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> KFZ-Zulassung nur mit Einzugsermächtigung ???
regulus
Beitrag 24.05.2007, 19:23
Beitrag #1


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Hallo ich war am Dienstag bei der Zulassungsstelle in Güstrow Meck/Pom, meinen Kfz-Brief ändern lassen. Da sah ich Vordrucke liegen und es wurde mir auf Frage bestätigt, dass nur noch Kfz zugelassen werden dürfen, dessen Halter eine Einzugsermächtigung abgibt, es wäre ein neues Gesetz in Meck / Pomm.
Kann ich mir zwar nicht vorstellen, evtl können sich ja MA einer Zulassungsstelle mal dazu äußern, da ich aus Prinzip nicht bereit bin, dem Finanzamt eine Einzugsvollmacht zu erteilen.
Was machen Personen, die kein Konto aus welchem Grund auch immer haben think.gif mad.gif
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DaRealAd
Beitrag 24.05.2007, 19:28
Beitrag #2


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Das ist tatsächlich seit einiger Zeit Pflicht, eine Einzugsermächtigung bei der Zulassung zu geben, und das auch nicht nur in MV. Ob und wo das gesetzlich geregelt ist, weiß ich nicht.

Du kannst aber soweit ich weiß, die Ermächtigung später nach der Zulassung problemlos widerrufen.


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regulus
Beitrag 24.05.2007, 19:30
Beitrag #3


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Zitat (regulus @ 24.05.2007, 21:23) *
Hallo ich war am Dienstag bei der Zulassungsstelle in Güstrow Meck/Pom, meinen Kfz-Brief ändern lassen. Da sah ich Vordrucke liegen und es wurde mir auf Frage bestätigt, dass nur noch Kfz zugelassen werden dürfen, dessen Halter eine Einzugsermächtigung abgibt, es wäre ein neues Gesetz in Meck / Pomm.
Kann ich mir zwar nicht vorstellen, evtl können sich ja MA einer Zulassungsstelle mal dazu äußern, da ich aus Prinzip nicht bereit bin, dem Finanzamt eine Einzugsvollmacht zu erteilen.
Was machen Personen, die kein Konto aus welchem Grund auch immer haben think.gif mad.gif


Es gibt auch Leute, Harz 4 oder ähnliches beziehen oder die auf Grund von Schulden kein Konto haben, dürfen diese Leute kein Auto fahren ??
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willi
Beitrag 24.05.2007, 19:35
Beitrag #4


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Zitat (regulus @ 24.05.2007, 20:23) *
es wäre ein neues Gesetz in Meck / Pomm.
rofl1.gif Das ist doch schon uralt: klickklick

Zitat (regulus @ 24.05.2007, 20:30) *
Es gibt auch Leute, Harz 4 oder ähnliches beziehen oder die auf Grund von Schulden kein Konto haben, dürfen diese Leute kein Auto fahren ??
Da würde ich mir eher Sorgen machen, wie die überhaupt ein Auto unterhalten wollen. Ich wäre mir nicht mal sicher, ob es ohne Konto Hartz gibt.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 24.05.2007, 19:40
Beitrag #5


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Weder HartzIV noch Überschuldung hindern am Führen eines Girokontos auf Guthabenbasis.;
meines Wissens sind die örtlichen Sparkassen verpflichtet, ein solches ggf. einzurichten - früher war's mal die Postbank.
Auch dürfen HartzIV-Empfänger ein "angemessenes" Auto unterhalten yes.gif
Derart betroffene Zeitgenossen haben allerdings aller Erfahrung nach "ihre" Autos, sofern vorhanden, auf jemand anderen angemeldet; damit allfällige Gläubiger nicht mit der Nase darauf gestoßen werden, wo etwas zu holen sein könnte... dry.gif

lg
c.s.
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Jens
Beitrag 24.05.2007, 19:45
Beitrag #6


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 24.05.2007, 20:40) *
Derart betroffene Zeitgenossen haben allerdings aller Erfahrung nach "ihre" Autos, sofern vorhanden, auf jemand anderen angemeldet; damit allfällige Gläubiger nicht mit der Nase darauf gestoßen werden, wo etwas zu holen sein könnte
Du hast nicht zufällig irgendwelche Vorurteile? Oder findest du es normal, alle Empfänger von Hartz IV-Leistungen einfach so über einen Kamm zu scheren?


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haschee
Beitrag 24.05.2007, 19:50
Beitrag #7


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Ja, ist normal.

In Bayern gehts noch ne Stufe härter:
Hat man Kfz-Steuer-Schulden dann wird kein Fahrzeug mehr zugelassen, solange diese nicht bezahlt sind. thumbup.gif


Falls man das Auto nicht selbst anmeldet unterschreibt man noch das:
Zitat
Soll die Zulassung eines Fahrzeuges durch einen Bevollmächtigten erfolgen, so setzt dies das Einverständnis des Fahrzeughalters voraus, nach der die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse (insbesondere auch evt. Kraftfahrzeugsteuerrückstände) an den Bevollmächtigten weitergegeben werden dürfen.


Quelle:
http://www.donau-ries.de/cms/index.php?id=0,82

Edit:
das ist bei euch sogar genauso
http://www.kreis-gue.de/media/custom/476_2...=med|476.2236.1


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Bonsai-Brummi
Beitrag 24.05.2007, 19:57
Beitrag #8


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Auch wenn's offtopic.gif ist:
Aufgrund eigener Erfahrungen, die ich an anderer Stelle im Forum schon geschildert hatte, und angesichts eigenen immer wiederkehrenden Betroffenseins von diversen Vorurteilen (u.a. "Kleintransporter"!) schlichtweg "JA".
Und nun darfst Du mich steinigen

lg
c.s.,
der bei der kritisierten Formulierung eigentlich eher an verschuldete Mitmenschen gedacht hat... blushing.gif
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regulus
Beitrag 24.05.2007, 20:43
Beitrag #9


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 24.05.2007, 21:40) *
Weder HartzIV noch Überschuldung hindern am Führen eines Girokontos auf Guthabenbasis.;
meines Wissens sind die örtlichen Sparkassen verpflichtet, ein solches ggf. einzurichten - früher war's mal die Postbank.
Auch dürfen HartzIV-Empfänger ein "angemessenes" Auto unterhalten yes.gif
Derart betroffene Zeitgenossen haben allerdings aller Erfahrung nach "ihre" Autos, sofern vorhanden, auf jemand anderen angemeldet; damit allfällige Gläubiger nicht mit der Nase darauf gestoßen werden, wo etwas zu holen sein könnte... dry.gif

lg
c.s.


Zur Richtigstellung,ich kenne in Berlin Leute, die Probleme haben, ein Konto zu eröffnen, auch bei der Sparkasse
Ich finde die Unterstellung, dass alle Harz 4 Empfänger als Sozialschmarotzer abgetan werden, nicht sehr gut
Zu deiner Info :
Es wird in ländlicher Gegend ein Auto akzeptiert, wenn es nicht gerade ein Neuwagen ist, da Leistungsempfäner oft auf dem Lang keinen oder nur ein unzureichenden ÖPNV haben.
Ich selbst habe ein Firmen- und ein Privatkonto und weigere mich trotzdem, dem FA eine Einzugsvollmacht zu geben



Dass mit Steuerschuld kein neues Auto angemeldet werden kann, finde ich in Ordnung, es gibt genug Leute, die nach Zwangsstillegung einfach das Auto wieder angemeldet haben.
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willi
Beitrag 24.05.2007, 20:49
Beitrag #10


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Du kannst dich gerne weigern, dann gibt es aber auch keine Zulassung. So einfach ist das. wavey.gif
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Nebukad
Beitrag 24.05.2007, 21:13
Beitrag #11


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Einfach sofort nach der Zulassung die Einzugsermächtigung widerrufen.

Bzw. wer überprüft dann denn danach noch die Richtigkeit der Kontodaten? whistling.gif

Der Vorteil der Einzugsermächtigung ist natürlich, das man die Überweisung nicht verpennt, da ja scheinbar keine Zahlungsträger mehr verschickt werden.
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XSJoe
Beitrag 24.05.2007, 21:22
Beitrag #12


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Tja regulus,

dann hoffe ich mal das du nicht in der nächstenn Zeit einen PKW oder ähnliches anmelden mußt, das wird nicht funktionieren. Die schicken dich einfach nach hause.

Desweiteren, nichts gegen Hartz IV empfänger. Warum alle so in die posaune pusten, das hier diskreminierung betrieben wird think.gif . Rechnet doch mal nach wieviel Geld die haben, und wieviel ihr habt, obwohl man arbeiten geht. Aber das Soziale Netz soll ja diejenigen auffangen, und das ist auch gut so.

Gruß
Joachim

PS. Wer sich den schuh anzieht , dem passt er auch.
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Depede
Beitrag 25.05.2007, 09:20
Beitrag #13


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Endlich wird dieses "Phänomen" einmal thematisiert.

Zitat
Das ist tatsächlich seit einiger Zeit Pflicht, eine Einzugsermächtigung bei der Zulassung zu geben, und das auch nicht nur in MV. Ob und wo das gesetzlich geregelt ist, weiß ich nicht.

Grundlage: Verordnung zur Verminderung des Erhebungs- und Vollstreckungsaufwands bei der Kraftfahrzeugsteuer vom 16.12.2003 (Nds. GVBl S. 473).

So sieht in D der Bürokratieabbau aus. Auf eine wirkliche Vereinfachung der Kfz Steuer wartet Deutschland dagegen seit nunmehr 30 Jahren vergebens.

Es gibt ein sehr probates Mittel, das ganze zu unterlaufen. Nach der Anmeldung sofortigen Widerruf der Einzugsermächtigung. Telefax ist ausreichend. Da kann der Fiskus nichts dagegen machen.

Wenn hiervon ausgiebig gebrauchg gemacht würde, wäre das auch eine Möglichkeit des Bürgers, zu signalisieren, dass er die Nase voll hat von staatlicher Gängelei, Bevormundung und überflüssger Bürokratiei.

Aber natürlich denkt die Mehrheit vermutlich anders, und auch diese Massnahme schlucken, wenn nicht sogar begrüssen.

Deutschland halt.
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regulus
Beitrag 25.05.2007, 09:39
Beitrag #14


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Ich werde bei meiner nächsten KFZ-Umeldung gleich einen Widerruf mitbringen, den ich dem Sachbearbeiter dann überreiche, wenn ich die Papiere habe, er kann sie dann gleich an die Einzugvollmacht antackern
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Depede
Beitrag 25.05.2007, 10:08
Beitrag #15


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Zitat
Ich werde bei meiner nächsten KFZ-Umeldung gleich einen Widerruf mitbringen, den ich dem Sachbearbeiter dann überreiche, wenn ich die Papiere habe, er kann sie dann gleich an die Einzugvollmacht antackern
Ob diese Variante möglich ist, weiss ich nicht (obwohl der Gedanke bestechend ist). Könnte aber so ausgelegt werde, dass eine wirksame Ermächtigung nicht ausgestellt wurde..
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cheffe
Beitrag 25.05.2007, 10:42
Beitrag #16


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Zitat (Nebukad @ 24.05.2007, 22:13) *
Bzw. wer überprüft dann denn danach noch die Richtigkeit der Kontodaten? whistling.gif

Die werden bei Angabe automatisch geprüft. Die letzte Ziffer der Kontonummer ist eine Prüfziffer, die muß stimmen. Einfach irgendwelche Phantasiedaten angeben funktioniert nur, wenn man sich vorher über die verschiedenen Prüfzifferberechnungsmethoden schlau gemacht hat, da gibt es zig verschiedene.

Erstelle Dir eine plausible Bankverbindung dry.gif


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Franticek
Beitrag 25.05.2007, 10:48
Beitrag #17


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Dumme Frage am Rande .....
Was passiert eigentlich bei Leuten, die gar kein Konto haben?

In einem mir bekannten Fall hat wegen eines Schufa-Eintrages jede Bank ein Girokonto verweigert. Und diese Person musste ein Fahrzeug anmelden, um damit den Lebensunterhalt zu verdienen. Was passiert denn in einem solchen Fall?
In diesem speziellen Fall ging das im Februar zum Glueck noch; laut Zulassungsstelle ist seit Maerz die Einzugsermaechtigung ein Muss und da waere es nicht mehr gegangen. Aber was dann???


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Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
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Straßenverkehrsbehör...
Beitrag 25.05.2007, 11:21
Beitrag #18


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Ich fand und finde die Einzugsermächtigung gut. Die Zulassungsstellen saßen auf gigantischen offenen KFZ-Steuerforderungen. Viele Bürger machten sich einen Spaß daraus, genau so zu argumentieren, wie dies im Forum anklang: "Wie soll ich ohne Auto einen Job ausüben???

ALG 2 wird überwiesen. Die KFZ Steuer wird abgebucht. Was sollte daran nicht verständlich sein??

Ok , es ist halt eine Betrugsmöglichkeit entfallen..................... blushing.gif police.gif
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Franticek
Beitrag 25.05.2007, 11:32
Beitrag #19


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@Strassenverkehrsbehoerde

Schoen und gut, ich stimme dir voll und ganz zu. Doch erzaehle mir, was fuer eine Einzugsermaechtigung jemand erteilen soll, der ueberhaupt kein Konto hat. Meine Frage erstreckte sich nicht auf das "Nicht wollen" sondern auf das "Nicht koennen mangels eines Kontos", welches von allen Banken verweigert wird.


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Kolbenfeder
Beitrag 25.05.2007, 12:20
Beitrag #20


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Einzugsermächtigung ist eine nette Dienstleistung!

Richtig hart könnten die Finanzbehörden sofortige Bareinzahlung oder Vorausüberweisung verlangen!

Eine denkbare Regelung wäre auch eine Pflicht für die Steuerfolgebeträge termingerechte Vorauszahlung zu verlangen, im "Verpennungsfall" teure Zwangstillegungskosten ohne weitere Mahnung!
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wuuusa
Beitrag 25.05.2007, 12:31
Beitrag #21


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Zitat
Frage erstreckte sich nicht auf das "Nicht wollen" sondern auf das "Nicht koennen mangels eines Kontos", welches von allen Banken verweigert wird.


Wenn man wirklich will sollt eman auch ein Konto bekommen, dann zwa rnicht bei einer Bank sondern bei einer Sparkasse. Soweit ich weiß sind Sparkassen nämlich verpflichtet jedem der will ein Konto zur Verfügung zu stellen (evtl. nur auf Guthabenbasis). Banken jedoch dürfen Kunden auch ablehnen.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.05.2007, 12:34
Beitrag #22


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Zitat (Kolbenfeder @ 25.05.2007, 13:20) *
Richtig hart könnten die Finanzbehörden sofortige Bareinzahlung oder Vorausüberweisung verlangen!

Letzteres wird nur schwer umzusetzen sein:
Das (im Voraus noch unbekannte) Kennzeichen ist Bestandteil der Steuernummer...
Aber Zahlung für ein Jahr zusammen mit den ZuLa-Gebühren in bar oder gerne auch mit Karte: Warum nicht? think.gif
Das wäre doch sogar sicherer als die Einzugsermächtigung: Die kann ja, wie gelesen, widerrufen, der Einzug z.B. mangels Masse abgewiesen oder vom Kontoinhaber schlicht zurückgepfiffen werden...

lg
c.s.
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Nebukad
Beitrag 25.05.2007, 12:39
Beitrag #23


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Also was ich hier von Kollegen gehört habe ist es wohl schon teilweise möglich bzw. auch gewollt, dass die Steuern bei der Anmeldung gleich bar oder per Karte bezahlt werden.
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Depede
Beitrag 25.05.2007, 13:36
Beitrag #24


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Zitat
Richtig hart könnten die Finanzbehörden sofortige Bareinzahlung oder Vorausüberweisung verlangen!
Ohne Rechtsgrundlage? Kaum.

Zitat
Ich fand und finde die Einzugsermächtigung gut. Die Zulassungsstellen saßen auf gigantischen offenen KFZ-Steuerforderungen. Viele Bürger machten sich einen Spaß daraus, genau so zu argumentieren, wie dies im Forum anklang: "Wie soll ich ohne Auto einen Job ausüben???
Ich würde sagen: Das ist das übliche Risiko, das im Geschftsalltag nunmal existiert.
Wo kämen wir hin, wenn jeder Gläubiger unter Hinweis auf angeblich schlechte Zahlungsmoral zugriff auf das eigene Konto fordern würde.

ehmen wir an, Sie kommen in einem Supermarkt an die Kasse, und die Kassiererin würde ihnen ein solches Formular vor die Nasde halten. Vermutlich würden die meisten dankend ablehnen.

Warum soll dies beim Staat anders sein.

Oder Fortführung des obigen Arguments könnte man dann den jedrzeitigen Zugriff des Staates auf jedes Konto per Gesetz zulassen. Ds Argument wäre das gleiche.
Ich weiss aber nicht, ob viele das gut finden würden.

Im übrigen ist die weltweit in ihrer Kompliziertheit einzigartige deutsche Kfz Steuergesetzgebung nicht von Gott gegeben, sondern hausgemacht. Es ist seit Jahrzehnten bekannt, dass das System völlig unwirtschaftlich ist. Andere Länder haben längst ein Vignettensystem oder die Kfz Steuer ganz abgeschafft, nur D leistet sich einen völlig aus den Fugen geratenen Dschungel von Tarifen, Sonderregelungen und ständigen Änderungen. Warum soll der Bürger auch noch über gebühr dazu beitragen, dass dieser Unsinn leidlich funktioniert.
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*Erklärbär*
Beitrag 25.05.2007, 13:55
Beitrag #25


Neuling


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Zitat (regulus @ 24.05.2007, 21:23) *
Hallo ich war am Dienstag bei der Zulassungsstelle in Güstrow Meck/Pom, meinen Kfz-Brief ändern lassen. Da sah ich Vordrucke liegen und es wurde mir auf Frage bestätigt, dass nur noch Kfz zugelassen werden dürfen, dessen Halter eine Einzugsermächtigung abgibt, es wäre ein neues Gesetz in Meck / Pomm.
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Für Mecklenburg-Vorpommern gilt:


Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden
bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer
(VerwKraftStVO M-V)

Vom 4. Januar 2006
Fundstelle: GVOBl. M-V 2006, S. 32

Aufgrund des § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe c und Nr. 2 sowie Abs. 1a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), das zuletzt durch Artikel 30 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Nr. 3 der Finanzverwaltungsermächtigungslandesverordnung vom 18. Dezember 2003 (GVOBl. M-V S. 699) verordnet das Finanzministerium:

§ 1
Die Zulassungsbehörde darf ein Fahrzeug erst zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassen, wenn
1. im Falle der Steuerpflicht für die Kraftfahrzeugsteuer eine Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto des Fahrzeughalters bei einem Geldinstitut erteilt worden ist oder eine Bescheinigung vorgelegt wird, wonach das Finanzamt auf die Einzugsermächtigung wegen einer erheblichen Härte für den Fahrzeughalter verzichtet, oder
2. im Falle einer Steuerbefreiung die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht worden sind. Dies gilt nicht im Fall des § 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 200 2.

§ 2
(1) Unbeschadet des § 1 darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nur dann zulassen, wenn feststeht, dass der Fahrzeughalter bei den in Mecklenburg-Vorpommern für die Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Finanzämtern keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat und keine Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer im Sinne des § 276 Abs. 4 der Abgabenordnung schuldet. Als Rückstände im Sinne des Satzes 1 gelten Beträge ab zehn Euro. Die Prüfung, ob für den Fahrzeughalter Kraftfahrzeugsteuerrückstände der in Satz 1 bezeichneten Art bestehen, wird auf die Zulassungsbehörden übertragen. Zu diesem Zweck stellt die Finanzverwaltung den Zulassungsbehörden lediglich die Information zur Verfügung, ob Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen oder nicht.
(2) Beauftragt der Fahrzeughalter einen Dritten mit der Zulassung des Fahrzeugs, so setzt die Zulassung eine Einverständniserklärung des Fahrzeughalters voraus, nach der die kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Verhältnisse an denjenigen, der das Fahrzeug zulässt, bekannt gegeben werden dürfen. Im Rahmen der zulassungsrechtlichen Befassung wird der Person, die das Fahrzeug zulässt, die Information der in Absatz 1 Satz 4 bezeichneten Art mitgeteilt.
(3) Ergibt die Prüfung nach Absatz 1 Satz 3, dass Kraftfahrzeugsteuerrückstände im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 bestehen, darf das Fahrzeug erst zugelassen werden, wenn eine erneute Prüfung nach Absatz 1 Satz 3 ergibt, dass die Rückstände ausgeglichen sind, oder eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts vorliegt, dass gegen die Zulassung des Fahrzeugs keine Bedenken bestehen.

§ 3
Aufgrund der Umsetzung dieser Verordnung entstehende Kosten (zum Beispiel anteilige Personal-, Sachmittel- und Arbeitsplatzkosten) werden den Trägern der Zulassungsbehörden erstattet.

§ 4
Diese Verordnung tritt am 1. April 2006 in Kraft.
Schwerin, den 4. Januar 2006
Die Finanzministerin
Sigrid Keler
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Franticek
Beitrag 25.05.2007, 14:21
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Zitat (wuuusa @ 25.05.2007, 13:31) *
Wenn man wirklich will sollt eman auch ein Konto bekommen, dann zwa rnicht bei einer Bank sondern bei einer Sparkasse. Soweit ich weiß sind Sparkassen nämlich verpflichtet jedem der will ein Konto zur Verfügung zu stellen (evtl. nur auf Guthabenbasis). Banken jedoch dürfen Kunden auch ablehnen.

Im Interesse einer Bekannten wuerde ich genau das gerne mal wissen, wo man das nachlesen kann.


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Monny
Beitrag 25.05.2007, 19:04
Beitrag #27


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Zitat
ch fand und finde die Einzugsermächtigung gut. Die Zulassungsstellen saßen auf gigantischen offenen KFZ-Steuerforderungen.


Vielleicht mal ein Denkanstoss für die Politik, die horrenden KFZ-Steuern für ältere Fahrzeuge zu senken? Oder noch besser, endlich abzuschaffen?

Ausserdem möchte ich bitteschön selber entscheiden, ob ich plötzlich mitten im Monat in den Miesen bin, weil das FA 321 Euro abbucht oder ob ich noch zwei Wochen warte und dann zahle, wenn das nächste Gehalt da ist.


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Gruss,
Monny

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Franticek
Beitrag 25.05.2007, 20:28
Beitrag #28


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Zitat (Monny @ 25.05.2007, 20:04) *
.....
Ausserdem möchte ich bitteschön selber entscheiden, ob ich plötzlich mitten im Monat in den Miesen bin, weil das FA 321 Euro abbucht oder ob ich noch zwei Wochen warte und dann zahle, wenn das nächste Gehalt da ist.

Da koenntest du dann Pech haben. Vielleicht will dein Arbeitgeber ja auch selbst entscheiden, ob er puenktlich zum ersten dein Geld ueberweist oder erst einen Monat spaeter, wenn 1-2 saeumige Kunden bezahlt haben und er wieder mehr zur Verfuegung hat. whistling.gif


--------------------
Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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haschee
Beitrag 25.05.2007, 20:31
Beitrag #29


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Zitat (Monny @ 25.05.2007, 20:04) *
Vielleicht mal ein Denkanstoss für die Politik, die horrenden KFZ-Steuern für ältere Fahrzeuge zu senken? Oder noch besser, endlich abzuschaffen?


Das ist ein Denkanstoß für dich nen neues Auto zu kaufen.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Depede
Beitrag 25.05.2007, 21:01
Beitrag #30


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Zitat
Vielleicht mal ein Denkanstoss für die Politik, die horrenden KFZ-Steuern für ältere Fahrzeuge zu senken? Oder noch besser, endlich abzuschaffen?



Das ist ein Denkanstoß für dich nen neues Auto zu kaufen.


Ein neues auto kaufen wegen der Steuer?
Ziemlich abwegig.
Aber wenn schon dann z.B. in Tchechien mit tschechischer Nummer.
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Kolbenfeder
Beitrag 26.05.2007, 11:05
Beitrag #31


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@ monny,

1. Wer einen PKW hält muß eben seine Finanzen so disponieren dass die KFZ-Steuer pünktlich gezahlt werden kann. ( Wieviel Tage vor Fälligkeit buchen die denn ab? )

@ deppede

Die Rechtsgrundlage liesse sich schaffen!
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regulus
Beitrag 26.05.2007, 11:37
Beitrag #32


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Zitat (Kolbenfeder @ 25.05.2007, 14:20) *
Einzugsermächtigung ist eine nette Dienstleistung!

Richtig hart könnten die Finanzbehörden sofortige Bareinzahlung oder Vorausüberweisung verlangen!

Eine denkbare Regelung wäre auch eine Pflicht für die Steuerfolgebeträge termingerechte Vorauszahlung zu verlangen, im "Verpennungsfall" teure Zwangstillegungskosten ohne weitere Mahnung!

Ihr seht das ganze nur von Seite der Behörde, aber andersrum, warum soll einer Behörde Vorzüge eingeräumt werden, die sei nicht selber einräumt.
Wie viele kleine Handwerksbetriebe sind schon fast oder ganz Pleite gegangen, weil die öffentliche Hand der Schuldner mit der schlechtesten Zahlungsmoral ist. Selber die Gläubiger in den Ruin treiben durch ignorieren der Rechnungen und Zahlungsaufforderungen, aber gleichzeitig auf Vorausbezahlung bestehen, ist schon ein hartes Stück
Warum gibt den die öffentliche Hand oder das Finanzamt nicht auch auf die von ihnen zu erstattenden Beträge eine Einzugsvollmacht an die Gläubiger think.gif

Zitat (Kolbenfeder @ 26.05.2007, 13:05) *
@ monny,

1. Wer einen PKW hält muß eben seine Finanzen so disponieren dass die KFZ-Steuer pünktlich gezahlt werden kann. ( Wieviel Tage vor Fälligkeit buchen die denn ab? )

@ deppede

Die Rechtsgrundlage liesse sich schaffen!

Gegenargument:

Die öffentliche Hand muss halt bei der Vergabe von Aufträgen so disponieren, dass am Ende der Arbeit die Rechnung bezahlt werden kann, tut sie auch nicht, aber erwartet,dass andere ihr das Geld pünktlich überweisen, aber das ist eben das Beamtentum, jeder Beamter der öffentlichen Hand müsste für die Folgen haftbar gemacht werden können, die sein nichtbezahlen der Rechnung nach sich zieht, dann würden einige korrekt arbeiten, und dann könnte das FA für sich beanspruchen, im Voraus oder per Einzugsvollmacht zu bezahlen.
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zulassungsfuchs
Beitrag 26.05.2007, 12:36
Beitrag #33


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Der Wiederruf der Bankeinzugsermächtigung würde zur Stillegung des Fahrzeugs führen. Wer kein Konto hat
kann es von einem anderen Konto abbuchen lassen Kontoinhaber und Fahrzeughalter müssen nicht identisch sein. Eine überprüfung der Kontonummer findet nicht statt fällt natürlich sofort auf wenn das FA abbuchen will Anzeige wegen Betrug wird dann wohl folgen.


Barzahlungen von KFZ-Steuern sind nicht möglich und es könnte auch von der Zulassungsstelle gar nicht entschieden werden. Zuständig wäre das Finanzamt.
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Klatze
Beitrag 26.05.2007, 17:17
Beitrag #34


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Ich sehe das ganze eigentlich eher von der eigennützigen Seite:

Wenn das FA eine Einzugsermächtigung hat, ist es auch selbst dafür verantwortlich, die Kfz-Steuer rechtzeitig einzuziehen.
Das bedeutet für mich als Fahrzeughalter:
-Keine Gefahr, die Steuer nicht zu bezahlen, weil z.B. der Bescheid im Bermudadreieck der Post verschollen ist, dadurch
-keine drohenden Mahngebühren
-keine drohende Zwangsstillegung und letztlich
-keine Lauferei, keine Nerverei, wenn das FA die Kohle zu spät bekommt, ist es selbst Schuld! Bezahlen muss ich so oder so, selbst wenn das Konto durch eine ungünstig platzierte Abbuchung mal paar Tage im Minus wäre, wäre das vermutlich billiger, als jedes der oben aufgeführten Beispiele... ausser man muß einen 7,2 l-Amidiesel Baujahr 78 nach Hubraum versteuern....aber wer macht das schon? wink.gif

Ich habe das ganze jedenfalls als netten Service angesehen, der mich von einer Bringschuld befreit.

wavey.gif


Klatze


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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regulus
Beitrag 26.05.2007, 21:13
Beitrag #35


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Zitat (zulassungsfuchs @ 26.05.2007, 14:36) *
Der Wiederruf der Bankeinzugsermächtigung würde zur Stillegung des Fahrzeugs führen.


Wo steht geschrieben, dass ich eine Einzugsermächtigung nicht widerufen werden darf, wenn ich die Steuer überweise ?????????????????
Bei bezahlter Steuer und widerufener Einzugsvollmacht dürfte eine Begründung zur Zwangsstillegung sehr fragwürdig sein
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zulassungsfuchs
Beitrag 26.05.2007, 21:28
Beitrag #36


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Mal eben auf die schnelle das hier: http://www.osnabrueck.de/images_design/kfzsteuer.pdf

Da kannst du auch herauslesen wo das geregelt ist.

Das ist wie mit HU/AU wen ein Fahrzeug angemeldet ist muss es eine gültige HU/AU haben egal ob damit gefahren wird oder das Fahrzeug sich auf Privaten Grund befindet.
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Trucker
Beitrag 26.05.2007, 22:33
Beitrag #37


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@ Zulassungsstelle
Wo steht das in deinem Link?Das ist einfach ein Vordruck für die Einzugsermächtigung der nur für Niedersachsen gilt .Und der Verweis auf das Nds GVBl bezieht sich nur auf die Einzugsermächtigung.
Also in welchem Bundesgesetz oder so steht das mit der Zwangsstillegung.Und warum hat MV zb in dem Gesetz wegen der Einzugsermächtigung auch noch die Möglichkeit der Kralle shutup.gif für säumige Zahler reingeschrieben ? think.gif


--------------------
Gruß Werner



Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen



wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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Depede
Beitrag 27.05.2007, 08:10
Beitrag #38


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Zitat
Wenn das FA eine Einzugsermächtigung hat, ist es auch selbst dafür verantwortlich, die Kfz-Steuer rechtzeitig einzuziehen.
Das bedeutet für mich als Fahrzeughalter:
-Keine Gefahr, die Steuer nicht zu bezahlen, weil z.B. der Bescheid im Bermudadreieck der Post verschollen ist, dadurch
-keine drohenden Mahngebühren
-keine drohende Zwangsstillegung und letztlich
-keine Lauferei, keine Nerverei, wenn das FA die Kohle zu spät bekommt, ist es selbst Schuld! Bezahlen muss ich so oder so, selbst wenn das Konto durch eine ungünstig platzierte Abbuchung mal paar Tage im Minus wäre, wäre das vermutlich billiger, als jedes der oben aufgeführten Beispiele... ausser man muß einen 7,2 l-Amidiesel Baujahr 78 nach Hubraum versteuern....aber wer macht das schon?

Ich habe das ganze jedenfalls als netten Service angesehen, der mich von einer Bringschuld befreit.

DAs ist ja für Sie OK. Es bestand ja auch bisher schon die Möglichkeit, die beträge freiwillig abbuchen zu lassen. Aber warum soll jemand dazu gezwungen werden, der anders darüber denkt

Zitat
Der Wiederruf der Bankeinzugsermächtigung würde zur Stillegung des Fahrzeugs führen.
Blödsinn.
Der Wiederruf der Zulassung führt dazu, das -wie bisher ein Bescheid - mit Zahlungsaufforderung versandt wird.

@ Klobenfather

Zitat
Die Rechtsgrundlage liesse sich schaffen!

Es geht nicht darum, was man alles schaffen kann, wenn der Tag lang ist, sondern wie die jetzige Rechtslage aussieht.
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zulassungsfuchs
Beitrag 27.05.2007, 09:51
Beitrag #39


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Es ist kein Bundesgesetz! Es ist Ländersache! Ob mein Fzg. nun durch entsiegel oder duch eine Kralle stillgelegt ist ist doch wohl Latte. Die Einzugsermächtigung ist bestandteil der Zulassung. Dies steht dann in irgendwelchen Verordnungen der Innenminiterien bzw in Anweisungen für die Zulassungstellen durch die Finanzämter.

Einen ermässenspielraum gibt es natürlich auch hier.

Das wesentliche dazu kann man im Netz hier nachlesen: http://dip.bundestag.de/btd/14/074/1407466.pdf


Ich habe in der letzten Woche zwei Kandidaten die glaubten die Einzugsermächtigug zu wiederrufen sei eine Gute Idee.


Ich würde keine Zwangsstillegung, Kontopfändung, Kralle o.ä riskieren.

Ob eine Zulassung erfolgt oder nicht richtet sich auch nicht mehr nur dannach ob KFZ-Steuerrückstände bestehen. Das können eben so gut Rückstände bei Gewerbesteuer, Einkommensteuer usw. sein.
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Nicht-Hase
Beitrag 27.05.2007, 15:35
Beitrag #40


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Zitat (zulassungsfuchs @ 27.05.2007, 10:51) *
Ob eine Zulassung erfolgt oder nicht richtet sich auch nicht mehr nur dannach ob KFZ-Steuerrückstände bestehen. Das können eben so gut Rückstände bei Gewerbesteuer, Einkommensteuer usw. sein.

Dann hat die Zulassungsstelle also Zugriff auf meine Daten beim Finanzamt? think.gif
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zulassungsfuchs
Beitrag 27.05.2007, 16:36
Beitrag #41


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Ja! Und auf bestimmte zulassungsrelevanten Daten bei der Bußgeldstelle! Nicht bezahlte knöllchen führen auch zu ablehnung der Zulassung. Ebenso wie nicht gezahlte KFZ-Versicherungsprämien.
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Nicht-Hase
Beitrag 27.05.2007, 18:20
Beitrag #42


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Zitat (zulassungsfuchs @ 27.05.2007, 17:36) *
Ebenso wie nicht gezahlte KFZ-Versicherungsprämien.

Es mag sein, dass sich bei der Zulassung so manches geändert hat. Was defenitiv nicht das obige betrifft. Natürlich wird ein Fahrzeug stillgelegt, wenn der Versicherer der Zulassungsstelle unbezahlte Beiträge meldet. Das hat aber nichts mit einer Zulassung zu tun. Die Zulassungsstelle ist defenitiv kein Handlanger für die Versicherungen.
In wie weit Deine bisherigen Aussagen überhaupt zutreffen, werde ich mir mal bei meinen alten Kollegen bei Gelegenheit bestätigen / entkräften lassen.
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zulassungsfuchs
Beitrag 27.05.2007, 18:26
Beitrag #43


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Mach das wenn Du dort ehemalige Kolegen hast müsstes Du es aber wissen. Das mit den Versicherungen ist nicht neu.
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Kolbenfeder
Beitrag 27.05.2007, 19:46
Beitrag #44


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@ Nicht-hase

Die Zulassungstelle hat Zugriff auf meine Daten beim Finazamt?

Die bekommen wohl die Information ob offene Steuerrechnungen vorliegen, warum nicht.

Finanzamt und Zulassungstelle, beides bundesdeutsche Behörden, "eine Firma"!

Meint ihr ein Großkonzern duldet eine Lieferung auf "Rechnung" irgendeiner Abteilung wenn der Abnhemer bei einer anderen Abteilung noch Schudlen hat?

Eine nicht erfogte Teilzeitzahlung in einem Münchenr Kaufhaus verhindert mit Sicherheit einen Teilzeitkauf oder auf Rechnung in Hamburg des gleichen Konzern!

Warum sollte das bei der "Genossenschaft BRD" anders sein, dort Abteilungen nicht sich gegenseitg informieren!

Datenschutz ist fast immer Täterschutz, übrrigens bei staatlichen "Behördengeheimnissen" ebenso, also Grundstückspreise, Provisionen, Beraterverträge usw..

Militärische Angelegenheiten, strategisch, taktisch und waffentechnisch sind differnziert und anders zu betrachten, dabei nicht gemeint, sehr wohl aber Beschaffungspreise und Vertragsgestaltung wie Toll-collect!, HS-30, Starfighter bei Strauss selig usw..
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Andreas
Beitrag 27.05.2007, 19:54
Beitrag #45


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Zitat (zulassungsfuchs @ 27.05.2007, 17:36) *
Ebenso wie nicht gezahlte KFZ-Versicherungsprämien.


Das ist wieder einmal großer Quatsch.

Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Ablehnung einer Zulassung wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien. Dies interssiert die Zulassungsstelle auch nicht.

Falls der "Fuchs" wie immer das Gegenteil behauptet, möge er mir die entsprechende Rechtsgrundlage dafür nennen. rolleyes.gif

Diese Aussage von Nicht-Hase ist völig korrekt. Mehr geht nicht und mehr interessiert die Zulassungsstelle auch nicht. Liegt eine Deckungskarte gleich welcher Versicherung vor, wird auch zugelassen.

Zitat
Natürlich wird ein Fahrzeug stillgelegt, wenn der Versicherer der Zulassungsstelle unbezahlte Beiträge meldet. Das hat aber nichts mit einer Zulassung zu tun. Die Zulassungsstelle ist defenitiv kein Handlanger für die Versicherungen


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Depede
Beitrag 27.05.2007, 20:29
Beitrag #46


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Zitat
Es ist kein Bundesgesetz! Es ist Ländersache! Ob mein Fzg. nun durch entsiegel oder duch eine Kralle stillgelegt ist ist doch wohl Latte. Die Einzugsermächtigung ist bestandteil der Zulassung. Dies steht dann in irgendwelchen Verordnungen der Innenminiterien bzw in Anweisungen für die Zulassungstellen durch die Finanzämter.

Einen ermässenspielraum gibt es natürlich auch hier.

Das wesentliche dazu kann man im Netz hier nachlesen: http://dip.bundestag.de/btd/14/074/1407466.pdf

Ich habe in der letzten Woche zwei Kandidaten die glaubten die Einzugsermächtigug zu wiederrufen sei eine Gute Idee.

Ich würde keine Zwangsstillegung, Kontopfändung, Kralle o.ä riskieren.

Ob eine Zulassung erfolgt oder nicht richtet sich auch nicht mehr nur dannach ob KFZ-Steuerrückstände bestehen. Das können eben so gut Rückstände bei Gewerbesteuer, Einkommensteuer usw. sein.

Der link bezieht sich auf einen Entwurf. Und nicht einmal in diesem steht etwas über den hier dikutierten Fall eines Widerrufs.

Ich denke, man sollte in dieser Diskussion die Kirche im Dorf lassen, Duckmäusertum und Korinthenkackerei gibt es in D schon genügend, man braucht das durch Darstellung von Falschmeldungen nicht auch noch weiter thematisieren.

Grundlage der kfz Steuererhebung ist das KraftStG, § 14 regelt die weiter oben bemühte Abmeldung von Amts wegen:
Zitat
§ 14 Abmeldung von Amts wegen
(1) Ist die Steuer nicht entrichtet worden, so hat die Zulassungsbehörde auf Antrag
des Finanzamts den Fahrzeugschein einzuziehen, etwa ausgestellte Anhängerverzeichnisse
zu berichtigen und das amtliche Kennzeichen zu entstempeln (Abmeldung von Amts wegen).
Sie trifft die hierzu erforderlichen Anordnungen durch schriftlichen Verwaltungsakt
(Abmeldungsbescheid).
(2) Das Finanzamt kann die Abmeldung von Amts wegen auch selbst vornehmen, wenn
die Zulassungsbehörde das Verfahren noch nicht eingeleitet hat. Absatz 1 Satz 2
gilt entsprechend. Das Finanzamt teilt die durchgeführte Abmeldung unverzüglich der
Zulassungsbehörde mit und händigt dem Fahrzeughalter die vorgeschriebene Bescheinigung
über die Abmeldung aus.
(3) Die Durchführung der Abmeldung von Amts wegen richtet sich nach dem
Verwaltungsverfahrensgesetz. Für Streitigkeiten über Abmeldungen von Amts wegen ist der
Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Von einer Anmeldung von Amts wegen bei Wderruf kann also keine Rede sein.

Ich kann mir die Bemerkung aber nicht verkneifen, dass ich die in dieser Diskussion teilweise zum Vorschein kommende Angst vor der Obrigkeit und den damit einhergehenden vorauseilenden Gehorsam etwas befremdlich finde.

Zitat
Finanzamt und Zulassungstelle, beides bundesdeutsche Behörden, "eine Firma"!
Was soll denn das heissen? Die Zulassungsstelle ist ein Organ des Landratsamtes, und das FA untersteht der jeweiligen OFD bzw dem Land.
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zulassungsfuchs
Beitrag 28.05.2007, 12:28
Beitrag #47


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Zitat (Andreas @ 27.05.2007, 21:54) *
Zitat (zulassungsfuchs @ 27.05.2007, 17:36) *

Ebenso wie nicht gezahlte KFZ-Versicherungsprämien.


Das ist wieder einmal großer Quatsch.

Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Ablehnung einer Zulassung wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien. Dies interssiert die Zulassungsstelle auch nicht.

Falls der "Fuchs" wie immer das Gegenteil behauptet, möge er mir die entsprechende Rechtsgrundlage dafür nennen. rolleyes.gif

Diese Aussage von Nicht-Hase ist völig korrekt. Mehr geht nicht und mehr interessiert die Zulassungsstelle auch nicht. Liegt eine Deckungskarte gleich welcher Versicherung vor, wird auch zugelassen.

Zitat
Natürlich wird ein Fahrzeug stillgelegt, wenn der Versicherer der Zulassungsstelle unbezahlte Beiträge meldet. Das hat aber nichts mit einer Zulassung zu tun. Die Zulassungsstelle ist defenitiv kein Handlanger für die Versicherungen




Hier ist nicht die rede davon das jemand mal vergessen hat seine Versicherungsprämie nicht gezalt zu haben. Sondern davon wenn es schon dazu kam das ein Fahrzeug stillgelegt wurde bzw. die Zulassungsstelle davon unterrichtet wurde das für ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz unterwegs ist.
So und nun besorgt ihr euch mal eine VB und meldet das ein neues Fahrzeug an. Oder versucht einmal einfach für das Fahrzeug eine VB eines anderen Versicheres einzureichen ohne die andere Schuld beglichen zu haben. Das wird nix. Schon allein deswegen nicht da durch Kosten bei der Zulassungsstelle anfallen.

Hier wiederum gibt es auch einen Wiederspruch. Wenn mann zwei oder mehr Fahrzeuge Angemeldet hat wird nur das betreffende Fahrzeug Stillgelegt. Aber ein anderes wird nicht zugelassen.

Rechtsgrundlagen nach denen das nicht Statthaft ist bitte an: xxxx@xxxx oder hier posten. Würde mir gelegentlich helfen.

Mailadressen im Forum nicht erlaubt

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 28.05.2007, 13:58
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haschee
Beitrag 28.05.2007, 12:50
Beitrag #48


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Zitat (Depede @ 27.05.2007, 21:29) *
Zitat
Finanzamt und Zulassungstelle, beides bundesdeutsche Behörden, "eine Firma"!
Was soll denn das heissen? Die Zulassungsstelle ist ein Organ des Landratsamtes, und das FA untersteht der jeweiligen OFD bzw dem Land.


"Im Rahmen ihrer Mitwirkung bei der Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer werden die Zulassungsbehörden als Landesfinanzbehörden tätig."
Beitrag Nr. 7 und 25


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Andreas
Beitrag 28.05.2007, 14:06
Beitrag #49


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Zitat (zulassungsfuchs @ 28.05.2007, 13:28) *
Hier ist nicht die rede davon das jemand mal vergessen hat seine Versicherungsprämie nicht gezalt zu haben. Sondern davon wenn es schon dazu kam das ein Fahrzeug stillgelegt wurde bzw. die Zulassungsstelle davon unterrichtet wurde das für ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz unterwegs ist.
So und nun besorgt ihr euch mal eine VB und meldet das ein neues Fahrzeug an. Oder versucht einmal einfach für das Fahrzeug eine VB eines anderen Versicheres einzureichen ohne die andere Schuld beglichen zu haben. Das wird nix. Schon allein deswegen nicht da durch Kosten bei der Zulassungsstelle anfallen.


Das ist immer noch totaler Quatsch, wenn ein Halter mit allen Unterlagen (vor allem mit einem gültigen Versicherungsnachweis) bei der Zulassungstelle auftaucht, hat er einen Rechtsanspruch auf Zulassung.

Zitat
Rechtsgrundlagen nach denen das nicht Statthaft ist bitte an


Umgekehrt wird eine Schuh draus. Du mußt die Rechtsgrundlage liefern, wonach eine Zulassungsstelle eine Zulassung wegen nicht gezahlter Versicherungsprämien ablehnen kann. Der § 6 FZV regelt die Voraussetzungen für eine Zulassung. Liegen alle geforderten Unterlagen vor, hat der Halter einen Rechtsanspruch auf die Zulassung.


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Depede
Beitrag 28.05.2007, 14:22
Beitrag #50


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Zitat
Hier ist nicht die rede davon das jemand mal vergessen hat seine Versicherungsprämie nicht gezalt zu haben. Sondern davon wenn es schon dazu kam das ein Fahrzeug stillgelegt wurde bzw. die Zulassungsstelle davon unterrichtet wurde das für ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz unterwegs ist.
Wer hat das bestritten? So viel ich weiss niemand. Aber was hat das mit dem Threadthema zu tun?
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