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> Parken auf eigenem Grundstück entgegen dem Bebauungsplan
rafar
Beitrag 24.05.2007, 20:57
Beitrag #1


Neuling


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police.gif
Hi, habe einen ziemlich nervigen Nachbar der derzeit auf seinem Grundstück parkt.
Aber dies nicht auf den dafür vorgesehenen Flächen (Garage und Parkplatz hinterm Haus) sonder auf einer Fläche direkt angrenzend an meinem Grundstück. ranting.gif
Wie kann ich mich am besten da gegen wehren? think.gif
Welche Gesetzte greifen da? wink.gif
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Gnuserup
Beitrag 24.05.2007, 21:02
Beitrag #2


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Der B-Plan ist doch kein P-Plan. Nervig hin oder her, aber ich meine, daß er auf seinem Grundstück parken kann, wo er will. Der B-Plan wird höchstens vorsehen, wo auf dem Grundstück was gebaut werden soll. Auch wenn er direkt am Zaun zwischen Euren Grundstücken parkt, geht es Dich (sorry) nichts an.
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XSJoe
Beitrag 24.05.2007, 21:14
Beitrag #3


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Ich denke auch, solange er das Auto nich hochkant an den zaun stellt, kann er das auf seinem Grundstück parken wo er will.

Gruß
Joachim

Aber warum stört dich das denn, das er sein Auto auf seinem Grundstück parkt ? think.gif
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Wanderer
Beitrag 24.05.2007, 21:22
Beitrag #4


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Zitat (rafar @ 24.05.2007, 22:57) *
Wie kann ich mich am besten da gegen wehren? think.gif


gar nicht, solange ich keine anderen Gesetze verletze, z.B. Umweltrecht oder durch das massenhafte Abstellen von Altfahrzeugen das Ganze geweblich wird und in einem geschlossenen Wohngebiet stattfindet kannst du nichts tun.

Das ist auch gut so, sonst könnte dein Nachbar ja auch mitbestimmen wo du deinen Sonnenschirm aufstellst.


--------------------
Gruss
Wanderer
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Gnuserup
Beitrag 24.05.2007, 21:27
Beitrag #5


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Zugegeben, das Verhalten der Nachbarn, insbesondere der, die (auch) ein Wohneigentum besitzen, stört (fast) immer (einen anderen Nachbarn). Und es gibt auf jeden Fall diverse Konstellationen, warum das nun gerade Dich stören könnte.

Das einfachste wäre natürlich ihn mal zu fragen, ob es einen besonderen Grund gibt, warum er eben dort parkt und nicht auf der "vorgesehenen" Fläche und ihn ggf. bitten, das zu ändern. Aber überlege Dir schon mal eine stichhaltige Begründung wink.gif
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Peter Lustig
Beitrag 25.05.2007, 11:53
Beitrag #6


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Es gibt, wie schon angesprochen, keine Vorschrift, dass man seine Fahrzeuge ausschließlich auf der baulich dafür hergestellten Fläche abstellen muss. Solange keine nachbarschaftlichen Rechte unmittelbar tangiert sind, was im vorliegenden Fall nicht für mich erkennbar ist, oder auch sonstige Vorschriften wie das Umweltrecht nicht verletzt werden, darf er seine Fahrzeuge auf dem Grundstück dort abstellen, wo er lustig ist.
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Kölnfahrer
Beitrag 25.05.2007, 12:09
Beitrag #7


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Zitat (rafar @ 24.05.2007, 22:57) *
Hi, habe einen ziemlich nervigen Nachbar der derzeit auf seinem Grundstück parkt.
Ein Skandal! Wenn Dich sowas schon nervt, wie wäre es mit einem Einfamilienhaus im Outback? rolleyes.gif

Zitat
Aber dies nicht auf den dafür vorgesehenen Flächen (Garage und Parkplatz hinterm Haus) sonder auf einer Fläche direkt angrenzend an meinem Grundstück.
Wie kann ich mich am besten da gegen wehren?


Gibt es denn da etwas, wogegen Du Dich wehren müsstest, also eine tatsächliche, objektive Beeinträchtigung der Nutzung Deines eigenen Grundstückes durch diese Art zu parken?
Oder hat Dein Nachbar einfach nur einen ziemlich nervigen Nachbarn, der sich sogar im Internet erkundigt, ob es nicht doch noch eine Möglichkeit gibt, jemandem für ein Verhalten, das offensichtlich nicht mal ordnungswidirg ist, doch noch einen reinzuwürgen?

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben...


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"... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht."

F. Urlaub
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willi
Beitrag 25.05.2007, 14:33
Beitrag #8


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Zitat (Gnuserup @ 24.05.2007, 22:27) *
Das einfachste wäre natürlich ihn mal zu fragen, ob es einen besonderen Grund gibt, warum er eben dort parkt und nicht auf der "vorgesehenen" Fläche und ihn ggf. bitten, das zu ändern.
Fragen kann man natürlich, aber mit vernünftigem Grund. Da fällt mir aber keiner ein. wavey.gif

Der feinsinnige Hinweis auf die "vorgesehene Fläche" dürfte Widerworte geradezu heraufbeschwören. Doofkommen kann man sich schließlich alleine, was weiß man denn, was auf Nachbars Grundstück so alles vorgesehen ist. whistling.gif
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rafar
Beitrag 25.05.2007, 16:21
Beitrag #9


Neuling


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Also wenn ich dies alles so lese, frage ich mich ob einer von euch Eigentümer eines Grundstückes ist.
Ebenso frage ich mich warum es wohl Bebaungspläne gibt und wie es euch gefallen würde wenn euer Nachbargrundstück mit Autos vollgeparkt werden würde!!!
Ich hätte da mehr mit qualifizierten Antworten gerechnet think.gif
Hat vieleicht jemand einen Hinweis oder ist dies eher eine baurechtliche Frage?
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Peter Lustig
Beitrag 25.05.2007, 17:05
Beitrag #10


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Eine verkehrsrechtliche Frage, die in diesem Forum beantwortet werden, ist es zumindest nicht. Die übrigen Bereiche (Baurecht, Umweltrecht usw.) wurden in den Beiträgen - zugegebenerweise teils etwas polemisch sad.gif - im Wesentlichen abgehandelt.

Letztlich können wir aber nichts dafür, wenn wir Dir nicht die erwünschte Auskunft geben können. Im Bebauungsplan ist festgelegt, wieviele Stellplätze auszuweisen sind und wo diese anzulegen sind. Das bedeutet jedoch - wie oben schon angedeutet - noch lange nicht, dass dann auch nur diese Stellplätze als solche benutzt werden dürfen. Wem´s gefällt und wenn der Umweltschutz dabei nicht zu kurz kommt, der darf sein heißgeliebtes Vehikel auch als Denkmal mitten in seinen Garten stellen.
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JTH
Beitrag 25.05.2007, 17:20
Beitrag #11


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Zitat (rafar @ 25.05.2007, 18:21) *
Also wenn ich dies alles so lese, frage ich mich ob einer von euch Eigentümer eines Grundstückes ist.
Ebenso frage ich mich warum es wohl Bebaungspläne gibt und wie es euch gefallen würde wenn euer Nachbargrundstück mit Autos vollgeparkt werden würde!!!
Ich hätte da mehr mit qualifizierten Antworten gerechnet think.gif
Hat vieleicht jemand einen Hinweis oder ist dies eher eine baurechtliche Frage?


In der Sache waren die Antworten doch durchwegs qualifiziert. think.gif

Es gibt Bebauundspläne, welche regeln wie verschiedene Bereiche zu bebauen sind. Selbst wenn er acht autos zu einer Wagenburg zusammenbaut ist dies noch lange kein Bauwerk oder eine anderweitige bualiche Einrichtung, welche durch so einen Bebauungsplan geregelt werden könnte. Das Baurecht zieht im Vorliegenden Fall in keinster weise.

Und ja, ich bin Eigentümer eines Grundstückes. Wenn mein Nachbar seinen Wagen auf seiner Wiese parkt, dann ist das einzig und allein seine Sache, weil meine Rechte dadurch nicht beeinträchtigt werden. Nur in diesem Fall könnte ich mich erdreisten ihn zum Entfernen des Wagens aufzufordern. Aber ich habe mit meinen Nachbarn ein sehr gutes Verhältnis. Vielleich auch - oder gerade - deswegen, weil hier keinen stört wie wer sein Grundstück beparkt.

Mich würde konkret interessieren, was DICH daran stört, daß Dein Nachbar neben Deinem Zaun parkt.Gut, ich kenne eure nachbarschaftliche Beziehung nicht, aber alleine Deine Frage hier befremdet mich doch etwas. think.gif


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Monny
Beitrag 25.05.2007, 18:52
Beitrag #12


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Zitat
Ebenso frage ich mich warum es wohl Bebaungspläne gibt


Weil wir in Deutschland leben und da alles seine bürokratische Ordnung haben muss.

Zitat
und wie es euch gefallen würde wenn euer Nachbargrundstück mit Autos vollgeparkt werden würde!!!

Es wäre mir völlig Wurscht! Etwas Toleranz hat noch keinem geschadet.


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Gruss,
Monny

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JTH
Beitrag 25.05.2007, 19:34
Beitrag #13


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Zitat (Monny @ 25.05.2007, 20:52) *
Zitat
Ebenso frage ich mich warum es wohl Bebaungspläne gibt


Weil wir in Deutschland leben und da alles seine bürokratische Ordnung haben muss.

...aber sicher nicht dafür, das Parken auf Privatgrund zu reglen whistling.gif


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Schorsch
Beitrag 25.05.2007, 19:51
Beitrag #14


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Weil der Nachbar sein Auto nicht vor der eigenen Nase stehen haben will, parkt er es seinem Nachbarn vor die Nase. Ich wäre davon nicht sonderlich erfreut - und Ihr wahrscheinlich auch nicht. Besonders beliebt für solche Aktionen sind anscheinend Wohnmobile, die dem Nachbarn vors Fenster gesetzt werden.
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suedharzer
Beitrag 25.05.2007, 20:00
Beitrag #15


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Zitat (rafar @ 25.05.2007, 18:21) *
Also wenn ich dies alles so lese, frage ich mich ob einer von euch Eigentümer eines Grundstückes ist.
ja.

Zitat
Ebenso frage ich mich warum es wohl Bebaungspläne gibt und wie es euch gefallen würde wenn euer Nachbargrundstück mit Autos vollgeparkt werden würde!!!
So lange diese geparkten Autos kein Fundament drunter haben, braucht man auch keine Baugenehmigung dafür, jedenfalls nicht in Bayern.
Da solltest Du mal meinen Hof bei der nächsten Familienfeier sehen, passen 6 PKW drauf. yes.gif

Zitat
...oder ist dies eher eine baurechtliche Frage?
Du sagst doch selbst, die Autos sind geparkt, nicht hingebaut. wavey.gif

gruss

suedharzer


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Man hat zwar schon Pferde vor der Apotheke kot... sehen, aber die meisten hatten auch ein Rezept am Sattel.
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Ernschtl
Beitrag 26.05.2007, 21:03
Beitrag #16


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Zitat (Schorsch @ 25.05.2007, 20:51) *
Besonders beliebt für solche Aktionen sind anscheinend Wohnmobile, die dem Nachbarn vors Fenster gesetzt werden.
Das widerum muss man nicht akzeptieren.


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Wer bremst hat Angst
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JTH
Beitrag 27.05.2007, 06:15
Beitrag #17


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Es war aber von einem Pkw die rede, welcher am Zaun parkt und nicht vom WoMo vor dem Küchenfenster...


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rafar
Beitrag 27.05.2007, 13:29
Beitrag #18


Neuling


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Na, jetzt verstrick ihr euch aber in Widersprüchen!
Wenn ein Wohnmobil nicht darf, darf ein PKW auch nicht!
Das gleich muss auch umgekehrt gelten!
Also geht nur hüh oder hott!
Denn Recht ist Recht und Gestz ist Gesetz! police.gif
Aber meine Frage war ja nur welche Gesetze hier greifen! think.gif
Polemik ist hier nicht gefragt! dry.gif
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JTH
Beitrag 27.05.2007, 14:25
Beitrag #19


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Ein Wohnmobil vor Deinem Küchenfenster ist deshalb etwas anderes, weil es Dich direkt reell beeinträchtigt, indem es Dir das Tageslicht in der Küche nimmt. Ein Auto am Zaun stört Dich vielleicht, beeinträchtigt dich aber nicht so wirklich...


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Peter Lustig
Beitrag 27.05.2007, 15:34
Beitrag #20


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In dem Rechtsbereich (Zivilrecht) gilt nicht immer weiß ist weiß und schwarz ist schwarz. Hier spielen auch solche unbestimmten Begriffe wie Zumutbarkeit, Beeinträchtigung, Ermessen, gesunder Menschenverstand, Sozialbindung des Eigentums usw. hinein.

Von daher sehe ich ebenfalls einen Unterschied, ob nun ein Pkw direkt am Zaun auf dem Grundstück des Nachbarn parkt und nicht weiter stört oder ob vor dem Küchenfenster ein Wohnmobil oder Lkw abgestellt wird. Aber selbst hier muss man gegebenenfalls einen Richter finden, der dies ebenfalls als unzumutbar ansieht.

Und welche Rechtsbereiche gegebenenfalls tangiert werden können, wurde bereits weiter oben angesprochen.
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Gnuserup
Beitrag 27.05.2007, 21:23
Beitrag #21


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Grundstück ? - Ja, habe ich.
Bebauungsplan ? - Mein Grundstück unterliegt einem Bebaungsplan.
Die Bau- und Nutzungsweise wird bei mir durch u.a. den Bebaungsplan,
die Ortssatzung und das Nachbarschaftsrecht geregelt.
Wohnmobil/ Auto ? - Wie soll das stören, wenn das Baurecht doch vorsieht,
das bei einer Grenzbebauung in der Grenzwand kein Fenster zu sein hat.
Und so hoch wird das eventuelle Wohnmobil schon nicht sein, das es über
die 3-m-Abstandsfläche soo viel Schatten wirft.
Wenn er sein Grundstück mit Autos "vollstellt", dann wäre meiner Meinung
nach ein Ansatzpunkt darin zu suchen, ob eines der Autos abgemeldet ist.
Irgendwas in Richtung Umwelt/ Verwertung oder so.
Aber was hält Dich davon ab, mit Deinem Nachbarn zu sprechen ?
Oder warst Du schon erfolglos ?

Übrigens braucht´s für ein "Bauwerk" meines Erachtens nicht unbedingt
ein Fundament - ...Kraft der eigenen Schwere... (§2 Brandenburgische Bauordnung)
reicht u.U. auch. Insofern ließe sich ggf. was mit Abstandsflächen und/ oder
Brandschutz herleiten.

Aber Ihr müßt schon ein sehr angespanntes Verhältnis haben, wenn Du mit
Macht was suchst.

Ich hab auch so einen Nachbarn und ich kann Dir versprechen - wer suchet, der
findet. Also nur als gutgemeinter Rat: überleg, ob es Dir das Wert ist. Bei einer
Sendung zum Thema hieß es gerade diese Woche: "Verlierer sind am Ende beide" !

Ansonsten empfehle ich die obligatorischen 9,99 € Sichtschutzlamellenzäune
1,8x1,8 m (aber vorher gucken, ob die bei Dir zulässig sind, gell.)
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JTH
Beitrag 28.05.2007, 06:57
Beitrag #22


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Zitat (Gnuserup @ 27.05.2007, 23:23) *
Aber Ihr müßt schon ein sehr angespanntes Verhältnis haben, wenn Du mit
Macht was suchst.

Ich hab auch so einen Nachbarn und ich kann Dir versprechen - wer suchet, der
findet. Also nur als gutgemeinter Rat: überleg, ob es Dir das Wert ist. Bei einer
Sendung zum Thema hieß es gerade diese Woche: "Verlierer sind am Ende beide" !

Ansonsten empfehle ich die obligatorischen 9,99 € Sichtschutzlamellenzäune
1,8x1,8 m (aber vorher gucken, ob die bei Dir zulässig sind, gell.)


Und die Zäune am Ende noch gestreift in Knallgelb-Neonrot (so richtig schön augenkrebsverursachend)? tongue.gif

Dann tobt der Krieg bald ungezügelt, und keiner hat angefangen... crybaby.gif


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Gast_Mike1312_*
Beitrag 28.05.2007, 08:24
Beitrag #23





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ich kann rafar verstehen smile.gif

wenn man nicht viel zu tun hat und man niemanden anderes hat, sucht man auch öfter mal das bartstoppel-haar in der suppe !

anscheind kann der grund des problem, dass der wagen am zaun steht, nicht so groß sein, denn es wird ja nicht gepostet...

ansonsten frag ich mich, wem man sone sache schildern will.. der polizei ? bauamt ? ordnungsamt ?
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haschee
Beitrag 28.05.2007, 12:54
Beitrag #24


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Wie lange parkt der denn da?
Steht das Auto länger (also mehrere Tage)
Umweltschutz ist ein guter Gedanke, ein Tropfen Öl ist schon schlimm. Und auf dem Rasen gehts ja direkt in den Boden.

Aber gutes Klima mit dem Nachbarn wird so nix. shutup.gif


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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JTH
Beitrag 28.05.2007, 13:38
Beitrag #25


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Auf dem gepflasterten Stellplatz wird der Öltropfen vom Regen in den Boden oder die Kanalisation gespült. Das Argument zieht wohl nicht so ganz.


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biker1
Beitrag 28.05.2007, 17:14
Beitrag #26


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[Dressier mal den Nachbarshund und bringe ihm bei, heimlich immer an das Auto zu pinkeln. laugh2.gif
Aber Spaß beiseite, der Nachbar hat wahrscheinlich gemerkt, dass Du Dich über die Kiste ärgerst und freut sich tierisch.
Der darf das. Akzeptier das einfach, wenn's auch schwerfällt.

Gruß Biker 1 thread.gif
[/quote]
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GerhardNL
Beitrag 30.05.2007, 07:33
Beitrag #27


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Zitat (Ernschtl @ 26.05.2007, 23:03) *
Zitat (Schorsch @ 25.05.2007, 20:51) *
Besonders beliebt für solche Aktionen sind anscheinend Wohnmobile, die dem Nachbarn vors Fenster gesetzt werden.
Das widerum muss man nicht akzeptieren.

Doch, muss man.

Zumindest in Deutschland. In s'Gravenhage (Niederlande) allerdings nicht, da hast Du Recht.

MfG
Gerhard


--------------------
Ich bremse nicht für Radarfallen.

Toyota Prius:
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