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> Parkverbotszone, Abschleppen in Nebenstraße
996s
Beitrag 12.05.2007, 20:05
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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ranting.gif
Hallo,
wir wurden in einer Parkverbotszone kostenpflichtig abgeschleppt.
Das Schild stand am Wohngebietseingang, in der betreffenden Straße jedoch befand sich lediglich ein Halteverbotsschild, das für unseren Parkplatz nicht mehr galt.
§43 StVO sagt zum Aufstellen von Schildern:
(2) Schilder stehen regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340), so sind sie in der Regel darüber angebracht. Die Schilder stehen im allgemeinen dort, wo oder von wo an die Anordnungen zu befolgen sind. Sonst ist, soweit nötig, die Entfernung zu diesen Stellen auf einem Zusatzschild (§ 40 Abs. 2) angegeben. Andere Zusatzschilder enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Besondere Zusatzschilder können etwas anderes bestimmen (zu Zeichen 237, 250, 283, 286, 290 und hinter Zeichen 277).

WIESO gilt ein Schild dann über Straßen und Kreuzungen hinweg?
Gab es da, die Zone 30 betreffend, nicht erst vor kurzem ein Urteil, dass diese pro Straße neu ausgewiesen werden muss?
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Andreas
Beitrag 12.05.2007, 20:12
Beitrag #2


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Stand am Beginn der Zone dieses Verkehrszeichen?



§ 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO:

"Mit diesen Zeichen werden die Grenzen der Haltverbotszone bestimmt.

Das Verbot gilt für alle öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des durch die Zeichen 290 und 292 begrenzten Bereichs, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen angeordnet oder erlaubt sind. Durch ein Zusatzschild kann die Benutzung einer Parkscheibe oder das Parken mit Parkschein vorgeschrieben oder das Parken auf dafür gekennzeichneten Flächen beschränkt werden, soweit es nicht dem Ein- oder Aussteigen oder dem Be- oder Entladen dient."


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996s
Beitrag 12.05.2007, 20:39
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
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Ja, aber sind alle Nebenstraßen eingeschlossen, wenn jenes Schild an der Durchgangsstraße steht?
Wie genau werden denn die Grenzen der Zone bestimmt?
Heben nicht Kreuzungen oder Straßeneinmündungen die Gültigkeit eines Verkehrszeichens auf?
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Schoki
Beitrag 12.05.2007, 20:46
Beitrag #4


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Wenn es sich um ein Zonen-Halteverbot handelt, dann ist das wie mit einer 30-Zone. Auch wenn Du abbiegst gilt das Schild noch. Es muss wieder aufgehoben werden damit es nicht mehr gilt.


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Viele liebe Grüße
von Schoki
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North
Beitrag 12.05.2007, 23:37
Beitrag #5


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is doch grad der sinn eine zone, das diese nicht bei jeder nebenstrasse neu ausgeschildert werden muss...
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JTH
Beitrag 13.05.2007, 05:48
Beitrag #6


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...und damit wird dem Schilderwald entgegengewirkt.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Wattestäbchen
Beitrag 13.05.2007, 14:50
Beitrag #7


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Zitat (996s @ 12.05.2007, 22:05) *
Das Schild stand am Wohngebietseingang, in der betreffenden Straße jedoch befand sich lediglich ein Halteverbotsschild, das für unseren Parkplatz nicht mehr galt.

Was für ein Halteverbotschild befand sich denn da?


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MfG
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durban
Beitrag 13.05.2007, 16:00
Beitrag #8


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Willkommen im Forum wavey.gif

Zitat
Ja, aber sind alle Nebenstraßen eingeschlossen, wenn jenes Schild an der Durchgangsstraße steht?
Wie genau werden denn die Grenzen der Zone bestimmt?
Heben nicht Kreuzungen oder Straßeneinmündungen die Gültigkeit eines Verkehrszeichens auf?


1.: bei dem Halteverbot für eine Zona: ja
2.: Durch die entsprechenden Verkehrszeichen, die Anfang und Ende einer solchen Zone anzeigen.
3.: Grundsätzlich nicht, auch nicht bei GEschwindigkeitsbegrenzungen. Lediglich Halteverbotsschilder (aber eben keine Zone) gelten nur bis zur nächsten Einmündung.


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Proxima Estación: Esperanza.
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996s
Beitrag 13.05.2007, 19:10
Beitrag #9


Neuling


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Na dann danke für eure sachdienlichen Hinweise.
Hört sich nicht so an, als ob wir mit einem Widerspruch Erfolg hätten...
Das verteuert unseren Urlaub im Nachhinein um sage und schreibe 233,24 Euro.
Grüße 996s
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MickyMaus
Beitrag 13.05.2007, 22:35
Beitrag #10


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Das Zeichen ist bewusst wie das Tempo30-Zonenschild gestaltet. Fährst du in einer 30er Zone nach der nächsten Ecke auch wieder 50?

Wenn du schon Zitate aus der StVO anbringst, dann die richtigen:
Zitat (§42(8)StVO)

Zeichen 290 - eingeschränktes Haltverbot für eine Zone
[...]

Zeichen 292 - Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone

Mit diesen Zeichen werden die Grenzen der Haltverbotszone bestimmt.

Das Verbot gilt für alle öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des durch die Zeichen 290 und 292 begrenzten Bereichs, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen angeordnet oder erlaubt sind. Durch ein Zusatzschild kann die Benutzung einer Parkscheibe oder das Parken mit Parkschein vorgeschrieben oder das Parken auf dafür gekennzeichneten Flächen beschränkt werden, soweit es nicht dem Ein- oder Aussteigen oder dem Be- oder Entladen dient.

Wenn die Schilder die Grenzen bestimmen, wird das eine die Anordnung und das andere die Aufhebung sein. Und wenn das Verbot für alle Verkehrsflächen innerhalb der Zeichen gilt, dann wird es nicht durch andere Dinge wie Kreuzungen aufgehoben.

Zitat (996s @ 13.05.2007, 20:10) *
Das verteuert unseren Urlaub im Nachhinein um sage und schreibe 233,24 Euro.

Wieso das denn? Abgeschleppt? Kannst du die Kosten mal etwas transparenter machen? Dann könnten wir beurteilen, ob die Höhe tatsächlich so angemessen ist oder ob es evtl. doch noch etwas günstiger für dich ausfallen könnte...


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Viele Grüße,
MM
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North
Beitrag 13.05.2007, 22:56
Beitrag #11


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Zitat
Wieso das denn? Abgeschleppt?


Zitat
Hallo,
wir wurden in einer Parkverbotszone kostenpflichtig abgeschleppt.
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996s
Beitrag 15.05.2007, 11:33
Beitrag #12


Neuling


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Die Kosten setzten sich wie folgt zusammen:
100 Euro Abschleppgebühr
96 Euro Standgebühr bei Abschleppunternehmen(16 Tage mal 6 Euro Standgebühr)
Dazu die Mehrwehrtsteuer.
Abgeschleppt wurden wir, weil das Auto nur hätte 6 h geparkt werden dürfen,
wir waren aber 20 d weg.
Grüße
996s
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Wattestäbchen
Beitrag 15.05.2007, 11:52
Beitrag #13


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Zitat (996s @ 15.05.2007, 13:33) *
Die Kosten setzten sich wie folgt zusammen:
100 Euro Abschleppgebühr
96 Euro Standgebühr bei Abschleppunternehmen(16 Tage mal 6 Euro Standgebühr)
Dazu die Mehrwehrtsteuer.
Abgeschleppt wurden wir, weil das Auto nur hätte 6 h geparkt werden dürfen,
wir waren aber 20 d weg.
Grüße
996s

Warum hättest du da 6h parken dürfen? Was für ein Schild stand denn da jetzt genau ???


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MfG
Troll

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996s
Beitrag 15.05.2007, 17:45
Beitrag #14


Neuling


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Zeichen 290 - eingeschränktes Haltverbot für eine Zone(s.o.), Höchstparkdauer 6 h, sonst kostenpflichtiges Abschleppen
Neuester Gag der Stadt Kelsterbach:
Ein Strafzettel zusätzlich über 25 Euro wg. Überschreitung der Höchstparkdauer...
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MickyMaus
Beitrag 15.05.2007, 18:18
Beitrag #15


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Zitat (996s @ 15.05.2007, 18:45) *
Zeichen 290 - eingeschränktes Haltverbot für eine Zone(s.o.), Höchstparkdauer 6 h, sonst kostenpflichtiges Abschleppen
Neuester Gag der Stadt Kelsterbach:
Ein Strafzettel zusätzlich über 25 Euro wg. Überschreitung der Höchstparkdauer...
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Naja, schon irgendwie konsequent...


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Viele Grüße,
MM
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