Begleitetes fahren, wo muss der Begleiter sitzen? |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Begleitetes fahren, wo muss der Begleiter sitzen? |
08.07.2007, 09:20
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 01.05.2007 Wohnort: Gifhorn Mitglieds-Nr.: 31222 |
mal ne kurze frage. Mein Sohn darf in 2 Wochen mit 17 fahren, Prüfung bereits bestanden. Wo muss der Begleiter sitzen? Logisch wäre vorne rechts, aber die Fahrschule kann mir keine genaue Auskunft geben, sagt das ist nicht vorgeschrieben. Irgendwie unlogisch für mich. Meine Frau wird als Begleiter eingetragen, ich kann nicht da wegen einer TF Fürerschein z.Zt. in Flensburg Darf ich vorne rechts sitzen wenn meine Frau, als eingetragene Begleiterin, hinten sitzend dabei ist? |
||||
|
|||||
|
Gast_K1200S_* |
08.07.2007, 09:32
Beitrag
#2
|
Guests |
aber die Fahrschule kann mir keine genaue Auskunft geben, sagt das ist nicht vorgeschrieben. Irgendwie unlogisch für mich. Die Fahrschule hat dir die korrekte Auskunft gegeben. Es heißt ja "Begleitetes Fahren", dabei ist egal, wo der Begleiter sitzt, denn auch auf dem Rücksitz begleitet er. Das ist also keineswegs unlogisch, schließlich soll der Begleiter ja auch nicht eingreifen, sondern nur beratend zur Seite stehen. |
|
|
08.07.2007, 09:38
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9441 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Nur mal aus Neugier und eigene Erfahrung:
Warum möchtest du eigentlich unbedingt vorne sitzen? Ich hab Vati auf die Rückbank verbannt als ich 18 war, der hat immer so gelitten und mitgebremst. Mutti war da viel ruhiger. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
|
|
08.07.2007, 10:06
Beitrag
#4
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 01.05.2007 Wohnort: Gifhorn Mitglieds-Nr.: 31222 |
Bei uns ist es umgekehrt, meine Frau möchte lieber hinten sitzen wenn sie darf und dem Sohn wäre es auch lieber. Ich habe das Begleiten schon mit der Tochter hinter mir und die war sehr zufrieden mit mir. Ferner möchte ich natürlich, durch evtl. falsche Sitzordnung, nicht irgendwelche Strafen riskieren.
|
|
|
Gast_K1200S_* |
08.07.2007, 10:48
Beitrag
#5
|
Guests |
|
|
|
08.07.2007, 16:36
Beitrag
#6
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 557 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23482 |
Heißt das, wenn man mal von den Vorschriften über die Mitnahme von Personen absieht, gegen die natürlich verstoßen würde, darf der Begleiter auch im verschlossenen Kofferraum sitzen?
-------------------- Zur Zeit ohne Punkte in Flensburg
Unterwegs mit |
|
|
Gast_K1200S_* |
08.07.2007, 16:43
Beitrag
#7
|
Guests |
Jep.
|
|
|
08.07.2007, 18:29
Beitrag
#8
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1312 Beigetreten: 04.04.2006 Wohnort: 48°- 49° N; 8°- 10° E Mitglieds-Nr.: 18177 |
Heißt das, wenn man mal von den Vorschriften über die Mitnahme von Personen absieht, gegen die natürlich verstoßen würde, darf der Begleiter auch im verschlossenen Kofferraum sitzen? § 48 a, Abs. 5 der FeV Zitat: " Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber.... ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit bei der Führung des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben." Daß man dieser Verpflichtung aus einem verschlossenen Kofferraum nachkommen kann, übersteigt meine Phantasievorstellung. -------------------- Es grüßt, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott Gottes schönste Gabe: "Der Schwabe". |
|
|
Gast_K1200S_* |
08.07.2007, 18:33
Beitrag
#9
|
Guests |
Na ja, der Begleiter muß im Kofferraum ja auch Luft bekommen. Im Kombi könnte er also über die Lehne schauen und im anderen Fall könnte man ja auch den Schisack entfernen, so daß der Begleiter Luft bekommt und Erläuterungen abgeben kann.
|
|
|
08.07.2007, 18:46
Beitrag
#10
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ohne Skisack (den man entfernen kann) wird es aber problematisch.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
Gast_Uwe K._* |
08.07.2007, 18:57
Beitrag
#11
|
Guests |
Heißt das, wenn man mal von den Vorschriften über die Mitnahme von Personen absieht, Da man davon nicht absehen kann: nein Daß man dieser Verpflichtung aus einem verschlossenen Kofferraum nachkommen kann, übersteigt meine Phantasievorstellung. Ist möglich, siehe hier |
|
|
08.07.2007, 19:09
Beitrag
#12
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1312 Beigetreten: 04.04.2006 Wohnort: 48°- 49° N; 8°- 10° E Mitglieds-Nr.: 18177 |
Daß man dieser Verpflichtung aus einem verschlossenen Kofferraum nachkommen kann, übersteigt meine Phantasievorstellung. Ist möglich, siehe hier Achso natürlich, gute Idee. Hab da nicht drangedacht. -------------------- Es grüßt, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott Gottes schönste Gabe: "Der Schwabe". |
|
|
08.07.2007, 20:52
Beitrag
#13
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 29.04.2007 Mitglieds-Nr.: 31173 |
Alternativ kann man auch die Rückbank umklappen ...
|
|
|
Gast_Georg_g_* |
08.07.2007, 20:56
Beitrag
#14
|
Guests |
Auch wenn die Frage nach dem Kofferraum eher scherzhaft gemeint war, so ist die Antwort, dass die Begleitperson auch dort Platz nehmen könnte, nicht ganz richtig. Auf Ladeflächen und in Laderäumen darf nämlich niemand mitgenommen werden (§ 21 Abs. 2 StVO).
Und was die immer wiederkehrende Frage betrifft, ob die Begleitperson auch hinten sitzen darf: Hier hat sich mangels entsprechender Vorschrift unter den Teilnehmern zwar mittlerweile die Meinung herausgebildet, dass dies zulässig sein soll. Ich halte die Aufgabe der Begleitperson als Ansprechpartner ("Rat erteilen oder kurze Hinweise geben") aber nur dann für optimal erfüllbar, wenn die Begleitperson auch einen Überblick über das Verkehrsgeschehen hat, was vom Vordersitz aus zweifelsfrei besser möglich ist. Ich halte es auch für ein unrealistisches Szenario, dass die Mutter (hinten sitzend, durch B-Säule, Kopfstütze, Kopf und Schultern des Vordermanns in der Sicht eingeschränkt) Hinweise gibt, während der vorne sitzende Vater mucksmäuschenstill da sitzt. Ob es bußgeldbewehrt ist und einen Auflagenverstoß darstellen könnte, lasse ich mal dahingestellt. Das wird die Rechtsprechung sicher irgendwann noch klären. |
|
|
08.07.2007, 21:09
Beitrag
#15
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 166 Beigetreten: 24.03.2007 Wohnort: Olfen Mitglieds-Nr.: 29896 |
Daß man dieser Verpflichtung aus einem verschlossenen Kofferraum nachkommen kann, übersteigt meine Phantasievorstellung. Ist möglich, siehe hier Achso natürlich, gute Idee. Hab da nicht drangedacht. lch würde dazu sagen, daß auch funkgeräte während der fahrt nicht in der hand gehalten werden dürfen.. also schließe ich diese möglichkeit aus |
|
|
08.07.2007, 21:22
Beitrag
#16
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
lch würde dazu sagen, daß auch funkgeräte während der fahrt nicht in der hand gehalten werden dürfen.. Diese Dinger dürfen während der Fahrt in der Hand gehalten und benutzt werden. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
Gast_Uwe K._* |
08.07.2007, 21:23
Beitrag
#17
|
Guests |
|
|
|
08.07.2007, 23:26
Beitrag
#18
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 51 Beigetreten: 04.07.2007 Wohnort: Oberhausen,momentan England Mitglieds-Nr.: 33728 |
Und was die immer wiederkehrende Frage betrifft, ob die Begleitperson auch hinten sitzen darf: Hier hat sich mangels entsprechender Vorschrift unter den Teilnehmern zwar mittlerweile die Meinung herausgebildet, dass dies zulässig sein soll. Ich halte die Aufgabe der Begleitperson als Ansprechpartner ("Rat erteilen oder kurze Hinweise geben") aber nur dann für optimal erfüllbar, wenn die Begleitperson auch einen Überblick über das Verkehrsgeschehen hat, was vom Vordersitz aus zweifelsfrei besser möglich ist. aber der Prüfer sitzt doch in der prüfung auch hinten hinter dem Beifahrer und der muss ja wohl auch nen Überblick haben oder? |
|
|
11.07.2007, 01:29
Beitrag
#19
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 01.05.2007 Wohnort: Gifhorn Mitglieds-Nr.: 31222 |
Haben sich ja eine einige lustige Ansichten ergeben danke für Eure Antworten. Ein Glück das wir keinen Zweisitzer haben
Ich halte es auch für ein unrealistisches Szenario, dass die Mutter (hinten sitzend, durch B-Säule, Kopfstütze, Kopf und Schultern des Vordermanns in der Sicht eingeschränkt) Hinweise gibt, während der vorne sitzende Vater mucksmäuschenstill da sitzt. Vater ist ja nicht still, ich kann doch genauso beraten wie meine Frau. Das mein Lappen weg ist heißt ja nicht das meine langjährige Erfahrung auch weg ist. |
|
|
Gast_WolfPlo2_* |
11.07.2007, 07:36
Beitrag
#20
|
Guests |
Heißt das, wenn man mal von den Vorschriften über die Mitnahme von Personen absieht, Da man davon nicht absehen kann: nein Daß man dieser Verpflichtung aus einem verschlossenen Kofferraum nachkommen kann, übersteigt meine Phantasievorstellung. Ist möglich, siehe hier Fehlt aber noch das Periskop |
|
|
22.07.2007, 11:35
Beitrag
#21
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 17.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16845 |
Es ist zwar nirgendswo geschrieben, wo Begleitperson sitzen soll, aber zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.
Soll er das machen, ohne dass er selber verkehr evtl. nicht richtig beobachten kann zB. beim einparken, Rückwärts fahrt (Spiegel Beobachtung). Ich meine es ist selbstverständlich dass BBegleitperson vorne sitzt. PS: Es ist sogar sehr hilfreich, wenn ein Innenspiegel für Begleitperson angebracht wird. |
|
|
18.08.2014, 16:26
Beitrag
#22
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4171 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 |
Ich meine es ist selbstverständlich dass BBegleitperson vorne sitzt. Nö. Begleitperson muss nicht zwingend vorne sitzen.
-------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
|
|
18.08.2014, 16:31
Beitrag
#23
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ich glaube nicht, dass sich der TE nach über 7 Jahren noch für die Antwort interessiert.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
18.08.2014, 22:52
Beitrag
#24
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4171 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 |
oh ja, sry.
Hab ich nicht drauf geachtet. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.03.2024 - 16:35 |