Probefahrt mit KOM |
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Probefahrt mit KOM |
23.03.2007, 17:47
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29881 |
Ich habe die Klasse C , CE , usw. Mein Führerschein ist von 1988. Folglich darf ich zur Probefahrt und Überführung einen Omnibus fahren. (mache ich auch) Nun meine Frage, darf zur Probefahrt einen Kollegen zur Fehlerdiagnose mitnehmen oder nicht ? Es gibt da geteilte Meinungen in meinem Betrieb (BVG), und keiner den ich bis jetzt fragte konnte eine konkrete Aussage dazu machen. Am besten mit Verweis auf einen Gesetzestext. mfg Frank |
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23.03.2007, 17:52
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
IMHO sollte man im Rahmen einer Probefahrt auch Begleiter mitnehmen dürfen....
Allerdings kann ich mich dunkel erinnern, dass Probefahrten mit KOM auch mit dem alten 2er nicht mehr erlaubt sind.... Ah, Mr T ist im Thread. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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23.03.2007, 17:59
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29881 |
@ GSX-R
Probefahrten mit dem alten 2er sind erlaubt, wenn hinter dem Ablaufdatum (EU-Führerschein) eine 171/172 steht. Der Führerschein muss übrigens deswegen nicht getauscht werden, man kann seinen Alten behalten.(denn diesen Bestandsschutz muss der kennen) Es steht nur die Frage des Begleiters im Raum. mfg Frank |
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23.03.2007, 17:59
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1966 Beigetreten: 23.06.2004 Wohnort: Unterhaching Mitglieds-Nr.: 3925 |
Doch mit dem alten 2er ist das alles erlaubt (gibt beim Umschreiben die Schlüsselnummern 171/172). Dort dürfen Kraftomnibusse ohne Fahrgäste im Inland ohne Einschränkung des Fahrtzweckes gefahren werden, solang die zGm passt.
Mit der Klasse C ohne Schlüsselnummer (also ab 99 erworben) sind reine Überführungsfahrten seit 01.02.05 nicht mehr zulässig. Technische Überprüfungsfahrten sind weiterhin zulässig. Die Mitnahme von weiteren Personen, wenn sie Arbeiten im Zusammenhang mit der Probefahrt durchführen, sollte gestattet sein. Nur reine Mitfahrer "zum Spaß" oder um von A nach B zu kommen sind nicht erlaubt. -------------------- [BE] [C1E] [CE] [MSLT]
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23.03.2007, 18:05
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Irgendwo hatte @Peter Lustig mal geschrieben:
Zitat Zu den Fahrgästen im Sinne des § 48 Abs. 1 FeV zählen nicht z.B. mitfahrendes Personal (Reserve-Fahrer, Reisebegleiter) oder bei Ausbildungs- und Prüfungsfahrten der verantwortliche Fahrlehrer, der Sachverständige oder Prüfer sowie mitfahrende Fahrschüler (Heiler/Jagow, Führerschein, Ziff 16.2).
Demnach dürften auch mitfahrendes Werkstattpersonal oder ein Einweiser nicht als Fahrgäste anzusehen sein, sofern sie nicht nur bloße Mitfahrer sind, sondern eine bestimmte Funktion an Bord zu erfüllen haben. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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23.03.2007, 18:15
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#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29881 |
@ Mr.T
Ist das jetzt richtig so formuliert in einem Paragraphen, oder kann man das nur Ableiten aus Einem? Die Frage ist ja, ob der vor Ort oder schlimmer noch der Richter (bei einem Unfall) das auch so ableitet ? Schwarz auf Weiss wäre mir das am Liebsten ! mfg Frank |
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Gast_buerger_* |
23.03.2007, 18:30
Beitrag
#7
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Zitat Ich habe die Klasse C , CE , usw. Mein Führerschein ist von 1988 Hab ich auch, Mir ist aber aufgefallen das bei mir nur die Schlüssel Nr. 171 hinter Klasse c1 steht,das bedeutet für ich Zitat 171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste Weiter Schlüsselzahlen stehen weder hinter C - CE und hier sehe ich eine Einschränkung,soweit ich mich wage erinnern kann, war der alte 2er zgG unabhängig. Bei der Schlüsselnummer 172 hinter Klasse C bedeutet es Zitat 172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Kasse D, jedoch ohne Fahrgäste Sollte die hinter Klasse C stehen müsste der bestimmt auch irgend wann mal getauscht werden. Zitat Der Führerschein muss übrigens deswegen nicht getauscht werden |
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23.03.2007, 18:54
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29881 |
@ buerger
Also mit Umtauschen meinte ich alter DDR- oder BRD-Führerschein in EU, das ist nicht Zwingend notwendig, da diese ihre Gültigkeit behalten. Ich habe die Klasse C/CE in der DDR 1988 gemacht, folglich habe ich nach neuen Recht die Klassen C/CE/C1/CE1 und hinter C1 171,C 172. Hast du ihn auch schon so lange, dann müssten bei dir auch die Zahlen stehen. Hast du erst Klasse B und später nach der Gesetzesänderung die Klasse C dazu gemacht ist es richtig wie es ist. Denn die alte B war bis 7,5t, die neue B nur bis 3,5t. Folglich hast du Bestandsschutz für die B/C1 also mit 171 und für die C nicht. Ich hoffe ich sehen richtig. Meine Frage nach dem Begleiter bleibt aber trotzdem. Hat keiner einen konkreten Paragraphen parat? mfg Frank |
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Gast_buerger_* |
23.03.2007, 19:02
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#9
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Ich habe den 3er seit 1970 und den 2er seit 1972 in West Berlin gemacht somit vollen Besitzstand.
Wie ich schon geschrieben habe war mir so als der früher Gewicht frei für KOM ohne Fahrgäste war. Habe schon 2 mal verlängert und ist mir nie aufgefallen. |
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24.03.2007, 13:53
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1966 Beigetreten: 23.06.2004 Wohnort: Unterhaching Mitglieds-Nr.: 3925 |
Dann wurde aber damals beim Umschreiben ein Fehler gemacht: Nach der Anlage 3 FeV steht jedem Besitzer der Klasse 2 auch die Schlüsselzahl C172 zu.
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Gast_buerger_* |
24.03.2007, 14:00
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#11
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Zitat Also mit Umtauschen meinte ich alter DDR- oder BRD-Führerschein in EU, das ist nicht Zwingend notwendig, da diese ihre Gültigkeit behalten. Hmmm, Bin wohl heute etwas langsam, aber ich verstehe das nicht so richtig. Zitat Ich habe die Klasse C/CE in der DDR 1988 gemacht, folglich habe ich nach neuen Recht die Klassen C/CE/C1/CE1 und hinter C1 171,C 172. Der TE hat noch keinen EU Führerschein, somit hat er auch keine Schlüssel Nr. eingetragen. Er hat wie er schreibt unter anderen die Klassen C und CE, folglich muss er ab den 50.Geburstag Verlängern, sonst entfällt Klasse C Wie kann er aber dann, mit der Schlüssel Nr. 172 ohne EU Führerschein nach dem 50. Geburtstag weiter fahren? Sollte der TE noch keine 50 Jahre alt sein kann er mit seinen 2er noch weiter fahren soweit ist mir die Sache schon klar,aber ab 50 muss Verlängert werden. |
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Gast_buerger_* |
24.03.2007, 18:52
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#12
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@DaRealAd
Zitat Dann wurde aber damals beim Umschreiben ein Fehler gemacht Gebe ich dir recht, aber wie schon Geschrieben hab ich nie darauf geachtet weil ich es nicht brauchte und bis jetzt auch nicht brauche. Für die Schlüsselzahl 171 reicht ja der Besitzstand klasse 3. Kann ich den in meiner freundlichen art bei der Verlängerung 2010 darauf hinweisen oder ist es nicht mehr möglich das ich die 172 bekommen. |
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24.03.2007, 19:08
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1966 Beigetreten: 23.06.2004 Wohnort: Unterhaching Mitglieds-Nr.: 3925 |
Sollte der TE noch keine 50 Jahre alt sein kann er mit seinen 2er noch weiter fahren soweit ist mir die Sache schon klar,aber ab 50 muss Verlängert werden. Richtig, aus der Aussage "Mein Führerschein ist von 1988" habe zumindest ich mal geschlossen, dass die 50 Jahre-Grenze noch in der Ferne liegt. @buerger: Probieren kannst dus ja mal bei der Führerscheinstelle nachzufragen, so ganz einfach gehts vermutlich nicht. Aber da der Fehler ja hier, soweit ich das sehe, auf Seiten der Führerscheinstelle liegt, kann es schon sein, dass die sich drauf einlassen das nachzutragen. Es geht ja schließlich aus deiner Führerscheinakte hervor, dass du die Klasse 2 hattest vor dem Umtausch. -------------------- [BE] [C1E] [CE] [MSLT]
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25.03.2007, 01:38
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
so ganz einfach gehts vermutlich nicht. Warum soll das nicht einfach sein? Nur, weil der Besitzstand nicht im FS eingetragen ist, ist dieser doch nicht erloschen. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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26.03.2007, 18:24
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29881 |
@ Alle
Also ich glaube ich habe mich falsch ausgetrückt. Ich habe meinen Führerschein 1988 gemacht und habe ihn vor 4 Jahren in einen EU-Führerschein umgetauscht, habe auf diesen also C,CE,C1,CE1 und die Nummern 171,172. Aber meine Frage war ja auch, darf ich noch eine Person zur Probefahrt ( zur Fehlerdiagnose ) mitnehmen, obwohl ich ja laut STVO/STVZO nur einen KOM ohne Fahrgäste fahren darf ? Und da würde mich interessieren ob jemand weiß, wo das steht, wenn ich das darf . Damit ich bei einer Frage des mit einer guten Antwort dastehe und keine Probleme bekomme ! mfg Frank |
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26.03.2007, 18:46
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#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Hier nochmal:
Zitat Zu den Fahrgästen im Sinne des § 48 Abs. 1 FeV zählen nicht z.B. mitfahrendes Personal (Reserve-Fahrer, Reisebegleiter) oder bei Ausbildungs- und Prüfungsfahrten der verantwortliche Fahrlehrer, der Sachverständige oder Prüfer sowie mitfahrende Fahrschüler (Heiler/Jagow, Führerschein, Ziff 16.2). Demnach dürften auch mitfahrendes Werkstattpersonal oder ein Einweiser nicht als Fahrgäste anzusehen sein, sofern sie nicht nur bloße Mitfahrer sind, sondern eine bestimmte Funktion an Bord zu erfüllen haben. Heiler/Jagow, Führerschein, Vogel Verlag München, ist einer der "großen" anerkannten FE-Rechtskommentierungen in D. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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26.03.2007, 19:25
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#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29881 |
@ Mr.T
Also ist das keine Auslegungssache, sondern eine rechtsverbindliche Antwort in diesem Buch "Führerschein" von Heiler/Jagow, die auch vor Polizei/Gericht standhält. Ich frage nur so genau, weil ich meinen privaten Führerschein aufs Spiel setze, wenn ich beruflich so fahre! Da hat der Betrieb nicht viel mit zu tun und kann dann auch nicht helfen. Es ist aber beruflich wichtig, das ich mit KOM und Mitarbeiter fahren darf! Ist das Buch freikäuflich und wo (nicht gefunden bei Amazon). |
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26.03.2007, 19:37
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#18
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ob es frei käuflich ist, weiß ich nicht. Erschienen ist es im Vogel Verlag.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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27.03.2007, 06:47
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Das Buch ist frei käuflich, wenn es Amazon nicht hat dann bekommt man es zumindest über den Buchhändler seines Vertrauens.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_buerger_* |
28.03.2007, 13:10
Beitrag
#20
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Zitat so ganz einfach gehts vermutlich nicht. Es soll gar nicht mehr gehen Es hat mir keine ruhe gelassen mit meiner Schlüssel Nr.172 und ich habe mal bei meiner Führerscheinstelle in Berlin angerufen. Die Nr.172 wurde mir aus dem Grunde nicht zugeteilt, Trotz dem ich alle Unterlagen vor Ablauf des alten Führerschein eingereicht habe, aber den neuen erst nach Ablauf des alten erhalten habe (14Tage) habe ich das recht auf 172 verloren und wird auch nicht mehr nachgetragen. Auch die 2 Jahresfrist zählt in diesem Fall hier nicht. Unter 4a auf der Vorderseite ist zwar das Datum vom 21.07.05 vermerkt und war noch im Bereich der Gültigkeit des alten Fs, aber auf der Rückseite oben links ist ein Aufkleber mit dem Datum 16.08.05 was mit dem Ausgehändigten Datum überein stimmt und nur dieses Datum soll maßgebend sein das mir die 172 nicht mehr zu steht. Kann das so stimmen, oder ist das nicht richtig was mir erzählt wurde. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.04.2024 - 22:05 |