild die Pattsituation, die Oscar meinte. think.gif Oder sehe ich das falsch?
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fritz440kombi
Beitrag 16.08.2007, 17:14
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... ach haben wir es da in Östereich leicht ... Wendende, Rückwärtsfahrende und Umkehrende Fahrzeuge sind kein fließender Verkehr und haben daher gegenüber Fz im Fließverkehr Wartepflicht ... als ob sie aus einer Parklücke führen ... da gibt es keine Diskussionen ...

Dadurch erübrigt sich auch die Diskussion des Vorrangs eines Rückwärts in die Kreuzung Einfahrenden von rechts ...


und zur Vorrangzeichendebatte des "freilaufenden Rechtsabbiegers (finde ich köstlich, gibt es auch eine freiläufige Rechtsbbiegerin??): Linksabbieger hat ja die Kreuzung bereits verlassen und ist an der fei einlaufenden Spur schon Querverkehr und damit Vorrang vor dem Wagen mit dem Zeichen Vorrang geben oder Stop (gehe dabei davon aus, daß die Freilaufende Spur von der geradeauspur durch eine Insel getrennt sein muß, sonst geht die Anordnung ja gar nicht .... Knackpunkt: es sind zwei Kreuzungssituationen für den der links will ...


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Nerari
Beitrag 16.08.2007, 17:22
Beitrag #17


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Zitat (Schorsch @ 16.08.2007, 14:54) *
Wenden entspricht einem 2-fachen Linksabbiegen. Schon deshalb hat der Rechtsabbieger eindeutig Vorrang.


Sorry, aber das ist Unsinn. Ich kenne mehrere Situationen, in denen der freilaufende(!)Rechtsabbieger ein "Vorfahrt achten" wie vom TE beschrieben hat, damit der Linksabbieger nicht warten muss. Z.B. oft, wenn man auf eine BAB abbiegt.


Zitat (swift @ 16.08.2007, 17:57) *
Ich habe zumindest kein Problem mit der Länge deiner Beiträge.
Ich schon. Vieles kann man auch deutlich kürzer und prägnanter ausdrücken.
Zitat
Wird ja hier niemand gezwungen, etwas zu lesen.
ICh fände es schon schön, wenn man nicht genötigt würde, den einen oder anderen Beitrag in einem Thread lediglich zu überfliegen whistling.gif
Zitat
:
Es wäre schön, wenn sich das auch @Achim mal zu Herzen nehmen würde, denn nach solchen Bemerkungen wie oben, vergeht einem teilweise wirklich die Lust am Schreiben.
Nein. Der Hinweis auf die Netiquette war mehr als überfällig. Und die Lust am Schreiben um des Schreibens willen soll einem ja vergehen wink.gif

@experience: Versuche doch mal, dich wirklich kürzer zu fassen. (Das schult auch sonst fürs Leben. In einer mündlichen diskussion kannst Du ja auch nicht ohne Ende reden wink.gif So ein Gelabere wie bei Dir habe ich ja selten erlebt SCNR

Zitat (experience @ 16.08.2007, 18:14) *
Aber demnach dürfte es dann doch auch gar keine Stellen geben, an denen ein normaler Linksabbieger an einer grünen Ampel auf einen gegenüberliegenden, freilaufenden und unbeampelten Rechtsabbieger stößt. Oder sollte der Rechtsabbieger dann tatsächlich auch Vorfahrt haben?

Nein, natürlich nicht. Der freilaufende Rechtsabbieger hat, wenn er ein Vorfahrt achten Schild hat, die Vorfahrt des Querverkehr zu achten, ganz gleich, wie der zum Querverkehr wird.

Gruß
Nerari
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Beitrag 16.08.2007, 19:15
Beitrag #18


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Zitat (Nerari @ 16.08.2007, 18:22) *
Versuche doch mal, dich wirklich kürzer zu fassen. (Das schult auch sonst fürs Leben. In einer mündlichen diskussion kannst Du ja auch nicht ohne Ende reden wink.gif So ein Gelabere wie bei Dir habe ich ja selten erlebt

Zu deinem letzten Satz könnte ich dich jetzt auch auf die Netiquette hinweisen, denn man kann Kritik auch anders äußern.

Ich finde es OK, dass man die Länge meiner Beiträge im Allgemeinen kritisiert - aber dass der Verweis auf die Netiquette jetzt im Zusammenhang mit drei aufeinanderfolgenden Eröffnungs-Postings kommt, von denen eines noch nicht einmal 30 Zeilen (etwa 3500 Zeichen) umfasste, ein anderes knapp über 5000 Zeichen und ein drittes (das erste, das von Achim kritisiert worden war) etwa 8000 Zeichen - aber ohne ausführliche und optisch entsprechend aufbereitete Beispielschilderungen auch nur noch unter 5000 Zeichen - das kann ich gerade JETZT nicht so ganz verstehen. Ich habe mich ja schon deutlich reduziert. Und ich sehe hier etliche Postings von anderen Usern, die länger sind als die letzten von mir - und die sind nicht zurechtgewiesen worden. Also gehe ich davon aus, dass es auch noch die Spätfolgen von früheren Postings von mir sind.

Trotzdem nehme ich es mir zu Herzen - speziell für solche Situationen, in denen es problemlos möglich wäre, sich kürzer zu fassen. Aber ich denke mir ja auch etwas dabei, wenn ich schreibe, und labere nicht einfach um des Laberns Willen herum. Natürlich hätte ich meine Frage in diesem Thread auch in viel einfacherer Form stellen können, nämlich so: "Wenn ich einen U-Turn mache und dabei nach dem Wenden einem freilaufenden Rechtsabbieger in die Quere komme, wer hat dann Vorfahrt?"

Das hätte dann dazu geführt, dass einige unregelmäßige Leser des VP gar nicht gewusst hätten, was ein "freilaufender Rechtsabbieger" sein soll - dann hätte vielleicht irgendjemand geantwortet, dass ich beim Wenden eine besondere Sorgfaltspflicht habe, und ein weiterer Schreiber hätte vielleicht hinzugefügt, dass das davon abhänge, ob ich selbst meine Vorfahrt vor dieser Einmündungsstelle angezeigt bekommen habe. Damit hätte ich also exakt all die Fragen beantwortet bekommen, die mir selber auch schon klar waren - und gerade deshalb habe ich ja vorab meine eigenen Gedanken dazu dargelegt, weil ich auf entsprechend vielschichtige und differenzierte Antworten und evtl. anschließende Diskussionen gehofft hatte, die sich dann ja auch vielfach ergeben haben. Und diese tiefere Auseinandersetzung hätte es bei einer viel einfacheren und allgemeineren Formulierung der Frage sonst vielleicht erst nach ein paar Tagen gegeben, wenn der Thread überhaupt entsprechende Beachtung gefunden hätte. Das habe ich hier schon öfters bei anderen Threads beobachtet, in denen ein User (meist ein Fahranfänger) eine relativ einfache Frage gestellt hat, die dann auch eben so schnell, einfach und allgemein beantwortet war, wie meine U-Turn-Frage das evtl. auch hätte sein können - nur dass mir das dann nicht wirklich weitergeholfen hätte. Also habe ich meine eigenen Gedanken dazu gleich mit gepostet, um zu zeigen, dass mir bestimmte Sachverhalte schon bekannt sind, dass es mir aber darüber hinaus um die (evtl. nicht ganz eindeutigen) Implikationen geht.

Wenn das nicht mehr erlaubt sein soll, dann stelle ich im VP demnächst nur noch Fragen im Schlagzeilenformat - oder stelle gar keine Fragen mehr, weil mir dann auch die ebenso einfachen Antworten nicht mehr weiterhelfen würden. Einfache Frage => Einfache Antwort, die meine wirklichen Fragen vielleicht gar nicht beantwortet. Komplexe Frage => Klar differenzierte Antwort, die mir wirklich weiterhilft (wie z.B. die meisten Antworten von Peter Lustig, Herrn OL Lempel, Schilderwald u.a.).

Und ganz ehrlich, Nerari:

Es zwingt dich wirklich niemand dazu, meine Beiträge zu lesen, wenn sie dir zu lang sind - und demnach zwingt dich auch niemand dazu, sie zu überfliegen, WENN sie dir zu lang sind. Einige andere lesen sie offenbar (zumindest in der Länge wie hier in diesem Thread) recht ausführlich. Aber wenn du dich dazu entscheidest, einen Beitrag zu lesen, dann ist es dein freier Wille, das zu tun. Niemand zwingt dich dazu - außer möglicherweise dir selbst. Und es gibt nun mal kompliziertere Fragen. Wenn ich den allgemeinen Schreibstil irgendeines Users nicht ab kann, dann lese ich auch seine Beiträge nicht mehr.

Bei dir ist mir übrigens auch schon mal aufgefallen, dass du manchmal ausführlich geschilderte, kompliziertere Fragen nur überfliegst (und dir dann vielleicht denkst: "Warum hätte der oder die das denn nicht viel kürzer schreiben können?") - dass du dann eine Antwort oder ein Urteil dazu postest und manchmal erst hinterher merkst, dass deine Antwort zu allgemein war und die eigentliche Frage gar nicht getroffen hat (wie z.B. in dem Thread zum Überholverbot in Bezug auf Linksabbieger).

Was ich mache, ist, dass ich mittlerweile wirklich versuche, mich so kurz zu fassen, wie mir das möglich ist, ohne dabei wesentliche inhaltliche oder argumentative Einschränkungen in Kauf nehmen zu müssen. Wenn ich längere konkrete Beispiele zur Veranschaulichung poste, dann setze ich sie schon absichtlich optisch ab (wie bei den fehlenden Ortstafeln), um ein eventuelles selektives Lesen und Überspringen zu vereinfachen. Und wenn ich etwas schreibe, das ich im Zusammenhang mit der Fragestellung zwar für wichtig halte, das aber nur noch einen indirekten Bezug zum Thema aufweist (wie der Teil in den eckigen Klammern im 1. Beitrag), dann rücke ich ihn auch entsprechend optisch ab, damit man ihn ggfs. auslassen kann.

Aber wenn ich hier nicht mehr differenzieren und mit Für und Wider, "Einerseits, aber Andererseits" argumentieren darf, dann kann ich hier auch keine weniger offensichtlichen Verkehrssituationen mehr aufgreifen, sondern kann nur noch solche Fragen stellen, deren Beantwortung man schon eindeutig vor dem Ablegen der theoretischen Prüfung gelernt hat - und die kann ich mir in der Regel auch selber beantworten. Die einfach zu beschreibenden Situationen sind nämlich i. d. R. auch völlig eindeutig - auf den ersten Blick erkennbar, dem Gesetzestext wörtlich entnehmbar - geregelt. Kompliziertere aber eben nicht immer.

Und wenn 3500 oder 5000 Zeichen einen fast schon unzumutbar langen Beitrag im VP kennzeichnen sollten, dann sollte die maximal mögliche Beitragslänge von 35.840 Zeichen erheblich nach unten korrigiert werden - weil die Botschaft, die davon ausgeht ("Fasse dich so kurz wie möglich - aber wenn das mal nicht ohne Weiteres möglich ist, dann ist es auch nicht so schlimm"), dann einfach fehl am Platze ist. Wenn du mir also eine längere Passage in diesem Thread nennst, in der ich wirklich völlig überflüssig und inhaltslos herumgelabert habe, dann ziehe ich mir diesen Schuh an - sonst möchte ich dich nämlich einfach bitten, mir konkret in diesem Thread die Stellen aufzuzeigen, die ich problemlos hätte aussparen können, weil sie ohne jede inhaltliche Relevanz zum Thema sind und auch für die Art und Weise der darauf folgenden Antworten belanglos waren. Die Länge alleine ist für mich kein Argument - denn dann dürfte man bestimmte Fragen gar nicht mehr stellen, bzw. bestimmte Antworten nicht mehr posten. Und das gilt auch für diese - bevor du dich also auch hier wieder über die Länge ärgerst (falls du es gelesen hast), solltest du vielleicht erst einmal die einzelnen Punkte durchgehen, die ich darin aufgegriffen habe - und dann wirst du evtl. merken, dass es nicht inhaltslos war. Dass ich mich manchmal kürzer fassen könnte und sollte, sehe ich ja ein. Aber speziell in diesem Thread erkenne ich die angebliche Redundanz, die mir vorgeworfen wird, nicht ganz.

Und auch zu der Länge dieses Statements in Relation zu seinem Inhalt stehe ich voll und ganz.

Gruß, Martin.
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fritz440kombi
Beitrag 16.08.2007, 19:42
Beitrag #19


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rofl1.gif Entschuldigen Sie Verehrteste, ich schreibe Ihnen einen langen Brief, weil ich für einen kurzen keine Zeit hatte (Goethe an Fr. v. Stein?)

Auch der Dichterfürst mußte sich Zeit zum Formulieren nehmen ....

Aber BTW: Vieleicht werden Deine Postings lesbarer, wenn Du sie als Balladen reimst ....

Vorschlag: "Die Würgschaft" ... rofl1.gif


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Beitrag 16.08.2007, 19:50
Beitrag #20


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Danke für diesen überaus sachlichen und konstruktiven Beitrag.

Und ich dachte glatt schon, ICH müsste mir hier die Netiquette vorlesen lassen ... whistling.gif
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fritz440kombi
Beitrag 16.08.2007, 19:57
Beitrag #21


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rolleyes.gif Aber Bitte-gerne geschehen! Nimm´s doch mit Humor! think.gif shutup.gif


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Beitrag 16.08.2007, 20:03
Beitrag #22


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Ich bin gar nicht so schnell eingeschnappt und komme auf humorvolle Sticheleien ebenso gut klar wie auf berechtigte Kritik.

Aber wie sollte ich das mit der "Würgschaft" denn bitteschön sonst verstehen? So "humorig" fand ich das jetzt nicht ... think.gif
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fritz440kombi
Beitrag 16.08.2007, 20:07
Beitrag #23


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Dann nimm eben "Zauderlehrling" und entschuldige die andere ist gar nicht vom alten Goethe ...! rofl1.gif


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Beitrag 16.08.2007, 20:10
Beitrag #24


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OK, ist schon in Ordnung, ich bin nicht nachtragend ... giveup.gif

Edit:

Wenn du deinen letzten Post noch weiter in diese Richtung editierst, muss ich mir das allerdings noch mal überlegen ... wink.gif
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Nerari
Beitrag 16.08.2007, 20:58
Beitrag #25


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Zitat (Nerari @ 16.08.2007, 18:22) *
..... So ein Gelabere wie bei Dir habe ich ja selten erlebt SCNR

Sorry, war nicht super- ernst gemeint. Aber dass du einen etwas weitschweifigen Stil hast, ist anscheinend nicht nur mir aufgefallen wink.gif Deswegen übrigens auch das scnr....

Zitat (experience @ 16.08.2007, 20:15) *
....

So, ich habe den ganzen Beitrag gelesen yes.gif.

Zum einen: Natürlich "zwingt" mich keiner, jeden Beitrag ganz zu lesen. Andererseits lese ich in einer Diskussion gerne jeden Beitrag, und insofern bin ich dann schon genötigt, einen ganzen Beitrag von Dir in seiner epischen Breite zu lesen, wenn mir kein Aspekt, der in der bisherigen Diskussion angeführt wurde, entgehen soll. Wenn Du natürlich willst, dass man Deine Beiträge eher überfliegt, dann kannst du natürlich weiterhin so auslandend schreiben. Nur höre ich dann, analog zu einer mündlichen Diskussion, nur noch "mit halbem Ohr" hin, werde also sowieso nicht jedes Detail erfassen.

Zum anderen muss man in einem Fachportal nicht jeden Fachausdruck, den man verwendet, wieder neu einführen. Glaube mir, ein großer Teil der User weiß z.B. mit dem Ausdruck "freilaufender Rechtabbieger" sicher etwas anzufangen. Und wenn es einer wirklich nicht weiß, was ist verkehrt daran, es ihm dann in der Diskussion kurz zu erläutern, wenn er fragt, anstatt alle User, die es bereits wissen, im Eröffnungsbeitrag mit der Erklärung zu langweilen?

Also: Ein gewisses Wissen darf also sicher vorausgesetzt werden wink.gif .

Und ich zeige Dir jetzt mal, wie z.B. ich einen Eröffnungsbeitrag zu der von Dir genannten Situation verfasst hätte (die übrigens soooo kompliziert und außergewöhnlich nun auch nicht wirklich ist...):

Zitat ( Vorschlag Nerari)
Folgende Situation begegnet mir häufig beim Fahren:

Ich fahre eine Straße mit baulicher Mitteltrennung. An einer (grünen) Ampel wende ich. Dann, also nachdem ich gewendet habe, mündet von der Kreuzung aus der Richtung, die gerade "rot" hat, eine "freilaufende Rechtabbiegerspur" ein. Diese ist aber nicht beampelt, sondern lediglich mit einem "Vorfahrt beachten" Zeichen (205) versehen. Ich selbst habe aber kein Vorfahrtgebendes Zeichen (301/306).

Wer hat hier Vorfahrt?

Einerseits habe ich beim Wenden natürlich besondere Vorsicht walten zu lassen (evtl ist die Fußgängerampel grün etc.), anderereits kann ich das Zeichen 205 des Abbiegers deutlich sehen, kann also davon ausgehen, dass ich auch ohne ein Zeichen 301/306 hier Vorfahrt habe.

Oder herrscht hier gewissermaßen ein "Patt" think.gif (kann ich mir eigentlich nicht vorstellen huh.gif )
Für "Erhellung" lightbulb.gif wäre ich dankbar.

Gruß....



M.E. fehlt hier nicht wirklich wichtiges, aber der Beitrag ist deutlich besser zu lesen wink.gif

Gruß
Nerari
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Beitrag 16.08.2007, 21:16
Beitrag #26


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Zitat (Nerari @ 16.08.2007, 21:58) *
Zitat (Nerari @ 16.08.2007, 18:22) *

..... So ein Gelabere wie bei Dir habe ich ja selten erlebt SCNR

Sorry, war nicht super- ernst gemeint. Aber dass du einen etwas weitschweifigen Stil hast, ist anscheinend nicht nur mir aufgefallen wink.gif Deswegen übrigens auch das scnr....


Ich weiß noch nicht mal, was SCNR bedeutet ... whistling.gif Daher sorry, wenn ich es fehlinterpretiert habe.

Zitat (experience @ 16.08.2007, 20:15) *
....

Zu dem freiaufenden Rechtsabbieger und dem gewissen Grundwissen, das vorausgesetzt werden kann: Ich habe dieses Grundwissen wohl selbst nicht gehabt, da mir der Ausdruck unbekannt war und ich ihn kürzlich zum ersten Mal in einem anderen Thread gelesen hatte. Ich wusste auch nicht, dass es sich dabei um einen Fachausdruck handelt - ich hielt es eigentlich eher für eine von dem entsprechenden User selbst gewählte Umschreibung - und daher habe ich sie noch einmal näher erläutert.

Insgesamt nehme ich die Kritik ja schon sehr ernst. Und vielleicht hast du auch bemerkt, dasss meine Beiträge im vergleich zur Anfangszeit schon kürzer geworden sind. Ich lese auch (während des Semesters) mehrmals in der Woche sehr ausführliche Texte über 30 oder 40 Seiten für die Uni - am Anfang konnte ich das auch kaum ertragen - aber vielleicht bin ich auch gerade deshalb bezüglich sehr langer Texte mit der Zeit ein wenig "abgestumpft" und verstehe nicht mehr so ganz, wie andere das beim Lesen empfinden.

Ich hätte vielleicht auch diesen Eingangsbeitrag noch etwas straffen können - aber mir war es z.B. auch wichtig, dass am Ende nicht wieder alles nur auf die Frage mit den (meist eben fehlenden) vorfahrtgebenden Schildern hinausläuft. Das wollte ich nämlich verhindern - daher z.B. auch der letzte eingeklammerte Passus - aber natürlich mit dem Verweis darauf, dass ich das auch nicht einfach so als irrelevant abtun möchte (zumal ich mich auch selbst über fehlende Schilder an diesen Stellen ärgere). (Und gerade nachdem die Diskussion um ein Vorfahrts-Patt bei offiziell unzureichender Beschilderung auch schon an anderen Stellen geführt worden ist, hatte ich befürchtet, dass diese Diskussion nun auch damit enden könnte).

Aber es ist in Ordnung, und Ermahnungen wie die von dir oder Achim, nehme ich mir auch zu Herzen.

Lieben Gruß, Martin.
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experience
Beitrag 17.08.2007, 04:07
Beitrag #27


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Sorry übrigens, dass ich deine kurze Frage ("Was denn?") ganz anders verstanden hatte, als sie gemeint war.

Ich hatte schon gar nicht mehr mit Zuspruch gerechnet ... Danke noch mal für deine moralische Unterstützung!

Trotzdem werde ich natürlich versuchen, mich im weiteren Verlauf kürzer zu fassen, da es schon zu oft bemängelt worden ist.

LG wavey.gif
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dedi
Beitrag 17.08.2007, 06:45
Beitrag #28


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SCNR = Sorry, could not resist
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Schorsch
Beitrag 17.08.2007, 11:07
Beitrag #29


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Zitat (Nerari @ 16.08.2007, 19:22) *
Zitat (Schorsch @ 16.08.2007, 14:54) *

Wenden entspricht einem 2-fachen Linksabbiegen. Schon deshalb hat der Rechtsabbieger eindeutig Vorrang.


Sorry, aber das ist Unsinn. Ich kenne mehrere Situationen, in denen der freilaufende(!)Rechtsabbieger ein "Vorfahrt achten" wie vom TE beschrieben hat, damit der Linksabbieger nicht warten muss. Z.B. oft, wenn man auf eine BAB abbiegt.


Mein Zitat bezog sich auf das Beispiel Grünpfeil vs. Wender nicht auf den "Feilaufenden".
Also bitte nicht Zitate aus dem Zusammenhang reißen und dann Unsinn unterstellen.
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Beitrag 17.08.2007, 17:16
Beitrag #30


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Zitat (Schorsch @ 17.08.2007, 12:07) *
Mein Zitat bezog sich auf das Beispiel Grünpfeil vs. Wender nicht auf den "Feilaufenden".
Also bitte nicht Zitate aus dem Zusammenhang reißen und dann Unsinn unterstellen.

Also muss man an einer roten Ampel mit grünem Blechpfeil nur Rücksicht auf Querverkehr (und Fußgänger natürlich) nehmen, nicht aber auf entgegenkommende Linksabbieger? Wenn diese Linksabbieger einen grünen Ampelpfeil haben, dürfte gegenüber zwar kaum ein grüner Blechpfeil für Rechtsabbieger angebracht sein. Aber was ist, wenn die Linksabbieger "Normalgrün" haben - ohne grünen Ampelpfeil (auch hinter der Kreuzung nicht) - und der Gegenverkehr hat trotzdem Rot (was ja vorkommt), aber einen grünen Blechpfeil. Hätte er dann wirklich auch Vorfahrt vor den entgegenkommenden Linksabbiegern, die Grün haben, wenn er selber bei Rot abbiegt? Oder kommt so was in der Praxis gar nicht vor? think.gif

Den Vergleich zu dem Freilaufenden hatte ich ja auch schon vor Nerari hergestellt. Ich zumindest hatte ihn wirklich nur als Vergleich gemeint. Denn ein freilaufender Rechtsabbieger ist schließlich (wenn er nicht ganz weit abseits steht) auch Bestandteil derselben Kreuzung - und wenn ein "Quasi-Stoppschild" am Grünpfeil gegenüber entgegenkommenden Linksabbiegern nicht entrechtend wirken soll, dann frage ich mich, warum es dann das Zeichen 205 am Freilaufenden tun sollte. Nerari meinte zwar, die Linksabbieger von Gegenüber seien dort automatisch schon Querverkehr - aber wenn der Freilaufende zu derselben Kreuzung dazugehört, dann dürfte das IMHO zumindest offiziell nicht so einfach sein, wenn man die StVO wörtlich nimmt. Ich dachte immer, ich müsste als Rechtsabbieger dort nur deshalb warten, weil ich logisch erschließen kann, dass die entgegenkommenden Linksabbieger eine grüne Ampel haben müssen, und ich nur ein Schild ohne Ampel.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ich weiß z.B. definitiv, dass mir mein Fahrleher an genau dieser Stelle in Sinzig erklärt hat, dass ich als Linksabbieger (ohne Ampel!) dem entgegenkommenden freilaufenden Rechtsabbieger gegenüber Vorfahrt gewähren müsste, weil ich links abbiege, und er rechts (leider ist die Auflösung dort nicht so gut - und man muss auch wissen, dass unter den Bäumen eine Straße versteckt ist - also gegenüber von der Stelle mit dem Freilaufenden). Mich hatte das damals auch schon verwundert, weil der Freilaufende hier (aus meiner Perspektive als Linksabbieger) ein ganzes Stück weiter links liegt, aber mein Fahrleher erzählte mir, etwas sei so lange als EINE Kreuzung zu betrachten, wie sich die gegenüberliegenden Straßen überschneiden - und das würde eben nicht für einzelne baulich getrennte Spuren, sondern für den Kreuzungskomplex als Gesamtes gelten. (Denn wenn es für baulich getrennte Spuren auch gelten würde, müsste ich ja demnach an praktisch allen Stellen mit baulicher Trennung in der Mitte beim Linksabbiegen auch keinen Gegenverkehr mehr beachten. (Insofern kann ich diese Aussage meines Fahrlehrers auch gut nachvollziehen - zumindest eben in der Theorie). Natürlich ist mir auch damals schon aufgefallen, dass in der Praxis an dieser Stelle die Linksabbieger durchfahren und die entgegenkommenden Rechtsabbieger warten - das hatte aber auch mein Fahrlehrer nie bestritten - er gab mir nur verkehrsrechtlich relevante Tipps für die Prüfung. Solche unbeampelten 4er-Kreuzungsstellen mit Freilaufenden gibt es schließlich selten genug. Aber hat mir mein Fahrleher damals Mist erzählt, oder kann es sein, dass die StVO hier von den Verkehrsplanern tatsächlich ein wenig strapaziert wird?

(Denn wo will man da die Grenze ziehen: Wenn man argumentiert, dass der Freilaufende eine eigene Kreuzungsstelle ist, weil er baulich abgetrennt ist, müsste das dann nicht theoretisch sehr oft auch für den geradeausfahrenden Gegenverkehr gelten, der manchmal, wie z.B. hier in Essen-Huttrop extrem weit versetzt links liegt? (Das ist zwar ein Extrembeispiel, und immerhin gibt es hier Haltemarkierungen und gelbe Blinkpfeile, aber da liegt doch immerhin eine ganze Autobahn dazwischen???) think.gif

[Das in der Mitte ist btw nur eine separat beampelte Busspur, die hier aus dem Zwischenbereich der BAB wieder hoch führt - also nicht irritieren lassen. Eine normale Auffahrt gibt es auf dieser Seite gar nicht - die liegt ein ganzes Stück weiter hinten].

Ich bekomme (gerade bezüglich des Freilaufenden) allmählich Zweifel, ob Theorie und Praxis hier auseinanderklaffen ... think.gif

Kann es sein, dass die StVO von den Verkehrsplanern von Fall zu Fall entgegengesetzt ausgelegt wird? Denn wenn ein Freilaufender für den entgegenkommenden Linksabbieger Querverkehr sein soll, weil er deutlich versetzt ist, wie kann es dann an solchen Stellen wie der in Essen-Huttrop Gegenverkehr geben??? Interessanterweise kommt man hier nämlich (von einer der beiden Seiten aus) nach dem Passieren der Stelle mit Gegenverkehr auch noch mal an einem Freilaufenden vorbei - und da soll er dann natürlich warten müssen, weil er nicht mehr zur Kreuzung gezählt wird. Aber ist das nicht eigentlich extrem inkonsequent? Ist zwar hier eigentlich etwas offtopic.gif, aber die Frage drängte sich mir eben beim Überlegen auf ...

Gruß, Martin wavey.gif
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Nerari
Beitrag 17.08.2007, 17:59
Beitrag #31


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Zitat (Schorsch @ 16.08.2007, 13:43) *
Da der "Freilaufende" Bestandteil der Kreuzung ist, an der gewendet wurde, kann m.E. der Wendevorgang nicht abgeschlossen sein. Abgeschlossen ist er frühestens nach Verlassen des Kreuzungsbereichs.
Zitat (oscar_the_grouch @ 16.08.2007, 14:09) *
Es wird auf ein Patt hinauslaufen und §1.
Dasselbe wie beim Wenden und Rechtsabbiegern mit grünem BLECHpfeil....
Zitat (Schorsch @ 16.08.2007, 14:54) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 16.08.2007, 15:09) *

Dasselbe wie beim Wenden und Rechtsabbiegern mit grünem BLECHpfeil....

Wenden entspricht einem 2-fachen Linksabbiegen. Schon deshalb hat der Rechtsabbieger eindeutig Vorrang.
Zitat (Schorsch @ 17.08.2007, 12:07) *
Mein Zitat bezog sich auf das Beispiel Grünpfeil vs. Wender nicht auf den "Feilaufenden".
Also bitte nicht Zitate aus dem Zusammenhang reißen und dann Unsinn unterstellen.

Sorry, aber das sich Dein zitat nur auf das Beispiel mit dem Grünpfeil bezog, hat sich mir nicht erschlossen. Ich hatte es für eine Beantwortung der Frage des TE bzgl. der Vorfahrtregelung gehalten. notworthy.gif

Gruß
Nerari
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 18.04.2024 - 16:39