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> Fahren ohne Fahrerlaubnis -> Motorrad -> erwischt worden :(
Beatnik
Beitrag 03.06.2007, 12:36
Beitrag #1


Neuling
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Hey,
folgendes Problem:

Ich wollte letzte Woche ein Motorrad von einem Bekannten kaufen, da ich meine Fahrerlaubnis erst in 4 Wochen bekommen hätte haben wir uns auf eine Probefahrt in seiner Straße geeinigt. Also nur einmal Straße hoch und runter in einer ruhigen Wohngegend, nur um mal Getriebe/Kupplung etc. zu testen. Bei meinem Glück kam natürlich am Ende der Straße die Polizei um die Kurve, obwohl ich Helm, Jacke etc. an hatte haben die mich sofort aufgehalten, es hat den Eindruck gemacht als hätte die wohl ein Nachbar oder so informiert denn die haben sofort als erstes gesagt "lassen sie mich mal ihren Führerschein sehen"!

Lange Rede kurzer Sinn:

Die Cops waren sehr uneinsichtig und haben das alles so aufgenommen. Wenigstens haben sie uns widerwillen abgekauft das ich die Maschine einfach so ohne das wissen meines Bekannten genommen habe sonst wär der auch bestraft worden.

Nun die eigentliche Frage, wie wirkt sich die ganze Geschichte jetzt auf meinen Autoführerschein aus (Probezeit vorbei) und wie auf meinen Motorradführerschein den ich gerade mache? Mit welche Bestrafung muss ich nun rechnen, also Bußgeld+Punkte ??? Soll ich mir einen Anwalt nehmen oder macht das sowieso keinen Sinn?

Danke schonmal für jede hilfreiche Antwort!
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RA XDiver
Beitrag 03.06.2007, 12:40
Beitrag #2


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Zitat
Nun die eigentliche Frage, wie wirkt sich die ganze Geschichte jetzt auf meinen Autoführerschein aus (Probezeit vorbei) und wie auf meinen Motorradführerschein den ich gerade mache?


Da eine Entziehung der FE unwahrscheinlich ist, wohl nicht. Zur Mopedprüfung wird man Dich aber wahrscheinlich erst nach Abschluss des Strafverfahrens zulassen.

Zitat
Mit welche Bestrafung muss ich nun rechnen, also Bußgeld+Punkte ???


Geldstrafe von 20-30 TS, 6 Pkt. in FL.

Zitat
Soll ich mir einen Anwalt nehmen oder macht das sowieso keinen Sinn?


Könnte sich zur Schadensminimierung (evtl. Einstellung nach § 153a StPO möglich) lohnen.


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Mr.T
Beitrag 03.06.2007, 12:41
Beitrag #3


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Zitat (RA XDiver @ 03.06.2007, 13:40) *
5 Pkt. in FL.

FoFE = 6 Punkte! cool.gif

Edit: Edit gilt nicht, @RA XDiver! ranting.gif

Das war schon editiert, wo Dein Posting noch gar nicht existierte.... tongue.gif

Der Beitrag wurde von RA XDiver bearbeitet: 03.06.2007, 12:45


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Flo1983
Beitrag 03.06.2007, 12:45
Beitrag #4


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FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis - § 21 StVG (Tatbestand und rechtliche Folgen):

Zitat
"Regelstrafen" bei Ersttätern:

* Privatfahrschule -> 5 - 10 TS
* ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS
* Kurzfahrt -> 10 - 20 TS
* Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1
* mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
* nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
* innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten

TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)
(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet


Zusätzlich gibt es noch 6 Punkte in Flensburg.


EDIT: Zu langsam...crybaby.gif

MfG Flo wavey.gif


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"Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)

"Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt" (Gerhard Polt)
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RA XDiver
Beitrag 03.06.2007, 12:46
Beitrag #5


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@Flo

Die dortigen Sätze sind nicht mehr wirklich aktuell. wink.gif


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Flo1983
Beitrag 03.06.2007, 12:48
Beitrag #6


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Zitat (RA XDiver @ 03.06.2007, 13:46) *
@Flo

Die dortigen Sätze sind nicht mehr wirklich aktuell. wink.gif

Dann sollte sie ein netter Mod doch mal aktualisieren...


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Beatnik
Beitrag 03.06.2007, 13:11
Beitrag #7


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Oh man, das wars dann wohl mit Motorrad kaufen und den M-Führerschein werd ich dieses Jahr dann wohl auch nicht mehr machen können...wenigstens wird mir der Autoführerschein nicht abgenommen, das ist ja schonmal was crybaby.gif
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Mr.T
Beitrag 03.06.2007, 13:19
Beitrag #8


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Zitat (Beatnik @ 03.06.2007, 14:11) *
und den M-Führerschein werd ich dieses Jahr dann wohl auch nicht mehr machen können

Ich denke, du hast die Klasse B? In B ist doch M eingeschlossen:
Zitat (§ 6 Abs. 3 FeV)
Außerdem berechtigen
...
3. Fahrerlaubnisse der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M, S und L,
....


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Beatnik
Beitrag 03.06.2007, 13:32
Beitrag #9


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Sorry, meinte M für Motorrad-Führerschein;)
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Mr.T
Beitrag 03.06.2007, 13:36
Beitrag #10


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Zitat (Beatnik @ 03.06.2007, 14:32) *
Sorry, meinte M für Motorrad-Führerschein;)

Achso. blink.gif


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JTH
Beitrag 03.06.2007, 13:40
Beitrag #11


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Zitat (Beatnik @ 03.06.2007, 13:36) *
Die Cops waren sehr uneinsichtig und haben das alles so aufgenommen. Wenigstens haben sie uns widerwillen abgekauft das ich die Maschine einfach so ohne das wissen meines Bekannten genommen habe sonst wär der auch bestraft worden.



Wieso sind die "Cops" uneinsichtig? Hast Du sie wegen eiens Fehlverhaltens beanstandet und sie beharrten darauf im Recht zu sein? think.gif


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Luxfur
Beitrag 03.06.2007, 13:56
Beitrag #12


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Nur mal so aus Interesse, und um abzuschätzen ob man deine FE Kl. B nicht auch gleich mit entzieht: Wie bist du denn inzwischen vorbelastet?
Mal abgesehen von evtl. Punkten für deine StVZO-Verstöße - du hast früher schonmal wg. Fahren ohne FE auf einem KRad angefragt. Damals ging es dir darum, die 34PS Grenze zu ignorieren.
Ist da jemals was vorgefallen?


--------------------
"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
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zpeedy
Beitrag 03.06.2007, 22:20
Beitrag #13


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woher sollten die nachbarn wissen, dass du keinen führerschein hast?

achja wegen 100m auf der straße fahre ich meißt nicht in voller montur. helm reicht da aus.

PS: bei der probefahrt meines ersten mopeds bin ich hinten drauf gesessen, weil ich noch keinen führerschein hatte. somit habe ich mich von der funktion überzeugt.

luxufur ich denke, das wäre für die zukunft.

hat denn das neue motorrad denn mehr wie 34 ps und ist nicht gedrosselt?

20-30 tagessätze sind ca ein monatsgehalt. wenn man kein motorrad gekauft hat, sollte der betrag ja noch "drinnen" sein, oder hast du etwa das motorrad gekauft, nachdem du erwischt worden bist?


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RockinSteven
Beitrag 04.06.2007, 00:05
Beitrag #14


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Hi,

mit Entzug der Fahrerlaubnis wär ich mir nicht so sicher,
bin mit ner unangemeldeten Vespa unterwegs gewesen,
Thread ist auch hier drin,
und der Strafbefehl sagt:
30 Tagessätze
2 Monate Führerschein weg

Aber viel Glück!
Steven
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Mr.T
Beitrag 04.06.2007, 00:11
Beitrag #15


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2 Monate Sperrfrist gibt es nicht, bei dir war es wohl ein Fahrverbot. Ein kleiner, aber feiner Unterschied. wink.gif


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RockinSteven
Beitrag 04.06.2007, 00:22
Beitrag #16


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Mag sein, aber er fragt ja, wie es sich auf seinen Autoführerschein auswirkt dry.gif
Weiss aber auch noch nicht was es bei mir wird, muss morgen mal meinem Anwalt ein
paar Tipps geben gehen tongue.gif
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Petra
Beitrag 04.06.2007, 06:16
Beitrag #17


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Zitat (zpeedy @ 03.06.2007, 23:20) *
achja wegen 100m auf der straße fahre ich meißt nicht in voller montur. helm reicht da aus.

zpeedy, ich vermisse deinen " twinkle.gif -smile" dry.gif
Gerade ein Anfänger (nicht einmal Fs-inhaber) auf einem unbekannten Bike sollte genügend Grips haben um sich auch für 100 Meter in Montur zu werfen.


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*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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zpeedy
Beitrag 04.06.2007, 08:10
Beitrag #18


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Zitat (Petra @ 04.06.2007, 07:16) *
zpeedy, ich vermisse deinen " twinkle.gif -smile" dry.gif
Gerade ein Anfänger (nicht einmal Fs-inhaber) auf einem unbekannten Bike sollte genügend Grips haben um sich auch für 100 Meter in Montur zu werfen.


also wenn ich als cop.gif den TE so auf der straße anhalten würde, wäre meine erste vermutung das doch mehr als 100m gefahren werden soll, aber ist ja egal, auf die länge kommts ja nicht an (kewler spruch... narr.gif )


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