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> Als Beifahrer mit 0,3 Gramm in der Tasche, welche Folgen??
patrice
Beitrag 08.06.2007, 12:52
Beitrag #1


Neuling


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Hallo hab schlaflose Nächte zu folgendem Sachverhalt...

vor ca. 1 Monat wurde ich vor meiner Haustüre als Beifahrer mit genau 0,3 Gramm MariJ erwischt!!
Hab vor einigen Tagen nun den Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten und muss zu meinem Erstauenen feststellen, dass, obwohl ich vorher noch nie kriminell Auffällig geworden bin, 100 € Strafe zahlen muss +
Und bei bei Drogenbetratungsgespräche teilnehmen muss...

Scheiss drauf, das einzige was für mich die Hölle wär, wenn sie mir mein Führerschein entziehen..
wie schauts aus.. wie stehen meine Chancen???

Bitte um Hilfe

Grüße patrice
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friedrich1980
Beitrag 08.06.2007, 14:10
Beitrag #2


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Hmm. Ich vermute mal dilettantisch, daß du höchstens Probleme kriegst, wenn du wußtest, daß der Fahrer fahruntüchtig war. Wenn er es war. Aber auch nur unter Bedingungen.

Mir wollte mal ein Zollbeamter weismachen, daß der Beifahrer für einen Mietwagen Zoll bezahlen muß. Die Agentur hat mir bestätigt, daß das Wichtigtuerei war.

Der Beifahrer ist nicht der Führer des Fahrzeugs (Ausnahme: Er ist der Fahrlehrer), und deshalb sollte auch seinem Führerschein nichts passieren. Wäre ja mal interessant, zu sehen, ob das die Behörden anders betrachten.

Vielleicht versuchen sie, über die Feststellung des Besitzes dir ein Problem zu diagnostizieren, und daraus Eignungszweifel herzuleiten. Diese Eignungszweifel müßten allerdings erst durch wiederholte Auffälligkeiten belegt werden.
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patrice
Beitrag 08.06.2007, 15:08
Beitrag #3


Neuling


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hoffentlich...

meinst du es macht ein Unterschied wenn der nette Polizist selbst, bei der Vernehmung mir damit angedroht hat (Führerscheinentzug, Briefe aus Flensburg etc).. oder was es wirklich nur reine Schikane oder Angsmacherei??

Anm. Mod: Huftiere drohen nicht. Die Muhen höchstens....

Der Beitrag wurde von GSX-R bearbeitet: 08.06.2007, 20:31
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Optimist
Beitrag 08.06.2007, 15:19
Beitrag #4


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Hallo Patrice,

Willkommen im Forum.

Sicher wird Dir bald ein User Antworten, welcher sich mit Drogen auskennt.

Aber bitte lasse die Tiere auf der Weide. Im Forum heist das Polizei oder police.gif

Gruß Optimist


--------------------
ganz liebe Grüße ... Optimist

Überholen Sie ruhig .. wir schneiden Sie wieder raus ! Liebe Grüße Deine Feuerwehr.
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Robby1106
Beitrag 08.06.2007, 15:26
Beitrag #5


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Zitat (patrice @ 08.06.2007, 17:08) *
hoffentlich...

meinst du es macht ein Unterschied wenn der Bulle selbst, bei der Vernehmung mir damit angedroht hat (Führerscheinentzug, Briefe aus Flensburg etc).. oder was es wirklich nur reine Schikane oder Angsmacherei??


bei der geringen Menge wird das Verfahren eingestellt. Sonst passiert nichts..... ausser vielleicht im äußersten Fall in Bayern. ranting.gif

Ach ja, du hast nun einen BTMG eintrag! Das bedeutet das Du bei jeder Kontrolle damit rechnen musst einen Drogentest über dich ergehen zu lassen.

Aber Führerscheintechnisch kann Dir eigentlich nichts passieren. Das einzigste was sein könnte, das die FEB auf Dich zu kommt und Screening verlangt (aber fast nur in Bayern!!!!)

Grüße
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friedrich1980
Beitrag 08.06.2007, 15:50
Beitrag #6


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Ich bin als Teenager mal mit grünem erwischt worden. Allerdings zu Fuß. Der Sixpack hatte uns beim Herumlaufen verfolgt, ungefähr eine Stunde lang, dann haben sie uns gebustet. Wir durften das Dope vernichten, und mußten ein paar Fragen beantworten (warum seid ihr da und da lang gegangen).

Später habe ich mir einen Roller gekauft, mein erstes eigenes Fahrzeug, und wurde sofort von den police.gif gestoppt, und zum urinieren gezwungen. Jedesmal wenn ich beim Feiern gefilzt wurde, mußte ich mir Fragen zu Drogen gefallen lassen. Ich weiß nicht ob da ein Zusammenhang besteht.
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Robby1106
Beitrag 08.06.2007, 16:09
Beitrag #7


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Zitat (friedrich1980 @ 08.06.2007, 17:50) *
Ich bin als Teenager mal mit grünem erwischt worden. Allerdings zu Fuß. Der Sixpack hatte uns beim Herumlaufen verfolgt, ungefähr eine Stunde lang, dann haben sie uns gebustet. Wir durften das Dope vernichten, und mußten ein paar Fragen beantworten (warum seid ihr da und da lang gegangen).

Später habe ich mir einen Roller gekauft, mein erstes eigenes Fahrzeug, und wurde sofort von den police.gif gestoppt, und zum urinieren gezwungen. Jedesmal wenn ich beim Feiern gefilzt wurde, mußte ich mir Fragen zu Drogen gefallen lassen. Ich weiß nicht ob da ein Zusammenhang besteht.


Schon mal daran gedacht das Du einen Eintrag wegen BTMG hast und sie Dich deswegen jedesmal filzen???

crybaby.gif

In Bayern bist Du sogar, wenn nur mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs ziemlich sicher mit einer MPU dabei!!!!
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friedrich1980
Beitrag 08.06.2007, 16:27
Beitrag #8


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Ich weiß nicht was ein BTMG Eintrag ist. Ich habe nie eine Anzeige erhalten. Wenn die Polizei intelligent arbeitet, speichert sie solche Daten unter Umgehung der Datenschutzgesetze inoffiziell. Das ist allerdings nichts weiter als bloße Vermutung.

Der Urintest, zu dem ich damals genötigt wurde, ergab überhaupt nichts, und ich habe auch nie wegen solcher Sachen streß mit der Verkehrspolizei gehabt. Allerdings habe ich ja mittlerweile gelernt, daß solche Tests nur für positive Nachweise aussagekräftig sind, während negative Nachweise zwar das Verdachtsmoment erhöhen, aber dem Getesteten keinen Vorteil bringen.
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Robby1106
Beitrag 08.06.2007, 16:35
Beitrag #9


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Also BTMG bedeutet Beteubungsmittelgesetz. Sobald Du mal was mit der Polizei wegen Drogen zu tun hattest, egal ob verurteilt oder nicht (Klage fallen gelassen), hast Du einen BTMG EINTRAG.

Das bedeutet, das Du mal etwas mit Drogen zu tun hattest. Egal ob Kokain, Amphetamin oder Canabis.

Sobald der Schnelltest postiv anschlägt, folgt eine Blutuntersuchung. Und egal ob Du nun verurteilt wirst (Sozialstunden, Bußgeld etc) oder frei gesprochen wirst (Verfahren wird eingestellt) hast Du einen BTMG Eintrag, der bis zu 10 Jahre nicht gelöscht wird.

Grüße...

Jetzt verstanden??
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friedrich1980
Beitrag 08.06.2007, 16:44
Beitrag #10


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Ich weiß was das BTMG ist. Danke jedoch für die Erklärung. WIe ich schon sagte, habe ich keine Anzeige erhalten, also nochmal in Worten ES IST KEINE KLAGE ERHOBEN WORDEN. Ich habe keine Strafen gezahlt, keine Bußgelder, keine Zwangsarbeit geleistet, keinen Zuchthausaufenthalt gemacht, bin nicht in der Nervenklinik gewesen, nicht auf Bewährung gewesen, und auch nicht im Knast.

Ich nehme daher an, daß ich keinen amtlichen Eintrag in meiner Akte habe, denn sonst hätte man mich davon in Kenntnis setzen müssen. Formal gesehen.

Intelligent betrachtet, kann man allerdings vermuten, daß die Behörden Daten unter Umgehung des Datenschutzes speichern, ohne davon Kenntnis zu geben, und diese für ihre Beamten zugreifbar zur Verfügung stellen. Das wäre eine unbedingte Voraussetzung, um diese Daten bei Polizeikontrollen abfragen zu können.

Die weniger Verschwörungstheoretische Erklärung wäre, daß ich eben aufgrund irgendwelcher Äußerlichkeiten (Alter, Haarfarbe, Kopfform) grundsätzlich als Suchtpatient eingeschätzt werde.
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patrice
Beitrag 08.06.2007, 17:37
Beitrag #11


Neuling


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gut dass ich in Bayern wohn.... damn it.. wie ungerecht ist deutschland eigentlich
ich mein es reicht ja wohl dass ich schon nen hunni zahlen muss, irgendwelche beratungsgespräche führen soll........ jetz muss auch noch mein führerschein dran glauben!!! wegen 0,3 gramm, wisst ihr wieviel das ist????? net mal ne viertel tüte

naja.. fuck the kuro
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romeo19847
Beitrag 08.06.2007, 18:26
Beitrag #12


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Was haben den Huftiere damit zu Tun?
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friedrich1980
Beitrag 08.06.2007, 18:51
Beitrag #13


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Ich glaube nicht, daß sie den Führerschein abzocken können, wenn du nicht unter Rauschmitteln gefahren bist. Vielleicht hat der Verkehrspolizist mit seinen Behauptungen übertrieben.

Wenn sie dir den Lappen wegnehmen wollen, müssen sie das begründen. Als Begründung für den Entzug benutzen sie "Zweifel an der Eignung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr".

Die Zweifel müssen sie begründen. Das geschieht im Fall von Rauschmitteln durch wiederholte Auffälligkeit (und damit sind Verstöße gegen die StVO gemeint), oder durch "Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4,5 oder 6" (FeV).

Soweit ich es verstehe, liegt hier zunächst nur ein Delikt nach BtMG vor. Da du nicht gefahren bist, hast du auch nicht gegen die StVO verstoßen. Wenn du nicht zum Arzt gehst, und sagst "ich hab mal an nem J gezogen", dann mit der Klinikempfehlung zur Verkehrsbehörde gehst, und laut rufst "ich bin ein junkie, nehmt mich in Gewahrsam", können sie dir überhaupt nichts anhaben.
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Wanderer
Beitrag 08.06.2007, 19:08
Beitrag #14


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Zitat (friedrich1980 @ 08.06.2007, 20:51) *
Ich glaube nicht, daß sie den Führerschein abzocken können, wenn du nicht unter Rauschmitteln gefahren bist. Vielleicht hat der Verkehrspolizist mit seinen Behauptungen übertrieben.

Wenn sie dir den Lappen wegnehmen wollen, müssen sie das begründen. Als Begründung für den Entzug benutzen sie "Zweifel an der Eignung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr".


no.gif Stimmt so nicht ganz

Bei einer Drogenthematik kann auch ein äG oder eine MPU gefordert werden wenn kein Fahrzeug unter Drogeneinfluß geführt wurde. Siehe §14 FeV

Zitat (friedrich1980 @ 08.06.2007, 20:51) *
Die Zweifel müssen sie begründen. Das geschieht im Fall von Rauschmitteln durch wiederholte Auffälligkeit (und damit sind Verstöße gegen die StVO gemeint), oder durch "Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4,5 oder 6" (FeV).


Wie in §14 FeV nachzulesen ist können bereits Maßnahmen gefordert werden "wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat."

Zitat (friedrich1980 @ 08.06.2007, 20:51) *
Soweit ich es verstehe, liegt hier zunächst nur ein Delikt nach BtMG vor. Da du nicht gefahren bist, hast du auch nicht gegen die StVO verstoßen.


Die StVO ist hier nicht maßgeblich sondern die FeV

Ich hoffe mal meine Aussagen finden auch in den Augen von MrT wavey.gif Gnade wink.gif

Zitat (friedrich1980 @ 08.06.2007, 20:51) *
Wenn du nicht zum Arzt gehst, und sagst "ich hab mal an nem J gezogen", dann mit der Klinikempfehlung zur Verkehrsbehörde gehst, und laut rufst "ich bin ein junkie, nehmt mich in Gewahrsam", können sie dir überhaupt nichts anhaben.


@Friedrich
versuche es mal mit book.gif und shutup.gif eh du was sagst (gelingt mir auch nicht immer unsure.gif ... aber immer öfter wink.gif )


--------------------
Gruss
Wanderer
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friedrich1980
Beitrag 08.06.2007, 20:28
Beitrag #15


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Moment mal.

Die StVO ist maßgeblich für Ordnungswidrigkeiten nach StVO. Diese müssen vorliegen, um Eignungszweifel zu begründen.

In §14 FeV steht, daß eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden kann, wenn Besitz von Mitteln nach BtMG vorliegt oder vorgelegen hat.

Eine MPU kann nur angeordnet werden, wenn eine Einnahme vorliegt. Dies ist meines Wissens aber nicht gegeben.

Davon abgesehen betrifft §14 die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis, und nicht den Entzug derselben. Könnte es sein, daß der gar nicht zur Anwendung kommt?
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GSX-R
Beitrag 08.06.2007, 20:44
Beitrag #16


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Vielleicht sollte man sich den § 14 FeV mal durchlesen, bevor man so einen Unsinn verbreitet. Besonders den Absatz (2) und vielleicht auch die Anlage 4 FeV, ab 9.1.1.


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Wanderer
Beitrag 08.06.2007, 20:47
Beitrag #17


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Zitat (friedrich1980 @ 08.06.2007, 22:28) *
Die StVO ist maßgeblich für Ordnungswidrigkeiten nach StVO. Diese müssen vorliegen, um Eignungszweifel zu begründen.


In §14 FeV steht, daß eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden kann, wenn Besitz von Mitteln nach BtMG vorliegt oder vorgelegen hat.

Zitat (friedrich1980 @ 08.06.2007, 22:28) *
Eine MPU kann nur angeordnet werden, wenn eine Einnahme vorliegt. Dies ist meines Wissens aber nicht gegeben.


"Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat."

In diesem Gutachten wird die Konsumform geklärt und wenn kein Gutachten beigebracht wird kann die FE entzogen werden, wenn Konsum festgestellt wird der Eignugszweifel hervorruft kann nachträglich eine MPU gefordert werden. Wenn durch Aussage regelmäßiger Konsum eingeräumt wird kann auch gleich eine MPU gefordert werden.

Zitat (friedrich1980 @ 08.06.2007, 22:28) *
Davon abgesehen betrifft §14 die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis, und nicht den Entzug derselben. Könnte es sein, daß der gar nicht zur Anwendung kommt?


Hierzu siehe §3 FeV

"§3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung

(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen.

(2) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, daß der Führer eines Fahrzeugs oder Tieres zum Führen ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, finden die Vorschriften der §§ 11 bis 14 entsprechend Anwendung.
"

Damit greift §14 auch wenn es nicht um eine Neuerteilung oder Verlägerung geht, eine Überprüfung aufgrund der neuen Sachverhalte ist somit gedeckt.


--------------------
Gruss
Wanderer
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globomat
Beitrag 08.06.2007, 20:51
Beitrag #18


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Im Absatz 2 steht, daß die MPU anzuordnen ist, wenn zu klären ist, ob eine Einnahme nicht mehr vorliegt. Wenn eine Einnahme nicht vorgelegen hat, ist auch nicht zu klären, ob eine Einnahme nicht mehr vorliegt.

Es wird also keine MPU angeordnet, solange kein ärztliches Gutachten vorliegt, das beweist, daß eine Einnahme stattgefunden hat.

Der Gesetzestext der Behörde bei juris.de lautet anders als der in der Rubrik "Gesetze". Trotzdem impliziert die Formulierung, daß eine Einnahme vorher nachgewiesen wurde.

Der Beitrag wurde von globomat bearbeitet: 08.06.2007, 20:56
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Mr.T
Beitrag 08.06.2007, 21:40
Beitrag #19


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Zitat (Robby1106 @ 08.06.2007, 17:35) *
Also BTMG bedeutet Beteubungsmittelgesetz. Sobald Du mal was mit der Polizei wegen Drogen zu tun hattest, egal ob verurteilt oder nicht (Klage fallen gelassen), hast Du einen BTMG EINTRAG.

Das bedeutet, das Du mal etwas mit Drogen zu tun hattest. Egal ob Kokain, Amphetamin oder Canabis.

Sobald der Schnelltest postiv anschlägt, folgt eine Blutuntersuchung. Und egal ob Du nun verurteilt wirst (Sozialstunden, Bußgeld etc) oder frei gesprochen wirst (Verfahren wird eingestellt) hast Du einen BTMG Eintrag, der bis zu 10 Jahre nicht gelöscht wird.

Boah, soviel "Fachwissen" in einem einzigen Post! shutup.gif

Zitat (Wanderer @ 08.06.2007, 20:08) *
Ich hoffe mal meine Aussagen finden auch in den Augen von MrT wavey.gif Gnade wink.gif

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Zitat (Wanderer @ 08.06.2007, 21:47) *
Zitat (friedrich1980 @ 08.06.2007, 22:28) *

Davon abgesehen betrifft §14 die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis, und nicht den Entzug derselben. Könnte es sein, daß der gar nicht zur Anwendung kommt?


Hierzu siehe §3 FeV

"§3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung

(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen.

(2) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, daß der Führer eines Fahrzeugs oder Tieres zum Führen ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, finden die Vorschriften der §§ 11 bis 14 entsprechend Anwendung.
"

Damit greift §14 auch wenn es nicht um eine Neuerteilung oder Verlägerung geht, eine Überprüfung aufgrund der neuen Sachverhalte ist somit gedeckt.

Nicht ganz richtig:
Dass für den Inhaber einer FE auch die §§ 11 bis 14 FeV zur Anwendung kommen, ergibt sich aus § 46 Abs. 3 FeV:
Zitat
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, daß der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet oder bedingt geeignet ist, finden die §§ 11 bis 14 entsprechend Anwendung.
wink.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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patrice
Beitrag 13.10.2007, 18:10
Beitrag #20


Neuling


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Hallo Leute...

hab mir vor einiger Zeit hier einpaar Tipps und echt wichtige Infos hier in diesem Forum eingeholt... danke

Am 05.05 diesen Jahres wurde ich als BEIFAHRER mit 0,3g (viertel Jolly!!) gebustet.. hab 200 € Strafe zahlen müssen,
war zu 3x je 4Std. Beratungsgesprächen verdonnert worden...
alles schön und gut.. das einzige was mich jetz noch ankozt:

Der Polizist. Der mich ewischt hat, hat mir noch am gleichen Tag versichert, dass noch große Probleme
bezüglich meines Führerscheines auf mich zu kommen werden... Irgendwelche Checks ob ich Fahrtauglich bin, MPI,
usw...

Ich warte seit 5 Monaten...

Was glaubt ihr.. kommt noch was? Kann man sich irgendwo ANONYM Informationen einholen, ohne dass die leuts
an der Fürherscheinstelle auf mich aufmerksam werden? Gibt es eine Verjährungsfrist? Ich sitz seit 5 Monaten auf heißen Kohlen.. Schieb täglich
Paras wenn ich den Briefkasten öffne....
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GSX-R
Beitrag 13.10.2007, 18:20
Beitrag #21


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Wenn Du keine schlafenden Hunde wecken willst, dann bleibt Dir nichts übrig als zu warten und clean zu bleiben. Die FeB erteilen keine anonymen Auskünfte.

Btw, ich verschmelz das mal mit Deinem alten Thread. Ist nicht hilfreich, wenn Du für jede Frage einen neuen Thread aufmachst.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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