Anhänger, Gewicht erlaubt?? |
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Anhänger, Gewicht erlaubt?? |
29.04.2007, 00:37
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 23.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28860 |
Mein auto darf 1200 kg gebremst ziehen (kann allerdings viel mehr). Meine Frage wäre, darf ich mir einen Hänger dranhängen, der ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000 kg hat, ich jedoch dann diesen nur so belade, dass er ein Gesamtgewicht von 1200 kg hat?? Oder muss ich diesen herunterlasten lassen, obwohl er das trotzdem tragen könnte oder ist das nur für Steuern relevant? Also dürfte ich diesen anhänger (2000 kg) eigentlich leer ziehen, wiegt ja dann nur 400 kg und ist gebremst? Falls nicht, wie hoch wäre die Strafe, also was würde mich erwarten? Letztens hatte ich einen ungebremsten dran, zulässiges Gesamtgewicht 750 kg, mit Erde vollkommen voll und noch en Häufchen oben drauf, Bj. des Hängers 1951, wiegt alleine schon ne Menge. Ausgerechnet war das Gesamtgewicht, was ich gezogen hatte fast 2500 kg, es ging. Aber was für eine Strafe hätte ich bekommen, wenn ich so angehalten worden wäre? Ein Freund von mir hat exakt dasselbe Auto und darf jedoch 1500 kg ziehen, warum? Weil er die Kupplung nicht wie ich selbst angebaut hat, sondern es bei dem Autohaus hat machen lassen? Also es handelt sich um einen Golf 3 Variant TDI mit 90 PS. Wie kann ich mehr aus meiner zulässigen Anhängelast machen?? Ich bedanke mich ganz recht Herzlich für Antworten auf meine Fragen! |
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29.04.2007, 01:23
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1966 Beigetreten: 23.06.2004 Wohnort: Unterhaching Mitglieds-Nr.: 3925 |
Meine Frage wäre, darf ich mir einen Hänger dranhängen, der ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000 kg hat, ich jedoch dann diesen nur so belade, dass er ein Gesamtgewicht von 1200 kg hat?? Ja, für die erlaubte Anhängelast zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers (abzüglich der tatsächlichen Stützlast; also nur der Teil, der auf den Anhängerachsen lastet) Also dürfte ich diesen anhänger (2000 kg) eigentlich leer ziehen, wiegt ja dann nur 400 kg und ist gebremst? Ja. Allerdings brauchst du in beiden Fällen die Fahrerlaubnisklasse BE. B alleine reicht hier nicht aus. Letztens hatte ich einen ungebremsten dran, zulässiges Gesamtgewicht 750 kg, mit Erde vollkommen voll und noch en Häufchen oben drauf, Bj. des Hängers 1951, wiegt alleine schon ne Menge. Ausgerechnet war das Gesamtgewicht, was ich gezogen hatte fast 2500 kg, es ging. Aber was für eine Strafe hätte ich bekommen, wenn ich so angehalten worden wäre? Das macht (die Stützlast mal vernachlässigt) eine Überladung des Anhängers um 233%, die Anhängelast des Fahrzeuges wurde sogar noch höher überschritten, da wirst du ja ungebremst vielleicht 400 kg eingetragen haben, aber das ist auch schon egal, der Höchsatz im Bußgeldkatalog ist schon bei 30% Überladung erreicht. Der Regelsatz liegt hier bei 125 € und 3 Punkten. Ich könnte mir aber fast vorstellen, dass man bei solch einer extremen Überladung von Vorsatz ausgehen wird, und das Bußgeld verdoppelt wird. Auf jeden Fall wird man dir die Weiterfahrt untersagen, bis du die Ladung irgendwie umgeladen hast. Solche Aktionen solltest du in Zukunft also besser bleiben lassen. Ein Freund von mir hat exakt dasselbe Auto und darf jedoch 1500 kg ziehen, warum? Weil er die Kupplung nicht wie ich selbst angebaut hat, sondern es bei dem Autohaus hat machen lassen? Also es handelt sich um einen Golf 3 Variant TDI mit 90 PS. Wie kann ich mehr aus meiner zulässigen Anhängelast machen?? Eventuell hilft hier eine Anfrage beim Hersteller, oft lassen sich die Anhängelasten erhöhen, manchmal auch durch bauliche Änderungen, wie z.B. dem Einbau eines größeren Kühlers, der bei Anhängerkupplungen ab Werk schon drin wäre, oder mit Beschränkung auf eine maximale Steigung. -------------------- [BE] [C1E] [CE] [MSLT]
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29.04.2007, 09:43
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1312 Beigetreten: 04.04.2006 Wohnort: 48°- 49° N; 8°- 10° E Mitglieds-Nr.: 18177 |
Wie kann ich mehr aus meiner zulässigen Anhängelast machen?? Die zulässige Anhängelast wird vom Hersteller festgelegt und hat sicher ihre Begründung. (z.B. Motorleistung, Kupplung, Bremsen, Kühlung, Leergewicht ect.) Vielleicht ist es gar nicht unbedingt so erstrebenswert, die Anhängelast zu erhöhen, denn ein Sicherheitsgewinn für dein Gespann kann es auf keinen Fall sein. -------------------- Es grüßt, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott Gottes schönste Gabe: "Der Schwabe". |
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29.04.2007, 10:08
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1672 Beigetreten: 29.09.2005 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 13347 |
Wenn du solche Transporte öfters vor hast, würde ich auf jeden Fall auf einen gebremsten Ahänger zurückgreifen, da der ungebremste doch die Bremssscheiben deines PKW erheblich mehr belastet.
Die Maximale Anhängelast ist auch von der Strecke abhängig die du fährts. Ich hab zB gebremst 1200kg, bis 8% Steigung aber 1500kg. Das ganze kann auch sehr stark von der Motoriesierung abhängen, es muß ja auch noch eine Beschleunigung stattfinden (die ich bei 2500Kg Anhängelast bei einem 90 PS Diesel nicht mehr sehe...) Alte Anhänger hasben oft noch starke Blattfedern, hierbei sieht man kaum eine Zu/Überladung, da geht teilweise eher der Reien in die Knie, wir hatten auch mal so ein Schätzchen (Bj´63). Kaputt bekommst du sowas eigendlich kaum, außer durch außere Gewalteinwirkungen . Gruß Jan |
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29.04.2007, 13:10
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 23.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28860 |
Also mit Klaas B darf ich doch mit dem Gesamtgewicht des Hängers, das leergewicht des autos nicht überschreiten, also kann ich mir ja die 1200 kg dranhängen, das auto wiegt leer 1295 kg, oder?
Ach und das mit der erde war eine einmalige ausnahme. Naja hab eh bald meinen führerschein CE, dann brauch ich mir keine sorgen mehr zu machen. |
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29.04.2007, 13:45
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1516 Beigetreten: 18.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9346 |
Also mit Klaas B darf ich doch mit dem Gesamtgewicht des Hängers, das leergewicht des autos nicht überschreiten, also kann ich mir ja die 1200 kg dranhängen, das auto wiegt leer 1295 kg, oder? Ach und das mit der erde war eine einmalige ausnahme. Naja hab eh bald meinen führerschein CE, dann brauch ich mir keine sorgen mehr zu machen. eben, dann kannst mit nen LKW Fahren, da darfst dann genug anhängen. -------------------- zu vermieten
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29.04.2007, 14:07
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1966 Beigetreten: 23.06.2004 Wohnort: Unterhaching Mitglieds-Nr.: 3925 |
Also mit Klaas B darf ich doch mit dem Gesamtgewicht des Hängers, das leergewicht des autos nicht überschreiten, also kann ich mir ja die 1200 kg dranhängen, das auto wiegt leer 1295 kg, oder? Ja, (wenn das zGG des Fahrzeuges unter 2300 t liegt, was ich mal annehme). ABER bei den Fahrerlaubnisklassen zählt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, und nicht das tatsächliche Gewicht wie bei der Anhängelast. Daher darfst du den Anhänger mit 2t zGG nich mit B fahren, auch wenn er leer ist. -------------------- [BE] [C1E] [CE] [MSLT]
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29.04.2007, 14:07
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30316 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Also mit Klaas B darf ich doch mit dem Gesamtgewicht des Hängers, das leergewicht des autos nicht überschreiten, also kann ich mir ja die 1200 kg dranhängen, das auto wiegt leer 1295 kg, oder? Nein. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten, und du hast selbst geschriebenHänger ... der ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000 kg hat
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