Führerschein und amerikanisches Auto/ USAREUR |
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Führerschein und amerikanisches Auto/ USAREUR |
27.06.2007, 10:50
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 27.06.2007 Mitglieds-Nr.: 33442 |
Mir wurde gesagt, ich darf dieses Fahrzeug nicht fahren. Die Gründe und was ich dagegen tun kann, konnte mir bisher niemand erklären. Ich bin im Besitz eines ordnungsgemäßen deutschen PKW Führerscheines und deutsche Staatsangehörige. Wir wohnen in Deutschland. Was muss ich tun, um den PKW meines Freundes auch fahren zu können? Es schwirren da Begriffe wie USAREUR Füherschein, test ohne Prüfung und Versicherungsschutz im Raum rum. Wenn ich von einer deutschen Polizei mit dem amerikanischen Auto kontrolliert werde, was kann die Polizei dann mit einer amerikanischen Versicherung anfangen? Welche Kosten kommen auf mich zu? |
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27.06.2007, 10:54
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Das dürfte vor allem ein steuerrechtliches Problem sein, m. W. unterliegen die Privatfahrzeuge der Angehörigen der US-Streitkräfte nicht der Kfz-Steuer.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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27.06.2007, 11:46
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Bei der Ausübung der deutschen Strafgewalt, der Sozialversicherungspflicht oder der Pflicht zur Umsatzsteuerzahlung nehmen die NATO-Truppen eine Sonderstellung ein. So sind NATO-Truppenangehörige bei Gebrauchsgütern bzw. zum Verbrauch bestimmten Gütern berechtigt, diese umsatzsteuerfrei einzukaufen. Darüber hinaus richtet sich der Betrieb eines Kraftfahrzeugs durch in Deutschland stationierte Angehörige der NATO-Staaten nach dem NATO-Truppenstatut und den dazu ergangenen weiteren Verträgen. Insbesondere im Zivilrechtsbereich gibt es dabei eine recht komplizierte Konstruktion bei der Regelung von durch Angehörige der NATO-Truppen angerichteten Schäden.
Ich sehe aber auch wohl primär steuerliche Gründe, wenn ein auf einen NATO-Truppenangehörigen zugelassenes Kraftfahrzeug durch eine andere Person benutzt wird, die nicht Truppenangehörige ist oder zum zivilen Gefolge gehört. In diesem Fall liegt eine widerrechtliche Nutzung vor, die als Straftat geahndet werden kann. Das deutsche Kennzeichen (seit einigen Jahren aus Sicherheitsgründen insbesondere bei US-Angehörigen für das Fahrzeug vergeben) tut dabei nichts zur Sache. Problematisch kann es darüber hinaus werden, wenn ein Nichtberechtigter mit dem Fahrzeug fährt und einen Unfall verursacht. Ich bin mir nicht sicher, ob nicht in diesem Fall die US-Versicherung sogar Regressansprüche anmelden kann. |
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27.06.2007, 12:46
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2041 Beigetreten: 14.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15369 |
Moin,
ich bin der gleichen Meinung wie meine Vorredner äh -schreiber. Das Führen eines KFZ mit nichtdeutscher Zulassung von einer in D dauerhaft wohnhaften Person auf deutschem Hoheitsgebiet erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung. In welchem Land das KFZ zugelassen ist, spielt keine Rolle, sofern es keine deutsche Zulassung hat. Man kann beim Zoll tageweise KFZ-Steuer für solche Fahrzeuge zahlen und erwirbt damit die Berechtigung, diese zu führen. (Geschriebenes gilt nicht für gewerblichen Güterkraftverkehr, da gibt es Sonderregeln) Mit der FE gibt es keine Probleme. Die kennt übrigens die Geschichte mit Steuerhinterziehung und zeigt entsprechend auch an. Gruß Jens -------------------- Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit Lewer duad as Slaav! Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens vertrouw op god en je mauser motto van de Boerenoorlog (1899-1902) Слава Україні! Sláva Ukrayíni! Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt (Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller) Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden. |
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27.06.2007, 12:51
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#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Das Führen eines KFZ mit nichtdeutscher Zulassung von einer in D dauerhaft wohnhaften Person auf deutschem Hoheitsgebiet erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung. In welchem Land das KFZ zugelassen ist, spielt keine Rolle, sofern es keine deutsche Zulassung hat. Gilt nicht (mehr) immer! Guggst Du hier in unseren FAQ. |
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27.06.2007, 14:50
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 27.06.2007 Mitglieds-Nr.: 33442 |
Vielen Dank für die Antworten.
Was mich jetzt aber beunruhigt, dass es wohl derzeit keine Möglichkeit gibt, den PKW legal zu führen? D.h. mein Freund braucht immer die Unterstützung eines weiteren Amerikaners, wenn das Auto z.B. in die Werkstatt gebracht werden muss und nur ein 2. amerikanisches Auto vorhanden ist. Oder auch kann er beim abendlichen Ausgehen nicht mit meinen Fahrkünsten rechnen, wenn er was getrunken hat. Ich fühle mich wie ein Mensch 2. Klasse. Das ist echt merkwürdig. |
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