Was darf ein Polizist ausser Dienst? |
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Was darf ein Polizist ausser Dienst? |
10.08.2007, 10:29
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 119 Beigetreten: 20.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34371 |
Viele Polizisten sind ja Pendler, man sieht sie häufig an Bahnhöfen, oder auf der BAB auf dem Heimweg. Haben die ausser Dienst irgendwelche Befugnisse? Dürfen die in bestimmten Situationen irgendwie tätig werden? Was wären denn solche Situationen? MfG |
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10.08.2007, 10:35
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#2
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 25 Beigetreten: 15.06.2007 Wohnort: Herten Mitglieds-Nr.: 32910 |
Hallo FragMaster,
meines Wissens ist ein Polizist immer im Dienst und hat entsprechende Rechte und Pflichten. Gruß norler |
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10.08.2007, 10:35
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
Er darf alles das, was er auch im Dienst dürfte.
-------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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10.08.2007, 12:03
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6603 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Hallo FragMaster, nicht ganz: er darf sich (wie übrigens jeder Beamter - bei mir wäre das jedoch Unsinn) jederzeit selbst in Dienst versetzen.
meines Wissens ist ein Polizist immer im Dienst und hat entsprechende Rechte und Pflichten. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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10.08.2007, 12:12
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Hallo FragMaster, meines Wissens ist ein Polizist immer im Dienst und hat entsprechende Rechte und Pflichten. Dürfen sie dann auch Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch nehmen (im Privatfahrzeug)? |
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Gast_BAB3_* |
10.08.2007, 12:15
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#6
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...Er darf alles das, was er auch im Dienst dürfte... Wobei, wenn Du als hier im Forum schonmal was schilderst, was Dir in Deiner Freizeit passiert ist und Du bist nicht eingeschritten, bzw. hast ne Anzeige geschrieben, dann wirst Du von manch einem ans Kreuz genagelt, so nach dem Motto: "Du darfst nicht nur, Du musst sogar, auch in Deiner Freizeit einschreiten!" Wenn nicht, bist Du automatisch ein schlechter Beispiel Ansonsten wie meine Vorschreiber... |
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10.08.2007, 12:26
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 |
Dürfen sie dann auch Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch nehmen (im Privatfahrzeug)? Ja. Die Sonderrechte sind an die Person gebunden, nicht an das Fahrzeug.Wobei, wenn Du als hier im Forum schonmal was schilderst, was Dir in Deiner Freizeit passiert ist und Du bist nicht eingeschritten, bzw. hast ne Anzeige geschrieben, dann wirst Du von manch einem ans Kreuz genagelt, so nach dem Motto: "Du darfst nicht nur, Du musst sogar, auch in Deiner Freizeit einschreiten!" Wenn nicht, bist Du automatisch ein schlechter Und wenn man einschreitet, ist man ein Wichtigtuer. Wie man´s macht...
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10.08.2007, 12:34
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Dürfen sie dann auch Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch nehmen (im Privatfahrzeug)? Ja. Die Sonderrechte sind an die Person gebunden, nicht an das Fahrzeug.Ok... Das bedeutet, ein Polizist darf in seiner Freizeit in einem Privatwagen die Verfolgung aufnehmen, wenn jemand mit 180 durch einen 100er-Bereich fährt? Oder wenn er sieht, dass jemand bei Rot über die Ampel fährt, auch über Rot fahren, um die Person anzuhalten? Und wie sieht das mit dem Anhalten aus? Wie macht das ein Polizist, der sich Privat in den Dienst versetzt? Immer eine Kelle dabei? Und muss ich als VT auch anhalten, wenn er mich dazu auffordert (ohne zu erkennen, dass es sich hierbei um einen handelt)? Fragen über Fragen |
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10.08.2007, 12:55
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 |
Ok... Das bedeutet, ein Polizist darf in seiner Freizeit in einem Privatwagen die Verfolgung aufnehmen, wenn jemand mit 180 durch einen 100er-Bereich fährt? Er darf sich in den Dienst versetzen und er darf Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgabend dringend geboten ist.Wie soll er wissen, dass derjenige 180 km/h fährt? Und wenn er sie fährt, wie will er nachweisen, dass er sie gefahren ist. Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit nicht justiertem Tacho? Alleine Abstand, Messstrecke und Geschwindigkeit im Auge behalten? Ein Fest für den RA. Dieser Fall hat eher keine Praxisrelevanz. Oder wenn er sieht, dass jemand bei Rot über die Ampel fährt, auch über Rot fahren, um die Person anzuhalten? Kennzeichen notieren würde auch reichen. Hinterher eilen wäre, auch für andere, eine zu große Gefahr.Wenn ich so etwas privat sehen würde - würd´s mich nicht jucken. Ok, natürlich bin ich als Zeuge bereit Angaben zu dem Unfall zu machen, der sich ereignen wird. Und wie sieht das mit dem Anhalten aus? Wie macht das ein Polizist, der sich Privat in den Dienst versetzt? Immer eine Kelle dabei? Und muss ich als VT auch anhalten, wenn er mich dazu auffordert (ohne zu erkennen, dass es sich hierbei um einen handelt)? "Er kann Sonderrechte in Anspruch nehmen" bedeutet auch nicht, dass er sie inflationär und für jede Kleinigkeit. Es ist nicht dafür gedacht, dass man (zu) schnell mal zum Supermarkt über die rote Ampel heizt, auf dem Behindertenparkplatz parkt um sich dort dann zur Erhaltung der Dienstfähigkeit einen Kasten Wasser zu holen.Fragen über Fragen Ja, so ist das.Ein Fall wäre z.B.: Der SEKi wird privat über eine Einsatzlage unterrichtet, fährt auf dem Weg zum Ereignisort mit 80 km/h anstatt mit erlaubten 70 km/h und wird entsprechend geblitzdingst. |
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Gast_BAB3_* |
10.08.2007, 15:34
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#10
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@ GrünWeißNRW:
Wir von der BAB müssen schließlich zusammenhalten... |
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10.08.2007, 16:40
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 |
Da mache ich mit und beantworte gleich noch die Thread-Frage mit "Feiern"!
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Gast_BAB3_* |
10.08.2007, 16:49
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#12
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10.08.2007, 22:41
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#13
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24392 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, FragMaster,
aus Deiner Fragestellung schließe ich, dass Du in erster Linie die meinst, die nach Dienst (oder auch zum Dienst) in Uniform mit der Bahn fahren, da sie, wenn sie in Uniform sind, auch nichts zahlen müssen. Nutzen Polizeibeamte diesen "Service", sind sie, wie uns in einem Schreiben vor einigen Jahren extra mitgeteilt wurde, auch verpflichtet, einzuschreiten, wenn sie während der Fahrt Straftaten feststellen oder vom Bahnpersonal oder in Dienst befindlichen Kollegen um Hilfe gebeten werden. Ansonsten ist es so, dass Polizeibeamte, wenn sie in ihrer Freizeit Straftaten sehen, prinzipiell eigentlich sogar verpflichtet sind, einzuschreiten, wenn es ihnen möglich und zumutbar ist. Auch bei Ordnungswidrigkeiten können sie sich in den Dienst versetzen. Es ist aber auch so, dass z. B. in solchen Fällen, wie BAB3 einen geschildert hat, ein Einschreiten kaum möglich und auch nicht unbedingt sinnvoll ist, denn dann würde man, z. B. auf einer Urlaubsfahrt auf der Autobahn schon nach den ersten 5 Kilometern unter Umständen die erste Anzeige schreiben müssen. Wie hat mal ein Ausbilder gesagt: Es liegt am eigenen Ermessen, wann und wie man einschreitet und mit zunehmendem Alter wird man diesbezüglich auch ruhiger. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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11.08.2007, 00:08
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#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 119 Beigetreten: 20.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34371 |
Hallo, FragMaster, aus Deiner Fragestellung schließe ich, dass Du in erster Linie die meinst, die nach Dienst (oder auch zum Dienst) in Uniform mit der Bahn fahren, da sie, wenn sie in Uniform sind, auch nichts zahlen müssen. Die dürfen Kostenlos Bahnfahren??? Ich hab den falschen Beruf! Aber bisher ganz interessant,, hätte nicht gedacht, dass sich die selbst "in Dienst versetzen" können. Aber OK! Schon was dazugelernt! |
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11.08.2007, 14:14
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2896 Beigetreten: 09.01.2006 Wohnort: Bielefeld Mitglieds-Nr.: 15832 |
na gut, gehen wir mal davon aus, ein polizist versetzt sich wegen irgendwas selbst in den dienst (oder sonst ein beamter) und das dauert länger als 5 minuten. wird das dann als überstunden angerechnet?
-------------------- Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)
because right is right, to follow right/Were wisdom in the scorn of consequence. (Tennyson) |
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11.08.2007, 15:06
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#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 314 Beigetreten: 15.01.2007 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 27423 |
na gut, gehen wir mal davon aus, ein polizist versetzt sich wegen irgendwas selbst in den dienst (oder sonst ein beamter) und das dauert länger als 5 minuten. wird das dann als überstunden angerechnet? Prinzipiell ist das natürlich möglich. Überstunden dafür zu schreiben. Wenn andere länger arbeiten, dann bekommen sie dieses in der Regel ja auch bezahlt. Wichtiger ist jedoch der Unfallschutz. Muß ein Polizist in seiner Freizeit einschreiten und verletzt sich dabei, so ist das ein Dienstunfall. mfg saschman -------------------- "Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann!"
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13.08.2007, 06:47
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6603 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Zitat hätte nicht gedacht, dass sich die selbst "in Dienst versetzen" können. Das gilt grds. für alle Beamte - wobei das bei mir persönlich nichts bringt .
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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13.08.2007, 10:51
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#18
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 119 Beigetreten: 20.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34371 |
Zitat hätte nicht gedacht, dass sich die selbst "in Dienst versetzen" können. Das gilt grds. für alle Beamte - wobei das bei mir persönlich nichts bringt .Nun ja, ich bin Soldat und bei der BW wird schon zwischen "im Dienst" und "ausser Dienst" unterschieden. "Ausser Dienst" habe ich z.B. am Bahnhof gegenüber anderen Soldaten erstmal Nix zu melden, auch wenn die im Dienstgrad unter mir stehen. (Gut, der Vergleich mag hinken, weil da völlig andere Rechtsgrundlagen greifen, in meinem Fall die Vorgesetztenverordnung des Soldatengesetzes) Aber auch die Feldjäger (also die Militärpolizei) haben ausser Dienst keine besonderen Befungisse - deshalb habe ich von denen auf die "richtige" geschlossen - und darum stellte sich mir die ursprüngliche Frage. Edit: Auch bei den Feldjägern greift o.G. VVO. |
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13.08.2007, 13:44
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#19
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24392 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, FragMaster,
heißt das, dass auch die Feldjäger, wenn sie außer Dienst sind, keinerlei Befugnisse haben, Soldaten, die sich in Uniform erkennbar "daneben" benehmen und somit das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit schädigen, zurechtzuweisen oder anderweitig daran zu hindern? Dass Du nicht in Manier eines Hauptmanns von Köpenick einfach eine Gruppe Soldaten zusammensuchen und denen irgendwelche Befehle erteilen kannst, ist klar, aber wenn offensichtliche Verstöße durch Soldaten vorliegen, die z. B. in Uniform mit der Bahn nach Hause fahren, ist es doch paradox, dass Du als Dienstgradhöherer nicht einschreiten darfst. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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13.08.2007, 14:50
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 |
Da ich vor der Polizei 8 Jahre beim Bund war (OFw), springe ich mal für FragMaster in die Bresche.
Man kann sich zum Vorgesetzten aufgrund eigener Erklärung u.a. zur Aufrechterhaltung der Disziplin (was ja hier einschlägig wäre) machen. Wortlaut § 6 Vorgesetztenverordnung Zitat (1) Ein Offizier oder Unteroffizier kann sich in und außer Dienst über andere Soldaten, die im Dienstgrad nicht über ihm stehen, zum Vorgesetzten erklären, wenn er dies für notwendig hält, weil [...] 2. zur Aufrechterhaltung der Disziplin oder Sicherheit ein sofortiges Eingreifen unerläßlich ist [...] (3) Mit der Erklärung erhält der Offizier oder Unteroffizier die Befugnis, den Solda- ten, an die er die Erklärung gerichtet hat, Befehle zu erteilen, die nach der Lage er- forderlich sind. [...] Als PDF |
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13.08.2007, 14:57
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Wortlaut § 6 Vorgesetztenverordnung Zieht das auch in den Fällen, wo die anderen Soldaten, deren Vorgesetzter er sein möchte, nicht im Dienst sind? Kann er die Anderen also auch zwangsweise in den Dienst versetzen (*)? Sonst wäre er ja ein sehr einsamer (Unter-)Offizier.Zitat (1) Ein Offizier oder Unteroffizier kann sich in und außer Dienst über andere Soldaten, die im Dienstgrad nicht über ihm stehen, zum Vorgesetzten erklären, wenn er dies für notwendig hält, ... (*) Nach den ersten §§ anscheinend ja. -------------------- MfG Thomas
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13.08.2007, 15:05
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 |
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13.08.2007, 15:15
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1176 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32005 |
Da ich vor der Polizei 8 Jahre beim Bund war (OFw), springe ich mal für FragMaster in die Bresche. Man kann sich zum Vorgesetzten aufgrund eigener Erklärung u.a. zur Aufrechterhaltung der Disziplin (was ja hier einschlägig wäre) machen. Das ist doch schon seit fast 100 Jahren so, das wissen wir doch alle spätestens seit dem Hauptmann von Köpenick. Aber zur Sache: Die Einstellung von @BAB 3 find ich O.K. Ist macht wenig Sinn, sich in der Freizeit oder auf dem Nachhauseweg über alltägliche Vergehen aufzuregen und tätig zu werden, aber es ist wichtig, wenn in gravierenden Situationen (in denen es z.B. um Gesundheit oder Lebensbedrohung geht) nicht weg geschaut wird. (tun ja schon genug Privatpersonen). -------------------- ______ Zu schwere Last erdrückt den Esel. - - - - - www.transport-campus.de - - - - - - - - - www.123-fragebogen.de - - - -
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13.08.2007, 15:17
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24392 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, GrünWeißNRW,
danke für die schnelle Antwort. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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13.08.2007, 15:18
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 119 Beigetreten: 20.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34371 |
Ganz Machtlos bin ich dann doch nicht. Ich schrieb ja auch das ich "erstmal" nix zu melden habe. Hauptmann von Köpenick ist schonmal garnicht, dass stimmt!
Prinzipiell kann ich nur Jemandem etwas Befehlen, der mein "Untergebener" ist, es muss also ein Vorgesetztenverhältniss gem. besagter Vorgesetztenverordnung bestehen. Das ist aber ausser Dienst, ausserhalb umschlossener militärischer Anlagen und vor Allem gegenüber Soldaten (die mir nicht direkt unterstellt sind) generell nie der Fall. Also -> Kein Vorgesetztenverhältniss -> erstmal Nix zu melden. Sollten sich einige Kameraden allerdings entsprechend aufführen, kann ich aber aufgrund folgender Rechtsgrundlage tätig werden: VI. Vorgesetztenverhältnis auf Grund eigener Erklärung § 6 VVO (1) Ein Offizier oder Unteroffizier kann sich in und außer Dienst über andere Soldaten, die im Dienstgrad nicht über ihm stehen, zum Vorgesetzten erklären, wenn er dies für notwendig hält, weil 1. eine Notlage sofortige Hilfe erfordert, 2. zur Aufrechterhaltung der Disziplin oder Sicherheit ein sofortiges Eingreifen unerläßlich ist oder 3. eine einheitliche Befehlsgebung an Ort und Stelle unabhängig von der gliederungsmäßigen Zusammengehörigkeit der Soldaten zur Behebung einer kritischen Lage hergestellt werden muß. Bei besonders schweren Fällen (Dienstvergehen) kann ich den Kameraden sogar vorläufig festnehmen (§21 WDO), mit der Erklärung der vorläufigen Festnahme bekomme ich automatisch eine Vorgesetzteneigenschaft. Doch das ist natürlich der allerletzte Ausweg... So die Theorie, doch: mit beiden Optionen begebe ich mich allerdings auf ziemlich dünnes Eis, denn es muss schon ordentlich was vorgefallen sein, damit gem. §6 VVO (1) 2. ein Eingreifen unerläßlich ist. Es reicht z.B. nicht, wenn ein einzelner Soldat die Anzugsordnung verletzt und seine Mütze nicht trägt. Und spätestens wenn der Kerl dann zu mir sagt, dass er kein Soldat ist, dann habe ich eh' keine Handhabe mehr! Da könnte ich dann höchstens noch die holen und ihn Anzeigen, weil er als Zivilist eine Uniform trägt. Nicht besonders praktikabel... Deshalb schauen viele potentielle Vorgesetzte (Zu erkennen am Lebensalter und an Ihren BW-Taschen) leider einfach weg... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 09:46 |